VERANSTALTER HINWEISE FÜR UNBESCHWERTES REISEN WÄHREND DER CORONA ZEIT
Das Reisen in sehr viele Länder ist wieder ohne allzu große Einschränkungen möglich. Da uns Ihr Wohl und Ihre Gesundheit sehr am Herzen liegt und wir Ihnen stets aktuelle Hinweise zu den Reisemöglichkeiten, auch zum Ende der Corona Pandemie geben möchten, sind wir im ständigen Kontakt mit öffentlichen Einrichtungen sowie Behörden und unseren Partnern vor Ort.
Aktuelle Situation bei Reisen in Europa und in ferne Länder
Das Auswärtige Amt hat Reiserestriktionen für die meisten EU Länder weitestgehend erleichtert bzw. aufgehoben. In Nicht-EU Länder gelten sie allerdings zumeist weiterhin und werden oft ad-hoc je nach Inzidenzlage im Land geändert. Grundsätzlich hat die Bundesregierung die Reisewarnung für touristische Reisen in Corona-Risikogebiete aufgehoben. Die Corona Reisehinweise für die einzelnen Länder sind sehr dynamisch und ändern sich entsprechend der örtlichen Situation. Die jeweils aktuell gültigen Hinweise finden Sie bei uns auf der website unter “Corona-Informationen” hier weiter unten oder auf der jeweiligen Länder- oder Reiseseite bzw. unten in der Fusszeile der website unter der Rubrik “Corona Informationen”. Diese Informationen gelten für Reisen ab Deutschland. Bei Reisen mit Abflug in der Schweiz informieren Sie sich bitte bei den Schweizer Behörden.
Da wir noch einige Monate mit dieser Situation weiter pragmatisch umgehen müssen, bieten wir Ihnen ein Maximum an Flexibilität und Sicherheit bei der Reiseplanung für 2021.
Sollten Sie langfristige Planungssicherheit wünschen und möchten eine Reise planen und buchen, dann bieten wir Ihnen mit der SORGLOS-BUCHEN-GARANTIE die Möglichkeit der kostenlosen Stornierung und Umbuchung bei Flugreisen. Mit dieser kostenlosen Umbuchungs- und Stornogarantie gewähren wir Ihnen bei Neubuchungen von Reisen mit Antrittsdatum bis 30.04.22 bis zu 30 Tage vor der Abreise eine kostenlose Stornierung oder Umbuchung, falls das Coronavirus die Reise in das gebuchte Land nicht möglich macht und dies durch einen entsprechenden Reisehinweis/ Reisewarnung (nur bei Virusvariantengebiet) angezeigt ist. 30 Tage gilt für alle Rundreisen in EU und Nicht-EU Länder bei denen Sie die Reise bei uns inkl. Flug gebucht haben. Die kostenlose Umbuchungs- und Stornogarantie gilt für alle Privatreisen und Kleingruppenreisen sowie alle Vor- und Nachprogramme inkl. internationalem Flug in normalen Tarifklassen mit den unter 2. genannten Fristen. Weitere Ausnahmen von dieser Regelung sind Flüge zu Sonderbedingungen und Sonderpreisen (diese werden Ihnen bei der Buchung mitgeteilt) sowie Kreuzfahrten und Ausflüge/Aktivitäten.
Sollten Sie, was niemand denkt, leider selbst nachweislich infiziert sein und unabhängig vom Reisehinweis des Auswärtigen Amtes oder des Reiselandes die geplante Reise nicht antreten können, gelten selbstverständlich die gleichen flexiblen Storno- und Umbuchungsmöglichkeiten der SORGLOS-BUCHEN-GARANTIE (medizinischer Nachweis erforderlich). Bei einer kostenlosen Stornierung im Rahmen der Sorglos-Buchen-Garantie entstehen Bearbeitungsgebühren von 30€ je Buchung, die mit der geleisteten Anzahlung verrechnet oder separat in Rechnung gestellt werden.
Weitere Informationen zum und einen noch umfassenderen Reiseversicherungsschutz im Zusammenhang mit dem Coronavirus entnehmen Sie der Website unseres Partners Allianz/ Elvia Assekuranz unter folgendem Link https://www.allianz-reiseversicherung.de/hilfe-und-service/coronavirus-info/
Weitere Fragen zu Reisehinweisen, der SORGLOS-BUCHEN-GARANTIE und zum Planen und Buchen von Reisen in der aktuellen Situation beantworten wir gerne: +49 221 29255770 oder [email protected] oder im Chat auf der website.
Ihre Gesundheit und Sicherheit haben für uns höchste Priorität. Gemeinsam mit unseren Partnern vor Ort haben wir ein Hygiene- & Sicherheitskonzept erarbeitet. So können Sie sorglos Ihre Traumreise in vollen Zügen genießen. Wir bitten Sie, die entsprechenden Vorgaben in Ihrem eigenen Interesse und aus Rücksicht auf Mitreisenden zu befolgen.
Bereits mit Ihren Reiseunterlagen erhalten Sie von uns Informationen zu den Hygiene-Vorschriften. Nehmen Sie bitte ausreichend Gesichtsmasken und Handdesinfektionsmittel mit.
Bitte beachten Sie, dass derzeit ein durchgängiger Mund-/Nasenschutz im öffentlichen Personenverkehr (nah und fern) vorgeschrieben ist. Für Kinder unter sechs Jahren ist dieser nicht verpflichtend, wird jedoch empfohlen. Wer aus medizinischen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen kann, sollte ein dementsprechendes Attest bei sich führen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Deutschen Bahn.
In den Terminalanlagen der Flughäfen ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend. Damit der Mindestabstand von 1,5 Meter gewahrt wird, sind in sämtlichen Wartebereichen Markierungen am Boden angebracht. Zudem kann nur jeder zweite Sitzplatz genutzt werden. Des Weiteren weisen mehrsprachige Lautsprecherdurchsagen auf die geltende Abstandsregel hin.
Reisende sollten sich auf längere Wartezeiten und Verzögerungen einstellen. Daher empfehlen wir, frühzeitig vor Abflug am Flughafen zu sein:
Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt dringend auf der Webseite Ihrer jeweiligen Fluggesellschaft, da es teilweise unterschiedliche Vorschriften gibt. Die Flugzeughersteller Boeing und Airbus bestätigen die Verwendung von Hepa-Filtern in den Klimaanlagen, womit die Luftqualität vergleichbar ist mit der in Operationssälen oder auf Intensivstationen. Die Fluggesellschaften versuchen, Abstand zu gewährleisten, geben jedoch keine Garantie für einen freien Mittelplatz. Bei einigen Airlines ist das Tragen von Visieren (Face Shields) und Masken mit Ventil nicht zulässig.
Bei Einreise am Flughafen können stichprobenartig Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen durchgeführt werden. Sollten Sie leichte Erkältungssymptome verspüren und dennoch reisen wollen, empfehlen wir, sich 48 Stunden vor Abreise einem Corona-Schnelltest zu unterziehen und das negative Testergebnis (Ihr Name muss auf dem Testergebnis deutlich zu sehen sein zudem muss das Testergebnis in englischer Sprache sein) mitzuführen und entsprechend vorzulegen. Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder.
Wir setzen für die meisten Reisen gecharterte Busse ein. Wenn möglich setzen wir große Busse mit mehr Sitzplätzen als Reisegäste ein, um Ihnen den bestmöglichen Abstand zu gewährleisten. Sollte es uns nicht möglich sein, einen eigenen Bus zu stellen, gelten die Belegungsgrenzen gemäß den lokalen Vorschriften des jeweiligen Zielgebiets. In den Bussen empfehlen wir dringend das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Desinfektionsmittel für die Hände wird in der Regel bereitgestellt. Es gelten die lokalen Vorschriften.
Wo möglich, wird nur die hintere Tür der Busse zum Ein- und Aussteigen genutzt. Es erfolgt in der Regel ein systematisch koordiniertes Ein –und Aussteigen zur Kontaktvermeidung. Insbesondere Kopfstützen und Handläufe werden gründlich desinfiziert.
Die Hotels verfügen in allen relevanten Bereichen über eine ausreichende Menge an Desinfektionsspendern. Die Hotelangestellten tragen Mund-Nasen-Bedeckungen im direkten Kontakt mit den Gästen und werden im Umgang mit den Hygiene-Vorschriften zu Covid-19 geschult. Die Hotels sind angehalten, die Hotelmitarbeiter in festen Teams arbeiten zu lassen, um die Kontaktmöglichkeiten zu reduzieren.
Die Grundreinigung der Zimmer erfolgt vor jeder neuen Anreise mit geeignetem Desinfektionsmittel. Entertainment-Aktivitäten sind unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 Meter in der Regel möglich, sofern es vereinzelt durch lokale Vorschriften nicht zu Einschränkungen kommt. Zu Beginn der Lockerungen kann nicht immer gewährleistet werden, dass alle Einrichtungen, wie z.B. Sauna, Schwimmbad, Fitnessraum in den Hotels geöffnet sind. Dies ist abhängig von den jeweiligen Bestimmungen des Reiselandes.
Unsere Hotelpartner verzichten überwiegend auf Mahlzeiten in Büffetform. Die Mahlzeiten werden stattdessen größtenteils à la carte am Tisch gereicht. Sollte auf Büffets nicht verzichtet werden können, geben die Hotelangestellten das Essen in der Regel auf die Teller. In den entsprechenden Räumlichkeiten werden zwischen den einzelnen Tischen großzügige Abstände eingehalten (mindestens 1,50 Meter).
Auch bei Restaurants sind unsere lokalen Partner angehalten, auf das Einhalten der Abstandsregeln (mindestens 1,50 Meter) und eine à la carte-Verpflegung zu achten.
Bei jeder neuen Reisegruppe werden die eingesetzten Reisebusse/ Fahrzeuge hinreichend desinfiziert. Wenn möglich setzen wir große Busse mit mehr Sitzplätzen als Reisegäste ein, um Ihnen den bestmöglichen Abstand zu gewährleisten. Desinfektionsmittel (Handspender) sind in allen Bussen ausreichend vorhanden. In den Bussen empfehlen wir generell das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Lokale Vorschriften sind insgesamt zu beachten.
Die Begrüßung erfolgt kontaktlos. Reiseleiter und Fahrer tragen einen Mund-/Nasenschutz.
Wo möglich, wird lediglich die hintere Bustür zum Ein- und Aussteigen genutzt und ein systematisches Ein- und Aussteigen anhand der Sitzplatzlage koordiniert. Insbesondere Kopfstützen und Handläufe werden gründlich desinfiziert.
Sollten Sie während der Reise Krankheitssymptome aufweisen, wird sich Ihr Reiseleiter darum kümmern, dass Sie schnellstmöglich untersucht und falls möglich auf Covid-19 getestet werden. Zu diesem Zweck führt der Reiseleiter jederzeit Informationen über nahegelegene Krankenhäuser und Ärzte mit sich. In diesem Zusammenhang empfehlen wir dringend, eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen, die auch die Behandlung von Pandemieauswirkungen beinhaltet. Bitte beachten Sie, dass in den meisten Ländern muss eine Auslandskrankenversicherung erforderlich ist.
Die Reisen mit uns beinhalten die Begegnung mit der Kultur und den Menschen des Landes. Dies wollen wir auch in der jetzigen Situation nicht missen, auch möchten wir mit unseren Besuchen die Menschen vor Ort weiterhin unterstützen. Bitte achten Sie deshalb auch hier auf ein entsprechendes Verhalten und das Einhalten von genügend Abstand.
Bei Besichtigungen werden die Bestimmungen der einzelnen Länder zur Begrenzung von Gästen an den Sehenswürdigkeiten eingehalten und es wird explizit auf die Beachtung der erforderlichen Abstandsregeln hingewiesen (Mindestabstand: 1,50 Meter). Eventuell müssen hierfür Reiseabläufe angepasst werden (gegebenenfalls kann dies auch kurzfristig vor Ort geschehen). Bitte haben Sie Verständnis, wenn einzelne Ausflüge nicht wie geplant stattfinden können. Hier planen wir für Sie Alternativen ein. Der Reiseleiter trägt einen Mund-/Nasenschutz und spricht so laut, dass er für alle Reisenden trotz Abstand gut verständlich ist.
Auf vielen Reisen nutzen wir zur Unterstützung Audiosysteme, damit Sie trotz Abstand Ihrer Reiseleitung gut folgend können.
Unsere Partner-Agenturen vor Ort sind angehalten, alle Reiseleiter auf die Verhaltensregeln im Zusammenhang mit Covid-19 zu schulen und hierbei mit Gesundheitsbehörden und Gesundheitsspezialisten zusammen zu arbeiten. Die Reiseleiter werden kontrollieren, dass der Bus gründlich gereinigt, gelüftet und desinfiziert wird.
Hier finden Sie die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise in Bezug auf Covid-19 pro Reiseland im Überblick.
Stand - Wed, 11 Sep 2024 14:45:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Wed, 20 Nov 2024 11:36:29 +0100)
Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Die Regierung von Singapur ist sich einer allgemeinen terroristischen Bedrohung bewusst. Anzeichen für eine konkrete Bedrohung gibt es derzeit nicht. Gleichwohl gibt es immer wieder Festnahmen radikalisierter Verdächtiger.
Die Lage ist stabil. Vereinzelte Proteste und Demonstrationen können nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Die Kleinkriminalität ist sehr niedrig. Taschendiebstähle und Handtaschenraub kann an von Touristen sehr frequentierten Orten nicht ausgeschlossen werden. Gewaltkriminalität ist äußerst selten.
In der Straße von Singapur, die die Straße von Malakka mit dem Südchinesischen Meer verbindet, ist es zuletzt zu einem Anstieg der Überfälle von Piraten auf gewerbliche Schiffe gekommen.
Es herrscht tropisches Klima mit hoher Luftfeuchtigkeit.
Von Dezember bis März sowie von Juni bis September können monsunartige Regenfälle und Ausläufer von Taifunen auftreten und dabei Überschwemmungen, Erdrutsche sowie Verkehrsbeeinträchtigungen verursachen.
Singapur liegt zwar außerhalb des Erdbebengebiets, Erschütterungen, meist von Beben in Sumatra/Indonesien, können jedoch wahrgenommen werden.
Singapur ist ein wirtschaftlich hoch entwickelter Stadtstaat mit einer sehr gut ausgebauten Infrastruktur. Ein dichtes Netz von Bus- und S-Bahn- bzw. U-Bahnlinien (MRT genannt) sorgt für einen effizienten Transport. Hinzu kommt eine Vielzahl von Taxis, die im Stadtzentrum an vorgesehenen Standorten stehen, aber auch außerhalb des Zentrums meist überall entlang der Straße herangewinkt werden können. Auch diverse Taxi-Apps stehen zur Verfügung.
Es herrscht Linksverkehr. Autofahrer müssen mit hohen Kosten für Mietwagen, Treibstoff, Parkgebühren und elektronische Mautsysteme rechnen.
Das öffentliche Verkehrssystem ist weitläufig mit Rampen, Aufzügen und barrierefreien Einrichtungen ausgestattet, um den Zugang auch älteren Menschen, Menschen mit Behinderungen und Familien mit kleinen Kindern zu ermöglichen. Systeme zur Hörverbesserung für Menschen mit Hörgeräten sowie eine Beschilderung in Blindenschrift und geprägtem Text stehen in U-Bahn-Stationen meist ebenfalls zur Verfügung.
Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Beim Besuch von Bars, Diskotheken und anderen Abendlokalen sollten unterschiedliche kulturelle Prägungen beachtet werden. In Singapur als unangemessen geltendes Verhalten von Männern gegenüber Frauen (outrage of modesty) kann zur Festnahme und Strafen führen.
Auf in der Öffentlichkeit angebrachte Verbotsschilder ist unbedingt zu achten. So ist z.B. der Verzehr von Speisen und Getränken in öffentlichen Verkehrsmitteln untersagt und wird mit hohem Bußgeld (bis ca. 500 SGD) geahndet.
Das Rauchen ist in Singapur nur an wenigen Orten gestattet. Grundsätzlich ist das Rauchen in Gebäuden, Parks, öffentlichen Verkehrsmitteln und im Umkreis von fünf Meter von Bushaltestellen verboten. Weitere Hinweise bietet die National Environment Agency.
Die Strafbarkeit homosexueller Handlungen wurde im November 2022 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Eine Strafverfolgung hat es bereits seit Jahren nicht mehr gegeben. Gleichgeschlechtliche Ehen und Partnerschaften werden jedoch nach wie vor rechtlich nicht anerkannt. Es gibt offen queere Selbsthilfegruppen und soziale, LGBTIQ-freundliche Einrichtungen; das Maß an Toleranz und Akzeptanz in der Gesellschaft ist jedoch sehr unterschiedlich.
In Singapur ist es in der Öffentlichkeit an vielen Orten verboten zu rauchen. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist in öffentlichen Verkehrsmitteln nicht gestattet.
Das Wegwerfen von Abfall, auch Zigarettenresten, ist strikt untersagt und wird mit Geldstrafen geahndet.
Auf bestimmte Delikte wie Mord, aber auch Drogendelikte steht die Todesstrafe. Auch ziehen verschiedene Delikte eine Prügelstrafe nach sich.
Strafrechtliche Verbote werden konsequent durchgesetzt, insbesondere werden Drogenhandel und Drogenkonsum streng bestraft (z.B. Todesstrafe oder lebenslange Freiheitsstrafe für den Besitz von mehr als 15 g Heroin bzw. 500 g Marihuana. Bei diesen Mengen wird Drogenhandel unterstellt). Der Besitz und Konsum geringer Mengen aller Drogenarten (auch Marihuana!) werden in Singapur und auch beim Transit/Flughafen streng bestraft.
Als unangemessen geltendes Verhalten von Männern gegenüber Frauen (outrage of modesty in etwa zu übersetzen mit „unsittlichem Verhalten") kann auch in Bars, Diskotheken und anderen Lokalitäten zu Festnahme, Haftstrafe und im Extremfall zu Prügelstrafe führen. Bei Festnahmen kann die Beauftragung eines Anwaltes erforderlich werden. Dadurch können hohe Kosten entstehen. Der Pass wird bis Abschluss des Verfahrens einbehalten; ein Verlassen des Landes ist nicht möglich, solange das Verfahren andauert.
Ordnungswidriges und unsittliches Verhalten, auch in betrunkenem Zustand, kann mit Geld- oder Gefängnisstrafe geahndet werden.
Alkoholkonsum an öffentlichen Plätzen zwischen 22:30 Uhr und 7 Uhr ist ebenfalls strafbar. Dies betrifft nicht entsprechend lizensierte Restaurants/Bars.
Landeswährung ist der Singapur-Dollar (SGD). Das Abheben von Bargeld ist mit Kreditkarten und häufig auch mit Debitkarten (Girocard, mit Maestro) an gekennzeichneten Geldautomaten möglich. Die Bezahlung mit Kreditkarten ist weit verbreitet.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen, wie z.B. der Immigration and Checkpoints Authority (ICA). sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Alle Reisenden müssen vor Antritt der Reise online eine Gesundheitserklärung (SG Arrival Card) ausfüllen.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein und noch freie Seiten enthalten.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise von bis zu 90 Tagen kein Visum.
Bei Einreise wird eine entsprechende Aufenthaltsgenehmigung für 90 Tage erteilt.
Die Überschreitung kann streng geahndet werden. Informationen zu Einreisebestimmungen bietet Singapore Government.
Längerfristige Aufenthalte sind nur mit entsprechender Aufenthaltsgenehmigung möglich. Mögliche Kategorien und weitere Informationen bietet die Immigration and Checkpoints Authority (ICA).
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
Von allen Reisenden, d. h. auch von nicht-visumspflichtigen Besuchern, werden an der Passkontrolle bei jeder Ein- und/oder Ausreise Daumenabdrücke digital eingescannt. Ausgenommen sind Personen unter sechs Jahren. Weitere Informationen bietet die Immigration & Checkpoint Authority (ICA).
Die Einfuhr von Devisen ist möglich; ab 20.000 SGD muss eine Zollanmeldung erfolgen.
In Singapur ist auf eingeführte Waren eine Abgabe von 8% GST (Goods and Service Tax) fällig.
Freigrenzen gibt es für Waren (Neuwaren, Souvenirs, Geschenke etc.), die nach Singapur zum persönlichen Gebrauch eingeführt werden. Bei Aufenthalt bis zu 48 Stunden außerhalb von Singapur beträgt die Freigrenze 100 SGD. Für einen Aufenthalt von 48 Stunden oder länger außerhalb Singapurs beträgt die Freigrenze 500 SGD.
Waffen, Munition, kugelsichere Kleidung und Handschellen, Feuerwerkskörper, Spielzeugwaffen, E-Zigaretten, Kaugummi, Produkte von geschützten Tieren und Pflanzen sowie pornographische Artikel dürfen nicht eingeführt werden.
Das Mitführen von Gegenständen im Handgepäck, die als Waffen genutzt werden könnten oder Ähnlichkeit mit Waffen aufweisen (z.B. Spielzeug, aber auch einzelne Patronen), kann erfahrungsgemäß zu polizeilichen Ermittlungen und zumindest zu stundenlangen Verzögerungen bei der Einreise führen. Hinweise auf Termine, Anschlussflüge o.ä. führen nicht zu einer Beschleunigung des Verfahrens.
Für andere Waren sind behördliche Genehmigungen notwendig. Hierzu zählt z.B. die Einfuhr von Obst, Gemüse, Fleisch und Fleischprodukten.
Verbotene und erlaubnispflichtige Waren sind hier ersichtlich: Singapore Customs-Prohibited and Controlled Goods.
Alkohol darf nur unter bestimmten Voraussetzungen zollfrei eingeführt werden:
Die Einfuhrmengen variieren, Informationen bietet Singapore Customs.
Tabakwaren dürfen nur gegen eine Einfuhrsteuer eingeführt werden; es gibt keine Freimengen. Raucher, die bei der Einreise mit undeklarierten Zigaretten angetroffen werden, müssen mit einer Strafe von mindestens 200 SGD pro Packung rechnen. Eine reguläre Packung mit 20 Zigaretten kostet in Singapur umgerechnet ca. 7 EUR.
Für die Mitnahme von Medikamenten für den persönlichen Gebrauch gelten besondere Bestimmungen, die wie auch die Liste der Substanzen, für die eine vorherige Genehmigung eingeholt werden muss, bei der Health Science Authority erhältlich sind.
Weitergehende Informationen über die singapurischen Zollbestimmungen bietet Singapore Customs (allgemeine Einfuhrwaren) bzw. Singapore Food Agency (Nahrungsmittel).
Weitere nützliche Informationen zu Zollformalitäten finden sich im Customs Guide for Travellers.
Für die Einreise mit bestimmten Heimtieren wie Hunden und Katzen gelten strenge Vorschriften und erfordern neben der gültigen Tollwutimpfung, einem Gesundheitszeugnis und einer Einfuhrgenehmigung eine einmonatige Quarantäne, auch bei direkter Einreise aus Deutschland. Informationen bietet der Animal & Veterinary Service.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
In Singapur wurden in den letzten Jahren hohe Zahlen von Dengue-Fieber Erkrankungen registriert. Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Chikungunya-Fieber.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
In Singapur treten gelegentlich Fälle der Hand-Fuß-Mund-Krankheit auf. Es handelt sich um eine Virusinfektion des Menschen (u. a. mit Coxsackie A 16 Virus), die Viren werden mit dem Stuhl ausgeschieden. Die Übertragung erfolgt als Schmierinfektion, über Nahrungsmittel oder als Tröpfcheninfektion (Husten/Niesen). Prinzipiell handelt es sich um eine harmlose und relativ rasch (7 bis 10 Tage) abheilende Krankheit.
Die Luftqualität in Singapur ist während des gesamten Jahres durch den sogenannten Haze häufig eingeschränkt.
Beim „Haze" handelt es sich um periodisch auftretende, Smog-ähnliche Luftverunreinigungen, die durch Brandrodung und Schwelbrände in Malaysia und vor allem in Indonesien verursacht werden. Je nach Wetterlage können die Schadstoffwerte, die von malaysischen Stellen veröffentlicht werden, täglich und von Ort zu Ort schwanken. Dabei ist zu beachten, dass in Malaysia die gefährlicheren Feinpartikel (PM 2,5) nicht gemessen werden, so dass die tatsächliche Belastung zumeist deutlich höher ist als die veröffentlichten Zahlen. Soweit dort stark erhöhte Schadstoffkonzentrationen vorliegen, können Reizungen der Augen und der Atemwegsorgane auftreten. Insbesondere Herz- und/oder Lungenkranke sowie alte Menschen und Kleinkinder sind stärker gefährdet, aber auch gesunde Erwachsene sollten dann eine körperliche Betätigung im Freien vermeiden und weitere Vorsichtsmaßnahmen treffen. Menschen mit den genannten oder anderen einschlägigen gesundheitlichen Problemen (Asthmatiker, Allergiker, u.a.) sollten vor Reisen in eventuell betroffene Gebiete einen Arzt konsultieren.
Die medizinische Versorgung im Lande hat ein hohes, mit Europa vergleichbares Niveau und ist vor allem in privaten Krankenhäusern sehr teuer.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
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Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
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Montag-Freitag10-12 Uhr & 14-18 Uhr
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Herzliche Grüße
Ihr Viamonda Team