VERANSTALTER HINWEISE FÜR UNBESCHWERTES REISEN WÄHREND DER CORONA ZEIT
Das Reisen in sehr viele Länder ist wieder ohne allzu große Einschränkungen möglich. Da uns Ihr Wohl und Ihre Gesundheit sehr am Herzen liegt und wir Ihnen stets aktuelle Hinweise zu den Reisemöglichkeiten, auch zum Ende der Corona Pandemie geben möchten, sind wir im ständigen Kontakt mit öffentlichen Einrichtungen sowie Behörden und unseren Partnern vor Ort.
Aktuelle Situation bei Reisen in Europa und in ferne Länder
Das Auswärtige Amt hat Reiserestriktionen für die meisten EU Länder weitestgehend erleichtert bzw. aufgehoben. In Nicht-EU Länder gelten sie allerdings zumeist weiterhin und werden oft ad-hoc je nach Inzidenzlage im Land geändert. Grundsätzlich hat die Bundesregierung die Reisewarnung für touristische Reisen in Corona-Risikogebiete aufgehoben. Die Corona Reisehinweise für die einzelnen Länder sind sehr dynamisch und ändern sich entsprechend der örtlichen Situation. Die jeweils aktuell gültigen Hinweise finden Sie bei uns auf der website unter “Corona-Informationen” hier weiter unten oder auf der jeweiligen Länder- oder Reiseseite bzw. unten in der Fusszeile der website unter der Rubrik “Corona Informationen”. Diese Informationen gelten für Reisen ab Deutschland. Bei Reisen mit Abflug in der Schweiz informieren Sie sich bitte bei den Schweizer Behörden.
Da wir noch einige Monate mit dieser Situation weiter pragmatisch umgehen müssen, bieten wir Ihnen ein Maximum an Flexibilität und Sicherheit bei der Reiseplanung für 2021.
Sollten Sie langfristige Planungssicherheit wünschen und möchten eine Reise planen und buchen, dann bieten wir Ihnen mit der SORGLOS-BUCHEN-GARANTIE die Möglichkeit der kostenlosen Stornierung und Umbuchung bei Flugreisen. Mit dieser kostenlosen Umbuchungs- und Stornogarantie gewähren wir Ihnen bei Neubuchungen von Reisen mit Antrittsdatum bis 30.04.22 bis zu 30 Tage vor der Abreise eine kostenlose Stornierung oder Umbuchung, falls das Coronavirus die Reise in das gebuchte Land nicht möglich macht und dies durch einen entsprechenden Reisehinweis/ Reisewarnung (nur bei Virusvariantengebiet) angezeigt ist. 30 Tage gilt für alle Rundreisen in EU und Nicht-EU Länder bei denen Sie die Reise bei uns inkl. Flug gebucht haben. Die kostenlose Umbuchungs- und Stornogarantie gilt für alle Privatreisen und Kleingruppenreisen sowie alle Vor- und Nachprogramme inkl. internationalem Flug in normalen Tarifklassen mit den unter 2. genannten Fristen. Weitere Ausnahmen von dieser Regelung sind Flüge zu Sonderbedingungen und Sonderpreisen (diese werden Ihnen bei der Buchung mitgeteilt) sowie Kreuzfahrten und Ausflüge/Aktivitäten.
Sollten Sie, was niemand denkt, leider selbst nachweislich infiziert sein und unabhängig vom Reisehinweis des Auswärtigen Amtes oder des Reiselandes die geplante Reise nicht antreten können, gelten selbstverständlich die gleichen flexiblen Storno- und Umbuchungsmöglichkeiten der SORGLOS-BUCHEN-GARANTIE (medizinischer Nachweis erforderlich). Bei einer kostenlosen Stornierung im Rahmen der Sorglos-Buchen-Garantie entstehen Bearbeitungsgebühren von 30€ je Buchung, die mit der geleisteten Anzahlung verrechnet oder separat in Rechnung gestellt werden.
Weitere Informationen zum und einen noch umfassenderen Reiseversicherungsschutz im Zusammenhang mit dem Coronavirus entnehmen Sie der Website unseres Partners Allianz/ Elvia Assekuranz unter folgendem Link https://www.allianz-reiseversicherung.de/hilfe-und-service/coronavirus-info/
Weitere Fragen zu Reisehinweisen, der SORGLOS-BUCHEN-GARANTIE und zum Planen und Buchen von Reisen in der aktuellen Situation beantworten wir gerne: +49 221 29255770 oder [email protected] oder im Chat auf der website.
Ihre Gesundheit und Sicherheit haben für uns höchste Priorität. Gemeinsam mit unseren Partnern vor Ort haben wir ein Hygiene- & Sicherheitskonzept erarbeitet. So können Sie sorglos Ihre Traumreise in vollen Zügen genießen. Wir bitten Sie, die entsprechenden Vorgaben in Ihrem eigenen Interesse und aus Rücksicht auf Mitreisenden zu befolgen.
Bereits mit Ihren Reiseunterlagen erhalten Sie von uns Informationen zu den Hygiene-Vorschriften. Nehmen Sie bitte ausreichend Gesichtsmasken und Handdesinfektionsmittel mit.
Bitte beachten Sie, dass derzeit ein durchgängiger Mund-/Nasenschutz im öffentlichen Personenverkehr (nah und fern) vorgeschrieben ist. Für Kinder unter sechs Jahren ist dieser nicht verpflichtend, wird jedoch empfohlen. Wer aus medizinischen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen kann, sollte ein dementsprechendes Attest bei sich führen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Deutschen Bahn.
In den Terminalanlagen der Flughäfen ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend. Damit der Mindestabstand von 1,5 Meter gewahrt wird, sind in sämtlichen Wartebereichen Markierungen am Boden angebracht. Zudem kann nur jeder zweite Sitzplatz genutzt werden. Des Weiteren weisen mehrsprachige Lautsprecherdurchsagen auf die geltende Abstandsregel hin.
Reisende sollten sich auf längere Wartezeiten und Verzögerungen einstellen. Daher empfehlen wir, frühzeitig vor Abflug am Flughafen zu sein:
Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt dringend auf der Webseite Ihrer jeweiligen Fluggesellschaft, da es teilweise unterschiedliche Vorschriften gibt. Die Flugzeughersteller Boeing und Airbus bestätigen die Verwendung von Hepa-Filtern in den Klimaanlagen, womit die Luftqualität vergleichbar ist mit der in Operationssälen oder auf Intensivstationen. Die Fluggesellschaften versuchen, Abstand zu gewährleisten, geben jedoch keine Garantie für einen freien Mittelplatz. Bei einigen Airlines ist das Tragen von Visieren (Face Shields) und Masken mit Ventil nicht zulässig.
Bei Einreise am Flughafen können stichprobenartig Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen durchgeführt werden. Sollten Sie leichte Erkältungssymptome verspüren und dennoch reisen wollen, empfehlen wir, sich 48 Stunden vor Abreise einem Corona-Schnelltest zu unterziehen und das negative Testergebnis (Ihr Name muss auf dem Testergebnis deutlich zu sehen sein zudem muss das Testergebnis in englischer Sprache sein) mitzuführen und entsprechend vorzulegen. Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder.
Wir setzen für die meisten Reisen gecharterte Busse ein. Wenn möglich setzen wir große Busse mit mehr Sitzplätzen als Reisegäste ein, um Ihnen den bestmöglichen Abstand zu gewährleisten. Sollte es uns nicht möglich sein, einen eigenen Bus zu stellen, gelten die Belegungsgrenzen gemäß den lokalen Vorschriften des jeweiligen Zielgebiets. In den Bussen empfehlen wir dringend das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Desinfektionsmittel für die Hände wird in der Regel bereitgestellt. Es gelten die lokalen Vorschriften.
Wo möglich, wird nur die hintere Tür der Busse zum Ein- und Aussteigen genutzt. Es erfolgt in der Regel ein systematisch koordiniertes Ein –und Aussteigen zur Kontaktvermeidung. Insbesondere Kopfstützen und Handläufe werden gründlich desinfiziert.
Die Hotels verfügen in allen relevanten Bereichen über eine ausreichende Menge an Desinfektionsspendern. Die Hotelangestellten tragen Mund-Nasen-Bedeckungen im direkten Kontakt mit den Gästen und werden im Umgang mit den Hygiene-Vorschriften zu Covid-19 geschult. Die Hotels sind angehalten, die Hotelmitarbeiter in festen Teams arbeiten zu lassen, um die Kontaktmöglichkeiten zu reduzieren.
Die Grundreinigung der Zimmer erfolgt vor jeder neuen Anreise mit geeignetem Desinfektionsmittel. Entertainment-Aktivitäten sind unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 Meter in der Regel möglich, sofern es vereinzelt durch lokale Vorschriften nicht zu Einschränkungen kommt. Zu Beginn der Lockerungen kann nicht immer gewährleistet werden, dass alle Einrichtungen, wie z.B. Sauna, Schwimmbad, Fitnessraum in den Hotels geöffnet sind. Dies ist abhängig von den jeweiligen Bestimmungen des Reiselandes.
Unsere Hotelpartner verzichten überwiegend auf Mahlzeiten in Büffetform. Die Mahlzeiten werden stattdessen größtenteils à la carte am Tisch gereicht. Sollte auf Büffets nicht verzichtet werden können, geben die Hotelangestellten das Essen in der Regel auf die Teller. In den entsprechenden Räumlichkeiten werden zwischen den einzelnen Tischen großzügige Abstände eingehalten (mindestens 1,50 Meter).
Auch bei Restaurants sind unsere lokalen Partner angehalten, auf das Einhalten der Abstandsregeln (mindestens 1,50 Meter) und eine à la carte-Verpflegung zu achten.
Bei jeder neuen Reisegruppe werden die eingesetzten Reisebusse/ Fahrzeuge hinreichend desinfiziert. Wenn möglich setzen wir große Busse mit mehr Sitzplätzen als Reisegäste ein, um Ihnen den bestmöglichen Abstand zu gewährleisten. Desinfektionsmittel (Handspender) sind in allen Bussen ausreichend vorhanden. In den Bussen empfehlen wir generell das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Lokale Vorschriften sind insgesamt zu beachten.
Die Begrüßung erfolgt kontaktlos. Reiseleiter und Fahrer tragen einen Mund-/Nasenschutz.
Wo möglich, wird lediglich die hintere Bustür zum Ein- und Aussteigen genutzt und ein systematisches Ein- und Aussteigen anhand der Sitzplatzlage koordiniert. Insbesondere Kopfstützen und Handläufe werden gründlich desinfiziert.
Sollten Sie während der Reise Krankheitssymptome aufweisen, wird sich Ihr Reiseleiter darum kümmern, dass Sie schnellstmöglich untersucht und falls möglich auf Covid-19 getestet werden. Zu diesem Zweck führt der Reiseleiter jederzeit Informationen über nahegelegene Krankenhäuser und Ärzte mit sich. In diesem Zusammenhang empfehlen wir dringend, eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen, die auch die Behandlung von Pandemieauswirkungen beinhaltet. Bitte beachten Sie, dass in den meisten Ländern muss eine Auslandskrankenversicherung erforderlich ist.
Die Reisen mit uns beinhalten die Begegnung mit der Kultur und den Menschen des Landes. Dies wollen wir auch in der jetzigen Situation nicht missen, auch möchten wir mit unseren Besuchen die Menschen vor Ort weiterhin unterstützen. Bitte achten Sie deshalb auch hier auf ein entsprechendes Verhalten und das Einhalten von genügend Abstand.
Bei Besichtigungen werden die Bestimmungen der einzelnen Länder zur Begrenzung von Gästen an den Sehenswürdigkeiten eingehalten und es wird explizit auf die Beachtung der erforderlichen Abstandsregeln hingewiesen (Mindestabstand: 1,50 Meter). Eventuell müssen hierfür Reiseabläufe angepasst werden (gegebenenfalls kann dies auch kurzfristig vor Ort geschehen). Bitte haben Sie Verständnis, wenn einzelne Ausflüge nicht wie geplant stattfinden können. Hier planen wir für Sie Alternativen ein. Der Reiseleiter trägt einen Mund-/Nasenschutz und spricht so laut, dass er für alle Reisenden trotz Abstand gut verständlich ist.
Auf vielen Reisen nutzen wir zur Unterstützung Audiosysteme, damit Sie trotz Abstand Ihrer Reiseleitung gut folgend können.
Unsere Partner-Agenturen vor Ort sind angehalten, alle Reiseleiter auf die Verhaltensregeln im Zusammenhang mit Covid-19 zu schulen und hierbei mit Gesundheitsbehörden und Gesundheitsspezialisten zusammen zu arbeiten. Die Reiseleiter werden kontrollieren, dass der Bus gründlich gereinigt, gelüftet und desinfiziert wird.
Hier finden Sie die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise in Bezug auf Covid-19 pro Reiseland im Überblick.
Stand - Mon, 08 Jul 2024 12:45:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Mon, 08 Jul 2024 12:46:34 +0200)
Letzte Änderungen:
Aktuelles
Redaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Seit dem 1. Juli 2024 ist das elektronische Einreiseverfahren für Kambodscha in Kraft. Einreisende müssen sich sieben Tage vor geplanter Einreise über die Webseite/App „Cambodia e-arrival" registrieren.
Gelegentlich kommt es zu kleineren Demonstrationen in Kambodscha.
Der Konflikt zwischen Kambodscha und Thailand hinsichtlich des Grenzverlaufs um das den Tempel Preah Vihear umgebende Gebiet ist beigelegt; die Beziehungen zwischen beiden Ländern haben sich verbessert. Eine erneute Verschärfung der Sicherheitslage in Preah Vihear ist jedoch jederzeit möglich. Der Grenzübergang Suay Chrom in der Provinz Preah Vihear ist zudem nur für thailändische und kambodschanische Staatsangehörige passierbar.
In einigen Landesteilen außerhalb der Ballungszentren, insbesondere in Grenznähe zu Thailand und Vietnam, besteht weiterhin Minengefahr. Die Haupttouristengebiete sind von Minen geräumt.
In den touristischen Zentren, insbesondere in Phnom Penh, Sihanoukville und Kampot, kommt es gelegentlich zu tätlichen Angriffen und Raubüberfällen gegen Ausländer, vereinzelt auch unter Gebrauch von Messern und/oder Schusswaffen. In Phnom Penh sind hiervon vor allem die Touristen- und Wohnviertel für Ausländer betroffen, u.a. auch die Gegend um das Flussufer des Tonle Sap („Riverside") und Boeng Keng Kang 1 (BKK1).
In Phnom Penh, Siem Reap und Sihanoukville wird zudem immer wieder von Diebstählen in Gasthäusern und Hotels berichtet.
Vereinzelt wurden Ausländerinnen Opfer sexueller Übergriffe, vor allem bei einsamen nächtlichen Strandspaziergängen im Badeort Sihanoukville.
Bei Fahrten mit Motorradtaxis und Tuktuks, aber auch zu Fuß, ist nicht auszuschließen, dass Taschen oder Mobiltelefone von vorbeifahrenden Motorradfahrern weggerissen oder abgeschnitten werden (bag snatching), auch auf dem Weg vom und zum Flughafen. Verletzungen werden billigend in Kauf genommen.
In Phnom Penh werden vermehrt ausländische Touristen unter verschiedenen Vorwänden angesprochen, z.B. mit Hinweisen auf eine Begegnung am Flughafen oder auf nahe Verwandte, die demnächst in Europa studieren oder arbeiten werden, und in Privathäuser eingeladen, um sie in fingierte Karten- bzw. Glücksspiele zu verwickeln und letztlich unter Drohungen zur Zahlung angeblicher Spielschulden zu veranlassen.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass Speisen oder Getränke mit Drogen versetzt werden.
Im Übrigen sind vor allem in Phnom Penh und Siem Reap verschiedene Formen von Trickbetrügereien weit verbreitet.
In letzter Zeit sind Reisende vereinzelt Opfer von Betrügereien geworden, bei denen Vermieter von Motorrädern und –rollern für vorgebliche Beschädigungen des Mietgegenstands Schadensersatz gefordert haben. Vermieter versuchen, den Pass einzubehalten und die Einwanderungsbehörden zu informieren, um die Ausreise von Reisenden zu verhindern.
Betrugssyndikate in Südostasien locken Menschen aus der ganzen Welt an und versklaven sie. In den meisten Fällen werden den Betroffenen lukrative Jobs im IT-Sektor versprochen. Nach Ankunft wird ihnen der Pass abgenommen, sie werden entführt, eingesperrt und mit Folter, (teilweise sexueller) Gewalt und Todesdrohungen zur Sklavenarbeit gezwungen.
Auch Online-Beziehungs- und Freundschaftsbetrügereien kommen vor. Betroffene wurden dazu genötigt, Gegenstände mit versteckten Drogen aus Kambodscha mitzunehmen, oder sie wurden dazu aufgefordert, größere Geldsummen zu transferieren, um bei angeblichen Problemen zu helfen. Es kommt gelegentlich zu Kreditkarten- und Geldautomatenbetrug. Dazu gehört auch die Verwendung von Skimming-Maschinen zur Speicherung von Kartendaten.
Es herrscht feuchtheißes Monsunklima.
In der Regenzeit von Mai bis November können monsunartige Regenfälle weitreichende Überschwemmungen und Erdrutsche insbesondere entlang des Mekong und in gebirgigen Regionen verursachen. Auch in Phnom Penh kommt es zu örtlich begrenzten Überflutungen von Straßen.
Die Landgrenze zu Thailand ist nur teilweise geöffnet.
Die Infrastruktur ist unzureichend ausgebaut. Busse, Eisenbahn und Boote entsprechen – von Ausnahmen abgesehen- nicht im Mindestens den in Deutschland üblichen Sicherheitsstandards.
Auch bei Flugreisen innerhalb des Landes ist Vorsicht geboten. Kambodschanische Fluggesellschaften verfügen nicht über die hohen Sicherheitsstandards, wie sie beispielsweise in Deutschland üblich sind.
Straßen sind mit wenigen Ausnahmen in schlechtem Zustand. Von Fahrten mit dem Fahrrad oder mit dem Motorrad wird aus Gründen der Verkehrssicherheit abgeraten; in einigen Landesteilen ist Ausländern das Fahren von Motorrädern untersagt. Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Helms. Fahrer von Motorradtaxis (sog. Motodups) verfügen in der Regel nicht über Helme für ihre Fahrgäste.
Internet und Mobilfunknetz decken nicht alle Landesteile flächendeckend ab, insbesondere abgelegene Gegenden und kleinere Inseln.
Für deutsche Kurzzeittouristen (Visum der Kategorie T) in Kambodscha ist gemäß der Auskunft der zuständigen kambodschanischen Behörden der internationale Führerschein, der auf Grundlage des Genfer Abkommens über den Straßenverkehr von 1949 ausgestellt wird, ausreichend. Internationale Führerscheine, die gemäß Pariser Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr von 1926 oder dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1968 ausgestellt werden, werden nicht akzeptiert. Nur die im deutschen Führerschein erlaubten Fahrzeugklassen dürfen in Kambodscha gefahren werden. Die kambodschanischen Verkehrsregeln sind zu beachten.
Ab einer längeren Aufenthaltsdauer muss ein kambodschanischer Führerschein beantragt werden.
Das Land ist für den Tourismus offen; insbesondere der Kulturtourismus ist willkommen. Traditionen und buddhistische Werte sind lebendig, worauf bei Reisen Rücksicht genommen werden sollte.
Homosexuelle Handlungen sind weder verboten noch strafbar. In der kambodschanischen Gesellschaft, vor allem in der Hauptstadt Phnom Penh und unter der jungen Bevölkerung, ist eine zunehmende, wenn auch verdeckte Akzeptanz festzustellen.
Vor dem Erwerb, dem Besitz, der Verteilung sowie der Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art wird gewarnt. Auch die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann verhängnisvolle Folgen haben.
Die Verwendung von Drohnen ist in Phnom Penh, Angkor Wat und anderen historischen Tempelanlagen verboten. Für einige Gebiete kann eine Genehmigung erworben werden. Die Regelung gilt besonders in der Umgebung administrativer oder militärischer Gebäude sowie in Flughafennähe. Verstöße wurden in den letzten Jahren mit einer hohen Geldbuße bis hin zu mehrjährigen Haftstrafen unter dem Vorwurf der Spionage geahndet.
Die Entwendung von Kulturgütern, dazu gehören auch beschädigte Teile von Tempeln und Statuen, ist streng verboten und wird mit drastischen Geld- oder Haftstrafen belegt.
Der sexuelle Missbrauch von Minderjährigen wird in Kambodscha hart bestraft und in Deutschland zusätzlich strafrechtlich verfolgt, auch wenn die Tat in Kambodscha begangen wurde. Geschlechtsverkehr mit Personen unter 18 Jahren, auch mit deren Einverständnis, ist strafbar. Gewissheit über das Alter des Partners oder der Partnerin ist selbst dann schwer zu erlangen, wenn man sich einen Ausweis zeigen lässt, da diese häufig gefälscht sind.
Oft kann nicht mit einem Verfahren gerechnet werden, das einem rechtsstaatlichen Standard genügt (sehr lange Untersuchungshaft, teure und unzureichende anwaltliche Verteidigung, harte Haftbedingungen mit schwersten Gefahren und Schäden für die Gesundheit).
Kambodscha ist eine konstitutionelle Monarchie. Das Königshaus genießt besonderen Respekt. Abfällige oder kritische Bemerkungen – auch in den sozialen Medien – können als Majestätsbeleidigung aufgefasst werden. Dies steht seit Anfang 2018 unter Strafe. Verstöße werden mit einer ein- bis fünfjährigen Haftstrafe und Geldbußen zwischen 500 und 2500 USD geahndet. Ab wann von einer Beleidigung der Majestät gesprochen werden kann, hängt dabei von der Gesetzesauslegung des jeweiligen Richters ab. Reisende sollten sich daher nur zurückhaltend über die Königsfamilie äußern.
Landeswährung ist der Kambodschanische Riel (KHR). Zahlungen werden überwiegend in bar in den Währungen USD und KHR abgewickelt. 100-USD-Banknoten älterer Serien, die nicht über das in der Mitte des Scheins vertikal eingewobene blaue Band (Sicherheitsfaden) verfügen, werden praktisch nicht mehr akzeptiert. Vereinzelt werden auch im Land erhaltene ältere 5- und 10-USD-Banknoten, die vor 2000 gedruckt worden sind, nicht als Zahlungsmittel angenommen. Wechselgeld wird sowohl in USD als auch in KHR ausgegeben. Das Wechselgeld sollte genau überprüft werden. Beschädigte USD-Noten (Risse, Knicke, farbliche Kennzeichnungen etc.) sollten als Wechselgeld abgelehnt werden, da beschädigte USD-Scheine in Kambodscha grundsätzlich nicht akzeptiert werden.
Zudem scheinen vermehrt unechte USD-Noten im Umlauf zu sein, bspw. das sogenannte „Ahnengeld". Dabei handelt es sich um täuschend echt nachgemachte USD-Scheine, die für die Ahnen im Jenseits verbrannt werden. Diese sind an einer kleinen „copy"-Aufschrift am Rand zu erkennen. Kreditkarten werden in aller Regel nur in den größeren Hotels und Restaurants angenommen. Die Anzahl der Geldautomaten nimmt ständig zu. Bargeldabhebungen sind in der Regel nur mit Kreditkarten möglich, nur wenige Geldautomaten akzeptieren Debitkarten (Girocard, mit Maestro).
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei einer kambodschanischen Auslandsvertretung. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Bestimmungen zur Einreise können sich ändern. Bitte informieren Sie sich bei den offiziellen Stellen Kambodschas sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Nach Auskunft der Immigrationsbehörde besteht für Besucher von Siem Reap (Tempelanlage Angkor Wat) eine Übernachtungspflicht von mindestens einer Nacht in Kambodscha. Ein Tagesausflug nach Siem Reap (Angkor Wat) aus einem Drittland, z.B. Thailand, ist daher nicht möglich.
Ausländer sollen sich über die FPCS-App (Foreign Presence in Cambodia System) registrieren. Diese Registrierung ist grundsätzlich für alle Aufenthalte, auch für touristische Zwecke, vorgesehen. Ohne FPCS-Registrierung ist eine Verlängerung des kambodschanischen Visums nicht möglich.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Kambodscha ein Visum.
Die Beantragung eines Visums vor Einreise erfolgt bei einer kambodschanischen Auslandsvertretung, z.B. der kambodschanischen Botschaft in Berlin.
Bei der auf einem vor der Einreise eingeholten Visum angegebenen Gültigkeitsdauer von drei Monaten handelt es sich um die Nutzungsfrist. Die Einreise muss innerhalb dieses Zeitraums erfolgen, die Dauer des zulässigen Aufenthalts beträgt 30 Tage ab dem Tag der Einreise. Sie wird vom Grenzbeamten bei Einreise festgelegt.
Das Visum der Kategorie T (Tourismus) sowie der Kategorie E (Geschäftsreise) kann online als E-Visum beantragt werden. Es ist jedoch lediglich an einer begrenzten Anzahl von Grenzübergängen nutzbar. Der Antrag sollte mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Reiseantritt gestellt werden, die Zahlung der Visumsgebühr ist mit Debit- (Girocard) oder Kreditkarte, Paypal oder Überweisung möglich.
Die Einholung eines Visums bei Einreise (on arrival) ist für Visa der Kategorie T (Tourismus) und E (Geschäftsreise) gegen eine Gebühr an allen internationalen Grenzübergängen möglich. Das Visum wird grundsätzlich nur für eine einmalige Ein- bzw. Ausreise ausgestellt.
Bei Einreise ist ein Ein-/Ausreiseformular zu nutzen, das gleichzeitig als Antrag für ein Visum „on arrival" dient.
Vor Ablauf der 30-tägigen Frist kann ein Visum der Kategorien T und E bei der gegenüber dem Flughafen Phnom Penh gelegenen Einwanderungsbehörde des Innenministeriums verlängert werden. Visa der Kategorie T werden einmalig um weitere 30 Tage verlängert (bei einmaliger Ein- und Ausreise). Visa der Kategorie E können um bis zu 12 Monate verlängert werden, wobei nach der Verlängerung eine mehrfache Ein- und Ausreise möglich ist. Bei Beantragung einer Verlängerung ist der Aufenthaltszweck anzugeben und zu belegen. Die Umschreibung eines Visums der Kategorie E in ein Visum der Kategorien B oder C (Daueraufenthalt) ist vor Ort nicht bzw. nur in Ausnahmefällen möglich.
Bei Überziehung des zulässigen Aufenthalts wird eine „Overstay"-Gebühr in Höhe von 10 USD pro Tag fällig, zusätzlich müssen Touristen ein kostenpflichtiges Exit-Visum beantragen, welches maximal für sieben Tage ausgestellt wird.
Sollte der deutsche Pass mit dem kambodschanischen Visum verloren gehen oder gestohlen werden, ist neben dem deutschen Reisedokument ein kambodschanisches Exit-Visum zu beantragen. Das kambodschanische Exit-Visum ist maximal sieben Tage gültig, auch wenn das ursprüngliche Visum länger gültig gewesen wäre.
Bei Einreise wird ein Einreisestempel im Pass angebracht, mit dem auch die Länge der zulässigen Aufenthaltsdauer vermerkt wird. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte bei der Einreise die Eintragung im Einreisestempel kontrolliert werden.
Die Ein-/Ausreisekarte wird durch den Grenzbeamten abgestempelt und im Pass festgemacht. Die Karte ist bei Ausreise vorzulegen.
Zur Arbeitsaufnahme in Kambodscha bedarf es in aller Regel einer Arbeitserlaubnis. Unterschieden wird zwischen einer befristeten und einer unbefristeten Arbeitserlaubnis. Diese ist beim kambodschanischen Arbeitsministerium zu beantragen.
Teilnehmer des Programms „weltwärts" bzw. generell Beschäftige bei Nichtregierungsorganisationen müssen vor der Einreise ein Visum der Kategorien B oder C beantragen. Die Ausstellung eines B- oder C-Visums ist bei Einreise am Grenzübergang oder elektronisch nicht möglich. Das Visum erlaubt eine einmalige Ein- bzw. Ausreise und ist für drei Monate gültig. Eine Verlängerung um bis zu 12 Monate kann beim kambodschanischen Außenministerium beantragt werden.
Alleinreisende Minderjährige müssen eine offizielle Zustimmungserklärung des oder der Sorgeberechtigten mit sich führen.
Die Ein- und Ausfuhr von Devisen ab 10.000 USD muss deklariert werden.
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen für Alkohol und Zigaretten für den persönlichen Bedarf gibt es nicht. In der Praxis werden i.d.R. jedoch maximal 1,5 l Alkohol bzw. zehn Päckchen Zigaretten bei der Einreise zugelassen. Für die temporäre Einfuhr von Pkws und Motorrädern auf dem Landweg ist vor Antritt der Reise eine schriftliche Genehmigung beim General Department of Customs and Excise Phnom Penh einzuholen.
Haustiere können grundsätzlich eingeführt werden, wenn die Basisimpfungen (Tollwut) vorhanden sind und das Gesundheitszeugnis eines Veterinärs vorgelegt wird. Sollte beabsichtigt sein, andere Haustiere als Katzen oder Hunde mitzubringen, ist es ratsam, vorher die zuständige kambodschanische Vertretung kontaktieren, um zu prüfen, ob der beabsichtigte Transport möglich ist.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Chikungunya-Fieber.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.
In Kambodscha besteht ganzjährig ein Malariarisiko, verstärkt während der Regenzeiten. Zunehmende Artemisinin-Resistenzen werden berichtet.
Ein mittleres Malariarisiko besteht in den meisten Landesteilen, am höchsten im Regenwald der Grenzgebiete zu Thailand und Laos, geringer in einem breiten Gürtel durch die Mitte des Landes von SO nach NW entlang des Mekong bis nördlich des Tonle Sap.
Ein geringes Risiko innerhalb dieses Gürtels in der Umgebung von Phnom Penh sowie unmittelbar um den Tonle Sap.
Phnom Penh und Angkor Wat gelten als malariafrei.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Entlang des Mekong und seiner Seitenarme besteht bei Süßwasserkontakt ein Infektionsrisiko mit dem Pärchenegel Schistosoma, der das chronische Krankheitsbild der Bilharziose, eine Entzündung von Harnblase oder Darm, hervorrufen kann.
Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe Schistosomiasis.
Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und auch Affen, siehe Tollwut.
Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren, siehe Japanische Enzephalitis.
Seit kurzem wurden Erkrankungen beim Menschen mit einem bisher nur bei Vögeln aufgetretenen Influenzavirus H7N9 in Kambodscha bekannt. Eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung wurde bisher nicht nachgewiesen. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. Wie bisher haben die Empfehlungen für Länder mit Vorkommen von Vogelgrippe-Einzelerkrankungen beim Menschen ihre Gültigkeit, siehe Aviäre Influenza.
Die Klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der Aviären Influenza, Vogelgrippe) ist in der Volksrepublik China endemisch und gelangt über den regen Personen- und Warenverkehr gelegentlich auch nach Hongkong. Wie auch in anderen Ländern Asiens sind in den letzten Jahren nur selten vereinzelte Erkrankungen beim Menschen mit engem Kontakt zu Geflügel aufgetreten.
Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte, die Darmtuberkulose durch den Genuss von roher Milch und von Milchprodukten infizierter Rinder. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend resistente Tuberkuloseerreger auch in Kambodscha.
In den letzten Jahren wurden gehäuft Erkrankungen an der Hand-Fuß-Mund-Krankheit registriert (v .a. bei Kindern); eine Erkrankung die in regelmäßigen Abständen in Kambodscha auftritt. Als Ursache konnte von der WHO u.a. das Enterovirus EV71 identifiziert werden.
Anfängliche Symptome der HFMK können Benommenheit, Schwindel, Fieber, Halsschmerzen, Gliederschmerzen, Übelkeit und Bindehautentzündungen sein, gefolgt von typischen Hautveränderungen in der Mundregion, den Händen und gegebenenfalls Füßen. Bei Erwachsenen und älteren Kindern verläuft die Krankheit häufig unbemerkt. Prinzipiell ist die Hand-Fuß-Mundkrankheit eine harmlose Erkrankung, die keine medikamentöse Behandlung erfordert, da sie in der Regel rasch und selbstständig abheilt.
Quallen kommen insbesondere in den Sommermonaten an der Küste vor. Ihre Nesselzellen können bei Menschen starke Schmerzen verursachen, die normalerweise nach wenigen Stunden abklingen. Bei geschwächten Menschen oder Allergikern kann es jedoch zu einem allergischen Schock kommen.
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch.
Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen müssen sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise nach Kambodscha bewusst sein. Für mit Gerinnungshemmern behandelte Menschen besteht bei Verletzungen ein hohes Risiko, da Gegenmittel zum Stoppen von Blutungen nicht zur Verfügung stehen.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
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Montag-Freitag10-12 Uhr & 14-18 Uhr
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