- 7x Übernachtung in Mittel- oder Komforthotels
- Täglich Frühstück
- Routenverlauf & detaillierte Routenbeschreibung mit Landkarten & GPS-Daten
- Gepäckbeförderung während der Reise
- Leihräder optional buchbar
- Zusätzlich individuell wählbar
Lust auf echtes Urlaubsglück? Mit unseren Radreisen erleben Sie die Schönheiten der Natur und alle Höhepunkte zu Kultur und Geschichte einer Region auf aktive Art. Sie tun dabei etwas für Ihre Gesundheit, können die Seele baumeln lassen, nach Herzenslust
die kulinarischen Leckereien genießen und erleben Land und Leute authentisch und auf die umweltschonendste Art und Weise.
Wir haben die Routen für Sie detailliert ausgearbeitet und dabei die schönsten Radwege ausgewählt sowie Hotels, Gepäcktransfers und Aktivitäten je Tour vorreserviert.
Sie haben die Wahl zwischen geführten Radtouren in einer kleinen Gruppe mit Guide oder ganz individuell und einfach mit unserer GPS/Radwegekarten. Ebenso haben Sie stets die Wahl, mit dem eigenen Rad zu fahren oder über uns vom komfortablen Tourenrad, übers sportlichere Trekkingbike bis hin zum modernen E-Bike zu mieten.
Die Touren sind hinsichtlich Anspruchslevel auf verschiedene Fitnessniveaus und Aktivitätswünsche ausgerichtet und entsprechend kategorisiert. Die Levels unterscheiden sich bei zu fahrenden Höhenunterschieden, der Etappenlänge sowie auch den klimatischen Gegebenheiten der Region. Gefahren wird auf zumeist asphaltierten Radwegen, Feldwegen und gering befahrenen Nebenstraßen. Egal ob ganz flach entlang der schönsten Flüsse oder wellig durch die Provence oder die Toskana, unsere Radreisen sind stets leicht aktive Freizeitgestaltung ohne anstrengenden Sportcharakter.
Sie genießen und radeln entspannt durch den Urlaub!
Individuelle Rundreisen mit verschiedenen Komponenten online bequem gestalten und direkt, sicher buchen. Auf Wunsch kostenlos und maßgeschneidert von unseren
erfahrenen Reiseexperten
Persönlicher, zuverlässiger Service von Beratung bis Betreuung während der individuellen Reise mit 24 Stunden Reise-Notfallservice. Wir kümmern uns um alles - Sie erleben und entspannen
Detailliert ausgearbeitete Reisen mit dem Rad - erstklassig & mit Bestnoten. Höchste Ansprüche an Leistungspartner und Reiseleiter für Ihre Traumreise
Aktivreisen von viamonda sind individuelle Reiseprogramme, die von einem oder nur sehr wenigen Standorthotels ausgehend, Aktivprogramme, wie geführte Wandertouren oder Rad- oder E-Bikeausflüge beinhalten. Sie werden entweder vom Hotel oder von unseren örtlichen Guides organisiert und durchgeführt und finden an verschiedenen Tagen statt. Die Programme sind so gestaltet, dass neben diesen Aktivitäten auch stets genügend Freiraum für ganz individuelle Unternehmungen oder Relaxen im Hotel verbleibt.
Unsere individuellen Radreisen sind detailliert ausgearbeitete Touren mit Gepäcktransfer für Individualisten. Die Radwege sind uns gut bekannt und sind vorab von erfahrenen Guides getestet und hinsichtlich Schwierigkeitslevel eingeordnet worden. Sie erhalten GPS-Tracks, Wegbeschreibungen und Karten und können somit sicher und unbeschwert, aber auch ganz individuell und unabhängig im eigenen Rythmus mit Partner oder Freuden die Reise unternehmen. Die Routen sind genau geplant, die Hotels vorreserviert und z.T. auch Aktivitäten und Besichtigungstickets für Sie gebucht.
Bei unseren geführten Radreisen unternehmen Sie Ihre Radtouren gemeinsam in einer kleinen Gruppe von maximal 12 Gleichgesinnten mit einem erfahrenen Guide. Die Wege sind genau bekannt, Sie erfahren vieles zu Flora und Fauna und hören Fakten, Geschichten und Mythen zur Landschaft und Region. Radreisen sind auch ideal um Mitreisende kennenzulernen und gemeinsam mit anderen Naturliebhabern den Urlaub aktiv zu genießen. Es gibt keine Altersbegrenzungen und unsere Erfahrung ist, dass die Lust zum Aktiverlebnis mit dem Rad sowie das Interesse an Landschaft, Ruhe und Natur die Gruppe harmonisch vereint. Sie müssen sich um nichts kümmern, sondern sich nur mit der Kleinguppen-Tour von einem schönen Ort zum nächsten führen lassen und dabei mit Touren- oder E-Bike aktiv erleben.
Egal ob geführte oder individuelle Radreise, die Touren sind stets mit entsprechenden Schwierigkeitslevel ausgezeichnet. Diese orientieren sich an einem normalen durchschnittlichen Fitnessgrad und erwarten nie sportliche Höchstleistungen. Je nach Entfernung, Dauer, Höhenunterschieden und Beschaffenheit der Wege werden die Reisen drei unterschiedlichen Leveln zugeordnet. Details entnehmen Sie der einzelnen Reisebeschreibung. Bzgl. Ausrüstung können Sie entweder Ihr eigenes Rad mitbringen oder sich vor Ort ein E-Bike oder Tourenrad leihen. Hinsichtlich der Schuhe empfehlen wir Sport- oder Joggingschuhe oder entsprechende Radschuhe. Empfehlenswert ist weiterhin ein Tagesrucksack oder eine kleine Tasche, die am Rad befestigt werden kann. Die Größe sollte so bemessen sein, dass darin eine Trinkflasche, Proviantbehälter, Wechsel- und Regenkleidung Platz finden. Detaillierte Hinweise zur Ausrüstung entnehmen Sie unserer Radreisen Packliste.
Boat & Bike Touren sind die perfekte Kombination aus Komfort und Aktiv sein. Ihr schwimmendes Zuhause verwöhnt Sie mit umfangreichen Verpflegungsleistungen und Annehmlichkeiten an Bord, während der Landgänge können Sie Land und Leute mit dem Fahrrad aktiv erkunden. Sie erhalten umfangreiches Informationsmaterial, bestehend aus Radkarten und GPS Daten und können Ihre Route individuell planen. Leihräder stehen Ihnen zur Verfügung, Sie können aber auch Ihr eigenes Fahrrad mitnehmen.
Weiterlesen & Reisen entdeckenViamonda betreut und berät Sie nach Wunsch von der Buchung bis zum Ende Ihrer Reise. Wir achten darauf, dass Sie Ihre Reise ganz entspannt und in vollen Zügen genießen können. Sollten Sie dennoch einmal Fragen oder Probleme im Reiseland haben, können Sie sich jederzeit an unsere erfahrenen Organisationsexperten und Reiseleiter vor Ort wenden oder unseren 24h-Notfallservice nutzen. Mit Ihren Reiseunterlagen erhalten Sie die Kontaktdaten, über die Sie uns jederzeit anrufen können. Wir sind immer für Sie erreichbar und werden uns um die Dinge, die Ihnen auf dem Herzen liegen, kümmern, damit Ihr Urlaub wunderbar und unvergesslich wird.
Michael Tenzer und Karim Twerenbold sind die Personen, die hinter der Partnerschaft zwischen viamonda und der renommierten Schweizer Twerenbold Reisen Gruppe stehen. Das gemeinsame Motto und Leitbild der zwei Rundreiseexperten lautet dabei „Innovation mit Tradition“.
Der Online-Rundreiseexperte für Individualreisen mit Gründer Michael Tenzer setzt auf Innovation und modernste Technik, die individuelle Planung und einfache Buchung von Reisen ermöglicht. Die Flexibilität und persönliche Gestaltungsmöglichkeit einer anspruchsvollen Fernreise in Minutenschnelle selbständig online macht viamonda so einzigartig. Gleichfalls im Fokus stehen der hohe Qualitätsanspruch, die Sicherheit, Zuverlässigkeit und der Komfort wie man es von einer Pauschalreise gewohnt ist.
Erfolgreiche Innovationen erwachsen oft aus einem großen Erfahrungsreichtum. Dreißig Jahre hat sich Michael Tenzer, Geschäftsführer von viamonda, schon dem Tourismus verschrieben. Durch verschiedene Geschäftsführungspositionen bei Thomas Cook und TUI erwarb er sein Know-how für die Organisation von Reisen und die Führung von touristischen Unternehmen.
Allerdings erscheint diese Erfahrung vergleichsweise gering zum Partner Twerenbold Reisen Gruppe, der in der vierten Generation im Jahr 2020 sein 125-jähriges Firmenjubiläum begeht. Der Erfolg über diesen Zeitraum basiert auf hoher Qualität und dem konsequenten Ausbau der verschiedenen Reiseangebote der Gruppe mit Expertise, Weitsicht, Solidität sowie gezielten Investitionen in Innovationen. Zum Schweizer Unternehmensverbund gehören u.a. Vögele Reisen, einem der größten Schweizer Veranstalter für begleitete Rundreisen, eine eigene Reederei mit einer Flotte von 11 Luxus-Flusskreuzfahrtschiffen und dem angeschlossenen größten Veranstalter für Flusskreuzfahrten in der Schweiz sowie über 100 Reisebusse der Luxusklasse. Viamonda als strategischer Partner rundet das Portfolio an Qualitätsprodukten mit seinen Individualreisen ab. Karim Twerenbold, der Urenkel des Firmengründers, steht als Präsident des Verwaltungsrats nunmehr an der Spitze der Unternehmensgruppe und schreibt die lange Firmengeschichte erfolgreich fort.
Das Know-how der Schweizer aus begleiteten Rundreisen weltweit ergänzt das Spektrum der Kölner ideal und so verbindet sich die traditionelle Reisewelt mit der digitalen, neuen. Beide Unternehmen haben das gleiche Ziel: Die Welt des Reisens immer weiterzuentwickeln und dabei höchsten Wert auf Kundenzufriedenheit zu legen. Reisen ist vor allem auch Vertrauenssache. Und Vertrauen braucht eine solide Basis. Eben diese haben viamonda und die Twerenbold Reisen Gruppe gefunden. Das verbindet und schafft gemeinsam Großes. Auf diese Weise funktioniert eine starke Partnerschaft, um den wachsenden Ansprüchen der Kunden zu genügen.
Mittelmeerklima im Norden von Italien, außer in den Alpen und in den Apenninen. Heiße Sommer, ganz besonders im Süden. Frühling und Herbst mild und sonnig. Kalte Winter mit viel Schnee in Oberitalien, ansonsten mild. Es ist trockener und wärmer, je weiter man nach Süden kommt. Die Mitte und der Süden von Italien hat ein mediterranes Klima. Hitzewellen werden in Italien durch den Klimawandel immer häufiger. Italien ist ganzjährig ein beliebtes Reiseziel, der Süden des Landes kann im Sommer jedoch unerträglich heiß werden. Die Hauptsaison für Badeurlauber geht von April bis August. Die Monate Juli und August sind am heißesten. Im Hochsommer sind die Preise am höchsten, weil dann auch die Italiener Urlaub machen.
U. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit einem gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz.
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Reisepässe von EU- und EFTA-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Italien ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen). Diese Bestimmungen gelten auch für San Marino und Vatikanstadt.
Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [1] Staatsangehörige der Türkei für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen, die eine noch mindestens 3 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen.
Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung.
Einreise-, Transitvisum.
Einreisevisum: 3 Monate Aufenthalt vom Tag der Ausstellung.
Transitvisum: Maximal 5 Tage (Einreisetag zählt mit).
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengenland innerhalb von 48 Std. in ein anderes Nicht-Schengenland weiterreisen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum.
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).
Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses. Der Reisepass muss innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein.
(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.
(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.
(e) Visumgebühr.
(f) 2 aktuelle biometrische Passbilder.
(g) 1 ausgefülltes Antragsformular.
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den italienischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.
Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
EU-Bürger und Schweizer, die sich länger als drei Monate in Italien aufhalten möchten, müssen entweder über ein Einkommen verfügen oder über ausreichende finanzielle Mittel bei Erwerbslosigkeit oder studieren sowie eine gültige Krankenversicherung vorweisen können. Außerdem müssen sie sich bei ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt melden.
Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige unter 15 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten mitführen. Alleinreisende italienische Minderjährige unter 15 Jahren müssen eine Einverständniserklärung der Eltern / Sorgeberechtigten mit sich führen.
Hinweis: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab.
Sittiche und Papageien aus allen Ländern (pro Person max. 2 große Papageien oder 4 kleinere) benötigen ein Gesundheitszeugnis, das bestätigt, dass das Herkunftsland des Vogel frei von der Papageienkrankheit ist oder dass das Tier 6 Monate lang vor der Einreise unter staatlicher Quarantäne stand. Eine Einfuhrgenehmigung wird nicht benötigt, wenn die Vögel vom Halter begleitet werden.
Für andere Kleintiere (z.B. Hamster, kleine Fische, Schildkröten und Kanarienvögel) bestehen keine Vorschriften. Es können maximal 5 Kleintiere ohne Formalitäten eingeführt werden.
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Reisepässe von EU- und EFTA-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [1] Staatsangehörige der Türkei für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen, die eine noch mindestens 3 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen.
Stand - Fri, 18 Oct 2024 14:15:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Fri, 18 Oct 2024 14:03:32 +0200)
Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen
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- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
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Die italienischen Sicherheitsbehörden haben in allgemeiner Form auf die Gefahr terroristischer Anschläge hingewiesen und ihre Sicherheitsvorkehrungen verstärkt. Eine erhöhte Gefährdung durch Terrorismus auch an religiösen Stätten kann nicht ausgeschlossen werden.
Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle kommen vor allem in Touristenzentren und an Stränden vor.
Mit Trickbetrug werden Touristen durch Hinweise auf eine angebliche Reifenpanne oder abgefahrene Rück- bzw. Seitenspiegel sowie Anrempeln, auch z.B. mit Beschmutzen der Kleidung durch Eis, Pizza u.ä., abgelenkt und dann durch Komplizen beraubt. Grundsätzlich ist in allen größeren italienischen Städten an den jeweiligen zentralen touristischen Orten wie auch Bahnhöfen und belebten Metrostationen besondere Achtsamkeit geboten. Besonders gilt dies auf den Bahnstrecken vom Flughafen Rom-Fiumicino in die Innenstadt, in den Bahnhöfen selbst und in Bussen, hier insbesondere den Linien 40, 62 und 64, außerdem in Mailand vor allem auf dem Domplatz und in der Fußgängerzone, in Venedig an den Haltestellen und Fahrscheinschaltern für das Linienboot („Vaporetto") und in Neapel auf den Buslinien R2, 152 und 202, die das Zentrum mit dem Bahnhof verbinden.
Autoeinbrüche kommen häufig vor. Es werden immer wieder Fahrzeuge und Wohnmobile mit komplettem Inhalt gestohlen. Besondere Vorsicht ist beim Abstellen von Autos in Strandnähe geboten, z.B. in Ostia und Fregene bei Rom. Gleiches gilt auch für unbedachte Parkhäuser und auf unbewachten Stellplätzen.
In größeren Städten, wie z.B. Neapel, Rom, Mailand und Turin, werden Taschen oder Fotoapparate sowie wertvolle Uhren oder Schmuck von vorbeifahrenden motorisierten Zweirädern aus entrissen.
Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flug- und Fährhäfen, Bahnhöfen, in Zügen, im Bus, in Fußgängerzonen und an Stränden und Touristenattraktionen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
Tragen Sie Taschen und Fotoapparate nicht zur Straßenseite hin.
Der italienische Zivilschutz stellt detaillierte Informationen über verschiedene Naturrisiken, wie z.B. Erdbeben oder Vulkanausbrüche und damit verbundene Notfallpläne, in englischer Sprache zur Verfügung.
Italien liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone, weshalb es häufiger zu zum Teil schweren Erdbeben kommt.
Mehrere Vulkane in Italien sind immer wieder aktiv.
Die phlegräischen Felder in Kampanien werden als Supervulkan eingestuft und zeigen immer wieder Veränderungen, die in der Vergangenheit auch zu Evakuierungsmaßnahmen führten. Der Vesuv in unmittelbarer Nähe bei Neapel brach zuletzt 1944 aus und steht unter Beobachtung.
Der Ätna auf Sizilien ist der aktivste Vulkan Europas und zeigt jüngst, wie auch der Vulkan Stromboli auf der gleichnamigen Insel, leichtere Eruptionen, die teilweise Unterbrechungen im Flugverkehr nach sich ziehen.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft zu möglichen Auswirkungen auf bereits gebuchte Flüge.
Im Norden herrscht mitteleuropäisches, im Zentrum und Süden mediterranes Klima.
Ganzjährig, insbesondere in den Sommermonaten, kommt es in Norditalien aufgrund starker Regenfälle und Unwetter zu Überschwemmungen und Erdrutschen, die zu Verkehrsbeeinträchtigungen führen können.
In den Wintermonaten besteht in den Bergen Norditaliens häufig die Gefahr von Lawinen und Erdrutschen.
Bei Tauwetter besteht insbesondere in Norditalien die Gefahr von Überschwemmungen.
Venedig ist zur Hochwasserzeit (Acqua alta) regelmäßig von Überschwemmungen betroffen, sodass einige Plätze und Gassen unpassierbar werden. Auch in Rom kann es nach Starkregen zu Überschwemmungen kommen.
Im Mittelmeer kann es insbesondere von August bis November zu vereinzelten schweren Herbststürmen bis hin zu sogenannten "Medicanes" kommen. In der Folge sind Überschwemmungen und Erdrutsche sowie erhebliche Verkehrsbeeinträchtigungen möglich.
Vor allem in den Sommermonaten kommt es in Italien aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden und in der Folge zu Verkehrs und Luftqualitätsbeeinträchtigungen.
In den mittleren und südlichen Regionen Italiens, insbesondere auf Sizilien, herrscht aufgrund der aktuellen Wetterlage sowie ausbleibender Regenfälle bereits seit einigen Wochen erheblicher Wassermangel. Die italienischen Behörden haben deshalb Dürre-Warnungen für betroffene Regionen Italiens ausgegeben und auf der Webseite von ISPRA veröffentlicht.
In der norditalienischen Provinz Trient/Trentino wurde Mitte Juli 2024 ein Jogger nördlich des Gardasees von einer Bärin attackiert und verletzt. 2023 wurde ein Jogger von einem Bären getötet. In dieser Provinz lebt eine größere Bärenpopulation; in der Nachbarprovinz Südtirol wurden bislang nur vereinzelte Bärenstreifzüge festgestellt.
Italien wendet das Schengener Abkommen an, Grenzkontrollen sollen nur noch ausnahmsweise durchgeführt werden. Aus Sicherheitsgründen werden Reisende auf dem Luftweg bei Ein- und Ausreise jedoch verstärkt kontrolliert, Flugreisen nach Deutschland sind meist nur mit einem Reisepass/Personalausweis bzw. einem von den deutschen konsularischen Vertretungen in Italien ausgestellten Passersatzdokument möglich.
Neben einem Inlandsflugnetz bestehen Eisenbahn- und Busverbindungen. In Rom, Mailand und Neapel gibt es U-Bahnen.
In Italien kommt es immer wieder zu regionalen und landesweiten Streiks im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, von denen auch Flugverbindungen nach Deutschland betroffen sein können. Im Streikfall muss mit stundenweisen oder auch ganztägigen Einschränkungen in Form von Verspätungen und Annullierungen gerechnet werden. Informationen über aktuelle Streiks werden vom Ministerium für Infrastruktur und Verkehr veröffentlicht.
Die meisten italienischen Autobahnen und viele Tunnel sind mautpflichtig. Mailand, Bologna und Palermo erheben eine City-Maut. Die Bezahlung erfolgt in bar, mit Bank- oder Kreditkarte, einer (z.B. bei Automobilclubs erhältlichen) Viacard oder einem Telepass. Informationen bietet hierzu auch Autostrade per l'Italia.
Der italienische Straßenverkehr ist sehr lebhaft und dicht. Die Regeln der Straßenverkehrsordnung werden nicht immer eingehalten. Es ist daher auch an grünen Ampeln oder Zebrastreifen besondere Vorsicht geboten.
In vielen Städten gibt es Fahrverbote bzw. Fahrteinschränkungen und Tempolimits zur Reduzierung der Luftverschmutzung oder auch verkehrsberuhigte Zonen, sogenannten ZTL (zone a traffico limitato). Besonders gekennzeichnete Bus- und Taxispuren dürfen von privaten Pkw nicht genutzt werden.
Die Promillegrenze beträgt 0,5; für Fahrer mit weniger als drei Jahren Fahrpraxis bzw. unter 21 Jahren gilt absolutes Alkoholverbot.
Auf Autobahnen und außerhalb geschlossener Ortschaften ist das Mitführen von Warnwesten in Signalfarben sowie auch tagsüber die Einschaltung des Abblendlichts gesetzlich vorgeschrieben.
In den Kreis einfahrende Fahrzeuge haben grundsätzlich Vorfahrt, wobei dies in der Praxis nicht immer beachtet wird. In Ermangelung von Hinweisschildern, die die Vorfahrt eindeutig regeln, gilt wie an Kreuzungen die Rechts-vor-links Regel.
Farbliche Markierungen weisen Parkbeschränkungen aus, nur weiße Linien erlauben kostenloses Parken.
Auf vielen Straßen gilt im Winter die Pflicht, Winterreifen (M+S-Kennung) zu benutzen, jedoch gibt es keine einheitliche Regelung.
Bei Wohnsitzverlegung nach Italien müssen Fahrzeuge innerhalb von 60 Tagen umgemeldet werden, sonst droht die Konfiszierung des Fahrzeugs.
Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung werden mit empfindlichen Strafen geahndet. Bußgelder fallen in der Regel deutlich höher aus als in Deutschland und werden auch - notfalls durch ein Inkassounternehmen - eingetrieben.
Gerechtfertigte Bußgeldbescheide können vor Ort bezahlt werden, z.B. auf der Polizeidienststelle. Die Zustellung an den Inlandswohnort ist mit einem Gebührenaufschlag verbunden.
Der deutsche Führerschein wird akzeptiert.
Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten; die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.
In Italien führen in jüngster Zeit verschiedenste Verstöße gegen die öffentliche Ordnung zu teilweise empfindlichen Geldstrafen und Verweisen, Verbote sollten entsprechend respektiert werden.
Beihilfe zu illegaler Einreise ist in Italien mit Haftstrafen sowie Bußgeld belegt. Bei Mitnahme von Anhaltern wird daher zu besonderer Vorsicht geraten.
Das italienische Waffenrecht ist streng und aufgrund zahlreicher Gesetze und anderweitiger Regelungen komplex. Grundsätzlich ist das Mitführen von Schusswaffen, Hieb- und Stichwaffen, Messern (auch kleine bzw. Taschenmesser), Schlagstöcken aller Art, Taser, Pfefferspray, usw. verboten bzw. nur mit behördlicher Erlaubnis (z. B. Europäischer Feuerwaffenpass) oder unter strengen Auflagen möglich. Auch Gegenstände, die keine Waffen sind, aber als solche verwendet werden können („armi improprie", z. B. Schraubenzieher), können unter Umständen mit Auflagen versehen werden (z. B. adäquate/verschlossene Aufbewahrung). Verstöße können strafrechtlich geahndet werden.
Weitergehende Informationen können bei den Carabinieri oder bei der Polizia di Stato angefordert werden.
In Rom verhängt die Stadtverwaltung zum Schutz der Denkmäler teilweise drakonische Strafen, die z.B. schon für einen Griff ins Wasser des Trevi-Brunnens oder für Picknick auf der Spanischen Treppe ausgesprochen werden können. Nähere Informationen bietet TurismoRoma.
Die Mitnahme von Sand an den Stränden ist in Italien untersagt.
Auf Sardinien ist jede Art von Veränderung der Sandstrände oder die Mitnahme von Sand, Kiesel oder Quarzgestein, auch nur in kleinster Menge, gesetzlich verboten. Bei Nichtbeachtung dieser gesetzlichen Norm werden Sanktionen in Höhe von 500 EUR bis 3.000 EUR verhängt.
Strände und Dünen dürfen in der Regel nicht befahren werden. Insbesondere in Naturschutzgebieten ist erhöhte Aufmerksamkeit auf die örtlichen Verhaltensregeln zu richten. Verstöße können mit Freiheitsstrafen und erheblichen Geldbußen geahndet werden.
In mehreren Städten, darunter vor allem süditalienische Urlaubsorte wie z.B. Sorrent, Tropea und Cagliari, ist es verboten, sich im öffentlichen Raum außerhalb von Badebereichen oberkörperfrei oder in Badekleidung aufzuhalten. Verstöße können mit Bußgeldern von 25 EUR bis 500 EUR geahndet werden.
Nutzer italienischer Skipisten müssen im Besitz einer gültigen Haftpflichtversicherung für Schäden gegenüber Dritten sein und diese auch nachweisen können. Die gängigsten Versicherungen dieser Art decken den Bereich des Skifahrens ab. Dennoch sollte dies im Vorhinein mit dem jeweiligen Versicherungsgeber abgesprochen werden. Sollte ein entsprechender Versicherungsschutz nicht bestehen, kann bei Kauf des Skipasses eine zusätzliche Tagespolice abgeschlossen werden. Bei fehlendem Versicherungsschutz wird ein Bußgeld bis zu 150 EUR fällig. Zusätzlich droht der Entzug des Skipasses.
Die Obergrenze für Barzahlungen in Italien wurde 2022 auf einen Höchstbetrag von 1.000 EUR festgelegt. Auch Touristen sind davon betroffen, wenn diese z. B. gebuchte Unterkünfte oder Mietwagenrechnungen und Ähnliches begleichen wollen. Rechnungen, die über diesen Betrag hinausgehen, können nur mit Kreditkarte, Debitkarte (Girocard) oder per Überweisung beglichen werden. Nähere Informationen erteilt die deutsche Botschaft in Rom.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Italiens sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Wichtig: Für Weiterreisen mit der Fähre von italienischen Häfen aus benötigt jeder Reisende (auch Kinder egal welchen Alters) ein gültiges Reisedokument und ggf. ein gültiges Visum. Auch beim Check-in in Hotels ist für jeden Reisenden ein gültiges Reisedokument vorzulegen.
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Italien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen daher grundsätzlich seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen nur mit gültigem Ausweis nach Italien zu reisen.
Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten mitführen.
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Bei der Ein- und Ausreise nach und von Italien muss eine Bargeldmenge, die den Betrag von 10.000 EUR übersteigt, deklariert werden.
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Bei Einreise nach Italien sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Dengue-Viren werden in den Sommermonaten vereinzelt in Italien durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber. Für Italien ist die Impfung i.d.R. nicht notwendig.
Chikungunya-Viren werden vereinzelt von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu langanhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe auch Chikungunya-Fieber.
Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Italien zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber.
Das im Norden saisonal vorkommende Phlebotomusfieber wird durch kleine Sandfliegen / Phlebotomen übertragen und verursacht v.a. Kopf- und Gliederschmerzen.
Allen Reisenden wird eine Expositionsprophylaxe empfohlen. Speziell sollte auf folgende Punkte geachtet werden:
Es besteht in Italien für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
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Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
Italienische Republik.
Rom.
Italien gliedert sich in die italienischen Alpen, die norditalienische Tiefebene, die eigentliche Apenninenhalbinsel und in zahlreiche Inseln, – Sizilien, Sardinien, Elba, Ischia und Capri sind wohl die bekanntesten. Die in Oberitalien gelegenen Alpen bilden eine natürliche Grenze zu Frankreich, der Schweiz, Österreich und Slowenien. Im Süden, Südwesten und Südosten wird das Land vom Mittelmeer begrenzt. Außerdem grenzt Italien an San Marino und Vatikanstadt. Die Apenninen, die eine Höhe bis zu 2910 m erreichen, durchziehen die gesamte Halbinsel.
Norditalien umfasst die Alpen, die fruchtbare, dicht besiedelte Po-Ebene und den ligurisch-etruskischen Teil der Apenninen. In der Region Piemonte und Val d'Aosta liegen einige der höchsten Berge und schönsten Skigebiete Europas. Zahlreiche Gebirgsflüsse fließen von den Bergen zur Po-Ebene und durchziehen das italienische Seengebiet (Lago Maggiore, Lago di Como und Lago di Garda sind die bekanntesten). Die Po-Ebene besteht überwiegend aus fruchtbarem Schwemmland. Der Po, der größte Strom Italiens, mündet im Osten in die Adria.
Mittelitalien liegt im nördlichen Teil der italienischen Halbinsel. Die Landschaft der Toskana ist sehr abwechslungsreich; schneebedeckte Berge (Appennino Toscano), saftiges grünes Land, Hügel, Sandstrände und zahlreiche Inseln in Küstennähe erwarten den Besucher. Die Region Marche, zwischen den Apenninen und der Adria gelegen, ist ein Bergland mit Flüssen und kleinen, fruchtbaren Ebenen. Die gebirgigen Regioni (Verwaltungsbezirke) der Abruzzen grenzen im Norden an die Marken, das südlich der Abruzzen gelegene Molise grenzt im Süden an Puglia. Lazio und Campania liegen am Tyrrhenischen Meer und bilden die westliche Grenze. Umbria, das »grüne Herz Italiens«, besteht aus Hügeln und weiten Ebenen.
Süditalien reicht von Baia Domizia bis hin zum Golf von Neapel und zieht sich an der felsigen Küste entlang bis zur Grenze nach Kalabrien hin. In der Campania gibt es niedrige Berge mit flachen Küstenregionen. Die süditalienischen Apenninen sind niedriger als die nördlichen, die Appennino Neapolitano gehen langsam in das sanfte Hügelland der Umgebung von Sorrent über. Die Inseln Capri, Ischia und Procida im Tyrrhenischen Meer gehören ebenfalls zur Campania. In Apulien prägen vulkanische Hügel und abgelegene Sümpfe das Landschaftsbild. In Süditalien gibt es noch aktive Vulkane, der Vesuv, östlich von Neapel, ist einer der größten Vulkane Europas. Kalabrien, die »Stiefelspitze«, ist waldreich und dünn besiedelt.
Republik seit 1946. Verfassung von 1948, letzte Änderung 2007. Zweikammerparlament: Abgeordnetenhaus (Camera dei Deputati) mit 630 Mitgliedern und Senat (Senato della Repubblica) mit 315 Mitgliedern. Wahl des Staatsoberhauptes alle 7 Jahre durch ein Wahlmänner-Kollegium. Nationale Einheit seit 1861. Italien ist EU-Mitglied.
Sergio Mattarella, seit Februar 2015.
Premierminister Giorgia Meloni, seit Oktober 2022.
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Italien hat als Reiseland zurecht absoluten Kultstatus, denn es bietet viele Attraktionen für internationale Touristen – eine traumhafte Landschaft, unzählige faszinierende Städte, ein fantastisches Kulturerbe, eine Richtung weisende Modeindustrie – aber es ist und bleibt vor allem italienisch.
Das ganze Land in nur einer Reise kennen lernen zu wollen ist ein bisschen wie eine komplette Bibliothek auf einmal zu lesen – unmöglich. Es ist besser, sich auf einen oder zwei der unzähligen touristischen Leckerbissen zu konzentrieren und sich ganz auf die Gastfreundschaft, den Stil und das Temperament der gewählten Region einzulassen.
Italiens Vielseitigkeit macht einen Großteil seiner Attraktivität aus. Seien es Neapel mit seinen Vespas und ihrem unausweichlichen Hupkonzert, die geschwungenen Hügel der Toskana, die Renaissance-Kulisse von Florenz oder die Fußballfans von Turin, Italien besitzt eine ungeheure Anziehungskraft. Ganz zu schweigen vom Essen!
Italiens nationale Fluggesellschaft heißt ITA Airways (AZ). ITA fliegt ab Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart nach Rom.
Tuifly (X3) verbindet zahlreiche deutsche Städte sowie Wien, Genf und Zürich mit italienischen Destinationen.
Air Dolomiti (EN) fliegt von München und Frankfurt/M. aus verschiedene italienische Städte an.
KM Malta Airlines fliegt mehrmals wöchentlich von München nach Catania (Sizilien).
Italien wird auch von Lufthansa (LH), Eurowings (EW), Austrian Airlines (OS) und Swiss (LX) angeflogen. Eurowings (EW) fliegt u.a. ab Hannover nach Bergamo sowie ab Nürnberg nach Rom.
Austrian Holidays (OS) verbindet u.a. Wien mit Catania, Olbia, Neapel und Palermo.
Condor (DE) fliegt von zahlreichen deutschen Flughäfen nach Olbia und nach Lamezia Terme sowie ab Frankfurt a.M. nach Mailand und Rom. Ab Zürich fliegt Condor (DE) nach Olbia.
Discover Airlines (4Y) fliegt ab München nach Neapel, Palermo und Rom.
AeroItalia (XZ) fliegt ab Wien nach Ancona.
Ryanair (FR) fliegt von Berlin nach Mailand.
Wizz Air (W6) fliegt ab Basel nach Palermo und ab Wien nach Olbia sowie ab Berlin und Hamburg nach Rom-Fiuminico.
easyJet (U2) fliegt ab Zürich nach Neapel.
Frankfurt - Rom: 2 Std.; Frankfurt - Florenz: 1 Std. 30 Min.; Frankfurt - Venedig: 1 Std. 15 Min.; Wien - Rom: 1 Std. 40 Min.; Zürich/Genf - Rom: 1 Std. 25 Min.
Gute Verbindungen über die Alpen- und Apenninentunnel. Autofahrer haben freie Fahrt von Turin durch das Aosta-Tal und den Mont-Blanc-Tunnel nach Frankreich. Autozüge fahren durch den Simplontunnel zwischen Brig im Wallis in der Schweiz und Iselle in Norditalien (Fahrtdauer: 20 Min.). Nur wenige Kilometer von Iselle entfernt, kann man bei Domodossola auf die Autobahn fahren.
Fernbus: Flixbus fährt von Deutschland, Österreich und der Schweiz nach Italien. Flixbus fährt u.a. von München, Freiburg, Köln und Zürich nach Mailand.
Flixbus fährt im Winter von Deutschland und Österreich aus in verschiedene Skigebiete in den Dolomiten.
Maut: Auf dem Festland sind außer der A3 von Salerno nach Reggio di Calabria alle Autobahnen mautpflichtig. Die Bezahlung ist in bar, mit EC- oder Kreditkarte, elektronisch mit dem Telepass oder mit der Viacard möglich.
Für folgende Tunnel in die Schweiz und nach Frankreich sind ebenfalls Gebühren zu entrichten: Fréjus-Tunnel, Mont-Blanc Tunnel, Großer St.-Bernhard-Tunnel und Munt-la-Schera-Tunnel. Mautpflichtig sind auch einige Passstraßen in Südtirol, darunter Stilfser Joch, Timmelsjoch und Stallersattel.
Unterlagen: Der nationale Führerschein ist ausreichend.
Direktverbindungen teilweise mit Kurswagen in die meisten größeren Städte Italiens.
Durch den Lötschberg-Basistunnel sind Bahnreisende von Deutschland aus schnell in Mailand. Seit der Eröffnung des Gotthard-Tunnels gelangt man von der Schweiz auch schneller nach Italien. Zürich - Lugano (Fahrtzeit: weniger als 2 Std.); Zürich - Mailand (Fahrtzeit: 3 Std.); Basel - Mailand (Fahrtzeit: 51 Min.; Zürich - Genua (Fahrtzeit: 5 Stunden 17 Min.).
Der Giruno, der neue Gotthard-Personenzug der SBB, verbindet Basel und Zürich via Lugano und Chiasso mit Mailand.
Züge von SBB und Trenitalia verkehren täglich von Genf, Basel, Zürich über Mailand und von dort weiter nach Venedig, Triest, Florenz und Livorno.
ÖBB und Trenitalia bieten tägliche Fernzugverbindungen von Wien nach Venedig.
SBB bietet eine tägliche Verbindung zwischen Zürich und Venedig an.
Mit DB und ÖBB erreicht man Italien von Deutschland, Österreich und der Schweiz aus schnell und bequem mit DB-ÖBB EuroCity-Verbindungen. In allen EuroCity-Zügen stehen Speisewagen, Selbstbedienungsrestaurants und Minibars zur Verfügung. Ab München Hbf fährt der EuroCity u.a. via Innsbruck Hbf, Brenner, Bozen, Trento und Verona Porta Nuova nach Bologna Centrale, wo Anschluss an das italienische Hochgeschwindigkeitsnetz (Mailand, Rom, Turin, Venedig etc.) besteht. Zudem verkehrt pro Tag ein EuroCity-Express der Deutschen Bahn direkt von Frankfurt nach Mailand.
Nightjet-Nachtzüge der ÖBB fahren aus Deutschland und Österreich nach Italien ab München via Salzburg, Bologna und Florenz nach Rom sowie ab Stuttgart via München und Salzburg nach Venedig.
Die Seilbahn Matterhorn Glacier Ride II verbindet Italien ab der Talstation Testa Grigia mit der Schweiz ab der Bergstation Klein Matterhorn.
Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind in Italien gültig.
Schiffs- und Fährverbindungen zwischen Italien und Albanien, Griechenland, Korsika, Kroatien, Marokko, Montenegro, Spanien sowie Tunesien. Weitere Auskünfte erteilen Reedereien und das Fremdenverkehrsamt.
Fährverbindungen der verschiedensten Schifffahrtsgesellschaften können von und nach Italien online bei Direct Ferries gebucht werden.
Die wichtigsten Fährschifffahrtsgesellschaften, die zwischen Italien und dem Ausland verkehren sind: Superfast Ferries, SNAV, Liberty Lines, Toremar, Moby Lines und Navigazione Libera del Golfo.
ITA - Airways und andere Fluggesellschaften, wie z.B. Eurowings, Easyjet, Ryanair und Wizz Air, fliegen alle größeren Städte des Landes an. ITA fliegt ab Rom nach Mailand, Catania, Bari und Lamezia Terme sowie ab Mailand nach Bari und Neapel.
Das italienische Straßennetz hat eine Länge von über 480.000 km mit mehr als 6700 km Autobahn.
Maut: Auf dem Festland sind außer der A3 von Salerno nach Reggio di Calabria alle Autobahnen mautpflichtig. Die Mautstationen funktionieren alle nach dem gleichen Prinzip. Die "gelbe Spur" darf ausschließlich mit dem "Telepass" befahren werden. An den "blauen Spuren" kann nur mit EC- oder Kreditkarte bezahlt werden. Die meisten Spuren sind weiß und zum Teil auch durch Mitarbeiter besetzt. An "weißen Spuren" kann man mit Bargeld oder Karte bezahlen.
Eine weitere Bezahlmöglichkeit ist die Viacard. Sie ist u.a. erhältlich bei ACE. Die Viacard kann an vier Mautstationen auf der A 18 in Sizilien zwischen Messina und Catania nicht eingesetzt werden. Für die Autobahnen A36, A59 und A60 bezahlt man die Mautgebühr im Free Flow System, für das eine vorherige Registrierung bei der Autobahngesellschaft Autostrada Pedemontana Lombarda notwendig ist.
Mautgebühren lassen sich auch mit dem Transponder Telepass bezahlen, der über Tolltickets bestellbar ist.
Technische Defekte an den Mautstationen können dazu führen, dass man ohne zu zahlen durch eine bereits geöffnete Schranke fahren kann. Man sollte dies auf keinen Fall tun, sondern den Hilfeknopf drücken und einen Beleg anfordern. Damit kann die zu entrichtende Maut nachgezahlt werden.
Zahlreiche Tankstellen schließen zwischen 12.00 und 15.00 Uhr, man sollte sich vorher nach den regionalen Öffnungszeiten erkundigen. Bleifreies Benzin ist an fast jeder Tankstelle erhältlich.
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Informationen über das italienische Straßennetz sind auch von der Società Autostrade erhältlich.
Mietwagen können in fast allen Städten und Urlaubsorten von italienischen und internationalen Verleihfirmen gemietet werden. Preise und Konditionen sind unterschiedlich. Viele Mietwagenagenturen haben Schalter am Flughafen oder Informationsstände in Hotels. Avis, Europcar, Hertz und Maggiore findet man in Rom.
Die Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein (kann je nach Fahrzeugkategorie variieren) und seit mindestens einem Jahr einen Führerschein besitzen.
Taxis sind in Rom nur durch Bestellung oder an Taxiständen erhältlich; sie können nicht auf der Straße angehalten werden. Von der Stadt zum Flughafen gibt es Festpreise; über Land sollte man vorab den Preis besprechen, um Diskussionen zu vermeiden.
Langstreckenbusse verkehren zwischen Ortschaften und Städten. Die regionalen Busliniennetze sind sehr gut, auch auf Sardinien und Sizilien. In abgelegeneren Gebieten sorgen Bahnen und Busse für ausreichende Verbindungen.
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken- und Unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 89 22 22 22, bei Erkrankungen: Tel. +49 89 76 76 76.
Ein ausländischer nationaler Führerschein ist in Italien uneingeschränkt und unbefristet gültig, wenn er in einem EU-Land oder in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ausgestellt wurde. Nationale Führerscheine aus allen anderen Ländern sind befristet gültig und bedürfen eines Internationalen Führerscheins als Zusatzdokument, wenn sie nicht in lateinischer Schrift ausgestellt sind. Italien erkennt Internationale Führerscheine von Ländern an, die das Wiener Straßenverkehrsübereinkommen von 1968 oder das Genfer Straßenverkehrsübereinkommen von 1949 unterzeichnet und ratifiziert haben. Hinweis: Ausländische vorläufige Führerscheine werden nicht anerkannt.
Motorräder können ohne besondere Zollformalitäten vorübergehend eingeführt werden. Ein Führerschein oder Motorradführerschein wird für Motorräder über 49 ccm benötigt. Jugendliche Mopedfahrer bis 18 Jahre benötigen einen Führerschein für Leichtkrafträder.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen. Dennoch wird EU- und EFTA-Bürgern empfohlen, die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr mitzunehmen, um bei eventuellen Schadensfällen in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz. Außerdem kann die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr die Unfallaufnahme erleichtern. Fahrzeugpapiere müssen mitgeführt werden. Ist das Fahrzeug nicht Eigentum des Fahrers, so muss dieser im Besitz einer Benutzungsvollmacht sein.
Alle Städte und Großstädte (Rom, Mailand, Neapel, Turin, Genua und Venedig) haben ein gutes öffentliches Nahverkehrssystem.
U-Bahn (Metropolitana): In Rom gibt es drei U-Bahnlinien. Die U-Bahnen fahren So-Fr 05.30-23.30 Uhr und samstags 05.30-00.30 Uhr.
Linie Metropolitana A: Battistini - Flaminio - Termini - Anagnina,
Linie Metropolitana B: Laurentina - Piramide - Termini - Bologna - Rebibbia - Jonio,
Linie Metropolitana C: Lodi - Montecompatri/Pantano.
In Mailand und Turin gibt es ebenfalls eine U-Bahn.
Straßenbahn: Rom hat sechs Straßenbahnlinien. Das Liniennetz umfasst 40 km. Auch Mailand, Neapel und Turin haben ein Straßenbahnnetz.
Bus: Buslinien verkehren in allen Städten und Großstädten. Das umfangreiche Busliniennetz in Rom wird durch U-Bahn und Straßenbahnen ergänzt. In einigen Städten fahren auch Oberleitungsbusse.
Fahrkarten gelten für alle öffentlichen Verkehrsmittel und ermöglichen es dem Fahrgast, innerhalb von 100 Minuten beliebig oft umzusteigen. Tages- oder Wochenkarten kann man von Fahrkartenautomaten an Haltestellen und auf Bahnhöfen, in Tabakläden, an Kiosken, in Cafés, Hotels oder Reisebüros kaufen. Für Touristen bietet sich das BTI (Integriertes Touristenticket), gültig an drei Tagen in Bussen, U-Bahnen, Straßenbahnen, Regionalbahnen und Trenitalia-Regionalzügen, an. Informationen sind vom Informationsbüro der ATAC-Auskunftsstelle gegenüber dem Bahnhof Stazione Termini erhältlich.
In den größeren Städten kauft man die Fahrkarten in der Regel vor Fahrtantritt am Automaten oder in Geschäften. Im Bus entwertet ein Automat die Fahrscheine. In den meisten Städten gibt es einen Einheitstarif.
Taxi: In Rom sind Taxis teuer und es wird ein Zuschlag für Nachtfahrten, Gepäck und telefonische Bestellung berechnet. Die Tarife sind auf einer Liste verzeichnet. Taxis können an bestimmten Sammelstellen gestoppt oder telefonisch bestellt werden. Taxis ohne Taxameter benutzt man besser nicht. Taxifahrer erwarten kein Trinkgeld, die Rechnung sollte aber aufgerundet werden.
Stadtrundfahrten: In Rom kann man nicht nur mit Bussen, sondern auch in einer Pferdekutsche durch die Stadt fahren. In Venedig können Besucher in gemieteten Booten oder Gondeln die Kanäle der Stadt befahren - öffentliche Fähren sind allerdings billiger.
Parken: An weißen Bordsteinstreifen kann gratis geparkt werden, an blauen ist das Parken gebührenpflichtig und an schwarz-gelben verboten. Gelbe Parkflächen sind reserviert für Autobusse, Taxis etc. In manchen Städten gibt es ausgewiesene grüne Parkflächen. Dort besteht an Werktagen Parkverbot von 08.00-09.30 Uhr und von 14.30-16.00 Uhr.
Die italienische Eisenbahngesellschaft Ferrovie dello Stato - Trenitalia (FS) verfügt über ein umfangreiches Schienennetz. Die Fahrpreise sind günstig und richten sich im Regionalbereich nach Kilometerzonen. Hochgeschwindigkeitszüge der Trenitalia werden auf folgenden Strecken eingesetzt:
Turin–Mailand–Bologna–Florenz–Rom–Neapel–Salerno,
Venedig-Padua-Bozen-Bologna-Verona-Mailand,
Rom-Lecce-Reggio Calabria,
Rom-Pompeji (Frecciarossa 1000, Fahrtdauer: sonntags in knapp 2 Stunden),
Turin - Mailand,
Mailand - Genua,
Padua - Venedig.
Neben der Staatsbahn gibt es mehrere regionale Eisenbahngesellschaften, deren Züge vor allem auf Kurz- und Schmalspurstrecken fahren. Von Palermo und Catania/Siracusa auf Sizilien gibt es regelmäßige Verbindungen zum italienischen Festland. Auf Sardinien verkehren täglich mehrere Züge zwischen Cagliari, Porto Torres und Olbia.
Die italienische Bahngesellschaft Ferrovie dello Stato (FS) bietet Kulturreisen in luxuriösen Nostalgiezügen durch schöne Landschaften und geschichtsträchtige Gebiete.
Vom Luxuszug Orient Express La Dolce Vita kann man durch 14 Regionen in Italien fahren.
Die Nachtzüge Intercitynotte von Trenitalia verkehren zwischen zahlreichen italienischen Metropolen.
Autoreisezüge:
Es gibt Autoreisezüge der italienischen Eisenbahn. Weitere Einzelheiten vom Fremdenverkehrsamt oder dem ADAC und anderen Automobilclubs.
Fahrpreisermäßigungen und Sonderfahrkarten:
Der InterRail Ein-Land-Pass ist erhältlich für Reisen in 30 europäischen Ländern und ist in jeweils einem Land an wahlweise 3, 4, 6 oder 8 Tagen innerhalb 1 Monats gültig. Kinder von 4-11 Jahren fahren zum halben Erwachsenen-Preis.
Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind auch in Italien gültig.
Gesetze für die Mitnahme von Hunden: Nach Italien ist die Mitnahme von kleinen Hunden - bis 6 kg - in einer Spezialbox (70 x 30 x 50 cm) kostenfrei. Die Mitnahme von großen Hunden ist ausgeschlossen. Blindenführhunde können immer kostenfrei mitgenommen werden. Weitere Infos.
Italiens wichtigste Hafenstädte sind Ancona, Brindisi, Cagliari, Civitavecchia, Genua, Livorno, Neapel, Palermo und Venedig.
Zahlreiche Auto- und Passagierfähren verbinden die Hafenstädte ganzjährig. Sowohl reguläre Schiffe als auch Tragflügelboote verkehren zwischen dem Festland und Capri, Sardinien, Sizilien und den Äolischen Inseln.
U.a. bedienen folgende Schifffahrtsgesellschaften die italienischen Landesteile und Inseln: Tirrenia, Tel. (nur für Italien) 892 123 und SNAV, Tel. (Call Center Neapel) +39-(0)81 428 5555.
Fähren gibt es auch auf den großen Seen, wie Gardasee, Lago Maggiore, Comer und Iseosee. Sie werden von Navigazione Laghi, Tel. (nur für Italien) 800 551 801 betrieben.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger.
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
Aushelfender Träger ist die italienische Krankenkasse Azienda Sanitaria Locale (ASL) des Nationalen Gesundheitsdienstes. Anschriftenverzeichnisse von Vertragsärzten liegen in den ASL-Niederlassungen in sehr vielen Städten aus. Kostenlose Behandlung ist ausschließlich beim Vertragsarzt gewährleistet. Im Allgemeinen muss man jedoch einen Teil der Arzneimittelkosten selbst tragen. Außerhalb der Dienstzeiten sollte man sich an den Guardia medica noturna e festiva wenden, der in größeren Orten eingerichtet ist.
In Italien gibt es zahlreiche Kurbäder, die teilweise aus der Römer-Zeit stammen. Die bekanntesten sind: Abano Terme und Montegrotto Terme (Venetien), Acqui Terme (Piemont), Chianciano und Montecatini Terme (Toskana), Fiuggi (Latium), Porretta Terme und Salsomaggiore Terme (Emilia-Romagna), Sciacca (Sizilien) und Sirmione (Lombardei). In Meran (Südtirol) wird eine spezielle Traubenkur angeboten.
Weitere Informationen zu Kurbädern in Italien ist auch vom Italienischer Verband der Kurbäder- und Heilwasserindustrien, La Federterme, erhältlich.
In ländlichen Gebieten ist das Leitungswasser z. T. nicht trinkbar, »Acqua Non Potabile« bedeutet »Kein Trinkwasser«. Im Zweifelsfall abgefülltes Wasser trinken, vor allem zur Umgewöhnung zu Beginn des Aufenthaltes. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird von April bis Oktober in ländlicher Umgebung durch Zecken übertragen. Gegen diese Krankheit ist eine Impfung möglich.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen, besonders bei Reisen in die südlichen Landesteile. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Eine Impfung gegen Meningokokken-Meningitis A,B,C,W,Y ist bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition bzw. für bestimmte Personengruppen (Jugendliche bzw. Schüler, Studenten) empfehlenswert.
Das von Sandfliegen übertragene Phlebotomusfieber (Toskanafieber) kommt saisonal im Norden Italiens vor. Insektenschutz und lange, helle Kleidung wird als Prophylaxe empfohlen.
Das von Mücken übertragene West-Nil-Fieber kommt in Italien in den Sommermonaten vor. Eine Schutzimpfung gibt es nicht, es empfiehlt sich ein wirksamer Mückenschutz.
Italien gilt als terrestrisch tollwutfrei.
1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 5, 10, 20 und 50 Cents.
Hinweis: Italien prägt seit 2018 keine 1- und 2-Cent-Münzen mehr. Preise müssen zu den nächsten 5 Cent aufgerundet werden. 1- und 2-Cent-Münzen aus anderen EU-Ländern werden in Italien akzeptiert.
Diners Club, Mastercard, Visa und alle gängigen internationalen Kreditkarten werden angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Bargeldzahlungen sind ab einer Summe von 1.000 € verboten. Rechnungen ab 1.000 € können nur mit Kreditkarte, EC-Karte oder per Überweisung bezahlt werden.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Mo-Fr 08.30-13.30 und 15.00-16.00 Uhr, z. T. auch Samstag vormittags.
Reiseschecks, Schecks und Fremdwährungen können bei Banken, an Bahnhöfen, auf Flughäfen sowie in vielen großen Hotels gewechselt werden (dort jedoch oft zu einem ungünstigeren Wechselkurs).
Amtssprache ist Italienisch. Südtirol ist offiziell zweisprachig, es wird überwiegend Deutsch gesprochen. Ladinisch ist z. T. Schulsprache in Trentino. In den Grenzgebieten zu Frankreich und zur Schweiz von der italienischen Riviera bis zum Gebiet nördlich von Mailand wird Französisch gesprochen, Slowenisch in Triest und Görz. Auf Sardinien spricht man in einigen Gegenden Katalanisch. In Ferienorten und größeren Städten wird z. T. Englisch, Deutsch oder Französisch gesprochen.
Zusätzlich werden zahlreiche Feste zu Ehren der jeweiligen Schutzheiligen abgehalten. Geschäfte bleiben meist geöffnet:
Turin (Torino)/Genua (Genova)/Florenz (Firenze): 24. Juni (Johannes der Täufer).
Mailand (Milano): 7. Dez. (St. Ambrosius).
Venedig (Venezia): 25. April (St. Markus).
Bologna: 4. Okt. (St. Petronius).
Neapel (Napoli): 19. Sept. (St. Gennaro).
Bari: 6. Dez. (St. Nikolaus).
Palermo: 15. Juli (St. Rosalia).
Rom (Roma): 29. Juni (St. Petrus).
Siena: 2. Juli und 16. Aug. (Palio-Pferderennen).
Triest (Trieste): 3. Nov. (St. Giusto).
Die folgenden Artikel dürfen bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern zollfrei nach Italien eingeführt werden:
200 Zigaretten und 100 Zigarillos und 50 Zigarren und 250 g Tabak;
1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22% oder 2 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22% oder Schaumwein;
4 l Tafelwein;
16 l Bier;
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn/dem Auto); Kinder unter 15 Jahren generell 150 €.
Tabakwaren und Alkohol können nur von Personen ab 17 Jahren eingeführt werden.
Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u.a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.
Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).
Es besteht ein Einfuhrverbot u.a. für die folgenden Waren aus der Russischen Föderation in die EU: Diamanten, Gold, Schmuck, Zigaretten, Kosmetikartikel, Meeresfrüchte (z.B. Kaviar), Spirituosen (z.B. Vodka), Schuhe, Kleidung und Smartwatches.
Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind.
Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen:
800 Zigaretten (Personen ab 17 J.);
400 Zigarillos (Personen ab 17 J.);
200 Zigarren (Personen ab 17 J.);
1 kg Tabak (Personen ab 17 J.);
10 Liter hochprozentige Alkoholika (Personen ab 17 J.);
20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry) (Personen ab 17 J.);
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) (Personen ab 17 J.);
110 Liter Bier (Personen ab 17 J.);
Parfüms und Eau de Toilette: Keine Beschränkungen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Menge für den persönlichen Verbrauch bestimmt ist.
Arzneimittel: Dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.
Andere Waren: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur mineralölsteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgeführten Reservebehälter befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 10 Litern im Reservebehälter nicht beanstandet.
Wenn darüber hinausgehende Mengen dieser Waren mitgeführt werden, wäre z. B. eine Hochzeit ein Ereignis, mit dem sich ein Großeinkauf begründen ließe.
Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden „Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt“ der Europäischen Kommission.)
Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.
Weitere Informationen sind vom italienischen Zoll erhältlich.
Die Landesvorwahl ist 0039. Die nationale Stadtvorwahl für Rom ist 06. Innerhalb von Italien müssen immer zuerst die Ortskennziffern beginnend mit der 0 gewählt werden.
GSM 900/1800, 2G, 3G, 4G und 5G. Mobilfunkgesellschaften umfassen u.a. Vodafone und Wind Tre. Internationale Roaming-Verträge bestehen.
Auslandsroaming ist innerhalb der EU zum regulären Heimattarif des jeweiligen Anbieters nutzbar. Roaming-Gebühren wurden innerhalb der EU Mitte 2017 abgeschafft. Unter Umständen kann sich dennoch der Erwerb einer italienischen SIM-Karte oder von Prepaid-Karten der lokalen Anbieter lohnen. Oft gibt es Angebote für Touristen.
Hauptanbieter ist TIM e Telecom. Drahtlosen Zugang zum Internet via Wi-Fi-Hotspots hat man u.a. in den Stadtgebieten von Rom, Mailand, Venedig und Bologna. Die meisten Unterkünfte bieten in größeren Städten und in Touristen-Gebieten kostenlose Nutzung des Internets. Zugang zum Internet hat man in Italien außerdem an speziellen von der TIM eingerichteten Kiosken auf Flughäfen, Bahnhöfen, in größeren Hotels, in Bars und an anderen Orten im öffentlichen Raum. Internet-Cafés gibt es in allen größeren Städten.
Briefe innerhalb Europas benötigen in der Regel 7-10 Tage. Postlagernde Sendungen sind mit dem Vermerk Fermo Posta und dem Namen der Stadt zu versehen. Briefmarken werden außer in Postämtern auch in Tabakläden verkauft. Öffnungszeiten der Postämter: Mo-Sa 08.00/08.30-12.00/12.30 und 14.00/14.30-17.30/18.00 Uhr.
Zahlreiche deutschsprachige Radiosender lassen sich u.a. über Astra-Satelliten bzw. über das Internet in Italien empfangen.
Italienische Waren sind weltbekannt für ihre Eleganz, ihren Schick und ihre hohe Qualität. Italienisches Design ist sehr gefragt. Man sollte beim Kauf von Antiquitäten vorsichtig sein, in Italien gibt es geschickte Fälscher. Für größere Käufe wird mitunter Rabatt gegeben. Florenz, Mailand und Rom sind führende Modestädte, aber die Boutiquen der Kleinstädte sind ebenfalls einen Besuch wert. Einige Städte sind für besondere Produkte bekannt: Como (Lombardei) für Seide; Prato (Toskana) für Textilien; Empoli (Toskana) für Flaschen und Gläser aus grünem Glas; Deruta (Umbrien) und Faenza (Emilia-Romagna) für Keramik und Carrara (Toskana) für Marmor. In Torre Annunziato (Kampanien) und Alghero (Sardinien) werden Kunstgewerbeartikel aus Korallen hergestellt. In Castelfidardo (Marke) gibt es eine Akkordeonfabrik, und es werden Gitarren und Orgeln gebaut. In Valenza (Piemont) haben sich zahlreiche Kunsthandwerker auf die Goldschmiedekunst spezialisiert. »Confetti« (mit Zucker überzogene Mandeln) gehören zu jeder Hochzeit in Italien, sie kommen aus Sulmona (Abruzzen). Keramikfliesen werden in Vietri sul Mare (Kampanien) produziert. Ravenna (Emilia-Romagna) ist für Mosaiken berühmt.
Führende Einkaufszentren:
Rom: Die Geschäfte in der vornehmen Gegend um die Via Condotti und die Via Sistina bieten eine Riesenauswahl an Bekleidungsstücken aller Moderichtungen, Farben und Designs an, die allerdings teuer sind. Die Geschäfte in der Via Vittorio Veneto sind ebenfalls teuer. An den Bücherständen der Piazza Borghese werden alte Bücher und Drucke verkauft. Secondhandgeschäfte findet man in der malerischen Via del Governo Vecchio, ein paar verwinkelte Gassen von der Piazza Navona entfernt. Sonntagmorgens findet ein Flohmarkt an der Porta Portese in Trastevere statt.
Mailand: Die eleganten Geschäfte liegen in der Via Montenapoleone. Preise sind höher als in anderen Großstädten.
Venedig: Ist berühmt für mundgeblasene Glasartikel, die auf Murano hergestellt werden. Klöppelspitzen von der Insel Burano sind exquisit und sehr teuer.
Die Goldschmiede von Florenz bieten ihre hochwertigen Waren in den Geschäften auf beiden Seiten der Ponte-Vecchio-Brücke an. Florentinischer Gold- und Silberschmuck hat eine besonders seidige Oberfläche, die satinato genannt wird. Filigranarbeiten werden ebenfalls angeboten. Kameen sind schöne Mitbringsel.
Süditalien: Töpferwaren und Teppiche in allen Regionen, Filigranschmuck und Gegenstände aus Gusseisen und Messing in den Abruzzen, Holzschnitzereien in Kalabrien, Korallen und Kameen in Kampanien, Textilien und Tischdecken auf Sizilien und Sardinien. In Cagliari werden kunstvolle Kopien der Bronzestatuen der Nuraghe, die während der Bronzezeit auf Sardinien lebten, angeboten. Die eleganten Geschäfte der größeren Städte wie Neapel, Bari, Reggio di Calabria, Palermo und Cagliari haben eine große Auswahl italienischer Waren. Viele Kleinstädte haben Wochenmärkte. Die hier angebotenen Souvenirs sind oft Massenartikel von schlechter Qualität, die nicht regional hergestellt wurden.
Öffnungszeiten der Geschäfte: Mo-So 08.30-12.30 und 15.30-22.00 Uhr. In Norditalien schließen die Geschäfte mitunter früher. Lebensmittelgeschäfte haben oft Mittwoch nachmittags geschlossen.
Die Umsatzsteuer liegt je nach Wert der Ware zwischen 4 und 21%. Nicht-EU-Bürger sollten für Artikel über 155 € die Kassenbons aufbewahren, um die Umsatzsteuer (IVA) rückerstattet zu bekommen.
Viele Restaurants bieten ein besonderes Touristenmenü (Menu turistico) an. In Italien gibt es mehr als 20 Weinanbaugebiete, vom Val d'Aosta an der französischen Grenze bis nach Sizilien im Süden.
Getränke: Die Weingüter der Chianti-Gruppe unterliegen den strengen Chianti-Classico-Qualitätskontrollen (am Gallo nero, dem schwarzem Hahn am Flaschenhals erkennbar). Die Chianti-Region ist das einzige Gebiet Italiens mit einer derartigen Qualitätskontrolle. Weine mit der Aufschrift Denominazione di origine controllata kommen aus offiziell anerkannten Weinanbaugebieten (ähnlich der Appellation controllée in Frankreich). Qualitätsweine tragen die Aufschrift Denominazione controllata e garantita. Die Wermutweine von Piemonte sind rosafarben und trocken oder dunkel und süß im Geschmack. Aperitifs wie Campari und Punt e Mes sind weltbekannt, ebenso wie die Liköre Strega, Galliano, Amaretto und Sambuca.
Rom: Gerichte: Abbacchio (Lamm in Weißwein mit Rosmarin), Cannelloni (Nudeln mit Fleisch, Kalbshirn, Spinat, Ei und Käse gefüllt), Broccoli Romani (Brokkoli in Weißwein), Salsa Romana (Wild in süßsaurer brauner Soße mit Rosinen, Maronen und Linsenpüree), Gnocchi alla Romana (Kartoffelklöße). Käsesorten: Mozzarella, Caciotta Romana (halbfetter milder Schafskäse), Pecorino (harter kräftiger Schafskäse), Gorgonzola. Weißweine: Frascati, Albano, Grottaferrata, Velletri, Montefiascone, Marino. Rotweine: Marino, Cesanese, Piglio.
Piemont: Gerichte: Bagna Caoda (traditionelle Anschovis-Suppe mit Gemüse), Fritto Misto Piemontese (gebratenes Fleisch mit Gemüsebeilage), Bonet (Schokoladekuchen mit Kaffee und Keksen)
Aosta-Tal: Gerichte: Fundata (Käse-Fondue mit Milch, Eigelb mit Trüffeln und weißem Pfeffer), Zabaglione (warme Nachspeise aus Eischaum und Marsalawein). Weine: Barolo, Barbera, Barbaresco, Gattinara, Grignolino.
Lombardei: Gerichte: Risotto alla Milanese (Reis mit Safran und Weißwein), Zuppa Pavese (wohl schmeckende klare Suppe mit pochiertem Ei), Minestrone (Gemüsesuppe), Osso buco (Kalbshaxenscheiben mit Tomatensoße und Reis), Panettone (Weihnachtskuchen mit Rosinen und kandierten Früchten). Weine: Valtellina, Sassella, Grumello, Inferno.
Trentino und Südtirol: Beide Regionen sind bekannt für ausgezeichnete Wurst und Schinken. Weine: Lago di Caldaro, Santa Maddalena.
Venetien: Gerichte: Fegato alla Veneziana (hauchdünn geschnittene Kalbsleber mit Zwiebeln in Butter gebraten), Baccalà alla Vicentina (gepökelter Kabeljau, in Milch gedünstet), Radicchio rosso di Treviso (wilder, leicht bitterer roter Salat). Weine: Soave, Bardolino, Valpolicella.
Friaul-Julisch Venetien: Gerichte: Pasta e fagioli (Nudeln mit Bohnen), Prosciutto di San Daniele (Schinken). Weißweine: Tokai, Malvasia, Pinot Bianco, Pinot Grigio. Rotweine: Merlot, Cabernet, Pinot Nero.
Ligurien: Gerichte: Pesto (Soße aus Basilikum, Knoblauch, Pinienkernen und Pecorino-Käse), Cima Genovese (kaltes Kalbfleisch gefüllt mit Kalbshirn, Zwiebeln und Kräutern), Pandolce (Kuchen mit Orangengeschmack). Wein: Sciacchettra.
Emilia-Romagna: Gerichte: Parmigiano (Parmesankäse), Prosciutto di Parma (Parmaschinken), Spaghetti Bolognese (Nudeln mit einer Soße aus Fleisch, Käse und Tomaten), Vitello alla Bolognese (Kalbskottelet mit Parmaschinken und Käse), Cotechino e zampone (Würstchen und mit Schweinefleisch gefüllte Schweinshaxe). Weine: Lambrusco, Albana, Trebbiano, Sangiovese.
Toskana: Gerichte: Bistecca alla Fiorentina (großes T-Bone-Steak über dem Holzfeuer gegrillt, mit frischgemahlenem schwarzen Pfeffer und Olivenöl gewürzt), Minestrone alla Fiorentina (kräftige Gemüsesuppe mit Landbrotscheiben), Pappardelle alla lepre (Nudeln mit Hasensoße), Tortina di carciofi (gebackene Artischockenpastete), Cinghiale di Maremma (Wildschwein aus der Maremma-Region in der Nähe von Grosseto), verschiedene Gerichte mit Schinken, Würstchen und Steak. Süßigkeiten: Panforte di Siena (Gebäck aus Honig, kandierten Früchten, Mandeln und Gewürznelken), Castagnaccio (Maronenkuchen mit Nüssen und Sultaninen), Ricciarelli (dünne Kekse aus Honig und Mandeln aus Siena). Weine: Chianti, Vernaccia, Aleatico, Brunello di Montalcino.
Marken: Gerichte: Brodetto (verschiedene Fischsorten auf Toastbrot, garniert mit Kartoffeln, Sellerie, Tomaten, Lorbeerspitzen und Weißwein), Pasticciata (Nudeln, im Ofen gebacken). Weine: Verdicchio.
Abruzzen-Molise: Gerichte: Die beliebteste Pasta der Region ist Maccheroni alla chitarra, weil die Teigwaren in dünne Streifen geschnitten werden. Süßigkeiten: Parrozzo (Schokoladenkuchen), Zeppole (süße Nudeln). Rotwein: Cerasolo di Abruzzo, Montepulciano. Weißwein: Trebbiano (trocken). Centerbe ist ein hochprozentiger Likör.
Umbrien: Gerichte: Schwarze und weiße Trüffel, Spaghetti, Porchetta alla Perugina (Spanferkel), Carne ai capperi e acciughe (Kalbsfleisch mit Kapern und Kräutersoße), hervorragende Würstchen, Salamisorten und Prosciutto, die in ganz Italien geschätzt werden. Sehr gutes kaltgepresstes Olivenöl kommt aus dieser Region. In der umbrischen Küche verwendete einheimische Zutaten sind: Schweine- und Rindfleisch, Käse, Linsen aus Valnerina, Fisch aus dem Trasimeno-See und dem Fluss Nera sowie Pilze, Gemüse und Kartoffeln aus Colfiorito. Weine: Orvieto (weiß, süß oder trocken) und zahlreiche Rot- und Weißweine (darunter Rubesco aus Torgiano und Weine aus Sagrantino und Montefalco).
Kampanien: Gerichte: Pizza (kulinarischer Stolz der Campania) mit allen möglichen Belägen, Bistecca alla pizzaiola (Steak mit Soße aus Tomaten, Knoblauch und Oregano), Sfogliatelle (süße Käsetaschen mit Ricottakäse), Mozzarella (Kuh- oder Büffelmilch). Die Weine der Region kommen von den Inseln Capri und Ischia.
Apulien: Gerichte: Coniglio ai capperi (Kaninchen mit Kapern) und Ostriche (panierte frische Austern). Weine: Sansevero, Santo Stefano, Aleatico di Puglia.
Kalabrien und Basilikata: Gerichte: Sagne chine (Lasagne mit Artischocken und Fleischbällchen), Zuppa di cipolle (Zwiebelsuppe mit italienischem Weinbrand), Sarde (frische Sardinen mit Olivenöl und Oregano), Alici al limone (frische Anchovis in Zitronensaft gebacken), Melanzane sott'olio (eingelegte Auberginen). Süßigkeiten: Mostaccioli (Schokoladenkekse), Cannariculi (gebratenes Honiggebäck). Weine: Agliatico, Cirò.
Sizilien: Gerichte: Pesce spada (gegrillter Schwertfisch mit Weinbrand, Mozzarella und Kräutern gefüllt), Pasta con le Sarde (Nudeln mit frischen Sardinen), Caponata (gehaltvolles Gericht mit Oliven, Anchovis und Auberginen), Pizza Siciliana (Pizza mit Oliven und Kapern), Triglie alla Siciliana (gegrillte Meerbarbe mit Orangenschale und Weißwein). Süßigkeiten: Cassata (Eiscreme in verschiedenen Geschmacksrichtungen, kandierte Früchte und Bitterschokolade), Frutti di marturana (Marzipanfrüchte). Weine: Regaleali, Corvo di Salaparuta (rot und weiß, sehr aromatisch und ideal zu Fisch), Marsala.
Sardinien: Zahlreiche Fischgerichte (z. B. Hummer in Suppen, Eintöpfen oder gegrillt), Burrida (Eintopf mit Katzenhai und Rochen), Calamaretti alla Sarda (gefüllte junge Tintenfische). Weine: Vernaccia, Cannonau, Piani, Oliena, Malvasia.
90% römisch-katholisch; protestantische, jüdische und muslimische Minderheiten.
Die römisch-katholische Kirche spielt in Italien auch heute noch eine wichtige Rolle und übt einen starken Einfluss auf die Sozialstruktur aus. Der Familienzusammenhalt ist bedeutend stärker als in den meisten anderen europäischen Ländern.
Garderobe: Freizeitkleidung ist weit verbreitet, Badeanzüge gehören jedoch an den Strand. Korrekte Kleidung wird beim Betreten von Kirchen und in kleinen, traditionellen Gemeinden erwartet. Auf schriftlichen Einladungen wird im Allgemeinen vermerkt, ob Anzug oder Smoking bzw. Kostüm oder Abendkleid erwünscht sind.
Rauchen: In Italien ist in allen öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln sowie in Kinos, Restaurants, Bars und Kneipen Rauchen verboten. Gastbetriebe können aber Raucherzonen haben, die durch Mauern und Türen abgeschlossen und mit Luftabzugs-Einrichtungen ausgestattet sind.
Die Städte Bozen, Neapel und Verona gehen mit dem Rauchverbot noch einen Schritt weiter: In Neapel und Verona darf unter freiem Himmel bei Demonstrationen und bei Kulturveranstaltungen grundsätzlich nicht geraucht werden sowie in Parks und Grünanlagen, wenn sich in der Nähe Schwangere oder Kinder unter 12 Jahren aufhalten. In Bozen darf grundsätzlich nicht im Freien geraucht werden. Am Strand von Bibione ist das Rauchen ebenfalls verboten. Nur unter gemieteten Sonnenschirmen darf dort geraucht werden.
Der Strand von Bibione an der Adria ist seit 2018 rauchfrei.
Trinkgeld ist in der Gastronomie nicht sehr verbreitet. Bedienungsgeld und Umsatz- bzw. Aufenthaltssteuern sind in den Hotelrechnungen enthalten. Dennoch sind 5 € pro Woche für das Zimmermädchen üblich. In Restaurantrechnungen ist eine Art Grundgebühr für das Gedeck und das Brot enthalten. Wer besonders zufrieden war, kann zusätzlich etwas Trinkgeld auf dem Tisch liegen lassen. Auch im Taxi ist man nicht verpflichtet, Trinkgeld zu geben. Hilft der Taxifahrer mit dem Gepäck, freut er sich auch über etwas Trinkgeld.
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Gemäßigtes mitteleuropäisches Klima, wobei sich das Klima im Osten als kontinental, im Gebirge als alpin und im Süden als mediterran beeinflusst beschreiben lässt. Die Temperatur und die Niederschlagsmenge sind stark von der Höhe und Lage der einzelnen Landesteile abhängig. Bei Touren im Hochgebirge sollten unbedingt vorher Informationen über die Wetterlage, Schneebeschaffenheit und Lawinengefahr eingeholt werden. Warnungen von Einheimischen sind zu beachten.
Im Sommer ist die Hochsaison für Wander- und Badeurlaube sowie Städtereisen im Juli und August, weniger los ist im Juni und September. Die Wintersaison dauert von Anfang Dezember bis Anfang März, in höheren Regionen bis Ende Mai.
U. a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder könenn für einem Aufenthalt von bis zu 3 Monaten mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz ([1] Ausnahmen: Einen Reisepass benötigen Staatsangehörige von Dänemark, Lettland, Litauen, Irland (Rep.) und Schweden.).
Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein. Reisepässe von EU-Bürgern und Schweizern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Österreich ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen).
Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen.
Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).
Einreisevisum (Kurzzeit-/Langzeitvisum), Flughafentransit- und Transitvisum.
Kurzzeitvisum: bis zu 3 Monate. Transitvisum: bis zu 5 Tage.
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengen-Land mit dem nächsten Anschluss in ein anderes Nicht-Schengen-Land weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Weiterreisepapiere verfügen, benötigen kein Transitvisum.
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).
Schengen-Visum:
(a) Reisepass, der mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist und der innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses.
(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.
(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.
(e) Visumgebühr.
(f) 2 aktuelle biometrische Passbilder.
(g) 1 ausgefülltes Antragsformular.
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den österreichischen Vertretungen in Deutschland Visa nur noch in Individualfällen ausgestellt.
Informationen von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen).
Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
EU-Bürger und Schweizer, die sich länger als 3 Monate in Österreich aufhalten wollen, müssen innerhalb von vier Monaten ab Einreise bei der zuständigen Niederlassungsbehörde eine Anmeldebescheinigung beantragen. Dazu ist u. U. der Reisepass erforderlich. Nach weiteren fünf Jahren ununterbrochenen Aufenthalts besteht das Recht auf Daueraufenthalt.
Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Alleinreisende österreichische Minderjährige benötigen bei der Ausreise aus Österreich eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten / Eltern sowie ihre Geburtsurkunde und eine Passkopie der Sorgeberechtigten / Eltern. Alleinreisenden ausländischen Minderjährigen wird eine Reiseerlaubnis der Eltern/Sorgeberechtigten empfohlen.
Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein. Reisepässe von EU-Bürgern und Schweizern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen.
Stand - Tue, 01 Oct 2024 15:00:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Tue, 01 Oct 2024 14:54:47 +0200)
Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen
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- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
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Terroristische Anschläge können auch in Österreich nicht ausgeschlossen werden. Anfang Oktober 2023 wurde für Österreich eine erhöhte Terrorwarnstufe ausgerufen. In der Wiener Innenstadt wurde im November 2020 ein terroristischer Angriff verübt.
Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle und Handtaschenraub kommen insbesondere in den Großstädten an von Touristen stark frequentierten Orten vor. Gewaltkriminalität ist selten.
Wenn Sie eine Reise mit dem Kfz durch Slowenien planen, informieren Sie sich bitte vor Reiseantritt im Reise- und Sicherheitshinweis Slowenien.
Die durch extreme Niederschläge verursachte Hochwasserlage hat sich entspannt.
Aktuelle Informationen über Fahrpläne und Streckenunterbrechungen sind über SCOTTY der österreichischen Bahn abrufbar.
Es herrscht gemäßigtes Alpin-Klima mit zunehmend kontinentalem Einfluss nach Osten.
Im Winter kommt es in den Bergen immer wieder zu Lawinenabgängen und auch Sperrungen von Gebieten wie insbesondere von Tälern.
Schnee- und Gletscherschmelze können auch im Frühjahr Lawinen und Erdrutsche verursachen. Ganzjährig kann es zu Berg- und Felsstürzen sowie Gerölllawinen kommen.
Seit dem 16. September 2024 bis einschließlich zum 15. März 2025 werden an der deutsch-österreichischen Grenze Binnengrenzkontrollen durchgeführt.
Die grenzpolizeilichen Maßnahmen werden situationsabhängig räumlich und zeitlich flexibel vorgenommen.
Österreich ist Teil des sog. Schengenraums; gleichwohl muss mit Grenzkontrollen an den Landesgrenzen gerechnet werden. Das gilt sowohl für den Auto,- Bus,- und Zugverkehr als auch für Flughäfen. Österreich führt regelmäßig Grenzkontrollen sowohl an der österreichisch-ungarischen als auch an der österreichisch-slowenischen Grenze durch. Dies kann unter Umständen zu Wartezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr führen.
Es gibt es sehr gut ausgebautes und dichtes Eisenbahn- und Busverkehrsnetz.
Auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen gilt eine Vignettenpflicht für Pkw, Motorräder und leichte Wohnmobile.
Für einzelne besondere Streckenabschnitte wie insbesondere Alpenüberquerungen werden zusätzliche Mautgebühren verlangt. Dort entfällt dann die Vignettenpflicht.
Ortsdurchfahrten können für Transitreisende gesperrt sein.
Die Vignette kann neben der bisherigen Form als Klebevignette auch als digitale Vignette im ASFiNAG-Webshop oder über die ASFiNAG-App zum identischen Preis erworben werden. Die digitale Vignette gilt erst ab dem 18. Tag nach dem Kaufdatum und wird mit dem Kennzeichen im System erfasst.
Klebevignetten dürfen nur auf die Windschutzscheibe, z. B. am linken Rand oder hinter dem Rückspiegel, mit direktem Kontakt geklebt werden, bei Motorrädern sichtbar an einem nicht oder nur schwer zu entfernenden Teil des Motorrades. Nicht geklebte Vignetten sowie nicht gelochte Zeitvignetten (2-Monats-Vignetten, 10-Tages-Vignetten) sind ungültig.
Der untere Vignettenabschnitt muss aufbewahrt werden, die Trägerfolie mit Seriennummer dient als Kaufnachweis.
Kontrollen werden durch Polizei, Zollwache und Mautaufsichtsorgane meist automatisiert durchgeführt, wobei Kfz aus Deutschland durch eine Abfrage beim Kraftfahrzeugregister Flensburg identifiziert werden. Bei fehlender, nicht ordnungsgemäß angebrachter oder manipulierter Vignette werden hohe Strafen erhoben. Fehlerhaft angebrachte Vignetten werden bei den automatischen Kontrollen nicht erfasst.
Vom 1. November bis 15. April müssen Fahrzeuge bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Winterreifen oder Schneeketten ausgerüstet sein.
Die Promillegrenze beträgt 0,5. Für Personen, die den Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen, gilt 0,1 Promille.
Für in- und ausländische Lenker mehrspuriger Fahrzeuge gilt eine Mitführ- und Tragepflicht von Warnwesten. Verstöße sind bußgeldbewehrt.
Bei Überschreiten des Tempolimits drohen empfindliche Geldbußen.
Der deutsche Führerschein wird anerkannt.
Es ist an allen öffentlichen Orten nicht mehr erlaubt, das Gesicht durch Kleidung oder andere Gegenstände zu verhüllen bzw. zu verbergen (Ausnahmen: COVID-19-Maskenpflicht oder Kälte). Ein Verstoß zieht eine Strafe von 150 EUR nach sich, die in bar oder mit Kreditkarte beglichen werden kann. Weitere Auskünfte erteilt das österreichische Bundesministerium für Inneres.
Landeswährung ist der Euro (EUR). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind vielerorts möglich. Nicht alle Dienstleistungen sind bargeldlos möglich; insbesondere in der Gastronomie wird häufig nur Barzahlung akzeptiert.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Österreichs sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Österreich ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bieten das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und das österreichische Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz.
Für die Einreise nach Österreich sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Österreich zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber.
In großen Teilen des Landeskommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse.
Das Versorgungsniveau in Österreich ist gut.
Es besteht in Österreich für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
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Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
Republik Österreich.
Wien.
Die Schweiz, Liechtenstein, Deutschland, die Tschechische Republik, die Slowakische Republik, Ungarn, Slowenien und Italien grenzen an den Binnenstaat Österreich. Fast die Hälfte dieses Gebirgslandes wird von Wald bedeckt, höchste Erhebung ist mit 3798 m der Großglockner. Es gibt fünf Großlandschaften: Die Ostalpen, das Alpen- und Karpatenvorland, das Vorland im Osten, das Wiener Becken und das Granit- und Gneishochland. Das Dachsteingebirge in Oberösterreich, die Tiroler Berggipfel, die Kärntner Seen, das Salzkammergut, der Donauraum und die tiefen Wälder der Steiermark sind nur einige der zahlreichen Anziehungspunkte dieses beliebten Reiselandes.
Parlamentarisch-demokratische Bundesrepublik seit 1918 mit neun Bundesländern. Verfassung von 1920, letzte Änderung 2008. Zweikammerparlament: Bundesrat der Landtage und Nationalrat mit 183 Mitgliedern. Amtszeit des Bundespräsidenten sechs Jahre. Die Bundesregierung muss das Vertrauen des Nationalrates genießen, dessen Abgeordnete alle vier Jahre gewählt werden. Die Mitglieder des Bundesrates werden direkt von den Landtagen entsandt. Österreich ist EU-Mitglied.
Alexander Van der Bellen, seit Januar 2017.
Bundeskanzler Karl Nehammer, seit Dezember 2021.
230 V, 50 Hz. Kein Adapter notwendig.
Österreichs schöne Landschaft reicht von den majestätischen Alpen bis hin zu den grünen Tälern der Donau. Die österreichischen Städte sind ebenfalls reizvolle Ziele. So wurde die Hauptstadt Wien im Jahr 2018 von dem britischen Magazin The Economist zur lebenswertesten Stadt der Welt gekürt. Österreich ist sowohl für seine historischen Gebäude, beeindruckenden Museen und Galerien als auch für seine erstklassigen Skigebiete bekannt.
Zu Österreichs einflussreichen Söhnen gehören die Musikgenies Wolfgang Amadeus Mozart und Franz Schubert sowie der “Vater der Psychoanalyse”, Sigmund Freud.
Architektonisch besonders wertvoll sind die Bauten der einst mächtigen Habsburger, die Mitteleuropa sieben Jahrhunderte lang dominierten, sowie Wien mit dem reich verzierten Opernhaus und der kaiserlichen Hofburg sowie zahlreiche andere historische Städte. Mozarts Geburtsort, Salzburg, schmückt sich mit wunderbaren Kirchen aus dem Barock und einem Hintergrund aus schneebedeckten Berggipfeln.
Die nationale Fluggesellschaft Austrian Airlines (OS) fliegt von den meisten großen Städten Deutschlands und der Schweiz nach Österreich.
Wien, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz und Salzburg werden im internationalen Flugverkehr angeflogen, z.B. durch die Lufthansa (LH), Eurowings (EW) und Swiss (LX). Condor (DE) verbindet Frankfurt/M. mit Wien.
Wizz Air (W6) bedient u.a. Dortmund-Wien.
Frankfurt - Wien: 1 Std. 20 Min.; Frankfurt - Innsbruck: 1 Std. 05 Min.; Frankfurt - Graz: 1 Std. 20 Min.; Frankfurt - Salzburg: 55 Min.;
Berlin - Wien: 1 Std. 20 Min.; Köln/Bonn - Wien: 1 Std. 30 Min.; München - Wien: 1 Std;
Zürich - Wien: 1 Std. 20 Min.; Basel - Wien: 1 Std. 35 Min.; Bern - Wien: 1 Std. 30 Min.; Genf - Wien: 1 Std. 40 Min.
Ein exzellent ausgebautes Autobahn-, Schnellstraßen- und Bundesstraßennetz verbindet Österreich mit allen Nachbarstaaten. Alle Hauptverbindungs-Grenzübergänge (Autobahn- und Bundesstraßen-Grenzübergänge) sind Tag und Nacht geöffnet.
Fernbus: U.a. Flixbus fährt von Deutschland und der Schweiz nach Österreich.
Maut: In Österreich sind sämtliche Autobahnen und Schnellstraßen mautpflichtig. Auto-Reisende benötigen eine Vignette (Pickerl); erhältlich ist diese wahlweise für 1 Tag, 10 Tage, 2 Monate oder ein Jahr beim ADAC, an grenznahen Tankstellen, digital und in den ASFINAG Vertriebsstellen.
Unterlagen: Der nationale Führerschein ist ausreichend.
EuroCity- und InterCity-Züge verbinden Österreich mit allen Nachbarländern.
Es gibt mehrmals täglich direkte ICE-Verbindungen nach Wien
- ab Berlin via Nürnberg,
- ab Frankfurt,
- ab Hamburg via Berlin,
- ab Dortmund,
- ab Hannover,
- ab Nürnberg und
- ab München nach Wien.
Außerdem gibt es die ICE-Verbindungen u.a. zwischen
Berlin - Frankfurt a.M. - Stuttgart - München - Innsbruck;
München - Salzburg - Klagenfurt;
Innsbruck - München.
Der InterCity-Express von Hamburg nach München (Linie im Einstundentakt) hat Anschluss nach Salzburg, Wien, Graz und Klagenfurt.
Von Nürnberg nach Wien verkehren ICE-Züge im Zweistundentakt.
Es fahren EuroCity-Züge von Zürich nach Wien.
Es besteht u.a. auch eine Verbindung zwischen Halle - Erfurt - Bregenz sowie Landeck in Tirol.
Mit dem österreichischen Railjet gibt es alle 2 Stunden Direktverbindungen zwischen München und Wien. Außerdem fährt der Railjet direkt von Zürich nach Wien (Fahrzeit: 7 Std. 50 Min.) und Innsbruck (Fahrzeit: 3 Std. 30 Min.) jeweils mehrmals täglich sowie nach Graz (Fahrzeit: 9 Std. 34 Min.) 1-mal täglich. Nach Prag gibt es Verbindungen von Graz (Fahrzeit: 6 Std. 40 Min.) und Wien aus (Fahrzeit: 3 Std. 57 Min.). Der Vindobona verbindet Berlin via Dresden und Prag mit Wien.
Die WESTbahn fährt ab München und ab Rosenheim zu mehreren österreichischen Städten, wie z.B. Wien, Salzburg, Linz und Innsbruck.
Der FlixTrain verbindet u.a. München mit Innsbruck.
Die Nachtzüge von Nightjet (www.nightjet.com) fahren u.a. aus Deutschland und der Schweiz nach Österreich:
Berlin - Dresden - Wien - Graz
Hamburg - Hannover - Göttingen - Wien
Düsseldorf - Köln - Bonn - Mainz - Frankfurt - Nürnberg - Wien
Hamburg - Hannover - Göttingen - München - Augsburg - Innsbruck
Düsseldorf - Köln-Bonn - Mainz - Frankfurt - Augsburg - München - Innsbruck
Zürich - Innsbruck - Linz - Wien
Zürich - Feldkirch - Innsbruck - Leoben - Graz und
Zürich - Feldkirch - Villach.
Der Luxuszug Venice Simplon-Orient-Express verbindet Wien mit Paris und Venedig.
Trenitalia und ÖBB verbinden Wien über Villach mit Venedig.
Der Urlaubs-Express von Train4You bietet Nachtzüge auf den folgenden Strecken (Autotransport auf dem deutschen Teil der Strecke möglich):
- Hamburg - St. Anton - Hamburg.
- Münster - Dortmund - Essen - Köln - Wörgl - Innsbruck - Ötztal - St. Anton - Düsseldorf.
- Münster - Dortmund - Essen - Köln - Wörgl - Kirchberg - St. Johann - Zell am See -Düsseldorf.
Der Urlaubs-Express fährt als Autoreisezug u.a. auf den Strecken Düsseldorf - Villach, Hamburg -Lörrach sowie Hamburg - Villach.
Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind in Österreich gültig.
Donaukreuzfahrten von Passau über Wien nach Budapest und auch weiter bis Bukarest und ans Schwarze Meer werden von verschiedenen Reiseveranstaltern angeboten, u. a. von DDSG-Blue Danube Schifffahrt, Tel. +43 1 58 88 00.
Der Reiseveranstalter Wurm + Noé bietet Fahrten auf der Donau von Passau nach Wien über Linz an. Im Sommer werden auch Abend- und Feuerwerksfahrten veranstaltet. Weitere Informationen von Donauschifffahrt Wurm + Noé, Tel. +49 851-929 292.
Inlandflüge der Austrian Airlines (OS) verkehren zwischen Wien und Graz, Innsbruck und Salzburg. Außerdem gibt es Flugverbindungen zwischen Salzburg und Linz sowie Graz und Linz. Achtung: Zwischen Wien und Salzburg bietet Austrian Airlines (OS) keine Verbindung mehr an. Es bestehen jedoch häufige Zugverbindungen zwischen diesen beiden Städten. Airail-Züge können über Austrian Airlines (OS) gebucht werden.
Maut: In Österreich sind fast alle Autobahnen und Schnellstraßen durchgängig mautpflichtig. Motorisierte Fahrzeuge (Pkw, Motorräder, Wohnmobile etc.) benötigen für die mautpflichtigen Straßen eine Vignette (Pickerl). Die Vignette ist in zwei Varianten erhältlich - digital und als Aufkleber. Hinweis: Beim Kauf der digitalen Vignette muss beachtet werden, dass die e-Vignette wegen des Widerrufrechts frühestens am 18. Tag nach dem Onlinekauf gültig ist. Die e-Vignette muss deshalb rechtzeitig vor der Reise erworben werden.
Zurzeit sind die folgenden Streckenabschnitte mautfrei: die A 1 West Autobahn zwischen der Staatsgrenze am Walserberg und der Anschlussstelle Salzburg Nord, die A 12 Inntal Autobahn zwischen der Staatsgrenze bei Kufstein und der Anschlussstelle Kufstein-Süd, die A 14 Rheintal/Walgau Autobahn zwischen der Staatsgrenze bei Hörbranz und der Anschlussstelle Hohenems sowie die Mautstrecke A 26 Linzer Autobahn, die sich derzeit aber noch im Bau) befindet.
Vignetten für 10 Tage, 2 Monate oder ein Jahr sind im Vorverkauf in den ADAC Vertriebsstellen, über den ADAC-Shop oder telefonisch unter 0800 5 10 11 12 (Mo. – Sa.: 8:00-20:00 Uhr) sowie an grenznahen Tankstellen und in den ASFINAG-Vertriebsstellen erhältlich. Richtig klebt man die Vignette innen an die Windschutzscheibe im linken oberen Bereich oder hinter den Rückspiegel. Eine digitale Vignette ist sowohl für Einzelfahrten, für 1 Tag, 10 Tage, 2 Monate als auch als Jahreskarte im ASFINAG-Shop erhältlich.
Für Wohnmobile, Busse und LKW gilt eine fahrleistungsbezogene Maut, die über eine so genannte GO-Box an der Windschutzscheibe ermittelt und im Pre-Paid- bzw. Post-Paid-Verfahren abgebucht wird. Die GO-Box ist an ausgewiesenen Vertriebsstellen in Österreich, Deutschland und der Schweiz sowie über GO Maut erhältlich.
Für einige Strecken, den so genannten Sondermautstrecken wird Maut gesondert erhoben.
Weitere Informationen erteilt der Österreichische Automobil-, Motorrad- und Touring Club (ÖAMTC).
Tankstellen: Das Tankstellennetz ist in Österreich flächendeckend vorhanden.
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In nahezu allen Städten, auf Flughäfen und Bahnhöfen findet man Niederlassungen von Mietwagenfirmen.
In der Regel muss der Fahrer vor Anmietung mindestens 1 Jahr im Besitz eines in Österreich gültigen Führerscheins sein.
Deutsche Führerscheine sind ebenso wie die der anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftraums in Österreich gültig.
Für einige Fahrzeugkategorien ist ein Mindestalter von 21 bzw. 25 Jahren Voraussetzung.
Flixbus verkehrt zwischen zahlreichen Städten innerhalb Österreichs.
Verkehrsbestimmungen:
- Gurtanlegepflicht.
- Motorrad-, Quad- (die für mehr als 25 km/h zugelassen sind), Mopedfahrer und Beifahrer müssen Sturzhelme tragen und mit Abblendlicht fahren.
- Promillegrenze: 0,5 ‰ (0,1 ‰ u.a. für Fahrer und Fahrerinnen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres).
- Telefonieren ist am Steuer nur mit Freisprecheinrichtungen erlaubt.
- Das Tragen von fluoreszierenden Warnwesten ist für Autofahrer Pflicht, wenn sie ihr Fahrzeug außerhalb von geschlossenen Ortschaften verlassen und sich auf der Fahrbahn aufhalten, was bei Pannen oder Unfällen der Fall ist.
- Autofahrer müssen zwischen dem 1. November und dem 15. April eines Jahres bei schneebedeckten und vereisten Fahrbahnen an allen Rädern Winterreifen montiert oder Schneeketten an den Antriebsrädern angebracht haben. Schneeketten sind nur erlaubt, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist.
- Autofahrer dürfen und einspurige Krafträder müssen tagsüber ganzjährig das Abblendlicht einschalten.
- Rauchen ist in privaten Pkw verboten, wenn mindestens ein Minderjähriger mitfährt.
- Kinder bis 14 Jahren bzw. mit einer Körpergröße von unter 135 cm müssen durch ein geeignetes Kinderrückhaltesystem (Babyschale, Kindersitz, Sitzerhöhung etc.) gesichert werden.
- Die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von Reifen muss eingehalten werden.
Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- innerorts: 50 km/h;
- auf Landstraßen: 100 km/h;
- auf Autobahnen:
Pkw: 100 km/h
Pkw mit Anhänger/ Wohnwagen mit Gesamtgewicht bis max. 3,5 t: 100 km/h,
Pkw mit Anhänger / Wohnwagen mit Gesamtgewicht über 3,5 t: 80 km/h,
Motorrad: 130 km/h.
In Notfällen ist der Österreichische Automobilclub ÖAMTC unter der Telefonnummer 120 rund um die Uhr erreichbar.
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (89) 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (89) 76 76 76.
Ein ausländischer nationaler Führerschein ist in Österreich uneingeschränkt und unbefristet gültig, wenn er in einem EU-Land oder in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ausgestellt wurde. Nationale Führerscheine aus den meisten anderen Ländern sind in Österreich befristet gültig. Nicht in deutscher Sprache ausgestellte Führerscheine bedürfen eines Internationalen Führerscheins als Zusatzdokument, der von Österreich anerkannt wird, wenn der nationale Führerschein in einem Land ausgestellt wurden, das das Wiener Straßenverkehrsübereinkommen von 1968 oder das Genfer Straßenverkehrsübereinkommen von 1949 unterzeichnet und ratifiziert hat. Führerscheine aus einigen wenigen Ländern werden in Österreich nicht anerkannt, wie zum Beispiel aus dem Kosvo, China und Afghanistan. Hinweis: Ausländische vorläufige Führerscheine werden nicht anerkannt.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen. Dennoch wird EU- und EFTA-Bürgern empfohlen, die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr mitzunehmen, um bei eventuellen Schadensfällen in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz. Außerdem kann die Versicherungskarte die Unfallaufnahme erleichtern.
In Wien verkehren Busse, U-Bahnen, Vorortzüge und Straßenbahnen. Einheitsfahrpreise, Zeitkarten und Sammelfahrscheine sind bei den Wiener Verkehrsbetrieben und in Tabak-Trafiken erhältlich.
In der Wiener Innenstadt kann man neben dem traditionellen Fiaker auch den ebenso umweltfreundlichen Rikscha-Service nutzen.
Empfehlenswert ist die Vienna City Card für 24, 48 oder 72 Stunden. Sie beinhaltet den Fahrschein für die Wiener Linien (U-Bahn, Bus und Tram) sowie die Hop-On Hop-Off Touren von Big Bus Tours, und sie bietet zusätzlich mehr als 210 Vorteile – vom Museum bis zum Heurigen.
Kinder bis 6 Jahre fahren immer gratis, Kinder bis 15 Jahre fahren an Sonn- und Feiertagen und während der Wiener Schulferien gratis (Lichtbildausweis nötig!).
Linienbusse verkehren in fast allen Städten. In Linz, Innsbruck und Graz fahren auch Straßenbahnen; in Linz, Innsbruck und Salzburg Oberleitungsbusse.
In Innsbruck können Inhaber der Welcome Card öffentliche Verkehrsmittel kostenlos nutzen.
Taxis: Die Taxis in den größeren Städten sind mit einem amtlich geeichten Taxameter versehen. Der Tarif wird sowohl nach gefahrenen Kilometern als auch nach Zeit berechnet. In Wien ist für Gepäck kein Gepäckzuschlag zu bezahlen.
Bei Fahrten von Wien zum Flughafen (bitte schon bei der Bestellung ein "Flughafentaxi" verlangen) gibt es verschiedene Anbieter mit Fixpreisen ab 25 €.
Informationen zu behindertengerechten Taxis, Fahrtendienste und Sightseeing-Touren für Behinderte sind von der Österreich Werbung erhältlich (s. Adressen).
Das Netz der österreichischen Bundesbahn ÖBB ist an das gesamte europäische Eisenbahnnetz angeschlossen. Auf allen Hauptstrecken fahren die Züge im Ein- und Zweistundentakt. In den größeren Städten sind direkte Anschlüsse gewährleistet.
Auch die WESTbahn verbindet in Österreich zahlreiche Städte miteinander, u.a. fährt sie mehrmals täglich direkt zwischen Wien und Innsbruck.
Zu den touristisch schönsten Bahnstrecken gehören die Routen
Innsbruck-Brenner,
Innsbruck-Buchs,
Innsbruck-Bruck an der Mur-Wien,
Innsbruck-Feldkirch-Innsbruck,
Innsbruck-Garmisch-Zugspitze,
Innsbruck-Salzburg-Innsbruck,
Linz-Selzthal-Amstetten-Linz,
Salzburg-Zell am See-Innsbruck,
Salzburg-Gmünden-Stainach-Salzburg,
Salzburg-Wien,
Salzburg-Villach-Salzburg,
Wien-Puchberg am Schneeberg-Hochschneeberg-Wien-Bruck an der Mur-Innsbruck,
Wien-Klagenfurt-Udine-Trieste.
In den Ballungszentren verkehren Nahverkehrszüge in dichten Intervallen.
Für Urlauber sind die romantischen Regional- oder Zahnradbahnstrecken, die so genannten Nostalgieangebote, besonders reizvoll.
Die Nachtzüge Nightjet fahren auf folgenden Strecken:
Bregenz - Feldkirch - Innsbruck - Salzburg - Wien
Graz - Bruck an der Mur - Feldkirch
Villach - Bruck an der Mur - Wien.
Sonderkarten der Österreichischen Bundesbahn (ÖBB) sind:
- Die VORTEILScard (50 % Ermäßigung, bei Online-Buchung oder am Fahrkartenautomaten, 45 % an Ticketschaltern und in ÖBB-Reisebüros);
- Außerdem gibt es Rückfahrkarten auf Kurzstrecken zu ermäßigten Preisen, Netzkarten, Freizeittickets, Seniorenpässe, Schülerpässe, Jugendtickets und Familien- und Gruppentickets.
Im grenzüberschreitenden Bahnverkehr zwischen Deutschland und Österreich sind die Bahncard 25 und die Bahncard 50 gültig, Einzelheiten s. Deutschland.
Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind in Österreich gültig.
Hinweis: Früh- und Online-Bucher erwerben ihr ÖBB-Ticket günstiger.
Rundfahrten: Manche Reiseveranstalter bieten Kreuzfahrten auf der Donau und auf dem Bodensee an. Die Kreuzfahrten dauern zwischen einem Tag und einer Woche und werden vom Frühjahr bis zum Herbst angeboten.
Ardagger bietet Rundfahrten im Strudengau und im Enns Donauwinkel an, A-3321 Ardagger 155, Tel. +43 7479 6464. Für Gruppen sind Schifffahrten auch wochentags nach Vereinbarung möglich.
Brandner verkehrt zwischen Melk und Krems, Ufer 50, A-3313 Wallsee, Tel. +43 7433 25 90-21.
Weitere verschiedene Donau-Rundfahrten bietet DDSG Blue Danube, Tel. +43 158 880.
Fähren: Verschiedene Reedereien betreiben zwischen Mitte April und Ende Oktober regelmäßige Fährdienste auf der Donau.
Ein günstiges Angebot ist die Bodensee-Erlebniskarte-Plus. Die Karte ist wahlweise für 3, 7 oder 14 Tage an allen Bahnhöfen, Schiffsanlegestellen und in Verkehrsämtern rund um den Bodensee erhältlich. Man kann zwischen 3 Varianten wählen:
„Landratten“ und „Seebären“ bieten zu 160 Ausflugszielen freien Eintritt, darunter sind die Bodenseeklassiker, wie der Affenberg und das Schloss in Salem, das Zeppelin Museum Friedrichshafen, das SEA LIFE Konstanz, die alte Burg Meersburg, das Pfahlbaumuseum Unteruhldingen, die Pfänderbahn Bregenz und die Säntis Schwebebahn Schwägalp. Die Bodenseeschifffahrt ist in den beiden Varianten inklusive.
Die Variante „Sparfüchse“ gewährt bei den Bodensee-Klassikern rund 30% Nachlass.
Weitere Auskünfte von:
- Bodensee-Schiffsbetriebe GmbH, Tel. +49 7531 3640-0 sowie von der
- Internationalen Bodensee-Tourismus GmbH, Tel. +49 7531 909 430.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. Im Krankheitsfall wenden sich EHIC-Inhaber direkt an einen Vertragsarzt. Anschriften sind bei einer Gebietskrankenkasse erhältlich. Bestimmte ambulante Behandlungen können aber auch in den Ambulatorien der Gebietskrankenkassen erfolgen.
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
Die Notrufnummern lauten: Polizei: 133; Krankenwagen: 144; Feuerwehr: 122.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Betroffen sind vor allem Gebiete unter 1000 m sowie Flussniederungen entlang der Donau, in Kärnten, in der Steiermark und im Burgenland. Gegen diese Krankheit wird eine Impfung empfohlen.
Hepatitis B kommt vor. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Österreich gilt als terrestrisch tollwutfrei.
West-Nil-Fieber kann in den Sommermonaten auftreten. Es empfiehlt sich ausreichender Schutz gegen Mückenstiche.
1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.
Werden in allen größeren Städten und Urlaubsregionen von zahlreichen Hotels, Restaurants, Geschäften und Tankstellen akzeptiert. Einige Restaurants akzeptieren kein Bargeld. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks können in Österreich nur in den Großstädten in wenigen Banken und in Wechselstuben eingelöst werden.
Im Allgemeinen: Mo-Fr 08.30-12.30 und 13.30-16.00/17.00 Uhr (Zentralen sind teils durchgehend und abends länger geöffnet). Zum Teil unterschiedliche Öffnungszeiten in den einzelnen Bundesländern. Die Wechselstuben in Flughäfen und Bahnhöfen öffnen täglich 08.00-22.00 Uhr.
Für Reisende innerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen.
Reisende, die in die EU einreisen oder aus ihr ausreisen und Barmittel von 10.000 € oder mehr (zu Barmitteln zählen neben Bargeld auch Reiseschecks, Sparbücher, andere Währungen, auf Dritte ausgestellte Schecks, der tatsächliche Wert von Edelmetallen wie Gold, Silber und Platin (Goldmünzen mit einem Goldgehalt von mindestens 90 Prozent, ungemünztes Gold in Form von Barren, Nuggets oder Klumpen mit einem Goldgehalt von mindestens 99,5 Prozent), Edelsteine (aber nicht Schmuck))) mit sich führen, müssen diesen Betrag bei den Zollbehörden anmelden (ausgefülltes Formular ZA 292 bereit halten, herunterladbar auf www.bmf.gv.at).
Fremdwährungen und Reiseschecks werden von allen Banken, Sparkassen und Wechselstuben in Flughäfen und Bahnhöfen umgetauscht. Fast alle Reisebüros und Hotels nehmen ebenfalls Fremdwährungen an.
Amtssprache ist Deutsch. In Südkärnten wird außerdem Slowenisch gesprochen, im Burgenland spricht man auch offiziell Kroatisch und Ungarisch. In Wien gibt es türkische, tschechische und slowakische Volksgruppen. Viele Österreicher sprechen auch Englisch. Die regionalen Dialekte weichen z. T. stark vom Hochdeutschen ab.
Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Österreich eingeführt werden:
Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u.a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.
Frisches Fleisch und konserviertes Fleisch, Milch und Milchprodukte (siehe auch Einfuhrbestimmungen), bestimmte Waffen. Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).
Es besteht ein Einfuhrverbot u.a. für die folgenden Waren aus der Russischen Föderation in die EU: Diamanten, Gold, Schmuck, Zigaretten, Kosmetikartikel, Meeresfrüchte (z.B. Kaviar), Spirituosen (z.B. Vodka), Schuhe, Kleidung und Smartwatches.
Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind.
Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen:
800 Zigaretten (Personen ab 17 J.) (mit aufgedruckten Warnhinweisen in Deutsch);
400 Zigarillos (Personen ab 17 J.) (mit aufgedruckten Warnhinweisen in Deutsch);
200 Zigarren (Personen ab 17 J.) (mit aufgedruckten Warnhinweisen in Deutsch);
1 kg Tabak (Personen ab 17 J.) (mit aufgedruckten Warnhinweisen in Deutsch);
Tabak zum Erhitzen: 800 Tabaksticks oder bei anderer Aufmachung 250 g enthaltener Tabak;
10 Liter hochprozentige Alkoholika (Personen ab 17 J.);
20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry) (Personen ab 17 J.);
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) (Personen ab 17 J.);
110 Liter Bier (Personen ab 17 J.);
Parfüms und Eau de Toilette: Keine Beschränkungen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Menge für den persönlichen Verbrauch bestimmt ist.
Arzneimittel: Dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.
Andere Waren: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur mineralölsteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgeführten Reservebehälter befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 10 Litern im Reservebehälter nicht beanstandet.
Wenn darüber hinausgehende Mengen dieser Waren mitgeführt werden, wäre z. B. eine Hochzeit ein Ereignis, mit dem sich ein Großeinkauf begründen ließe.
Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden „Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt“ der Europäischen Kommission.)
Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.
Weitere Informationen sind vom österreichischen Bundesministerium Finanzen erhältlich.
Die Ländervorwahl für Österreich ist 0043. Die Ortsvorwahl für Wien ist 01.
Öffentliche Telefone können mit Telefonkarten oder Münzen genutzt werden. Telefonwertkarten sind in Postfilialen und in Tabakwarenläden erhältlich.
Netzbetreiber sind Drei.at, Magenta Telekom und A1. Die 5G-Netzabdeckung ist sehr gut. In Österreich bestehen u.a. GSM-Netze im 900 MHz-Bereich und im 1800 MHz-Bereich.
Auslandsroaming ist innerhalb der EU zum regulären Heimattarif des jeweiligen Anbieters nutzbar.
Kostenloser Internetzugang via öffentlicher WLAN-Hotspots besteht in Österreich an vielen Orten wie am neuen Hauptbahnhof, Wiener Westbahnhof, am Bahnhof Wiener Neustadt, am Flughafen Wien-Schwechat sowie an mehreren Stellen in der Stadt Wien sowie in anderen Städten.
Zahlreiche Telefonzellen sind so genannte MultimediaStationen, die mit Breitband-Internet ausgestattet sind. Öffentliche Telefonzellen verschwinden in Österreich jedoch immer mehr aus dem Stadtbild.
Die meisten Hotels, die zur Österreichischen Hoteliervereinigung gehören, sowie Schnellrestaurants bieten kostenloses W-LAN.
Hauptanbieter ist u.a. A1. Überwiegend werden Flatratetarife genutzt.
Briefmarken sind in Postämtern erhältlich. Fast alle Postämter nehmen postlagernde Sendungen entgegen. Briefkästen sind gelb.
Öffnungszeiten der Postämter: Mo-Fr 08.00-12.00 und 14.00-17.00/18.00 Uhr. Hauptpostämter und Postämter an großen Bahnhöfen sind täglich (einschl. Sonn- und Feiertage) rund um die Uhr geöffnet. Außerhalb der Öffnungszeiten steht der 24h-Postservice in den SB-Zonen der Postfilialen offen.
Trachtenkleidung, Kunsthandwerk, Keramik, Kunstschmiede- und Holzschnitzarbeiten sind schöne Urlaubsandenken.
Öffnungszeiten der Geschäfte: Mo-Fr 08.00-21.00 Uhr, Sa 09-00-18.00 Uhr, manche Geschäfte haben über Mittag geschlossen. Die Geschäfte in den großen Städten und Einkaufszentrenhaben haben jeden Samstag bis 18.00 Uhr geöffnet. Anderswo schließen fast alle Geschäfte samstags um 12.00 Uhr und haben nur am ersten Samstag jeden Monats bis 18.00 Uhr geöffnet.
Die österreichische Küche ist regional sehr unterschiedlich und von den verschiedenen Kulturen, die in der Geschichte Österreichs eine Rolle spielten, geprägt. Im Folgenden eine Auflistung der bekanntesten österreichischen Spezialitäten:
Hauptspeisen: Wienerschnitzel, Tafelspitz, Gulasch, Schweinsbraten mit Sauerkraut und Semmelknödel, Zwiebelrostbraten, Bauernschmaus (Fleischplatte), Kasspatzln (Käsespätzle), Schlutzkrapfen (gefüllte Teigtaschen), Tiroler Krapfen (mit Sauerkraut oder Preiselbeermarmelade), Zillertaler Krapfen (mit Kräutern und Quark gefüllte Teigtaschen).
Kleine Speisen: Zur Jause (Zwischenmahlzeit) gibt es z. B. Speck- und Käsebrot, verschiedene Arten von Würstel, wie Frankfurter, Debreziner, Bratwurst, Käsekrainer (üblicherweise mit Semmel/Brot und Senf), Saure Wurst (mit Essig und Zwiebel) und marinierten Graukäse.
Mehlspeisen: Sind eine Besonderheit der österreichischen Küche, man versteht darunter Süßspeisen, wie z. B. Kaiserschmarrn, Salzburger Nockerln, Palatschinken (gefüllt mit Marmelade, Quark oder Eis), Scheiterhaufen (Auflauf mit Äpfeln), Marillen- und Zwetschgenknödel, Buchteln mit Vanillesauce, Germknödel, Gebackene Mäuse (frittierte Teigklöße) und Mohr im Hemd.
Zur Kaffeestunde stehen zahlreiche Torten und Kuchen zur Auswahl, u. a. Sachertorte, Apfel- und Topfenstrudel (Quarkstrudel), Gugelhupf, Faschingskrapfen (Berliner), Topfenkolatsche (Quarktasche), Linzer Torte, Schwarzwälderkirschtorte und Cremeschnitte.
Getränke: Die Tradition des Wiener Kaffeehauses geht bis zur Zeit der Türkenkriege zurück. Hier kommt man nicht nur zum Kaffeetrinken her, sondern auch zum Lesen, Nachdenken und Plaudern. Kaffee wird in vielen Variationen getrunken, z. B. als Verlängerter (mit kalter Milch im Kännchen), Wiener Melange (mit Milchschaum), Großer und Kleiner Brauner (Espresso mit Milch) und Capuccino (meist mit Schlagsahne serviert). Österreichisches Bier wird oft im Krug und in folgenden Größen serviert: Pfiff (0,2 l), Seidel/Seiterl (0,3 l), Halbe/Krügerl (0,5 l). Riesling und Veltliner sind die bekanntesten Weißweine, ausgezeichnete Rotweine kommen aus Baden und dem Burgenland. Sturm (sich in Gärung befindlicher Saft aus gekelterten Trauben) und Most (Apfel- oder Birnenwein) sind erfrischende Weinspezialitäten, die vor allem zur Erntezeit im Herbst angeboten werden. Heuriger bezeichnet sowohl den Wein der letzten Lese als auch die Lokalität, in der er ausgeschenkt wird. Die bekanntesten Heurigenlokale befinden sich in der nächsten Umgebung von Wien. In anderen Bundesländern, wie in der Steiermark und im Burgenland, werden solche Lokale Buschenschanken genannt. Obstler ist eine Art von Schnaps, die aus verschiedenen Obstsorten gebrannt wird.
73,6% römisch-katholisch; 4,7% protestantisch. Muslimische und jüdische Minderheiten.
Umgangsformen: Österreicher sind für ihren Charme und ihre Höflichkeit bekannt und im Geschäftsleben eher zurückhaltend. Man spricht sich erst nach geraumer Zeit mit dem Vornamen an, auf Titel in der Anrede wird viel Wert gelegt. Auf Österreichisch begrüßt man sich mit Grüß Gott oder salopper mit Servus.
Kleidung: Der Opern- und Theaterbesuch ist ein gesellschaftliches Ereignis, weshalb entsprechende Garderobe erwartet wird.
Rauchen: In Österreich ist das Rauchen an öffentlichen Orten sowie in öffentlichen Gebäuden (z. B.: Schulen, Kinderspielplätze in Wien, Bahnhöfe, Flughäfen, Museen, Ämter, Schwimmbäder, gastronomische Betriebe) verboten. Separate Raucherräume gibt es in gastronomischen Betrieben seit dem 1. November 2019 nicht mehr. Rauchen ist nicht nur in gastronomischen Einrichtungen verboten, sondern überall dort, wo Speisen und Getränke hergestellt, verarbeitet, serviert und konsumiert werden. So betrifft das Verbot u.a. auch öffentliche Feste mit gastronomischen Angeboten und die Speisewagen der ÖBB. Rauchen ist in privaten Pkw verboten, wenn sich im Pkw mindestens ein Minderjähriger befindet.
Trinkgeld ist üblich, es werden aber keine hohen Beträge erwartet. 10-15% Bedienung werden zur Restaurantrechnung hinzugerechnet, üblicherweise gibt man ein zusätzliches Trinkgeld in Höhe von 5-10%, in Restaurants und Hotels kann das Trinkgeld bereits enthalten sein (Inklusivpreise). Taxifahrer und Friseure erhalten ebenfalls 5-10% Trinkgeld. Auch andere Dienstleister erwarten eine finanzielle Aufmerksamkeit: Gepäckträger an Bahnhöfen und Flughäfen bekommen meist 1 € pro Gepäckstück, Zimmermädchen 1-2 € pro Tag.
Hundebesitzer: Die Leinen- und Maulkorbpflicht für Hunde ist in Österreich nicht bundeseinheitlich geregelt. In Wien besteht beispielsweise Leinen- und Maulkorbpflicht auf allen öffentlichen Plätzen und in allen öffentlichen Verkehrsmitteln. Maulkorbpflicht besteht für bissige Hunde an allen öffentlichen Orten.
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Gemäßigtes Klima. Warmes Wetter von Mai bis September. Trotz Schneefällen sind die Winter, außer in den Ardennen, nicht sehr kalt.
[1] Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz.
Hinweis: In Belgien besteht Ausweispflicht.
Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein. Reisepässe von EU- und EFTA-Bürgern müssen in der Regel während des Aufenthalts gültig sein.
Achtung: Die Anforderungen von Fluggesellschaften können hiervon abweichen.
Belgien ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen).
Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen (EU-Bürger dürfen sich unter den folgenden Bedingungen unbefristet in Belgien aufhalten: Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder Nachweis ausreichender finanzieller Mittel und einer Krankenversicherung oder Absolvierung eines Studiums):
(a) EU-Länder und Schweiz;
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Monaco oder für ein Schengen-Land besitzen.
Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft.
Kurzzeit-, Langzeitvisum, Transitvisum.
Unterschiedlich. Eine Verlängerung sollte bei den konsularischen Vertretungen beantragt werden.
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers.
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.
Schengen-Visum:
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den belgischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.
EU-Bürger, die sich länger als 3 Monate in Belgien aufhalten wollen, müssen sich ihr Aufenthaltsrecht bei der zuständigen Verwaltungsbehörde bescheinigen lassen. Dazu ist u. U. der Reisepass nötig. Auskünfte erteilen die konsularischen Vertretungen.
Kurzfristiger Aufenthalt: Bis zu 15 Arbeitstage.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
Für bestimmte ausländische Arbeitnehmer, Geschäftsreisende, Praktikanten und Selbstständige (auch EU-Bürger), die nur vorübergehend oder teilweise in Belgien tätig sind (mehr als fünf Arbeitstage pro Monat) und nicht der belgischen Sozialversicherung unterliegen, besteht vor Aufnahme der Tätigkeit die LIMOSA-Meldepflicht, die online vorgenommen werden kann.
Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass oder Kinderausweis für Kinder unter 15 Jahren (mit Lichtbild ab dem vollendeten 7. Lebensjahr).
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Alleinreisende Minderjährige sollten eine schriftliche Reiseerlaubnis ihrer Eltern/ Erziehungsberechtigten mit sich führen.
Für Wellensittiche und Papageien aus EU-Ländern ist ein vom zuständigen Veterinäramt ausgestelltes Gesundheitszertifikat notwendig, das maximal 2 Monate alt sein darf.
Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein. Reisepässe von EU- und EFTA-Bürgern müssen in der Regel während des Aufenthalts gültig sein.
Achtung: Die Anforderungen von Fluggesellschaften können hiervon abweichen.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen (EU-Bürger dürfen sich unter den folgenden Bedingungen unbefristet in Belgien aufhalten: Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder Nachweis ausreichender finanzieller Mittel und einer Krankenversicherung oder Absolvierung eines Studiums):
(a) EU-Länder und Schweiz;
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Monaco oder für ein Schengen-Land besitzen.
Stand - Mon, 16 Sep 2024 16:30:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Mon, 16 Sep 2024 16:39:09 +0200)
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Reiseinfos - Grenzkontrollen
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- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
In der Vergangenheit wurden mehrere terroristische Anschläge in Belgien verübt. Zuletzt im Zentrum von Brüssel, wo ein Attentäter am 16. Oktober 2023 zwei Personen erschoss.
Der Grad der Terrorgefahr wird von der belgischen Regierung auf einer Skala von eins bis vier festgelegt und befindet sich gegenwärtig auf Stufe drei („la menace est grave" - die Bedrohung ist ernst). An Flughäfen, Bahnhöfen und Regierungsgebäuden ist mit einer erhöhten Polizeipräsenz zu rechnen.
Offizielle Informationen sind beim belgischen Centre de Crise erhältlich.
Als Großstadt ist Brüssel verstärkt von Taschendiebstahl bzw. Raub und Kleinkriminalität betroffen. Besonders betroffen sind die Bereiche um den Midi/Süd- und den Nordbahnhof mit dem angrenzenden Stadtteil Molenbeek und entlang des Schelde-/Willebroek-Kanals, aber auch belebte Plätze bzw. Metrostationen und Touristenattraktionen sowie das Europaviertel. In Brüssel, vor allem, aber nicht nur südlich des Bahnhofs Midi, und in Antwerpen gab es zuletzt gewalttätige Auseinandersetzungen im Milieu der Organisierten Kriminalität auch unter Einsatz von Schusswaffen.
Verfolgen Sie die Medienberichterstattung und bleiben Sie wachsam.
Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld mit; tragen Sie keine nicht benötigten Wertsachen mit sich.
Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
Lassen Sie an Raststätten oder Parkplätzen keine offen sichtbaren (Wert-)Gegenstände im Fahrzeug liegen und schließen Sie das Fahrzeug beim Verlassen ab. Verriegeln Sie auch beim Fahren die Türen.
Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich von der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Es herrscht gemäßigtes Klima.
Vom 16. September 2024 bis einschließlich 15. März 2025 werden an der Landgrenze zwischen Belgien und Deutschland Binnengrenzkontrollen durchgeführt.
Die grenzpolizeilichen Maßnahmen werden situationsabhängig räumlich und zeitlich flexibel vorgenommen.
Es gibt ein sehr gutes Eisenbahnnetz und Busverbindungen. Der öffentliche Verkehr kann von Streik- und Protestaktionen betroffen sein. Aktuelle Informationen bieten die belgische Bahn SNCB und die Brüsseler Verkehrsbetriebe STIB.
Das Straßen- und Autobahnnetz ist sehr gut ausgebaut. An den Flughäfen kann es infolge Personalmangels, insbesondere zu Hauptreisezeiten, zu verlängerten Wartezeiten kommen, daher sollte ausreichend Zeit vor Abflug eingeplant werden.
In Brüssel, Antwerpen und Gent gelten Umweltzonen (Low Emission Zones, LEZ), in denen die Kennzeichen aller Fahrzeuge automatisch von Kameras erfasst werden.
Für Fahrzeuge mit deutschem Kennzeichen ist eine kostenlose Registrierung für Antwerpen, Gent und Brüssel notwendig. Bei Nichtbeachtung drohen hohe Bußgelder.
Für jede der drei Städte ist eine gesonderte Abmeldung erforderlich (Klick auf die jeweilige Stadt führt zur entsprechenden LEZ-Website).
Die Fahrverbote für die Umweltzonen werden bis 2025 stufenweise ausgeweitet Welche Regeln gelten, erfahren Sei bei Klick auf die o.g. Städte und auf der Webseite der Botschaft Brüssel.
Die Promillegrenze beträgt 0,5.
Insbesondere im Europaviertel und in touristischen Zonen sind E-Roller ein beliebtes Transportmittel für Einheimische und Touristen. Bei Nutzung der Angebote ist vor allem hinreichend auf die eigene Sicherheit zu achten. Diese Roller können auch eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen.
Der deutsche Führerschein wird anerkannt.
Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten, die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten hoch.
Verbindliche Auskünfte zu speziellen strafrechtlichen Bestimmungen können direkt beim belgischen Justizministerium erbeten werden. Weitere Informationen sind bei den Maisons de Justice erhältlich.
Zahlungsmittel ist der Euro (EUR). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Debit- (Girocard) und Kreditkarten sind überall möglich.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Bestimmungen zur Einreise können sich ändern. Bitte informieren Sie sich bei belgischen Behörden sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Belgien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Vorsicht gilt derzeit beim Transport von Schweinefleisch: Es sind Fälle der Afrikanischen Schweinepest aufgetreten. An dieser Tierseuche können ausschließlich Schweine (Haus- und Wildschweine) erkranken, für den Menschen ist sie ungefährlich. Das Virus, das die Krankheit auslöst, kann in frischem, gefrorenem, gepökeltem und geräuchertem Fleisch sowie Wurstwaren vorhanden sein. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat zur Afrikanischen Schweinepest weitere Informationen veröffentlicht.
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Für die Einreise nach Belgien sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Das Versorgungsniveau in Belgien ist gut.
Es besteht in Belgien für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
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Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
Königreich Belgien.
Brüssel (Bruxelles, Brussels).
Belgien grenzt im Süden an Frankreich, im Osten an Deutschland und Luxemburg und im Norden an die Niederlande und im Nordwesten an die Nordsee. Die Landschaft ist abwechslungsreich und reicht vom gebirgigen Waldgebiet der Ardennen mit Schluchten und Flüssen im Südosten über ausgedehnte Hügellandschaften bis zu den flachen, von Kanälen durchzogenen Polder-Landstrichen im Norden. An der Nordseeküste gibt es schöne Sandstrände, die sich über 60 km lang hinziehen. Die höchste Erhebung des Landes ist der Botrange im Hohen Venn mit 694 m.
Konstitutionelle Monarchie seit 1831. Verfassung von 1831, zuletzt geändert 1994. Zweikammerparlament: Das Abgeordnetenhaus mit 150 Mitgliedern ist die nationale Legislative, während sich der 71-köpfige Senat um Probleme zwischen den Regionen kümmert. Seit 1993 ist Belgien ein föderativer Bundesstaat, dessen drei autonome Regionen Flandern, Wallonien und die Hauptstadt Brüssel eigene Regierungen und Parlamente haben; außerdem gibt es für jede Gemeinschaft (flämisch, französisch und deutschsprachig) einen Rat, der sich um soziale und kulturelle Belange kümmert. Der Bundesregierung obliegt effektiv die Außen-, Sicherheits- und Steuerpolitik. Belgien ist EU-Mitglied.
König Philippe I., seit 2013.
Premierminister: Alexander De Croo, seit Oktober 2020.
220 V, 50 Hz.
Das kleine Belgien, das ob seiner Größe als Urlaubsdestination oft zu Unrecht unterschätzt wird, kann zwar in etwa einer Woche erkundet werden, ist aber ein Experte darin, skeptische Besucher durch seinen Esprit und sein Kulturangebot für sich zu gewinnen.
Wer bei Belgien nur an Waffeln und EU-Bürokratie denkt, wird von der Realität – köstlichem Bier, mittelalterlichen Kirchtürmen und einem dynamischen ethnisch-kulturellen Mix – überrascht sein.
Brüssel hat zwar eine Reihe von anonymen Verwaltungsgebäuden, wer aber genauer hinschaut, wird eine lebendige Stadt mit einer Passion für Kaffeekultur und Art Nouveau vorfinden. Antwerpen und besonders Brügge sind wegen ihrer detailreichen mittelalterlichen Architektur unbedingt einen Besuch (und viele Fotos) wert.
Belgien ist in zwei Regionen unterteilt – Flandern, der vorrangig Holländisch sprechende Norden, sowie das überwiegend französischsprachige Wallonien im Süden. Zusammen sind sie der Geheimtipp unter den europäischen Reisezielen.
Eurowings (EW) fliegt u.a. ab Berlin, Frankfurt, Hamburg, München, Nürnberg, Wien, Genf, Basel und Zürich nach Brüssel.
Brussels Airlines (SN) fliegt ab Frankfurt a.M. und ab Hannover nach Brüssel.
Außerdem wird Brüssel von allen großen Fluggesellschaften, u.a. auch von der Lufthansa (LH), Swiss (LX), und Austrian Airlines (OS) angeflogen.
Frankfurt - Brüssel: 1 Std.; München - Brüssel: 1 Std. 25 Min.; Wien - Brüssel: 1 Std. 40 Min.; Zürich - Brüssel: 1 Std. 15 Min.
Es bestehen zahlreiche Straßenverbindungen in sämtliche Nachbarstaaten.
Fernbus: U.a. Flixbus fährt von Deutschland, Österreich und der Schweiz aus nach Belgien.
Maut: Für Fahrzeuge unter 3,5 t, Busse und Wohnmobile besteht auf den Straßen Belgiens keine Mautpflicht. Maut ist nur für den Liefkenshoek Tunnel bei Antwerpen zu entrichten.
Unterlagen: Nationaler Führerschein.
Kanaltunnel: Le Shuttle-Autoverladezüge verkehren mehrmals täglich zwischen Folkestone (Großbritannien) und Calais (Frankeich), das ca. 60 km von der belgischen Grenze entfernt liegt. Alle Fahrzeugtypen, von Motorrädern über Campingmobile bis zu Lastwagen, können transportiert werden (Fahrtzeit: 35 Min.).
Die Nationale Gesellschaft der Belgischen Eisenbahnen (SNCB) bietet gute Verbindungen in viele größere europäische Städte.
InterCity- und Hochgeschwindigkeitszüge verbinden Belgien mit zahlreichen internationalen Reisezielen:
- InterCity-Züge (IC) fahren u.a. nach Den Haag/Rotterdam und Luxemburg;
- EuroCity (EC)-Züge fahren von Brüssel nach Luxemburg, Straßburg und Basel;
- der Eurostar verkehrt zwischen Brüssel und London;
- ICE-Züge verbinden Brüssel mit Köln und Frankfurt/M.;
- Der Eurostar fährt täglich auf der Strecke Dortmund, Essen, Duisburg, Düsseldorf Airport, Düsseldorf, Köln, Aachen, Lüttich, Brüssel;
- TGV-Züge verbinden Brüssel mit Paris und Marseille.
Reservierungen sind für Eurostar und TGV-Züge zwingend erforderlich, für IC- und ICE-Züge empfehlenswert.
Ab Wien fährt der Nightjet der ÖBB u.a. via Nürnberg und Frankfurt a.M. oder u.a. via München und Mannheim nach Brüssel.
Ab Berlin fährt der Nightjet der ÖBB u.a. via Erfurt und Frankfurt a.M. nach Brüssel.
Nachtzüge des niederländisch-belgischen Bahnunternehmens European Sleeper fahren zwischen Berlin und Brüssel via Amsterdam.
Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind in Belgien gültig.
Antwerpen ist einer der größten Handelshäfen Europas.
P&O Ferries bietet Verbindungen zwischen Hull (Großbritannien) und Zeebrugge (Fahrzeit: 11-13 Std.).
Reedereien wie Crystal Cruises, Phoenix, Plantours, Amadeus, Dertour und Croisi Europe laufen auf ihren Flusskreuzfahrten Antwerpen, Gent oder Brüssel an.
Es gibt keinen Inlandflugverkehr. Schnellbusse fahren vom Brüsseler Flughafen nach Antwerpen, Gent und Liège (Luik/Lüttich). Ein Flughafenbus verkehrt zwischen Antwerpen (Stadt) und dem Brüsseler Flughafen.
Belgien hat eines der leistungsfähigsten Autobahnnetze Europas, das bei Nacht auf weiten Strecken beleuchtet ist. Bleifreies Benzin (sans plomb/loodvrij) ist an jeder Tankstelle erhältlich.
Maut: Es gibt keine Mautpflicht. Für den Liefenhoeks Tunnel in Antwerpen ist allerdings eine Durchfahrtsgebühr zu entrichten.
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Das Straßennetz umfasst:
- Autobahnen, die mit einem A und einer Zahl, in schwarzer Schrift auf weißem Grund gekennzeichnet sind; als Europastraßen mit einem E und einer Zahl, in weißer Schrift auf grünem Grund;
- Nationalstraßen, beschriftet mit N und einer Zahl, weiße Schrift auf blauem Grund;
- Ringstraßen um große Städte in Belgien, gekennzeichnet mit einem R und einer Zahl, schwarze Schrift auf weißem Grund sowie
- Autobahnzubringerstraßen, nummeriert mit einem B und einer dreistelligen Zahl.
Der Fahrer muss mindestens 21 Jahre alt sein (kann je nach Fahrzeugkategorie variieren) und seit mindestens einem Jahr einen Führerschein besitzen. Bei Fahrern unter 25 Jahren wird manchmal eine Jungfahrergebühr berechnet.
Das Trinkgeld ist bei Taxifahrten bereits im Fahrpreis enthalten.
Es gibt eine Vielzahl an Fahrradverleihfirmen. Auskünfte erteilen die Fremdenverkehrsämter von Wallonien und Flandern.
An vielen Bahnhöfen können Räder oder Tandems gemietet werden. Ausführliche Informationen hierzu sind auf der Webseite der Belgischen Eisenbahnen oder von Blue-bike zu finden.
Bus: Das Verkehrsunternehmen Transport en Commun (TEC) ist für den Nahverkehr in Brüssel und Wallonien, De Lijn für Flandern zuständig. Das regionale Busliniennetz ist ausgezeichnet, Fahrpläne sind u.a. an den Verkaufsstellen des TEC erhältlich. Überlandbusse verkehren zwischen zahlreichen Städten.
Verkehrsbestimmungen:
- Anschnallpflicht für Fahrer und alle weiteren Autoinsassen.
- Kinder unter 12 Jahren müssen in einem Kindersitz auf dem Rücksitz befördert werden.
- Ein Warndreieck ist mitzuführen.
- Das Tragen von fluoreszierenden Warnwesten ist für Autofahrer Pflicht, wenn sie ihr Fahrzeug außerhalb von geschlossenen Ortschaften verlassen und sich z.B. bei einer Panne oder einem Unfall auf der Fahrbahn aufhalten.
- Promillegrenze: 0,5 ‰.
- Schienenfahrzeuge und Autobusse des öffentlichen Verkehrs haben immer Vorfahrt.
- Auf Autobahnen und Auffahrten sind Anhalter nicht zugelassen.
Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- innerhalb geschlossener Ortschaften: 30 km/h oder 50 km/h,
- auf Landstraßen: 90 km/h,
- auf Autobahnen: 120 km/h.
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (89) 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (89) 76 76 76.
ADAC-Partnerclubs in Belgien sind:
- Touring, Tel. +32 (2) 233 22 11, innerhalb Belgiens (070) 34 47 77;
- Royal Automobile Club de Belgique R.A.C.B., Tel. +32 (2) 287 09 11.
Ein ausländischer nationaler Führerschein ist in Belgien uneingeschränkt und unbefristet gültig, wenn er in einem EU-Land oder in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ausgestellt wurde. Nationale Führerscheine aus den meisten anderen Ländern sind befristet gültig und bedürfen eines Internationalen Führerscheins als Zusatzdokument, wenn sie nicht in lateinischer Schrift ausgestellt sind. Belgien erkennt die Internationalen Führerscheine von Ländern an, die das Wiener Straßenverkehrsübereinkommen von 1968 oder das Genfer Straßenverkehrsübereinkommen von 1949 unterzeichnet und ratifiziert haben. Hinweis: Ausländische vorläufige Führerscheine werden nicht anerkannt.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen. Dennoch wird EU- und EFTA-Bürgern empfohlen, die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr mitzunehmen, um bei eventuellen Schadensfällen in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz. Außerdem kann die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr die Unfallaufnahme erleichtern.
Alle größeren Städte haben ein dichtes Nahverkehrsnetz. In ganz Brüssel gelten die Vorschriften der Umweltzone. In Brüssel und Antwerpen gibt es Straßenbahnen, U-Bahnen, Busse und Taxis; Buslinien und/oder Straßenbahnlinien in allen anderen Städten. Einheitstarif, preisgünstig sind die Sammelfahrscheine (5 oder 10 Fahrten). Darüber hinaus gibt es Tages- und Touristenkarten.
In Brüssel ist der Eingang jeder Metro-Station mit einem weißen M auf blauem Grund gekennzeichnet. Die Fahrkarte muss bei Betreten des zahlungspflichtigen Bereichs, der durch eine rote Linie auf dem Boden gekennzeichnet ist, entwertet werden. Ein Jump Ticket erlaubt die Benutzung sämtlicher öffentlicher Verkehrsmittel in Brüssel. Es ist sowohl als Einzel- und Rückfahrkarte für eine Strecke als auch als Tageskarte für 1, 2 oder 3 Tage erhältlich.
Belgien hat eines der dichtesten Schienennetze der Welt. Züge der Belgischen Eisenbahnen (NMBS/SNCB) verkehren in der Regel im Stundentakt, häufiger auf den Hauptstrecken. Bis zu 4 Kinder unter 12 Jahren fahren mit einem zahlenden Fahrgast kostenlos, Senioren über 65 Jahren ermäßigt.
InterRegio-Züge verbinden kleinere Regionalbahnhöfe mit Städten wie Brüssel und Antwerpen.
InterCity-Züge (IC) verkehren zwischen größeren Städten wie Brüssel, Antwerpen und Lüttich.
CityRail-Züge sind rund um Brüssel im Einsatz.
Die Brüsseler Airport-Express-Züge verbinden den Flughafen von Brüssel mit größeren belgischen Städten.
Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind auch in Belgien gültig.
Ausführliche Informationen zu den zahlreichen Vergünstigungen u.a. für Senioren, Gruppen, Jugendliche oder Kinder sind auf der Webseite der Belgischen Eisenbahnen (NMBS/SNCB) zu finden. Die telefonische Auskunft für Fahrpläne, Routen und spezielle Angebote ist täglich von 7:00 - 21:30 Uhr unter Tel. +32 (2) 528 28 28 erreichbar.
Die medizinische Versorgung ist ausgezeichnet, aber teuer.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger.
EHIC-Inhaber wenden sich im Krankheitsfall an einen niedergelassenen Arzt bzw. Zahnarzt. Die Kosten der Behandlung müssen vor Ort zunächst selbst bezahlt werden. Die Rechnung wird dann zur Kostenrückerstattung bei der Krankenkasse im Heimatland eingereicht.
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
Im Bedarfsfall ist die Rettungsleitstelle über die Notrufnummer 100 zu erreichen.
Muschevergiftungen kommen sehr selten vor. Auch die berühmten belgischen Pommes-Stände sind aus hygienischen Gesichtspunkten unbedenklich.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Landesweit besteht das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Bei beruflicher Tätigkeit oder Freizeitaktivitäten mit möglicher Zeckenexposition in endemischen Gebieten ist eine Schutzimpfung gegen FSME (Frühsommer-Meningo-Enzephalitis), deren Erreger bereits mit dem Stich auf den Wirt übertragen werden, dringend zu empfehlen. Bei Zeckenbefall im Zweifelsfall den Arzt aufsuchen.
Hepatitis B kommt vor. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Besonders Kinder und Jugendliche sollten einen Impfschutz gegen Meningokokken-Meningitis haben.
Es sollte im Sommer und besonders an der See auf ausreichenden Sonnenschutz geachtet werden.
1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.
American Express, Mastercard, Diners Club und Visa werden akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Ein ausgedehntes Netz an Geldautomaten ist mittels Kredit-Karte zugänglich. Zahlreiche Geschäfte, Boutiquen, Restaurants sowie Autovermieter usw. nehmen Kreditkarten an.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr, manche Banken haben auch samstags vormittags geöffnet.
Für Reisende innerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung.
Reisende, die in die EU einreisen oder aus ihr ausreisen und Barmittel von 10.000 € oder mehr (oder den Gegenwert in anderen Währungen oder anderen leicht konvertiblen Werten wie auf Dritte ausgestellte Schecks oder Goldmünzen mit einem Goldgehalt von mindestens 90 % oder Goldbarren, -nuggets oder -klumpen mit einem Goldgehalt von mindestens 99,5 % und Guthabenkarten außer Prepaid-Karten) mit sich führen, müssen diesen Betrag bei den Zollbehörden anmelden.
Es gibt drei offizielle Sprachen in Belgien: Belgisches Niederländisch, Französisch und Deutsch. In Flandern im Norden des Landes wird überwiegend Niederländisch (Flämisch) gesprochen (60 %), während das südliche Wallonien französischsprachig ist (40 %). Weniger als 1 % der belgischen Bevölkerung spricht Deutsch (vorwiegend in der Region Eupen im Ostend des Landes).
Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Belgien eingeführt werden:
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 100 Zigarillos oder 250 g Tabak (Personen ab 17 J.);
1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22% oder 2 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22% oder Schaumwein (Personen ab 17 J.);
4 l Tafelwein;
16 l Bier;
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn/dem Auto); Kinder unter 15 Jahren generell 175 €.
Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u.a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.
Für lebendes Geflügel, besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).
Es besteht ein Einfuhrverbot u.a. für die folgenden Waren aus der Russischen Föderation in die EU: Diamanten, Gold, Schmuck, Zigaretten, Kosmetikartikel, Meeresfrüchte (z.B. Kaviar), Spirituosen (z.B. Vodka), Schuhe, Kleidung und Smartwatches.
Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind.
Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen:
800 Zigaretten (Personen ab 17 J.);
400 Zigarillos (Personen ab 17 J.);
200 Zigarren (nur Personen ab 17 J.);
1 kg Tabak (Personen ab 17 J.);
10 Liter hochprozentige Alkoholika (Personen ab 17 J.);
20 Liter Zwischenerzeugnisse (z. B. Likörwein, Wermutwein) (Personen ab 17 J.);
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) (Personen ab 17 J.);
110 Liter Bier (Personen ab 17 J.);
Parfüms und Eau de Toilette: Keine Beschränkungen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Menge für den persönlichen Verbrauch bestimmt ist.
Arzneimittel: Dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.
Andere Waren: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur mineralölsteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgeführten Reservebehälter befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 10 Litern im Reservebehälter nicht beanstandet.
Wenn darüber hinausgehende Mengen dieser Waren mitgeführt werden, wäre z. B. eine Hochzeit ein Ereignis, mit dem sich ein Großeinkauf begründen ließe.
Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden „Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt“ der Europäischen Kommission.)
Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.
Weitere Informationen sind vom belgischen Zoll erhältlich.
Die Ländervorwahl ist 0032.
In Belgien gibt es keine öffentlichen Telefonzellen mehr.
GSM 900 und 1800. Zu den Netzanbietern zählen Base, Orange und Proximus. Es bestehen zahlreiche Roaming-Abkommen mit anderen internationalen Anbietern. Die Netzabdeckung ist hervorragend.
Auslandsroaming ist innerhalb der EU zum regulären Heimattarif des jeweiligen Anbieters nutzbar. Roaming-Gebühren wurden innerhalb der EU Mitte 2017 abgeschafft.
Hauptanbieter ist Proximus. Internetcafés werden immer weniger. Schnellrestaurants wie McDonalds, Cafés, Hotels, Bibliotheken bieten in den Städten kostenlosen Zugang zum Internet via W-iFi. Kostenloser Internetzugang über Hotspots ist auch auf zahlreichen öffentlichen Plätzen wie an Bahnhöfen und Flughäfen möglich.
Der Postverkehr innerhalb Europas ist schnell und zuverlässig, Briefe in andere westeuropäische Länder sind 1-3 Tage unterwegs. An Postämter der größeren Städte kann man postlagernd schreiben. Briefmarken gibt es in Postämtern, Tabakläden und in vielen Geschäften. Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-12.00 und 14.00-17.00 Uhr; am Wochenende unterschiedlich. In Ferienregionen gelten ebenfalls häufig andere Bestimmungen.
Zahlreiche deutschsprachige Radiosender lassen sich u.a. über Astra-Satelliten bzw. über das Internet in Belgien empfangen.
Einkaufen in Belgien ist ein wahres Vergnügen: Die besten Mitbringsel sind die berühmten belgischen Pralinen, Schokolade und Waffeln; Schokoladenfans finden eine große Auswahl an Confiserien in Brügge und Brüssel. Beliebt sind auch Spitze aus Brügge, Brüssel und Mechelen (Malines); Diamanten und Schmuck aus Antwerpen; Keramik und handgefertigte Kupferartikel aus Dinat; Kristall aus dem Val Saint Lambert und Holzschnitzereien aus Spa. Bier sollte nicht in den Touristenläden, sondern lieber direkt bei einer der regionalen Brauereien gekauft werden, wie etwa der Brauerei Cantillon in Brüssel. Die besten Einkaufsmöglichkeiten hat man in Brüssel, Antwerpen, Brügge, Ostende, Namur, Mons, Liège (Luik/Lüttich), Gent und Mechelen.
Wer etwas Ausgefalleneres sucht kauft eine Flasche Jenever (Spirituose mit mindestens 35 % Vol. Alkoholgehalt) aus Hasselt, handgefertigte halve maantje (mondförmige, in Schokolade getunkte Kekse) aus Diest oder ein Comicheft (bandes dessinée) von einem der einheimischen Cartoon-Künstler aus Brüssel.
Modeliebhaber werden in Brüssel und Antwerpen fündig. Zu den elegantesten Shopping-Arkaden in Brüssel gehören die glasüberwölbten Galeries Royales St-Hubert, die Galerie Bortier und die Passage du Nord, während sich auf der Rue Neuve die üblichen Modegeschäfte aneinander reihen. Designerstücke findet man auf der Avenue Louise. Hochwertige Antiquitäten findet man im Quartier des Sablon, günstigere Stücke gibt es im Quartier des Marolles.
Antwerpens Haute Couture-Boutiquen konzentrieren sich entlang der Nationaalstraat und Lombardenvest. Die gängigen Modegeschäfte befinden sich auf der Prachtstraße Meir, welche den Bahnhof mit der Altstadt verbindet. Wer auf der Suche nach Diamanten ist, wird im Jüdischen Viertel in der Gegend um den Hauptbahnhof fündig.
Es gibt etliche Märkte in Belgien, von denen die meisten an den Wochenenden von 7:00 bis 13:00 Uhr auf zentralen Plätzen stattfinden. Der wohl bekannteste ist der Marché aux Puces-Flohmarkt (Internet: www.marcheauxpuces.be) in Brüssel, der auf dem Place du Jeu de Balle stattfindet, sowie der Marché du Midi-Lebensmittelmarkt, der sonntags von 5:00 bis 13:00 auf dem Boulevard de l’Europe stattfindet.
Öffnungszeiten der Geschäfte: Kaufhäuser: Mo-Sa 09.00-18.00/19.00 Uhr, Fr 09.00-21.00 Uhr. Supermärkte: Mo-Sa 09.00-18.00 Uhr, Fr 09.00- 21.00 Uhr. Außerhalb der Touristengegenden haben Geschäfte oft über die Mittagspause geschlossen.
In der belgischen Küche, die viel mit der französischen gemein hat, bereitet man besonders gern Wild und Meeresfrüchte zu. Man verwendet reichlich Butter, Sahne, Wein und Bier. Belgische Schokolade, Butterwaffeln und Pommes Frites, vorzugsweise mit Mayonnaise serviert, sind berühmt. Aus den Ardennen kommen herzhafte Schinken und Würste. In den meisten Restaurants gibt es Bedienung, aber Cafés mit Selbstbedienung findet man immer häufiger.
Brauereibesuche: Belgien ist für seine Vielfalt an Bieren bekannt. Die diversen Biersorten unterscheiden sich in Farbe, Brauart und Zusätzen wie Weizen oder Früchten. Für jedes Bier gibt es ein spezielles Glas und Etikett. Sechs verschiedene Arten von Trappistenbier werden noch heute von den Mönchen nach altüberlieferten Rezepten gebraut. Folgende Trappistenbrauereien können besichtigt werden: Bières de Chimayin Bailleux (Tel: (060) 21 03 11) und Rochefortoise in Eprave (Tel: (084) 37 80 84. Fax: (084) 37 84 45). Auch andere Brauereien stehen Besuchern zur Besichtigung und Bierprobe offen.
Schokolade: Belgische Schokolade und Pralinen sind weltberühmt. Einige Schokoladenfabriken können besichtigt werden, telefonische Reservierung im Voraus ist jedoch ratsam. Das Schokolade und Kakao-Museum am Grand' Place in Brüssel ist täglich außer montags geöffnet. Die Chocolaterie Jacques in Eupen bei Liège (Tel: (087) 592 967. Fax: (087) 592 929) kann ebenfalls besichtigt werden. Vorausbuchung für Gruppen über 20 Personen.
Gastronomie: In Belgien kommen Feinschmecker auf ihre Kosten. Das Land hat die größte pro-Kopf-Anzahl von Michelin-Sternen umgerechnet auf die Bevölkerungszahl. Eine große Auswahl ausgezeichneter Restaurants, eleganter Cafés und gemütlicher Kneipen erwartet die Besucher. Insbesondere in Brüssel und Antwerpen gibt es zahlreiche erstklassige Feinschmeckerrestaurants. Einige Spezialreiseveranstalter bieten kulinarische Reisen und Ferienkochkurse in Belgien an.
16% Trinkgeld ist in der Regel bereits in allen Hotel- und Restaurantrechnungen enthalten. Friseure erwarten 20% des Rechnungsbetrages (wenn der Service nicht inbegriffen ist). Im Taxifahrpreis ist das Trinkgeld inbegriffen.
Belgisches Bier ist ausgezeichnet. Es gibt über 400 Biersorten, die bekanntesten sind Lambic (aus Weizen und Gerste) und Trappistenbier (das Bier muss in einem Trappistenkloster oder in dessen unmittelbaren Umgebung hergestellt worden sein). Beliebt sind auch Biere, denen Fruchtauszüge beigemischt sind, wie z.B. Kriek (mit Kirschen). Auch der hochprozentige Duvel sollte unbedingt probiert werden.
In Belgien darf man ab 16 Jahren Bier und Wein sowie ab 18 Jahren Spirituosen trinken.>
Hauptsächlich römisch-katholisch (75 %); islamische, jüdische und protestantische Minderheiten. Etwa 16 % der Belgier gehören keiner Glaubensgemeinschaft an.
Kommunikation: Man sollte wissen welche Sprache man in welchem Teil des Landes spricht. Viele Flamen sprechen mit Besuchern lieber Englisch als Französisch, auch wenn diese gute Französischkenntnisse besitzen. In Wallonien hingegen sollte man es vermeiden Niederländisch zu sprechen. Die meisten Einheimischen sind in dieser Hinsicht entspannt, doch in einigen Kreisen könnte es als Beleidigung verstanden werden, wenn man die falsche Sprache spricht. Im Zweifelsfall ist Englisch eine gute Wahl. Insgesamt gelten Belgier eher als zurückhaltend und freundlich, Anspielungen auf das Sprachenwirrwarr oder historische Rollen der belgischen Gebiete sollten vermieden werden.
Umgangsformen: Die gängigen Höflichkeitsformen sollten beachtet werden. Zur Begrüßung gibt man sich die Hand, persönlicher ist der Kuss auf beide Wangen. Wird man zum Essen eingeladen, freuen sich die Gastgeber über einen Blumenstrauß oder ein kleines Geschenk. Zu Beginn der Mahlzeit wünscht man bon appetit/eet smakelijk. Personen sollten gefragt werden, bevor man sie fotografiert.
Kleidung: Legere Kleidung ist fast überall angebracht, Jeans und ein schickes Oberteil sind für die meisten Anlässe passend. Nur zu offiziellen Veranstaltungen und in exklusiven Restaurants wird elegantere Garderobe erwartet.
Rauchen: In öffentlichen Gebäuden, in Restaurants, auf Flughäfen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Bahnhöfen und auf dem gesamten Bahnbereich, das heißt auch auf den Bahnsteigen und auf dem zum Bahnhof gehörenden Freigelände, gilt ein Rauchverbot. Autofahrer sollten beachten, dass das Rauchen hinter dem Steuer verboten ist. Die meisten Hotels sind Nichtraucherhotels, einige Hotels bieten extra Raucherzimmer.
Trinkgeld: In Restaurants und Hotels ist das Trinkgeld meist im Preis enthalten, jedoch wird, je nach Zufriedenheit, ein zusätzliches Trinkgeld gern gesehen. Platzanweiser, Gepäckträger, Portiere und Garderobiere erwarten ebenfalls ein kleines Trinkgeld.
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© 2024 Der Reiseführer.
Gemäßigtes Klima im Norden, im Nordosten Kontinentalklima. Niederschläge ganzjährig, Schneefall im Winter.
Im Osten und im Zentrum herrscht kontinentales Klima mit Föhnwinden im Osten, die die Temperaturen im Sommer stark ansteigen lassen.
Mittelmeerklima im Südosten und Süden, an der Riviera, in der Provence und Roussillon.
In den Gebirgsregionen über 600 ü.M. herrscht alpines Klima. Heftige Schneefälle im Winter. Die französischen Pyrenäen sind für fast permanenten Sonnenschein bekannt.
Feuchtes Küstenklima an der Westküste können sehr warm und sonnig bis frisch sein, Niederschläge ganzjährig.
Paris bereist man am besten im Frühling, im Herbst und im Winter. Die französische Mittelmeerküste ist am attraktivsten zwischen März und Oktober. Wintersportler kommen in den Skigebieten der französischen Alpen und der Pyrenäen von Dezember bis April auf ihre Kosten.
[1] U. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz.
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Reisepässe von EU- und EFTA-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Achtung: Die Anforderungen von Flug- und Schiffsgesellschaften können hiervon abweichen!
Frankreich ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen).
Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen zeitlich unbegrenzten Aufenthalt sofern nicht anders angegeben:
(a) EU-Länder und Schweiz (Voraussetzungen für den zeitlich unbegrenzten Aufenthalt: Gültiges Ausweisdokument, ausreichende finanzielle Mittel bei Erwerbslosigkeit und gültige Krankenversicherung).
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung oder ein gültiges Langzeit-Visum (D) für ein Schengen-Land besitzen und über einen Reisepass verfügen, der vor weniger als 10 Jahren ausgestellt wurde, für einen Aufenthalt bis zum Ablauf der Gültigkeit des Visums/ der Aufenthaltsgenehmigung.
Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft.
Einreisevisa: Kurzzeitvisa (Transitvisa sowie Touristenvisa für einmalige oder mehrmalige Einreise) und Langzeitvisa (Studien- und Arbeitsaufenthalte).
Transitvisum: 5 Tage (der Einreisetag zählt mit). Kurzzeitvisum: bis zu 90 Tagen.
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengenland mit dem nächsten Anschluss in ein anderes Nicht-Schengenland weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum.
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers.
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.
Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses. Der Reisepass muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein.
(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.
(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.
(e) Visumgebühr.
(f) 2 aktuelle biometrische Passfotos.
(g) 1 ausgefülltes Antragsformular (downloadbar auf den Websiten der zuständigen diplomatischen Vertretungen).
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den französischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.
EU-Bürger und Schweizer, die sich länger als 3 Monate in Frankreich aufhalten wollen, müssen sich ihr Aufenthaltsrecht bei der zuständigen Verwaltungsbehörde nicht mehr bescheinigen lassen. Eine Arbeitsaufnahme für EU-Bürger ist laut EU-Regelung ohne Genehmigung möglich. EU-Bürger und Schweizer, die sich länger als drei Monate in Frankreich aufhalten möchten, müssen entweder über ein Einkommen verfügen oder über ausreichende finanzielle Mittel bei Erwerbslosigkeit oder studieren sowie eine gültige Krankenversicherung vorweisen können. Außerdem müssen sie sich bei ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt melden.
Kurzfristiger Aufenthalt: Für die Staatsangehörigen der meisten Länder 1 Werktag.
Längerfristiger Aufenthalt: Variiert je nach Besuchszweck zwischen 2 bis 5 Tagen und 2 Monaten.
Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Personalausweis oder Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass.
Türken: Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Alleinreisenden Minderjährigen wird empfohlen, eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten / Eltern mit sich führen. Alleinreisende Minderjährige mit Wohnsitz in Frankreich müssen eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten / Eltern mit sich führen, wenn sie nicht mindestens von einem Elternteil begleitet werden. Bei Einreise in einen Nicht-EU/Schengen-Staat, müssen die Bestimmungen des jeweiligen Staates beachtet werden.
Für Vögel aus allen Ländern wird pro Tier ein Gesundheitszeugnis benötigt, das bei der Einreise nicht älter als 5 Tage ist und aus dem hervorgeht, dass das Tier keine Krankheiten hat. Es dürfen bis zu 2 Papageien oder Wellensittiche mitgenommen werden. Der Reisende muss schriftlich bescheinigen, dass er der Besitzer der Vögel ist und diese in Frankreich nicht verkaufen wird.
Anmerkung: Staffordshire Terrier bzw. American Staffordshire Terrier (beide als "Pitbull" bekannt), Mastiff- und Tosahunde sowie Rassen, die in keinem vom Internationalen Hundeverband zugelassenen Stammbuch eingetragen sind, dürfen generell nicht nach Frankreich eingeführt werden. Nur, wenn sie in einem solchen Stammbuch eingetragen sind, dürfen sie einreisen. Sie unterliegen dann jedoch auf öffentlichen Straßen und Plätzen der Leinen- und Maulkorbpflicht und dürfen nicht in öffentliche Einrichtungen und Verkehrsmittel mitgenommen werden.
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Reisepässe von EU- und EFTA-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Achtung: Die Anforderungen von Flug- und Schiffsgesellschaften können hiervon abweichen!
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen zeitlich unbegrenzten Aufenthalt sofern nicht anders angegeben:
(a) EU-Länder und Schweiz (Voraussetzungen für den zeitlich unbegrenzten Aufenthalt: Gültiges Ausweisdokument, ausreichende finanzielle Mittel bei Erwerbslosigkeit und gültige Krankenversicherung).
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung oder ein gültiges Langzeit-Visum (D) für ein Schengen-Land besitzen und über einen Reisepass verfügen, der vor weniger als 10 Jahren ausgestellt wurde, für einen Aufenthalt bis zum Ablauf der Gültigkeit des Visums/ der Aufenthaltsgenehmigung.
Stand - Tue, 05 Nov 2024 12:00:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Tue, 05 Nov 2024 12:11:27 +0100)
Letzte Änderung:
Aktuelles – Martinique (Ausgangssperre beendet)
Einschließlich Französische Überseegebiete
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Von nicht unbedingt notwendigen Reisen nach Martinique und Neukaledonien wird derzeit abgeraten.
Von nicht unbedingt notwendigen Reisen nach Martinique wird derzeit abgeraten.
Im französischen Überseegebiet Martinique ist die Lage vor dem Hintergrund von Demonstrationen wegen hoher Lebenshaltungskosten weiterhin angespannt.
Im französischen Überseegebiet Guadeloupe ist die Lage vor dem Hintergrund sozialer Spannungen ausgelöst durch Streiks in der Energiebranche, die zu Stromausfällen auf der gesamten Insel führten, angespannt.
Von nicht unbedingt notwendigen Reisen nach Neukaledonien wird derzeit abgeraten.
Im französischen Überseegebiet Neukaledonien kam es im Mai 2024 im Zusammenhang mit einer geplanten Verfassungsänderung zu gewalttätigen Auseinandersetzungen von Befürwortern einer Unabhängigkeit von Frankreich mit den Sicherheitskräften.
Die Lage vor Ort ist instabil. Der im Mai 2024 verhängte Ausnahmezustand wurde mittlerweile aufgehoben; dennoch bleiben Ausgangssperren, ein Versammlungs- und teilweises Alkoholverbot bestehen.
Im Überseedépartement Mayotte kann es weiterhin aufgrund innenpolitischer Spannungen im Zusammenhang mit einem starken Zustrom von Migranten vom afrikanischen Kontinent zu Demonstrationen und Streiks kommen, die zum Teil mit Gewaltausbrüchen und Straßenblockaden einhergehen können und durch die es zu Versorgungsengpässen kommen kann.
Frankreich führt bis 30. April 2025 an seinen Landesgrenzen zu Deutschland, Belgien, Luxemburg, der Schweiz, Italien und Spanien sowie an allen Luft- und Seegrenzen vermehrte Kontrollen der Grenzpolizei und der Zollbehörden durch. Diese erfolgen stichprobenartig.
Am 16. September 2024 hat Deutschland bis einschließlich 15. März 2025 Binnengrenzkontrollen an den Grenzen zu Frankreich, Luxemburg, Belgien, den Niederlanden und Dänemark eingeführt.
Die grenzpolizeilichen Maßnahmen werden situationsabhängig räumlich und zeitlich flexibel vorgenommen.
Verzögerungen und Wartezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr können nicht ausgeschlossen werden. Reisende – auch Kinder – müssen in der Lage sein, sich durch gültige Reisepässe oder Personalausweise auszuweisen. Führerscheine oder Geburtsurkunden für Kinder genügen nicht.
Von nicht unbedingt notwendigen Reisen nach Martinique und Neukaledonien wird derzeit abgeraten.
Die Sicherheitslage in ganz Frankreich, insbesondere in Paris und anderen Großstädten, ist – auch nach der Eskalation der Lage im Nahen Osten – weiterhin angespannt.
Zur Begegnung terroristischer Bedrohungen gilt in Frankreich der Plan „Vigipirate", der je nach Bedrohungslage verschiedene Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vorsieht. Derzeit gilt die höchste von insgesamt drei Terrorwarnstufen (= urgence attentat).
Die Bevölkerung ist aufgerufen, an öffentlichen Orten insbesondere bei Sportveranstaltungen, Demonstrationen und bei Versammlungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen erhöhte Wachsamkeit und Vorsicht walten zu lassen. Frankreich ist seit Anfang 2015 Ziel mehrerer schwerer Terroranschläge gewesen, u.a. in Paris, Nizza, Straßburg und Lyon. Seit 2020 erfolgten verschiedene z.T. tödliche islamistische Anschläge auf einzelne Personen, u.a. im Großraum Paris und in Südfrankreich.
Jüdische Einrichtungen werden verstärkt gesichert und überwacht. Militär patrouilliert auf öffentlichen Plätzen. Auf Bahnhöfen, Flughäfen, in Zügen und U-Bahnen gibt es auch sonst verstärkte Gepäck- und Personenkontrollen. Auch an Eingängen zu Museen oder Einkaufszentren kann es zu Handtaschenkontrollen kommen. In vielen Bahnhöfen gibt es keine Möglichkeit der Gepäckaufbewahrung mehr.
Auch in der jüngsten Vergangenheit kam es wieder zu Sprengstoffanschlägen, die sich gegen Symbole der Staatsgewalt und öffentliche Einrichtungen (Gendarmerie- und Polizeistationen, Gebäude der Finanzverwaltung) richteten. Vor diesem Hintergrund kann weiterhin eine Gefährdung auch von ausländischen Reisenden, die sich in der Nähe solcher Gebäude aufhalten, nicht ausgeschlossen werden.
In ganz Frankreich gibt es hin und wieder großflächige Streiks, insbesondere auch im öffentlichen Nah- und Fernverkehr. Hierbei kann es vereinzelt zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften kommen.
Paris und die großen Städte, dort insbesondere touristisch hoch frequentierte Ziele und touristischen Attraktionen, sind von Kleinkriminalität betroffen. Darunter fallen vor allem Taschendiebstähle, aber auch Übergriffe auf ausländische Besucher. Insbesondere der öffentliche Nah- und Fernverkehr ist von diesen Vorfällen betroffen. Auch in Nachtzügen mit Schlaf- und Liegewagen in Südfrankreich besteht eine erhöhte Gefahr.
Überfälle auf Fahrzeuge im Straßenverkehr z.B. von Mopeds aus werden insbesondere aus den Regionen Auvergne-Rhône-Alpes, Provence-Alpes-Côte d'Azur und dem östlichen Teil der Region Occitanie gemeldet. Zudem werden auf Rastplätzen Aktivitäten organisierter Banden verzeichnet.
Auf der Strecke zum Fähranleger von Calais kann es zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen durch Personen kommen, die versuchen, illegal ins Vereinigte Königreich zu gelangen.
Von einigen französischen Überseegebieten wie insbesondere Mayotte wird von steigender Armutskriminalität berichtet. Auch der Besitz und Einsatz von Waffen ist in den Überseegebieten teilweise verbreitet.
Das Klima reicht von atlantischem Meeresklima über kontinental im Zentrum und Osten und mediterran an der Mittelmeerküste bis zu alpin in den Bergen.
In den Überseegebieten herrscht tropisches bzw. subtropisches Klima.
Vermehrt kommt es insbesondere im Sommer und Frühherbst zu Sturzfluten, die Todesopfer fordern können.
Auf dem Mittelmeer kann es insbesondere von August bis November zu vereinzelten schweren Herbststürmen kommen.
In den Wintermonaten kann in den französischen Alpen Lawinengefahr bestehen.
Insbesondere in Südfrankreich und auf Korsika kommt es vor allem in den Sommermonaten aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen mit Dürreperioden regelmäßig zu Busch- und Waldbränden. In von Waldbränden betroffenen Gebieten sind Verkehrswege häufig gesperrt. Es kann zu Ausfällen der Energieversorgung und der Kommunikationsinfrastruktur kommen.
In der Karibik ist von Juni bis Ende November Wirbelsturmsaison (Martinique, Guadeloupe, Saint-Martin und Saint-Barthélemy), im Indischen Ozean von Januar bis April (La Réunion und Mayotte), im Südpazifik von November bis April (Französisch-Polynesien und Neukaledonien). In dieser Zeit muss mit Tropenstürmen gerechnet werden.
Neukaledonien, Wallis-et-Futuna, La Réunion und Mayotte sowie die karibischen Überseegebiete liegen in zum Teil seismisch sehr aktiven Zonen, weshalb es zu auch schwereren Erdbeben und erheblicher vulkanischer Aktivität kommen kann.
Siehe Aktuelles
Die deutsche Botschaft in Paris ist die zuständige konsularische Vertretung auch für die Überseegebiete Frankreichs. In Papeete (Tahiti, Französisch-Polynesien), Fort-de-France (Martinique), Nouméa (Neukaledonien) und Sainte-Clotilde (La Réunion) gibt es deutsche Honorarkonsulinnen und -konsuln, an die sich Reisende in Notfällen wenden können. Matoury (Französisch-Guayana) und Baie-Mahault (Guadeloupe) werden ggf. von Fort-de-France mit betreut.
Im Einzelfall finden Kontrollen an den Landesgrenzen Frankreichs zu Belgien, Luxemburg, Deutschland, der Schweiz, Italien und Spanien sowie an den Luft- und Seegrenzen statt. Es kann daher im Reiseverkehr zu Einschränkungen kommen. Insbesondere bei der Ausreise in das und der Einreise aus dem Vereinigten Königreich und vor allem im grenzüberschreitenden Güterverkehr muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden.
Die Weiterreise von den französischen Antillen auf andere Karibikinseln oder z.B. die Ausreise über den niederländischen Teil der Insel St. Martin (Sint Maarten, Flughafen Juliana) ist nur mit Reisepass möglich.
Siehe Aktuelles
Seit Februar 2024 gelten bei den Zugverbindungen des TGV INOUI der französischen Bahngesellschaft SNCF Gepäckbeschränkungen hinsichtlich Größe und Umfang. Weitere Informationen bietet die Bahngesellschaft SNCF.
Seit dem 15. September 2024 sind bei Verstößen gegen die Gepäckvorschriften Bußgelder zu zahlen.
Neben einem Inlandsflugnetz gibt es ein gut ausgebautes Eisenbahnnetz mit Hochgeschwindigkeitszügen und Busverbindungen sowie gut funktionierenden öffentlichen Nahverkehr in den Städten. Mit Behinderungen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr (auf dem Luft- und Landweg) muss im Falle von Streiks gerechnet werden. Aktuelle Informationen bietet RATP.
Fast alle Autobahnen in Frankreich sind mautpflichtig.
Ein rotes Lichtzeichen in Kreuzform auf der Rückseite der Ampel des Gegenverkehrs signalisiert, dass dieser Rot hat und bei eigener grüner Ampel ein zügiges Linksabbiegen möglich ist, sofern keine bevorrechtigten Fußgänger an der Kreuzung sind. Ein gelb blinkender Pfeil bei auf Rot geschalteten Ampeln signalisiert möglichen bevorrechtigten Querverkehr.
An Verkehrskreuzungen, die als Kreisverkehr ausgestaltet und ausgeschildert sind („carrefour giratoire"), hat das einfahrende Fahrzeug Vorfahrt zu gewähren. Wenn nichts anderes ausgeschildert ist, gilt – auch in kreisverkehrähnlichen Kreuzungen („rond point") - rechts vor links, d.h. der einfahrende Verkehr hat in der Regel Vorfahrt. Bei mehrspurigen kreisverkehrsähnlichen Kreuzungen ist dem auf der Außenspur fahrenden Fahrzeug Vorrang zu gewähren.
Durchgezogene gelbe Streifen am Fahrbahnrand bedeuten absolutes Halteverbot, unterbrochene Parkverbot.
Blaue Markierungen am Fahrbahnrand weisen auf ein begrenztes und ggfs. kostenpflichtiges Parken mit Parkscheiben (Zones Bleues) hin.
Die Promillegrenze beträgt 0,5; für Fahranfänger in den ersten beiden Jahren 0,2.
Die Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen wurde 2018 von 90 auf 80 km/h gesenkt.
In der vom Stadtautobahnring Boulevard Périphérique umschlossenen Innenstadt von Paris und zahlreichen anderen französischen Großstädten sind mittlerweile Umweltzonen eingeführt worden. Diese dürfen unabhängig von der Art des Antriebs nur mit Kraftfahrzeugen befahren werden, die mit einer je nach Schadstoffausstoß abgestuften französischen Umweltplakette „Certificat Qualité de l'Air" (auch Crit'Air) gekennzeichnet sind. Vor dem 1. Januar 1997 erstmals zugelassenen Kraftfahrzeugen und vor dem 1. Juni 1999 erstmals zugelassenen Krafträdern wird keine Umweltplakette erteilt. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Innerhalb der Umweltzonen können Bereiche für Fahrzeuge bestimmter Schadstoffklassen gesperrt oder Parkverbote errichtet werden. Deutsche Umweltplaketten werden nicht anerkannt. Die französische Umweltplakette Certificat Qualité de l'Air kann auch für in Deutschland zugelassene Kraftfahrzeuge anhand von Angaben aus den gültigen deutschen Zulassungspapieren bestellt werden.
Das Fahren mit elektrischen Kleinstfahrzeugen (E-Roller) ist auf Gehwegen grundsätzlich verboten, es sei denn die Kommune hat dies erlaubt. In Paris ist das Fahren und Abstellen der E-Roller auf den Gehwegen verboten und wird mit Geldstrafen geahndet.
Der deutsche Führerschein wird anerkannt.
Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten; die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.
An allen öffentlichen Orten gilt ein generelles Rauchverbot.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen mit Haftstrafen geahndet, mindestens droht ein pauschales Bußgeld i.H.v. 200 EUR.
Es ist in Frankreich nicht erlaubt, an öffentlichen Orten das Gesicht zu verhüllen. Vergehen können zu Strafen von bis zu 150 EUR führen.
Zahlungsmittel ist der Euro (EUR). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.
Siehe Aktuelles
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Bestimmungen zur Einreise können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich beim französischen Außenministerium sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Frankreich ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Die Einreise in die Überseegebiete Martinique, Guadeloupe, Französisch-Guayana, Mayotte und La Réunion sowie die Überseeterritorien Französisch-Polynesien, Saint-Pierre-et-Miquelon, Wallis und Futuna, Saint-Martin, Saint-Barthélemy und Neukaledonien ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen gültig sein.
Sollte die Flugroute eine Zwischenlandung auf nicht zu den französischen Überseeterritorien gehörenden Inseln vorsehen wie derzeit z.B. via Mauritius nach La Réunion oder via Tobago nach Martinique, kann es zu Ausweiskontrollen kommen. In diesem Fall ist für die Einreise ein mindestens noch sechs Monate gültiger Reisepass erforderlich, der Personalausweis ist nicht ausreichend. Das gilt auch für Rückflüge vom Flughafen Princess Juliana vom niederländischen Teil der Insel, Sint Maarten.
Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitführen.
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Reisende müssen mitgeführte Barmittel (Bargeld, Zahlungsanweisungen, Solawechsel, Aktien, Schuldverschreibungen und fällige Zinsscheine/Kupons) ab 10.000 EUR (bei anderen Währungen die entsprechenden Gegenwerte) bei der Einreise in die EU oder der Ausreise aus der EU bei der zuständigen nationalen Behörde, in der Regel bei den Zollbehörden, schriftlich von sich aus anmelden.
Nähere Informationen erteilen die französischen Zollbehörden Douane.
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Für die Einreise nach Frankreich sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Dengue-Viren werden in den Sommermonaten vereinzelt in Südfrankreich durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber. Für Frankreich ist die Impfung i.d.R. nicht notwendig.
Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
Im Süden des Landes im Département Var wurden Einzelfälle von lokal erworbenen Zika-Virus-Infektionen nachgewiesen. Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Frankreich zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber.
Seit 2015 wurden auf Korsika einzelne Fälle von Bilharziose durch Schistosomiasis haematobium berichtet. Sämtliche Infektionen stehen im Zusammenhang mit Aufenthalten und Süßwasserkontakten am Unterlauf des Flusses Cavu/Cavo nahe der Stadt Porto Vecchio im Süden der Insel. Eine grundsätzliche Gefährdung kann dort nicht ausgeschlossen werden, siehe Schistosomiasis.
In Frankreich besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf dringend erforderliche Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), bzw. Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
Bis auf La Reúnion und Mayotte sind alle französischen Überseedépartements Übertragungsgebiete für Zika-Viren. Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
Dengue-Viren werden in allen französischen Überseegebieten durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
Chikungunya-Viren werden in allen französischen Übersee von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Chikungunya-Fieber.
In allen französischen Überseedépartments besteht ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen.
Die medizinische Versorgung in den französischen Überseegebieten ist nicht mit dem europäischen Standard vergleichbar, im regionalen Vergleich jedoch gut. Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen sollten sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise in die französischen Überseegebiete bewusst sein.
Für Französisch-Guayana ist eine Gelbfieberimpfung für alle Personen, die älter als ein Jahr sind, zur Einreise vorgeschrieben, siehe WHO. Es muss landesweit mit einer Übertragung von Gelbfieber gerechnet werden.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.
In Französisch-Guayana liegt ganzjährig ein mittleres Risiko entlang der Flüsse, insbesondere der Flüsse Oiapoque, Approuague, Mana und Maroni vor. Ebenfalls besteht ein mittleres Risiko in den Regionen um den Petit-Saut-Staudamm und Saül sowie Grand Santi und Maripasoula. Die Küstenregion, einschließlich der Städte Kourou und Cayenne gelten als malariafrei. Der Anteil an Malaria tertiana (P. vivax) beträgt über 97%. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Bei Reisen in Gebiete mit mittlerem Malariarisiko, die mehr als 48 Stunden von der nächsten medizinischen Einrichtung mit Möglichkeit zur Malariadiagnostik und -therapie entfernt sind, ist die Mitnahme von entsprechenden Medikamenten zur notfallmäßigen Selbstbehandlung empfohlen.
In Französisch-Guayana kann durch Ausscheidungen von Raubwanzen, die in Ritzen einfacher Behausungen in ländlichen Regionen leben, die amerikanische Trypanosomiasis (Chagas) übertragen werden. Diese können sowohl durch den Biss infizierter Wanzen oder seltener durch verunreinigte Frucht- bzw. Zuckerrohrsäfte aufgenommen werden. Einen Schutz gegen Bisse können korrekt angebrachte Bettnetze bieten. In der akuten Erkrankungsphase stehen grippeähnliche Symptome und u.U. eine Schwellung des Augenlides im Vordergrund. Bis zu Jahre nach der Infektion können z.T. gravierende Organveränderungen an Herz und Verdauungstrakt auftreten. Insgesamt ist das Risiko für Reisende jedoch sehr gering.
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Für die Einreise nach La Reúnion sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.
In Überseedépartement Mayotte besteht ganzjährig ein geringes Risiko im ganzen Land inklusive der Städte. Der Anteil an Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
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Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
Französische Republik.
Paris.
Frankreich ist das flächenmäßig größte Land der EU. Es grenzt im Norden an den Ärmelkanal (La Manche), im Nordosten an Belgien und Luxemburg, im Osten an Deutschland, die Schweiz, Italien und Monaco. Im Süden wird Frankreich vom Mittelmeer begrenzt, im Südwesten von Spanien und Andorra und im Westen vom Atlantischen Ozean. Die Insel Korsika liegt im Mittelmeer nördlich der italienischen Insel Sardinien.
Die landschaftliche Vielfalt reicht von den Bergmassiven der Alpen und Pyrenäen, den Flusstälern der Loire, Rhône und Dordogne bis zur Côte d'Azur und den flacheren Regionen der Normandie und der Atlantikküste. Die Küste ist 3100 km lang, am Atlantik in Nordfrankreich gibt es vor allem Sanddünen und Kalkfelsen, im Westen findet man eine buchtenreiche Steilküste und im Süden sind Strandseen und Dünenlandschaften verbreitet.
Republik seit 1875. Verfassung von 1958, letzte Änderung 2008. Zweikammerparlament: Nationalversammlung (577 Mitglieder) und Senat (348 Mitglieder). Der Präsident wird direkt für fünf Jahre gewählt. Frankreich ist EU-Mitglied.
Emmanuel Macron, seit Mai 2017.
Michel Barnier, seit September 2024.
230 V, 50 Hz.
Frankreich – das beliebteste Reiseziel der Welt – kann mit Fug und Recht behaupten, einem Besucher alles bieten zu können: glamouröse Strände, Bilderbuchschlösser, wunderbare Landschaften und faszinierende Städte.
Das Land vereint dramatische Gegensätze – die breiten Boulevards von Paris, die zeitlose Naturschönheit des Loire-Tals, die breiten Hänge der Alpen, die Lavendelfelder der Provence, die Gourmetrestaurants von Lyon, der rustikale Charme von Korsika – und ist als Gesamtpaket für Touristen kaum zu schlagen.
Paris gehört mit Recht zu den großartigsten Städten der ganzen Welt. Haute Couture, Haute Cuisine und zahlreiche geschichtsträchtige Orte und Gebäude, das alles ist Paris, aber es ist nur eine der vielen Weltklasse-Destinationen, die Frankreich zu bieten hat.
"Wie kann man ein Land beschreiben, das 365 Käsesorten hat?” sinnierte einst der französische Präsident Charles De Gaulle. Gute Frage.
Direktflüge mit Air France (AF) nach Paris von folgenden Flughäfen: Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg, Stuttgart, Wien, Basel, Genf und Zürich sowie nach Lyon ab Düsseldorf, Berlin, Hamburg, München, Frankfurt und Wien.
Air France (AF) fliegt ab Genf nach Paris-Roissy, Paris-Charles de Gaulle und nach Paris-Orly.
Lufthansa City (VL) verbindet München mit Bordeaux.
Mit Austrian Airlines (OS) ab Wien in verschiedene französische Städte.
Twin Jet (T7) fliegt ab Straßburg (Frankreich) nach Marseille sowie von Stuttgart nach Lyon.
Weitere Fluggesellschaften, die Frankreich anfliegen: British Airways (BA), KLM (KL), Swiss (LX), Lufthansa (LH), Eurowings (EW) und Easyjet (EC).
Eurowings (EW) fliegt im Sommer u.a. ab Salzburg nach Korsika (Calvi).
Discover Airlines fliegt u.a. von Frankfurt a.M. nach Montpellier.
Mit Tuifly (X3) von zahlreichen deutschen Großstädten aus sowie ab Wien und Zürich.
Chair Airlines (GM) fliegt in den warmen Monaten ab Zürich nach Kreta.
Mit dem Zug zum Flug nach Frankreich reisen, bietet sich an ab Berlin, Düsseldorf, Hannover, Hamburg, Frankfurt, Nürnberg, München und Stuttgart. Von diesen Städten gelangt man einfach mit dem Zug nach Frankreich. Air France und die französische Bahngesellschaft SNCF bietet 41 Train + Air-Verbindungen mit dem TGV an:
Ab dem/ zum Flughafen Paris-Charles-de-Gaulle (CDG) sowie ab dem/ zum Flughafen Paris Orly (ORY) nach / von den Bahnhöfen Aix-en-Provence TGV, Angers Saint-Laud, Arras, Avignon TGV, Bordeaux Saint-Jean, Champagne-Ardenne TGV, Le Mans, Laval, Lille Europe, Lille Flandres, Lorraine TGV, Lyon Part-Dieu, Marseille Saint-Charles, Montpellier Saint-Roch, Nantes, Nîmes, Perpignan, Poitiers, Rennes, Saint-Pierre-des-Corps, Straßburg und Valence TGV.
Frankfurt - Paris: 1 Std. 30 Min.; Wien - Paris: 2 Std. 05 Min.; Zürich - Paris: 1 Std. 20 Min.
Pkw: Frankreich besitzt ein ausgezeichnetes Straßennetz, mit Verbindungen in alle Nachbarstaaten.
Von Nord- und Westdeutschland aus gelangen Reisende auf der kostenfreien A 34 über Sedan und Reims zur A 4 nach Paris. Urlauber aus Südwestdeutschland können durchgehend auf der Autobahn bis Le Havre fahren; ab Saarbrücken über die A 4 bis Reims, dort auf die A 26 bis St-Quentin und dann weiter auf der A 29 nach Le Havre; der Großraum Paris kann auf dieser Strecke vermieden werden.
Die Ost-West-Autobahn A19 von Sens nach Orleans bietet eine durchgängige Querverbindung für Reisende aus dem Rhein-Main-Gebiet und dem Saarland ins Loire-Tal und die Bretagne.
Durch den Mont-Blanc-Tunnel geht es nach Italien und durch den Pyrenäen-Tunnel nach Spanien. Die Route führt von Montrejeau an der französischen A 64 (Pau - Toulouse) durch die Zentralpyrenäen und das Vall d'Aran zum Tunnel de Vielha und von dort weiter über die spanische N 230 nach Lleida (Lerida).
Fernbus: Flixbus und Blablabus fahren von Deutschland, Österreich und der Schweiz nach Frankreich.
Maut: Autobahnen sind in Frankreich bis auf Teile der Stadtautobahnen und um große Städte herum gebührenpflichtig. Ausführliche Informationen bieten die französischen Autobahngesellschaften ASFA. Die Bezahlung erfolgt bei Verlassen der Autobahn, in bar oder mit Kreditkarte. Einige Abschnitte werden bei Einfahrt bezahlt, wobei man hier den angezeigten Betrag in einen Trichter wirft. Hinweis: Zurzeit wird das Maut-System auf den französischen Autobahnen auf das sogenannte Free-Flow-Maut-System (péage en flux libre) umgestellt. Dabei wird das Autokennzeichen im fließenden Verkehr automatisch erfasst. Die Bezahlung muss innerhalb von 72 Stunden ab Erfassung entweder per Kreditkarte online, mittels Mautbox oder in bar an Automaten, die in Raststätten und Tabakläden stehen, erfolgen.
Auch für verschiedene Tunnel ist eine Maut zu entrichten.
Unterlagen: Der nationale Führerschein ist ausreichend.
Die Bahnverbindungen zwischen Frankreich und den europäischen Nachbarstaaten sind ausgezeichnet.
Verbindungen mit dem ICE gibt es u.a. von Frankfurt/M., Karlsruhe und Stuttgart nach Paris.
Ab dem 16. Dezember 2024 gibt es eine direkte ICE-Verbindung der DB in Kooperation mit der SNCF auf der Strecke:
Berlin - Frankfurt (Main) Süd - Karlsruhe - Straßburg - Paris (Fahrtzeit: ca. 8 Stunden)
Der TGV Lyria-Hochgeschwindigkeitszug verbindet Genf, Basel und Zürich mit Paris.
Im Juli und August fährt der TGV Duplex als Direktzug ab Frankfurt und ab Stuttgart nach Bordeaux.
Der Eurostar fährt täglich auf der Strecke Dortmund, Essen, Duisburg, Düsseldorf Airport, Düsseldorf, Köln, Aachen, Lüttich, Brüssel und Paris.
Der französische Hochgeschwindigkeitszug TGV mit den Marken TGV inOui und TGV Ouigo verbinden u.a. München, Frankfurt/M., Straßburg, Basel, Genf, Zürich und Wien mehrmals täglich mit Paris. Im Sommer fährt der TGV ab Frankfurt a.M. nach Bordeaux.
Der Nachtzug Intercités de Nuit der SNCF verbindet u.a. Paris mit Nizza, Toulouse, Cannes, Montpellier und Lourdes.
Der Nachtzug Nightjet der ÖBB verbindet
- Wien mit Paris via St. Pölten, Linz, Salzburg, Rosenheim und München
- Berlin mit Paris via Halle (Saale), Erfurt und Frankfurt Süd a.M.
Die S-Bahn Léman Express verbindet die Schweizer Kantone Waadt und Genf mit der französischen Region Auvergne-Rhône-Alpes.
Das gut ausgebaute EuroCity-Netz wird ständig erweitert. Es gibt Direktverbindungen mit verschiedenen Fernverkehrszügen von Paris nach Köln, Frankfurt/M., Karlsruhe, Stuttgart, München, Wien und Zürich und von Straßburg über München-Ost und Salzburg nach Wien.
Der Luxuszug Venice Simplon-Orient-Express verbindet Wien mit Paris.
Der Eurotunnel Shuttle fährt zwischen Calais und Folkestone durch den Kanaltunnel und transportiert Lastkraftwagen, Autos und Busse. Es verkehren Autoreisezüge und Passagier-Shuttles. Die Fahrzeit von Terminal zu Terminal beträgt 35 Minuten, von Autobahn zu Autobahn ca. 1 Stunde.
Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind auch in Frankreich gültig.
Im TGV INOUI der französischen Bahngesellschaft SNCF gelten Gepäckbeschränkungen. Nichteinhaltung wird mit Geldstrafen belegt.
Im April kreuzt die AIDAdiva von Aida Cruises ab Gran Canaria im Atlantik und fährt dabei auch Le Havre an.
Es gibt zahlreiche Fährverbindungen von Großbritannien und den britischen Kanalinseln nach Frankreich, u. a. mit
Brittany Ferries: Portsmouth – Caen, Portsmouth - Cherbourg, Portsmouth – Le Havre, Poole – Cherbourg, Plymouth – Roscoff;
Condor Ferries (Jersey/Guernsey - St. Malo; Portsmouth - Cherbourg);
DFDS Seaways (Newhaven - Dieppe; Dover - Calais; Dover - Dunkirk; Portsmouth - Le Havre);
P&0 Ferries (Dover - Calais).
Von Algerien aus bieten Algerie Ferries (Algier/ Oran/ Bejaia/ Skikda/ Annaba - Marseille) Passagier- und Autofährverbindungen an. Überfahrten von Italien in korsische Häfen organisieren Corsica Ferries (Savona - Bastia), Moby Lines (Genua - Bastia) und CMN La Méridionale (Porto Torres (Sardinien) - Propriano). Fährdienste zwischen Tunis und Marseille bietet CTN.
Die nationale Fluggesellschaft Air France (AF) (www.airfrance.de) bietet Verbindungen in alle Teile des Landes. Auf Inlandsflügen gibt es Spezialtarife für junge Leute, Paare und Familien sowie regelmäßig diverse Sonderangebote. Flugverbindungen im Inland, die eine Flugdauer von weniger als 2 1/2 Stunden haben und für die eine direkte Zugverbindung besteht, wurden zum Schutz des Klimas dauerhaft gestrichen. Zu diesen Strecken gehören Paris - Nantes, Paris - Bordeaux und Paris - Lyon. Weitere Informationen von Air France und von Explore France (Fremdenverkehrsämter, s. Adressen).
Twin Jet (T7) verbindet Straßburg mit Lyon.
Flüge zwischen französischen Flughäfen und dem französischen Sektor des Flughafens Genf/Genève (GVA) gelten als Inlandsflüge (s. Schweiz, Reiseverkehr - International)
Frankreich besitzt ein sehr gut ausgebautes Straßennetz.
Maut: Die Autobahnen sind bis auf Teile der Stadtautobahnen und um große Städte herum gebührenpflichtig. Ausführliche Informationen bieten die französischen Autobahngesellschaften ASFA. Auch für verschiedene Tunnel ist Maut zu entrichten.
Die Bezahlung erfolgt in der Regel bei Verlassen der Autobahn, in bar oder mit Kreditkarte. Einige Abschnitte werden bei Einfahrt bezahlt, wobei man hier den angezeigten Betrag in einen Trichter wirft. Elektronisch ist die Zahlung über die sogenannte Liber-t-Box möglich, die bei Tolltickets online bestellt werden kann. Hinweis: Zurzeit wird das Maut-System auf den französischen Autobahnen auf das sogenannte Free-Flow-Maut-System (péage en flux libre) umgestellt. Dabei wird das Autokennzeichen im fließenden Verkehr automatisch erfasst. Die Bezahlung muss innerhalb von 72 Stunden ab Erfassung entweder per Kreditkarte online, mittels Mautbox oder in bar an Automaten, die in Raststätten und Tabakläden stehen, erfolgen.
Tankstellen sind flächendeckend vorhanden und oft rund um die Uhr geöffnet.
Umweltplakette: In Frankreich sind bisher vier Umweltzonen (ZCR, Zones à Circulation Restreinte) eingerichtet: zwei dauerhafte in Paris und Straßburg sowie zwei nur bei Luftverschmutzungsalarm gültige im Großraum Grenoble und in Lyon. Für die Einfahrt in die Umweltzonen sind kostenpflichtige Umweltplaketten Crit´Air (certificat qualité de l'air) erforderlich.
In Paris haben in der Umweltzone, die innerhalb des Stadtautobahnrings (Boulevard périphérique) eingerichtet ist, Autos mit einer Erstzulassung vor dem 1. Januar 1997 und Krafträder mit einer Erstzulassung vor dem 1. Juni 1999 an Werktagen von Mo - Fr zwischen 08:00 und 20:00 Uhr Fahrverbot. Die Einführung einer Umweltzone in Lille ist in Vorbereitung. Auch in Bordeaux sowie in weiteren französischen Städten sind Umweltzonen geplant.
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Frankreichs Straßen sind allgemein gut ausgebaut und gewartet.
Frankreichs Straßennetz besteht aus Autobahnen, Nationalstraßen und Landstraßen.
Autobahnen (A) sind blau beschildert und zumeist gebührenpflichtig (Autoroutes à pèage). Nationalstraßen (N) sind grün und Landstraßen (D) weiß beschildert; beide sind gebührenfrei.
In Städten und an Flughäfen gibt es zahlreiche Mietwagenfirmen. Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein (kann je nach Fahrzeugkategorie variieren) und seit mindestens einem Jahr einen Führerschein besitzen. Fahrer unter 25 Jahren bezahlen oft eine Jungfahrergebühr.
Die Französischen Eisenbahnen SNCF bieten einen verbilligten Bahn-/Leihwagendienst (Train et Auto) an. Für Inhaber des France Vacances-Passes, die 1. Klasse fahren, stehen kostenlose Leihwagen zur Verfügung.
Taxis sind in Frankreich überall verfügbar.
Die Busverbindungen im örtlichen Nahverkehr außerhalb der Städte sind relativ gut. Informationen und Fahrpläne sind nur vor Ort erhältlich.
Fernreisebusse, die innerhalb von Frankreich fahren, sind u.a. Flixbus und Blablabus.
Verkehrsbestimmungen:
- Anschnallpflicht.
- Promillegrenze: 0,5 ‰.
- Das Tragen von fluoreszierenden Warnwesten ist für Autofahrer Pflicht, wenn sie ihr Fahrzeug außerhalb von geschlossenen Ortschaften verlassen und sich auf der Fahrbahn aufhalten.
- Kinder unter 10 Jahren müssen auf dem Rücksitz in einem passenden Kindersitz befördert werden.
- Vorfahrtsregelungen: Generell rechts vor links. Im Kreisverkehr gilt diese Priorité-Regelung oft nicht. Das Schild mit der Aufschrift »Vous n'avez pas la priorité« signalisiert allen Fahrern, dass die Fahrzeuge im Kreisverkehr Vorfahrt haben. Die so genannte Passage protégé gewährt Fahrzeugen auf allen größeren Straßen außerhalb von Ortschaften Vorfahrt. Sie sind in der Regel mit einem »X« auf dreieckigem Untergrund mit der Aufschrift Passage protégé beschildert.
- Parken und Halten ist unter Brücken, in Tunnels und Unterführungen sowie an gelben Parkrändern verboten.
- generelle Winterreifenpflicht für Pkw, Reisemobile und Kleintransporter vom 1. November bis 31. März 47 Departements in Bergregionen: Vogesen, Pyrenäen, Alpen, Jura, Zentralmassiv, Berge von Korsika.
- Auto- und Motorradfahrer sind angehalten, einen unbenutzen Alkohol-Schnelltester mitzuführen.
Geschwindigkeitsdelikte und andere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung werden umgehend mit Bußgeldern geahndet. Alkoholtests sind üblich.
Alles, was man über das Autofahren in Frankreich wissen sollte, ist in der Broschüre »Bienvenue en France par l'Autoroute« nachzulesen, die vom Maison de la France erhältlich ist.
Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- innerorts: 50 km/h;
- auf Landstraßen: 80 km/h;
- auf Schnellstraßen: 110 km/h;
- auf Autobahnen: 130 km/h.
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (89) 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (89) 76 76 76.
Der ADAC-Partnerclub in Frankreich ist Automobile Club Association (ACA) in Straßburg, Tel. +33 (3) 88 36 62 62.
Ein ausländischer nationaler Führerschein ist in Frankreich uneingeschränkt und unbefristet gültig, wenn er in einem EU-Land oder in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ausgestellt wurde. Nationale Führerscheine aus allen anderen Ländern sind befristet gültig und bedürfen eines Internationalen Führerscheins als Zusatzdokument, wenn sie nicht in lateinischer Schrift ausgestellt sind. Frankreich erkennt Internationale Führerscheine von Ländern an, die das Wiener Straßenverkehrsübereinkommen von 1968 oder das Genfer Straßenverkehrsübereinkommen von 1949 unterzeichnet und ratifiziert haben. Hinweis: Ausländische vorläufige Führerscheine werden nicht anerkannt.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen. Dennoch wird EU- und EFTA-Bürgern empfohlen, die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr mitzunehmen, um bei eventuellen Schadensfällen in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz. Außerdem kann die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr die Unfallaufnahme erleichtern.
Die städtischen Nahverkehrssysteme sind ausgezeichnet. Die Busverbindungen in allen größeren Städten sind gut. Busse fahren im Allgemeinen von 05.30 Uhr-20.30 Uhr. Straßenbahnen, Oberleitungsbusse und U-Bahnen wie in Marseille und Paris ergänzen das Verkehrsnetz. Lyon hat auch eine Zahnradbahn. Der erste fahrerlose, automatische Zug der Welt verkehrt in Lille, das auch Straßenbahnlinien hat. St. Etienne und Nantes haben ein Straßenbahnnetz, und in Grenoble, Limoges und Nancy verkehren Oberleitungsbusse. Es gibt Einzelfahrscheine, Wochen- und Monatskarten.
Paris hat eines der besten Verkehrsnetze der Welt. Die Pariser Verkehrsbetriebe, RATP, betreiben den öffentlichen Nahverkehr (Busse, U- und S-Bahnen) im Großraum Paris. In vielen Teilen der Innenstadt ist Parken verboten bzw. die Parkzeit begrenzt (Zone bleue) und im Allgemeinen kostenpflichtig. In ganz Paris und am Stadtrand gibt es jedoch gebührenpflichtige Parkhäuser, in denen online Parkplätze reserviert werden können.
Die französische Staatsbahn SNCF ist in fünf Unternehmen aufgeteilt. Ihr Schienennetz umfasst fast 30.000 km.
Der TGV INOUI (Train à Grande Vitesse) verkehrt mit bis zu 300 km/h zwischen Paris und der Bretagne, Straßburg sowie Südfrankreich. Für Paris-Lille braucht der TGV 1 Std., von Paris nach Marseille 3 Std., nach Bordeaux 2 Std. (InOui) und nach Toulouse 4 Std. 8 Min.
LGV Atlantique, verbindet Paris mit Rennes und Nantes in der Bretagne, mit Bayonne und Toulouse im Südwesten Frankreichs und mit Bordeaux und La Rochelle in der Region Bordeaux.
TGV InOui (L'Océane) verbindet Paris mit Bordeaux in 2 Std. 10 Min.
TGV Bretagne-Pays-de-la-Loire verbindet Paris mit Rennes in 1 Std. 25 Min.
OUIGO-Züge sind die Low-Cost-Version der TGV-Züge. Sie fahren u.a. zwischen Paris und Straßburg, Bordeaux, Toulouse, Avignon, Nantes und Lyon. Ihr Netz wird ständig erweitert.
Intercités-Nachtzüge der SNCF fahren u.a. auf den Strecken Paris - Nizza (Fahrtdauer: ca. 12 Std.), Paris - Rodez / Paris - Lourdes / Paris - Bayonne / Latour-de-Carol / Cerbère und Paris - Briançon.
Reservierungen sind grundsätzlich erforderlich. TGV- und Intercité-Tickets sind nur noch elektronisch erhältlich. E-Tickets müssen nicht entwertet werden. Die Ticketentwertung ist nur noch für Bahn-Tickets in Papierform in einigen Gebieten und Linien obligatorisch. Ist die Entwertung am Automaten nicht mehr möglich, weil diese zum größten Teil abgeschafft wurden, müssen die Fahrgäste die Entwertung vom Schaffner vornehmen lassen, um eine mögliche Geldbuße zu vermeiden.
Fahrkartenkauf:
Es gibt zahlreiche Sonderfahrkarten für Familien, Kinder und Jugendliche. Generell richten sich die Fahrpreise nach Reisetag und Tageszeit, je nach dem ob diese in der Hauptverkehrszeit liegen oder nicht. Nähere Informationen sind den Fahrplänen zu entnehmen, die bei der SNCF erhältlich sind.
Informationen: Nähere Auskünfte über alle Angebote erteilt die SNCF. Allgemeine Informationen, Auskünfte über Fahrpreise und Zugverbindungen sowie Fahrpläne sind von den DB-, ÖBB- und SBB-Agenturen erhältlich, die auch gern Reservierungen entgegennehmen.
Für ausländische Reisende gibt es die unterschiedlichsten Reiseangebote zu günstigen Preisen (Europass, Interrail etc.), die man sich vor der Abreise in seinem Heimatland besorgen muss.
Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind auch in Frankreich gültig.
Im TGV INOUI der französischen Bahngesellschaft SNCF gelten Gepäckbeschränkungen. Nichteinhaltung wird mit Geldstrafen belegt.
Frankreichs schiffbare Wasserwege umfassen 8500 km.
Ausflugsboote können mit oder ohne Besatzung gemietet werden. Das Angebot reicht von kleinen Motorbooten bis zu umgebauten Lastkähnen (Péniches), die bis zu 24 Personen beherbergen können und eine achtköpfige Besatzung benötigen. In manchen Gegenden kann man »Hotelboote« mieten; große, umgebaute Lastkähne mit Unterkunftsmöglichkeiten und Restaurants. Preis und Komfort je nach Wunsch und Geldbeutel.
Hausboote sind ebenfalls eine Gelegenheit, die wunderschönen Flusslandschaften Frankreichs zu entdecken und zu genießen. Mit jeder Schleuse, die man passiert, lernt man das Land besser kennen. Weitere Informationen erteilen die nationalen und regionalen Fremdenverkehrsämter (s. Adressen).
Bootsfahrten bieten sich vor allem nordöstlich von Paris an. Hier sind die meisten schiffbaren Flüsse durch Kanäle verbunden.
Die besten Routen sind auf
- der Seine von Auxerre nach Le Havre (es muss jedoch mit gewerblichem Schiffsverkehr gerechnet werden);
- auf der Rhône (es empfiehlt sich, flussabwärts von Avignon die Dienste eines Lotsen in Anspruch zu nehmen. Die Schiffe der Viking Flusskreuzfahrten fahren auf der Seine, der Rhône und der Saône, A-Rosa und Lüftner Cruises fahren auf Rhône und Saône);
- in den Regionen Bretagne und Loire auf den Flüssen Vilaine, Loire, Mayenne und Sarthe mit ihren Verbindungskanälen.
Kanäle verbinden Rhein, Mosel und ihre Nebenflüsse im Nordosten;
in Burgund durchfließen die Saône und viele wunderschöne alte Kanäle das Land.
Die Region Midi (einschließlich des Canal du Midi, der den Atlantik mit dem Mittelmeer verbindet und zum Weltnaturerbe gehört) ist ebenfalls ideal für Bootsfahrten.
Die Website des französischen Segelverbandes (www.ffvoile.org) informiert Hafen für Hafen über den Gezeitenkoeffizienten.
Staatlich betriebene Autofähren, so genannte BACs, verbinden die größeren Inseln an der Atlantikküste mit dem Festland, sie durchkreuzen auch regelmäßig das Gironde-Delta.
Passagier- und Autofähren der Corsica Linea (www.corsicalinea.com) verkehren zwischen der Insel Korsika und dem französischen Festland. Die Schiffe verbinden Marseille mit Ajaccio, Porto Torres, Porto Vecchio, Bastia und Ile Rousse.
Im Programm der Corsica Ferries (www.corsica-ferries.de) sind bis zu 30 Fährpassagen pro Tag zwischen Korsika und Nizza, Toulon, Savona, Piombino und Livorno nach Ajaccio, Bastia, Calvi. Schnellere Überfahren sind mit dem Mega Express möglich.
Die medizinische Versorgung ist ausgezeichnet, die Kosten sind dementsprechend hoch und müssen zunächst selbst bezahlt werden. Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger.
Aushelfender Träger ist die Ortskasse für Krankenversicherung (Caisse Primaire d'Assurance Maladie).
Für eine ärztliche oder zahnärztliche Behandlung müssen zunächst die Kosten selbst getragen werden. Der Arzt händigt dem Versicherten darauf hin den Behandlungsvordruck "Feuille de soins (assurance maladie)" aus, mit dem man gegen Vorlage der EHIC bei der Caisse Primaire d'Assurance Maladie die Kosten erstattet bekommt (Prozentsatz variiert).
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
In den französischen Überseegebieten besteht eine Infektionsgefahr bei Durchfallerkrankungen, die durch verunreinigte Speisen oder Getränke übertragen werden können. Daher sollten stets sorgfältige Nahrungsmittel- und Trinkwasser-Hygienemaßnahmen durchgeführt werden. Wasser sollte vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Bilharziose-Erreger kommen am Unterlauf des Flusses Cavu/Cavo nahe der Stadt Porto Vecchio im Süden von Korsika vor, in dieser Region sollte daher das Schwimmen und Waten in Binnengewässern vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Besonders die ländlichen Gebiete im Elsass und die Rheinebene sind betroffen. Gegen diese Krankheit ist eine Impfung möglich.
In Paris können vereinzelt Chikungunya-Erkrankungen auftreten. Das Chikungunya-Virus wird von Mücken übertragen. Reisenden wird empfohlen, sich gegen Mücken zu schützen.
Fälle von Dengue-Fieber treten vereinzelt zwischen Juli und Oktober überwiegend in Südfrankreich auf. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.
Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird für Reisen an die Mittelmeerküste und nach Korsika empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Eine Impfung gegen Meningokokken-Meningitis A,B,C,W,Y ist bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition für bestimmte Personengruppen (Jugendliche bzw. Schüler, Studenten) empfehlenswert.
Die Viruserkrankung West-Nil-Fieber wird durch infizierte Mücken in Frankreich saisonal in den Sommermonaten übertragen. Eine Schutzimpfung besteht nicht. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Frankreich ist offiziell frei von terrestrischer Tollwut.
Die Gefahr der Zika-Virus-Infektionen besteht vereinzelt in Südfrankreich im Département Var. Schwangeren wird daher geraten, Ausbruchsgebiete nicht zu bereisen, da eine Infektion bei Ungeborenen Fehlbildungen verursachen kann.
1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.
Mastercard und Visa werden angenommen und sind weit verbreitet. American-Express und Diners Club werden weniger häufig akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Kreditkarten werden in zahlreichen Geschäften, Hotels, Supermärkten und Restaurants akzeptiert. Händler weisen im Aushang oft einen Mindestbetrag für Kreditkarteneinkäufe aus.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Nicht einheitlich: 08.30-16.00 Uhr, auch 09.00-12.00 und 14.00-17.00 Uhr. Manche Banken sind montags geschlossen und/oder samstags bis 12.00 Uhr geöffnet. Am Vortag eines Feiertages schließen die Banken um 12.00 Uhr, in seltenen Fällen bleiben sie zeitweise oder auch den ganzen darauffolgenden Tag über geschlossen.
Einige Hotels sind berechtigt, Geld zu wechseln. Die Credit Mutuel und Credit Agricole (vergleichbar mit den deutschen Sparkassen) haben relativ lange Öffnungszeiten. Laut Gesetz dürfen Hotels und Geschäfte in der Regel keine ausländischen Währungen annehmen. Allerdings findet man Wechselstuben z. T. in Warenhäusern, auf Bahnhöfen, Flughäfen und in der Nähe von Sehenswürdigkeiten.
Amtssprache ist Französisch, es gibt viele regionale Dialekte. In der Bretagne wird z. T. Bretonisch gesprochen, in Korsika Korsisch, Baskisch ist im Südwesten weit verbreitet.
An den Schulen wird Englisch, Deutsch oder Spanisch als Fremdsprache unterrichtet. Die meisten Franzosen haben jedoch vor jeder Sprache Achtung und sprechen lieber nicht, als dass sie falsch sprechen.
Franzosen sind sehr stolz auf ihre Sprache. Touristen sollten sich daher zumindest einen Grundwortschatz aneignen. Allein das Bemühen, Französisch zu sprechen, wird meist hoch geschätzt.
Juli und August sind die Urlaubs- und Reisemonate in Frankreich. In dieser Zeit sind die Ferienorte mit einheimischen Urlaubern überfüllt. Außerhalb der Urlaubsgebiete und in vielen Städten ist es hingegen ruhig.
Folgende Artikel dürfen (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) Reisende zollfrei nach Frankreich einführen:
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 100 Zigarillos oder 250 g Tabak;
1 l Spirituosen (Alkoholgehalt über 22%) oder 2 l alkoholische Getränke und Spirituosen (Alkoholgehalt bis zu 22%);
4 l Wein;
16 l Bier.
Arzneimittel für den persönlichen Bedarf des Reisenden;
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn/dem Auto); Kinder unter 15 Jahren generell 150 €.
Tabakwaren und Spirituosen dürfen nur von Personen ab 18 Jahren eingeführt werden.
Mit der App Déclare Douane können Reisende kalkulieren, ob Zollgebühren fällig werden und in welcher Höhe.
Lebensmittel (Fisch, Milch etc.), Arznei, Pflanzen, Haustiere, Waffen und Kulturgüter.
Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u.a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.
Drogen, Narkotika, Falschgeld und vom Aussterben bedrohte Tiere und Pflanzen.
Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).
Es besteht ein Einfuhrverbot u.a. für die folgenden Waren aus der Russischen Föderation in die EU: Diamanten, Gold, Schmuck, Zigaretten, Kosmetikartikel, Meeresfrüchte (z.B. Kaviar), Spirituosen (z.B. Vodka), Schuhe, Kleidung und Smartwatches.
Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind.
Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen:
800 Zigaretten (Personen über 18 J.);
400 Zigarillos (Personen über 18 J.);
200 Zigarren (Personen über 18 J.);
1 kg Tabak (Personen über 18 J.);
10 Liter hochprozentige Alkoholika (Personen über 18 J.);
20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry) (Personen ab 18 J.);
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) (Personen ab 18 J.);
110 Liter Bier (Personen ab 18 J.);
Parfüms und Eau de Toilette: Keine Beschränkungen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Menge für den persönlichen Verbrauch bestimmt ist.
Arzneimittel: Dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.
Andere Waren: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur mineralölsteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgeführten Reservebehälter befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 10 Litern im Reservebehälter nicht beanstandet.
Wenn darüber hinausgehende Mengen dieser Waren mitgeführt werden, wäre z. B. eine Hochzeit ein Ereignis, mit dem sich ein Großeinkauf begründen ließe.
Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden „Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt“ der Europäischen Kommission.)
Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.
Weitere Informationen sind vom französischen Zoll erhältlich.
Die Landesvorwahl ist 0033. Die Ortsnetzkennzahl für Paris ist 01.
Öffentliche Telefonzellen gibt es in Frankreich nicht mehr.
5G-Netz, GSM 900/1800 Netze sind weit verbreitet. Die Hauptnetzbetreiber sind Bouygues Telecom, Orange France, SFR und Free mobile. Roaming-Verträge mit verschiedenen internationalen Anbietern bestehen.
Auslandsroaming ist innerhalb der EU zum regulären Heimattarif des jeweiligen Anbieters nutzbar. Roaming-Gebühren wurden innerhalb der EU Mitte 2017 abgeschafft. Dennoch lohnt sich u.U. bei längeren Aufenthalten in Frankreich der Erwerb einer französischen Prepaid-Karte, die in den Nierderlassungen der französischen Mobilfunkanbieter, in Supermärkten und in den FNAC-Filialen erhältlich sind.
Öffentlicher Internetzugang besteht u.a. in Internet-Cafés in fast allen Städten und in zahlreichen Fremdenverkehrsämtern. Kostenlosen drahtlosen Zugang zum Internet via Wi-Fi bieten viele Schnellrestaurants und Cafés. In Frankreich gibt es ein dichtes Netz aus öffentlichen Hotspots. Hauptanbieter ist Orange. Es gibt immer mehr „WiFi-Säulen“ auf öffentlichen Plätzen wie auf Straßen, in Bahnhöfen etc., die drahtlosen Zugang zum Internet bieten. Alternativ dazu bieten sich der Erwerb eines Prepaid-Surfsticks für das Laptop, erhältlich ohne Vertragsbindung in den FNAC-Filialen, sowie einer französischen Prepaid-Karte an, mit der allerdings nicht das Handy als Modem genutzt werden kann.
Briefmarken kann man in Postämtern sowie in Tabak- und Zeitschriftenläden kaufen. Gelbe Briefkästen stehen vor den Postämtern und an Straßenrändern. Post innerhalb Europas benötigt normalerweise 1-5 Tage. Öffnungszeiten der Postämter: Mo-Fr 08.00-19.00 Uhr, Sa 08.00-12.00 Uhr.
Zahlreiche deutschsprachige Radiosender lassen sich u.a. über Astra-Satelliten bzw. über das Internet in Frankreich empfangen.
Besonders zu empfehlen sind Spitze, Kristall, Käse, Kaffee, Wein, Spirituosen und Liköre. Arques, die Heimat des Cristal d'Arques, liegt zwischen St. Omer und Calais. Lille, die größte Stadt in Französisch-Flandern, ist für ihre Textilien und feine Spitze bekannt.
In Paris bekommt man so ziemlich alles was Frankreich zu bieten hat. Hier kann man von einzigartigen Kunstgegenständen über edle Parfüms und Designerschuhen bis hin zu Postkarten alles kaufen. In einigen besonders exklusiven Geschäften muss man einen Klingelknopf betätigen, um eingelassen zu werden. Le Printemps und Galeries Lafayette sind die angesehensten großen Kaufhäuser in Paris. Schnäppchenjäger finden Nippes und Antiquitäten (brocante) auf den zahlreichen Flohmärkten (marché aux puces) in den Außenbezirken der Stadt.
In vielen Städten ist samstags Markttag, i. Allg. für Obst und Gemüse, an der Küste auch für Fisch und Meeresfrüchte. Hypermarchés, riesige Supermärkte, in denen man von Esswaren, Kleidung und Hi-Fi-Geräten bis hin zu Möbeln alles kaufen kann, werden immer beliebter. Sie liegen meistens am Stadtrand und haben einen eigenen Parkplatz.
Kaufhäuser: Mo-Sa 09.00-18.30 Uhr, Lebensmittelläden: 07.00-18.30/19.30 Uhr. Manche Geschäfte, besonders Bäckereien, öffnen auch am Sonntagmorgen, dafür bleiben sie gewöhnlich montags geschlossen. Die meisten Geschäfte schließen zwischen 12.00 und 14.30 Uhr. Einige Geschäfte sind montags ganztägig oder nachmittags geschlossen. Hypermärkte sind in der Regel bis 21.00 oder 22.00 Uhr geöffnet.
Die Vielfalt und Finesse der französischen Küche ist wohl einmalig. Gemüse, Käse, Butter und Obst sind in französischen Restaurants immer frisch. Cafeterias und Schnellrestaurants schießen jedoch auch hier wie Pilze aus dem Boden, und gute Qualität ist nicht immer gewährleistet. Das einfache, delikate Essen, das Frankreich berühmt gemacht hat, findet man in den Bistros und Restaurants.
Man unterscheidet die »Gastronomie« (Haute Cuisine) und die gutbürgerliche Küche. Der erforderliche Zeitaufwand und die Kosten machen es im Alltagsleben fast unmöglich, der Haute Cuisine zu huldigen. Die Hausmannskost schmeckt jedoch genauso gut. Sie bestimmt den Speisezettel in den meisten französischen Haushalten, und oft werden Kochrezepte von Generation zu Generation weitergereicht. Fast alle Restaurants bieten zwei Menüs an: À la carte (große Auswahl für jeden Gang und daher teuer) und le Menu (Tagesgerichte zu festgesetzten Preisen). In einfachen Restaurants gibt es kein Extrabesteck für jeden Gang. Das Fremdenverkehrsamt veröffentlicht einen Restaurantführer für Paris und die Ile-de-France. Viele Restaurants schließen an einem Tag der Woche und für einen Monat im Sommer. Man sollte sich nach den genauen Öffnungszeiten erkundigen, besonders an Sonntagen haben viele Restaurants geschlossen. Essen gehen muss nicht unbedingt teuer sein. In Frankreich hält man sich im Allgemeinen an feste Essenszeiten - Mittagessen wird zwischen 12.00 und 13.30 Uhr serviert, Abendessen zwischen 20.00 und 21.30 Uhr. In der Regel gilt: je größer die Stadt, desto länger werden Mahlzeiten serviert.
Im Norden Frankreichs (Nord/Pas-de-Calais und Picardie) stehen vor allem Meeresfrüchte auf der Speisekarte: Austern, Moules (Miesmuscheln), Coques (Herzmuscheln) und Crevettes (Garnelen) sind sehr beliebt. In der Picardie werden auch Entenpasteten, Ficelle Picardie (Eierpfannkuchen mit Schinken und Pilzen) und flämische Aux poireaux serviert.
In der Region Champagne-Ardennen gibt es Schinken aus Reims und Sanglier (Wildschwein), Fischspezialitäten sind Ecrevisses (Flusskrebse) und Brochets (Hecht). Elsass-Lothringen ist das Land des Choucroute (Sauerkraut) und der Tarte Flambée (Zwiebelkuchen). Pikante und unverwechselbare Soßen kennzeichnen die bretonische Küche, und Schalentiere sind ihre Spezialität; hervorzuheben ist besonders der Homard à l'Américaine (Hummer mit Sahnesoße).
Lyon, die wichtigste Stadt des Rhônetals, ist das Zentrum der französischen Gastronomie. Eine hiesige Spezialität ist Quenelles de Brochet (Hechtpastete mit Flusskrebssoße). Bordeaux streitet sich mit Lyon um den Titel »kulinarische Hauptstadt Frankreichs«. Die aquitanische Küche verwendet viel Gänseschmalz. Der Beiname »Perigord« steht für die Beigabe von Trüffeln. In den Pyrenäen, besonders in und um Toulouse, findet man Lachs und Cassoulet (Bohneneintopf).
Frankreich ist berühmt für seine 365 Käsesorten. Die bekanntesten sind Camembert, Brie, Roquefort, Reblochon und die Schimmelkäse der Auvergne und Bresse.
Soufflé Grand Marnier, Oeufs à la Neige (Baiser und Vanillesoße), Mille Feuilles (mit Vanillecreme gefülltes Blätterteiggebäck), Ganache (Schokoladengebäck), Paris-Brest (Windbeutel mit Haselnusscremefüllung), Obstkuchen und Pasteten sind nur einige der leckeren Nachspeisen.
Die Öffnungszeiten bestimmt der Gastwirt, in Großstädten und Urlaubsorten sind die Lokale meistens den ganzen Tag über geöffnet, manche bis 02.00 Uhr morgens. Es gibt auch Bars und Cafés, die nachts geöffnet haben. In kleineren Gemeinden schließen die Lokale etwas früher.
Alkohol darf nicht an Jugendliche unter 18 Jahren ausgeschenkt werden. Kinder und Jugendliche dürfen Schankstätten nur in Begleitung Erwachsener betreten und erhalten keine alkoholischen Getränke.
Im Restaurant wird die Rechnung von nur einer Person beglichen. Es ist nicht üblich getrennt zu bezahlen.
Im Restaurant oder Café werden 10-15% gegeben. Das Trinkgeld wird zusammen mit der Bezahlung einfach auf dem Tisch liegen gelassen. 10-15% Bedienungsgeld ist in Rechnungen von Hotels enthalten, es ist aber auch hier üblich, ein paar Münzen auf dem Tisch zu hinterlassen. Platzanweiser, Gepäckträger, Hotelpagen, Garderoben- und Toilettenpersonal, Friseure und Kosmetikerinnen erhalten Trinkgeld. Taxifahrer erwarten 10% der Fahrtkosten als Trinkgeld.
Wein ist mit Abstand das beliebteste Getränk der Franzosen, das Angebot ist regional verschieden. Preiswerter Wein (Vin Ordinaire) ist von sehr unterschiedlicher Qualität. Es gibt folgende Kategorien: AC (Appellation contrôlée), VDQS (Vin delimité de qualité supérieure), Vin de Pays (Landwein) und Vin de Table (Tafelwein). Frankreich hat mehrere Weinregionen, die bekanntesten sind Bordeaux, Burgund, Loire, Rhône und Champagne.
Die Kellner sind bei der Auswahl behilflich, in den teuren Restaurants ist dafür der Sommelier oder Kellermeister zuständig. Im Zweifelsfalle sollte man ruhig den Hauswein probieren, der meist der Stolz des Gastwirts und verhältnismäßig preiswert ist.
Kaffee wird immer nach dem Essen serviert (nicht mit der Nachspeise), schwarz und in kleinen Tassen, falls man nicht Café au lait (oder crème) bestellt.
Liköre wie Chartreuse, Framboise und Genepi (ein besonderer Likör aus einheimischen Kräutern) werden angeboten. Manche Getränke wie Calvados (Apfelbranntwein) und Eau-de-vie sind ziemlich hochprozentig und sollten mit Vorsicht genossen werden, besonders nach einigen Gläsern Wein.
Spirituosen werden als »Doppelte« ausgeschenkt, kleinere Mengen sollten als Baby bestellt werden. Die Auswahl an Aperitifs ist enorm. Typisch französisch ist der Pastis (z. B. Ricard und Pernod).
Die Regionen Nord, Pas-de-Calais und Picardie haben keine eigenen Weine, hier wird Bier gebraut und Cidre hergestellt. Das Elsass soll das beste Bier Frankreichs brauen, es gibt aber auch gute Weißweine wie Riesling, Gewürztraminer und Sylvaner sowie Fruchtschnäpse wie Kirsch und Framboise. Die Weine der Champagne-Region aus dem Gebiet Montagne de Reims sind trocken und lieblich (Vevenay Verzy) oder vollmundig und blumig (Bouzy und Ambonnay).
In Frankreich darf man ab 18 Jahren Alkohol trinken.
83-88% römisch-katholisch; protestantische (2%), muslimische (5-10%), jüdische (1%) und orthodoxe Minderheiten.
Umgangsformen: Die gängigen Höflichkeitsformen sollten beachtet werden, Höflichkeitsfloskeln sind üblich und in der Konversation wichtig. Zur Begrüßung gibt man sich seltener die Hand als in Deutschland, üblicher ist der angedeutete Kuss auf beide Wangen. Betritt man ein Geschäft, grüßt man mit einem freundlichen Bonjour, Monsieur/Madame. Die Anrede ist Monsieur oder Madame ohne Nennung des Familiennamens. Es kann sehr lange dauern, bis man sich mit dem Vornamen anspricht. Bei Empfängen oder Diners gibt der Ehrengast das Zeichen, mit dem Essen zu beginnen. Mahlzeiten werden mit Genuss und in aller Ruhe eingenommen, sie ziehen sich oft lange hin. Unangemeldete Besuche oder auch Telefonanrufe sollte man während der Essenszeiten zwischen 12:00 und 14:30 Uhr sowie ab 19:00 Uhr unterlassen. Bei einer Einladung zu einem Aperitif trifft man sich etwa eine halbe Stunde vor der Essenszeit, trinkt ein Glas zusammen und verabschiedet sich rechtzeitig wieder.
Bekleidung: Legere Kleidung ist weit verbreitet, aber die Franzosen sind für elegante Sportkleidung bekannt. Bei öffentlichen Anlässen und Abendgesellschaften ist förmliche Kleidung erwünscht; viele Klubs, Kasinos und vornehme Restaurants bestehen ebenfalls auf Anzug und Krawatte; Abendkleid bzw. Smoking werden gesondert angezeigt. »Oben ohne« wird an den meisten Stränden toleriert, FKK ist nur an den dafür eingerichteten Stränden gestattet.
Rauchen: In öffentlichen Gebäuden (u.a. Bahnhöfe, Flughäfen, Schulen und Ämter), in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Restaurants, Bars und Diskotheken ist Rauchen verboten. In Hotels werden Raucher- und Nichtraucherzimmer angeboten. Das Rauchen im Pkw ist verboten, wenn Minderjährige im Fahrzeug sitzen. Seit 2024 besteht auch ein Rauchverbot auf Stränden, in Wäldern, Parks und in den Bereichen vor den Schulen.
Trinkgeld: Trinkgeld wird in Frankreich gemeinsam als Gruppe gegeben und nicht einzeln von jedem Gast am Tisch. Meist wird der Gesamtbetrag durch die Zahl der Personen geteilt, um auszurechnen, wie hoch der Anteil am Trinkgeld für den einzelnen ist. Vor dem Verlassen des Lokals lässt man das Trinkgeld auf dem Tisch liegen. 10 % vom Rechnungsbetrag reichen für das Trinkgeld völlig aus. In besseren Restaurants kann das Trinkgeld auch höher ausfallen.
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CHECKLISTEN & PACKLISTEN Man versucht an alles zu denken und vergisst dann doch zumeist etwas, was vor der Reise hätte organisiert werden müssen bzw. auf der Reise hätte dabei sein sollen. Diese Gedanken treiben häufig Sorgen und Sorgen mag niemand mit in den Urlaub nehmen. Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung Ihrer Reiseplanung bis zum Kofferpacken, so dass Sie sorglos Ihre reise antreten können. Nutzen Sie unsere Urlaubshelfer Checklisten und Packlisten für alles Organisatoris...
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