Wandern für Alleinreisende

Reisen in kleinen Gruppen - aktiv unter Gleichgesinnten die Natur entdecken

Gemeinsam zu Fuss die schönsten Landschaften erkunden – das ist das Ziel unserer Aktiv- und Wanderreisen für Best Ager, Singles und Alleinreisende. Bei gemeinsamen Aktivitäten mit Gleichgesinnten der Altersgruppe ca. vierzig bis fünfundsechzig zusammen verreisen und in ungezwungener Atmosphäre Neues entdecken – das Einzelzimmer ist dabei ohne Aufpreis!

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Auf unseren Wanderreisen in der Schweiz, und auf den im Atlantik gelegenen Vulkaninseln La Gomera und Madeira lernen Sie zusammen mit anderen Alleinreisenden einzigartige Regionen von ihrer eindrucksvollsten Seite per pedes kennen. Aber auch für persönliche Auszeiten und Ruhepausen ist ausreichend Zeit vorhanden, um einen erholsamen Urlaub zu geniessen.

Das Alpenjuwel Schweiz begeistert Wanderer mit ihren herrlichen Panoramen und Landschaften, imposanten Bergwelten und zahlreichen charmanten Chalet Dörfern. Durch ihre geographische Lage lässt sich die Schweiz sehr gut erreichen und auf unseren Selbstfahrer- Rundreisen in kurzer Zeit erkunden. Kilometerlange Wanderwege inmitten der pittoresken Alpenkulisse locken Naturliebhaber, Aktivurlauber und Erholungssuchende zugleich, die frische Bergluft und die unzähligen Möglichkeiten an Outdoor-Aktivitäten wie z.B. Radfahren, Biken und Wassersport garantieren eine erholsame Auszeit.

La Gomera aktiv entdecken – die von ursprünglicher Natur und üppiger Vegetation geprägte Insel zählt zu den Kanarischen Inseln. Wild zerklüftete Berge, urwüchsige Täler, Schluchten, Zitronenplantagen und naturbelassene Buchten bilden das typische Landschaftsbild des Eilands. Wandern im Nationalpark Garajonay, Mountainbike-Touren und Tageswanderungen bieten einmalige Erlebnisse. Lernen Sie charmante Bergdörfer kennen und genießen landestypische Spezialitäten beim gemeinsamen Tapas-Essen. Das ganzjährig angenehme Klima macht das Inselparadies zu einem perfekten Reiseziel zum Wandern & Relaxen.

Die Blumeninsel Madeira fasziniert Wanderurlauber durch ihre landschaftliche Vielfalt. Eindrucksvolle Berglandschaften, grüne Täler, malerische Dörfer, versteckte Badebuchten und steile Felsküsten begeistern Naturliebhaber. Auf verschiedenen Wanderungen entdecken Sie mit Ihren Mitreisenden die Höhepunkte der Insel. Eines der Highlights Madeiras ist der zum UNESCO Weltkulterbe gehörende Lorbeerwald (Zauberwald), bei Wanderungen entlang der schroffen Steilküste und im Hochgebirge genießen Sie immer wieder traumhafte Panoramaaussichten.

Mit Viamonda reisen Sie in Kleingruppen unter gleichgesinnten alleinreisenden Wander- & Naturbegeisterten und teilen das gemeinsam Erlebte!

 

 

 

 

 

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Highlights

Singlereisen

Singlereisen

Sie möchten in Ihrem Urlaub ferne Länder entdecken, fremde Kulturen erleben und reisen allein? Dann sind unsere Kleingruppen exklusiv für Alleinreisende genau das Richtige für Sie! Hier reisen Sie mit Gleichgesinnten, erleben Land & Leute gemeinsam in einer kleinen Gruppe bis maximal 12 Personen und können Ihre Eindrücke und Erlebnisse miteinander sofort teilen. Neues entdecken, Wohlfühlen, andere Mitreisende kennenlernen und eine ungezwungene Atmosphäre stehen im Vordergrund, sodass Sie Ihre Reise in vollen Zügen genießen können. Die perfekte Kombination aus individueller Reise im Kreise einer sicheren Gruppe mit anderen Alleinreisenden.

Kleine Gruppen

Kleine Gruppen

Falls Sie am liebsten neue Orte und Kulturen im Kreise gleichgesinnter Reisender kennenlernen möchten, sind unsere Kleingruppenreisen ideal für Sie. Wir bieten keine Massenveranstaltungen mit unüberschaubaren Gruppen anonymer Reisender, sondern garantieren ein einzigartiges Erlebnis mit kleinen, individuell anmutenden Reisegruppen zwischen 4 und 12 Personen. So können Sie exotische Länder erkunden und dabei auch neue Bekanntschaften knüpfen, die Sie für immer mit diesen wunderbaren Erlebnissen verbinden werden.

Eigene Anreise

Eigene Anreise

Bequem mit dem eigenen Fahrzeug die schönsten Plätze Deutschlands entdecken und das ohne Stress? Mit viamonda geht das kinderleicht! Wir haben interessante Routen in die schönsten Ecken der Bundesrepublik für Sie ausgearbeitet und Hotels und ausgewählte Ausflüge schon für Sie gebucht. Die Unterkünfte entsprechen der Komfortklasse und sind dem Charakter der Reise angepasst – eine Übernachtung in einem typischen Gasthaus in Bayern ist ein Muss für ein authentisches Erlebnis! Sehenswürdigkeiten, die Sie während Ihrer Reise nicht verpassen sollten, haben wir ebenfalls schon für Sie organisiert.

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Betreuung vor Ort

Betreuung vor Ort

Nicht nur während der Buchung und vor Ihrer Reise können Sie sich auf uns verlassen. Auch währenddessen werden Sie durch unser qualifiziertes Personal bei allen Flugreisen ausgezeichnet betreut. Dies beinhaltet selbstverständlich eine persönliche Begrüßung und Verabschiedung am Flughafen in Ihrem Destinationsland. Sowohl unsere ausgewählte, geschulte Reiseleitung, als auch die erfahrenen Organisationsexperten unserer Zielgebietsagentur vor Ort werden dafür sorgen, dass Sie sich rundum betreut und wohl fühlen.

Länderinformationen Schweiz

Klima

Beste Reisezeit

In Nordschweden sind die Winter lang und sehr kalt mit Tiefsttemperaturen bis zu -40°C. Die Mitternachtssonne scheint oberhalb des Polarkreises von Mitte Juni bis Mitte Juli. Die Sommer können allgemein sehr warm aber auch sehr wechselhaft sein, sind aber im Norden kürzer. Nach Nordschweden reist man deshalb am besten von Anfang Juni bis Mitte Juli. In Süd- und Mittelschweden sind die Winter ebenfalls kalt und bringen viel Schnee. Die zweite Jahreshälfte ist in Schweden auf das Jahr gesehen am niederschlagreichsten. Im Sommer eignen sich in der Regel die Seen nur bis in Höhe von Stockholm zum Baden, weiter nördlich liegt die Wassertemperatur durchschnittlich bei 17°C und je nach Region noch darunter. Die beste Reisezeit für Süd- und Mittelschweden beginnt im Mai und endet im September. Die Insel Öland ist für ihr besonders trockenes, warmes Klima bekannt. Schweden eignet sich aufgrund seines angenehmen Klimas hervorragend für Aktivurlauber.

Pass- und Visabestimmungen

Personalausweise/Identitätskarten

U. a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte für touristische Aufenthalte von bis zu 3 Monaten einreisen:

EU-Länder (Dänemark und Finnland nur bei direkter Einreise aus einem skandinavischen Land) und Schweiz.

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum / den visafreien Aufenthalt hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
 

Anmerkung zum Reisepass

Schweden ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen).

Anmerkung zum Sichtvermerk im Reisepass

Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten innerhalb von 180 Tagen:

(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [1] Türkische Staatsangehörige, die über eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco verfügen.

Kosten

Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung (s. Kontaktadressen).

Schengen-Visum:
Flughafen-Transitvisum: 80,00 €
Kurzaufenthaltsvisum, weniger als 90 Tage: 90,00 €
Kinder über sechs und unter zwölf Jahren: 45,00 €
 

Visaarten und Kosten

Einreise- und Transitvisum.

Gültigkeit

Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung (s. Kontaktadressen).

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengen-Land ohne Verlassen des Transitbereiches am selben Tag (kein Aufenthalt über Nacht) in ein anderes Nicht-Schengen-Land weiterreisen und über gültige Weiterreisepapiere verfügen, benötigen kein Transitvisum.

Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).

Antrag erforderlich

Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).

Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist und innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses.

(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.

(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.

(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.

(e) Visumgebühr.

(f) 2 aktuelle biometrische Passbilder.

(g) 1 ausgefülltes Antragsformular.

Schengen-Visa

Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den schwedischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.

Temporärer Wohnsitz

Anfragen an die konsularischen Vertretungen. Informationen und Formulare sind auch vom schwedischen Migrationsamt erhältlich.

Bearbeitungsdauer

Kurzfristiger Aufenthalt: Bis zu 14 Tage. Abweichungen sind möglich.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.

Nachweis ausreichender Geldmittel

Visumpflichtige Reisende und Nicht-EU-Bürger, die sich in Schweden ohne Visum aufhalten dürfen, müssen über ausreichende Geldmittel verfügen (450 SEK pro Tag. Weniger, wenn die Unterkunft schon bezahlt ist oder bei Privatbesuch.).

Aufenthaltsverlängerung

EU-Bürger, die sich länger als 3 Monate visumfrei in Schweden aufhalten und zum Beispiel dort arbeiten oder studieren wollen, müssen sich ihr Aufenthaltsrecht seit dem 1. Mai 2014 nicht mehr bei der zuständigen Verwaltungsbehörde bescheinigen lassen. EU-Bürger dürfen in Schweden ohne Aufenthaltsgenehmigung arbeiten, studieren und leben. Schweizer, die sich länger als 3 Monate in Schweden aufhalten möchten, benötigen eine Aufenthaltserlaubnis. Nicht-EU-Bürger müssen vor der Einreise bei der Schwedischen Botschaft eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.

Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass.

Türken: Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Einreise mit Haustieren

Für Hunde und Katzen aus Norwegen bestehen keine Beschränkungen.

Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass) bzw. einen nationalen Heimtierausweis, der nur von dazu ermächtigten Tierärzten ausgestellt werden kann, und müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier vor mindestens 21 Tagen eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt. Heimtiere unter 4 Monate sind von der Impfpflicht gegen Tollwut ausgenommen. 
Der Nachweis von Tollwut-Antikörpern und einer Bandwurm-Behandlung (Echinococcus multilocularis) ist seit 2012 nicht mehr erforderlich. Hunde müssen jedoch vor der Reise gegen Zwergbandwurm entwurmt werden.

 

Vögel, die als Haustiere gehalten werden, können ohne Gesundheitszeugnis und Genehmigung eingeführt werden.

Für Hunde, Katzen und andere Kleinhaustiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Wird das Tier bei der Einreise für krank befunden, muss es für 120 Tage in Quarantäne und anschließend noch einmal für 60 Tage zur isolierten Aufbewahrung.

Folgende Zusatzanforderung gilt für Schweden: Hunde müssen gegen Hundestaupe geimpft sein.

Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.

Weitere Informationen erteilt das Zentralamt für Landwirtschaft.

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum / den visafreien Aufenthalt hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
 

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten innerhalb von 180 Tagen:

(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [1] Türkische Staatsangehörige, die über eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco verfügen.

Einreise- & Sicherheitshinweise

Überblick

Stand - Mon, 09 Dec 2024 18:00:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Mon, 09 Dec 2024 18:29:08 +0100)

Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen

 

 

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

Terrorismus

In Stockholm kam es in jüngerer Zeit mehrfach zu Fällen von Koranschändungen. Die Gefahr terroristischer Anschläge in Schweden hat sich nach Einschätzung des schwedischen Sicherheitsdienstes SÄPO und des schwedischen Nationalen Sicherheitsberaters durch diese Ereignisse erhöht; die festgelegte Warnstufe wurde im August 2023 auf vier (von fünf) angehoben, siehe auch Sicherheit

  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei ungewöhnlichen, nicht alltäglichen Ereignissen aufmerksam.
  • Beachten Sie die Hinweise der schwedischen Zivilschutzbehörde.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Sicherheit

Terrorismus

Die Gefahr terroristischer Anschläge in Schweden besteht weiterhin und hat sich nach Aussage des schwedischen Sicherheitsdienstes SÄPO und des schwedischen Nationalen Sicherheitsberaters durch die jüngsten Ereignisse (u.a. Koranschändungen und Desinformationskampagne gegen die schwedischen Sozialdienste) erhöht. Die Generaldirektorin des schwedischen Sicherheitsdienstes hat die für Bedrohungslagen wegen internationalen Terrorismus' festgelegte Warnstufe am 17. August 2023 auf „hoch", d. h. auf vier (von fünf), angehoben. Diese Entscheidung beruht v. a. auf einer langfristigen Betrachtung der Gefährdungslage in Schweden.

  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei ungewöhnlichen, nicht alltäglichen Ereignissen aufmerksam.
  • Beachten Sie das Taschenverbot auf Großveranstaltungen (größere Sportveranstaltungen, Konzerte und Festivals) sowie die restriktiven Ausnahmen hiervon (medizinische Gründe, Wickeltaschen für Kinder).
  • Beachten Sie die Hinweise der schwedischen Zivilschutzbehörde.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Kriminalität

Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle kommen insbesondere in den Innenstädten, touristischen Zentren und Transferplätzen wie auf Fähren sowie in Flughäfen häufig vor. Auch in Hotels kommt es zu Diebstählen persönlicher Gegenstände (Handtasche).
Bandenkriminalität - mit vereinzelten gewaltsamen Auseinandersetzungen - kommt überwiegend in manchen Stadtteilen von Stockholm, Göteborg und Malmö vor.
Auch Autoeinbrüche und Überfälle auf Wohnwagenbesitzer und Wohnmobile sind keine Seltenheit.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher und getrennt auf und speichern Sie am besten Kopien elektronisch.
  • Bevorzugen Sie die in Schweden übliche bargeldlose Zahlung und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und im öffentlichen Nahverkehr sowie auf dem Fahrrad besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Suchen Sie bewachte Campingplätze auf und lassen Sie keine Wertsachen in Fahrzeugen zurück.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Es herrscht kühles, im Landesinneren trockenes Kontinentalklima, das durch den Einfluss des Golfstroms temperiert ist.

Im Sommer kann es in Schweden insbesondere nach Trockenperioden zu Busch- und Waldbränden kommen.

Im Winter sind Temperaturstürze und extreme Kälte im Norden sowie Schneestürme und Eisregen möglich.

Ausreichende Sicherheitsvorkehrungen (Kartenmaterial, Schwimmwesten, Mobiltelefon, Leinen, Trinkwasser, Proviant, Erste-Hilfe-Kit etc.) sollten bei Ausflügen auf den zahlreichen Seen und an der Küste, auch aufgrund der niedrigen Wassertemperaturen, unbedingt getroffen werden.

Im Norden des Landes und im Winter erfordern Aktivitäten eine besonders gute Vorbereitung und Ausrüstung.

  • Informieren Sie sich stets über die Wetterlage.
  • Beachten Sie entsprechende Meldungen und Wetterberichte in den Medien.
  • Meiden Sie von Bränden betroffene Gebiete.
  • Tragen Sie den klimatischen Bedingungen Rechnung und planen Sie Aktivitäten entsprechend.
  • Beachten Sie unbedingt Warnungen vor Strömung oder dünnem Eis.
  • Tragen Sie in den dunkleren Jahreszeiten außerhalb der Städte gelbe Warnwesten beim Spazierengehen und Radfahren, wie es in Schweden üblich ist.
  • Folgen Sie Hinweisen und ggf. Anweisungen der lokalen Behörden wie z.B. auf Krisinformation.

Reiseinfos

Grenzkontrollen

Schweden hat vorübergehend stichprobenartige Kontrollen an allen Grenzübergangsstellen eingeführt.
Es häufen sich Fälle, insbesondere auf den Rastplätzen vor der Öresundbrücke in Dänemark, bei denen Anhalter um die entgeltliche oder unentgeltliche Mitnahme nach Schweden bitten. Bei Grenzkontrollen auf der schwedischen Seite der Brücke müssen deutsche Autofahrer mit einer Festnahme und Anklage wegen Menschenschmuggels rechnen, wenn sich herausstellt, dass die mitgenommenen Personen über kein gültiges Reisedokument bzw. keinen gültigen Schengen-Aufenthaltstitel verfügen. Gleiches gilt im Fall von Drogenschmuggel.

  • Führen Sie grundsätzlich ein gültiges Reisedokument mit sich.
  • Nehmen Sie keine unbekannten Personen oder fremde Waren über die Grenzen mit.

Infrastruktur/Verkehr

Es gibt gut ausgebaute Bus- und Bahnverbindungen, insbesondere Hochgeschwindigkeitszüge zwischen den großen Städten sowie ein gutes Netz an öffentlichen Verkehrsmitteln wie eine U-Bahn in Stockholm. Zumeist muss eine mit Guthaben aufladbare Karte vorab gekauft werden. Smartphone-Inhaber können Tickets auch über die App der städtischen Verkehrsbetriebe erwerben (für Stockholm: SL, für Göteborg: Västtrafik), in Stockholm kann in Bussen und U-Bahn auch direkt mit Kreditkarte bezahlt werden. Anschlagtafeln und Schalter an den Hauptbahnhöfen, nicht jedoch an kleineren Stationen oder in Bussen, geben Aufschluss über Tarifsysteme. In den Innenstädten steht Parkraum nur sehr begrenzt zur Verfügung.

In Schweden muss auch tagsüber ganzjährig mit Abblendlicht bzw. Tagfahrlicht gefahren werden.

Im Straßen- und Schiffsverkehr gilt eine Grenze von 0,2 Promille. Wegen Trunkenheit verurteilt werden kann auch, wer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss „ein Fahrzeug nicht mehr sicher steuern kann". Es drohen hohe Strafen bei Verstoß (auch Haftstrafen bis zu zwei Jahren).

Für Geschwindigkeitsüberschreitungen gibt es keine Toleranzgrenzen. Strafen fallen deutlich höher aus als in Deutschland.

Jeweils geltende Parkregeln sind zu beachten. Falschparken wird mit hohen Bußgeldern bzw. Gebühren (bei privaten Parkplatzeignern) belegt. Aufgrund der Straßenreinigung unterliegen viele Parkplätze zeitlichen Beschränkungen, wie der Angabe von Tagen und Uhrzeiten zu entnehmen ist. Parkplätze in derselben Gegend sind häufig verschiedenen Automaten zugeordnet. An manchen Automaten ist die Bezahlung ausschließlich mit schwedischen Bonus- oder Kreditkarten möglich. Alternativ können Parktickets oft auch über Park-Apps erworben werden. Hinweise zu den Parkplatzbeschilderungen bietet die schwedische Transportbehörde.

Die Nutzung von Mobiltelefonen am Steuer ist verboten. Es drohen hohe Bußgelder. Auch die Nutzung anderer Kommunikationsgeräte beim Autofahren ist verboten, sofern sie sich negativ auf das Führen des Fahrzeugs auswirkt.Stockholm und Göteborg haben eine Innenstadt-Maut, Passagen werden automatisch abgelesen und registriert. Gleiches gilt für die Brückenmaut in Motala und Sundsvall. Informationen zur City- und zur Brückenmaut erteilt die zuständige schwedische Transportbehörde.

In abgelegenen Gebieten Schwedens gibt es kein Mobilfunknetz, sodass es bei längeren Wanderungen nicht durchgehend möglich ist, Kontakt herzustellen bzw. erreichbar zu sein.

  • Informieren Sie Ihre Angehörigen frühzeitig, falls Sie planen, sich in entlegenen Gebieten aufzuhalten.

Führerschein

Der deutsche Führerschein wird anerkannt. 

LGBTIQ

Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten; die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.

  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.

Rechtliche Besonderheiten

Die Verletzung des Fotografier- und Betretungsverbots ausgewiesener militärischer Schutzobjekte wird mit erheblichen Geld- und/oder Freiheitsstrafen geahndet.

Anders als in Deutschland sind nach dem schwedischen Waffengesetz das Führen, der Handel und die Einfuhr von Tränengassprays verboten. An Flughäfen gibt es Boxen zum Einwurf solcher Spraydosen. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu einem Jahr, in geringfügigen Fällen bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe geahndet.

Das Führen von Messern ist auf öffentlichen Plätzen verboten. Taschenmesser werden jedoch in der Regel geduldet.

Prostitution ist in Schweden für den Kunden strafbar. Freiern drohen Geldbußen oder Haftstrafen von bis zu einem Jahr.

Drogenbesitz und -konsum – auch in geringen Mengen zum eigenen Verbrauch – sind in Schweden verboten (Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, in schweren Fällen sind auch bedeutend längere Strafen möglich).

Alkoholkonsum ist an vielen öffentlichen Plätzen untersagt. Das Bestimmungsrecht liegt bei der jeweiligen Kommune und ist uneinheitlich geregelt. Um Schwierigkeiten zu vermeiden, wird generell von Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit abgeraten.

Für das Fahren unter Alkoholeinfluss gibt es schon ab Werten von 0,1 mg/l in der Atemluft bzw. 0,2 Promille im Blut empfindliche Strafen (Geld- und Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren in schweren Fällen, sowie Führerscheinentzug). Dies gilt auch für das Steuern von Booten/Wasserfahrzeugen.

Bei einer Festnahme in Schweden unterliegen Untersuchungshäftlinge – und auch ihre Pflichtverteidiger – während der Untersuchungshaft teilweise strengen Restriktionen, wie z. B. Kontaktsperren zu Personen außerhalb der Haftanstalt. Für Angehörige ist es daher teilweise sehr schwierig, Informationen über einen Untersuchungshäftling zu erhalten, solange die polizeilichen Ermittlungen andauern.

Das Sexualstrafrecht verlangt, dass beide Partner ausdrücklich und klar erkennbar mit dem Geschlechtsverkehr einverstanden sind.
Das Schutzalter für sexuelle Handlungen liegt in Schweden bei mindestens 15 Jahren. Sexuelle Handlungen mit Kindern und Jugendlichen unterhalb dieser Altersgrenze erfüllen den Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist die Schwedische Krone (SEK). In Schweden werden auch Kleinstbeträge mit Debit- (Girocard) oder Kreditkarte gezahlt. Viele, insbesondere kleinere Geschäfte, nehmen gar kein Bargeld an. Auch an Parkautomaten und im öffentlichen Nahverkehr wird keine Barzahlung akzeptiert. Die Mitnahme einer international gültigen Kredit- oder Debitkarte wird empfohlen.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit: 
Reisedokumente müssen für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig sein.

Schweden ist nicht Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957, daher sind Reisen mit abgelaufenem Pass nicht möglich.

Vor einem Umzug nach Schweden wird empfohlen, einen Reisepass oder einen neuen Personalausweis bei der Heimatbehörde zu beantragen, da die Anmeldung beim schwedischen Melde- und Steueramt Skatteverket nur mit Reisepass oder Personalausweis (ausgestellt nach dem 1. August 2021) möglich ist.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

  • Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.

Doppelstaater

Seit 2018 besteht in Schweden Wehrpflicht für alle schwedischen Staatsangehörigen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Auch deutsch-schwedische Doppelstaater können von der Regelung betroffen sein.

  • Bitte informieren Sie sich ggf. bei der Staatlichen Anstellungsbehörde für die Gesamtverteidigung.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegen den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz, dass Warenkontrollen nicht stattfinden, schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Aktuelle Informationen zur Einfuhr von Alkohol, Tabak und Lebensmitteln aus Deutschland nach Schweden und weiteren Zollbestimmungen bietet der schwedische Zoll Tullverket.

Personen, die jünger als 20 Jahre alt sind, dürfen generell keinen Alkohol, Personen, die jünger als 18 Jahre alt sind, generell keinen Tabak nach Schweden einführen. Für den Eigenbedarf können Personen, die 20 bzw. 18 Jahre oder älter sind, Alkohol und Tabak nach Schweden mitnehmen.

Für den Eigenbedarf können Lebensmittel eingeführt werden. Die Mengengrenze für Fisch ist liegt bei maximal 15 kg.

Tiere

Für Reisen mit bestimmten Haustieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Aktuelle Informationen u.a. auch über die Einfuhr anderer Haustiere aus EU-Ländern, zur Einfuhr von Haustieren aus Drittländern sowie über Einfuhrrestriktionen gefährlicher Hunderassen bietet das Swedish Board of Agriculture.

Gesundheit

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfung wird, abhängig von den Reisebedingungen, dem Reiseziel und der Reisezeit, die Impfung gegen FSME empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Von Zecken übertragbare Krankheiten

FSME kommt besonders an der Ostküste des Landes im Großraum Stockholm vor. Besonders exponierte Personen sollten sich impfen lassen (Risiko ca.1 von 100 Zecken).
Für Borreliose gilt ein Übertragungsrisiko durch ein Drittel aller Zecken. Das Erkrankungsrisiko ist aber gering. Eine Impfung ist nicht möglich. Schützende Kleidung und die direkte Entfernung der Zecke werden empfohlen.

Fuchsbandwurm

Vereinzelt sind Fälle des Fuchsbandwurms (hier: dvärgbandmask) aufgetreten, die schwedische Lebensmittelbehörde (livsmedelsverket) rät jedoch nicht allgemein vom Verzehr von Blaubeeren/Preiselbeeren/Pilzen ab.

Medizinische Versorgung

Im Allgemeinen ist das Versorgungsniveau in Schweden gut bis sehr gut.
Bundesbürger, wie alle anderen EU-Bürger, die sich vorübergehend in Schweden aufhalten, können nach dem europäischen Gemeinschaftsrecht im Krankheitsfall Leistungen nach schwedischem Recht in Anspruch nehmen. Als Anspruchsnachweis wird eine vor dem Antritt der Reise von der deutschen gesetzlichen Krankenkasse auszustellende Europäische Versichertenkarte vorgelegt. Zusätzlich zur Versicherungskarte muss als Identifikationsnachweis entweder der Personalausweis oder der Reisepass vorgelegt werden. Bei jedem Arztbesuch wird ein vom Aufwand abhängiger Eigenanteil von mindestens 200 SEK (ca. 20 EUR) sofort fällig.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

 

 

Weitere Informationen
Allgemeines

Offizieller Name des Staates

Königreich Schweden.

Hauptstadt

Stockholm.

Geographie

Schweden wird im Westen von Norwegen, im Nordosten von Finnland, im Osten von der Ostsee und im Süden und Südosten vom Skagerrak und Kattegat begrenzt. Zum Staatsgebiet gehören zahlreiche Inseln, die größten sind Gotland, Öland und Orust. Die meisten der vielen tausend Seen befinden sich im südlichen Mittelschweden. Schweden hat 38.485 qkm Binnengewässer. Der größte See ist der 5540 qkm große Vänern, die höchste Erhebung der 2111 m hohe Kebnekaise. Etwa die Hälfte des Landes ist bewaldet. Der schwedische Teil Lapplands im Norden des Landes ist bergig und erstreckt sich über den Polarkreis hinaus.

Regierung

Parlamentarische Monarchie seit 1809. Verfassung von 1975. Einkammerparlament (Riksdag) mit 349 Abgeordneten. Unabhängig seit 1523 (davor mit Dänemark und Norwegen vereint), seit 1917 parlamentarische Demokratie mit königlichem Staatsoberhaupt. Schweden ist EU-Mitglied.

Staatsoberhaupt

König Carl XVI. Gustav, seit 1973

Regierungschef

Ulf Kristersson, seit Oktober 2022.

Elektrizität

230 V, 50 Hz.

Übersicht

Schweden ist ein Land der kulturellen Kontraste: die Großstädte sind schick, modern und progressiv, während man auf dem Lande ein einfacheres Leben und vor allem viel Ruhe vorfindet.

Die Landschaft von Schweden ist im Allgemeinen sanfter als die dramatischen Küsten und Berge seines norwegischen Nachbarn. Ein Großteil der Landschaft ist bewaldet, und es gibt Tausende von Seen, besonders zwischen Göteborg und der Hauptstadt Stockholm.

Das Seebad Östersund im Zentrum von Schweden wird von Skandinaviern bevorzugt. Die meisten ausländischen Besucher ziehen die Großstädte und die Ostseeinseln vor. Die größte Insel, Gotland, ist mit ihren zahlreichen mittelalterlichen Kirchenruinen ein besonderer Höhepunkt.

Am reizvollen Hafen von Stockholm liegen Dutzende von Museen und hübsche mittelalterliche und barocke Gebäude, in denen sich heute Boutiquen und Cafés befinden.

Anreise

Anreise mit dem Flugzeug

Die nationale Fluggesellschaft SAS Scandinavian Airlines (SK) fliegt u.a. ab Hamburg, Frankfurt/M., Berlin, München, Zürich und Genf direkt nach Stockholm; von Wien aus über Kopenhagen.

Lufthansa (LH) fliegt von München und Frankfurt/M. nach Stockholm und Göteborg;

Eurowings (EW) fliegt ab Hamburg und Hannover nach Stockholm;

Austrian Airlines (OS) Wien - Stockholm;

Swiss International (LX) Zürich - Stockholm und Göteborg.

Flugzeiten

Frankfurt - Stockholm: 2 Std.; Frankfurt - Göteborg: 1 Std. 35 Min.; Hamburg - Stockholm: 1 Std. 30 Min.; Hamburg - Göteborg: 1 Std. 5 Min.; Wien - Stockholm: 2 Std. 15 Min.; Zürich - Stockholm: 2 Std. 20 Min.; Zürich - Göteborg: 2 Std.; Genf - Stockholm: 2 Std. 35 Min.

Anreise mit dem Pkw

Pkw: Die Öresundbrücke verbindet Seeland in Dänemark und Skåne in Schweden durch Autobahn und Schiene miteinander. Die Öresundverbindung ist mautpflichtig. Es besteht eine durchgehende Autobahnverbindung von Kopenhagen in Dänemark über Stockholm und Uppsala bis Gävle am Bottnischen Meerbusen.

Es empfiehlt sich, auf den Fähren für die gewünschte Fährstrecke im Voraus einen Platz für den Wagen zu reservieren (Fährverbindungen s.o.). 

Fernbus: Flixbus fährt von Deutschland, Österreich und der Schweiz nach Schweden.

Maut: Es gibt keine Straßen-Maut; in Stockholm und Göteborg allerdings eine City-Maut (s.u.). Bemautet sind außerdem die Brücken von Motala und Sundsvall.

Unterlagen: Der nationale Führerschein ist ausreichend. Ist das Fahrzeug nicht Eigentum des Fahrers, so muss dieser im Besitz einer Benutzungsvollmacht sein.

Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen. Dennoch wird EU- und EFTA-Bürgern empfohlen, die Internationale Grüne Versicherungskarte mitzuführen, um bei eventuellen Schadensfällen die Unfallaufnahme zu erleichtern und in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz. 

 

Anreise mit der Bahn

Ab Deutschland bestehen mehrmals täglich ICE- oder EC- Verbindungen von Hamburg nach Kopenhagen und von dort mit der schwedischen Eisenbahngesellschaft (SJ) im 20-Minuten-Takt oder dem Öresundtåg nach Malmö. In Malmö gibt es Anschluss Richtung Göteborg und Stockholm.

Eine zweite Verbindung besteht über Berlin, Sassnitz und Trelleborg nach Malmö.

Ab Berlin bietet das schwedische Bahnunternehmen Snälltaget Nachtzug-Verbindungen nach Malmö und Stockholm via Hamburg und Kopenhagen.

Der Nachtzug der österreichischen Bundesbahn, der ÖBB-Nightjet (www.nightjet.com/) verbindet Innsbruck und Wien mit Hamburg sowie Zürich mit Berlin und Hamburg; von Wien nach Berlin fährt ein Euronight-Zug (EN).

Autoreisezüge von Bahntouristik Express BTE verkehren von Lörrach nach Hamburg. 

Bahnpässe

Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind auch in Schweden gültig.

 

Anreise mit dem Schiff

Von Deutschland aus kann man mit verschiedenen Fährschiffbetreibern sowohl direkt als auch über Dänemark nach Schweden reisen.

Kreuzfahrtschiffe

Dreamlines bietet verschiedene Kreuzfahrten ab Kiel, mit Aufenthalt in Stockholm, u.a. auch eine Fahrt mit der AIDA.

Stena Line bedient auf ihrer Mini-Kreuzfahrt die Strecke Kiel-Göteborg-Kiel.

TT-Line hat Mini-Kreuzfahrten von Travemünde oder Rostock nach Südschweden im Programm.

Fähranbieter

Finnlines bedient die Strecke Travemünde - Malmö (Fahrzeit: ca. 9 Std.);

Stena Line Kiel - Göteborg (Fahrzeit: 14,5 Std.), Frederikshavn (Dänemark) - Göteborg (Fahrzeit: 9 Std.);

TT-Line Rostock - Trelleborg, Fahrzeit: 6 Std.

 

Vor Ort unterwegs

Unterwegs mit dem Flugzeug

SAS Scandinavian Airlines (SK) fliegt Stockholm Arlanda von nahezu jedem Inlandsflughafen Schwedens aus an.

Auch  Norwegian (DY) fliegt zahlreiche inländische Flughäfen, wie z.B. Göteborg, Malmö, Umea oder Visby auf Gotland an.

 

Unterwegs mit dem Auto/dem Bus

Das schwedische Straßennetz gehört zu den besten Europas. Es bietet die Möglichkeit, vom südlichsten Teil Schwedens bis ans Polarmeer zu reisen. Schwedens längste Autobahn, die E4, verbindet durchgängig Helsingborg an der dänischen Grenze über Stockholm und Uppsala mit Gävle an der finnischen Grenze.

Maut: Es gibt keine Straßen-Maut; in Stockholm und Göteborg allerdings eine City-Maut (s.u.). Bemautet sind außerdem die Brücken von Motala und Sundsvall.

Tankstellen sind im Allgemeinen flächendeckend vorhanden. Nur im hohen Norden ist das Tankstellennetz weniger dicht. Tankmöglichkeiten sollten dort stets wahrgenommen werden. Die Tankstellen sind i.d.R. täglich von 7 bis 21 oder 22 Uhr geöffnet; entlang der Autobahnen durchgehend. Man kann fast überall mit gängigen Kreditkarten bezahlen.

An etlichen Tankstellen kann man ausschließlich an Automaten-Zapfsäulen tanken; dies allerdings rund um die Uhr. Man bezahlt mit Kreditkarte. Diesel gibt es an diesen Tankstellen jedoch selten.

Rechtsverkehr/Linksverkehr

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Staßenklassifizierung

Das schwedische Äquivalent zu unseren Autobahnen, der Motorväg, ist durch ein weißes Zeichen auf grünem Grund gekennzeichnet. Schweden hat keine gesonderte Nummerierung seiner Motorvägar. Sie können auch Teile der Länsvägar (Provinzstraßen) oder Riksvägar (Reichsstraßen) sein. 

Autovermietung

Mietwagen sind in den meisten Städten erhältlich. Fahrer müssen mindestens 19 Jahre alt (kann je nach Fahrzeugkategorie variieren) und seit mindestens einem Jahr im Besitz eines Führerscheins sein. Unter 25 Jahren kann eine zusätzliche Jungfahrer-Gebühr anfallen.

Taxi

Taxis gibt es an allen Flughäfen und in den Städten. Es gibt keine festgelegten Tarife. Daher sollte man schon vor Fahrtantritt den Preis für die Fahrt erfragen bzw. aushandeln.

Reisebus

Vybuss und Flixbus betreiben Schnellbus- und Regionalbuslinien im ganzen Land. Im Norden verkehren Postbusse. Preiswerte und zuverlässige Verbindungen gibt es in alle Städte. An den Wochenenden (Fr-So) werden von vielen Busunternehmen Fahrkarten zu ermäßigten Tarifen angeboten, Ermäßigungen für Kinder werden ebenfalls gewährt. 

Vorschriften

 Verkehrsbestimmungen: 
- Alkohol am Steuer wird mit empfindlichen Geld- oder Gefängnisstrafen belegt.
- Die Promillegrenze ist 0,2 ‰.
- Autos und Motorräder müssen auch tagsüber mit Abblendlicht fahren.

- Die Benutzung eines handgehaltenen Mobil- oder Autotelefons ist während der Fahrt verboten; die Nutzung von Freisprecheinrichtungen ist dagegen erlaubt;
- Für Motorradfahrer sind Motorradhelme Vorschrift.
- Kinder unter 7 Jahren dürfen nur im Kindersitz oder mit Kindersicherheitsgurten befördert werden.
- Allgemein besteht Anschnallpflicht.
- Ein Warndreieck sollte mitgeführt werden.
- Winterreifen sind vom 1. Dezember bis 1. März Pflicht.

Weitere Informationen von den schwedischen Automobilclubs Motormännens Riksförbund (M) und Kungliga Automobilkluben (KAK); beide in Stockholm. 

Geschwindigkeitsbegrenzungen:
Innerhalb geschlossener Ortschaften: 50 km/h (Beschilderung beachten);
auf Landstraßen: 70-90 km/h; 
auf Autobahnen und Schnellstraßen: 110 km/h (120 km/h auf ausgeschilderten Strecken). Gespanne dürfen auf Autobahnen und Schnellstraßen 80 km/h fahren (Achtung: Die deutsche 100kmh-Zulassung für Gespanne gilt in Schweden nicht).

Pannenhilfsdienst

Bei Autopannen wendet man sich an den “Assistancekåren” Service, Tel. 020-912 912 (kostenlose Nummer; gilt nur innerhalb Schwedens) oder +46 8 627 57 57 (normale Telefongebühren).

Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlust von Dokumenten und Geld, bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49-89 22 22 22, bei Erkrankungen: +49-89 76 76 76.

Dokumentation

Ein nationaler Führerschein ist uneingeschränkt und unbefristet gültig, wenn er in einem EU-Land oder in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ausgestellt wurde. Nationale Führerscheine aus allen anderen Ländern sind bis ein Jahr ab Wohnsitznahme in Schweden befristet gültig und bedürfen eines Internationalen Führerscheins als Zusatzdokument, wenn sie nicht in Englisch, Deutsch oder Französisch ausgestellt wurden. Schweden erkennt Internationale Führerscheine von Ländern an, die das Wiener Straßenverkehrsübereinkommen von 1969 oder das Genfer Straßenverkehrsübereinkommen von 1949 unterzeichnet und ratifiziert haben. 
 
Hinweis: Ausländische vorläufige Führerscheine werden nicht anerkannt.
 

Fahrzeugpapiere sind mitzuführen. Das Mindestalter für Autofahrer ist 18 Jahre. Ist das Fahrzeug nicht Eigentum des Fahrers, so muss dieser im Besitz einer Benutzungsvollmacht sein.

Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen. Dennoch wird EU- und EFTA-Bürgern empfohlen, die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr mitzunehmen, um bei eventuellen Schadensfällen die Unfallaufnahme zu erleichtern und in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz. 

Anmerkung zur Reise auf der Straße

In abgelegenen Regionen sollte man wegen des Wildwechsels (vor allem Elche) besonders aufmerksam und vorsichtig fahren. 

 

Unterwegs in der Stadt

Stockholm verfügt über ein gut ausgebautes Netz an U-Bahnen (T-bana), Vorortzügen, Bussen, Trams und Schiffen. Betreiber sind die Stockholmer Verkehrsbetriebe, Storstockholms Lokaltrafik (SL). Neben Einzelfahrscheinen gibt es auch Mehrfahrtenkarten. Online oder am Automaten sind diese günstiger als am Schalter.

Der Stockholm Pass bietet freien Eintritt zu mehr als 60 Sehenswürdigkeiten und beinhaltet eine Vielzahl an Sightseeing-Touren per Schiff sowie unbegrenzte Fahrt mit 'Hop On-Hop Off'-Bussen und -Schiffen. Den Stockholm Pass gibt es für 1, 2, 3 und 5 Tage.

Mit der Zusatzoption Travel Card können öffentliche Verkehrsmittel wie Busse, Bahn, Zug und Tram unbegrenzt genutzt werden. Kinder von 6 bis 15 Jahren zahlen etwa die Hälfte.

Stockholm Info bietet die Stockholm Prepaid Karte an. Die Karte lädt man mit 500 oder 1000 SEK auf und bezahlt damit den Eintritt bei rund 30 Attraktionen und Sehenswürdigkeiten; teils zum vollen Preis, teils vergünstigt. Bei der 500-SEK-Variante kann man den öffentlichen Nahverkehr 24 Stunden lang nutzen, bei der 1000-SEK-Variante 72 Stunden.

Eine City-Maut wird fällig, wenn man mit dem Pkw ins Zentrum von Stockholm oder Göteborg fährt. Die Fahrzeuge werden an Kontrollstationen automatisch registriert, und man erhält per Post eine Rechnung mit einer Zahlfrist von zwei Wochen. Bei einem längeren Urlaub kann die Frist bei der Rückkunft verstrichen sein und eine Strafgebühr fällig werden. Tipp: Vor der Abreise ein Familienmitglied oder Freunde beauftragen, die Post zu kontrollieren und die Maut zu überweisen!

In Göteborg und Norrköping gibt es Straßenbahnen.

 

Vor Ort unterwegs mit der Bahn

Das Streckennetz der Schwedischen Eisenbahnen (SJ) ist gut ausgebaut.

SJ-Regional und Intercity-Züge verkehren in ganz Schweden.

Der SJ-Highspeed-Zug (Snabbtåg) bietet schnelle Verbindungen auf folgenden Strecken: Kopenhagen-Malmö-Göteborg, Kopenhagen-Malmö-Stockholm sowie zwischen Stockholm und Göteborg, Stockholm und Falun, Karlstad, Sundsvall und Östersund.

Der SJ-Nachtzug (NT) bedient inländische Verbindungen in Schweden, aber auch eine internationale Strecke nach Narvik (Norwegen).

Der Snälltåget-Nachtzug verbindet Malmö mit dem Skigebiet Åre.

In Süd- und Mittelschweden verkehren Züge im 30 bis 60 Minuten-Takt zwischen den größeren Städten. Zu den dünn besiedelten, waldreichen Gebieten nördlich des Polarkreises fahren Nachtzüge. Die meisten Nachtzüge haben Sitz-, Liege- und Schlafwagen.

Platzreservierung wird empfohlen und ist bei den meisten Hochgeschwindigkeits- und Nachtzügen obligatorisch. Weitere Informationen und Fahrkarten bei SJDB, ÖBB und SBB.

Sonderfahrkarten: Die schwedische Bahn (SJ) bietet auf ihrer Website verschiedene Fahrpreisermäßigungen an. In ihrem Budget calender sind vergünstigte Fahrpreise nach Datum aufgelistet. Für Jugendliche unter 26 Jahren, Studenten und Senioren gibt es Last Minute Tickets. Die Preise für Last Minute Tickets erscheinen im regulären Buchungsablauf frühestens 24 Stunden vor der Abfahrt und sind rot gekennzeichnet.

Bahnpässe

Der Interrail One Country Pass ist auch in Schweden gültig.

Mit dem Eurail Scandinavian Pass können Reisende, die ihren Wohnort nicht in Europa haben, unbegrenzt in Dänemark, Schweden, Norwegen und Finnland mit dem Zug reisen.

 

Unterwegs mit dem Schiff

Vom schwedischen Festland aus gibt es regelmäßige Verbindungen zu schwedischen Inseln:

Gotlandlinjen verbindet z.B. Nynäshamn, Oskarshamn und Västervik mit Visby auf der Insel Gotland.

Ven-Trafiken verkehrt zwischen Landskrona in Südschweden und der Insel Ven.

Die Reederei Göta Kanal bietet diverse Kreuzfahrten, auf denen man den Göta Kanal, der die großen Seen in Mittelschweden verbindet, erkunden kann. Es werden Kreuzfahrten von wenigen Stunden bis zu einer knappen Woche angeboten. Der Göta Kanal ist vom 3. Mai bis zum 29. September öffentlich befahrbar. Außerdem besteht die Möglichkeit für verschiedene Strecken Freizeitboote mit drei Übernachtungen in Yachthäfen zu mieten.

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. Aushelfender Träger ist die Försäkringskassan (Schwedische Allgemeine Versicherungskasse). Ärztliche Behandlung erfolgt durch private Allgemeinärzte und Zahnärzte, die der Sozialversicherung angeschlossen sind, Zahnbehandlung auch durch den Nationalen Zahnbehandlungsdienst. Die Behandlung in Krankenhäusern ist im Allgemeinen kostenfrei. Kostenbeteiligung bei Medikamenten auf Rezept, bei ärztlicher und zahnärztlicher Behandlung.

Bei jedem Arztbesuch wird eine Eigenbeteilung sofort fällig, die sich nach dem Aufwand richtet. Das Minimum liegt bei 200 SEK (ca. 25 €).

In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.

Im Sommer empfiehlt es sich, Mückenschutzmittel einzupacken; die schwedischen sollen die besten sein.

Essen und Trinken

Generell gibt es keine Vorsichtsmaßnahmen, jedoch sollten selbst gesammelte Blaubeeren, Pilze und Preiselbeeren nicht unbehandelt oder ungewaschen verzehrt werden, da diese u. U. mit dem Fuchsbandwurm kontaminiert sein könnten. 

Andere Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.

Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Betroffen sind vor allem die Provinz Stockholm westlich bis zu den Mälaren und südlich bis zum Revskärs Naturreservat sowie die östlich vorgelagerten Inseln. Weiterhin besteht ein geringes Risiko um die Mälaren bis einschließlich die Provinzen Uppsala und Kalmar sowie auf den vorgelagerten Inseln in der Ostsee. Gegen diese Krankheit ist eine Impfung empfohlen.

Hepatitis B kommt vor. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt mit den Einheimischen sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

Geld

Währung

1 Schwedische Krone = 100 Öre. Währungskürzel: Skr, SEK (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten von 1000, 500, 200, 100, 50 und 20 Skr; Münzen in den Nennbeträgen 10, 5, 2 und 1 Skr. Schweden unternimmt derzeit keine Bestrebungen zur Einführung des Euro.

Achtung: Barzahlungen sind in Schweden nicht mehr überall möglich. Viele Cafés, Restaurants, Geschäfte, Museen, der öffentliche Nahverkehr und auch öffentliche Toiletten akzeptieren keine Barzahlung mehr. Die meisten Banken in Schweden handhaben keine Barmittel mehr. Das mobile Zahlungssystem Swish ist in Schweden sehr beliebt, dafür wird jedoch ein schwedisches Konto benötigt.

Kreditkarten

Gängige Kreditkarten wie Mastercard, Diners Club und Visa werden sogar bei kleinen Beträgen überall (auch von Ticketautomaten und in Taxis) angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
 

Geldautomaten

Die alte Girocard
Mit der Girocard (ehemals ec-Karte) wie Maestro-Karte, V Pay oder Sparcard und Pin-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. Karten mit dem Cirrus-, V-Pay- oder dem Maestro-Symbol (nur noch bis Ende 2027 auf noch gültigen Girocards) werden europaweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten. 
 
Die neue Debitcard und ihre Nutzung im Ausland
Aus der Girocard wurde eine Debitcard: Seit 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Noch gültige Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens Ende 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben.
 
Maestro-Nachfolger sind „Debit Mastercard“, „Visa Debit“ oder „V-Pay“. Visa Debit und Debit Mastercard sind weltweit in mehr als 200 Ländern, in denen Visa und Mastercard akzeptiert werden, nutzbar. Karten mit dem V-PAY-Logo können in Schweden zum Bezahlen und Geldabheben genutzt werden. In EU-Ländern, die den Euro nicht als Landeswährung haben, können beim Bezahlen und beim Geldabheben jedoch Gebühren fällig werden. Für die Buchung von Reisen oder Mietwagen werden oft nur Kreditkarten akzeptiert. Zur Sicherheit gehört neben einer Debitkarte auch immer eine Kreditkarte ins Reisegepäck.

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

Reiseschecks

Reiseschecks werden in Schweden nicht mehr akzeptiert.

Öffnungszeiten der Bank

Mo-Fr 09.30-15.00 Uhr. Viele Banken haben außerdem an einem Wochentag bis 17.00 oder 18.00 Uhr geöffnet.

Devisenbestimmungen

 

Für Reisende innerhalb und von außerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen, aber es besteht Deklarationspflicht von Geldmitteln ab einem Gegenwert von 10.000 € (zu Barmitteln zählen neben Bargeld auch Reiseschecks, Sparbücher, andere Währungen, auf Dritte ausgestellte Schecks, der tatsächliche Wert von Edelmetallen wie Gold, Silber und Platin (Goldmünzen mit einem Goldgehalt von mindestens 90 Prozent, ungemünztes Gold in Form von Barren, Nuggets oder Klumpen mit einem Goldgehalt von mindestens 99,5 Prozent), Edelsteine (aber nicht Schmuck)).

Geldwechsel

Geld kann an Geldautomaten landesweit abgehoben werden. Bargeld ist in Schweden jedoch stark in den Hintergrund getreten. Bezahlt wird in der Regel mit der Kreditkarte oder mit der Bankkarte. Die meisten schwedischen Banken handhaben keine Barmittel mehr.

Währungen

Sprache

Überblick

Schwedisch ist die Landessprache. Zu den Minderheitensprachen in Schweden zählen Finnisch, Samisch, Romani, Jiddisch und Meänkieli. Daneben werden vielfach Englisch, Deutsch und Französisch als Fremdsprachen gesprochen.

Öffentliche Feiertage

Anmerkung

[*] Geschäfte und Büros schließen oft früher am Tag vor einem gesetzlichen Feiertag.

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Schweden eingeführt werden:

200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 100 Zigarillos oder 250 g andere Tabakerzeugnisse (Personen ab 18 J.);
1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von über 22 % oder 2 l süßer Wein (z.B. Port, Sherry) mit einem Alkoholgehalt von maximal 22 % oder Schaumwein (Personen ab 20 J.);
4 l Tafelwein (Personen ab 20 J.);
16 l Bier;
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von umgerechnet 430 € (ca. 4.300 Skr, Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (ca. 3000 Skr, Reisen mit der Bahn/dem Auto).

Importbestimmungen

Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u.a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.

Verbotene Importe

Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).

Es besteht ein Einfuhrverbot u.a. für die folgenden Waren aus der Russischen Föderation in die EU: Diamanten, Gold, Schmuck, Zigaretten, Kosmetikartikel, Meeresfrüchte (z.B. Kaviar), Spirituosen (z.B. Vodka), Schuhe, Kleidung und Smartwatches. 

Import/Export in die EU

Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind.

Als persönlicher Bedarf gelten in der EU mindestens folgende Höchstmengen:
800 Zigaretten (Personen ab 18 J.);
400 Zigarillos (Personen ab 18 J.);
200 Zigarren (Personen ab 18 J.);
1 kg Tabak (Personen ab 18 J.);
10 Liter hochprozentige Alkoholika (Personen ab 20 J.);
20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry) (Personen ab 20 J.);
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) (Personen ab 20 J.);
110 Liter Bier (Personen ab 20 J.);
Parfüms und Eau de Toilette: Keine Beschränkungen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Menge für den persönlichen Verbrauch bestimmt ist.
Arzneimittel: Dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.
Andere Waren: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur mineralölsteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgeführten Reservebehälter befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 10 Litern im Reservebehälter nicht beanstandet. 

Wenn darüber hinausgehende Mengen dieser Waren mitgeführt werden, wäre z. B. eine Hochzeit ein Ereignis, mit dem sich ein Großeinkauf begründen ließe.
Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden „Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt” der Europäischen Kommission.)

EU

Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.

Weitere Informationen sind vom schwedischen Zoll (Internet: www.tullverket.se) erhältlich. 

Kommunikation

Telefon

Die Landesvorwahl ist 0046.

In Schweden gibt es keine öffentlichen Telefonzellen mehr.

Mobiltelefon

GSM 900/1800, 2G, 3 G und 4 G. Mobilfunkgesellschaften umfassen u.a. Tele 2 und Telia.

Es bestehen internationale Roaming-Abkommen. Größere Unternehmen haben Verträge mit lokalen Anbietern. Die Netzabdeckung ist in Südschweden flächendeckend. In Nordschweden hat man entlang der großen Straßen und an der Küste Empfang. 

Auslandsroaming ist innerhalb der EU zum regulären Heimattarif des jeweiligen Anbieters nutzbar. Roaming-Gebühren wurden innerhalb der EU Mitte 2017 abgeschafft. Unter Umständen kann sich dennoch der Erwerb einer schwedischen SIM-Karte oder von Prepaid-Karten anbieten.

Internet

Hauptanbieter sind u.a. Telenor, Ownit und Tele 2. Öffentliche Internet-Stationen befinden sich in den meisten Flughäfen, Bahnhöfen, Bücherhallen und Hotels. 

Post

Schwedens Postagenturen sind in Kaufhäusern, Kiosken und Tankstellen untergebracht. Briefkästen sind gelb. Briefe innerhalb Europas sind etwa 3-4 Tage unterwegs. Die Öffnungszeiten der Postagenturen entsprechen den jeweiligen Geschäftszeiten der Geschäfte, in denen sie untergebracht sind.

Radio

Zahlreiche deutschsprachige Radiosender lassen sich u.a. über Astra-Satelliten bzw. über das Internet in Schweden empfangen.

 

Einkaufen

Überblick

Glas- und Kristallwaren, Stahl- und Silberartikel und Hemslöjd (Kunstgewerbeartikel) sowie Holzschnitzereien.

Öffnungszeiten der Geschäfte:
Mo-Fr 09.00-18.00 Uhr und Sa 09.00-16.00 Uhr. In den Großstädten haben die Kaufhäuser an bestimmten Abenden bis 20.00/22.00 Uhr geöffnet, einige auch sonntags 12.00-16.00 Uhr. Auf dem Land schließen die Geschäfte/Tankstellen um 17.00/18.00 Uhr.

Kulinarisches

Übersicht

Die Restaurants sind teuer, am preisgünstigsten sind die Tagesgerichte, die mittags angeboten werden. Um das Smörgåsbord (kalte Platte) so richtig zu genießen, sollte man die Gerichte in der traditionellen Reihenfolge essen. Zuerst probiert man eingelegten Hering mit Salzkartoffeln, dann vielleicht einige weitere Fischgerichte wie geräucherten Lachs oder Anchovis, danach kalten Braten, Pastete, Rindfleischscheiben, gefülltes Kalbsfleisch oder geräuchertes Rentierfleisch. Dann folgen die warmen Gerichte, z. B. ein Heringsgericht, kleine Fleischklößchen (köttbullar) oder ein Omelett. Zum Nachtisch gibt es Semlor, ein mit Marzipan und Sahne gefülltes Hefegebäck.

Getränke:
Aquavit und Brännvin werden eisgekühlt zum Smörgåsbord getrunken. Schwedische Hell- und Dunkelbiere gibt es in vier Stärken. Wein und Sekt sind sehr teuer. An Jugendliche unter 20 Jahren werden keine Spirituosen verkauft. Wein, Bier und Spirituosen werden in staatlichen Geschäften verkauft (Systembolaget), die während der normalen Geschäftszeiten geöffnet haben. Sonntags wird in Cafés, Bars oder Restaurants Alkohol nicht vor 13.00 Uhr ausgeschenkt. Nach Mitternacht ist Alkohol nur in Nachtklubs erhältlich, die bis 02.00 oder 03.00 Uhr geöffnet haben. Spirituosen sind nur in bestimmten Lokalen mit entsprechender Schanklizenz (Fullständiga Rättigheter) erhältlich. Die Strafen für Alkohol am Steuer sind hoch.

Kultur

Religion

87% der Bevölkerung gehören der Schwedischen Kirche an. Römisch-katholische, orthodoxe, baptistische, muslimische, jüdische und buddhistische Minderheiten.

Soziale Verhaltensregeln


Umgangsformen: Außer im Behördenverkehr ist in Schweden allgemein das »Du« üblich. Unpünktlichkeit gilt als sehr unhöflich. Man sollte nicht trinken, bevor der Gastgeber sein Glas hebt und einen Trinkspruch ausgesprochen hat. Skål heißt Prost. Nach dem Essen bedankt man sich mit »Tack för maten« bei Koch oder Köchin.

Kleidung: Freizeitkleidung ist fast überall angebracht, nur in besseren Restaurants, Klubs und zu besonderen Anlässen wird elegantere Kleidung erwartet.

Rauchen: In ganz Schweden gilt Rauchverbot auf allen öffentlichen Plätzen, in öffentlichen Gebäuden und in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in geschlossenen Räumen von Cafés, Restaurants und Kneipen, in denen Speisen und Getränke serviert werden. Gastronomische Einrichtungen dürfen Raucherzimmer anbieten, in denen allerdings kein Essen und keine Getränke serviert werden dürfen. 

Trinkgeld: Das Bedienungsgeld ist in Hotel- und Restaurantrechnungen bereits enthalten, dennoch wird meist aufgerundet. Nachts ist der Bedienungszuschlag höher. Taxifahrer freuen sich über eine Aufrundung des Fahrpreises.

Landesdaten

Vorwahl

+46

Fläche(qkm)

449964

Bevölkerung

10.099.265

Bevölkerungsdichte(pro qkm)

22

Bevölkerung im Jahr

2015

Mitglied der EU

Yes

Hauptnotrufnummer

112

Länderinformationen Portugal

Klima

Beste Reisezeit

In Nordschweden sind die Winter lang und sehr kalt mit Tiefsttemperaturen bis zu -40°C. Die Mitternachtssonne scheint oberhalb des Polarkreises von Mitte Juni bis Mitte Juli. Die Sommer können allgemein sehr warm aber auch sehr wechselhaft sein, sind aber im Norden kürzer. Nach Nordschweden reist man deshalb am besten von Anfang Juni bis Mitte Juli. In Süd- und Mittelschweden sind die Winter ebenfalls kalt und bringen viel Schnee. Die zweite Jahreshälfte ist in Schweden auf das Jahr gesehen am niederschlagreichsten. Im Sommer eignen sich in der Regel die Seen nur bis in Höhe von Stockholm zum Baden, weiter nördlich liegt die Wassertemperatur durchschnittlich bei 17°C und je nach Region noch darunter. Die beste Reisezeit für Süd- und Mittelschweden beginnt im Mai und endet im September. Die Insel Öland ist für ihr besonders trockenes, warmes Klima bekannt. Schweden eignet sich aufgrund seines angenehmen Klimas hervorragend für Aktivurlauber.

Pass- und Visabestimmungen

Personalausweise/Identitätskarten

U. a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte für touristische Aufenthalte von bis zu 3 Monaten einreisen:

EU-Länder (Dänemark und Finnland nur bei direkter Einreise aus einem skandinavischen Land) und Schweiz.

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum / den visafreien Aufenthalt hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
 

Anmerkung zum Reisepass

Schweden ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen).

Anmerkung zum Sichtvermerk im Reisepass

Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten innerhalb von 180 Tagen:

(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [1] Türkische Staatsangehörige, die über eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco verfügen.

Kosten

Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung (s. Kontaktadressen).

Schengen-Visum:
Flughafen-Transitvisum: 80,00 €
Kurzaufenthaltsvisum, weniger als 90 Tage: 90,00 €
Kinder über sechs und unter zwölf Jahren: 45,00 €
 

Visaarten und Kosten

Einreise- und Transitvisum.

Gültigkeit

Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung (s. Kontaktadressen).

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengen-Land ohne Verlassen des Transitbereiches am selben Tag (kein Aufenthalt über Nacht) in ein anderes Nicht-Schengen-Land weiterreisen und über gültige Weiterreisepapiere verfügen, benötigen kein Transitvisum.

Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).

Antrag erforderlich

Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).

Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist und innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses.

(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.

(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.

(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.

(e) Visumgebühr.

(f) 2 aktuelle biometrische Passbilder.

(g) 1 ausgefülltes Antragsformular.

Schengen-Visa

Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den schwedischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.

Temporärer Wohnsitz

Anfragen an die konsularischen Vertretungen. Informationen und Formulare sind auch vom schwedischen Migrationsamt erhältlich.

Bearbeitungsdauer

Kurzfristiger Aufenthalt: Bis zu 14 Tage. Abweichungen sind möglich.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.

Nachweis ausreichender Geldmittel

Visumpflichtige Reisende und Nicht-EU-Bürger, die sich in Schweden ohne Visum aufhalten dürfen, müssen über ausreichende Geldmittel verfügen (450 SEK pro Tag. Weniger, wenn die Unterkunft schon bezahlt ist oder bei Privatbesuch.).

Aufenthaltsverlängerung

EU-Bürger, die sich länger als 3 Monate visumfrei in Schweden aufhalten und zum Beispiel dort arbeiten oder studieren wollen, müssen sich ihr Aufenthaltsrecht seit dem 1. Mai 2014 nicht mehr bei der zuständigen Verwaltungsbehörde bescheinigen lassen. EU-Bürger dürfen in Schweden ohne Aufenthaltsgenehmigung arbeiten, studieren und leben. Schweizer, die sich länger als 3 Monate in Schweden aufhalten möchten, benötigen eine Aufenthaltserlaubnis. Nicht-EU-Bürger müssen vor der Einreise bei der Schwedischen Botschaft eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.

Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass.

Türken: Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Einreise mit Haustieren

Für Hunde und Katzen aus Norwegen bestehen keine Beschränkungen.

Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass) bzw. einen nationalen Heimtierausweis, der nur von dazu ermächtigten Tierärzten ausgestellt werden kann, und müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier vor mindestens 21 Tagen eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt. Heimtiere unter 4 Monate sind von der Impfpflicht gegen Tollwut ausgenommen. 
Der Nachweis von Tollwut-Antikörpern und einer Bandwurm-Behandlung (Echinococcus multilocularis) ist seit 2012 nicht mehr erforderlich. Hunde müssen jedoch vor der Reise gegen Zwergbandwurm entwurmt werden.

 

Vögel, die als Haustiere gehalten werden, können ohne Gesundheitszeugnis und Genehmigung eingeführt werden.

Für Hunde, Katzen und andere Kleinhaustiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Wird das Tier bei der Einreise für krank befunden, muss es für 120 Tage in Quarantäne und anschließend noch einmal für 60 Tage zur isolierten Aufbewahrung.

Folgende Zusatzanforderung gilt für Schweden: Hunde müssen gegen Hundestaupe geimpft sein.

Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.

Weitere Informationen erteilt das Zentralamt für Landwirtschaft.

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum / den visafreien Aufenthalt hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
 

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten innerhalb von 180 Tagen:

(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [1] Türkische Staatsangehörige, die über eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco verfügen.

Einreise- & Sicherheitshinweise

Überblick

Stand - Mon, 09 Dec 2024 18:00:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Mon, 09 Dec 2024 18:29:08 +0100)

Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen

 

 

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

Terrorismus

In Stockholm kam es in jüngerer Zeit mehrfach zu Fällen von Koranschändungen. Die Gefahr terroristischer Anschläge in Schweden hat sich nach Einschätzung des schwedischen Sicherheitsdienstes SÄPO und des schwedischen Nationalen Sicherheitsberaters durch diese Ereignisse erhöht; die festgelegte Warnstufe wurde im August 2023 auf vier (von fünf) angehoben, siehe auch Sicherheit

  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei ungewöhnlichen, nicht alltäglichen Ereignissen aufmerksam.
  • Beachten Sie die Hinweise der schwedischen Zivilschutzbehörde.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Sicherheit

Terrorismus

Die Gefahr terroristischer Anschläge in Schweden besteht weiterhin und hat sich nach Aussage des schwedischen Sicherheitsdienstes SÄPO und des schwedischen Nationalen Sicherheitsberaters durch die jüngsten Ereignisse (u.a. Koranschändungen und Desinformationskampagne gegen die schwedischen Sozialdienste) erhöht. Die Generaldirektorin des schwedischen Sicherheitsdienstes hat die für Bedrohungslagen wegen internationalen Terrorismus' festgelegte Warnstufe am 17. August 2023 auf „hoch", d. h. auf vier (von fünf), angehoben. Diese Entscheidung beruht v. a. auf einer langfristigen Betrachtung der Gefährdungslage in Schweden.

  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei ungewöhnlichen, nicht alltäglichen Ereignissen aufmerksam.
  • Beachten Sie das Taschenverbot auf Großveranstaltungen (größere Sportveranstaltungen, Konzerte und Festivals) sowie die restriktiven Ausnahmen hiervon (medizinische Gründe, Wickeltaschen für Kinder).
  • Beachten Sie die Hinweise der schwedischen Zivilschutzbehörde.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Kriminalität

Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle kommen insbesondere in den Innenstädten, touristischen Zentren und Transferplätzen wie auf Fähren sowie in Flughäfen häufig vor. Auch in Hotels kommt es zu Diebstählen persönlicher Gegenstände (Handtasche).
Bandenkriminalität - mit vereinzelten gewaltsamen Auseinandersetzungen - kommt überwiegend in manchen Stadtteilen von Stockholm, Göteborg und Malmö vor.
Auch Autoeinbrüche und Überfälle auf Wohnwagenbesitzer und Wohnmobile sind keine Seltenheit.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher und getrennt auf und speichern Sie am besten Kopien elektronisch.
  • Bevorzugen Sie die in Schweden übliche bargeldlose Zahlung und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und im öffentlichen Nahverkehr sowie auf dem Fahrrad besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Suchen Sie bewachte Campingplätze auf und lassen Sie keine Wertsachen in Fahrzeugen zurück.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Es herrscht kühles, im Landesinneren trockenes Kontinentalklima, das durch den Einfluss des Golfstroms temperiert ist.

Im Sommer kann es in Schweden insbesondere nach Trockenperioden zu Busch- und Waldbränden kommen.

Im Winter sind Temperaturstürze und extreme Kälte im Norden sowie Schneestürme und Eisregen möglich.

Ausreichende Sicherheitsvorkehrungen (Kartenmaterial, Schwimmwesten, Mobiltelefon, Leinen, Trinkwasser, Proviant, Erste-Hilfe-Kit etc.) sollten bei Ausflügen auf den zahlreichen Seen und an der Küste, auch aufgrund der niedrigen Wassertemperaturen, unbedingt getroffen werden.

Im Norden des Landes und im Winter erfordern Aktivitäten eine besonders gute Vorbereitung und Ausrüstung.

  • Informieren Sie sich stets über die Wetterlage.
  • Beachten Sie entsprechende Meldungen und Wetterberichte in den Medien.
  • Meiden Sie von Bränden betroffene Gebiete.
  • Tragen Sie den klimatischen Bedingungen Rechnung und planen Sie Aktivitäten entsprechend.
  • Beachten Sie unbedingt Warnungen vor Strömung oder dünnem Eis.
  • Tragen Sie in den dunkleren Jahreszeiten außerhalb der Städte gelbe Warnwesten beim Spazierengehen und Radfahren, wie es in Schweden üblich ist.
  • Folgen Sie Hinweisen und ggf. Anweisungen der lokalen Behörden wie z.B. auf Krisinformation.

Reiseinfos

Grenzkontrollen

Schweden hat vorübergehend stichprobenartige Kontrollen an allen Grenzübergangsstellen eingeführt.
Es häufen sich Fälle, insbesondere auf den Rastplätzen vor der Öresundbrücke in Dänemark, bei denen Anhalter um die entgeltliche oder unentgeltliche Mitnahme nach Schweden bitten. Bei Grenzkontrollen auf der schwedischen Seite der Brücke müssen deutsche Autofahrer mit einer Festnahme und Anklage wegen Menschenschmuggels rechnen, wenn sich herausstellt, dass die mitgenommenen Personen über kein gültiges Reisedokument bzw. keinen gültigen Schengen-Aufenthaltstitel verfügen. Gleiches gilt im Fall von Drogenschmuggel.

  • Führen Sie grundsätzlich ein gültiges Reisedokument mit sich.
  • Nehmen Sie keine unbekannten Personen oder fremde Waren über die Grenzen mit.

Infrastruktur/Verkehr

Es gibt gut ausgebaute Bus- und Bahnverbindungen, insbesondere Hochgeschwindigkeitszüge zwischen den großen Städten sowie ein gutes Netz an öffentlichen Verkehrsmitteln wie eine U-Bahn in Stockholm. Zumeist muss eine mit Guthaben aufladbare Karte vorab gekauft werden. Smartphone-Inhaber können Tickets auch über die App der städtischen Verkehrsbetriebe erwerben (für Stockholm: SL, für Göteborg: Västtrafik), in Stockholm kann in Bussen und U-Bahn auch direkt mit Kreditkarte bezahlt werden. Anschlagtafeln und Schalter an den Hauptbahnhöfen, nicht jedoch an kleineren Stationen oder in Bussen, geben Aufschluss über Tarifsysteme. In den Innenstädten steht Parkraum nur sehr begrenzt zur Verfügung.

In Schweden muss auch tagsüber ganzjährig mit Abblendlicht bzw. Tagfahrlicht gefahren werden.

Im Straßen- und Schiffsverkehr gilt eine Grenze von 0,2 Promille. Wegen Trunkenheit verurteilt werden kann auch, wer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss „ein Fahrzeug nicht mehr sicher steuern kann". Es drohen hohe Strafen bei Verstoß (auch Haftstrafen bis zu zwei Jahren).

Für Geschwindigkeitsüberschreitungen gibt es keine Toleranzgrenzen. Strafen fallen deutlich höher aus als in Deutschland.

Jeweils geltende Parkregeln sind zu beachten. Falschparken wird mit hohen Bußgeldern bzw. Gebühren (bei privaten Parkplatzeignern) belegt. Aufgrund der Straßenreinigung unterliegen viele Parkplätze zeitlichen Beschränkungen, wie der Angabe von Tagen und Uhrzeiten zu entnehmen ist. Parkplätze in derselben Gegend sind häufig verschiedenen Automaten zugeordnet. An manchen Automaten ist die Bezahlung ausschließlich mit schwedischen Bonus- oder Kreditkarten möglich. Alternativ können Parktickets oft auch über Park-Apps erworben werden. Hinweise zu den Parkplatzbeschilderungen bietet die schwedische Transportbehörde.

Die Nutzung von Mobiltelefonen am Steuer ist verboten. Es drohen hohe Bußgelder. Auch die Nutzung anderer Kommunikationsgeräte beim Autofahren ist verboten, sofern sie sich negativ auf das Führen des Fahrzeugs auswirkt.Stockholm und Göteborg haben eine Innenstadt-Maut, Passagen werden automatisch abgelesen und registriert. Gleiches gilt für die Brückenmaut in Motala und Sundsvall. Informationen zur City- und zur Brückenmaut erteilt die zuständige schwedische Transportbehörde.

In abgelegenen Gebieten Schwedens gibt es kein Mobilfunknetz, sodass es bei längeren Wanderungen nicht durchgehend möglich ist, Kontakt herzustellen bzw. erreichbar zu sein.

  • Informieren Sie Ihre Angehörigen frühzeitig, falls Sie planen, sich in entlegenen Gebieten aufzuhalten.

Führerschein

Der deutsche Führerschein wird anerkannt. 

LGBTIQ

Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten; die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.

  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.

Rechtliche Besonderheiten

Die Verletzung des Fotografier- und Betretungsverbots ausgewiesener militärischer Schutzobjekte wird mit erheblichen Geld- und/oder Freiheitsstrafen geahndet.

Anders als in Deutschland sind nach dem schwedischen Waffengesetz das Führen, der Handel und die Einfuhr von Tränengassprays verboten. An Flughäfen gibt es Boxen zum Einwurf solcher Spraydosen. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu einem Jahr, in geringfügigen Fällen bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe geahndet.

Das Führen von Messern ist auf öffentlichen Plätzen verboten. Taschenmesser werden jedoch in der Regel geduldet.

Prostitution ist in Schweden für den Kunden strafbar. Freiern drohen Geldbußen oder Haftstrafen von bis zu einem Jahr.

Drogenbesitz und -konsum – auch in geringen Mengen zum eigenen Verbrauch – sind in Schweden verboten (Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, in schweren Fällen sind auch bedeutend längere Strafen möglich).

Alkoholkonsum ist an vielen öffentlichen Plätzen untersagt. Das Bestimmungsrecht liegt bei der jeweiligen Kommune und ist uneinheitlich geregelt. Um Schwierigkeiten zu vermeiden, wird generell von Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit abgeraten.

Für das Fahren unter Alkoholeinfluss gibt es schon ab Werten von 0,1 mg/l in der Atemluft bzw. 0,2 Promille im Blut empfindliche Strafen (Geld- und Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren in schweren Fällen, sowie Führerscheinentzug). Dies gilt auch für das Steuern von Booten/Wasserfahrzeugen.

Bei einer Festnahme in Schweden unterliegen Untersuchungshäftlinge – und auch ihre Pflichtverteidiger – während der Untersuchungshaft teilweise strengen Restriktionen, wie z. B. Kontaktsperren zu Personen außerhalb der Haftanstalt. Für Angehörige ist es daher teilweise sehr schwierig, Informationen über einen Untersuchungshäftling zu erhalten, solange die polizeilichen Ermittlungen andauern.

Das Sexualstrafrecht verlangt, dass beide Partner ausdrücklich und klar erkennbar mit dem Geschlechtsverkehr einverstanden sind.
Das Schutzalter für sexuelle Handlungen liegt in Schweden bei mindestens 15 Jahren. Sexuelle Handlungen mit Kindern und Jugendlichen unterhalb dieser Altersgrenze erfüllen den Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist die Schwedische Krone (SEK). In Schweden werden auch Kleinstbeträge mit Debit- (Girocard) oder Kreditkarte gezahlt. Viele, insbesondere kleinere Geschäfte, nehmen gar kein Bargeld an. Auch an Parkautomaten und im öffentlichen Nahverkehr wird keine Barzahlung akzeptiert. Die Mitnahme einer international gültigen Kredit- oder Debitkarte wird empfohlen.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit: 
Reisedokumente müssen für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig sein.

Schweden ist nicht Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957, daher sind Reisen mit abgelaufenem Pass nicht möglich.

Vor einem Umzug nach Schweden wird empfohlen, einen Reisepass oder einen neuen Personalausweis bei der Heimatbehörde zu beantragen, da die Anmeldung beim schwedischen Melde- und Steueramt Skatteverket nur mit Reisepass oder Personalausweis (ausgestellt nach dem 1. August 2021) möglich ist.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

  • Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.

Doppelstaater

Seit 2018 besteht in Schweden Wehrpflicht für alle schwedischen Staatsangehörigen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Auch deutsch-schwedische Doppelstaater können von der Regelung betroffen sein.

  • Bitte informieren Sie sich ggf. bei der Staatlichen Anstellungsbehörde für die Gesamtverteidigung.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegen den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz, dass Warenkontrollen nicht stattfinden, schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Aktuelle Informationen zur Einfuhr von Alkohol, Tabak und Lebensmitteln aus Deutschland nach Schweden und weiteren Zollbestimmungen bietet der schwedische Zoll Tullverket.

Personen, die jünger als 20 Jahre alt sind, dürfen generell keinen Alkohol, Personen, die jünger als 18 Jahre alt sind, generell keinen Tabak nach Schweden einführen. Für den Eigenbedarf können Personen, die 20 bzw. 18 Jahre oder älter sind, Alkohol und Tabak nach Schweden mitnehmen.

Für den Eigenbedarf können Lebensmittel eingeführt werden. Die Mengengrenze für Fisch ist liegt bei maximal 15 kg.

Tiere

Für Reisen mit bestimmten Haustieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Aktuelle Informationen u.a. auch über die Einfuhr anderer Haustiere aus EU-Ländern, zur Einfuhr von Haustieren aus Drittländern sowie über Einfuhrrestriktionen gefährlicher Hunderassen bietet das Swedish Board of Agriculture.

Gesundheit

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfung wird, abhängig von den Reisebedingungen, dem Reiseziel und der Reisezeit, die Impfung gegen FSME empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Von Zecken übertragbare Krankheiten

FSME kommt besonders an der Ostküste des Landes im Großraum Stockholm vor. Besonders exponierte Personen sollten sich impfen lassen (Risiko ca.1 von 100 Zecken).
Für Borreliose gilt ein Übertragungsrisiko durch ein Drittel aller Zecken. Das Erkrankungsrisiko ist aber gering. Eine Impfung ist nicht möglich. Schützende Kleidung und die direkte Entfernung der Zecke werden empfohlen.

Fuchsbandwurm

Vereinzelt sind Fälle des Fuchsbandwurms (hier: dvärgbandmask) aufgetreten, die schwedische Lebensmittelbehörde (livsmedelsverket) rät jedoch nicht allgemein vom Verzehr von Blaubeeren/Preiselbeeren/Pilzen ab.

Medizinische Versorgung

Im Allgemeinen ist das Versorgungsniveau in Schweden gut bis sehr gut.
Bundesbürger, wie alle anderen EU-Bürger, die sich vorübergehend in Schweden aufhalten, können nach dem europäischen Gemeinschaftsrecht im Krankheitsfall Leistungen nach schwedischem Recht in Anspruch nehmen. Als Anspruchsnachweis wird eine vor dem Antritt der Reise von der deutschen gesetzlichen Krankenkasse auszustellende Europäische Versichertenkarte vorgelegt. Zusätzlich zur Versicherungskarte muss als Identifikationsnachweis entweder der Personalausweis oder der Reisepass vorgelegt werden. Bei jedem Arztbesuch wird ein vom Aufwand abhängiger Eigenanteil von mindestens 200 SEK (ca. 20 EUR) sofort fällig.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

 

 

Weitere Informationen
Allgemeines

Offizieller Name des Staates

Königreich Schweden.

Hauptstadt

Stockholm.

Geographie

Schweden wird im Westen von Norwegen, im Nordosten von Finnland, im Osten von der Ostsee und im Süden und Südosten vom Skagerrak und Kattegat begrenzt. Zum Staatsgebiet gehören zahlreiche Inseln, die größten sind Gotland, Öland und Orust. Die meisten der vielen tausend Seen befinden sich im südlichen Mittelschweden. Schweden hat 38.485 qkm Binnengewässer. Der größte See ist der 5540 qkm große Vänern, die höchste Erhebung der 2111 m hohe Kebnekaise. Etwa die Hälfte des Landes ist bewaldet. Der schwedische Teil Lapplands im Norden des Landes ist bergig und erstreckt sich über den Polarkreis hinaus.

Regierung

Parlamentarische Monarchie seit 1809. Verfassung von 1975. Einkammerparlament (Riksdag) mit 349 Abgeordneten. Unabhängig seit 1523 (davor mit Dänemark und Norwegen vereint), seit 1917 parlamentarische Demokratie mit königlichem Staatsoberhaupt. Schweden ist EU-Mitglied.

Staatsoberhaupt

König Carl XVI. Gustav, seit 1973

Regierungschef

Ulf Kristersson, seit Oktober 2022.

Elektrizität

230 V, 50 Hz.

Übersicht

Schweden ist ein Land der kulturellen Kontraste: die Großstädte sind schick, modern und progressiv, während man auf dem Lande ein einfacheres Leben und vor allem viel Ruhe vorfindet.

Die Landschaft von Schweden ist im Allgemeinen sanfter als die dramatischen Küsten und Berge seines norwegischen Nachbarn. Ein Großteil der Landschaft ist bewaldet, und es gibt Tausende von Seen, besonders zwischen Göteborg und der Hauptstadt Stockholm.

Das Seebad Östersund im Zentrum von Schweden wird von Skandinaviern bevorzugt. Die meisten ausländischen Besucher ziehen die Großstädte und die Ostseeinseln vor. Die größte Insel, Gotland, ist mit ihren zahlreichen mittelalterlichen Kirchenruinen ein besonderer Höhepunkt.

Am reizvollen Hafen von Stockholm liegen Dutzende von Museen und hübsche mittelalterliche und barocke Gebäude, in denen sich heute Boutiquen und Cafés befinden.

Anreise

Anreise mit dem Flugzeug

Die nationale Fluggesellschaft SAS Scandinavian Airlines (SK) fliegt u.a. ab Hamburg, Frankfurt/M., Berlin, München, Zürich und Genf direkt nach Stockholm; von Wien aus über Kopenhagen.

Lufthansa (LH) fliegt von München und Frankfurt/M. nach Stockholm und Göteborg;

Eurowings (EW) fliegt ab Hamburg und Hannover nach Stockholm;

Austrian Airlines (OS) Wien - Stockholm;

Swiss International (LX) Zürich - Stockholm und Göteborg.

Flugzeiten

Frankfurt - Stockholm: 2 Std.; Frankfurt - Göteborg: 1 Std. 35 Min.; Hamburg - Stockholm: 1 Std. 30 Min.; Hamburg - Göteborg: 1 Std. 5 Min.; Wien - Stockholm: 2 Std. 15 Min.; Zürich - Stockholm: 2 Std. 20 Min.; Zürich - Göteborg: 2 Std.; Genf - Stockholm: 2 Std. 35 Min.

Anreise mit dem Pkw

Pkw: Die Öresundbrücke verbindet Seeland in Dänemark und Skåne in Schweden durch Autobahn und Schiene miteinander. Die Öresundverbindung ist mautpflichtig. Es besteht eine durchgehende Autobahnverbindung von Kopenhagen in Dänemark über Stockholm und Uppsala bis Gävle am Bottnischen Meerbusen.

Es empfiehlt sich, auf den Fähren für die gewünschte Fährstrecke im Voraus einen Platz für den Wagen zu reservieren (Fährverbindungen s.o.). 

Fernbus: Flixbus fährt von Deutschland, Österreich und der Schweiz nach Schweden.

Maut: Es gibt keine Straßen-Maut; in Stockholm und Göteborg allerdings eine City-Maut (s.u.). Bemautet sind außerdem die Brücken von Motala und Sundsvall.

Unterlagen: Der nationale Führerschein ist ausreichend. Ist das Fahrzeug nicht Eigentum des Fahrers, so muss dieser im Besitz einer Benutzungsvollmacht sein.

Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen. Dennoch wird EU- und EFTA-Bürgern empfohlen, die Internationale Grüne Versicherungskarte mitzuführen, um bei eventuellen Schadensfällen die Unfallaufnahme zu erleichtern und in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz. 

 

Anreise mit der Bahn

Ab Deutschland bestehen mehrmals täglich ICE- oder EC- Verbindungen von Hamburg nach Kopenhagen und von dort mit der schwedischen Eisenbahngesellschaft (SJ) im 20-Minuten-Takt oder dem Öresundtåg nach Malmö. In Malmö gibt es Anschluss Richtung Göteborg und Stockholm.

Eine zweite Verbindung besteht über Berlin, Sassnitz und Trelleborg nach Malmö.

Ab Berlin bietet das schwedische Bahnunternehmen Snälltaget Nachtzug-Verbindungen nach Malmö und Stockholm via Hamburg und Kopenhagen.

Der Nachtzug der österreichischen Bundesbahn, der ÖBB-Nightjet (www.nightjet.com/) verbindet Innsbruck und Wien mit Hamburg sowie Zürich mit Berlin und Hamburg; von Wien nach Berlin fährt ein Euronight-Zug (EN).

Autoreisezüge von Bahntouristik Express BTE verkehren von Lörrach nach Hamburg. 

Bahnpässe

Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind auch in Schweden gültig.

 

Anreise mit dem Schiff

Von Deutschland aus kann man mit verschiedenen Fährschiffbetreibern sowohl direkt als auch über Dänemark nach Schweden reisen.

Kreuzfahrtschiffe

Dreamlines bietet verschiedene Kreuzfahrten ab Kiel, mit Aufenthalt in Stockholm, u.a. auch eine Fahrt mit der AIDA.

Stena Line bedient auf ihrer Mini-Kreuzfahrt die Strecke Kiel-Göteborg-Kiel.

TT-Line hat Mini-Kreuzfahrten von Travemünde oder Rostock nach Südschweden im Programm.

Fähranbieter

Finnlines bedient die Strecke Travemünde - Malmö (Fahrzeit: ca. 9 Std.);

Stena Line Kiel - Göteborg (Fahrzeit: 14,5 Std.), Frederikshavn (Dänemark) - Göteborg (Fahrzeit: 9 Std.);

TT-Line Rostock - Trelleborg, Fahrzeit: 6 Std.

 

Vor Ort unterwegs

Unterwegs mit dem Flugzeug

SAS Scandinavian Airlines (SK) fliegt Stockholm Arlanda von nahezu jedem Inlandsflughafen Schwedens aus an.

Auch  Norwegian (DY) fliegt zahlreiche inländische Flughäfen, wie z.B. Göteborg, Malmö, Umea oder Visby auf Gotland an.

 

Unterwegs mit dem Auto/dem Bus

Das schwedische Straßennetz gehört zu den besten Europas. Es bietet die Möglichkeit, vom südlichsten Teil Schwedens bis ans Polarmeer zu reisen. Schwedens längste Autobahn, die E4, verbindet durchgängig Helsingborg an der dänischen Grenze über Stockholm und Uppsala mit Gävle an der finnischen Grenze.

Maut: Es gibt keine Straßen-Maut; in Stockholm und Göteborg allerdings eine City-Maut (s.u.). Bemautet sind außerdem die Brücken von Motala und Sundsvall.

Tankstellen sind im Allgemeinen flächendeckend vorhanden. Nur im hohen Norden ist das Tankstellennetz weniger dicht. Tankmöglichkeiten sollten dort stets wahrgenommen werden. Die Tankstellen sind i.d.R. täglich von 7 bis 21 oder 22 Uhr geöffnet; entlang der Autobahnen durchgehend. Man kann fast überall mit gängigen Kreditkarten bezahlen.

An etlichen Tankstellen kann man ausschließlich an Automaten-Zapfsäulen tanken; dies allerdings rund um die Uhr. Man bezahlt mit Kreditkarte. Diesel gibt es an diesen Tankstellen jedoch selten.

Rechtsverkehr/Linksverkehr

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Staßenklassifizierung

Das schwedische Äquivalent zu unseren Autobahnen, der Motorväg, ist durch ein weißes Zeichen auf grünem Grund gekennzeichnet. Schweden hat keine gesonderte Nummerierung seiner Motorvägar. Sie können auch Teile der Länsvägar (Provinzstraßen) oder Riksvägar (Reichsstraßen) sein. 

Autovermietung

Mietwagen sind in den meisten Städten erhältlich. Fahrer müssen mindestens 19 Jahre alt (kann je nach Fahrzeugkategorie variieren) und seit mindestens einem Jahr im Besitz eines Führerscheins sein. Unter 25 Jahren kann eine zusätzliche Jungfahrer-Gebühr anfallen.

Taxi

Taxis gibt es an allen Flughäfen und in den Städten. Es gibt keine festgelegten Tarife. Daher sollte man schon vor Fahrtantritt den Preis für die Fahrt erfragen bzw. aushandeln.

Reisebus

Vybuss und Flixbus betreiben Schnellbus- und Regionalbuslinien im ganzen Land. Im Norden verkehren Postbusse. Preiswerte und zuverlässige Verbindungen gibt es in alle Städte. An den Wochenenden (Fr-So) werden von vielen Busunternehmen Fahrkarten zu ermäßigten Tarifen angeboten, Ermäßigungen für Kinder werden ebenfalls gewährt. 

Vorschriften

 Verkehrsbestimmungen: 
- Alkohol am Steuer wird mit empfindlichen Geld- oder Gefängnisstrafen belegt.
- Die Promillegrenze ist 0,2 ‰.
- Autos und Motorräder müssen auch tagsüber mit Abblendlicht fahren.

- Die Benutzung eines handgehaltenen Mobil- oder Autotelefons ist während der Fahrt verboten; die Nutzung von Freisprecheinrichtungen ist dagegen erlaubt;
- Für Motorradfahrer sind Motorradhelme Vorschrift.
- Kinder unter 7 Jahren dürfen nur im Kindersitz oder mit Kindersicherheitsgurten befördert werden.
- Allgemein besteht Anschnallpflicht.
- Ein Warndreieck sollte mitgeführt werden.
- Winterreifen sind vom 1. Dezember bis 1. März Pflicht.

Weitere Informationen von den schwedischen Automobilclubs Motormännens Riksförbund (M) und Kungliga Automobilkluben (KAK); beide in Stockholm. 

Geschwindigkeitsbegrenzungen:
Innerhalb geschlossener Ortschaften: 50 km/h (Beschilderung beachten);
auf Landstraßen: 70-90 km/h; 
auf Autobahnen und Schnellstraßen: 110 km/h (120 km/h auf ausgeschilderten Strecken). Gespanne dürfen auf Autobahnen und Schnellstraßen 80 km/h fahren (Achtung: Die deutsche 100kmh-Zulassung für Gespanne gilt in Schweden nicht).

Pannenhilfsdienst

Bei Autopannen wendet man sich an den “Assistancekåren” Service, Tel. 020-912 912 (kostenlose Nummer; gilt nur innerhalb Schwedens) oder +46 8 627 57 57 (normale Telefongebühren).

Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlust von Dokumenten und Geld, bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49-89 22 22 22, bei Erkrankungen: +49-89 76 76 76.

Dokumentation

Ein nationaler Führerschein ist uneingeschränkt und unbefristet gültig, wenn er in einem EU-Land oder in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ausgestellt wurde. Nationale Führerscheine aus allen anderen Ländern sind bis ein Jahr ab Wohnsitznahme in Schweden befristet gültig und bedürfen eines Internationalen Führerscheins als Zusatzdokument, wenn sie nicht in Englisch, Deutsch oder Französisch ausgestellt wurden. Schweden erkennt Internationale Führerscheine von Ländern an, die das Wiener Straßenverkehrsübereinkommen von 1969 oder das Genfer Straßenverkehrsübereinkommen von 1949 unterzeichnet und ratifiziert haben. 
 
Hinweis: Ausländische vorläufige Führerscheine werden nicht anerkannt.
 

Fahrzeugpapiere sind mitzuführen. Das Mindestalter für Autofahrer ist 18 Jahre. Ist das Fahrzeug nicht Eigentum des Fahrers, so muss dieser im Besitz einer Benutzungsvollmacht sein.

Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen. Dennoch wird EU- und EFTA-Bürgern empfohlen, die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr mitzunehmen, um bei eventuellen Schadensfällen die Unfallaufnahme zu erleichtern und in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz. 

Anmerkung zur Reise auf der Straße

In abgelegenen Regionen sollte man wegen des Wildwechsels (vor allem Elche) besonders aufmerksam und vorsichtig fahren. 

 

Unterwegs in der Stadt

Stockholm verfügt über ein gut ausgebautes Netz an U-Bahnen (T-bana), Vorortzügen, Bussen, Trams und Schiffen. Betreiber sind die Stockholmer Verkehrsbetriebe, Storstockholms Lokaltrafik (SL). Neben Einzelfahrscheinen gibt es auch Mehrfahrtenkarten. Online oder am Automaten sind diese günstiger als am Schalter.

Der Stockholm Pass bietet freien Eintritt zu mehr als 60 Sehenswürdigkeiten und beinhaltet eine Vielzahl an Sightseeing-Touren per Schiff sowie unbegrenzte Fahrt mit 'Hop On-Hop Off'-Bussen und -Schiffen. Den Stockholm Pass gibt es für 1, 2, 3 und 5 Tage.

Mit der Zusatzoption Travel Card können öffentliche Verkehrsmittel wie Busse, Bahn, Zug und Tram unbegrenzt genutzt werden. Kinder von 6 bis 15 Jahren zahlen etwa die Hälfte.

Stockholm Info bietet die Stockholm Prepaid Karte an. Die Karte lädt man mit 500 oder 1000 SEK auf und bezahlt damit den Eintritt bei rund 30 Attraktionen und Sehenswürdigkeiten; teils zum vollen Preis, teils vergünstigt. Bei der 500-SEK-Variante kann man den öffentlichen Nahverkehr 24 Stunden lang nutzen, bei der 1000-SEK-Variante 72 Stunden.

Eine City-Maut wird fällig, wenn man mit dem Pkw ins Zentrum von Stockholm oder Göteborg fährt. Die Fahrzeuge werden an Kontrollstationen automatisch registriert, und man erhält per Post eine Rechnung mit einer Zahlfrist von zwei Wochen. Bei einem längeren Urlaub kann die Frist bei der Rückkunft verstrichen sein und eine Strafgebühr fällig werden. Tipp: Vor der Abreise ein Familienmitglied oder Freunde beauftragen, die Post zu kontrollieren und die Maut zu überweisen!

In Göteborg und Norrköping gibt es Straßenbahnen.

 

Vor Ort unterwegs mit der Bahn

Das Streckennetz der Schwedischen Eisenbahnen (SJ) ist gut ausgebaut.

SJ-Regional und Intercity-Züge verkehren in ganz Schweden.

Der SJ-Highspeed-Zug (Snabbtåg) bietet schnelle Verbindungen auf folgenden Strecken: Kopenhagen-Malmö-Göteborg, Kopenhagen-Malmö-Stockholm sowie zwischen Stockholm und Göteborg, Stockholm und Falun, Karlstad, Sundsvall und Östersund.

Der SJ-Nachtzug (NT) bedient inländische Verbindungen in Schweden, aber auch eine internationale Strecke nach Narvik (Norwegen).

Der Snälltåget-Nachtzug verbindet Malmö mit dem Skigebiet Åre.

In Süd- und Mittelschweden verkehren Züge im 30 bis 60 Minuten-Takt zwischen den größeren Städten. Zu den dünn besiedelten, waldreichen Gebieten nördlich des Polarkreises fahren Nachtzüge. Die meisten Nachtzüge haben Sitz-, Liege- und Schlafwagen.

Platzreservierung wird empfohlen und ist bei den meisten Hochgeschwindigkeits- und Nachtzügen obligatorisch. Weitere Informationen und Fahrkarten bei SJDB, ÖBB und SBB.

Sonderfahrkarten: Die schwedische Bahn (SJ) bietet auf ihrer Website verschiedene Fahrpreisermäßigungen an. In ihrem Budget calender sind vergünstigte Fahrpreise nach Datum aufgelistet. Für Jugendliche unter 26 Jahren, Studenten und Senioren gibt es Last Minute Tickets. Die Preise für Last Minute Tickets erscheinen im regulären Buchungsablauf frühestens 24 Stunden vor der Abfahrt und sind rot gekennzeichnet.

Bahnpässe

Der Interrail One Country Pass ist auch in Schweden gültig.

Mit dem Eurail Scandinavian Pass können Reisende, die ihren Wohnort nicht in Europa haben, unbegrenzt in Dänemark, Schweden, Norwegen und Finnland mit dem Zug reisen.

 

Unterwegs mit dem Schiff

Vom schwedischen Festland aus gibt es regelmäßige Verbindungen zu schwedischen Inseln:

Gotlandlinjen verbindet z.B. Nynäshamn, Oskarshamn und Västervik mit Visby auf der Insel Gotland.

Ven-Trafiken verkehrt zwischen Landskrona in Südschweden und der Insel Ven.

Die Reederei Göta Kanal bietet diverse Kreuzfahrten, auf denen man den Göta Kanal, der die großen Seen in Mittelschweden verbindet, erkunden kann. Es werden Kreuzfahrten von wenigen Stunden bis zu einer knappen Woche angeboten. Der Göta Kanal ist vom 3. Mai bis zum 29. September öffentlich befahrbar. Außerdem besteht die Möglichkeit für verschiedene Strecken Freizeitboote mit drei Übernachtungen in Yachthäfen zu mieten.

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. Aushelfender Träger ist die Försäkringskassan (Schwedische Allgemeine Versicherungskasse). Ärztliche Behandlung erfolgt durch private Allgemeinärzte und Zahnärzte, die der Sozialversicherung angeschlossen sind, Zahnbehandlung auch durch den Nationalen Zahnbehandlungsdienst. Die Behandlung in Krankenhäusern ist im Allgemeinen kostenfrei. Kostenbeteiligung bei Medikamenten auf Rezept, bei ärztlicher und zahnärztlicher Behandlung.

Bei jedem Arztbesuch wird eine Eigenbeteilung sofort fällig, die sich nach dem Aufwand richtet. Das Minimum liegt bei 200 SEK (ca. 25 €).

In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.

Im Sommer empfiehlt es sich, Mückenschutzmittel einzupacken; die schwedischen sollen die besten sein.

Essen und Trinken

Generell gibt es keine Vorsichtsmaßnahmen, jedoch sollten selbst gesammelte Blaubeeren, Pilze und Preiselbeeren nicht unbehandelt oder ungewaschen verzehrt werden, da diese u. U. mit dem Fuchsbandwurm kontaminiert sein könnten. 

Andere Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.

Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Betroffen sind vor allem die Provinz Stockholm westlich bis zu den Mälaren und südlich bis zum Revskärs Naturreservat sowie die östlich vorgelagerten Inseln. Weiterhin besteht ein geringes Risiko um die Mälaren bis einschließlich die Provinzen Uppsala und Kalmar sowie auf den vorgelagerten Inseln in der Ostsee. Gegen diese Krankheit ist eine Impfung empfohlen.

Hepatitis B kommt vor. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt mit den Einheimischen sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

Geld

Währung

1 Schwedische Krone = 100 Öre. Währungskürzel: Skr, SEK (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten von 1000, 500, 200, 100, 50 und 20 Skr; Münzen in den Nennbeträgen 10, 5, 2 und 1 Skr. Schweden unternimmt derzeit keine Bestrebungen zur Einführung des Euro.

Achtung: Barzahlungen sind in Schweden nicht mehr überall möglich. Viele Cafés, Restaurants, Geschäfte, Museen, der öffentliche Nahverkehr und auch öffentliche Toiletten akzeptieren keine Barzahlung mehr. Die meisten Banken in Schweden handhaben keine Barmittel mehr. Das mobile Zahlungssystem Swish ist in Schweden sehr beliebt, dafür wird jedoch ein schwedisches Konto benötigt.

Kreditkarten

Gängige Kreditkarten wie Mastercard, Diners Club und Visa werden sogar bei kleinen Beträgen überall (auch von Ticketautomaten und in Taxis) angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
 

Geldautomaten

Die alte Girocard
Mit der Girocard (ehemals ec-Karte) wie Maestro-Karte, V Pay oder Sparcard und Pin-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. Karten mit dem Cirrus-, V-Pay- oder dem Maestro-Symbol (nur noch bis Ende 2027 auf noch gültigen Girocards) werden europaweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten. 
 
Die neue Debitcard und ihre Nutzung im Ausland
Aus der Girocard wurde eine Debitcard: Seit 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Noch gültige Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens Ende 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben.
 
Maestro-Nachfolger sind „Debit Mastercard“, „Visa Debit“ oder „V-Pay“. Visa Debit und Debit Mastercard sind weltweit in mehr als 200 Ländern, in denen Visa und Mastercard akzeptiert werden, nutzbar. Karten mit dem V-PAY-Logo können in Schweden zum Bezahlen und Geldabheben genutzt werden. In EU-Ländern, die den Euro nicht als Landeswährung haben, können beim Bezahlen und beim Geldabheben jedoch Gebühren fällig werden. Für die Buchung von Reisen oder Mietwagen werden oft nur Kreditkarten akzeptiert. Zur Sicherheit gehört neben einer Debitkarte auch immer eine Kreditkarte ins Reisegepäck.

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

Reiseschecks

Reiseschecks werden in Schweden nicht mehr akzeptiert.

Öffnungszeiten der Bank

Mo-Fr 09.30-15.00 Uhr. Viele Banken haben außerdem an einem Wochentag bis 17.00 oder 18.00 Uhr geöffnet.

Devisenbestimmungen

 

Für Reisende innerhalb und von außerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen, aber es besteht Deklarationspflicht von Geldmitteln ab einem Gegenwert von 10.000 € (zu Barmitteln zählen neben Bargeld auch Reiseschecks, Sparbücher, andere Währungen, auf Dritte ausgestellte Schecks, der tatsächliche Wert von Edelmetallen wie Gold, Silber und Platin (Goldmünzen mit einem Goldgehalt von mindestens 90 Prozent, ungemünztes Gold in Form von Barren, Nuggets oder Klumpen mit einem Goldgehalt von mindestens 99,5 Prozent), Edelsteine (aber nicht Schmuck)).

Geldwechsel

Geld kann an Geldautomaten landesweit abgehoben werden. Bargeld ist in Schweden jedoch stark in den Hintergrund getreten. Bezahlt wird in der Regel mit der Kreditkarte oder mit der Bankkarte. Die meisten schwedischen Banken handhaben keine Barmittel mehr.

Währungen

Sprache

Überblick

Schwedisch ist die Landessprache. Zu den Minderheitensprachen in Schweden zählen Finnisch, Samisch, Romani, Jiddisch und Meänkieli. Daneben werden vielfach Englisch, Deutsch und Französisch als Fremdsprachen gesprochen.

Öffentliche Feiertage

Anmerkung

[*] Geschäfte und Büros schließen oft früher am Tag vor einem gesetzlichen Feiertag.

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Schweden eingeführt werden:

200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 100 Zigarillos oder 250 g andere Tabakerzeugnisse (Personen ab 18 J.);
1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von über 22 % oder 2 l süßer Wein (z.B. Port, Sherry) mit einem Alkoholgehalt von maximal 22 % oder Schaumwein (Personen ab 20 J.);
4 l Tafelwein (Personen ab 20 J.);
16 l Bier;
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von umgerechnet 430 € (ca. 4.300 Skr, Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (ca. 3000 Skr, Reisen mit der Bahn/dem Auto).

Importbestimmungen

Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u.a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.

Verbotene Importe

Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).

Es besteht ein Einfuhrverbot u.a. für die folgenden Waren aus der Russischen Föderation in die EU: Diamanten, Gold, Schmuck, Zigaretten, Kosmetikartikel, Meeresfrüchte (z.B. Kaviar), Spirituosen (z.B. Vodka), Schuhe, Kleidung und Smartwatches. 

Import/Export in die EU

Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind.

Als persönlicher Bedarf gelten in der EU mindestens folgende Höchstmengen:
800 Zigaretten (Personen ab 18 J.);
400 Zigarillos (Personen ab 18 J.);
200 Zigarren (Personen ab 18 J.);
1 kg Tabak (Personen ab 18 J.);
10 Liter hochprozentige Alkoholika (Personen ab 20 J.);
20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry) (Personen ab 20 J.);
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) (Personen ab 20 J.);
110 Liter Bier (Personen ab 20 J.);
Parfüms und Eau de Toilette: Keine Beschränkungen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Menge für den persönlichen Verbrauch bestimmt ist.
Arzneimittel: Dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.
Andere Waren: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur mineralölsteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgeführten Reservebehälter befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 10 Litern im Reservebehälter nicht beanstandet. 

Wenn darüber hinausgehende Mengen dieser Waren mitgeführt werden, wäre z. B. eine Hochzeit ein Ereignis, mit dem sich ein Großeinkauf begründen ließe.
Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden „Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt” der Europäischen Kommission.)

EU

Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.

Weitere Informationen sind vom schwedischen Zoll (Internet: www.tullverket.se) erhältlich. 

Kommunikation

Telefon

Die Landesvorwahl ist 0046.

In Schweden gibt es keine öffentlichen Telefonzellen mehr.

Mobiltelefon

GSM 900/1800, 2G, 3 G und 4 G. Mobilfunkgesellschaften umfassen u.a. Tele 2 und Telia.

Es bestehen internationale Roaming-Abkommen. Größere Unternehmen haben Verträge mit lokalen Anbietern. Die Netzabdeckung ist in Südschweden flächendeckend. In Nordschweden hat man entlang der großen Straßen und an der Küste Empfang. 

Auslandsroaming ist innerhalb der EU zum regulären Heimattarif des jeweiligen Anbieters nutzbar. Roaming-Gebühren wurden innerhalb der EU Mitte 2017 abgeschafft. Unter Umständen kann sich dennoch der Erwerb einer schwedischen SIM-Karte oder von Prepaid-Karten anbieten.

Internet

Hauptanbieter sind u.a. Telenor, Ownit und Tele 2. Öffentliche Internet-Stationen befinden sich in den meisten Flughäfen, Bahnhöfen, Bücherhallen und Hotels. 

Post

Schwedens Postagenturen sind in Kaufhäusern, Kiosken und Tankstellen untergebracht. Briefkästen sind gelb. Briefe innerhalb Europas sind etwa 3-4 Tage unterwegs. Die Öffnungszeiten der Postagenturen entsprechen den jeweiligen Geschäftszeiten der Geschäfte, in denen sie untergebracht sind.

Radio

Zahlreiche deutschsprachige Radiosender lassen sich u.a. über Astra-Satelliten bzw. über das Internet in Schweden empfangen.

 

Einkaufen

Überblick

Glas- und Kristallwaren, Stahl- und Silberartikel und Hemslöjd (Kunstgewerbeartikel) sowie Holzschnitzereien.

Öffnungszeiten der Geschäfte:
Mo-Fr 09.00-18.00 Uhr und Sa 09.00-16.00 Uhr. In den Großstädten haben die Kaufhäuser an bestimmten Abenden bis 20.00/22.00 Uhr geöffnet, einige auch sonntags 12.00-16.00 Uhr. Auf dem Land schließen die Geschäfte/Tankstellen um 17.00/18.00 Uhr.

Kulinarisches

Übersicht

Die Restaurants sind teuer, am preisgünstigsten sind die Tagesgerichte, die mittags angeboten werden. Um das Smörgåsbord (kalte Platte) so richtig zu genießen, sollte man die Gerichte in der traditionellen Reihenfolge essen. Zuerst probiert man eingelegten Hering mit Salzkartoffeln, dann vielleicht einige weitere Fischgerichte wie geräucherten Lachs oder Anchovis, danach kalten Braten, Pastete, Rindfleischscheiben, gefülltes Kalbsfleisch oder geräuchertes Rentierfleisch. Dann folgen die warmen Gerichte, z. B. ein Heringsgericht, kleine Fleischklößchen (köttbullar) oder ein Omelett. Zum Nachtisch gibt es Semlor, ein mit Marzipan und Sahne gefülltes Hefegebäck.

Getränke:
Aquavit und Brännvin werden eisgekühlt zum Smörgåsbord getrunken. Schwedische Hell- und Dunkelbiere gibt es in vier Stärken. Wein und Sekt sind sehr teuer. An Jugendliche unter 20 Jahren werden keine Spirituosen verkauft. Wein, Bier und Spirituosen werden in staatlichen Geschäften verkauft (Systembolaget), die während der normalen Geschäftszeiten geöffnet haben. Sonntags wird in Cafés, Bars oder Restaurants Alkohol nicht vor 13.00 Uhr ausgeschenkt. Nach Mitternacht ist Alkohol nur in Nachtklubs erhältlich, die bis 02.00 oder 03.00 Uhr geöffnet haben. Spirituosen sind nur in bestimmten Lokalen mit entsprechender Schanklizenz (Fullständiga Rättigheter) erhältlich. Die Strafen für Alkohol am Steuer sind hoch.

Kultur

Religion

87% der Bevölkerung gehören der Schwedischen Kirche an. Römisch-katholische, orthodoxe, baptistische, muslimische, jüdische und buddhistische Minderheiten.

Soziale Verhaltensregeln


Umgangsformen: Außer im Behördenverkehr ist in Schweden allgemein das »Du« üblich. Unpünktlichkeit gilt als sehr unhöflich. Man sollte nicht trinken, bevor der Gastgeber sein Glas hebt und einen Trinkspruch ausgesprochen hat. Skål heißt Prost. Nach dem Essen bedankt man sich mit »Tack för maten« bei Koch oder Köchin.

Kleidung: Freizeitkleidung ist fast überall angebracht, nur in besseren Restaurants, Klubs und zu besonderen Anlässen wird elegantere Kleidung erwartet.

Rauchen: In ganz Schweden gilt Rauchverbot auf allen öffentlichen Plätzen, in öffentlichen Gebäuden und in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in geschlossenen Räumen von Cafés, Restaurants und Kneipen, in denen Speisen und Getränke serviert werden. Gastronomische Einrichtungen dürfen Raucherzimmer anbieten, in denen allerdings kein Essen und keine Getränke serviert werden dürfen. 

Trinkgeld: Das Bedienungsgeld ist in Hotel- und Restaurantrechnungen bereits enthalten, dennoch wird meist aufgerundet. Nachts ist der Bedienungszuschlag höher. Taxifahrer freuen sich über eine Aufrundung des Fahrpreises.

Landesdaten

Vorwahl

+46

Fläche(qkm)

449964

Bevölkerung

10.099.265

Bevölkerungsdichte(pro qkm)

22

Bevölkerung im Jahr

2015

Mitglied der EU

Yes

Hauptnotrufnummer

112

Länderinformationen Spanien

Klima

Beste Reisezeit

In Nordschweden sind die Winter lang und sehr kalt mit Tiefsttemperaturen bis zu -40°C. Die Mitternachtssonne scheint oberhalb des Polarkreises von Mitte Juni bis Mitte Juli. Die Sommer können allgemein sehr warm aber auch sehr wechselhaft sein, sind aber im Norden kürzer. Nach Nordschweden reist man deshalb am besten von Anfang Juni bis Mitte Juli. In Süd- und Mittelschweden sind die Winter ebenfalls kalt und bringen viel Schnee. Die zweite Jahreshälfte ist in Schweden auf das Jahr gesehen am niederschlagreichsten. Im Sommer eignen sich in der Regel die Seen nur bis in Höhe von Stockholm zum Baden, weiter nördlich liegt die Wassertemperatur durchschnittlich bei 17°C und je nach Region noch darunter. Die beste Reisezeit für Süd- und Mittelschweden beginnt im Mai und endet im September. Die Insel Öland ist für ihr besonders trockenes, warmes Klima bekannt. Schweden eignet sich aufgrund seines angenehmen Klimas hervorragend für Aktivurlauber.

Pass- und Visabestimmungen

Personalausweise/Identitätskarten

U. a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte für touristische Aufenthalte von bis zu 3 Monaten einreisen:

EU-Länder (Dänemark und Finnland nur bei direkter Einreise aus einem skandinavischen Land) und Schweiz.

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum / den visafreien Aufenthalt hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
 

Anmerkung zum Reisepass

Schweden ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen).

Anmerkung zum Sichtvermerk im Reisepass

Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten innerhalb von 180 Tagen:

(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [1] Türkische Staatsangehörige, die über eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco verfügen.

Kosten

Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung (s. Kontaktadressen).

Schengen-Visum:
Flughafen-Transitvisum: 80,00 €
Kurzaufenthaltsvisum, weniger als 90 Tage: 90,00 €
Kinder über sechs und unter zwölf Jahren: 45,00 €
 

Visaarten und Kosten

Einreise- und Transitvisum.

Gültigkeit

Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung (s. Kontaktadressen).

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengen-Land ohne Verlassen des Transitbereiches am selben Tag (kein Aufenthalt über Nacht) in ein anderes Nicht-Schengen-Land weiterreisen und über gültige Weiterreisepapiere verfügen, benötigen kein Transitvisum.

Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).

Antrag erforderlich

Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).

Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist und innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses.

(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.

(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.

(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.

(e) Visumgebühr.

(f) 2 aktuelle biometrische Passbilder.

(g) 1 ausgefülltes Antragsformular.

Schengen-Visa

Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den schwedischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.

Temporärer Wohnsitz

Anfragen an die konsularischen Vertretungen. Informationen und Formulare sind auch vom schwedischen Migrationsamt erhältlich.

Bearbeitungsdauer

Kurzfristiger Aufenthalt: Bis zu 14 Tage. Abweichungen sind möglich.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.

Nachweis ausreichender Geldmittel

Visumpflichtige Reisende und Nicht-EU-Bürger, die sich in Schweden ohne Visum aufhalten dürfen, müssen über ausreichende Geldmittel verfügen (450 SEK pro Tag. Weniger, wenn die Unterkunft schon bezahlt ist oder bei Privatbesuch.).

Aufenthaltsverlängerung

EU-Bürger, die sich länger als 3 Monate visumfrei in Schweden aufhalten und zum Beispiel dort arbeiten oder studieren wollen, müssen sich ihr Aufenthaltsrecht seit dem 1. Mai 2014 nicht mehr bei der zuständigen Verwaltungsbehörde bescheinigen lassen. EU-Bürger dürfen in Schweden ohne Aufenthaltsgenehmigung arbeiten, studieren und leben. Schweizer, die sich länger als 3 Monate in Schweden aufhalten möchten, benötigen eine Aufenthaltserlaubnis. Nicht-EU-Bürger müssen vor der Einreise bei der Schwedischen Botschaft eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.

Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass.

Türken: Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Einreise mit Haustieren

Für Hunde und Katzen aus Norwegen bestehen keine Beschränkungen.

Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass) bzw. einen nationalen Heimtierausweis, der nur von dazu ermächtigten Tierärzten ausgestellt werden kann, und müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier vor mindestens 21 Tagen eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt. Heimtiere unter 4 Monate sind von der Impfpflicht gegen Tollwut ausgenommen. 
Der Nachweis von Tollwut-Antikörpern und einer Bandwurm-Behandlung (Echinococcus multilocularis) ist seit 2012 nicht mehr erforderlich. Hunde müssen jedoch vor der Reise gegen Zwergbandwurm entwurmt werden.

 

Vögel, die als Haustiere gehalten werden, können ohne Gesundheitszeugnis und Genehmigung eingeführt werden.

Für Hunde, Katzen und andere Kleinhaustiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Wird das Tier bei der Einreise für krank befunden, muss es für 120 Tage in Quarantäne und anschließend noch einmal für 60 Tage zur isolierten Aufbewahrung.

Folgende Zusatzanforderung gilt für Schweden: Hunde müssen gegen Hundestaupe geimpft sein.

Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.

Weitere Informationen erteilt das Zentralamt für Landwirtschaft.

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum / den visafreien Aufenthalt hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
 

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten innerhalb von 180 Tagen:

(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [1] Türkische Staatsangehörige, die über eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco verfügen.

Einreise- & Sicherheitshinweise

Überblick

Stand - Mon, 09 Dec 2024 18:00:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Mon, 09 Dec 2024 18:29:08 +0100)

Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen

 

 

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- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

Terrorismus

In Stockholm kam es in jüngerer Zeit mehrfach zu Fällen von Koranschändungen. Die Gefahr terroristischer Anschläge in Schweden hat sich nach Einschätzung des schwedischen Sicherheitsdienstes SÄPO und des schwedischen Nationalen Sicherheitsberaters durch diese Ereignisse erhöht; die festgelegte Warnstufe wurde im August 2023 auf vier (von fünf) angehoben, siehe auch Sicherheit

  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei ungewöhnlichen, nicht alltäglichen Ereignissen aufmerksam.
  • Beachten Sie die Hinweise der schwedischen Zivilschutzbehörde.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Sicherheit

Terrorismus

Die Gefahr terroristischer Anschläge in Schweden besteht weiterhin und hat sich nach Aussage des schwedischen Sicherheitsdienstes SÄPO und des schwedischen Nationalen Sicherheitsberaters durch die jüngsten Ereignisse (u.a. Koranschändungen und Desinformationskampagne gegen die schwedischen Sozialdienste) erhöht. Die Generaldirektorin des schwedischen Sicherheitsdienstes hat die für Bedrohungslagen wegen internationalen Terrorismus' festgelegte Warnstufe am 17. August 2023 auf „hoch", d. h. auf vier (von fünf), angehoben. Diese Entscheidung beruht v. a. auf einer langfristigen Betrachtung der Gefährdungslage in Schweden.

  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei ungewöhnlichen, nicht alltäglichen Ereignissen aufmerksam.
  • Beachten Sie das Taschenverbot auf Großveranstaltungen (größere Sportveranstaltungen, Konzerte und Festivals) sowie die restriktiven Ausnahmen hiervon (medizinische Gründe, Wickeltaschen für Kinder).
  • Beachten Sie die Hinweise der schwedischen Zivilschutzbehörde.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Kriminalität

Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle kommen insbesondere in den Innenstädten, touristischen Zentren und Transferplätzen wie auf Fähren sowie in Flughäfen häufig vor. Auch in Hotels kommt es zu Diebstählen persönlicher Gegenstände (Handtasche).
Bandenkriminalität - mit vereinzelten gewaltsamen Auseinandersetzungen - kommt überwiegend in manchen Stadtteilen von Stockholm, Göteborg und Malmö vor.
Auch Autoeinbrüche und Überfälle auf Wohnwagenbesitzer und Wohnmobile sind keine Seltenheit.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher und getrennt auf und speichern Sie am besten Kopien elektronisch.
  • Bevorzugen Sie die in Schweden übliche bargeldlose Zahlung und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und im öffentlichen Nahverkehr sowie auf dem Fahrrad besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Suchen Sie bewachte Campingplätze auf und lassen Sie keine Wertsachen in Fahrzeugen zurück.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Es herrscht kühles, im Landesinneren trockenes Kontinentalklima, das durch den Einfluss des Golfstroms temperiert ist.

Im Sommer kann es in Schweden insbesondere nach Trockenperioden zu Busch- und Waldbränden kommen.

Im Winter sind Temperaturstürze und extreme Kälte im Norden sowie Schneestürme und Eisregen möglich.

Ausreichende Sicherheitsvorkehrungen (Kartenmaterial, Schwimmwesten, Mobiltelefon, Leinen, Trinkwasser, Proviant, Erste-Hilfe-Kit etc.) sollten bei Ausflügen auf den zahlreichen Seen und an der Küste, auch aufgrund der niedrigen Wassertemperaturen, unbedingt getroffen werden.

Im Norden des Landes und im Winter erfordern Aktivitäten eine besonders gute Vorbereitung und Ausrüstung.

  • Informieren Sie sich stets über die Wetterlage.
  • Beachten Sie entsprechende Meldungen und Wetterberichte in den Medien.
  • Meiden Sie von Bränden betroffene Gebiete.
  • Tragen Sie den klimatischen Bedingungen Rechnung und planen Sie Aktivitäten entsprechend.
  • Beachten Sie unbedingt Warnungen vor Strömung oder dünnem Eis.
  • Tragen Sie in den dunkleren Jahreszeiten außerhalb der Städte gelbe Warnwesten beim Spazierengehen und Radfahren, wie es in Schweden üblich ist.
  • Folgen Sie Hinweisen und ggf. Anweisungen der lokalen Behörden wie z.B. auf Krisinformation.

Reiseinfos

Grenzkontrollen

Schweden hat vorübergehend stichprobenartige Kontrollen an allen Grenzübergangsstellen eingeführt.
Es häufen sich Fälle, insbesondere auf den Rastplätzen vor der Öresundbrücke in Dänemark, bei denen Anhalter um die entgeltliche oder unentgeltliche Mitnahme nach Schweden bitten. Bei Grenzkontrollen auf der schwedischen Seite der Brücke müssen deutsche Autofahrer mit einer Festnahme und Anklage wegen Menschenschmuggels rechnen, wenn sich herausstellt, dass die mitgenommenen Personen über kein gültiges Reisedokument bzw. keinen gültigen Schengen-Aufenthaltstitel verfügen. Gleiches gilt im Fall von Drogenschmuggel.

  • Führen Sie grundsätzlich ein gültiges Reisedokument mit sich.
  • Nehmen Sie keine unbekannten Personen oder fremde Waren über die Grenzen mit.

Infrastruktur/Verkehr

Es gibt gut ausgebaute Bus- und Bahnverbindungen, insbesondere Hochgeschwindigkeitszüge zwischen den großen Städten sowie ein gutes Netz an öffentlichen Verkehrsmitteln wie eine U-Bahn in Stockholm. Zumeist muss eine mit Guthaben aufladbare Karte vorab gekauft werden. Smartphone-Inhaber können Tickets auch über die App der städtischen Verkehrsbetriebe erwerben (für Stockholm: SL, für Göteborg: Västtrafik), in Stockholm kann in Bussen und U-Bahn auch direkt mit Kreditkarte bezahlt werden. Anschlagtafeln und Schalter an den Hauptbahnhöfen, nicht jedoch an kleineren Stationen oder in Bussen, geben Aufschluss über Tarifsysteme. In den Innenstädten steht Parkraum nur sehr begrenzt zur Verfügung.

In Schweden muss auch tagsüber ganzjährig mit Abblendlicht bzw. Tagfahrlicht gefahren werden.

Im Straßen- und Schiffsverkehr gilt eine Grenze von 0,2 Promille. Wegen Trunkenheit verurteilt werden kann auch, wer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss „ein Fahrzeug nicht mehr sicher steuern kann". Es drohen hohe Strafen bei Verstoß (auch Haftstrafen bis zu zwei Jahren).

Für Geschwindigkeitsüberschreitungen gibt es keine Toleranzgrenzen. Strafen fallen deutlich höher aus als in Deutschland.

Jeweils geltende Parkregeln sind zu beachten. Falschparken wird mit hohen Bußgeldern bzw. Gebühren (bei privaten Parkplatzeignern) belegt. Aufgrund der Straßenreinigung unterliegen viele Parkplätze zeitlichen Beschränkungen, wie der Angabe von Tagen und Uhrzeiten zu entnehmen ist. Parkplätze in derselben Gegend sind häufig verschiedenen Automaten zugeordnet. An manchen Automaten ist die Bezahlung ausschließlich mit schwedischen Bonus- oder Kreditkarten möglich. Alternativ können Parktickets oft auch über Park-Apps erworben werden. Hinweise zu den Parkplatzbeschilderungen bietet die schwedische Transportbehörde.

Die Nutzung von Mobiltelefonen am Steuer ist verboten. Es drohen hohe Bußgelder. Auch die Nutzung anderer Kommunikationsgeräte beim Autofahren ist verboten, sofern sie sich negativ auf das Führen des Fahrzeugs auswirkt.Stockholm und Göteborg haben eine Innenstadt-Maut, Passagen werden automatisch abgelesen und registriert. Gleiches gilt für die Brückenmaut in Motala und Sundsvall. Informationen zur City- und zur Brückenmaut erteilt die zuständige schwedische Transportbehörde.

In abgelegenen Gebieten Schwedens gibt es kein Mobilfunknetz, sodass es bei längeren Wanderungen nicht durchgehend möglich ist, Kontakt herzustellen bzw. erreichbar zu sein.

  • Informieren Sie Ihre Angehörigen frühzeitig, falls Sie planen, sich in entlegenen Gebieten aufzuhalten.

Führerschein

Der deutsche Führerschein wird anerkannt. 

LGBTIQ

Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten; die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.

  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.

Rechtliche Besonderheiten

Die Verletzung des Fotografier- und Betretungsverbots ausgewiesener militärischer Schutzobjekte wird mit erheblichen Geld- und/oder Freiheitsstrafen geahndet.

Anders als in Deutschland sind nach dem schwedischen Waffengesetz das Führen, der Handel und die Einfuhr von Tränengassprays verboten. An Flughäfen gibt es Boxen zum Einwurf solcher Spraydosen. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu einem Jahr, in geringfügigen Fällen bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe geahndet.

Das Führen von Messern ist auf öffentlichen Plätzen verboten. Taschenmesser werden jedoch in der Regel geduldet.

Prostitution ist in Schweden für den Kunden strafbar. Freiern drohen Geldbußen oder Haftstrafen von bis zu einem Jahr.

Drogenbesitz und -konsum – auch in geringen Mengen zum eigenen Verbrauch – sind in Schweden verboten (Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, in schweren Fällen sind auch bedeutend längere Strafen möglich).

Alkoholkonsum ist an vielen öffentlichen Plätzen untersagt. Das Bestimmungsrecht liegt bei der jeweiligen Kommune und ist uneinheitlich geregelt. Um Schwierigkeiten zu vermeiden, wird generell von Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit abgeraten.

Für das Fahren unter Alkoholeinfluss gibt es schon ab Werten von 0,1 mg/l in der Atemluft bzw. 0,2 Promille im Blut empfindliche Strafen (Geld- und Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren in schweren Fällen, sowie Führerscheinentzug). Dies gilt auch für das Steuern von Booten/Wasserfahrzeugen.

Bei einer Festnahme in Schweden unterliegen Untersuchungshäftlinge – und auch ihre Pflichtverteidiger – während der Untersuchungshaft teilweise strengen Restriktionen, wie z. B. Kontaktsperren zu Personen außerhalb der Haftanstalt. Für Angehörige ist es daher teilweise sehr schwierig, Informationen über einen Untersuchungshäftling zu erhalten, solange die polizeilichen Ermittlungen andauern.

Das Sexualstrafrecht verlangt, dass beide Partner ausdrücklich und klar erkennbar mit dem Geschlechtsverkehr einverstanden sind.
Das Schutzalter für sexuelle Handlungen liegt in Schweden bei mindestens 15 Jahren. Sexuelle Handlungen mit Kindern und Jugendlichen unterhalb dieser Altersgrenze erfüllen den Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist die Schwedische Krone (SEK). In Schweden werden auch Kleinstbeträge mit Debit- (Girocard) oder Kreditkarte gezahlt. Viele, insbesondere kleinere Geschäfte, nehmen gar kein Bargeld an. Auch an Parkautomaten und im öffentlichen Nahverkehr wird keine Barzahlung akzeptiert. Die Mitnahme einer international gültigen Kredit- oder Debitkarte wird empfohlen.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit: 
Reisedokumente müssen für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig sein.

Schweden ist nicht Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957, daher sind Reisen mit abgelaufenem Pass nicht möglich.

Vor einem Umzug nach Schweden wird empfohlen, einen Reisepass oder einen neuen Personalausweis bei der Heimatbehörde zu beantragen, da die Anmeldung beim schwedischen Melde- und Steueramt Skatteverket nur mit Reisepass oder Personalausweis (ausgestellt nach dem 1. August 2021) möglich ist.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

  • Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.

Doppelstaater

Seit 2018 besteht in Schweden Wehrpflicht für alle schwedischen Staatsangehörigen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Auch deutsch-schwedische Doppelstaater können von der Regelung betroffen sein.

  • Bitte informieren Sie sich ggf. bei der Staatlichen Anstellungsbehörde für die Gesamtverteidigung.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegen den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz, dass Warenkontrollen nicht stattfinden, schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Aktuelle Informationen zur Einfuhr von Alkohol, Tabak und Lebensmitteln aus Deutschland nach Schweden und weiteren Zollbestimmungen bietet der schwedische Zoll Tullverket.

Personen, die jünger als 20 Jahre alt sind, dürfen generell keinen Alkohol, Personen, die jünger als 18 Jahre alt sind, generell keinen Tabak nach Schweden einführen. Für den Eigenbedarf können Personen, die 20 bzw. 18 Jahre oder älter sind, Alkohol und Tabak nach Schweden mitnehmen.

Für den Eigenbedarf können Lebensmittel eingeführt werden. Die Mengengrenze für Fisch ist liegt bei maximal 15 kg.

Tiere

Für Reisen mit bestimmten Haustieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Aktuelle Informationen u.a. auch über die Einfuhr anderer Haustiere aus EU-Ländern, zur Einfuhr von Haustieren aus Drittländern sowie über Einfuhrrestriktionen gefährlicher Hunderassen bietet das Swedish Board of Agriculture.

Gesundheit

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfung wird, abhängig von den Reisebedingungen, dem Reiseziel und der Reisezeit, die Impfung gegen FSME empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Von Zecken übertragbare Krankheiten

FSME kommt besonders an der Ostküste des Landes im Großraum Stockholm vor. Besonders exponierte Personen sollten sich impfen lassen (Risiko ca.1 von 100 Zecken).
Für Borreliose gilt ein Übertragungsrisiko durch ein Drittel aller Zecken. Das Erkrankungsrisiko ist aber gering. Eine Impfung ist nicht möglich. Schützende Kleidung und die direkte Entfernung der Zecke werden empfohlen.

Fuchsbandwurm

Vereinzelt sind Fälle des Fuchsbandwurms (hier: dvärgbandmask) aufgetreten, die schwedische Lebensmittelbehörde (livsmedelsverket) rät jedoch nicht allgemein vom Verzehr von Blaubeeren/Preiselbeeren/Pilzen ab.

Medizinische Versorgung

Im Allgemeinen ist das Versorgungsniveau in Schweden gut bis sehr gut.
Bundesbürger, wie alle anderen EU-Bürger, die sich vorübergehend in Schweden aufhalten, können nach dem europäischen Gemeinschaftsrecht im Krankheitsfall Leistungen nach schwedischem Recht in Anspruch nehmen. Als Anspruchsnachweis wird eine vor dem Antritt der Reise von der deutschen gesetzlichen Krankenkasse auszustellende Europäische Versichertenkarte vorgelegt. Zusätzlich zur Versicherungskarte muss als Identifikationsnachweis entweder der Personalausweis oder der Reisepass vorgelegt werden. Bei jedem Arztbesuch wird ein vom Aufwand abhängiger Eigenanteil von mindestens 200 SEK (ca. 20 EUR) sofort fällig.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

 

 

Weitere Informationen
Allgemeines

Offizieller Name des Staates

Königreich Schweden.

Hauptstadt

Stockholm.

Geographie

Schweden wird im Westen von Norwegen, im Nordosten von Finnland, im Osten von der Ostsee und im Süden und Südosten vom Skagerrak und Kattegat begrenzt. Zum Staatsgebiet gehören zahlreiche Inseln, die größten sind Gotland, Öland und Orust. Die meisten der vielen tausend Seen befinden sich im südlichen Mittelschweden. Schweden hat 38.485 qkm Binnengewässer. Der größte See ist der 5540 qkm große Vänern, die höchste Erhebung der 2111 m hohe Kebnekaise. Etwa die Hälfte des Landes ist bewaldet. Der schwedische Teil Lapplands im Norden des Landes ist bergig und erstreckt sich über den Polarkreis hinaus.

Regierung

Parlamentarische Monarchie seit 1809. Verfassung von 1975. Einkammerparlament (Riksdag) mit 349 Abgeordneten. Unabhängig seit 1523 (davor mit Dänemark und Norwegen vereint), seit 1917 parlamentarische Demokratie mit königlichem Staatsoberhaupt. Schweden ist EU-Mitglied.

Staatsoberhaupt

König Carl XVI. Gustav, seit 1973

Regierungschef

Ulf Kristersson, seit Oktober 2022.

Elektrizität

230 V, 50 Hz.

Übersicht

Schweden ist ein Land der kulturellen Kontraste: die Großstädte sind schick, modern und progressiv, während man auf dem Lande ein einfacheres Leben und vor allem viel Ruhe vorfindet.

Die Landschaft von Schweden ist im Allgemeinen sanfter als die dramatischen Küsten und Berge seines norwegischen Nachbarn. Ein Großteil der Landschaft ist bewaldet, und es gibt Tausende von Seen, besonders zwischen Göteborg und der Hauptstadt Stockholm.

Das Seebad Östersund im Zentrum von Schweden wird von Skandinaviern bevorzugt. Die meisten ausländischen Besucher ziehen die Großstädte und die Ostseeinseln vor. Die größte Insel, Gotland, ist mit ihren zahlreichen mittelalterlichen Kirchenruinen ein besonderer Höhepunkt.

Am reizvollen Hafen von Stockholm liegen Dutzende von Museen und hübsche mittelalterliche und barocke Gebäude, in denen sich heute Boutiquen und Cafés befinden.

Anreise

Anreise mit dem Flugzeug

Die nationale Fluggesellschaft SAS Scandinavian Airlines (SK) fliegt u.a. ab Hamburg, Frankfurt/M., Berlin, München, Zürich und Genf direkt nach Stockholm; von Wien aus über Kopenhagen.

Lufthansa (LH) fliegt von München und Frankfurt/M. nach Stockholm und Göteborg;

Eurowings (EW) fliegt ab Hamburg und Hannover nach Stockholm;

Austrian Airlines (OS) Wien - Stockholm;

Swiss International (LX) Zürich - Stockholm und Göteborg.

Flugzeiten

Frankfurt - Stockholm: 2 Std.; Frankfurt - Göteborg: 1 Std. 35 Min.; Hamburg - Stockholm: 1 Std. 30 Min.; Hamburg - Göteborg: 1 Std. 5 Min.; Wien - Stockholm: 2 Std. 15 Min.; Zürich - Stockholm: 2 Std. 20 Min.; Zürich - Göteborg: 2 Std.; Genf - Stockholm: 2 Std. 35 Min.

Anreise mit dem Pkw

Pkw: Die Öresundbrücke verbindet Seeland in Dänemark und Skåne in Schweden durch Autobahn und Schiene miteinander. Die Öresundverbindung ist mautpflichtig. Es besteht eine durchgehende Autobahnverbindung von Kopenhagen in Dänemark über Stockholm und Uppsala bis Gävle am Bottnischen Meerbusen.

Es empfiehlt sich, auf den Fähren für die gewünschte Fährstrecke im Voraus einen Platz für den Wagen zu reservieren (Fährverbindungen s.o.). 

Fernbus: Flixbus fährt von Deutschland, Österreich und der Schweiz nach Schweden.

Maut: Es gibt keine Straßen-Maut; in Stockholm und Göteborg allerdings eine City-Maut (s.u.). Bemautet sind außerdem die Brücken von Motala und Sundsvall.

Unterlagen: Der nationale Führerschein ist ausreichend. Ist das Fahrzeug nicht Eigentum des Fahrers, so muss dieser im Besitz einer Benutzungsvollmacht sein.

Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen. Dennoch wird EU- und EFTA-Bürgern empfohlen, die Internationale Grüne Versicherungskarte mitzuführen, um bei eventuellen Schadensfällen die Unfallaufnahme zu erleichtern und in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz. 

 

Anreise mit der Bahn

Ab Deutschland bestehen mehrmals täglich ICE- oder EC- Verbindungen von Hamburg nach Kopenhagen und von dort mit der schwedischen Eisenbahngesellschaft (SJ) im 20-Minuten-Takt oder dem Öresundtåg nach Malmö. In Malmö gibt es Anschluss Richtung Göteborg und Stockholm.

Eine zweite Verbindung besteht über Berlin, Sassnitz und Trelleborg nach Malmö.

Ab Berlin bietet das schwedische Bahnunternehmen Snälltaget Nachtzug-Verbindungen nach Malmö und Stockholm via Hamburg und Kopenhagen.

Der Nachtzug der österreichischen Bundesbahn, der ÖBB-Nightjet (www.nightjet.com/) verbindet Innsbruck und Wien mit Hamburg sowie Zürich mit Berlin und Hamburg; von Wien nach Berlin fährt ein Euronight-Zug (EN).

Autoreisezüge von Bahntouristik Express BTE verkehren von Lörrach nach Hamburg. 

Bahnpässe

Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind auch in Schweden gültig.

 

Anreise mit dem Schiff

Von Deutschland aus kann man mit verschiedenen Fährschiffbetreibern sowohl direkt als auch über Dänemark nach Schweden reisen.

Kreuzfahrtschiffe

Dreamlines bietet verschiedene Kreuzfahrten ab Kiel, mit Aufenthalt in Stockholm, u.a. auch eine Fahrt mit der AIDA.

Stena Line bedient auf ihrer Mini-Kreuzfahrt die Strecke Kiel-Göteborg-Kiel.

TT-Line hat Mini-Kreuzfahrten von Travemünde oder Rostock nach Südschweden im Programm.

Fähranbieter

Finnlines bedient die Strecke Travemünde - Malmö (Fahrzeit: ca. 9 Std.);

Stena Line Kiel - Göteborg (Fahrzeit: 14,5 Std.), Frederikshavn (Dänemark) - Göteborg (Fahrzeit: 9 Std.);

TT-Line Rostock - Trelleborg, Fahrzeit: 6 Std.

 

Vor Ort unterwegs

Unterwegs mit dem Flugzeug

SAS Scandinavian Airlines (SK) fliegt Stockholm Arlanda von nahezu jedem Inlandsflughafen Schwedens aus an.

Auch  Norwegian (DY) fliegt zahlreiche inländische Flughäfen, wie z.B. Göteborg, Malmö, Umea oder Visby auf Gotland an.

 

Unterwegs mit dem Auto/dem Bus

Das schwedische Straßennetz gehört zu den besten Europas. Es bietet die Möglichkeit, vom südlichsten Teil Schwedens bis ans Polarmeer zu reisen. Schwedens längste Autobahn, die E4, verbindet durchgängig Helsingborg an der dänischen Grenze über Stockholm und Uppsala mit Gävle an der finnischen Grenze.

Maut: Es gibt keine Straßen-Maut; in Stockholm und Göteborg allerdings eine City-Maut (s.u.). Bemautet sind außerdem die Brücken von Motala und Sundsvall.

Tankstellen sind im Allgemeinen flächendeckend vorhanden. Nur im hohen Norden ist das Tankstellennetz weniger dicht. Tankmöglichkeiten sollten dort stets wahrgenommen werden. Die Tankstellen sind i.d.R. täglich von 7 bis 21 oder 22 Uhr geöffnet; entlang der Autobahnen durchgehend. Man kann fast überall mit gängigen Kreditkarten bezahlen.

An etlichen Tankstellen kann man ausschließlich an Automaten-Zapfsäulen tanken; dies allerdings rund um die Uhr. Man bezahlt mit Kreditkarte. Diesel gibt es an diesen Tankstellen jedoch selten.

Rechtsverkehr/Linksverkehr

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Staßenklassifizierung

Das schwedische Äquivalent zu unseren Autobahnen, der Motorväg, ist durch ein weißes Zeichen auf grünem Grund gekennzeichnet. Schweden hat keine gesonderte Nummerierung seiner Motorvägar. Sie können auch Teile der Länsvägar (Provinzstraßen) oder Riksvägar (Reichsstraßen) sein. 

Autovermietung

Mietwagen sind in den meisten Städten erhältlich. Fahrer müssen mindestens 19 Jahre alt (kann je nach Fahrzeugkategorie variieren) und seit mindestens einem Jahr im Besitz eines Führerscheins sein. Unter 25 Jahren kann eine zusätzliche Jungfahrer-Gebühr anfallen.

Taxi

Taxis gibt es an allen Flughäfen und in den Städten. Es gibt keine festgelegten Tarife. Daher sollte man schon vor Fahrtantritt den Preis für die Fahrt erfragen bzw. aushandeln.

Reisebus

Vybuss und Flixbus betreiben Schnellbus- und Regionalbuslinien im ganzen Land. Im Norden verkehren Postbusse. Preiswerte und zuverlässige Verbindungen gibt es in alle Städte. An den Wochenenden (Fr-So) werden von vielen Busunternehmen Fahrkarten zu ermäßigten Tarifen angeboten, Ermäßigungen für Kinder werden ebenfalls gewährt. 

Vorschriften

 Verkehrsbestimmungen: 
- Alkohol am Steuer wird mit empfindlichen Geld- oder Gefängnisstrafen belegt.
- Die Promillegrenze ist 0,2 ‰.
- Autos und Motorräder müssen auch tagsüber mit Abblendlicht fahren.

- Die Benutzung eines handgehaltenen Mobil- oder Autotelefons ist während der Fahrt verboten; die Nutzung von Freisprecheinrichtungen ist dagegen erlaubt;
- Für Motorradfahrer sind Motorradhelme Vorschrift.
- Kinder unter 7 Jahren dürfen nur im Kindersitz oder mit Kindersicherheitsgurten befördert werden.
- Allgemein besteht Anschnallpflicht.
- Ein Warndreieck sollte mitgeführt werden.
- Winterreifen sind vom 1. Dezember bis 1. März Pflicht.

Weitere Informationen von den schwedischen Automobilclubs Motormännens Riksförbund (M) und Kungliga Automobilkluben (KAK); beide in Stockholm. 

Geschwindigkeitsbegrenzungen:
Innerhalb geschlossener Ortschaften: 50 km/h (Beschilderung beachten);
auf Landstraßen: 70-90 km/h; 
auf Autobahnen und Schnellstraßen: 110 km/h (120 km/h auf ausgeschilderten Strecken). Gespanne dürfen auf Autobahnen und Schnellstraßen 80 km/h fahren (Achtung: Die deutsche 100kmh-Zulassung für Gespanne gilt in Schweden nicht).

Pannenhilfsdienst

Bei Autopannen wendet man sich an den “Assistancekåren” Service, Tel. 020-912 912 (kostenlose Nummer; gilt nur innerhalb Schwedens) oder +46 8 627 57 57 (normale Telefongebühren).

Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlust von Dokumenten und Geld, bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49-89 22 22 22, bei Erkrankungen: +49-89 76 76 76.

Dokumentation

Ein nationaler Führerschein ist uneingeschränkt und unbefristet gültig, wenn er in einem EU-Land oder in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ausgestellt wurde. Nationale Führerscheine aus allen anderen Ländern sind bis ein Jahr ab Wohnsitznahme in Schweden befristet gültig und bedürfen eines Internationalen Führerscheins als Zusatzdokument, wenn sie nicht in Englisch, Deutsch oder Französisch ausgestellt wurden. Schweden erkennt Internationale Führerscheine von Ländern an, die das Wiener Straßenverkehrsübereinkommen von 1969 oder das Genfer Straßenverkehrsübereinkommen von 1949 unterzeichnet und ratifiziert haben. 
 
Hinweis: Ausländische vorläufige Führerscheine werden nicht anerkannt.
 

Fahrzeugpapiere sind mitzuführen. Das Mindestalter für Autofahrer ist 18 Jahre. Ist das Fahrzeug nicht Eigentum des Fahrers, so muss dieser im Besitz einer Benutzungsvollmacht sein.

Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen. Dennoch wird EU- und EFTA-Bürgern empfohlen, die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr mitzunehmen, um bei eventuellen Schadensfällen die Unfallaufnahme zu erleichtern und in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz. 

Anmerkung zur Reise auf der Straße

In abgelegenen Regionen sollte man wegen des Wildwechsels (vor allem Elche) besonders aufmerksam und vorsichtig fahren. 

 

Unterwegs in der Stadt

Stockholm verfügt über ein gut ausgebautes Netz an U-Bahnen (T-bana), Vorortzügen, Bussen, Trams und Schiffen. Betreiber sind die Stockholmer Verkehrsbetriebe, Storstockholms Lokaltrafik (SL). Neben Einzelfahrscheinen gibt es auch Mehrfahrtenkarten. Online oder am Automaten sind diese günstiger als am Schalter.

Der Stockholm Pass bietet freien Eintritt zu mehr als 60 Sehenswürdigkeiten und beinhaltet eine Vielzahl an Sightseeing-Touren per Schiff sowie unbegrenzte Fahrt mit 'Hop On-Hop Off'-Bussen und -Schiffen. Den Stockholm Pass gibt es für 1, 2, 3 und 5 Tage.

Mit der Zusatzoption Travel Card können öffentliche Verkehrsmittel wie Busse, Bahn, Zug und Tram unbegrenzt genutzt werden. Kinder von 6 bis 15 Jahren zahlen etwa die Hälfte.

Stockholm Info bietet die Stockholm Prepaid Karte an. Die Karte lädt man mit 500 oder 1000 SEK auf und bezahlt damit den Eintritt bei rund 30 Attraktionen und Sehenswürdigkeiten; teils zum vollen Preis, teils vergünstigt. Bei der 500-SEK-Variante kann man den öffentlichen Nahverkehr 24 Stunden lang nutzen, bei der 1000-SEK-Variante 72 Stunden.

Eine City-Maut wird fällig, wenn man mit dem Pkw ins Zentrum von Stockholm oder Göteborg fährt. Die Fahrzeuge werden an Kontrollstationen automatisch registriert, und man erhält per Post eine Rechnung mit einer Zahlfrist von zwei Wochen. Bei einem längeren Urlaub kann die Frist bei der Rückkunft verstrichen sein und eine Strafgebühr fällig werden. Tipp: Vor der Abreise ein Familienmitglied oder Freunde beauftragen, die Post zu kontrollieren und die Maut zu überweisen!

In Göteborg und Norrköping gibt es Straßenbahnen.

 

Vor Ort unterwegs mit der Bahn

Das Streckennetz der Schwedischen Eisenbahnen (SJ) ist gut ausgebaut.

SJ-Regional und Intercity-Züge verkehren in ganz Schweden.

Der SJ-Highspeed-Zug (Snabbtåg) bietet schnelle Verbindungen auf folgenden Strecken: Kopenhagen-Malmö-Göteborg, Kopenhagen-Malmö-Stockholm sowie zwischen Stockholm und Göteborg, Stockholm und Falun, Karlstad, Sundsvall und Östersund.

Der SJ-Nachtzug (NT) bedient inländische Verbindungen in Schweden, aber auch eine internationale Strecke nach Narvik (Norwegen).

Der Snälltåget-Nachtzug verbindet Malmö mit dem Skigebiet Åre.

In Süd- und Mittelschweden verkehren Züge im 30 bis 60 Minuten-Takt zwischen den größeren Städten. Zu den dünn besiedelten, waldreichen Gebieten nördlich des Polarkreises fahren Nachtzüge. Die meisten Nachtzüge haben Sitz-, Liege- und Schlafwagen.

Platzreservierung wird empfohlen und ist bei den meisten Hochgeschwindigkeits- und Nachtzügen obligatorisch. Weitere Informationen und Fahrkarten bei SJDB, ÖBB und SBB.

Sonderfahrkarten: Die schwedische Bahn (SJ) bietet auf ihrer Website verschiedene Fahrpreisermäßigungen an. In ihrem Budget calender sind vergünstigte Fahrpreise nach Datum aufgelistet. Für Jugendliche unter 26 Jahren, Studenten und Senioren gibt es Last Minute Tickets. Die Preise für Last Minute Tickets erscheinen im regulären Buchungsablauf frühestens 24 Stunden vor der Abfahrt und sind rot gekennzeichnet.

Bahnpässe

Der Interrail One Country Pass ist auch in Schweden gültig.

Mit dem Eurail Scandinavian Pass können Reisende, die ihren Wohnort nicht in Europa haben, unbegrenzt in Dänemark, Schweden, Norwegen und Finnland mit dem Zug reisen.

 

Unterwegs mit dem Schiff

Vom schwedischen Festland aus gibt es regelmäßige Verbindungen zu schwedischen Inseln:

Gotlandlinjen verbindet z.B. Nynäshamn, Oskarshamn und Västervik mit Visby auf der Insel Gotland.

Ven-Trafiken verkehrt zwischen Landskrona in Südschweden und der Insel Ven.

Die Reederei Göta Kanal bietet diverse Kreuzfahrten, auf denen man den Göta Kanal, der die großen Seen in Mittelschweden verbindet, erkunden kann. Es werden Kreuzfahrten von wenigen Stunden bis zu einer knappen Woche angeboten. Der Göta Kanal ist vom 3. Mai bis zum 29. September öffentlich befahrbar. Außerdem besteht die Möglichkeit für verschiedene Strecken Freizeitboote mit drei Übernachtungen in Yachthäfen zu mieten.

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. Aushelfender Träger ist die Försäkringskassan (Schwedische Allgemeine Versicherungskasse). Ärztliche Behandlung erfolgt durch private Allgemeinärzte und Zahnärzte, die der Sozialversicherung angeschlossen sind, Zahnbehandlung auch durch den Nationalen Zahnbehandlungsdienst. Die Behandlung in Krankenhäusern ist im Allgemeinen kostenfrei. Kostenbeteiligung bei Medikamenten auf Rezept, bei ärztlicher und zahnärztlicher Behandlung.

Bei jedem Arztbesuch wird eine Eigenbeteilung sofort fällig, die sich nach dem Aufwand richtet. Das Minimum liegt bei 200 SEK (ca. 25 €).

In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.

Im Sommer empfiehlt es sich, Mückenschutzmittel einzupacken; die schwedischen sollen die besten sein.

Essen und Trinken

Generell gibt es keine Vorsichtsmaßnahmen, jedoch sollten selbst gesammelte Blaubeeren, Pilze und Preiselbeeren nicht unbehandelt oder ungewaschen verzehrt werden, da diese u. U. mit dem Fuchsbandwurm kontaminiert sein könnten. 

Andere Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.

Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Betroffen sind vor allem die Provinz Stockholm westlich bis zu den Mälaren und südlich bis zum Revskärs Naturreservat sowie die östlich vorgelagerten Inseln. Weiterhin besteht ein geringes Risiko um die Mälaren bis einschließlich die Provinzen Uppsala und Kalmar sowie auf den vorgelagerten Inseln in der Ostsee. Gegen diese Krankheit ist eine Impfung empfohlen.

Hepatitis B kommt vor. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt mit den Einheimischen sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

Geld

Währung

1 Schwedische Krone = 100 Öre. Währungskürzel: Skr, SEK (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten von 1000, 500, 200, 100, 50 und 20 Skr; Münzen in den Nennbeträgen 10, 5, 2 und 1 Skr. Schweden unternimmt derzeit keine Bestrebungen zur Einführung des Euro.

Achtung: Barzahlungen sind in Schweden nicht mehr überall möglich. Viele Cafés, Restaurants, Geschäfte, Museen, der öffentliche Nahverkehr und auch öffentliche Toiletten akzeptieren keine Barzahlung mehr. Die meisten Banken in Schweden handhaben keine Barmittel mehr. Das mobile Zahlungssystem Swish ist in Schweden sehr beliebt, dafür wird jedoch ein schwedisches Konto benötigt.

Kreditkarten

Gängige Kreditkarten wie Mastercard, Diners Club und Visa werden sogar bei kleinen Beträgen überall (auch von Ticketautomaten und in Taxis) angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
 

Geldautomaten

Die alte Girocard
Mit der Girocard (ehemals ec-Karte) wie Maestro-Karte, V Pay oder Sparcard und Pin-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. Karten mit dem Cirrus-, V-Pay- oder dem Maestro-Symbol (nur noch bis Ende 2027 auf noch gültigen Girocards) werden europaweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten. 
 
Die neue Debitcard und ihre Nutzung im Ausland
Aus der Girocard wurde eine Debitcard: Seit 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Noch gültige Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens Ende 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben.
 
Maestro-Nachfolger sind „Debit Mastercard“, „Visa Debit“ oder „V-Pay“. Visa Debit und Debit Mastercard sind weltweit in mehr als 200 Ländern, in denen Visa und Mastercard akzeptiert werden, nutzbar. Karten mit dem V-PAY-Logo können in Schweden zum Bezahlen und Geldabheben genutzt werden. In EU-Ländern, die den Euro nicht als Landeswährung haben, können beim Bezahlen und beim Geldabheben jedoch Gebühren fällig werden. Für die Buchung von Reisen oder Mietwagen werden oft nur Kreditkarten akzeptiert. Zur Sicherheit gehört neben einer Debitkarte auch immer eine Kreditkarte ins Reisegepäck.

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

Reiseschecks

Reiseschecks werden in Schweden nicht mehr akzeptiert.

Öffnungszeiten der Bank

Mo-Fr 09.30-15.00 Uhr. Viele Banken haben außerdem an einem Wochentag bis 17.00 oder 18.00 Uhr geöffnet.

Devisenbestimmungen

 

Für Reisende innerhalb und von außerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen, aber es besteht Deklarationspflicht von Geldmitteln ab einem Gegenwert von 10.000 € (zu Barmitteln zählen neben Bargeld auch Reiseschecks, Sparbücher, andere Währungen, auf Dritte ausgestellte Schecks, der tatsächliche Wert von Edelmetallen wie Gold, Silber und Platin (Goldmünzen mit einem Goldgehalt von mindestens 90 Prozent, ungemünztes Gold in Form von Barren, Nuggets oder Klumpen mit einem Goldgehalt von mindestens 99,5 Prozent), Edelsteine (aber nicht Schmuck)).

Geldwechsel

Geld kann an Geldautomaten landesweit abgehoben werden. Bargeld ist in Schweden jedoch stark in den Hintergrund getreten. Bezahlt wird in der Regel mit der Kreditkarte oder mit der Bankkarte. Die meisten schwedischen Banken handhaben keine Barmittel mehr.

Währungen

Sprache

Überblick

Schwedisch ist die Landessprache. Zu den Minderheitensprachen in Schweden zählen Finnisch, Samisch, Romani, Jiddisch und Meänkieli. Daneben werden vielfach Englisch, Deutsch und Französisch als Fremdsprachen gesprochen.

Öffentliche Feiertage

Anmerkung

[*] Geschäfte und Büros schließen oft früher am Tag vor einem gesetzlichen Feiertag.

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Schweden eingeführt werden:

200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 100 Zigarillos oder 250 g andere Tabakerzeugnisse (Personen ab 18 J.);
1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von über 22 % oder 2 l süßer Wein (z.B. Port, Sherry) mit einem Alkoholgehalt von maximal 22 % oder Schaumwein (Personen ab 20 J.);
4 l Tafelwein (Personen ab 20 J.);
16 l Bier;
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von umgerechnet 430 € (ca. 4.300 Skr, Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (ca. 3000 Skr, Reisen mit der Bahn/dem Auto).

Importbestimmungen

Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u.a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.

Verbotene Importe

Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).

Es besteht ein Einfuhrverbot u.a. für die folgenden Waren aus der Russischen Föderation in die EU: Diamanten, Gold, Schmuck, Zigaretten, Kosmetikartikel, Meeresfrüchte (z.B. Kaviar), Spirituosen (z.B. Vodka), Schuhe, Kleidung und Smartwatches. 

Import/Export in die EU

Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind.

Als persönlicher Bedarf gelten in der EU mindestens folgende Höchstmengen:
800 Zigaretten (Personen ab 18 J.);
400 Zigarillos (Personen ab 18 J.);
200 Zigarren (Personen ab 18 J.);
1 kg Tabak (Personen ab 18 J.);
10 Liter hochprozentige Alkoholika (Personen ab 20 J.);
20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry) (Personen ab 20 J.);
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) (Personen ab 20 J.);
110 Liter Bier (Personen ab 20 J.);
Parfüms und Eau de Toilette: Keine Beschränkungen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Menge für den persönlichen Verbrauch bestimmt ist.
Arzneimittel: Dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.
Andere Waren: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur mineralölsteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgeführten Reservebehälter befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 10 Litern im Reservebehälter nicht beanstandet. 

Wenn darüber hinausgehende Mengen dieser Waren mitgeführt werden, wäre z. B. eine Hochzeit ein Ereignis, mit dem sich ein Großeinkauf begründen ließe.
Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden „Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt” der Europäischen Kommission.)

EU

Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.

Weitere Informationen sind vom schwedischen Zoll (Internet: www.tullverket.se) erhältlich. 

Kommunikation

Telefon

Die Landesvorwahl ist 0046.

In Schweden gibt es keine öffentlichen Telefonzellen mehr.

Mobiltelefon

GSM 900/1800, 2G, 3 G und 4 G. Mobilfunkgesellschaften umfassen u.a. Tele 2 und Telia.

Es bestehen internationale Roaming-Abkommen. Größere Unternehmen haben Verträge mit lokalen Anbietern. Die Netzabdeckung ist in Südschweden flächendeckend. In Nordschweden hat man entlang der großen Straßen und an der Küste Empfang. 

Auslandsroaming ist innerhalb der EU zum regulären Heimattarif des jeweiligen Anbieters nutzbar. Roaming-Gebühren wurden innerhalb der EU Mitte 2017 abgeschafft. Unter Umständen kann sich dennoch der Erwerb einer schwedischen SIM-Karte oder von Prepaid-Karten anbieten.

Internet

Hauptanbieter sind u.a. Telenor, Ownit und Tele 2. Öffentliche Internet-Stationen befinden sich in den meisten Flughäfen, Bahnhöfen, Bücherhallen und Hotels. 

Post

Schwedens Postagenturen sind in Kaufhäusern, Kiosken und Tankstellen untergebracht. Briefkästen sind gelb. Briefe innerhalb Europas sind etwa 3-4 Tage unterwegs. Die Öffnungszeiten der Postagenturen entsprechen den jeweiligen Geschäftszeiten der Geschäfte, in denen sie untergebracht sind.

Radio

Zahlreiche deutschsprachige Radiosender lassen sich u.a. über Astra-Satelliten bzw. über das Internet in Schweden empfangen.

 

Einkaufen

Überblick

Glas- und Kristallwaren, Stahl- und Silberartikel und Hemslöjd (Kunstgewerbeartikel) sowie Holzschnitzereien.

Öffnungszeiten der Geschäfte:
Mo-Fr 09.00-18.00 Uhr und Sa 09.00-16.00 Uhr. In den Großstädten haben die Kaufhäuser an bestimmten Abenden bis 20.00/22.00 Uhr geöffnet, einige auch sonntags 12.00-16.00 Uhr. Auf dem Land schließen die Geschäfte/Tankstellen um 17.00/18.00 Uhr.

Kulinarisches

Übersicht

Die Restaurants sind teuer, am preisgünstigsten sind die Tagesgerichte, die mittags angeboten werden. Um das Smörgåsbord (kalte Platte) so richtig zu genießen, sollte man die Gerichte in der traditionellen Reihenfolge essen. Zuerst probiert man eingelegten Hering mit Salzkartoffeln, dann vielleicht einige weitere Fischgerichte wie geräucherten Lachs oder Anchovis, danach kalten Braten, Pastete, Rindfleischscheiben, gefülltes Kalbsfleisch oder geräuchertes Rentierfleisch. Dann folgen die warmen Gerichte, z. B. ein Heringsgericht, kleine Fleischklößchen (köttbullar) oder ein Omelett. Zum Nachtisch gibt es Semlor, ein mit Marzipan und Sahne gefülltes Hefegebäck.

Getränke:
Aquavit und Brännvin werden eisgekühlt zum Smörgåsbord getrunken. Schwedische Hell- und Dunkelbiere gibt es in vier Stärken. Wein und Sekt sind sehr teuer. An Jugendliche unter 20 Jahren werden keine Spirituosen verkauft. Wein, Bier und Spirituosen werden in staatlichen Geschäften verkauft (Systembolaget), die während der normalen Geschäftszeiten geöffnet haben. Sonntags wird in Cafés, Bars oder Restaurants Alkohol nicht vor 13.00 Uhr ausgeschenkt. Nach Mitternacht ist Alkohol nur in Nachtklubs erhältlich, die bis 02.00 oder 03.00 Uhr geöffnet haben. Spirituosen sind nur in bestimmten Lokalen mit entsprechender Schanklizenz (Fullständiga Rättigheter) erhältlich. Die Strafen für Alkohol am Steuer sind hoch.

Kultur

Religion

87% der Bevölkerung gehören der Schwedischen Kirche an. Römisch-katholische, orthodoxe, baptistische, muslimische, jüdische und buddhistische Minderheiten.

Soziale Verhaltensregeln


Umgangsformen: Außer im Behördenverkehr ist in Schweden allgemein das »Du« üblich. Unpünktlichkeit gilt als sehr unhöflich. Man sollte nicht trinken, bevor der Gastgeber sein Glas hebt und einen Trinkspruch ausgesprochen hat. Skål heißt Prost. Nach dem Essen bedankt man sich mit »Tack för maten« bei Koch oder Köchin.

Kleidung: Freizeitkleidung ist fast überall angebracht, nur in besseren Restaurants, Klubs und zu besonderen Anlässen wird elegantere Kleidung erwartet.

Rauchen: In ganz Schweden gilt Rauchverbot auf allen öffentlichen Plätzen, in öffentlichen Gebäuden und in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in geschlossenen Räumen von Cafés, Restaurants und Kneipen, in denen Speisen und Getränke serviert werden. Gastronomische Einrichtungen dürfen Raucherzimmer anbieten, in denen allerdings kein Essen und keine Getränke serviert werden dürfen. 

Trinkgeld: Das Bedienungsgeld ist in Hotel- und Restaurantrechnungen bereits enthalten, dennoch wird meist aufgerundet. Nachts ist der Bedienungszuschlag höher. Taxifahrer freuen sich über eine Aufrundung des Fahrpreises.

Landesdaten

Vorwahl

+46

Fläche(qkm)

449964

Bevölkerung

10.099.265

Bevölkerungsdichte(pro qkm)

22

Bevölkerung im Jahr

2015

Mitglied der EU

Yes

Hauptnotrufnummer

112

Starke Partnerschaft auf solidem Grund

Experten für Zuverlässigkeit und Reisequalität

Michael Tenzer, CEO Viamonda
Michael Tenzer

Erfahrener Reiseexperte
Gründer Viamonda

Karim Twerenbold, VR Präsident, Twerenbold Reisen Gruppe
Karim Twerenbold

VR Präsident
Twerenbold Reisen

Michael Tenzer und Karim Twerenbold sind die Personen, die hinter der Partnerschaft zwischen viamonda und der renommierten Schweizer Twerenbold Reisen Gruppe stehen. Das gemeinsame Motto und Leitbild der zwei Rundreiseexperten lautet dabei „Innovation mit Tradition“.

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Der Online-Rundreiseexperte für Individualreisen mit Gründer Michael Tenzer setzt auf Innovation und modernste Technik, die individuelle Planung und einfache Buchung von Reisen ermöglicht. Die Flexibilität und persönliche Gestaltungsmöglichkeit einer anspruchsvollen Fernreise in Minutenschnelle selbständig online macht viamonda so einzigartig. Gleichfalls im Fokus stehen der hohe Qualitätsanspruch, die Sicherheit, Zuverlässigkeit und der Komfort wie man es von einer Pauschalreise gewohnt ist.

Erfolgreiche Innovationen erwachsen oft aus einem großen Erfahrungsreichtum. Dreißig Jahre hat sich Michael Tenzer, Geschäftsführer von viamonda, schon dem Tourismus verschrieben. Durch verschiedene Geschäftsführungspositionen bei Thomas Cook und TUI erwarb er sein Know-how für die Organisation von Reisen und die Führung von touristischen Unternehmen.

Allerdings erscheint diese Erfahrung vergleichsweise gering zum Partner Twerenbold Reisen Gruppe, der in der vierten Generation im Jahr 2020 sein 125-jähriges Firmenjubiläum begeht. Der Erfolg über diesen Zeitraum basiert auf hoher Qualität und dem konsequenten Ausbau der verschiedenen Reiseangebote der Gruppe mit Expertise, Weitsicht, Solidität sowie gezielten Investitionen in Innovationen. Zum Schweizer Unternehmensverbund gehören u.a. Vögele Reisen, einem der größten Schweizer Veranstalter für begleitete Rundreisen, eine eigene Reederei mit einer Flotte von 11 Luxus-Flusskreuzfahrtschiffen und dem angeschlossenen größten Veranstalter für Flusskreuzfahrten in der Schweiz sowie über 100 Reisebusse der Luxusklasse. Viamonda als strategischer Partner rundet das Portfolio an Qualitätsprodukten mit seinen Individualreisen ab. Karim Twerenbold, der Urenkel des Firmengründers, steht als Präsident des Verwaltungsrats nunmehr an der Spitze der Unternehmensgruppe und schreibt die lange Firmengeschichte erfolgreich fort.

Das Know-how der Schweizer aus begleiteten Rundreisen weltweit ergänzt das Spektrum der Kölner ideal und so verbindet sich die traditionelle Reisewelt mit der digitalen, neuen. Beide Unternehmen haben das gleiche Ziel: Die Welt des Reisens immer weiterzuentwickeln und dabei höchsten Wert auf Kundenzufriedenheit zu legen. Reisen ist vor allem auch Vertrauenssache. Und Vertrauen braucht eine solide Basis. Eben diese haben viamonda und die Twerenbold Reisen Gruppe gefunden. Das verbindet und schafft gemeinsam Großes. Auf diese Weise funktioniert eine starke Partnerschaft, um den wachsenden Ansprüchen der Kunden zu genügen.

 

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Häufig gestellte Fragen zu Wanderreisen für Alleinreisende

Was sind Singlereisen?

Unsere Singlereisen sind Kleingruppenreisen speziell für Alleinreisende. Auf diesen Reisen haben Sie die Möglichkeit die Welt mit Gleichgesinnten zu entdecken.

Das Reiseprogramm, die Ausflüge sowie die Unterkünfte sind speziell für Alleinreisende ausgesucht worden. Spaß, Erholung und gemeinsame Aktivitäten stehen im Vordergrund, die Reiseleitung geht stets auf Ihre Bedürfnisse ein.

Unsere Gruppen sind bewusst klein gehalten, freuen Sie sich auf eine authentische Reise, bei der Sie Kontakte zu Gleichgesinnten knüpfen können.

Was versteht man unter Selbstfahrer-Rundreisen?

Sie machen die Reise in Ihrem eigenen Auto. Von uns erhalten Sie die Route und den Reiseverlauf. Wir haben Hotels und Programme für Sie organisiert. Sie fahren bequem und ohne Vorbereitungsaufwand die Orte an und entdecken die Alpenländer in Ihrem individuellen Tempo.

Was braucht man zum Wandern im Sommer?

Griffige, perfekt passende Wanderschuhe, ein guter Wind- und Regenschutz, atmungsaktive Bekleidung wie Funktionsshirt (kurzarm/ langarm), Funktions-/ Wandersocken, Wanderhose/ Zip-Off Hose, und ein bequemer Rucksack.

Wie ist das Geschlechterverhältnis auf den Reisen?

Bei unseren Singlereisen spielt es grundsätzlich keine Rolle, wie hoch der Männer- bzw. Frauenanteil der Gruppe ist. Wir versuchen, um eine homogene Gruppe zu schaffen, ein gutes Geschlechterverhältnis zu gewähren, können dies jedoch nicht garantieren. Falls Ihnen das Verhältnis Ihrer Gruppe wichtig ist, geben wir Ihnen gerne auf Anfrage nähere Informationen.

Wie ist das Durchschnittsalter auf den Reisen?

Unsere Singlereisen sind generell für jeden geeignet, eine Altersbeschränkung gibt es nicht. Die meisten Gäste sind zwischen Anfang vierzig und Ende fünfzig, das durchschnittliche Alter hängt aber auch stark mit dem Zielgebiet ab.

Wer darf mitreisen?

Auf unseren Singlereisen ist jeder willkommen – eben nur keine Pärchen. Wenn Sie als Single, Alleinreisende/r oder mit einem Freund oder einer Freundin verreisen möchten, treffen Sie auf unseren Singlereisen auf ein einzigartiges Reiseerlebnis mit Gleichgesinnten.

Wie übernachten Sie?

In unseren namentlich ausgeschriebenen Unterkünften werden Sie grundsätzlich im Einzelzimmer untergebracht. Die ausgeschriebenen Preise sind speziell verhandelte Einzelzimmerpreise.

Sollten Sie mit einem Freund oder einer Freundin, Familienmitglied oder ähnlich verreisen, wo es Ihnen nichts ausmacht sich ein Zimmer zu teilen, gibt es die Möglichkeit ein halbes Doppelzimmer zu buchen. In diesem Falle erhalten Sie einen Abschlag auf den Einzelzimmerpreis.

Die Unterbringung von zwei fremden Personen in einem halben Doppelzimmer wird nicht angeboten.