VERANSTALTER HINWEISE FÜR UNBESCHWERTES REISEN WÄHREND DER CORONA ZEIT
Das Reisen in sehr viele Länder ist wieder ohne allzu große Einschränkungen möglich. Da uns Ihr Wohl und Ihre Gesundheit sehr am Herzen liegt und wir Ihnen stets aktuelle Hinweise zu den Reisemöglichkeiten, auch zum Ende der Corona Pandemie geben möchten, sind wir im ständigen Kontakt mit öffentlichen Einrichtungen sowie Behörden und unseren Partnern vor Ort.
Aktuelle Situation bei Reisen in Europa und in ferne Länder
Das Auswärtige Amt hat Reiserestriktionen für die meisten EU Länder weitestgehend erleichtert bzw. aufgehoben. In Nicht-EU Länder gelten sie allerdings zumeist weiterhin und werden oft ad-hoc je nach Inzidenzlage im Land geändert. Grundsätzlich hat die Bundesregierung die Reisewarnung für touristische Reisen in Corona-Risikogebiete aufgehoben. Die Corona Reisehinweise für die einzelnen Länder sind sehr dynamisch und ändern sich entsprechend der örtlichen Situation. Die jeweils aktuell gültigen Hinweise finden Sie bei uns auf der website unter “Corona-Informationen” hier weiter unten oder auf der jeweiligen Länder- oder Reiseseite bzw. unten in der Fusszeile der website unter der Rubrik “Corona Informationen”. Diese Informationen gelten für Reisen ab Deutschland. Bei Reisen mit Abflug in der Schweiz informieren Sie sich bitte bei den Schweizer Behörden.
Da wir noch einige Monate mit dieser Situation weiter pragmatisch umgehen müssen, bieten wir Ihnen ein Maximum an Flexibilität und Sicherheit bei der Reiseplanung für 2021.
Sollten Sie langfristige Planungssicherheit wünschen und möchten eine Reise planen und buchen, dann bieten wir Ihnen mit der SORGLOS-BUCHEN-GARANTIE die Möglichkeit der kostenlosen Stornierung und Umbuchung bei Flugreisen. Mit dieser kostenlosen Umbuchungs- und Stornogarantie gewähren wir Ihnen bei Neubuchungen von Reisen mit Antrittsdatum bis 30.04.22 bis zu 30 Tage vor der Abreise eine kostenlose Stornierung oder Umbuchung, falls das Coronavirus die Reise in das gebuchte Land nicht möglich macht und dies durch einen entsprechenden Reisehinweis/ Reisewarnung (nur bei Virusvariantengebiet) angezeigt ist. 30 Tage gilt für alle Rundreisen in EU und Nicht-EU Länder bei denen Sie die Reise bei uns inkl. Flug gebucht haben. Die kostenlose Umbuchungs- und Stornogarantie gilt für alle Privatreisen und Kleingruppenreisen sowie alle Vor- und Nachprogramme inkl. internationalem Flug in normalen Tarifklassen mit den unter 2. genannten Fristen. Weitere Ausnahmen von dieser Regelung sind Flüge zu Sonderbedingungen und Sonderpreisen (diese werden Ihnen bei der Buchung mitgeteilt) sowie Kreuzfahrten und Ausflüge/Aktivitäten.
Sollten Sie, was niemand denkt, leider selbst nachweislich infiziert sein und unabhängig vom Reisehinweis des Auswärtigen Amtes oder des Reiselandes die geplante Reise nicht antreten können, gelten selbstverständlich die gleichen flexiblen Storno- und Umbuchungsmöglichkeiten der SORGLOS-BUCHEN-GARANTIE (medizinischer Nachweis erforderlich). Bei einer kostenlosen Stornierung im Rahmen der Sorglos-Buchen-Garantie entstehen Bearbeitungsgebühren von 30€ je Buchung, die mit der geleisteten Anzahlung verrechnet oder separat in Rechnung gestellt werden.
Weitere Informationen zum und einen noch umfassenderen Reiseversicherungsschutz im Zusammenhang mit dem Coronavirus entnehmen Sie der Website unseres Partners Allianz/ Elvia Assekuranz unter folgendem Link https://www.allianz-reiseversicherung.de/hilfe-und-service/coronavirus-info/
Weitere Fragen zu Reisehinweisen, der SORGLOS-BUCHEN-GARANTIE und zum Planen und Buchen von Reisen in der aktuellen Situation beantworten wir gerne: +49 221 29255770 oder [email protected] oder im Chat auf der website.
Ihre Gesundheit und Sicherheit haben für uns höchste Priorität. Gemeinsam mit unseren Partnern vor Ort haben wir ein Hygiene- & Sicherheitskonzept erarbeitet. So können Sie sorglos Ihre Traumreise in vollen Zügen genießen. Wir bitten Sie, die entsprechenden Vorgaben in Ihrem eigenen Interesse und aus Rücksicht auf Mitreisenden zu befolgen.
Bereits mit Ihren Reiseunterlagen erhalten Sie von uns Informationen zu den Hygiene-Vorschriften. Nehmen Sie bitte ausreichend Gesichtsmasken und Handdesinfektionsmittel mit.
Bitte beachten Sie, dass derzeit ein durchgängiger Mund-/Nasenschutz im öffentlichen Personenverkehr (nah und fern) vorgeschrieben ist. Für Kinder unter sechs Jahren ist dieser nicht verpflichtend, wird jedoch empfohlen. Wer aus medizinischen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen kann, sollte ein dementsprechendes Attest bei sich führen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Deutschen Bahn.
In den Terminalanlagen der Flughäfen ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend. Damit der Mindestabstand von 1,5 Meter gewahrt wird, sind in sämtlichen Wartebereichen Markierungen am Boden angebracht. Zudem kann nur jeder zweite Sitzplatz genutzt werden. Des Weiteren weisen mehrsprachige Lautsprecherdurchsagen auf die geltende Abstandsregel hin.
Reisende sollten sich auf längere Wartezeiten und Verzögerungen einstellen. Daher empfehlen wir, frühzeitig vor Abflug am Flughafen zu sein:
Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt dringend auf der Webseite Ihrer jeweiligen Fluggesellschaft, da es teilweise unterschiedliche Vorschriften gibt. Die Flugzeughersteller Boeing und Airbus bestätigen die Verwendung von Hepa-Filtern in den Klimaanlagen, womit die Luftqualität vergleichbar ist mit der in Operationssälen oder auf Intensivstationen. Die Fluggesellschaften versuchen, Abstand zu gewährleisten, geben jedoch keine Garantie für einen freien Mittelplatz. Bei einigen Airlines ist das Tragen von Visieren (Face Shields) und Masken mit Ventil nicht zulässig.
Bei Einreise am Flughafen können stichprobenartig Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen durchgeführt werden. Sollten Sie leichte Erkältungssymptome verspüren und dennoch reisen wollen, empfehlen wir, sich 48 Stunden vor Abreise einem Corona-Schnelltest zu unterziehen und das negative Testergebnis (Ihr Name muss auf dem Testergebnis deutlich zu sehen sein zudem muss das Testergebnis in englischer Sprache sein) mitzuführen und entsprechend vorzulegen. Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder.
Wir setzen für die meisten Reisen gecharterte Busse ein. Wenn möglich setzen wir große Busse mit mehr Sitzplätzen als Reisegäste ein, um Ihnen den bestmöglichen Abstand zu gewährleisten. Sollte es uns nicht möglich sein, einen eigenen Bus zu stellen, gelten die Belegungsgrenzen gemäß den lokalen Vorschriften des jeweiligen Zielgebiets. In den Bussen empfehlen wir dringend das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Desinfektionsmittel für die Hände wird in der Regel bereitgestellt. Es gelten die lokalen Vorschriften.
Wo möglich, wird nur die hintere Tür der Busse zum Ein- und Aussteigen genutzt. Es erfolgt in der Regel ein systematisch koordiniertes Ein –und Aussteigen zur Kontaktvermeidung. Insbesondere Kopfstützen und Handläufe werden gründlich desinfiziert.
Die Hotels verfügen in allen relevanten Bereichen über eine ausreichende Menge an Desinfektionsspendern. Die Hotelangestellten tragen Mund-Nasen-Bedeckungen im direkten Kontakt mit den Gästen und werden im Umgang mit den Hygiene-Vorschriften zu Covid-19 geschult. Die Hotels sind angehalten, die Hotelmitarbeiter in festen Teams arbeiten zu lassen, um die Kontaktmöglichkeiten zu reduzieren.
Die Grundreinigung der Zimmer erfolgt vor jeder neuen Anreise mit geeignetem Desinfektionsmittel. Entertainment-Aktivitäten sind unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 Meter in der Regel möglich, sofern es vereinzelt durch lokale Vorschriften nicht zu Einschränkungen kommt. Zu Beginn der Lockerungen kann nicht immer gewährleistet werden, dass alle Einrichtungen, wie z.B. Sauna, Schwimmbad, Fitnessraum in den Hotels geöffnet sind. Dies ist abhängig von den jeweiligen Bestimmungen des Reiselandes.
Unsere Hotelpartner verzichten überwiegend auf Mahlzeiten in Büffetform. Die Mahlzeiten werden stattdessen größtenteils à la carte am Tisch gereicht. Sollte auf Büffets nicht verzichtet werden können, geben die Hotelangestellten das Essen in der Regel auf die Teller. In den entsprechenden Räumlichkeiten werden zwischen den einzelnen Tischen großzügige Abstände eingehalten (mindestens 1,50 Meter).
Auch bei Restaurants sind unsere lokalen Partner angehalten, auf das Einhalten der Abstandsregeln (mindestens 1,50 Meter) und eine à la carte-Verpflegung zu achten.
Bei jeder neuen Reisegruppe werden die eingesetzten Reisebusse/ Fahrzeuge hinreichend desinfiziert. Wenn möglich setzen wir große Busse mit mehr Sitzplätzen als Reisegäste ein, um Ihnen den bestmöglichen Abstand zu gewährleisten. Desinfektionsmittel (Handspender) sind in allen Bussen ausreichend vorhanden. In den Bussen empfehlen wir generell das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Lokale Vorschriften sind insgesamt zu beachten.
Die Begrüßung erfolgt kontaktlos. Reiseleiter und Fahrer tragen einen Mund-/Nasenschutz.
Wo möglich, wird lediglich die hintere Bustür zum Ein- und Aussteigen genutzt und ein systematisches Ein- und Aussteigen anhand der Sitzplatzlage koordiniert. Insbesondere Kopfstützen und Handläufe werden gründlich desinfiziert.
Sollten Sie während der Reise Krankheitssymptome aufweisen, wird sich Ihr Reiseleiter darum kümmern, dass Sie schnellstmöglich untersucht und falls möglich auf Covid-19 getestet werden. Zu diesem Zweck führt der Reiseleiter jederzeit Informationen über nahegelegene Krankenhäuser und Ärzte mit sich. In diesem Zusammenhang empfehlen wir dringend, eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen, die auch die Behandlung von Pandemieauswirkungen beinhaltet. Bitte beachten Sie, dass in den meisten Ländern muss eine Auslandskrankenversicherung erforderlich ist.
Die Reisen mit uns beinhalten die Begegnung mit der Kultur und den Menschen des Landes. Dies wollen wir auch in der jetzigen Situation nicht missen, auch möchten wir mit unseren Besuchen die Menschen vor Ort weiterhin unterstützen. Bitte achten Sie deshalb auch hier auf ein entsprechendes Verhalten und das Einhalten von genügend Abstand.
Bei Besichtigungen werden die Bestimmungen der einzelnen Länder zur Begrenzung von Gästen an den Sehenswürdigkeiten eingehalten und es wird explizit auf die Beachtung der erforderlichen Abstandsregeln hingewiesen (Mindestabstand: 1,50 Meter). Eventuell müssen hierfür Reiseabläufe angepasst werden (gegebenenfalls kann dies auch kurzfristig vor Ort geschehen). Bitte haben Sie Verständnis, wenn einzelne Ausflüge nicht wie geplant stattfinden können. Hier planen wir für Sie Alternativen ein. Der Reiseleiter trägt einen Mund-/Nasenschutz und spricht so laut, dass er für alle Reisenden trotz Abstand gut verständlich ist.
Auf vielen Reisen nutzen wir zur Unterstützung Audiosysteme, damit Sie trotz Abstand Ihrer Reiseleitung gut folgend können.
Unsere Partner-Agenturen vor Ort sind angehalten, alle Reiseleiter auf die Verhaltensregeln im Zusammenhang mit Covid-19 zu schulen und hierbei mit Gesundheitsbehörden und Gesundheitsspezialisten zusammen zu arbeiten. Die Reiseleiter werden kontrollieren, dass der Bus gründlich gereinigt, gelüftet und desinfiziert wird.
Hier finden Sie die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise in Bezug auf Covid-19 pro Reiseland im Überblick.
Stand - Mon, 08 Jul 2024 12:00:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Mon, 08 Jul 2024 12:23:15 +0200)
Letzte Änderungen:
Einreise und Zoll - Visum
Redaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Vor Reisen in das Seegebiet zwischen den Süd-Philippinen und Sabah wird gewarnt, siehe Reise- und Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung – Philippinen.
Von Reisen an die Ostküste des Bundesstaats Sabah und auf die angrenzenden Inseln wird dringend abgeraten.
Von Reisen zwischen Malaysia und Thailand auf dem Landweg wird dringend abgeraten.
In Malaysia besteht weiterhin die Gefahr terroristischer Anschläge.
Nach dem Eindringen philippinischer Rebellen in die östlichen Bezirke des auf Borneo gelegenen Bundesstaats Sabah und der Entführung von Touristen u. a. auf Semporna, Übergriffen auf Polizeikräfte u. a. auf Mabul und der Ermordung eines Touristen auf der Insel Pom-Pom wurde eine Sicherheitszone (Eastern Sabah Safety Zone –ESS ZONE-) eingerichtet, in der mit einem erhöhten Aufkommen von Polizei und Militär zu rechnen ist.
Die Zone umfasst die Ortschaften Sandakan, Lahad Datu, Tawau, Kunak und Semporna sowie die vor der Küste gelegenen Inseln einschließlich der Insel Sipadan.
In der Vergangenheit gab es Entführungen und Entführungsversuche. Eine akute Gefährdung der dortigen touristischen Ziele und somit das Risiko von Überfällen und Entführungen bleibt signifikant und betrifft auch das Umfeld der ESS ZONE, insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit in Küstennähe und auf den Inseln.
Für Wasserfahrzeuge aller Art gilt für die an die ESS ZONE angrenzenden Küstengewässer bis drei Seemeilen Entfernung von der Küste ein nächtliches Fahrverbot von 18 Uhr bis 6 Uhr.
In der Schifffahrt in den Gewässern um Malaysia, insbesondere in der Straße von Malakka, gibt es Fälle von Piraterie.
Von Reisen zwischen Malaysia und Thailand auf dem Landweg wird dringend abgeraten.
In den Provinzen Narathiwat, Yala und Pattani sowie Teile von Songkhla im Süden Thailands an der Grenze zu Malaysia kommt es regelmäßig zu Auseinandersetzungen zwischen Separatistengruppen und Sicherheitskräften sowie zu terroristischen Anschlägen, auch auf von Ausländern frequentierte Ziele. Dort gelten Notstandsgesetze. In einzelnen Distrikten, insbesondere an der Grenze zu Malaysia, kann es auch kurzfristig zur Verhängung von nächtlichen Ausgangssperren kommen, siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise für Thailand.
Unternehmen Sie keine Reisen auf dem Landweg zwischen Malaysia und Thailand.
Es kann vereinzelt zu Demonstrationen kommen, bei denen gewaltsame Auseinandersetzungen nicht auszuschließen sind. Nach malaysischem Recht ist die Teilnahme von Ausländern an Demonstrationen verboten.
Kriminalität in Form von Diebstählen und auch Überfälle kommen regelmäßig auf offener Straße und in Shopping Malls vor. Dabei werden z.B. Handtaschen durch Motorradfahrer entrissen, auch unter Anwendung von Gewalt und mit der Folge ernsthafter Verletzungen, insbesondere, wenn die Tasche nicht losgelassen bzw. schräg über Schulter und Arm und zur Straßenseite getragen wurde.
Sichtbar in Autos liegende Wertgegenstände verleiten zu Einbruchdiebstählen.
Bei Übernachtungen in Hostels oder Low-Budget-Hotels, vor allem in den stark frequentierten Stadtteilen Kuala Lumpurs, Bukit Bintang und Chinatown, ist ebenfalls besondere Vorsicht geboten. Dort und in unmittelbarer Nähe wurden Touristen wiederholt Opfer von Raub und Diebstählen. Gewaltkriminalität gegen Ausländer ist ansonsten nicht verbreitet.
Trickbetrügereien, insbesondere durch Anregung zu Glücksspielen sind an der Tagesordnung. Alleinreisende sind besonders betroffen, die sie an touristischen Orten gezielt angesprochen und unter einem Vorwand in Privatwohnungen gelockt werden.
In Bars kann es vorkommen, dass Touristen Drogen und sogenannte K.-o.-Tropfen in die Getränke untergemischt werden.
Aus Malaysia heraus werden häufig Internetbetrügereien begangen. Nicht selten werden zunächst im Internet persönliche Scheinbeziehungen angebahnt, um sich dann Geld zu leihen, welches nie zurückgezahlt wird.
Es herrscht feuchtheißes Tropenklima mit Nordost- und Südwestmonsun.
Insbesondere in der Zeit von November bis Februar und vor allem in den nordöstlichen Bundesstaaten auf der Malaiischen Halbinsel (Kelantan, Terengganu) treten gelegentlich saisonale Stürme und Starkregenfälle auf, die mitunter zu Überflutungen und Einschränkungen im Land- und Luftverkehr führen.
Heftige Tropengewitter mit Blitzschlägen gibt es ganzjährig.
Malaysia befindet sich in einer seismisch aktiven Zone, in der mit Erd- und Seebeben gerechnet werden muss.
Wegen der anhaltenden Gewalt in drei thailändischen Südprovinzen wird für Reisen von Malaysia nach Thailand auf dem Landweg dringend empfohlen, die Reise- und Sicherheitshinweise für Thailand zu beachten.
Es gibt ein gut strukturiertes und verhältnismäßig günstiges Inlandsflugnetz, Zugverbindungen (Nord-Süd), Überlandbusse, Fährverbindungen und Ausflugsschifffahrt.
Bei Benutzung von Fähr- und Ausflugsbooten (auch im Landesinneren) wird zu Vorsicht geraten.
In Kuala Lumpur und den größeren Städten gibt es ein Autobus- und Schnellbahnsystem. Taxis sind preiswert, von Ausländern werden allerdings häufig zu hohe Fahrpreise verlangt; die Einschaltung eines Taxameters wird ebenfalls häufig verweigert. Private Anbieter, die über Apps bestellt werden können, sind vorhanden und oft zuverlässiger.
Bei Überlandreisen mit Bussen sollte besonders auf das Reisegepäck, welches im Gepäckfach verstaut wird, geachtet werden.
Es herrscht Linksverkehr. Auf dem gut ausgebauten Autobahnnetz besteht größtenteils Mautpflicht. Landstraßen sind meist schmal, schlecht beleuchtet und haben Schlaglöcher.
Bei dem Besuch von Naturparks ist die Begleitung durch ortskundige geprüfte Begleiter empfehlenswert, da die Ausschilderung auf Dschungelpfaden oft unzureichend ist.
In den flachen Küstengewässern Malaysias (z. B. auf den Inseln Langkawi und Pangkor, im Nord-Westen des Landes) kann es Vorkommen von Würfelquallen, einer der gefährlichsten Quallenarten, geben. Beim Schwimmen im Meer gilt besondere Umsicht.
Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein für Kurzaufenthalte gültig.
Malaysia ist ein Land mit vielen verschiedenen Ethnien und Religionen und einer starken islamischen Prägung.
Einvernehmliche homosexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen können mit bis zu 20 Jahren Gefängnis und Stockschlägen bestraft werden.
Im August 2023 wurde der Besitz und die Verbreitung von LGBTIQ-Symbolen unter Strafe (drei Jahre Gefängnis und/oder 4.000 EUR Geldstrafe) gestellt; zu diesen Symbolen zählen auch persönliche Gegenstände/Accessoires mit LGBTIQ-Schriftzug und in Farben des Regenbogens, wie z. B. Uhren.
Die Einfuhr und der Besitz von Drogen und Rauschmitteln sind strikt verboten und werden mit hohen Freiheitsstrafen geahndet. Für den Handel mit Rauschgift kann die Todesstrafe verhängt werden; als Handel wird bereits der Besitz von bestimmten Mengen an Betäubungsmitteln gewertet. Für weitere schwere Straftaten kann ebenfalls die Todesstrafe verhängt werden. Einige Straftaten werden mit Prügelstrafen geahndet.
Alle Strafbestimmungen werden in der Praxis und in vollem Umfang auch auf ausländische Besucher angewandt.
Für Muslime gilt im familienrechtlichen Bereich das Scharia-Recht.
Landeswährung ist der Ringgit (MYR). Die Bezahlung mit Kreditkarten ist vielerorts möglich, die Abhebung von Bargeld an entsprechend gekennzeichneten Geldautomaten mit Kredit- oder Debitkarten (Girocard) auch. EUR können problemlos gewechselt werden.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Malaysias, bei Geschäftsreisen auch über die Webseite der Malaysian Investment Development Authority (MIDA) sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Bei Einreisenden können Temperaturmessungen durchgeführt werden. Bei Krankheitssymptomen sind weitere Tests und ggfs. Quarantäne vorgesehen.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein, freie Seiten enthalten und unbeschädigt sein. Bei Vorlage beschädigter Pässe kommt es immer wieder zu Problemen bei der Grenzkontrolle, bis hin zur Verweigerung der Einreise.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu drei Monaten ohne Berufstätigkeit kein Visum.
Seit Dezember 2023 ist die elektronische Anmeldung über die Malaysia Digital Arrival Card (MDAC) innerhalb von drei Tagen vor Einreise erforderlich. Bei geplanter Einreise über die Flughäfen KLIA1 und KLIA2 in Kuala Lumpur haben Angehörige bestimmter Staaten (darunter Deutschland) die Möglichkeit, sich vorher für die Nutzung des „E-Gate/Autogate" zu registrieren und so ggfs. längere Wartezeiten bei der Passkontrolle zu vermeiden. Nach Registrierung ist die Nutzung des Autogate ab der ersten Einreise möglich.
Bei der Passkontrolle muss auch die Bordkarte vorgelegt werden. Außerdem können bei Einreise von der malaysischen Immigrationsbehörde die Vorlage des Rück- oder Weiterreisetickets und ein Nachweis der gebuchten Unterkunft verlangt werden. Reisende sollten unbedingt darauf achten, einen Einreisestempel in den Pass zu erhalten, da andernfalls Probleme wegen unklarer Aufenthaltsdauer bei Ausreise auftreten können.
Bei der Einreise in die ostmalaysischen Bundesstaaten Sabah und Sarawak auf Borneo wird ein separates Visum erteilt, welches in der Regel 90 Tage gültig ist. Es ist auch hier unbedingt darauf zu achten, dass tatsächlich ein entsprechender Stempel im Pass angebracht wird. Das Fehlen dieses Stempels kann zu Problemen bei Polizeikontrollen führen.
Im Rahmen der Datenerfassung Einreisender werden generell Fingerabdrücke auch von Ausländern erhoben. Erfasst werden die Abdrücke beider Zeigefinger. Ausnahmen gelten u.a. für Kinder unter 12 Jahren.
Deutsche, die ein Arbeitsverhältnis eingehen wollen, haben sich den lokalen Vorschriften zu unterwerfen. Die nötige Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis ist nur schwer erhältlich und muss vor der Einreise bei der malaysischen Botschaft im Wohnortland beantragt werden.
Die malaysischen Einwanderungsbehörden gehen energisch gegen Personen vor, die illegal in Malaysia arbeiten bzw. deren Aufenthaltsstatus ungeklärt ist. Auf gültige Aufenthalts- und Arbeitspapiere ist daher besonders zu achten. Bei Unklarheiten sollte vorab die örtlich zuständige „Immigration" kontaktiert werden.
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
Reisende, die Beträge über 10.000 USD ein- oder ausführen wollen, müssen dies mit einem hierfür vorgesehenen und am Flughafen erhältlichen Formblatt anmelden. Nähere Informationen erteilt das Royal Malaysian Customs Department.
Der Transport lebendiger oder ausgestopfter Tiere sowie Muschelgehäusen oder auch Bekleidung und Gegenständen, die aus den Häuten geschützter Tierarten hergestellt und in Malaysia käuflich sind, fallen unter das Washingtoner Artenschutzabkommen. Sowohl der Export aus Malaysia als auch der Import nach Deutschland sind unter hohe Strafen gestellt.
Zur Einfuhr von Heimtieren nach Malaysia erkundigen Sie sich bitte bei den zuständigen malaysischen Behörden.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung ist für alle Personen zu erbringen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufhalten. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Aufgrund wiederholter Ausbrüche sollte insbesondere ein adäquater Impfschutz für Pertussis sichergestellt werden.
Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und insbesondere bei einfachem Reisestil auch gegen Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Japanische Enzephalitis empfohlen.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Da es in Malaysia keine terminierten Regenzeiten gibt, ist ständig mit einem Übertragungsrisiko zu rechnen, das nach stärkeren Regenperioden regional ansteigt. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe auch Chikungunya-Fieber.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe auch Malaria.
Eine Malariainfektion ist ganzjährig in einigen Landesteilen möglich. Ein geringes Malariarisiko ist auf Borneo in Ostmalaysia (Sabah: 80% P. knowlesi) vorhanden. Ein minimales Risiko besteht in ländlichen Gebieten im Rest des Landes außer in den als malariafrei geltenden Städten Georgetown und Kuala Lumpur sowie dem Bundesstaat Penang (inklusive der Insel Penang), siehe Empfehlungen des Ständigen Ausschusses Reisemedizin (StAR) der DTG.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Je nach Reiseprofil ist neben der stets notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
HIV-Infektionen sind ist in Malaysia bisher weniger weit verbreitet als in anderen Staaten Südostasiens, die Anzahl der Neuinfektionen steigt jedoch an. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.
Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Die meisten Fälle dieser Virusinfektion treten in ländlichen Gebieten (v.a. Sarawak) auf. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Die Übertragung auf den Menschen erfolgt durch nachtaktive Stechmücken. Erkrankungen beim Menschen sind selten, verlaufen jedoch häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente zur Behandlung einer JE, siehe Japanische Enzephalitis.
Auch in Malaysia ist die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe) aufgetreten, bisher gibt es jedoch keine menschlichen Erkrankungsfälle, siehe auch Aviäre Influenza.
Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. Landesweit, v.a. auf der malaysischen Halbinsel, Sabah und Sarawak, besteht ein hohes Risiko für Bissverletzungen durch streunende Tiere (Hunde, Affen). Die notwendigen medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen eines Ungeimpften sind in Malaysia nicht immer möglich. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung, siehe Tollwut.
Es kommen Fälle von Sarkozystose auf der Insel Tioman vor. Die Übertragung der Parasiten erfolgt durch Nahrungsaufnahme (Fleisch oder durch Fäkalien verunreinigte Lebensmittel/Trinkwasser).
Weitere tropische Infektionskrankheiten (z.B. Hand-Fuß-Mundkrankheit, Typhus, Schistosomiasis) kommen vor, allerdings in unterschiedlicher Gefährdung für Reisende.
Vor allem in ländlichen Regionen kommen Giftschlangen vor.
Die Luftqualität in Malaysia insbesondere im Großraum Kuala Lumpur ist während des gesamten Jahres häufig eingeschränkt. In den Sommermonaten kommt es in Teilen Malaysias immer wieder zu Belastung durch den sogenannten "Haze", der in einzelnen Regionen punktuell ein gesundheitsbeeinträchtigendes Niveau erreicht.
Beim „Haze" handelt es sich um periodisch auftretende, Smog-ähnliche Luftverunreinigungen, die durch Brandrodung und Schwelbrände in Malaysia und vor allem in Indonesien verursacht werden. Je nach Wetterlage können die Schadstoffwerte, die von malaysischen Stellen veröffentlicht werden, täglich und von Ort zu Ort schwanken. Dabei ist zu beachten, dass in Malaysia die gefährlicheren Feinpartikel (PM 2,5) nicht gemessen werden, sodass die Werte unabhängiger Messstationen und tatsächliche Belastung zumeist deutlich höher sind als die veröffentlichten Zahlen. Soweit dort stark erhöhte Schadstoffkonzentrationen vorliegen, können Reizungen der Augen und der Atemwegsorgane auftreten. Insbesondere Herz- und/oder Lungenkranke sowie alte Menschen und Kleinkinder sind stärker gefährdet, aber auch gesunde Erwachsene sollten dann eine körperliche Betätigung im Freien vermeiden und weitere Vorsichtsmaßnahmen treffen. Menschen mit den genannten oder anderen einschlägigen gesundheitlichen Problemen (Asthmatiker, Allergiker, u.a.) sollten vor Reisen in eventuell betroffene Gebiete einen Arzt konsultieren.
In Großstädten besteht eine allgemein befriedigende Gesundheitsversorgung mit oft im Ausland ausgebildeten Fachärzten. An der Westküste der malaiischen Halbinsel findet man weitgehend gute hygienische Verhältnisse vor. Westliche Arzneimittel, auch viele deutsche Präparate, sind in städtischen Gebieten erhältlich.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
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Herzliche Grüße
Ihr Viamonda Team