VERANSTALTER HINWEISE FÜR UNBESCHWERTES REISEN WÄHREND DER CORONA ZEIT
Das Reisen in sehr viele Länder ist wieder ohne allzu große Einschränkungen möglich. Da uns Ihr Wohl und Ihre Gesundheit sehr am Herzen liegt und wir Ihnen stets aktuelle Hinweise zu den Reisemöglichkeiten, auch zum Ende der Corona Pandemie geben möchten, sind wir im ständigen Kontakt mit öffentlichen Einrichtungen sowie Behörden und unseren Partnern vor Ort.
Aktuelle Situation bei Reisen in Europa und in ferne Länder
Das Auswärtige Amt hat Reiserestriktionen für die meisten EU Länder weitestgehend erleichtert bzw. aufgehoben. In Nicht-EU Länder gelten sie allerdings zumeist weiterhin und werden oft ad-hoc je nach Inzidenzlage im Land geändert. Grundsätzlich hat die Bundesregierung die Reisewarnung für touristische Reisen in Corona-Risikogebiete aufgehoben. Die Corona Reisehinweise für die einzelnen Länder sind sehr dynamisch und ändern sich entsprechend der örtlichen Situation. Die jeweils aktuell gültigen Hinweise finden Sie bei uns auf der website unter “Corona-Informationen” hier weiter unten oder auf der jeweiligen Länder- oder Reiseseite bzw. unten in der Fusszeile der website unter der Rubrik “Corona Informationen”. Diese Informationen gelten für Reisen ab Deutschland. Bei Reisen mit Abflug in der Schweiz informieren Sie sich bitte bei den Schweizer Behörden.
Da wir noch einige Monate mit dieser Situation weiter pragmatisch umgehen müssen, bieten wir Ihnen ein Maximum an Flexibilität und Sicherheit bei der Reiseplanung für 2021.
Sollten Sie langfristige Planungssicherheit wünschen und möchten eine Reise planen und buchen, dann bieten wir Ihnen mit der SORGLOS-BUCHEN-GARANTIE die Möglichkeit der kostenlosen Stornierung und Umbuchung bei Flugreisen. Mit dieser kostenlosen Umbuchungs- und Stornogarantie gewähren wir Ihnen bei Neubuchungen von Reisen mit Antrittsdatum bis 30.04.22 bis zu 30 Tage vor der Abreise eine kostenlose Stornierung oder Umbuchung, falls das Coronavirus die Reise in das gebuchte Land nicht möglich macht und dies durch einen entsprechenden Reisehinweis/ Reisewarnung (nur bei Virusvariantengebiet) angezeigt ist. 30 Tage gilt für alle Rundreisen in EU und Nicht-EU Länder bei denen Sie die Reise bei uns inkl. Flug gebucht haben. Die kostenlose Umbuchungs- und Stornogarantie gilt für alle Privatreisen und Kleingruppenreisen sowie alle Vor- und Nachprogramme inkl. internationalem Flug in normalen Tarifklassen mit den unter 2. genannten Fristen. Weitere Ausnahmen von dieser Regelung sind Flüge zu Sonderbedingungen und Sonderpreisen (diese werden Ihnen bei der Buchung mitgeteilt) sowie Kreuzfahrten und Ausflüge/Aktivitäten.
Sollten Sie, was niemand denkt, leider selbst nachweislich infiziert sein und unabhängig vom Reisehinweis des Auswärtigen Amtes oder des Reiselandes die geplante Reise nicht antreten können, gelten selbstverständlich die gleichen flexiblen Storno- und Umbuchungsmöglichkeiten der SORGLOS-BUCHEN-GARANTIE (medizinischer Nachweis erforderlich). Bei einer kostenlosen Stornierung im Rahmen der Sorglos-Buchen-Garantie entstehen Bearbeitungsgebühren von 30€ je Buchung, die mit der geleisteten Anzahlung verrechnet oder separat in Rechnung gestellt werden.
Weitere Informationen zum und einen noch umfassenderen Reiseversicherungsschutz im Zusammenhang mit dem Coronavirus entnehmen Sie der Website unseres Partners Allianz/ Elvia Assekuranz unter folgendem Link https://www.allianz-reiseversicherung.de/hilfe-und-service/coronavirus-info/
Weitere Fragen zu Reisehinweisen, der SORGLOS-BUCHEN-GARANTIE und zum Planen und Buchen von Reisen in der aktuellen Situation beantworten wir gerne: +49 221 29255770 oder [email protected] oder im Chat auf der website.
Ihre Gesundheit und Sicherheit haben für uns höchste Priorität. Gemeinsam mit unseren Partnern vor Ort haben wir ein Hygiene- & Sicherheitskonzept erarbeitet. So können Sie sorglos Ihre Traumreise in vollen Zügen genießen. Wir bitten Sie, die entsprechenden Vorgaben in Ihrem eigenen Interesse und aus Rücksicht auf Mitreisenden zu befolgen.
Bereits mit Ihren Reiseunterlagen erhalten Sie von uns Informationen zu den Hygiene-Vorschriften. Nehmen Sie bitte ausreichend Gesichtsmasken und Handdesinfektionsmittel mit.
Bitte beachten Sie, dass derzeit ein durchgängiger Mund-/Nasenschutz im öffentlichen Personenverkehr (nah und fern) vorgeschrieben ist. Für Kinder unter sechs Jahren ist dieser nicht verpflichtend, wird jedoch empfohlen. Wer aus medizinischen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen kann, sollte ein dementsprechendes Attest bei sich führen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Deutschen Bahn.
In den Terminalanlagen der Flughäfen ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend. Damit der Mindestabstand von 1,5 Meter gewahrt wird, sind in sämtlichen Wartebereichen Markierungen am Boden angebracht. Zudem kann nur jeder zweite Sitzplatz genutzt werden. Des Weiteren weisen mehrsprachige Lautsprecherdurchsagen auf die geltende Abstandsregel hin.
Reisende sollten sich auf längere Wartezeiten und Verzögerungen einstellen. Daher empfehlen wir, frühzeitig vor Abflug am Flughafen zu sein:
Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt dringend auf der Webseite Ihrer jeweiligen Fluggesellschaft, da es teilweise unterschiedliche Vorschriften gibt. Die Flugzeughersteller Boeing und Airbus bestätigen die Verwendung von Hepa-Filtern in den Klimaanlagen, womit die Luftqualität vergleichbar ist mit der in Operationssälen oder auf Intensivstationen. Die Fluggesellschaften versuchen, Abstand zu gewährleisten, geben jedoch keine Garantie für einen freien Mittelplatz. Bei einigen Airlines ist das Tragen von Visieren (Face Shields) und Masken mit Ventil nicht zulässig.
Bei Einreise am Flughafen können stichprobenartig Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen durchgeführt werden. Sollten Sie leichte Erkältungssymptome verspüren und dennoch reisen wollen, empfehlen wir, sich 48 Stunden vor Abreise einem Corona-Schnelltest zu unterziehen und das negative Testergebnis (Ihr Name muss auf dem Testergebnis deutlich zu sehen sein zudem muss das Testergebnis in englischer Sprache sein) mitzuführen und entsprechend vorzulegen. Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder.
Wir setzen für die meisten Reisen gecharterte Busse ein. Wenn möglich setzen wir große Busse mit mehr Sitzplätzen als Reisegäste ein, um Ihnen den bestmöglichen Abstand zu gewährleisten. Sollte es uns nicht möglich sein, einen eigenen Bus zu stellen, gelten die Belegungsgrenzen gemäß den lokalen Vorschriften des jeweiligen Zielgebiets. In den Bussen empfehlen wir dringend das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Desinfektionsmittel für die Hände wird in der Regel bereitgestellt. Es gelten die lokalen Vorschriften.
Wo möglich, wird nur die hintere Tür der Busse zum Ein- und Aussteigen genutzt. Es erfolgt in der Regel ein systematisch koordiniertes Ein –und Aussteigen zur Kontaktvermeidung. Insbesondere Kopfstützen und Handläufe werden gründlich desinfiziert.
Die Hotels verfügen in allen relevanten Bereichen über eine ausreichende Menge an Desinfektionsspendern. Die Hotelangestellten tragen Mund-Nasen-Bedeckungen im direkten Kontakt mit den Gästen und werden im Umgang mit den Hygiene-Vorschriften zu Covid-19 geschult. Die Hotels sind angehalten, die Hotelmitarbeiter in festen Teams arbeiten zu lassen, um die Kontaktmöglichkeiten zu reduzieren.
Die Grundreinigung der Zimmer erfolgt vor jeder neuen Anreise mit geeignetem Desinfektionsmittel. Entertainment-Aktivitäten sind unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 Meter in der Regel möglich, sofern es vereinzelt durch lokale Vorschriften nicht zu Einschränkungen kommt. Zu Beginn der Lockerungen kann nicht immer gewährleistet werden, dass alle Einrichtungen, wie z.B. Sauna, Schwimmbad, Fitnessraum in den Hotels geöffnet sind. Dies ist abhängig von den jeweiligen Bestimmungen des Reiselandes.
Unsere Hotelpartner verzichten überwiegend auf Mahlzeiten in Büffetform. Die Mahlzeiten werden stattdessen größtenteils à la carte am Tisch gereicht. Sollte auf Büffets nicht verzichtet werden können, geben die Hotelangestellten das Essen in der Regel auf die Teller. In den entsprechenden Räumlichkeiten werden zwischen den einzelnen Tischen großzügige Abstände eingehalten (mindestens 1,50 Meter).
Auch bei Restaurants sind unsere lokalen Partner angehalten, auf das Einhalten der Abstandsregeln (mindestens 1,50 Meter) und eine à la carte-Verpflegung zu achten.
Bei jeder neuen Reisegruppe werden die eingesetzten Reisebusse/ Fahrzeuge hinreichend desinfiziert. Wenn möglich setzen wir große Busse mit mehr Sitzplätzen als Reisegäste ein, um Ihnen den bestmöglichen Abstand zu gewährleisten. Desinfektionsmittel (Handspender) sind in allen Bussen ausreichend vorhanden. In den Bussen empfehlen wir generell das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Lokale Vorschriften sind insgesamt zu beachten.
Die Begrüßung erfolgt kontaktlos. Reiseleiter und Fahrer tragen einen Mund-/Nasenschutz.
Wo möglich, wird lediglich die hintere Bustür zum Ein- und Aussteigen genutzt und ein systematisches Ein- und Aussteigen anhand der Sitzplatzlage koordiniert. Insbesondere Kopfstützen und Handläufe werden gründlich desinfiziert.
Sollten Sie während der Reise Krankheitssymptome aufweisen, wird sich Ihr Reiseleiter darum kümmern, dass Sie schnellstmöglich untersucht und falls möglich auf Covid-19 getestet werden. Zu diesem Zweck führt der Reiseleiter jederzeit Informationen über nahegelegene Krankenhäuser und Ärzte mit sich. In diesem Zusammenhang empfehlen wir dringend, eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen, die auch die Behandlung von Pandemieauswirkungen beinhaltet. Bitte beachten Sie, dass in den meisten Ländern muss eine Auslandskrankenversicherung erforderlich ist.
Die Reisen mit uns beinhalten die Begegnung mit der Kultur und den Menschen des Landes. Dies wollen wir auch in der jetzigen Situation nicht missen, auch möchten wir mit unseren Besuchen die Menschen vor Ort weiterhin unterstützen. Bitte achten Sie deshalb auch hier auf ein entsprechendes Verhalten und das Einhalten von genügend Abstand.
Bei Besichtigungen werden die Bestimmungen der einzelnen Länder zur Begrenzung von Gästen an den Sehenswürdigkeiten eingehalten und es wird explizit auf die Beachtung der erforderlichen Abstandsregeln hingewiesen (Mindestabstand: 1,50 Meter). Eventuell müssen hierfür Reiseabläufe angepasst werden (gegebenenfalls kann dies auch kurzfristig vor Ort geschehen). Bitte haben Sie Verständnis, wenn einzelne Ausflüge nicht wie geplant stattfinden können. Hier planen wir für Sie Alternativen ein. Der Reiseleiter trägt einen Mund-/Nasenschutz und spricht so laut, dass er für alle Reisenden trotz Abstand gut verständlich ist.
Auf vielen Reisen nutzen wir zur Unterstützung Audiosysteme, damit Sie trotz Abstand Ihrer Reiseleitung gut folgend können.
Unsere Partner-Agenturen vor Ort sind angehalten, alle Reiseleiter auf die Verhaltensregeln im Zusammenhang mit Covid-19 zu schulen und hierbei mit Gesundheitsbehörden und Gesundheitsspezialisten zusammen zu arbeiten. Die Reiseleiter werden kontrollieren, dass der Bus gründlich gereinigt, gelüftet und desinfiziert wird.
Hier finden Sie die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise in Bezug auf Covid-19 pro Reiseland im Überblick.
Stand - Mon, 09 Dec 2024 18:00:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Mon, 09 Dec 2024 18:55:12 +0100)
Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Von Reisen in das Gebiet der Westsahara sowie in die unmittelbare Grenzregion mit Algerien wird dringend abgeraten.
Trotz erheblicher Sicherheitsmaßnahmen besteht das Risiko terroristischer Angriffe.
Die politische Lage in Marokko ist grundsätzlich stabil und ruhig. Vereinzelte, spontane und unerwartete Demonstrationen können nicht ausgeschlossen werden. Proteste entzünden sich meist an wirtschaftlichen und sozialen Missständen. Mit pro–palästinensischen Demonstrationen muss weiterhin gerechnet werden. Die Demonstrationen verlaufen in aller Regel friedlich.
Von Reisen in die unmittelbare Grenzregion mit Algerien wird dringend abgeraten.
Die Landgrenze nach Algerien ist seit 1994 geschlossen und wird streng kontrolliert. Die Grenzregion steht unter Beobachtung der marokkanischen Sicherheitsbehörden. Es besteht die Gefahr einer Festnahme, siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise zu Algerien. Eine Beeinträchtigung der Sicherheit ausländischer Staatsangehöriger, die sich in der Region aufhalten, kann nicht ausgeschlossen werden.
Wüstentouren in die Dünenlandschaften Südmarokkos (Erg Chebbi südlich von Merzouga bzw. Erg Chegaga und Erg Lihoudi südlich von Zagora) können mit einem ortskundigen Reiseveranstalter und vorzugsweise als Gruppe durchgeführt werden. Die aktuelle Sicherheitslage für solche Wüstentouren sollte vor jedem Reiseantritt bei dem jeweiligen Reiseveranstalter überprüft werden.
Von einem Verlassen der Hauptstraßen in Richtung Algerien wird jedoch dringend abgeraten.
Von Reisen in das Gebiet der Westsahara wird dringend abgeraten.
Eine konsularische Betreuung ist dort nicht möglich. Die Botschaft kann keine Bescheinigungen zum Grenzübertritt o.ä. ausstellen. Eventuell erforderliche Genehmigungen müssen vor Reisebeginn bei den zuständigen marokkanischen Behörden eingeholt werden. Abseits befestigter Straßen und insbesondere in den Grenzregionen zu Mauretanien besteht zudem eine Bedrohung durch Minen und nicht-detonierte Kampfmittel.
Der Grenzwall zwischen dem von Marokko und dem von der Frente Polisario kontrollierten Teil der Westsahara ist Sperrgebiet.
Im Rif-Gebirge (Nordost-Marokko) wird Cannabis angebaut. In Einzelfällen kann es zu Belästigungen durch Rauschgifthändler kommen.
Insbesondere in der Nähe von touristischen Attraktionen und historischen Stadtzentren besteht eine erhöhte Gefahr von Raubüberfällen und Diebstählen. Dabei kann es teilweise auch zum Einsatz von Gewalt und Waffen gegen Touristen kommen, besonders wenn Angreifer unter Drogeneinfluss stehen.
Marokko liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.
Das Klima reicht von mediterran an der Nordküste über atlantischen Einfluss an der Westküste bis zu Wüstenklima im Landesinneren.
In der Regenzeit, etwa von November bis März, kann es insbesondere im hohen Atlasgebirge zu Überflutungen kommen.
Die Landesgrenze zu Algerien ist geschlossen, siehe Sicherheit.
Verlässliche Informationen zu den Möglichkeiten eines Grenzübertritts auf dem Landweg von und nach Mauretanien liegen nicht vor. Die Deutsche Botschaft Rabat kann keine Bescheinigungen zur Vorlage bei marokkanischen Grenzstellen ausstellen.
Marokko verfügt in den größeren Städten und bei Überlandverbindungen über eine gute Verkehrsinfrastruktur.
Im Straßenverkehr ist große Vorsicht geboten. Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger können sich nicht auf gegenseitige Rücksichtnahme sowie auf die Beachtung von Verkehrsregeln verlassen. Auch auf Autobahnen ist mit Fußgängern und Tieren oder unbeleuchteten Fahrzeugen zu rechnen. Die Durchsetzung berechtigter Schadensersatzansprüche ist kaum möglich.
Der nationale deutsche Führerschein wird für einen Aufenthalt bis zu einem Jahr anerkannt. Bei längerem Aufenthalt muss ein marokkanischer Führerschein beantragt werden.
Die große Mehrheit der marokkanischen Gesellschaft ist wertkonservativ eingestellt und pflegt ein traditionelles Rollenverständnis. Alleinreisende Frauen sollten zurückhaltend auftreten und gesundes Misstrauen zeigen.
Außereheliche Beziehungen sind gesetzlich strafbar. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Hotels Paare bitten, beim Check-in eine Heiratsurkunde vorzulegen, und auf getrennten Zimmern bestehen, wenn ein solcher Nachweis nicht vorgelegt werden kann.
Alkohol kann in bestimmten Geschäften gekauft werden. Er wird in Städten auch in einigen Hotels und Restaurants serviert. Allerdings ist es nicht erlaubt, Alkohol auf der Straße und an anderen Orten als in einem zugelassenen Restaurant oder einer Bar zu trinken. Ein Verstoß kann zur Verhaftung führen.
Während des Fastenmonats Ramadan ist außerhalb der Touristenzentren mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in Fragen des Respekts islamischer Traditionen zu rechnen. Es wird empfohlen, vom Sonnenauf- bis -untergang in der Öffentlichkeit nicht zu essen, zu trinken oder zu rauchen. In Restaurants, die tagsüber Speisen anbieten, ist dies selbstverständlich möglich.
Es gibt vereinzelt Berichte über Angriffe streunender Hunde auf Menschen, die teilweise sogar tödlich enden können. Es sind mehrere Todesfälle aufgrund von Tollwuterkrankungen nach Hundebissen bekannt.
Gleichgeschlechtliche Sexualbeziehungen sind in Marokko strafbar; auch Ausländer können strafrechtlich verfolgt werden. Es drohen neben Geld- auch Gefängnisstrafen bis zu drei Jahren. LGBTIQ-Reisende sollten sich in Marokko darauf einstellen, dass kulturelle Vorbehalte bezüglich des angemessenen Verhaltens im öffentlichen Raum und zum Teil starke Vorurteile bestehen können. Zu zurückhaltendem Verhalten in der Öffentlichkeit wird ausdrücklich geraten.
Die Einfuhr, der Besitz und die Ausfuhr von Rauschgift werden in Marokko mit Haftstrafen bis zu zehn Jahren sowie hohen Geld- und Zollstrafen geahndet. Bereits der Besitz kleinster Mengen ist strafbar.
Landeswährung ist der marokkanische Dirham (MAD). Kreditkarten werden weitgehend akzeptiert, insbesondere in Touristengebieten. In kleineren Hotels und Geschäften sowie in abgelegenen Regionen kann nur bar gezahlt werden. Bargeld kann mit Kreditkarte an den entsprechend gekennzeichneten Bankautomaten abgehoben werden. Bei einer Debitkarte (Girocard) hängt dies von den Vertragsbedingungen des Geldinstituts ab.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen nach einer Auskunft des marokkanischen Außenministeriums vom Juni 2024 zum Zeitpunkt der Einreise noch sechs Monate gültig sein. Einzelfallentscheidungen sind möglich, begründen aber keinen Anspruch auf Einreise mit einem Reisedokument kürzerem Ablaufdatums. Die Ausreise mit einem abgelaufenen Reisepass ist nicht möglich.
Die Einreise mit einem deutschen Personalausweis ist nicht möglich. Reisende, die nur über einen Personalausweis verfügen (auch im Rahmen von Touristengruppen oder Charterflügen), können nicht nach Marokko einreisen und müssen den nächstmöglichen Flug zurücknehmen. Die Ausstellung eines Passersatzpapiers durch die Deutsche Botschaft Rabat ist in diesen Fällen nicht möglich.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für touristische und geschäftliche Zwecke bis zu 90 Tagen kein Visum.
Ein längerer Aufenthalt stellt einen Verstoß gegen das Aufenthaltsrecht dar und wird strafrechtlich geahndet. Personen, die den visumsfreien Aufenthalt überzogen haben, werden an der Ausreise gehindert und müssen das weitere Verfahren mit der Grenzpolizei abklären. Die Deutsche Botschaft Rabat kann auf die Entscheidung keinen Einfluss nehmen.
Über eine vor Ablauf des visumsfreien Zeitraumes beantragte Verlängerung des Aufenthalts entscheidet die Ausländerpolizei, wobei in der Regel ein vollständiger Antrag mit Nachweis über finanzielle Mittel, ggf. Arbeitsvertrag in Marokko, aktuellem polizeilichen Führungszeugnis und Begründung, warum ein längerer Aufenthalt erforderlich ist, vorgelegt werden muss.
Ausführliche Informationen zur Einreise und konsularischen Angelegenheiten in deutscher Sprache bietet das marokkanische Außenministerium.
Für Minderjährige, die ohne Begleitung des gesetzlichen Vertreters verreisen, sollte zusätzlich zum Reisepass eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten zur Reise, eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen sowie eine Kopie des Reisepasses des gesetzlichen Vertreters mitgeführt werden. Bei unterschiedlichen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern.
Personen, die neben der deutschen auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, können in der Regel mit dem deutschen Reisepass ein- und ausreisen, müssen dann aber in den meisten Fällen auch den marokkanischen Personalausweis (CNIE = Carte national d'identité éléctronique) vorlegen. Der Besitz der marokkanischen Identitätskarte ist für marokkanische Staatsangehörige ab 16 Jahren gesetzlich vorgeschrieben.
Achtung: Die Rückgabe des marokkanischen Passes an eine marokkanische Auslandsvertretung aus Anlass der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband führt nicht zum Verlust der marokkanischen Staatsangehörigkeit, sodass es sich bei diesem Personenkreis für die marokkanischen Behörden weiterhin um marokkanische Staatsangehörige handelt.
In Marokko gelten strenge Devisenbestimmungen: Ab einem Gegenwert von 100.000 MAD sind Devisen deklarationspflichtig. Es dürfen max. 2.000 MAD in bar ein- oder ausgeführt werden.
Der Besitz von Falschgeld ist strafbar und kann mit mehrjährigen Haftstrafen geahndet werden.
Bei Einreise dürfen Waren für nicht-kommerzielle Zwecke bis zu einem Gegenwert von max. 2.000 MAD zoll- und steuerfrei eingeführt werden. Sämtliche über den Freibetrag hinausgehenden Waren müssen deklariert und verzollt werden. Ausnahmen sind nicht bekannt.
Die Einfuhr von Pflanzen und Sämereien ist verboten. Auskünfte zu Ausnahmegenehmigungen erteilt das ONSSA (Office National de Sécurité sanitaire des produits alimentaires).
Die Einfuhr von Flugdrohnen aller Art ist streng verboten. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt; das Gerät wird vom Zoll beschlagnahmt.
Weitergehende Informationen zur Ein- und Ausfuhr persönlicher Gegenstände, geschützter Kulturgüter (Fossilien), Waren und zu aktuellen Devisenbestimmungen sowie erforderlichen Genehmigungen erteilen der marokkanische Zoll und das marokkanische Außenministerium.
Ein bei der Einreise eingeführtes Kfz muss bei der Ausreise wieder ausgeführt werden. Andernfalls wird die Ausreise verweigert, und es drohen hohe Zollstrafen (auch bei Unfallwagen). Das Kfz darf Dritten nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Zolls überlassen werden. Zusätzliche Informationen bietet der marokkanische Zoll. Eine für Marokko gültige „Grüne Versicherungskarte" muss mitgeführt werden und wird gelegentlich, bei Unfallbeteiligung in jedem Fall, von der Polizei verlangt.
Eingeführte Kfz, die nicht wieder ausgeführt werden (z. B. bei Verkauf, Unfall), müssen verzollt werden.
Mpox, eine durch das Mpox-Virus verursachte Erkrankung, breitet sich seit 2022 global aus. Im September 2024 wurde erstmalig über eine Mpox-Infektion in Marokko berichtet. Aktuell gibt es keine allgemeine Reiseimpfempfehlung zum Schutz vor Mpox seitens des AA, der DTG oder der STIKO. Weitere Informationen zum Erreger, zur Erkrankung und zu Präventionsmaßnahmen einschließlich Impfung siehe Mpox.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Aus Casablanca wurden zuletzt im Jahr 2010 drei lokal erworbene Infektionen mit Plasmodium falciparum (Malaria tropica) gemeldet. Vor dem Auftreten dieser Fälle galt Marokko laut WHO als malariafrei und ist es seitdem auch wieder.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt vorrangig über Hunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle.
Weitere, durch Vektoren übertragene Infektionen kommen vor. Diese sind insgesamt nicht häufig. U.a. sind Fälle von Leishmaniasis, Krim-Kongo-Hämorrhagisches Fieber, Filariasis, Loiasis, Myiasis, Phlebovirus-, Rickettsia felis- Rift Valley Fieber-, Spotted Fieber- und West Nil Fieber beschrieben. Für andere Erkrankungen (z.B.Chikungunya, Dengue, Zika) ist der potentielle Vektor vorhanden.
Tuberkulose, Brucellose (nach Konsum von nicht pasteurisierten Milchprodukten) kommen u.a. vor.
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht ganz zu vergleichen. In Rabat und Casablanca finden sich allerdings gute Privatkliniken von hohem Standard. Auf dem Lande hingegen kann die medizinische Versorgung bezüglich der apparativen Ausstattung bzw. Hygiene problematisch sein. Hier fehlen z.T. auf vergleichbarem Niveau wie in Europa ausgebildete, Englisch oder gut Französisch sprechende Ärzte.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
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Montag-Freitag10-12 Uhr & 14-18 Uhr
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Herzliche Grüße
Ihr Viamonda Team