Unbeschwertes Reisen

VERANSTALTER HINWEISE FÜR UNBESCHWERTES REISEN WÄHREND DER CORONA ZEIT

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Das Reisen in sehr viele Länder ist wieder ohne allzu große Einschränkungen möglich. Da uns Ihr Wohl und Ihre Gesundheit sehr am Herzen liegt und wir Ihnen stets aktuelle Hinweise zu den Reisemöglichkeiten, auch zum Ende der Corona Pandemie geben möchten, sind wir im ständigen Kontakt mit öffentlichen Einrichtungen sowie Behörden und unseren Partnern vor Ort.

Aktuelle Situation bei Reisen in Europa und in ferne Länder

Das Auswärtige Amt hat Reiserestriktionen für die meisten EU Länder weitestgehend erleichtert bzw. aufgehoben. In Nicht-EU Länder gelten sie allerdings zumeist weiterhin und werden oft ad-hoc je nach Inzidenzlage im Land geändert. Grundsätzlich hat die Bundesregierung die Reisewarnung für touristische Reisen in Corona-Risikogebiete aufgehoben. Die Corona Reisehinweise für die einzelnen Länder sind sehr dynamisch und ändern sich entsprechend der örtlichen Situation. Die jeweils aktuell gültigen Hinweise finden Sie bei uns auf der website unter “Corona-Informationen” hier weiter unten oder auf der jeweiligen Länder- oder Reiseseite bzw. unten in der Fusszeile der website unter der Rubrik “Corona Informationen”. Diese Informationen gelten für Reisen ab Deutschland. Bei Reisen mit Abflug in der Schweiz informieren Sie sich bitte bei den Schweizer Behörden.

Da wir noch einige Monate mit dieser Situation weiter pragmatisch umgehen müssen, bieten wir Ihnen ein Maximum an Flexibilität und Sicherheit bei der Reiseplanung für 2021.

Sollten Sie langfristige Planungssicherheit wünschen und möchten eine Reise planen und buchen, dann bieten wir Ihnen mit der SORGLOS-BUCHEN-GARANTIE die Möglichkeit der kostenlosen Stornierung und Umbuchung bei Flugreisen. Mit dieser kostenlosen Umbuchungs- und Stornogarantie gewähren wir Ihnen bei Neubuchungen von Reisen mit Antrittsdatum bis 30.04.22 bis zu 30 Tage vor der Abreise eine kostenlose Stornierung oder Umbuchung, falls das Coronavirus die Reise in das gebuchte Land nicht möglich macht und dies durch einen entsprechenden Reisehinweis/ Reisewarnung (nur bei Virusvariantengebiet) angezeigt ist. 30 Tage gilt für alle Rundreisen in EU und Nicht-EU Länder bei denen Sie die Reise bei uns inkl. Flug gebucht haben.  Die kostenlose Umbuchungs- und Stornogarantie gilt für alle Privatreisen und Kleingruppenreisen sowie alle Vor- und Nachprogramme inkl. internationalem Flug in normalen Tarifklassen mit den unter 2. genannten Fristen. Weitere Ausnahmen von dieser Regelung sind Flüge zu Sonderbedingungen und Sonderpreisen (diese werden Ihnen bei der Buchung mitgeteilt) sowie Kreuzfahrten und Ausflüge/Aktivitäten.

Sollten Sie, was niemand denkt, leider selbst nachweislich infiziert sein und unabhängig vom Reisehinweis des Auswärtigen Amtes oder des Reiselandes die geplante Reise nicht antreten können, gelten selbstverständlich die gleichen flexiblen Storno- und Umbuchungsmöglichkeiten der SORGLOS-BUCHEN-GARANTIE (medizinischer Nachweis erforderlich). Bei einer kostenlosen Stornierung im Rahmen der Sorglos-Buchen-Garantie entstehen Bearbeitungsgebühren von 30€ je Buchung, die mit der geleisteten Anzahlung verrechnet oder separat in Rechnung gestellt werden.

Weitere Informationen zum und einen noch umfassenderen Reiseversicherungsschutz im Zusammenhang mit dem Coronavirus entnehmen Sie der Website unseres Partners Allianz/ Elvia Assekuranz unter folgendem Link https://www.allianz-reiseversicherung.de/hilfe-und-service/coronavirus-info/

Weitere Fragen zu Reisehinweisen, der SORGLOS-BUCHEN-GARANTIE und zum Planen und Buchen von Reisen in der aktuellen Situation beantworten wir gerne: +49 221 29255770 oder [email protected] oder im Chat auf der website.

 

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Tagesaktuelle Corona Informationen

Hier finden Sie täglich für Sie aktualisierte Informationen zur Coronalage sowie zu Reiseregelungen und -vorschriften in den auswählbaren Ländern weltweit Ferner sind in den Informationen je Land auch Links zu Websites zu finden, die Sie auf Portale weiterleiten, um dort die notwendigen Formulare zur Einreise zu erstellen
Details erfahren

Hygiene- & Sicherheitskonzept

Ihre Gesundheit und Sicherheit haben für uns höchste Priorität. Gemeinsam mit unseren Partnern vor Ort haben wir ein Hygiene- & Sicherheitskonzept erarbeitet. So können Sie sorglos Ihre Traumreise in vollen Zügen genießen. Wir bitten Sie, die entsprechenden Vorgaben in Ihrem eigenen Interesse und aus Rücksicht auf Mitreisenden zu befolgen.

Vor der Reise

Bereits mit Ihren Reiseunterlagen erhalten Sie von uns Informationen zu den Hygiene-Vorschriften. Nehmen Sie bitte ausreichend Gesichtsmasken und Handdesinfektionsmittel mit.

An- und Abreise

Bitte beachten Sie, dass derzeit ein durchgängiger Mund-/Nasenschutz im öffentlichen Personenverkehr (nah und fern) vorgeschrieben ist. Für Kinder unter sechs Jahren ist dieser nicht verpflichtend, wird jedoch empfohlen. Wer aus medizinischen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen kann, sollte ein dementsprechendes Attest bei sich führen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Deutschen Bahn.

In den Terminalanlagen der Flughäfen ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend. Damit der Mindestabstand von 1,5 Meter gewahrt wird, sind in sämtlichen Wartebereichen Markierungen am Boden angebracht. Zudem kann nur jeder zweite Sitzplatz genutzt werden. Des Weiteren weisen mehrsprachige Lautsprecherdurchsagen auf die geltende Abstandsregel hin.

Reisende sollten sich auf längere Wartezeiten und Verzögerungen einstellen. Daher empfehlen wir, frühzeitig vor Abflug am Flughafen zu sein:

  • bei Reisezielen in der EU: mindestens 3 Stunden vor Abflug
  • bei Reisezielen außerhalb der EU: mindestens 3,5 Stunden vor Abflug.

Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt dringend auf der Webseite Ihrer jeweiligen Fluggesellschaft, da es teilweise unterschiedliche Vorschriften gibt. Die Flugzeughersteller Boeing und Airbus bestätigen die Verwendung von Hepa-Filtern in den Klimaanlagen, womit die Luftqualität vergleichbar ist mit der in Operationssälen oder auf Intensivstationen. Die Fluggesellschaften versuchen, Abstand zu gewährleisten, geben jedoch keine Garantie für einen freien Mittelplatz. Bei einigen Airlines ist das Tragen von Visieren (Face Shields) und Masken mit Ventil nicht zulässig.

Ankunft im Zielgebiet/ Transfer

Bei Einreise am Flughafen können stichprobenartig Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen durchgeführt werden. Sollten Sie leichte Erkältungssymptome verspüren und dennoch reisen wollen, empfehlen wir, sich 48 Stunden vor Abreise einem Corona-Schnelltest zu unterziehen und das negative Testergebnis (Ihr Name muss auf dem Testergebnis deutlich zu sehen sein zudem muss das Testergebnis in englischer Sprache sein) mitzuführen und entsprechend vorzulegen. Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder.

Wir setzen für die meisten Reisen gecharterte Busse ein. Wenn möglich setzen wir große Busse mit mehr Sitzplätzen als Reisegäste ein, um Ihnen den bestmöglichen Abstand zu gewährleisten. Sollte es uns nicht möglich sein, einen eigenen Bus zu stellen, gelten die Belegungsgrenzen gemäß den lokalen Vorschriften des jeweiligen Zielgebiets. In den Bussen empfehlen wir dringend das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Desinfektionsmittel für die Hände wird in der Regel bereitgestellt. Es gelten die lokalen Vorschriften.

Wo möglich, wird nur die hintere Tür der Busse zum Ein- und Aussteigen genutzt. Es erfolgt in der Regel ein systematisch koordiniertes Ein –und Aussteigen zur Kontaktvermeidung. Insbesondere Kopfstützen und Handläufe werden gründlich desinfiziert.

Hotelunterbringung

Die Hotels verfügen in allen relevanten Bereichen über eine ausreichende Menge an Desinfektionsspendern. Die Hotelangestellten tragen Mund-Nasen-Bedeckungen im direkten Kontakt mit den Gästen und werden im Umgang mit den Hygiene-Vorschriften zu Covid-19 geschult. Die Hotels sind angehalten, die Hotelmitarbeiter in festen Teams arbeiten zu lassen, um die Kontaktmöglichkeiten zu reduzieren.

Die Grundreinigung der Zimmer erfolgt vor jeder neuen Anreise mit geeignetem Desinfektionsmittel. Entertainment-Aktivitäten sind unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 Meter in der Regel möglich, sofern es vereinzelt durch lokale Vorschriften nicht zu Einschränkungen kommt. Zu Beginn der Lockerungen kann nicht immer gewährleistet werden, dass alle Einrichtungen, wie z.B. Sauna, Schwimmbad, Fitnessraum in den Hotels geöffnet sind. Dies ist abhängig von den jeweiligen Bestimmungen des Reiselandes.

Verpflegung

Unsere Hotelpartner verzichten überwiegend auf Mahlzeiten in Büffetform. Die Mahlzeiten werden stattdessen größtenteils à la carte am Tisch gereicht. Sollte auf Büffets nicht verzichtet werden können, geben die Hotelangestellten das Essen in der Regel auf die Teller. In den entsprechenden Räumlichkeiten werden zwischen den einzelnen Tischen großzügige Abstände eingehalten (mindestens 1,50 Meter).

Auch bei Restaurants sind unsere lokalen Partner angehalten, auf das Einhalten der Abstandsregeln (mindestens 1,50 Meter) und eine à la carte-Verpflegung zu achten.

Während der Rundreise (Reisebus oder Fahrzeug bei Privatreise)

Bei jeder neuen Reisegruppe werden die eingesetzten Reisebusse/ Fahrzeuge hinreichend desinfiziert. Wenn möglich setzen wir große Busse mit mehr Sitzplätzen als Reisegäste ein, um Ihnen den bestmöglichen Abstand zu gewährleisten. Desinfektionsmittel (Handspender) sind in allen Bussen ausreichend vorhanden. In den Bussen empfehlen wir generell das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Lokale Vorschriften sind insgesamt zu beachten.

Die Begrüßung erfolgt kontaktlos. Reiseleiter und Fahrer tragen einen Mund-/Nasenschutz.

Wo möglich, wird lediglich die hintere Bustür zum Ein- und Aussteigen genutzt und ein systematisches Ein- und Aussteigen anhand der Sitzplatzlage koordiniert. Insbesondere Kopfstützen und Handläufe werden gründlich desinfiziert.

Sollten Sie während der Reise Krankheitssymptome aufweisen, wird sich Ihr Reiseleiter darum kümmern, dass Sie schnellstmöglich untersucht und falls möglich auf Covid-19 getestet werden. Zu diesem Zweck führt der Reiseleiter jederzeit Informationen über nahegelegene Krankenhäuser und Ärzte mit sich. In diesem Zusammenhang empfehlen wir dringend, eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen, die auch die Behandlung von Pandemieauswirkungen beinhaltet. Bitte beachten Sie, dass in den meisten Ländern muss eine Auslandskrankenversicherung erforderlich ist.

Begegnungen/ Ausflüge

Die Reisen mit uns beinhalten die Begegnung mit der Kultur und den Menschen des Landes. Dies wollen wir auch in der jetzigen Situation nicht missen, auch möchten wir mit unseren Besuchen die Menschen vor Ort weiterhin unterstützen. Bitte achten Sie deshalb auch hier auf ein entsprechendes Verhalten und das Einhalten von genügend Abstand.

Bei Besichtigungen werden die Bestimmungen der einzelnen Länder zur Begrenzung von Gästen an den Sehenswürdigkeiten eingehalten und es wird explizit auf die Beachtung der erforderlichen Abstandsregeln hingewiesen (Mindestabstand: 1,50 Meter). Eventuell müssen hierfür Reiseabläufe angepasst werden (gegebenenfalls kann dies auch kurzfristig vor Ort geschehen). Bitte haben Sie Verständnis, wenn einzelne Ausflüge nicht wie geplant stattfinden können. Hier planen wir für Sie Alternativen ein. Der Reiseleiter trägt einen Mund-/Nasenschutz und spricht so laut, dass er für alle Reisenden trotz Abstand gut verständlich ist.

Auf vielen Reisen nutzen wir zur Unterstützung Audiosysteme, damit Sie trotz Abstand Ihrer Reiseleitung gut folgend können.

Reiseleiter

Unsere Partner-Agenturen vor Ort sind angehalten, alle Reiseleiter auf die Verhaltensregeln im Zusammenhang mit Covid-19 zu schulen und hierbei mit Gesundheitsbehörden und Gesundheitsspezialisten zusammen zu arbeiten. Die Reiseleiter werden kontrollieren, dass der Bus gründlich gereinigt, gelüftet und desinfiziert wird.

Aktuelle Reisehinweise der Länder

Hier finden Sie die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise in Bezug auf Covid-19 pro Reiseland im Überblick.

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Portugal

Überblick

Stand - Mon, 09 Dec 2024 18:00:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Mon, 09 Dec 2024 18:25:31 +0100)

Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Sicherheit

Terrorismus

  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Kriminalität

Insbesondere in den von Touristen stark frequentierten Stadtvierteln und Regionen kommt es zu Kleinkriminalität. Die Zahl der Taschendiebstähle ist im Laufe der letzten Jahre stetig angestiegen und befindet sich derzeit auf einem sehr hohen Niveau. Raubüberfälle und das Entreißen von Handtaschen kommen gelegentlich vor, Gewaltkriminalität ist jedoch selten.

In Lissabon und Porto sind die touristischen Hochburgen (in Lissabon z.B. Praça do Comércio, Rua Augusta, Alfama und Castelo de São Jorge, in Porto die gesamte Altstadt, insbesondere das Viertel Ribeira), aber auch die historischen Straßenbahnen sowie Bahnhöfe und U-Bahn-Stationen besonders betroffen. In den Ausgehvierteln Lissabons ist in den späten Abend- und Nachtstunden besondere Vorsicht angezeigt. In allen Touristenzentren kommt es vermehrt zu Einbrüchen in Ferienwohnungen oder –häuser. In vielen touristischen Hotspots und insbesondere in Strandnähe sind Autoaufbrüche, v.a. bei Mietwagen, keine Seltenheit.

  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Halten Sie den Bargeldbestand klein und geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug.
  • Verwahren Sie Geld, und wichtige Dokumente sicher und möglichst getrennt voneinander. Speichern Sie elektronische Kopien/Fotos Ihrer Dokumente. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Tragen Sie Wertsachen und wichtige Dokumente möglichst nah am Körper und halten Sie Fahrzeuge stets verschlossen.
  • Lassen Sie keine offen sichtbaren Wertgegenstände im Fahrzeug, v.a. auch in Mietfahrzeugen, und parken Sie möglichst auf bewachten Parkplätzen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich von der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima
 

Tropenstürme, extreme Wetterlagen und Strömungen im Meer

Es herrscht Atlantikklima auf dem Festland, gemäßigtes Klima auf den Azoren und subtropisches Klima auf Madeira. In den Sommermonaten gibt es zuweilen sehr große Temperaturschwankungen zwischen den Tages- und Abend- bzw. Nachtstunden.

Zu Stürmen und Starkregen sowie extremen Wetterwechseln kann es in den Herbst- und Wintermonaten kommen.

An der portugiesischen Atlantikküste bestehen zum Teil lebensgefährliche Strömungen. Es kommt immer wieder zu Badeunfällen.

Insbesondere über den Azoren bilden sich von Mai bis November Tropenstürme. Im Nordatlantik ist in dieser Zeit Hurrikan-Saison.

Auf Madeira kann es ganzjährig zu Stürmen, Starkregen und extremen Wetterwechseln kommen. Dortige Naturgewalten wie Erdrutsche, Erdlöcher, Meeresströmungen und -brandung werden häufig unterschätzt. Immer wieder verunglücken Touristen insbesondere beim Verlassen der markierten Wanderwege, z.B. an den Levadas, mitunter auch tödlich.

  • Beachten Sie unbedingt die Flaggenhinweise zur Badesicherheit und leisten Sie den Anweisungen der Rettungsschwimmer Folge.
  • Beachten Sie Wegmarkierungen und verlassen Sie gekennzeichnete Wanderwege nicht.
  • Verfolgen Sie regelmäßig Wetterberichte und achten Sie auf Sturmwarnungen des National Hurricane Center.
  • Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.

Busch- und Waldbrände

In den Sommermonaten kommt es in Portugal - vor allem im Zentrum und Norden des Landes, aber auch auf Madeira - aufgrund von Hitze und Trockenheit immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Es kann deshalb zu Beeinträchtigungen der Infrastruktur (Sperrung von Verkehrswegen, Ausfall von Bus- oder Bahnverbindungen) einschließlich des Flugverkehrs kommen.

  • Informieren Sie sich über aktuelle Brände z.B. bei Fogos, und beachten Sie geltende Feuer- und Rauchverbote.
  • Seien Sie bei Fahrten in bewaldeten Gebieten besonders vorsichtig  und achten Sie auf entsprechende Meldungen in den Medien sowie ggf. Hinweise der lokalen Behörden wie der Nationalen Zivilschutzbehörde.
  • Wählen Sie den Notruf 112, wenn Sie einen Brand gesichtet haben.

Erdbeben und Vulkanausbrüche

Portugal, insbesondere Madeira und die Azoren liegen in einer seismisch aktiven Zone, sodass es zu Erdbeben und vulkanischer Aktivität kommen kann.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Informieren Sie sich über seismische Aktivitäten beim Portuguese Institute for Sea and Atmosphere IPMA.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanausbrüchen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Es gibt ein Inlandsflug- und Eisenbahnstreckennetz sowie insbesondere ein weit verzweigtes Netz von Busverbindungen. Im Fall von Streiks muss mit Behinderungen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr gerechnet werden.

In Kreisverkehren haben grundsätzlich im Kreisverkehr befindliche Fahrzeuge Vorfahrt. Bei mehrspurigen Kreisverkehren darf die äußerste, rechte Fahrspur nur zum Benutzen der nächsten Ausfahrt genutzt werden.

Die Alkoholgrenze beträgt 0,5 Promille, für Fahranfänger in den ersten drei Jahren nach Erwerb der Fahrerlaubnis und Berufsfahrer 0,2 Promille. Gelbe Markierungen am Fahrbahnrand bedeuten absolutes Parkverbot. Bei mobilen Radar- und Polizeikontrollen sind Bußgelder zuweilen direkt vor Ort zu begleichen. Das Parken in Innenstadtbereichen ist i.d.R. gebührenpflichtig. Bei Nichtbeachtung der oben genannten Vorschriften drohen Abschleppen oder Festsetzung (Radkralle).

  • Fahren Sie aufmerksam und vorsichtig.
  • Halten Sie insbesondere auf Überlandstraßen aufgrund einer erhöhten Unfallhäufigkeit die Verkehrs- und Geschwindigkeitsregeln (erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen: 120 km/h und auf Landstraßen: 100 km/h) strikt ein.

Maut

Die meisten Autobahnen sind mautpflichtig, die Mautgebühren sind vergleichsweise hoch. Bar- und Kartenzahlung an Zahlstationen sind nur bei bestimmten Betreibern möglich; zahlreiche Autobahnstrecken werden mit einem automatischen elektronischen Ablesesystem (Zahlbrücken) betrieben. Mautboxen zur automatischen Abrechnung können vor Reiseantritt gemietet werden und sind auch vor Ort erhältlich, siehe ADAC. Alternativ kann an einigen großen Grenzübergängen (z.B. Vilar Formoso) die Registrierung des Fahrzeugs und die Entrichtung des für die gesamte Fahrstrecke zu erwartenden Betrages vorgenommen werden. Bei Anmietung eines Mietwagens wird empfohlen, die Mautbox „Via Verde" zu buchen. Die Abrechnung erfolgt über die Kreditkarte. Mit allen Mautboxen können an den Zahlstationen die Sonderspuren, genannt „Via Verde", genutzt werden.

Nutzt man mit ausländischem Kennzeichen ohne Mautbox bzw. ohne Anmeldung des Kennzeichens entsprechende Autobahnabschnitte, muss mit erheblich über die eigentliche Mautgebühr hinausgehenden Inkassoforderungen gerechnet werden.

  • Informieren Sie sich vor Reiseantritt zu den zu erwartenden Mautgebühren und Abrechnungsoptionen, z.B. beim ADAC oder unter Portugal Tolls.

Führerschein

Der deutsche Führerschein ist bei vorübergehenden Aufenthalten (i.d.R. bis zu drei Monaten) ausreichend.

LGBTIQ

Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten, die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.

  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.

Rechtliche Besonderheiten

Pfefferspray fällt in Portugal unter die Bestimmungen des Waffengesetzes, der Besitz ist nur Inhabern des Waffenscheins der Kat. E erlaubt. Zuwiderhandlungen haben in der Regel Strafanzeige zur Folge.

Das Mitführen sogenannter Scheckkartenmesser ist in Portugal verboten. Reisende werden bei Nichtbeachtung häufig bei der (Hand-) Gepäckkontrolle in Portugal – besonders häufig auf Madeira - anlässlich der Rückreise nach Deutschland von der Polizei festgehalten. Nach einem Gerichtstermin (meist am nächsten Werktag) und Zahlung eines Bußgeldes kann in der Regel die Ausreise erfolgen.

Geld/Kreditkarten

Zahlungsmittel ist der EUR. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.

  • Informieren Sie sich bitte bei der kartenausstellenden Bank/Gesellschaft, ob Ihre Girocard (Bankkarte) in Portugal gültig ist.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein, siehe nachstehenden Absatz
  • Kinderreisepass: Ja, siehe nachstehende Ergänzung

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Portugal ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.  Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.

Seit Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Zuvor ausgestellte Kinderreisepässe bleiben jedoch bis zum Erreichen des Gültigkeitsdatums gültig.

Flugreisen von und nach Deutschland können nur mit einem gültigen Reisepass/Personalausweis bzw. bei dessen Verlust mit einem von den deutschen konsularischen Vertretungen in Portugal ausgestellten Passersatzdokument angetreten werden, siehe hierzu Informationen der deutschen Botschaft in Lissabon.

Bei Rückflügen über Großbritannien nach Deutschland (z.B. auch bei Alternativflügen nach Flugausfällen) reicht ein Personalausweis nicht aus. Seit dem Brexit benötigen auch Transitreisende für die Reise über Großbritannien zwingend einen Reisepass. Die kurzfristige Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses durch die Botschaft in Lissabon ist in der Regel nicht möglich.

  • Führen Sie vorsichtshalber immer Ihren Reisepass stattnur eines Personalausweises bei Reisen nach Portugal mit sich.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt, sofern diese in Begleitung mindestens einer sorgeberechtigten Person einreisen.

  • Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz, dass keine Warenkontrollen stattfinden, schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.

Tiere

Für Reisen mit bestimmten Haustieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Großbritannien, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Gesundheit

Impfschutz

Für die Einreise nach Portugal sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Dies gilt auch für Madeira und die Azoren.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber und Hepatitis B empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren kommen auf Madeira vor und werden durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Medizinische Versorgung

Das Niveau der medizinischen Versorgung ist im Regelfall befriedigend, insbesondere in ländlichen Regionen müssen unter Umständen aber längere Anfahrtszeiten einkalkuliert werden.

In Portugal besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf dringend erforderliche Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom portugiesischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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