- Hin- & Rückflug
- 7x Übernachtung in 4* Hotels
- Täglich Frühstück, 4x Halb- & 2x Vollpension
- Inlandsflüge ins Selous Game Reserve
- Safarifahrten & Badepause auf Sansibar
- Zusätzlich individuell wählbar
Endlose Weite der Savanne, wilde Tiere, in einer Dichte wie nirgendwo auf der Welt, hohe Berge und tiefe Krater, Volksstämme mit ureigenen Traditionen und Lebensweisen sowie malerische, weiße Sandstrände – all das erwartet Sie im Osten Afrikas.
Schon Kinder kommen im frühen Alter aus dem Staunen nicht mehr raus, wenn sie das erste Mal “Der König der Löwen” schauen. Als Vorbild nahmen die Macher die einzigartigen Landschaften in Tansania und Kenia.
Tansania ist wohl die Nummer 1 unter der Safari-Zielen. Knapp 25% der gesamtes Landesfläche gehört der wilden Natur und seinen Bewohnern – eine Fläche, die zweieinhalb Mal so groß ist wie Deutschland! Weltbekannt ist dieses Land für die Serengeti und die “Great Migration”, die wohl größte Tierwanderung. Mit Beginn der Trockenzeit ziehen über 1,3 Millionen Gnus, Zebras, Gazellen & Co. durch die Weiten der Serengeti, immer auf der Suche nach Wasser und Futter. Während dieser Zeit gebären die Gnus ihre Jungen, die Tiere wagen spektakuläre Flussüberquerungen bis sie letztendlich die Masai Mara in Kenia erreichen. Am Ende der Trockenzeit bewegen sich die Tiere wieder zurück in die Serengeti und der Kreislauf des Lebens beginnt erneut.
Doch Tansania bietet nicht nur das: das Land besitzt weitere Naturhighlights wie den Ngorongoro Krater, den Manyara See mit seinen pinken Flamingos oder das Selous Game Reserve, das größte Wildschutzgebiet im gesamten Afrika.
Nach einer wahrhaften Entdeckungsreise durch die Wildnis von Tansania lohnt sich eine Badepause auf Sansibar. Die Insel befindet sich nur knapp 30 km vor der Küste und vereint exotischen Lifestyle mit traumhaften Sandstränden.
Das facettenreiche Kenia steht Tansania in Nichts nach. Es gilt als das Mutterland der Safari und ist das Endziel der großen Tierwanderung. Hier befinden sich faszinierende Landschaften, eine Vielzahl an wilden Tieren, quirlige Städte und wunderschöne Strände. Bestaunen Sie Wildtiere vor der Kulisse des mächtigen Kilimanjaros im Amboseli Nationalpark oder gehen Sie auf die Suche nach den weltbekannten Roten Elefanten im Tsavo Nationalpark. Kultur pur erleben Sie in Mombasa, ehe Sie sich eine Verschnaufpause an den schönsten Strändes Landes gönnen.
Ostafrika erwartet Sie!
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Der Name Serengeti stammt aus der Sprache der Massai und bedeutet so viel wie “endlose Ebene”. Heute ist die Serengeti nicht nur der größte und älteste Nationalpark Tansanias, sondern auch Teil eines riesigen Ökosystems.
Weiterlesen & Reisen entdeckenNirgendwo sonst ist die Wahrscheinlichkeit höher Elefanten, Löwen, Geparden & Co. live in Aktion zu erleben als hier, im Ngorongoro Krater. Kaum eine Region beheimatet solch eine Vielzahl an Wildtieren in einem kleinen Gebiet. Kein Wunder, dass Sie hier auf die größte Raubtierdichte von ganz Afrika treffen.
Weiterlesen & Reisen entdeckenNicht weit von Mombasa befindet sich der Tsavo Nationalpark, der sich in Tsavo Ost und West unterteilt. Beide Parks bilden nicht nur das größte Wildreservat in Kenia, sondern gehören zu den größten weltweit – und wohl auch zu den schönsten.
Weiterlesen & Reisen entdeckenWilde Tiere entdecken mit Blick auf den mächtigen Kilimanjaro? Das gibt es hier im Amboseli Nationalpark. Der Park ist vor allem bekannt für seine großen Elefantenherden, die durch die verschiedensten Landschaftsformen ziehen.
Weiterlesen & Reisen entdeckenDie Inselgruppe im Indischen Ozean gehört zu Tansania und ist eine perfekte Mischung aus Strand, Natur und Kultur. Viele Afrikareisende legen hier einen Stopp ein, um an den puderweißen Sandstränden zu entspannen.
Weiterlesen & Reisen entdeckenPrivatreisen sind individuell geführte Rundreisen, bei denen Sie und nur die von Ihnen mitgebuchten Mitreisenden (Familie, Paar, Freunde) mit einer eigenen privaten Reiseleitung unterwegs sind, wahlweise deutsch- oder englischsprachig. Es nehmen keine weiteren, „fremden“ Personen an dieser Reise teil und Sie werden nicht einer Gruppe angeschlossen. Ihr Guide steht Ihnen ganz allein zur Verfügung und kann auch während der Fahrt auf Ihre persönlichen Wünsche eingehen, sofern der vorher geplante Routenverlauf dies zulässt. Alle privat geführten Reisen können täglich gestartet und falls gewünscht an beliebiger Stelle bei der Planung angepasst werden. Genießen Sie die schönsten Tage des Jahres während einer individuell gestalteten privaten Rundreise. Allen Privatreisen ist gemein, dass Sie stets ausreichend Zeit haben an Orten, die Ihnen besonders gefallen länger zu verweilen. Land und Leute erleben und dabei die Freiheiten einer privaten Tour geniessen.
Viamonda betreut und berät Sie nach Wunsch von der Buchung bis zum Ende Ihrer Reise. Wir achten darauf, dass Sie Ihre Reise ganz entspannt und in vollen Zügen genießen können. Sollten Sie dennoch einmal Fragen oder Probleme im Reiseland haben, können Sie sich jederzeit an unsere erfahrenen Organisationsexperten und Reiseleiter vor Ort wenden oder unseren 24h-Notfallservice nutzen. Mit Ihren Reiseunterlagen erhalten Sie die Kontaktdaten, über die Sie uns jederzeit anrufen können. Wir sind immer für Sie erreichbar und werden uns um die Dinge, die Ihnen auf dem Herzen liegen, kümmern, damit Ihr Urlaub wunderbar und unvergesslich wird.
Mittelmeerklima im Südwesten, gemäßigtes Klima im Landesinneren und subtropisches Klima im Nordosten.
Allgemein sonnig mit milden Wintern, obwohl in den Bergen am Kap und um Natal oft Schnee fällt. Mitunter kann es auch in den Ebenen vorübergehend recht kühl werden. Da Südafrika südlich des Äquators liegt, sind die Jahreszeiten denen der nördlichen Hemisphäre entgegengesetzt. Wer Weihnachten im Sommer feiern möchte, reist nach Südafrika. Die jeweils beste Reisezeit hängt von den geplanten Aktivitäten ab. Die Blütenpracht am Kap kann man im August oder September bewundern. Wer gerne Vögel beobachtet, reist am besten von Mitte Oktober bis November nach Südafrika. Für Aktivurlauber, die wandern, surfen oder tauchen gehen, ist die Zeit nach dem südafrikanischen Hochsommer empfehlenswert.
Die Einreise ist nur mit einem maschinenlesbaren Reisepass möglich. Der Reisepass muss noch mindestens 30 Tage über den visumfreien Aufenthalt hinaus bzw. 30 Tage über die Gültigkeit des Visums hinaus gültig sein und mindestens zwei freie Seiten enthalten.
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Urlaubs-, Besuchs- oder Geschäftsreisen (nicht Studienreisen):
(a) Deutschland, Österreich und die meisten EU-Länder: für visafreie Aufenthalte von bis zu 90 Tagen (Ausnahmen: Polen, Ungarn und Zypern: für visafreie Aufenthalte von bis zu 30 Tagen), ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Rumänien, Slowakische Republik und Slowenien);
(b) Schweiz;
(c) Türkei: für visafreie Aufenthalte von bis zu 30 Tagen.
Achtung: Inhaber von u.a. deutschen, österreichischen oder schweizer Reiseausweisen für Flüchtlinge/Staatenlose benötigen für Südafrika ein Visum.
Deutschland, Österreich
Deutsche, Österreicher und Türken brauchen für touristische und geschäftliche Aufenthalte bis 90 bzw. 30 Tagen kein Visum. In allen anderen Fällen gelten die folgenden Gebühren:
Besucher- und Transitvisum: 33 €.
Einige Nationalitäten erhalten das Visum kostenlos. Nähere Auskünfte erteilt die zuständige Botschaft.
Für Studien- und Arbeitserlaubnisse werden ggf. anfallende Telex-/Faxgebühren erhoben.
Schweiz
Schweizer und Türken brauchen für touristische und geschäftliche Aufenthalte kein Visum. Ab 90 bzw. 30 Tagen gelten für die einzelnen Aufenthaltszwecke die aktuellen Gebühren, die bei der Beantragung mitgeteilt werden.
Einige Nationalitäten erhalten das Visum kostenlos. Nähere Auskünfte erteilt die zuständige Botschaft.
Für Studien- und Arbeitserlaubnisse werden ggf. anfallende Telex-/Faxgebühren erhoben.
Visagebühren ändern sich häufig, daher ist es ratsam, sich vor Antragstellung bei den zuständigen konsularischen Vertretungen zu erkundigen.
Besuchervisum (auch für Geschäftsreisen), Studien- und Arbeitsvisum (als Langzeitvisum) und Transitvisum. Mit einem Besuchervisum darf man in Südafrika weder bezahlte noch unbezahlte Arbeit aufnehmen und auch nicht studieren.
Visumpflichtige Reisende, die am selben Tag mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum (nur in Johannesburg möglich). Der maschinenlesbare Reisepass muss auch hier noch mindestens zwei freie Seiten enthalten.
Achtung: Visumpflichtige Reisende, die über Südafrika nach Botswana, Lesotho, Mosambik, Namibia, Simbabwe oder Eswatini reisen wollen, benötigen (auch über Johannesburg) ein vorab besorgtes Transitvisum
Persönlich bei den Konsulaten bzw. bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen). Studien- und Arbeitsvisa müssen im Heimatland vor Antritt der Reise nach Südafrika beantragt werden.
Maximal zwei bis drei Wochen vor der geplanten Reise, kann ein Termin mit der zuständigen diplomatischen Vertretung vereinbart werden.
E-Visum: U.a. Staatsangehörige von Deutschland, Bulgarien, Kroatien, Frankreich, Deutschland, Litauen, Rumänien und der Slowakei können ein e-Visum beantragen.
Touristen- und Geschäftsvisum:
(a) 1 Antragsformular.
(b) 2 Passfotos.
(c) Maschinenlesbarer Reisepass, der noch mindestens 30 Tage über die geplante Ausreise hinaus gültig ist und mindestens zwei freie Seiten enthält.
(d) Ggf. gültige, langfristige oder unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(e) Nachweis ausreichender Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts.
(f) Rück- oder Weiterreiseticket.
(g) Gebühr (per Überweisung mindestens 5 Werktage vor dem Einreichen des Antrags).
(h) Ggf. Gelbfieberimpfbescheinigung nach Aufenthalt in Infektionsgebieten und nach Transit mit mehr als 12 Stunden Aufenthalt in einem Gelbfieberendemiegebiet.
(i) Nachweis einer Auslandsreisekrankenversicherung (auf Englisch).
(j) Erklärung oder Dokumente, die den Zweck und die Dauer der Reise belegen.
(k) Ggf. Firmenschreiben der eigenen Firma und Einladungsschreiben eines südafrikanischen Unternehmens (Geschäftsreisen) oder Einschreibungsnachweis an Universität.
(l) Unterkunftsnachweis (z.B. Hotelbuchung).
Transitvisum:
(a) -(j) und
(l) Visum für das Zielland.
Der Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag (DIN A5) beizulegen.
Anfragen vor der Abreise an die konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).
Besuchervisum: 5-10 Arbeitstage;
Studien- und Arbeitsgenehmigungen: reine Bearbeitungszeit i.d.R. 15 Arbeitstage. Es wird dennoch empfohlen, für Genehmigungen längere Bearbeitungszeiten einzuplanen.
Unter Umständen werden ein Nachweis (Kontoauszüge der letzten drei Monate) über ausreichende Geldmittel, ein Beleg über den Zweck der Reise und Rück- bzw. Weiterreisetickets verlangt.
Hinweis: Staatsbürger aller Länder, visumpflichtig oder nicht, erhalten an der Grenze in der Regel eine Besuchsgenehmigung (Port of Entry Visa), sofern sie die folgenden Dokumente vorlegen können: Maschinenlesbarer Reisepass, ggf. Visum, Unterlagen, die den Zweck und die Dauer des Aufenthalts bestätigen, gültiges Rück- oder Weiterreiseticket, ausreichende Geldmittel (von der Bank beglaubigte Kontoauszüge der letzten drei Monate), Adresse des Aufenthaltsortes in Südafrika und ggf. eine Gelbfieberimpfbescheinigung. Ein Visum ist keine Garantie für eine Einreiseerlaubnis. Für Personen mit Vorstrafen gelten Sonderregelungen. Einzelheiten von den konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).
Erforderliche Impfungen: Gelbfieberimpfbescheinigung, wenn der Reisende aus einem von der WHO ausgewiesenen Gelbfiebergebiet nach Südafrika einreist oder sich im Transit länger als 12 Stunden im Flughafen in einem der WHO ausgeweisenen Gelbfiebergebiete aufgehalten hat. Bei direktem Transit durch ein Gelbfiebergebiet ist kein Gelbfieber-Impfschein erforderlich.
Reisende, die ihren visumfreien Aufenthalt verlängern wollen, müssen mindestens zwei Monate vor Ablauf der in den Reisepass eingestempelten Frist eine gebührenpflichtige Verlängerung beim Department of Home Affairs beantragen. Dazu werden u. a. ein Rück- oder Weiterreiseticket, ein Krankenversicherungsnachweis und der Nachweis über ausreichende Geldmittel benötigt.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden). Achtung: Kinderreisepässe mit Verlängerungs- oder Aktualisierungsetikett können für die Einreise nach Südafrika nicht genutzt werden.
Österreicher: Eigener maschinenlesbarer Reisepass.
Schweizer: Eigener maschinenlesbarer Reisepass.
Türken: Eigener maschinenlesbarer Reisepass.
Anmerkung: Alle Reisedokumente für Minderjährige sollten bei Reiseantritt mindestens zwei freie Seiten für Sichtvermerke haben. Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung:
Ausländische visumbefreite Minderjährige, die von einem oder von zwei Elternteilen/Sorgeberechtigten bzw. von einer Drittperson begleitet werden, müssen keine Geburtsurkunden und Reiseerlaubnisse mehr vorlegen, auch dann nicht, wenn Eltern und Kinder nicht den gleichen Nachnamen tragen. Dennoch empfiehlt das Auswärtige Amt, weiterhin beide Dokumente mitzuführen.
Gänzlich unbegleitete Personen unter 18 Jahren müssen bei der Ein- und Ausreise eine ungekürzte bzw. vollständige Geburtsurkunde im Original vorweisen, aus der beide Eltern hervorgehen. Ist die Geburtsurkunde nicht in englischer Sprache, sollte man zusätzlich über eine beglaubigte Übersetzung verfügen. Empfehlenswert ist eine internationale Geburtsurkunde, die im Original vorgelegt wird.
Minderjährige, die gänzlich unbegleitet reisen, benötigen außerdem eine Zustimmungserklärung, die nicht älter als sechs Monate sein darf, Passkopie und Kontaktdaten der Eltern/Sorgeberechtigten bzw. eine Bescheinigung darüber, dass die Einverständniserklärung nicht erforderlich ist (gerichtlicher Beschluss über alleiniges Sorgerecht bzw. Sterbeurkunde).
Gänzlich alleinreisende Minderjährige benötigen über die Bescheinigung / Zustimmungserklärung hinaus einen Einladungsbrief, die Kontaktdaten, eine Passkopie und ggf. das Visum oder die Aufenthaltsgenehmigung derjenigen Person, zu welcher der Minderjährige in Südafrika reist.
Für alle Tiere muss vor der Abreise die entsprechende Einfuhr- oder Transitgenehmigung beim Department of Agriculture beantragt werden, die am Tag der Einreise gültig ist. Für jedes Haustier wird zusätzlich ein Gesundheitszeugnis benötigt, das bestätigt, dass das Tier aus einem Ort kommt, um den es in einem Radius von 25 km in den letzten 6 Monaten keinen Tollwutfall gab und, dass der Hund/die Katze maximal 3 Jahre (für Katzen 1 Jahr) und mindestens 2 Monate vor der Einreise gegen Tollwut geimpft worden ist. Haustiere müssen mit einem implantierten Mikrochip versehen sein.
Die Einreise ist nur mit einem maschinenlesbaren Reisepass möglich. Der Reisepass muss noch mindestens 30 Tage über den visumfreien Aufenthalt hinaus bzw. 30 Tage über die Gültigkeit des Visums hinaus gültig sein und mindestens zwei freie Seiten enthalten.
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Urlaubs-, Besuchs- oder Geschäftsreisen (nicht Studienreisen):
(a) Deutschland, Österreich und die meisten EU-Länder: für visafreie Aufenthalte von bis zu 90 Tagen (Ausnahmen: Polen, Ungarn und Zypern: für visafreie Aufenthalte von bis zu 30 Tagen), ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Rumänien, Slowakische Republik und Slowenien);
(b) Schweiz;
(c) Türkei: für visafreie Aufenthalte von bis zu 30 Tagen.
Achtung: Inhaber von u.a. deutschen, österreichischen oder schweizer Reiseausweisen für Flüchtlinge/Staatenlose benötigen für Südafrika ein Visum.
Stand - Fri, 11 Oct 2024 11:00:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Thu, 17 Oct 2024 16:41:01 +0200)
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- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
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Die südafrikanische Nationalparkverwaltung unternimmt jegliche Anstrengung, die Sicherheit von Touristen in und um den Krüger-Nationalpark zu gewährleisten und hat für Reisende in die Provinz Mpumalanga folgende Help Line eingerichtet: +27-(0)6630 0 0991.
Die Tourismusbehörden der Provinz Westkap (Kontakt Provinz Westkap) sowie der Stadtverwaltung Kapstadt (Kontakt Kapstadt) bieten internationalen Reisenden Unterstützung an, geben Sicherheitstipps und teilen Notfallnummern mit. Reisenden wird empfohlen, die Notfallnummern nach Ankunft einzuspeichern und stets griffbereit zu haben.
Wanderungen in der Region sollten niemals alleine, sondern ausschließlich in Gruppen durchgeführt werden. Auf eine angemessene Wanderausrüstung ist zu achten. Besonders auf den beliebten Wanderwegen rund um den Tafelberg (Devil's Peak, Lion's Head und Signal Hill) kam es bereits zu Raubüberfällen auf Touristen.
Die Südafrikanische Nationalparkverwaltung empfiehlt Reisenden aus Sicherheitsgründen, bei einer Anfahrt von Port Elizabeth (Gqeberha) von der Nutzung der R335 über Motherwell abzusehen und alternativ die N2 über Colchester für die Anfahrt zum Addo Elephant Park zu nutzen.
Angesichts der erheblichen sozialen Unterschiede im Land kann es zu Protesten und Demonstrationen kommen. Gewaltsame Auseinandersetzungen und Verkehrsbehinderungen können nicht ausgeschlossen werden. So gab es z.B. bereits wiederholt gewaltsame Aktionen im Großraum Emalahleni (an der Hauptverbindungsstraße zwischen Johannesburg und touristischen Zielen im Osten des Landes, wie dem Blyde River Canyon und dem Krüger Nationalpark).
Südafrika verzeichnet eine hohe Kriminalitätsrate, vor allem in Großstädten und deren Randgebieten und informellen Siedlungen (sog. „Townships"). Dies schließt Gewalttaten wie Raubüberfälle, Vergewaltigungen und Mord ein. Auch sexualisierte Gewalt (Gender Based Violence) kommt häufig vor. Reisende können zudem Opfer von Kurzzeitentführungen, Raub, Diebstählen, Einbrüchen und ähnlichen Delikten werden. Es sind mehrere Fälle bekannt geworden, in denen insbesondere alleinreisende Frauen bei Nutzung per App bestellter Fahrdienste (z.B. Uber, etc.) unter Drogen gesetzt und/oder Opfer sexueller Übergriffe wurden.
Häufig werden auf den Straßen, vor allem in den Innenstädten, Handtaschen weggerissen. Auch in Hotelrestaurants und -zimmern treten Diebstähle auf. An Geldautomaten kommt es immer wieder zu Manipulationen oder versuchtem Trickbetrug durch Personen, die vorgeben, beim Geldabheben behilflich sein zu wollen, aber tatsächlich das Ziel verfolgen, die Debit-/Kreditkarte gegen eine Fälschung auszutauschen oder die PIN zu erschleichen. Auch andere Betrugsmaschen und Kreditkartenmissbrauch sind verbreitet.
Reisende bzw. Reisegruppen werden auf Autobahnen oder -zufahrten angehalten und ausgeraubt, indem sie z. B. eingekeilt oder vereinzelt durch Fahrzeuge angehalten werden, die sich fälschlicherweise als Polizei ausgeben. Die Strecken von und zu den Flughäfen in Johannesburg und Pretoria sind hiervon besonders betroffen. Bei Nutzung von Alternativrouten ist es zuletzt mehrfach zu Raubüberfällen gekommen.
In dichtem Verkehr und an roten Ampeln erfolgen häufiger Blitzeinbrüche, sog. „smash-and-grab"- Überfälle, bei denen Autotüren geöffnet oder Scheiben eingeschlagen werden, um Wertgegenstände aus dem Auto zu entwenden. Nach Einbruch der Dunkelheit besteht an weniger befahrenen Straßenkreuzungen die Gefahr von Fahrzeugentführungen (sog. „carjackings").
Bei Autobahnfahrten im städtischen Umland, insbesondere beim Transit durch bestimmte Vorortgebiete (z.B. Kapstadt: N2 Weg zum und vom Flughafen, Strecke Kapstadt – Stellenbosch/Somerset West-Kapstadt; Pretoria: Fahrten auf der N4 zum Pilanesberg oder zum Flughafen Lanseria auf der N14) besteht bei Dämmerung und Dunkelheit ein erhöhtes Risiko des sog. „Spiking", d.h. Fahrzeuge werden z.B. durch Steinwurf oder auf der Fahrbahn platzierte Steinblöcke zum Abbremsen und Stoppen gezwungen. Die daraus resultierende Situation wird für einen Überfall auf die Insassen genutzt.
Das Klima ist trocken bis subtropisch feucht. Vor allem in den Nordhalbkugel-Sommermonaten kommt es immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Eine Beeinträchtigung der Infrastruktur auch in den Tourismusgebieten ist in diesen Fällen nicht ausgeschlossen.
Starke Regenfälle können zu Überschwemmungen führen, auch in Nationalparks (wie z. B. dem Kruger-Nationalpark).
Im Meer gibt es teilweise starke (Unter-)Strömungen, die selbst erfahrene und geübte Schwimmer auf das Meer hinausziehen. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Badeunfällen. Auch Haie stellen eine potentielle Gefahr für Badende dar.
Der öffentliche Fernverkehr funktioniert in aller Regel zuverlässig. Es gibt ein Inlandsflugnetz und Busverbindungen zwischen allen großen Städten, aber nur wenige Zugverbindungen.
Ein Mietwagen ist für Einzelreisende und kleine Gruppen empfehlenswert, denn die öffentlichen Nahverkehrsnetze sind unsicher und unübersichtlich. Eine Ausnahme bildet der „Gautrain" zwischen Johannesburg und Pretoria.
In Südafrika herrscht Linksverkehr. Das Straßennetz ist dicht und Überlandstraßen zumeist in gutem Zustand. Auf Autobahnen herrscht oft Mautpflicht.
Nebenstraßen hingegeben sind vor allem in ländlichen Gebieten oft unzureichend gesichert und von schlechter Qualität. Gefahren bestehen durch Rücksichtlosigkeit anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere von Sammeltaxis, und häufiges Linksüberholen trotz Verbotes.
Zum Teil haben Verkehrszeichen eine andere Bedeutung als in Deutschland. So bedeutet z.B. ein grün erleuchteter Abbiegepfeil an der Ampel nicht, dass weder auf Fußgänger noch Gegenverkehr geachtet werden muss. In Südafrika gibt es viele „4-way-stop"-Kreuzungen, d.h. dass alle Autos an der Kreuzung zunächst halten müssen; die Weiterfahrt erfolgt dann entsprechend der Ankunftsreihenfolge, d.h. das Auto, welches als erstes an der Kreuzung gehalten hat, fährt auch als erstes wieder los.
Es gibt viele Radarkontrollen und bei Verstößen ist mit hohen Geldbußen zu rechnen. Die Promillegrenze beträgt 0,5. Bei Überschreitungen muss mit Festnahme und Inhaftierung gerechnet werden.
Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Es gibt keine Einschränkungen im öffentlichen Leben und Touristen müssen nicht mit Nachteilen rechnen. Die Akzeptanz unter der Bevölkerung kann jedoch unterschiedlich sein und in ländlichen Gebieten oder Townships sind Ressentiments nicht ausgeschlossen.
Besitz, Konsum, Ein- und Ausfuhr von sowie Handel mit Drogen sind strafbar. Die gesetzlich vorgesehenen Strafen reichen von einer Geldstrafe bis hin zu 25 Jahren Haft, je nach Schwere der Tat.
Prostitution ist in Südafrika strafbar. Mit besonders hohen Haftstrafen (bis zu 20 Jahren) können Taten im Bereich der Kinderprostitution geahndet werden. Unter Strafe gestellt sind sexuelle Handlungen mit Kindern gegen Bezahlung an das Kind selbst oder eine dritte Person, aber auch das Profitieren sowie das Leben von Profiten aus Kinderprostitution. Als Kind gilt jede Person bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Nacktbaden ist strafbar.
Das Pflücken geschützter Pflanzen und das Fangen von Tieren geschützter Arten ist verboten und kann, je nachdem ob es auf privatem oder öffentlichem Grund, oder gar in einem Naturschutzgebiet stattfand, zu empfindlichen Geld- und Haftstrafen von zwei bis zehn Jahren führen. Dies gilt auch für die ungenehmigte Ausfuhr geschützter Pflanzen und Tiere.
Landeswährung ist der südafrikanische Rand (ZAR). Debit- (Girocard) und Kreditkarten, die dem Maestro-System angeschlossen sind, können an ausreichend vorhandenen internationalen Geldautomaten benutzt werden. Die Zahlung mit Kreditkarte ist üblich und gerne gesehen.
Bargeld (EUR oder USD) kann in den Metropolen überall gewechselt werden. Beim Geldtausch ist zwingend der Reisepass vorzulegen. Nähere Informationen bietet die South African Reserve Bank.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Bestimmungen zur Einreise können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen wie South African Tourism sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen noch mindestens 30 Tage über den Tag der Ausreise hinaus gültig sein und über mindestens zwei freie Seiten für Visastempel verfügen.
Auch bei Weiterreise in Nachbarländer und anschließender Rückkehr nach Südafrika müssen wieder ausreichende Seiten für Stempel vorhanden sein.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für kurzfristige touristische, Besuchs- oder Geschäftsreisen nach Südafrika grundsätzlich kein Visum.
Gegen Vorlage eines gültigen Rückflugscheins wird bei Einreise in aller Regel eine Besuchsgenehmigung („visitor's visa") für den Zeitraum der geplanten Reise, maximal für 90 Tage erteilt.
Für andere als kurzfristige touristische, Besuchs- oder Geschäftsreisen benötigen deutsche Staatsangehörige ein Visum, das vor Einreise bei der südafrikanischen Botschaft in Berlin beantragt werden sollte.
Inhaber von in Deutschland ausgestellten „Reiseausweisen für Flüchtlinge gem. Abkommen vom 28.07.1951", Inhaber von deutschen „Reiseausweisen für Flüchtlinge gem. Abkommen vom 15.10.1946", sowie Inhaber von „Reisedokumenten" unterliegen der Visumpflicht für Südafrika.
Gemäß geltender Einreisebestimmungen führt die Überschreitung jeder Aufenthaltserlaubnis („Overstay") auch um wenige Tage zu einer „Erklärung zur unerwünschten Person". Dies hat eine automatische Einreisesperre von ein bis fünf Jahren zur Folge. Bei verspäteter Ausreise erfolgt die Erklärung zur unerwünschten Person auch dann, wenn eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragt wurde, darüber aber noch keine Entscheidung getroffen wurde. Dagegen kann nur nach Ausreise Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruchsprozess ist jedoch langwierig und ein Erfolg nicht garantiert. Das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretungen haben hierauf keinen Einfluss.
Minderjährige deutsche Staatsangehörige, die mit mindestens einem Elternteil zusammen reisen, benötigen einen gültigen Reisepass. Das Mitführen einer Geburtsurkunde sowie einer Zustimmungserklärung des anderen Elternteils, falls nicht beide sorgeberechtigte Elternteile mitreisen, ist aber weiterhin empfehlenswert.
Reist ein Minderjähriger ohne Begleitung eines Erwachsenen, sind neben dem gültigen Pass folgende Unterlagen mitzuführen:
Weitere Informationen bieten das Department of Home Affairs und die südafrikanischen Vertretungen in Deutschland.
Die Einfuhr von Fremdwährung ist unbeschränkt möglich, aber ab einem Gegenwert von 10.000 USD deklarationspflichtig. Die Einfuhr der Landeswährung ist bis zu einem Betrag von 25.000 ZAR erlaubt und bei höheren Beträgen deklarationspflichtig. Die Ausfuhr von Rand ist auf 5.000 ZAR beschränkt, von Fremdwährungen auf den bei Einreise deklarierten Betrag.
Gebrauchte persönliche Gegenstände können zollfrei eingeführt werden. Bei der Einfuhr von Jagd- und Sportwaffen gab es in jüngster Zeit vermehrt Schwierigkeiten.
Weitere Informationen zu Zollfreigrenzen bei der Einreise nach Südafrika bietet der südafrikanische Zoll.
Einfuhrbestimmungen für Heimtiere hängen im Wesentlichen davon ab, aus welchem Land die Tiere nach Südafrika eingeführt werden. Erforderlich ist in jedem Fall eine sechs Monate gültige Importgenehmigung. Diese und alle weiteren Informationen bietet Animal Health.
Seit Frühjahr 2024 breitet sich das Mpox-Virus der Klade I (Ia und Ib) länderübergreifend auf dem afrikanischen Kontinent weiter aus. Nachdem ein internationaler Mpox-Ausbruch der Klade II seit 2022 weite Teile der Welt betrifft, handelt es sich bei dem Virus der Klade I um einen virulenteren Stamm mit einer höheren Sterblichkeitsrate.
In Südafrika handelt es sich bei den gemeldeten Fällen bisher ausschließlich um Mpox-Virus der Klade II. Nähere Informationen zu Mpox erhalten Sie hier.
Bei der Einreise ist ggf. vermehrt mit Mpox-Screeningmaßnahmen wie dem Ausfüllen von Fragebögen oder Temperaturmessungen zu rechnen.
Aktuell gibt es keine allgemeine Reiseimpfempfehlung zum Schutz vor Mpox seitens des Auswärtigen Amts, der DTG oder der STIKO. Weitere Informationen zum aktuell in Deutschland verfügbaren Impfstoff gegen Mpox und zu bestehenden Indikationen siehe Mpox.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Allerdings ist bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen. Das gilt auch für einen transitbedingten Zwischenaufenthalt von über 12 Stunden z.B. in Nairobi oder Addis Abeba. Eine Impfung wird auch bei kürzerem Transit empfohlen, da es zu Verspätungen kommen bzw. in Einzelfällen die Aufenthaltszeit im Transit nicht nachvollzogen werden kann. Eine einzige Impfung gilt inzwischen als lebenslanger Impfnachweis im internationalen Reiseverkehr.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.
Ein hohes Malariarisiko besteht von Oktober bis Mai, ein mittleres Risiko von Juni bis September im Nordosten und Osten der Mpumalanga-Provinz (mit gesamtem Krügerpark und benachbarten Nationalparks) sowie im Norden und Nordosten der Limpopo-Provinz. Ein geringes Risiko besteht ganzjährig im übrigen Norden, im Nordosten bis zum Fluss Tugela, in KwaZulu-Natal (inkl. Tembe-Elephant, Ndumo Game Reserve, iSimangaliso Wetland, Hluhluwe, iMfoolozi), im Nordwesten des südöstlichen Teils der Provinz Limpopo, der Waterberg-Region einschl. den Nationalparks Marakele und Madikwe.
Der Anteil an Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) erhältlich.
Das größte Gesundheitsproblem in Südafrika ist HIV/AIDS mit einer sehr hohen Häufigkeit. Bis zu 20% der erwachsenen Bevölkerung (regionale Unterschiede) sind mit HIV infiziert. Eine durch die Immunschwäche bedingte Ko-Infektion mit Tuberkulose ist die Ursache der hohen Sterblichkeit, wobei gegen Tuberkulosemedikamente multiresistente Keime zum großen Teil mitverantwortlich sind.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Eine Gefahr der Tuberkuloseansteckung über Tröpfcheninfektion besteht nur in entsprechenden medizinischen Einrichtungen bzw. bei längerem Aufenthalt in beengten Wohnräumen Tuberkulosekranker.
HIV-Infektionen und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.
Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.
Das Mpox-Virus wird vorrangig durch engen Kontakt mit Erkrankten übertragen. Kontakt mit Wunden, Körperflüssigkeiten, kontaminierten Gegenständen sowie möglicherweise auch Atemtröpfchen kann ebenso zu einer Infektion führen. Bei sexuellem Kontakt besteht grundsätzlich ein hohes Mpox-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (der Limpopo- und Mpumalanga-Provinz, sowie in KwaZulu-Natal und in der östlichen Kapprovinz bei Port Elizabeth), siehe Schistosomiasis.
Übermäßige Belastung durch UV-Licht führt zu vorzeitiger Hautalterung und kann auch Hautkrebs verursachen. Südafrika liegt geographisch in einer Zone erhöhter UV-Strahlung, so dass entsprechende Vorsorge getroffen werden sollte (Kopfbedeckung, Sonnenschutzcreme mit hohem Schutzfaktor je nach Hauttyp, besondere Vorsicht an Küsten mit kühlem Seewind).
Die medizinische Versorgung ist insgesamt gut. Die privaten Krankenhäuser in den großen Städten haben europäisches Niveau, die staatlichen Krankenhäuser fallen dahinter zurück, bieten aber auch im Notfall einen zielorientierten Service. Die ärztliche Versorgung ist in den ländlichen Gebieten nicht so gut wie in den großen Städten.
Für ärztliche Leistungen und Krankenhausbehandlung ist grundsätzlich Vorauskasse in teilweise erheblicher Höhe zu leisten. Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung mit Rückholversicherung wird dringend angeraten.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
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Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
Republik Südafrika.
Pretoria (Tshwane) (Hauptstadt und Regierungssitz).
Kapstadt (Sitz des Parlamentes und Regierungssitz Januar bis Juni). Bloemfontein (Sitz des obersten Gerichts).
Die Republik Südafrika liegt an der Südspitze des afrikanischen Kontinents. Das Land wird im Osten vom Indischen Ozean, im Westen vom Atlantischen Ozean und im Norden von Namibia, Botswana, Simbabwe, Mosambik und Swasiland begrenzt. Lesotho wird von Südafrika eingeschlossen. Drei geographische Regionen dominieren Südafrikas Landschaften: Das Binnenhochland, die Bergketten und die Küstenregion. Das Binnenhochland ist durch eine weitgehend gleichbleibende Höhenlage gekennzeichnet und wird durch Gebirgsabbrüche (die Große Randstufe), die über die Ebenen (Veld) des Hochplateaus emporragen und unterschiedlich hoch und steil sind, von den anderen Landschaftsformen abgegrenzt.
Obwohl es zwei große Flusssysteme gibt, den Limpopo und den Oranje, ist die Oberfläche des Plateaus wasserarm. An der Küste gibt es sowohl Sandstrände als auch Felsenbuchten, das Hinterland ist mit Sträuchern bewachsen. Die Bergregion, die sich vom Kap der guten Hoffnung entlang der Küste bis zum Limpopo-Tal im Nordosten des Landes erstreckt, besteht aus den Drakensberg-, Nuweveldberg- und Strombergketten.
Nach den Wahlen von 1994 wurde Südafrika in neun Provinzen eingeteilt: Sie umfassen das Westkap (Provinzhauptstadt: Kapstadt), das Ostkap (Bisho), das Nordkap (Kimberley), KwaZulu-Natal (Pietermaritzburg), Free State (Bloemfontein), North West Province (Mmabatho), Limpopo-Provinz (ehemals Northern Province) (Polokwane (ehemals Pietersburg)), Mpumalanga (Nelspruit) und Gauteng (Johannesburg).
Parlamentarische Republik (im Commonwealth) seit 1961. Neue Verfassung seit 1996. Zweikammerparlament: Nationalversammlung mit 400 Mitgliedern und Nationalrat der Provinzen mit 90 Mitgliedern. Unabhängigkeit seit 1910 (ehemalige britische Kolonie).
Cyril Ramaphosa, seit Februar 2018.
Cyril Ramaphosa, seit Februar 2018.
220/240 V, 50 Hz. Adapter sind notwendig.
Südafrika ist ein Land, das mit seinen riesigen Ebenen, sanft geschwungenen Bergen, goldenen Stränden und kargen Wüsten einen atemberaubenden visuellen Eindruck hinterlässt. Neben der vielseitigen Landschaft beeindrucken vor allem die vielen Tierarten, von Elefantenherden bis hin zu Pinguinkolonien, die man hier wunderbar beobachten kann.
Auch die südafrikanischen Städte sind sehr vielseitig: das Herzstück bildet das geschäftige Johannesburg, und das weltoffene Kapstadt am Rande des Atlantischen Ozeans ist eine Enklave mit europäischem Flair.
Dazwischen liegen Safarigebiete und hübsche Städte, die hier und da die Wildnis der Karoo-Halbwüste unterbrechen. Der Küstenort Durban und einige andere Urlaubsgebiete liegen an der schönen Garden Route im Süden.
Die Bevölkerung Südafrikas, die von zahlreichen Eingeborenenstämmen abstammt, spricht elf offizielle Sprachen, und die Afrikaander, Briten und Inder übten während der Kolonialzeit ihren ganz eigenen Einfluss aus.
Die Hauptattraktion Südafrikas ist und bleibt aber seine reiche Tierwelt. Damit verbunden sind professionelle Safaris und Luxusunterkünfte. Einen unvergesslichen Einblick in das “typische” Afrika vermittelt auch der weltberühmte Krüger-Nationalpark.
Im Juli 2018 wäre Nelson Mandela 100 Jahre alt geworden, ein hervorragender Anlass auf den Spuren des Freiheitskämpfers und Friedennobelpreisträgers durch Südafrika zu reisen. Das Neslon Mandela Museum, The Capture Site, das Mandela House in Soweto und natürlich Robben Island sind einige der beliebten Stationen einer solchen Reise.
Flüge nach Südafrika von Deutschland, Österreich und der Schweiz:
- Lufthansa (LH) ab Frankfurt/M. und München nach Johannesburg und Kapstadt;
- Austrian Airlines (OS) ab Wien nach Johannesburg (kein Direktflug möglich) und nach Kapstadt;
- Swiss (LX) ab Zürich nach Johannesburg, mit Weiterflug nach Kapstadt;
- Edelweiss Air (WK) von Zürich nach Johannesburg und Kapstadt.
Frankfurt - Johannesburg: 10 Std. 30 Min.; Frankfurt - Kapstadt: 11 Std. 45 Min.; München - Johannesburg: 10 Std. 45 Min.; Zürich - Johannesburg: 10 Std. 40 Min.; Zürich - Kapstadt: 11 Std. 45 Min.; Wien - Johannesburg: 13 Std. 15 Min. (reine Flugzeit).
Der Visit Africa Airpass von oneworld ist gültig für Ziele in Südafrika, Namibia, Sambia, Simbabwe und Mauritius. Buchbar sind beliebig viele Flüge, mindestens jedoch zwei, mit British Airways oder deren angeschlossenen Fluggesellschaften.
Ein gut ausgebautes Fernstraßennetz ermöglicht die Einreise nach Südafrika aus den Nachbarländern Namibia, Botsuana (über Ramathlabama), Simbabwe (über die Beitbridge), Swasiland, Lesotho und Mosambik.
Die Öffnungszeiten der Grenzübergänge sind sehr unterschiedlich und können auch kurzfristig verändert werden. Reisende sollten sich daher vorab erkundigen, ob und wann der Grenzübertritt möglich ist.
Fernbus: Verbindungen von und zu den Hauptstädten der Nachbarländer bieten Greyhound, Intercape und Translux.
Maut: Einige Autobahnabschnitte sind mautpflichtig. Die Bezahlung ist in bar möglich; internationale Kreditkarten werden nicht akzeptiert.
Unterlagen: Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein gültig. Es empfiehlt sich außerdem, eine englische Übersetzung mitzuführen.
Die Hauptstrecken in die Nachbarländer führen nach Simbabwe, Botswana und Mosambik.
Südafrikas Luxuszug Blue Train (Charterzug) fährt regulär von Pretoria (Tshwane) nach Kapstadt und als Charterzug von Pretoria aus nach Durban sowie in den Krüger Nationalpark.
Der Luxuszug Rovos Rail bietet reguläre Fahrten von Pretoria nach Kapstadt, Durban und zu den Victoria-Wasserfällen (Simbabwe) sowie von Kapstadt nach George. Für die Strecke Pretoria-Kapstadt und Pretoria-Victoria-Wasserfälle brauchen die Züge 48 Stunden. Ferner gibt es mit Rovos Rail mehrmals pro Jahr Sonderfahrten u.a. von Kapstadt nach Dar es Salaam (Tansania) und von Pretoria nach Swakopmund (Namibia).
Mit dem Shongololo Express werden drei verschiedene Reisen, zwischen 12 und 15 Tagen, durch Südafrika, Namibia, Swasiland, Mosambik und Simbabwe angeboten.
Die größten Häfen sind Kapstadt, Durban, Port Elizabeth und East London.
U.a. laufen Reedereien wie Cunard, Phoenix und AIDA auf ihren Kreuzfahrten ab Hamburg oder Bremerhaven südafrikanische Häfen an.
Airlink (4Z) fliegt u.a. Kapstadt, Johannesburg, Durban, Port Elizabeth, East London, Kimberley und Bloemfontein an.
In den bewohnten Regionen ist das Straßennetz gut ausgebaut.
Maut: Einige Autobahnabschnitte sind mautpflichtig. Die Bezahlung ist in bar möglich; internationale Kreditkarten werden nicht akzeptiert.
Tankstellen: Die meisten Tankstellen sind täglich von 7 bis 19 Uhr geöffnet; nur wenige Tankstellen rund um die Uhr. Die Bezahlung mit Kreditkarten ist nicht immer möglich. Reservebenzin darf nicht mitgeführt werden.
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Ein Drittel der Straßen des Landes sind asphaltiert (darunter alle Hauptstraßen). Die Straßen sind allgemein touristisch gut ausgeschildert. Nationalstraßen entsprechen in etwa gut ausgebauten deutschen Bundesstraßen. In gutem Zustand sind aber auch die meisten Regionalstraßen und zudem mit wenig Verkehr.
Nationalstraßen sind mit einem N und einer Zahl gekennzeichnet (z.B. N3) und nur zu einem kleinen Teil als Autobahnen ausgebaut. Regionalstraßen sind mit einem R und einer Zahl beschildert (z.B. R27).
Autovermietungsfirmen sind in allen Städten und an Flughäfen zu finden. Der Fahrer muss mindestens 18 Jahre alt sein (kann je nach Fahrzeugkategorie variieren) und mindestens seit einem Jahr einen Führerschein besitzen. Manchmal wird Fahrern unter 25 Jahren eine Jungfahrergebühr berechnet. Einige Vermieter schreiben ein Maximalalter von 70 Jahren vor.
Es gibt Minitaxis (meist weiße Kleinbusse, die als Sammeltaxi bestimmte Routen abfahren) und normale Taxis (mit Taxameter). Taxistände findet man gewöhnlich in den Stadtzentren, an Flughäfen und vor Hotels oder man ruft die Taxivermittlung an.
Zahlreiche Firmen bieten Langstreckenverbindungen an. Die Busse sind grundsätzlich klimatisiert. Verbindungen zwischen den Hauptzentren werden bedient von: Translux, Greyhound und Intercape.
Baz Bus transportiert in verschiedenen Städten Reisende zu einer Vielzahl an Unterkünften (Hostels für Rucksacktouristen, Pensionen, Lodges und Hotels). Das Busunternehmen Compassline bietet auf Kundenwünsche zugeschnitte Bustouren an.
Verkehrsbestimmungen:
- Linksverkehr;
- Anschnallpflicht;
- Promillegrenze: 0,5 ‰;
- Telefonieren ist nur über eine Freisprecheinrichtung erlaubt.
Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- in geschlossenen Ortschaften: 60 km/h;
- auf Landstraßen: 100 km/h;
- auf Autobahnen: 120 km/h.
Die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen sind sehr hoch.
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (89) 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (89) 76 76 76.
Der ADAC-Partnerclub in Johannesburg ist die Automobile Association of South Africa (AASA), Tel. +27 (11) 799 10 00. Der Automobilclub bietet umfangreiche Dienstleistungen (z.B. Auskünfte zu Straßenzuständen, Unterkünften etc.) an und stellt Mitgliedern anderer Automobilclubs u.a. Kartenmaterial zur Verfügung.
Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein gültig. Es empfiehlt sich außerdem, eine englische Übersetzung mitzuführen.
In allen größeren Städten gibt es gute Bus- und Bahnnetze.
In Johannesburg werden die Busse von Metrobus betrieben, in Kapstadt von Golden Arrow. Außerdem sind Kapstadts MyCiti-Busse eine günstige Alternative, um zu den beliebtesten Sehenswürdigkeiten im Zentrum zu gelangen.
Pretoria (Tshwane) hat regelmäßig verkehrende Stadtbusse.
Durban wird von Metrorail Durban mit einem S-Bahn-ähnlichen Nahverkehr versorgt. Busse werden von der eThekwini Municipal Bus Company betrieben. Außerdem gibt es private Busse und Sammeltaxis (Minibusse), die allerdings oft überladen und schlecht gewartet sind. Für Touristen werden auch Zulu-Rikschas angeboten.
In Südafrika gibt es sowohl reguläre Intercity-Züge als auch private Luxuszüge. Der öffentliche Schienenverkehr entspricht nicht dem europäischen Standard. Daher ist es generell empfehlenswert, 1. Klasse zu reisen. Alle Langstreckenzüge haben Schlafwagen, die meisten auch Speisewagen.
In den Stadtgebieten von Tshwane (Pretoria)/Johannesburg und Kapstadt verkehren in kurzen Abständen Nahverkehrszüge. Auf allen Hauptstrecken sollte mindestens 24 Stunden im Voraus gebucht werden.
Der erste Hochgeschwindigkeitszug Südafrikas, der Gautrain verbindet Johannesburg, Pretoria und den internationalen Flughafen von Johannesburg.
Zu den wichtigsten InterCity-Luxuszügen zählt der Blue Train, der von Pretoria (Tshwane) nach Kapstadt und nach Hoedspruit (Krüger Nationalpark) fährt. Jedes Blue Train-Abteil hat ein Badezimmer, ein Telefon, einen Fernseher und eine Klimaanlage.
Züge von Rovos Rail gehören ebenfalls zur Luxusklasse. Rovos Rail bietet luxuriöse Dampflok-Safaris mit Fahrten von Pretoria nach Durban, zu den Victoriafällen und nach Swakopmund sowie von Kapstadt nach George und Daressalam an.
Der InterCity-Zug Trans-Oranje fährt wöchentlich zwischen Kapstadt und Durban über Kimberley und Bloemfontein.
Der Luxuszug Trans-Natal-Express bedient die Strecke Durban - Johannesburg; der Trans-Karoo-Express Kapstadt - Johannesburg.
Mit dem Shongololo Express können Reisen zwischen 12 und 15 Tagen gebucht werden. Die 15-tägige Reise führt z.B. entlang der Strecke Kapstadt - Midlands - Zululand - Swasiland - Krüger Nationalpark - Pretoria, eine 12-tägige Reise von Pretoria zu den Vicoria Wasserfällen.
MSC Cruises bieten Kreuzfahrten auf der Strecke Kapstadt - Port Elizabeth - Durban an.
Die medizinische Versorgung ist insgesamt gut. Die privaten Krankenhäuser in den großen Städten haben europäisches Niveau, die staatlichen Krankenhäuser sind dagegen überlaufen und leiden unter Budgetkürzungen. Die ärztliche Versorgung ist in den ländlichen Gebieten nicht so gut wie in den großen Städten.
Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung sowie einer Reiserückholversicherung wird empfohlen.
[1] Bei Direktflügen aus Europa wird keine Gelbfieber-Impfung verlangt. Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird aber von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von sechs Tagen nach Aufenthalt in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebieten einreisen wollen und über ein Jahr alt sind. Dies gilt auch für Reisende, die sich als Transitpassagiere länger als 12 Stunden in den Infektionsgebieten aufgehalten haben. Bei Transitaufenthalten wird grundsätzlich eine Gelbfieber-Impfung empfohlen, weil oft die Dauer des Transitaufenthalts nicht nachgewiesen werden kann.
[2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen. Um sich zu schützen sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Eine Impfung ist nur in seltenen Fällen zu empfehlen.
[3] Die gefährlichere Malariaart Plasmodium falciparum kommt ganzjährig im Osten der Provinz Mpumalanga (einschließlich der Nationalparks und angrenzenden Wildreservaten), im Norden sowie im Nordosten der Provinz Limpopo vor. Ein mittleres bis hohes Risiko besteht von Oktober bis Mai, weshalb sich in diesem Zeitraum eine Malariaprophylaxe empfiehlt. Im Zeitraum von Juni bis September besteht in den genannten Gebieten ein geringes Malaria-Risiko. Ebenso besteht ein geringes Malaria-Risiko von September bis Mai im Norden und Nordosten von KwaZulu-Natal (inklusive der Tembe- und Ndumo- als auch der Umfolozi- und Hluhluwe-Wildreservate).
Das Leitungswasser ist in den Großstädten gesundheitlich unbedenklich, wenn auch nicht besonders wohlschmeckend. In den ländlichen Gegenden ist Leitungswasser jedoch nicht immer keimfrei und sollte sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Milch ist pasteurisiert und Milchprodukte, Fleischwaren, Geflügel, Meeresfrüchte, Obst und Gemüse können unbesorgt verzehrt werden. Fleisch und Gemüse sollte jedoch durchgekocht und nicht lau aufgewärmt sein.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Bilharziose-Erreger können in Teichen und Flüssen vor allem in der Limpopo- und Mpumalanga-Provinz, sowie in KwaZulu-Natal und in der östlichen Kappprovinz bei Port Elizabeth vorkommen. Das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt landesweit vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
HIV/Aids ist eines der größten Gesundheitsprobleme Südafrikas. Es ist weit verbreitet und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Pest-Fälle wurden aus dem Norden des Landes gemeldet. Der Schutz vor Ratten und Flöhen durch sichere Schlafplätze und häufigeres Wäschewechseln sowie das Fernhalten von bereits Erkrankten reduzieren die Ansteckungsgefahr. Bei beruflicher Tätigkeit in Pestgebieten empfiehlt sich die prophylaktische Einnahme von Antibiotika.
Die Rifttal-Fieberinfektion kommt landesweit regional vor und Touristen können sich, trotz eher geringem Risiko, anstecken. Schutzmaßnahmen sind ein guter Mückeschutz, keine ungekochte Frischmilch trinken und kein rohes Fleisch essen.
Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Tuberkulose kommt vor. Bei besonderer Exposition sollte eine Impfung erwogen werden.
Die UV-Strahlung ist sehr hoch und kann zu Hautschäden führen. Sonnenschutz durch hautbedeckende Kleidung und Sonnenschutzmittel (LSF > 20) ist daher unbedingt erforderlich.
Für Arbeitsaufenthalte wird ein Gesundheitszeugnis verlangt.
1 Südafrikanischer Rand = 100 Cents. Währungskürzel: R, ZAR (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 200, 100, 50, 20, und 10 R im Umlauf; Münzen in den Nennbeträgen 5, 2 und 1 R sowie 50, 20, 10 und 5 Cent.
Mastercard und Visa sind weithin gebräuchlich, aber auch American Express und Diners Club werden angenommen. Nicht alle Einrichtungen akzeptieren Kreditkarten. So kann man beispielsweise an Tankstellen und im Landesinneren nicht oder selten mit einer Kreditkarte bezahlen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Girocard
Die Girocard (ehemals ec-Karte) mit dem Maestro-Symbol wird in Südafrika akzeptiert.
Es sollten nur bewachte Geldautomaten, die innerhalb von Gebäuden angebracht sind, - wie in Banken, Supermärkten und Einkaufszentren -, genutzt werden. Geldautomaten, die draußen stehen, bergen das Risiko, manipuliert worden zu sein. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. In Südafrika können Reiseschecks in den Großstädten bei wenigen Banken und Wechselstuben eingelöst werden.
Mo-Fr 09.00-15.30 Uhr, Sa 08.30-11.00 Uhr (regionale Variationen sind möglich).
Die Einfuhr der Landeswährung in bar, als Wertpapiere oder in Gold ist unbegrenzt, muss aber ab einer Summe im Gegenwert von 25.000 R deklariert werden und ggf. muss eine Einfuhrerlaubnis vorgelegt werden. Die Ausfuhr der Landeswährung ist für Reisende, die keinen Wohnsitz in Südafrika haben, auf die eingeführte Summe begrenzt. Die Einfuhr von Fremdwährungen muss ab einer Summe im Gegenwert von 10.000 US$ deklariert werden. Die Ausfuhr von Fremdwährungen ist auf die bei der Einfuhr deklarierte Summe begrenzt.
Geld (vor allem Euro und US-Dollar) kann in den meisten Banken und Hotels umgetauscht werden (nur gegen Vorlage des Reisepasses), am Cape Town International Airport sogar 24 Stunden am Tag. Vom Geldtausch auf dem Schwarzmarkt wird abgeraten.
Amtssprachen sind Zulu, Xhosa, Pedi, Afrikaans, Englisch, Ndebele, Nordsotho, Südsotho, Setswana, Swati, Tsonga, Venda.
Feiertage, die auf einen Sonntag fallen, werden am darauf folgenden Montag begangen.
Folgende Artikel können zollfrei nach Südafrika eingeführt werden (Personen ab 18 J.):
200 Zigaretten und 20 Zigarren und 250 g Tabak;
2 l Wein und 1 l andere alkoholische Getränke;
50 ml Parfüm und 250 ml Eau de Toilette;
Geschenke und persönliche Gebrauchsgegenstände bis zu einem Wert von 5.000 R (keine Fernseher, keine Verbrauchsgüter wie Lebensmittel).
Sondergenehmigungen werden verlangt für die Einfuhr u.a. von Pflanzen, pflanzlichem Material, Schusswaffen, Medikamenten und einer bestimmten Anzahl von Goldmünzen.
Einfuhrverbot besteht für Psychopharmaka, Klappmesser, automatische, militärische und nicht nummerierte Waffen, Munition, Sprengstoffe und Sprengkörper, Giftstoffe, Fälschungen, Waren, die in einem Gefängnis hergestellt wurden, sowie Zigaratten, von denen 1000 Stück mehr als 2 kg wiegen.
Weitere Informationen sind vom südafrikanischen Zoll erhältlich.
Die Landesvorwahl ist 0027.
Die günstigste Möglichkeit für Telefonate bieten Skype oder World Call vom Netzbetreiber Telkom.
Notrufnummern sind: Polizei 10111 und Rettungswagen 10177.
GSM 900/1800, 2G, 3G und 4G-Netze. Netzbetreiber u.a. MTN (GSM 900) und Vodacom (GSM 900). Das Mobilfunknetz erstreckt sich fast auf das ganze Land und deckt meist nur abgelegene Gebiete nicht ab. Internationale Roaming-Abkommen bestehen. Deutsche Mobiltelefone können in der Regel in Südafrika genutzt werden. Südafrikanische Mobiltelefone können an den internationalen Flughäfen gemietet werden.
Internetanbieter: U.a. M-Web. Internet-Cafés sind landesweit meist in Einkaufszentren und in Wirtschaftszentren vorhanden. Kostenloses Wi-Fi bieten die Kaffeehäuser in den Townships von Kapstadt sowie landesweit auch zahlreiche Hotels, Restaurants, Flughäfen und Business-Zentren.
Postsendungen nach Europa sind bis zu sieben Tage unterwegs. Öffnungszeiten der Postämter: Mo-Fr 08.00-16.30 Uhr, Sa 08.00-12.00 Uhr. Manche Schalter schließen Mo-Fr um 15.30 Uhr und Sa um 11.00 Uhr. Die kleineren Postämter machen 13.00-14.00 Uhr Mittagspause. Postämter im ganzen Land nehmen postlagernde Sendungen entgegen.
Zahlreiche deutschsprachige Radiosender lassen sich über das Internet in Südafrika empfangen.
Gold, Diamanten- und Halbedelsteinschmuck, Leder, Samt, Keramik, afrikanische Handarbeiten, Safarianzüge und Federn.
Öffnungszeiten der Geschäfte: Mo-Fr 09.00-18.00 Uhr, Sa 09.00-13.00 Uhr.
Einheimische Spezialiäten sind z. B. Sosaties (eine Art Schaschlik), Bobotie (Gehacktes mit Curry), Bredies (Eintopf mit Fleisch, Tomaten und anderem Gemüse), Crayfish (Flusskrebs) und Biltong (Trockenfleisch).
Getränke: Es gibt ausgezeichnete einheimische Weine, auch Sherry wird im Land gekeltert. Liquor Stores, in denen Spirituosen verkauft werden, haben Mo-Fr 09.00-18.00 Uhr und Sa 09.00-13.00 Uhr geöffnet. Mittlerweile ist Alkohol auch in Supermärkten erhältlich.
Christentum (80%), u. a. Afrikanische Kirche, Reformierte Niederländische Kirche, Anglikanische Kirche, Methodisten und Katholiken. Minderheiten von Juden, Muslimen, Hindus und Anhänger von Naturreligionen.
Umgangsformen: Zur Begrüßung gibt man sich die Hand. Bei Privatbesuchen werden die üblichen Höflichkeitsformen erwartet.
Kleidung: Zwanglose Kleidung ist angemessen, bei besonderen Anlässen ist elegante Kleidung angebracht.
Rauchen: In geschlossenenen öffentlichen Räumen und in teilweise geschlossenen öffentlichen Innenbereichen ist Rauchen verboten. Demnach ist das Rauchen am Arbeitsplatz, in Einkaufszentren, in Theatern, in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf den Flughäfen, in Clubs, in Kinos etc. verboten. Einige Restaurants bieten ihren Gästen ausgewiesene Raucherplätze an. Das Rauchen ist auch im Pkw verboten, wenn Kinder unter 12 Jahren darin sitzen.
Trinkgeld: Ein Trinkgeld in Höhe von 10-15 % ist üblich, wenn es nicht schon in der Rechnung enthalten ist. U.a. Portiers, Kellner und Zimmerservice-Personal, Gepäckträger, Reiseführer, Angestellte im Schönheitssalon und Taxifahrer erwarten ein Trinkgeld. Einem Zimmermädchen kann man pro Tag etwa 10 Rand geben, Tankwärtern 2 Rand und Gepäckträgern 5 Rand. Auch Straßenzeitungsverkäufer erhalten ein paar Cents.
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2020
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© 2024 Der Reiseführer.
Mittelmeerklima im Südwesten, gemäßigtes Klima im Landesinneren und subtropisches Klima im Nordosten.
Allgemein sonnig mit milden Wintern, obwohl in den Bergen am Kap und um Natal oft Schnee fällt. Mitunter kann es auch in den Ebenen vorübergehend recht kühl werden. Da Südafrika südlich des Äquators liegt, sind die Jahreszeiten denen der nördlichen Hemisphäre entgegengesetzt. Wer Weihnachten im Sommer feiern möchte, reist nach Südafrika. Die jeweils beste Reisezeit hängt von den geplanten Aktivitäten ab. Die Blütenpracht am Kap kann man im August oder September bewundern. Wer gerne Vögel beobachtet, reist am besten von Mitte Oktober bis November nach Südafrika. Für Aktivurlauber, die wandern, surfen oder tauchen gehen, ist die Zeit nach dem südafrikanischen Hochsommer empfehlenswert.
Die Einreise ist nur mit einem maschinenlesbaren Reisepass möglich. Der Reisepass muss noch mindestens 30 Tage über den visumfreien Aufenthalt hinaus bzw. 30 Tage über die Gültigkeit des Visums hinaus gültig sein und mindestens zwei freie Seiten enthalten.
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Urlaubs-, Besuchs- oder Geschäftsreisen (nicht Studienreisen):
(a) Deutschland, Österreich und die meisten EU-Länder: für visafreie Aufenthalte von bis zu 90 Tagen (Ausnahmen: Polen, Ungarn und Zypern: für visafreie Aufenthalte von bis zu 30 Tagen), ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Rumänien, Slowakische Republik und Slowenien);
(b) Schweiz;
(c) Türkei: für visafreie Aufenthalte von bis zu 30 Tagen.
Achtung: Inhaber von u.a. deutschen, österreichischen oder schweizer Reiseausweisen für Flüchtlinge/Staatenlose benötigen für Südafrika ein Visum.
Deutschland, Österreich
Deutsche, Österreicher und Türken brauchen für touristische und geschäftliche Aufenthalte bis 90 bzw. 30 Tagen kein Visum. In allen anderen Fällen gelten die folgenden Gebühren:
Besucher- und Transitvisum: 33 €.
Einige Nationalitäten erhalten das Visum kostenlos. Nähere Auskünfte erteilt die zuständige Botschaft.
Für Studien- und Arbeitserlaubnisse werden ggf. anfallende Telex-/Faxgebühren erhoben.
Schweiz
Schweizer und Türken brauchen für touristische und geschäftliche Aufenthalte kein Visum. Ab 90 bzw. 30 Tagen gelten für die einzelnen Aufenthaltszwecke die aktuellen Gebühren, die bei der Beantragung mitgeteilt werden.
Einige Nationalitäten erhalten das Visum kostenlos. Nähere Auskünfte erteilt die zuständige Botschaft.
Für Studien- und Arbeitserlaubnisse werden ggf. anfallende Telex-/Faxgebühren erhoben.
Visagebühren ändern sich häufig, daher ist es ratsam, sich vor Antragstellung bei den zuständigen konsularischen Vertretungen zu erkundigen.
Besuchervisum (auch für Geschäftsreisen), Studien- und Arbeitsvisum (als Langzeitvisum) und Transitvisum. Mit einem Besuchervisum darf man in Südafrika weder bezahlte noch unbezahlte Arbeit aufnehmen und auch nicht studieren.
Visumpflichtige Reisende, die am selben Tag mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum (nur in Johannesburg möglich). Der maschinenlesbare Reisepass muss auch hier noch mindestens zwei freie Seiten enthalten.
Achtung: Visumpflichtige Reisende, die über Südafrika nach Botswana, Lesotho, Mosambik, Namibia, Simbabwe oder Eswatini reisen wollen, benötigen (auch über Johannesburg) ein vorab besorgtes Transitvisum
Persönlich bei den Konsulaten bzw. bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen). Studien- und Arbeitsvisa müssen im Heimatland vor Antritt der Reise nach Südafrika beantragt werden.
Maximal zwei bis drei Wochen vor der geplanten Reise, kann ein Termin mit der zuständigen diplomatischen Vertretung vereinbart werden.
E-Visum: U.a. Staatsangehörige von Deutschland, Bulgarien, Kroatien, Frankreich, Deutschland, Litauen, Rumänien und der Slowakei können ein e-Visum beantragen.
Touristen- und Geschäftsvisum:
(a) 1 Antragsformular.
(b) 2 Passfotos.
(c) Maschinenlesbarer Reisepass, der noch mindestens 30 Tage über die geplante Ausreise hinaus gültig ist und mindestens zwei freie Seiten enthält.
(d) Ggf. gültige, langfristige oder unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(e) Nachweis ausreichender Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts.
(f) Rück- oder Weiterreiseticket.
(g) Gebühr (per Überweisung mindestens 5 Werktage vor dem Einreichen des Antrags).
(h) Ggf. Gelbfieberimpfbescheinigung nach Aufenthalt in Infektionsgebieten und nach Transit mit mehr als 12 Stunden Aufenthalt in einem Gelbfieberendemiegebiet.
(i) Nachweis einer Auslandsreisekrankenversicherung (auf Englisch).
(j) Erklärung oder Dokumente, die den Zweck und die Dauer der Reise belegen.
(k) Ggf. Firmenschreiben der eigenen Firma und Einladungsschreiben eines südafrikanischen Unternehmens (Geschäftsreisen) oder Einschreibungsnachweis an Universität.
(l) Unterkunftsnachweis (z.B. Hotelbuchung).
Transitvisum:
(a) -(j) und
(l) Visum für das Zielland.
Der Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag (DIN A5) beizulegen.
Anfragen vor der Abreise an die konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).
Besuchervisum: 5-10 Arbeitstage;
Studien- und Arbeitsgenehmigungen: reine Bearbeitungszeit i.d.R. 15 Arbeitstage. Es wird dennoch empfohlen, für Genehmigungen längere Bearbeitungszeiten einzuplanen.
Unter Umständen werden ein Nachweis (Kontoauszüge der letzten drei Monate) über ausreichende Geldmittel, ein Beleg über den Zweck der Reise und Rück- bzw. Weiterreisetickets verlangt.
Hinweis: Staatsbürger aller Länder, visumpflichtig oder nicht, erhalten an der Grenze in der Regel eine Besuchsgenehmigung (Port of Entry Visa), sofern sie die folgenden Dokumente vorlegen können: Maschinenlesbarer Reisepass, ggf. Visum, Unterlagen, die den Zweck und die Dauer des Aufenthalts bestätigen, gültiges Rück- oder Weiterreiseticket, ausreichende Geldmittel (von der Bank beglaubigte Kontoauszüge der letzten drei Monate), Adresse des Aufenthaltsortes in Südafrika und ggf. eine Gelbfieberimpfbescheinigung. Ein Visum ist keine Garantie für eine Einreiseerlaubnis. Für Personen mit Vorstrafen gelten Sonderregelungen. Einzelheiten von den konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).
Erforderliche Impfungen: Gelbfieberimpfbescheinigung, wenn der Reisende aus einem von der WHO ausgewiesenen Gelbfiebergebiet nach Südafrika einreist oder sich im Transit länger als 12 Stunden im Flughafen in einem der WHO ausgeweisenen Gelbfiebergebiete aufgehalten hat. Bei direktem Transit durch ein Gelbfiebergebiet ist kein Gelbfieber-Impfschein erforderlich.
Reisende, die ihren visumfreien Aufenthalt verlängern wollen, müssen mindestens zwei Monate vor Ablauf der in den Reisepass eingestempelten Frist eine gebührenpflichtige Verlängerung beim Department of Home Affairs beantragen. Dazu werden u. a. ein Rück- oder Weiterreiseticket, ein Krankenversicherungsnachweis und der Nachweis über ausreichende Geldmittel benötigt.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden). Achtung: Kinderreisepässe mit Verlängerungs- oder Aktualisierungsetikett können für die Einreise nach Südafrika nicht genutzt werden.
Österreicher: Eigener maschinenlesbarer Reisepass.
Schweizer: Eigener maschinenlesbarer Reisepass.
Türken: Eigener maschinenlesbarer Reisepass.
Anmerkung: Alle Reisedokumente für Minderjährige sollten bei Reiseantritt mindestens zwei freie Seiten für Sichtvermerke haben. Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung:
Ausländische visumbefreite Minderjährige, die von einem oder von zwei Elternteilen/Sorgeberechtigten bzw. von einer Drittperson begleitet werden, müssen keine Geburtsurkunden und Reiseerlaubnisse mehr vorlegen, auch dann nicht, wenn Eltern und Kinder nicht den gleichen Nachnamen tragen. Dennoch empfiehlt das Auswärtige Amt, weiterhin beide Dokumente mitzuführen.
Gänzlich unbegleitete Personen unter 18 Jahren müssen bei der Ein- und Ausreise eine ungekürzte bzw. vollständige Geburtsurkunde im Original vorweisen, aus der beide Eltern hervorgehen. Ist die Geburtsurkunde nicht in englischer Sprache, sollte man zusätzlich über eine beglaubigte Übersetzung verfügen. Empfehlenswert ist eine internationale Geburtsurkunde, die im Original vorgelegt wird.
Minderjährige, die gänzlich unbegleitet reisen, benötigen außerdem eine Zustimmungserklärung, die nicht älter als sechs Monate sein darf, Passkopie und Kontaktdaten der Eltern/Sorgeberechtigten bzw. eine Bescheinigung darüber, dass die Einverständniserklärung nicht erforderlich ist (gerichtlicher Beschluss über alleiniges Sorgerecht bzw. Sterbeurkunde).
Gänzlich alleinreisende Minderjährige benötigen über die Bescheinigung / Zustimmungserklärung hinaus einen Einladungsbrief, die Kontaktdaten, eine Passkopie und ggf. das Visum oder die Aufenthaltsgenehmigung derjenigen Person, zu welcher der Minderjährige in Südafrika reist.
Für alle Tiere muss vor der Abreise die entsprechende Einfuhr- oder Transitgenehmigung beim Department of Agriculture beantragt werden, die am Tag der Einreise gültig ist. Für jedes Haustier wird zusätzlich ein Gesundheitszeugnis benötigt, das bestätigt, dass das Tier aus einem Ort kommt, um den es in einem Radius von 25 km in den letzten 6 Monaten keinen Tollwutfall gab und, dass der Hund/die Katze maximal 3 Jahre (für Katzen 1 Jahr) und mindestens 2 Monate vor der Einreise gegen Tollwut geimpft worden ist. Haustiere müssen mit einem implantierten Mikrochip versehen sein.
Die Einreise ist nur mit einem maschinenlesbaren Reisepass möglich. Der Reisepass muss noch mindestens 30 Tage über den visumfreien Aufenthalt hinaus bzw. 30 Tage über die Gültigkeit des Visums hinaus gültig sein und mindestens zwei freie Seiten enthalten.
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Urlaubs-, Besuchs- oder Geschäftsreisen (nicht Studienreisen):
(a) Deutschland, Österreich und die meisten EU-Länder: für visafreie Aufenthalte von bis zu 90 Tagen (Ausnahmen: Polen, Ungarn und Zypern: für visafreie Aufenthalte von bis zu 30 Tagen), ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Rumänien, Slowakische Republik und Slowenien);
(b) Schweiz;
(c) Türkei: für visafreie Aufenthalte von bis zu 30 Tagen.
Achtung: Inhaber von u.a. deutschen, österreichischen oder schweizer Reiseausweisen für Flüchtlinge/Staatenlose benötigen für Südafrika ein Visum.
Stand - Fri, 11 Oct 2024 11:00:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Thu, 17 Oct 2024 16:41:01 +0200)
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- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
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Die südafrikanische Nationalparkverwaltung unternimmt jegliche Anstrengung, die Sicherheit von Touristen in und um den Krüger-Nationalpark zu gewährleisten und hat für Reisende in die Provinz Mpumalanga folgende Help Line eingerichtet: +27-(0)6630 0 0991.
Die Tourismusbehörden der Provinz Westkap (Kontakt Provinz Westkap) sowie der Stadtverwaltung Kapstadt (Kontakt Kapstadt) bieten internationalen Reisenden Unterstützung an, geben Sicherheitstipps und teilen Notfallnummern mit. Reisenden wird empfohlen, die Notfallnummern nach Ankunft einzuspeichern und stets griffbereit zu haben.
Wanderungen in der Region sollten niemals alleine, sondern ausschließlich in Gruppen durchgeführt werden. Auf eine angemessene Wanderausrüstung ist zu achten. Besonders auf den beliebten Wanderwegen rund um den Tafelberg (Devil's Peak, Lion's Head und Signal Hill) kam es bereits zu Raubüberfällen auf Touristen.
Die Südafrikanische Nationalparkverwaltung empfiehlt Reisenden aus Sicherheitsgründen, bei einer Anfahrt von Port Elizabeth (Gqeberha) von der Nutzung der R335 über Motherwell abzusehen und alternativ die N2 über Colchester für die Anfahrt zum Addo Elephant Park zu nutzen.
Angesichts der erheblichen sozialen Unterschiede im Land kann es zu Protesten und Demonstrationen kommen. Gewaltsame Auseinandersetzungen und Verkehrsbehinderungen können nicht ausgeschlossen werden. So gab es z.B. bereits wiederholt gewaltsame Aktionen im Großraum Emalahleni (an der Hauptverbindungsstraße zwischen Johannesburg und touristischen Zielen im Osten des Landes, wie dem Blyde River Canyon und dem Krüger Nationalpark).
Südafrika verzeichnet eine hohe Kriminalitätsrate, vor allem in Großstädten und deren Randgebieten und informellen Siedlungen (sog. „Townships"). Dies schließt Gewalttaten wie Raubüberfälle, Vergewaltigungen und Mord ein. Auch sexualisierte Gewalt (Gender Based Violence) kommt häufig vor. Reisende können zudem Opfer von Kurzzeitentführungen, Raub, Diebstählen, Einbrüchen und ähnlichen Delikten werden. Es sind mehrere Fälle bekannt geworden, in denen insbesondere alleinreisende Frauen bei Nutzung per App bestellter Fahrdienste (z.B. Uber, etc.) unter Drogen gesetzt und/oder Opfer sexueller Übergriffe wurden.
Häufig werden auf den Straßen, vor allem in den Innenstädten, Handtaschen weggerissen. Auch in Hotelrestaurants und -zimmern treten Diebstähle auf. An Geldautomaten kommt es immer wieder zu Manipulationen oder versuchtem Trickbetrug durch Personen, die vorgeben, beim Geldabheben behilflich sein zu wollen, aber tatsächlich das Ziel verfolgen, die Debit-/Kreditkarte gegen eine Fälschung auszutauschen oder die PIN zu erschleichen. Auch andere Betrugsmaschen und Kreditkartenmissbrauch sind verbreitet.
Reisende bzw. Reisegruppen werden auf Autobahnen oder -zufahrten angehalten und ausgeraubt, indem sie z. B. eingekeilt oder vereinzelt durch Fahrzeuge angehalten werden, die sich fälschlicherweise als Polizei ausgeben. Die Strecken von und zu den Flughäfen in Johannesburg und Pretoria sind hiervon besonders betroffen. Bei Nutzung von Alternativrouten ist es zuletzt mehrfach zu Raubüberfällen gekommen.
In dichtem Verkehr und an roten Ampeln erfolgen häufiger Blitzeinbrüche, sog. „smash-and-grab"- Überfälle, bei denen Autotüren geöffnet oder Scheiben eingeschlagen werden, um Wertgegenstände aus dem Auto zu entwenden. Nach Einbruch der Dunkelheit besteht an weniger befahrenen Straßenkreuzungen die Gefahr von Fahrzeugentführungen (sog. „carjackings").
Bei Autobahnfahrten im städtischen Umland, insbesondere beim Transit durch bestimmte Vorortgebiete (z.B. Kapstadt: N2 Weg zum und vom Flughafen, Strecke Kapstadt – Stellenbosch/Somerset West-Kapstadt; Pretoria: Fahrten auf der N4 zum Pilanesberg oder zum Flughafen Lanseria auf der N14) besteht bei Dämmerung und Dunkelheit ein erhöhtes Risiko des sog. „Spiking", d.h. Fahrzeuge werden z.B. durch Steinwurf oder auf der Fahrbahn platzierte Steinblöcke zum Abbremsen und Stoppen gezwungen. Die daraus resultierende Situation wird für einen Überfall auf die Insassen genutzt.
Das Klima ist trocken bis subtropisch feucht. Vor allem in den Nordhalbkugel-Sommermonaten kommt es immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Eine Beeinträchtigung der Infrastruktur auch in den Tourismusgebieten ist in diesen Fällen nicht ausgeschlossen.
Starke Regenfälle können zu Überschwemmungen führen, auch in Nationalparks (wie z. B. dem Kruger-Nationalpark).
Im Meer gibt es teilweise starke (Unter-)Strömungen, die selbst erfahrene und geübte Schwimmer auf das Meer hinausziehen. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Badeunfällen. Auch Haie stellen eine potentielle Gefahr für Badende dar.
Der öffentliche Fernverkehr funktioniert in aller Regel zuverlässig. Es gibt ein Inlandsflugnetz und Busverbindungen zwischen allen großen Städten, aber nur wenige Zugverbindungen.
Ein Mietwagen ist für Einzelreisende und kleine Gruppen empfehlenswert, denn die öffentlichen Nahverkehrsnetze sind unsicher und unübersichtlich. Eine Ausnahme bildet der „Gautrain" zwischen Johannesburg und Pretoria.
In Südafrika herrscht Linksverkehr. Das Straßennetz ist dicht und Überlandstraßen zumeist in gutem Zustand. Auf Autobahnen herrscht oft Mautpflicht.
Nebenstraßen hingegeben sind vor allem in ländlichen Gebieten oft unzureichend gesichert und von schlechter Qualität. Gefahren bestehen durch Rücksichtlosigkeit anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere von Sammeltaxis, und häufiges Linksüberholen trotz Verbotes.
Zum Teil haben Verkehrszeichen eine andere Bedeutung als in Deutschland. So bedeutet z.B. ein grün erleuchteter Abbiegepfeil an der Ampel nicht, dass weder auf Fußgänger noch Gegenverkehr geachtet werden muss. In Südafrika gibt es viele „4-way-stop"-Kreuzungen, d.h. dass alle Autos an der Kreuzung zunächst halten müssen; die Weiterfahrt erfolgt dann entsprechend der Ankunftsreihenfolge, d.h. das Auto, welches als erstes an der Kreuzung gehalten hat, fährt auch als erstes wieder los.
Es gibt viele Radarkontrollen und bei Verstößen ist mit hohen Geldbußen zu rechnen. Die Promillegrenze beträgt 0,5. Bei Überschreitungen muss mit Festnahme und Inhaftierung gerechnet werden.
Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Es gibt keine Einschränkungen im öffentlichen Leben und Touristen müssen nicht mit Nachteilen rechnen. Die Akzeptanz unter der Bevölkerung kann jedoch unterschiedlich sein und in ländlichen Gebieten oder Townships sind Ressentiments nicht ausgeschlossen.
Besitz, Konsum, Ein- und Ausfuhr von sowie Handel mit Drogen sind strafbar. Die gesetzlich vorgesehenen Strafen reichen von einer Geldstrafe bis hin zu 25 Jahren Haft, je nach Schwere der Tat.
Prostitution ist in Südafrika strafbar. Mit besonders hohen Haftstrafen (bis zu 20 Jahren) können Taten im Bereich der Kinderprostitution geahndet werden. Unter Strafe gestellt sind sexuelle Handlungen mit Kindern gegen Bezahlung an das Kind selbst oder eine dritte Person, aber auch das Profitieren sowie das Leben von Profiten aus Kinderprostitution. Als Kind gilt jede Person bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Nacktbaden ist strafbar.
Das Pflücken geschützter Pflanzen und das Fangen von Tieren geschützter Arten ist verboten und kann, je nachdem ob es auf privatem oder öffentlichem Grund, oder gar in einem Naturschutzgebiet stattfand, zu empfindlichen Geld- und Haftstrafen von zwei bis zehn Jahren führen. Dies gilt auch für die ungenehmigte Ausfuhr geschützter Pflanzen und Tiere.
Landeswährung ist der südafrikanische Rand (ZAR). Debit- (Girocard) und Kreditkarten, die dem Maestro-System angeschlossen sind, können an ausreichend vorhandenen internationalen Geldautomaten benutzt werden. Die Zahlung mit Kreditkarte ist üblich und gerne gesehen.
Bargeld (EUR oder USD) kann in den Metropolen überall gewechselt werden. Beim Geldtausch ist zwingend der Reisepass vorzulegen. Nähere Informationen bietet die South African Reserve Bank.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Bestimmungen zur Einreise können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen wie South African Tourism sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen noch mindestens 30 Tage über den Tag der Ausreise hinaus gültig sein und über mindestens zwei freie Seiten für Visastempel verfügen.
Auch bei Weiterreise in Nachbarländer und anschließender Rückkehr nach Südafrika müssen wieder ausreichende Seiten für Stempel vorhanden sein.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für kurzfristige touristische, Besuchs- oder Geschäftsreisen nach Südafrika grundsätzlich kein Visum.
Gegen Vorlage eines gültigen Rückflugscheins wird bei Einreise in aller Regel eine Besuchsgenehmigung („visitor's visa") für den Zeitraum der geplanten Reise, maximal für 90 Tage erteilt.
Für andere als kurzfristige touristische, Besuchs- oder Geschäftsreisen benötigen deutsche Staatsangehörige ein Visum, das vor Einreise bei der südafrikanischen Botschaft in Berlin beantragt werden sollte.
Inhaber von in Deutschland ausgestellten „Reiseausweisen für Flüchtlinge gem. Abkommen vom 28.07.1951", Inhaber von deutschen „Reiseausweisen für Flüchtlinge gem. Abkommen vom 15.10.1946", sowie Inhaber von „Reisedokumenten" unterliegen der Visumpflicht für Südafrika.
Gemäß geltender Einreisebestimmungen führt die Überschreitung jeder Aufenthaltserlaubnis („Overstay") auch um wenige Tage zu einer „Erklärung zur unerwünschten Person". Dies hat eine automatische Einreisesperre von ein bis fünf Jahren zur Folge. Bei verspäteter Ausreise erfolgt die Erklärung zur unerwünschten Person auch dann, wenn eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragt wurde, darüber aber noch keine Entscheidung getroffen wurde. Dagegen kann nur nach Ausreise Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruchsprozess ist jedoch langwierig und ein Erfolg nicht garantiert. Das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretungen haben hierauf keinen Einfluss.
Minderjährige deutsche Staatsangehörige, die mit mindestens einem Elternteil zusammen reisen, benötigen einen gültigen Reisepass. Das Mitführen einer Geburtsurkunde sowie einer Zustimmungserklärung des anderen Elternteils, falls nicht beide sorgeberechtigte Elternteile mitreisen, ist aber weiterhin empfehlenswert.
Reist ein Minderjähriger ohne Begleitung eines Erwachsenen, sind neben dem gültigen Pass folgende Unterlagen mitzuführen:
Weitere Informationen bieten das Department of Home Affairs und die südafrikanischen Vertretungen in Deutschland.
Die Einfuhr von Fremdwährung ist unbeschränkt möglich, aber ab einem Gegenwert von 10.000 USD deklarationspflichtig. Die Einfuhr der Landeswährung ist bis zu einem Betrag von 25.000 ZAR erlaubt und bei höheren Beträgen deklarationspflichtig. Die Ausfuhr von Rand ist auf 5.000 ZAR beschränkt, von Fremdwährungen auf den bei Einreise deklarierten Betrag.
Gebrauchte persönliche Gegenstände können zollfrei eingeführt werden. Bei der Einfuhr von Jagd- und Sportwaffen gab es in jüngster Zeit vermehrt Schwierigkeiten.
Weitere Informationen zu Zollfreigrenzen bei der Einreise nach Südafrika bietet der südafrikanische Zoll.
Einfuhrbestimmungen für Heimtiere hängen im Wesentlichen davon ab, aus welchem Land die Tiere nach Südafrika eingeführt werden. Erforderlich ist in jedem Fall eine sechs Monate gültige Importgenehmigung. Diese und alle weiteren Informationen bietet Animal Health.
Seit Frühjahr 2024 breitet sich das Mpox-Virus der Klade I (Ia und Ib) länderübergreifend auf dem afrikanischen Kontinent weiter aus. Nachdem ein internationaler Mpox-Ausbruch der Klade II seit 2022 weite Teile der Welt betrifft, handelt es sich bei dem Virus der Klade I um einen virulenteren Stamm mit einer höheren Sterblichkeitsrate.
In Südafrika handelt es sich bei den gemeldeten Fällen bisher ausschließlich um Mpox-Virus der Klade II. Nähere Informationen zu Mpox erhalten Sie hier.
Bei der Einreise ist ggf. vermehrt mit Mpox-Screeningmaßnahmen wie dem Ausfüllen von Fragebögen oder Temperaturmessungen zu rechnen.
Aktuell gibt es keine allgemeine Reiseimpfempfehlung zum Schutz vor Mpox seitens des Auswärtigen Amts, der DTG oder der STIKO. Weitere Informationen zum aktuell in Deutschland verfügbaren Impfstoff gegen Mpox und zu bestehenden Indikationen siehe Mpox.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Allerdings ist bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen. Das gilt auch für einen transitbedingten Zwischenaufenthalt von über 12 Stunden z.B. in Nairobi oder Addis Abeba. Eine Impfung wird auch bei kürzerem Transit empfohlen, da es zu Verspätungen kommen bzw. in Einzelfällen die Aufenthaltszeit im Transit nicht nachvollzogen werden kann. Eine einzige Impfung gilt inzwischen als lebenslanger Impfnachweis im internationalen Reiseverkehr.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.
Ein hohes Malariarisiko besteht von Oktober bis Mai, ein mittleres Risiko von Juni bis September im Nordosten und Osten der Mpumalanga-Provinz (mit gesamtem Krügerpark und benachbarten Nationalparks) sowie im Norden und Nordosten der Limpopo-Provinz. Ein geringes Risiko besteht ganzjährig im übrigen Norden, im Nordosten bis zum Fluss Tugela, in KwaZulu-Natal (inkl. Tembe-Elephant, Ndumo Game Reserve, iSimangaliso Wetland, Hluhluwe, iMfoolozi), im Nordwesten des südöstlichen Teils der Provinz Limpopo, der Waterberg-Region einschl. den Nationalparks Marakele und Madikwe.
Der Anteil an Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) erhältlich.
Das größte Gesundheitsproblem in Südafrika ist HIV/AIDS mit einer sehr hohen Häufigkeit. Bis zu 20% der erwachsenen Bevölkerung (regionale Unterschiede) sind mit HIV infiziert. Eine durch die Immunschwäche bedingte Ko-Infektion mit Tuberkulose ist die Ursache der hohen Sterblichkeit, wobei gegen Tuberkulosemedikamente multiresistente Keime zum großen Teil mitverantwortlich sind.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Eine Gefahr der Tuberkuloseansteckung über Tröpfcheninfektion besteht nur in entsprechenden medizinischen Einrichtungen bzw. bei längerem Aufenthalt in beengten Wohnräumen Tuberkulosekranker.
HIV-Infektionen und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.
Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.
Das Mpox-Virus wird vorrangig durch engen Kontakt mit Erkrankten übertragen. Kontakt mit Wunden, Körperflüssigkeiten, kontaminierten Gegenständen sowie möglicherweise auch Atemtröpfchen kann ebenso zu einer Infektion führen. Bei sexuellem Kontakt besteht grundsätzlich ein hohes Mpox-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (der Limpopo- und Mpumalanga-Provinz, sowie in KwaZulu-Natal und in der östlichen Kapprovinz bei Port Elizabeth), siehe Schistosomiasis.
Übermäßige Belastung durch UV-Licht führt zu vorzeitiger Hautalterung und kann auch Hautkrebs verursachen. Südafrika liegt geographisch in einer Zone erhöhter UV-Strahlung, so dass entsprechende Vorsorge getroffen werden sollte (Kopfbedeckung, Sonnenschutzcreme mit hohem Schutzfaktor je nach Hauttyp, besondere Vorsicht an Küsten mit kühlem Seewind).
Die medizinische Versorgung ist insgesamt gut. Die privaten Krankenhäuser in den großen Städten haben europäisches Niveau, die staatlichen Krankenhäuser fallen dahinter zurück, bieten aber auch im Notfall einen zielorientierten Service. Die ärztliche Versorgung ist in den ländlichen Gebieten nicht so gut wie in den großen Städten.
Für ärztliche Leistungen und Krankenhausbehandlung ist grundsätzlich Vorauskasse in teilweise erheblicher Höhe zu leisten. Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung mit Rückholversicherung wird dringend angeraten.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
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Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
Republik Südafrika.
Pretoria (Tshwane) (Hauptstadt und Regierungssitz).
Kapstadt (Sitz des Parlamentes und Regierungssitz Januar bis Juni). Bloemfontein (Sitz des obersten Gerichts).
Die Republik Südafrika liegt an der Südspitze des afrikanischen Kontinents. Das Land wird im Osten vom Indischen Ozean, im Westen vom Atlantischen Ozean und im Norden von Namibia, Botswana, Simbabwe, Mosambik und Swasiland begrenzt. Lesotho wird von Südafrika eingeschlossen. Drei geographische Regionen dominieren Südafrikas Landschaften: Das Binnenhochland, die Bergketten und die Küstenregion. Das Binnenhochland ist durch eine weitgehend gleichbleibende Höhenlage gekennzeichnet und wird durch Gebirgsabbrüche (die Große Randstufe), die über die Ebenen (Veld) des Hochplateaus emporragen und unterschiedlich hoch und steil sind, von den anderen Landschaftsformen abgegrenzt.
Obwohl es zwei große Flusssysteme gibt, den Limpopo und den Oranje, ist die Oberfläche des Plateaus wasserarm. An der Küste gibt es sowohl Sandstrände als auch Felsenbuchten, das Hinterland ist mit Sträuchern bewachsen. Die Bergregion, die sich vom Kap der guten Hoffnung entlang der Küste bis zum Limpopo-Tal im Nordosten des Landes erstreckt, besteht aus den Drakensberg-, Nuweveldberg- und Strombergketten.
Nach den Wahlen von 1994 wurde Südafrika in neun Provinzen eingeteilt: Sie umfassen das Westkap (Provinzhauptstadt: Kapstadt), das Ostkap (Bisho), das Nordkap (Kimberley), KwaZulu-Natal (Pietermaritzburg), Free State (Bloemfontein), North West Province (Mmabatho), Limpopo-Provinz (ehemals Northern Province) (Polokwane (ehemals Pietersburg)), Mpumalanga (Nelspruit) und Gauteng (Johannesburg).
Parlamentarische Republik (im Commonwealth) seit 1961. Neue Verfassung seit 1996. Zweikammerparlament: Nationalversammlung mit 400 Mitgliedern und Nationalrat der Provinzen mit 90 Mitgliedern. Unabhängigkeit seit 1910 (ehemalige britische Kolonie).
Cyril Ramaphosa, seit Februar 2018.
Cyril Ramaphosa, seit Februar 2018.
220/240 V, 50 Hz. Adapter sind notwendig.
Südafrika ist ein Land, das mit seinen riesigen Ebenen, sanft geschwungenen Bergen, goldenen Stränden und kargen Wüsten einen atemberaubenden visuellen Eindruck hinterlässt. Neben der vielseitigen Landschaft beeindrucken vor allem die vielen Tierarten, von Elefantenherden bis hin zu Pinguinkolonien, die man hier wunderbar beobachten kann.
Auch die südafrikanischen Städte sind sehr vielseitig: das Herzstück bildet das geschäftige Johannesburg, und das weltoffene Kapstadt am Rande des Atlantischen Ozeans ist eine Enklave mit europäischem Flair.
Dazwischen liegen Safarigebiete und hübsche Städte, die hier und da die Wildnis der Karoo-Halbwüste unterbrechen. Der Küstenort Durban und einige andere Urlaubsgebiete liegen an der schönen Garden Route im Süden.
Die Bevölkerung Südafrikas, die von zahlreichen Eingeborenenstämmen abstammt, spricht elf offizielle Sprachen, und die Afrikaander, Briten und Inder übten während der Kolonialzeit ihren ganz eigenen Einfluss aus.
Die Hauptattraktion Südafrikas ist und bleibt aber seine reiche Tierwelt. Damit verbunden sind professionelle Safaris und Luxusunterkünfte. Einen unvergesslichen Einblick in das “typische” Afrika vermittelt auch der weltberühmte Krüger-Nationalpark.
Im Juli 2018 wäre Nelson Mandela 100 Jahre alt geworden, ein hervorragender Anlass auf den Spuren des Freiheitskämpfers und Friedennobelpreisträgers durch Südafrika zu reisen. Das Neslon Mandela Museum, The Capture Site, das Mandela House in Soweto und natürlich Robben Island sind einige der beliebten Stationen einer solchen Reise.
Flüge nach Südafrika von Deutschland, Österreich und der Schweiz:
- Lufthansa (LH) ab Frankfurt/M. und München nach Johannesburg und Kapstadt;
- Austrian Airlines (OS) ab Wien nach Johannesburg (kein Direktflug möglich) und nach Kapstadt;
- Swiss (LX) ab Zürich nach Johannesburg, mit Weiterflug nach Kapstadt;
- Edelweiss Air (WK) von Zürich nach Johannesburg und Kapstadt.
Frankfurt - Johannesburg: 10 Std. 30 Min.; Frankfurt - Kapstadt: 11 Std. 45 Min.; München - Johannesburg: 10 Std. 45 Min.; Zürich - Johannesburg: 10 Std. 40 Min.; Zürich - Kapstadt: 11 Std. 45 Min.; Wien - Johannesburg: 13 Std. 15 Min. (reine Flugzeit).
Der Visit Africa Airpass von oneworld ist gültig für Ziele in Südafrika, Namibia, Sambia, Simbabwe und Mauritius. Buchbar sind beliebig viele Flüge, mindestens jedoch zwei, mit British Airways oder deren angeschlossenen Fluggesellschaften.
Ein gut ausgebautes Fernstraßennetz ermöglicht die Einreise nach Südafrika aus den Nachbarländern Namibia, Botsuana (über Ramathlabama), Simbabwe (über die Beitbridge), Swasiland, Lesotho und Mosambik.
Die Öffnungszeiten der Grenzübergänge sind sehr unterschiedlich und können auch kurzfristig verändert werden. Reisende sollten sich daher vorab erkundigen, ob und wann der Grenzübertritt möglich ist.
Fernbus: Verbindungen von und zu den Hauptstädten der Nachbarländer bieten Greyhound, Intercape und Translux.
Maut: Einige Autobahnabschnitte sind mautpflichtig. Die Bezahlung ist in bar möglich; internationale Kreditkarten werden nicht akzeptiert.
Unterlagen: Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein gültig. Es empfiehlt sich außerdem, eine englische Übersetzung mitzuführen.
Die Hauptstrecken in die Nachbarländer führen nach Simbabwe, Botswana und Mosambik.
Südafrikas Luxuszug Blue Train (Charterzug) fährt regulär von Pretoria (Tshwane) nach Kapstadt und als Charterzug von Pretoria aus nach Durban sowie in den Krüger Nationalpark.
Der Luxuszug Rovos Rail bietet reguläre Fahrten von Pretoria nach Kapstadt, Durban und zu den Victoria-Wasserfällen (Simbabwe) sowie von Kapstadt nach George. Für die Strecke Pretoria-Kapstadt und Pretoria-Victoria-Wasserfälle brauchen die Züge 48 Stunden. Ferner gibt es mit Rovos Rail mehrmals pro Jahr Sonderfahrten u.a. von Kapstadt nach Dar es Salaam (Tansania) und von Pretoria nach Swakopmund (Namibia).
Mit dem Shongololo Express werden drei verschiedene Reisen, zwischen 12 und 15 Tagen, durch Südafrika, Namibia, Swasiland, Mosambik und Simbabwe angeboten.
Die größten Häfen sind Kapstadt, Durban, Port Elizabeth und East London.
U.a. laufen Reedereien wie Cunard, Phoenix und AIDA auf ihren Kreuzfahrten ab Hamburg oder Bremerhaven südafrikanische Häfen an.
Airlink (4Z) fliegt u.a. Kapstadt, Johannesburg, Durban, Port Elizabeth, East London, Kimberley und Bloemfontein an.
In den bewohnten Regionen ist das Straßennetz gut ausgebaut.
Maut: Einige Autobahnabschnitte sind mautpflichtig. Die Bezahlung ist in bar möglich; internationale Kreditkarten werden nicht akzeptiert.
Tankstellen: Die meisten Tankstellen sind täglich von 7 bis 19 Uhr geöffnet; nur wenige Tankstellen rund um die Uhr. Die Bezahlung mit Kreditkarten ist nicht immer möglich. Reservebenzin darf nicht mitgeführt werden.
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Ein Drittel der Straßen des Landes sind asphaltiert (darunter alle Hauptstraßen). Die Straßen sind allgemein touristisch gut ausgeschildert. Nationalstraßen entsprechen in etwa gut ausgebauten deutschen Bundesstraßen. In gutem Zustand sind aber auch die meisten Regionalstraßen und zudem mit wenig Verkehr.
Nationalstraßen sind mit einem N und einer Zahl gekennzeichnet (z.B. N3) und nur zu einem kleinen Teil als Autobahnen ausgebaut. Regionalstraßen sind mit einem R und einer Zahl beschildert (z.B. R27).
Autovermietungsfirmen sind in allen Städten und an Flughäfen zu finden. Der Fahrer muss mindestens 18 Jahre alt sein (kann je nach Fahrzeugkategorie variieren) und mindestens seit einem Jahr einen Führerschein besitzen. Manchmal wird Fahrern unter 25 Jahren eine Jungfahrergebühr berechnet. Einige Vermieter schreiben ein Maximalalter von 70 Jahren vor.
Es gibt Minitaxis (meist weiße Kleinbusse, die als Sammeltaxi bestimmte Routen abfahren) und normale Taxis (mit Taxameter). Taxistände findet man gewöhnlich in den Stadtzentren, an Flughäfen und vor Hotels oder man ruft die Taxivermittlung an.
Zahlreiche Firmen bieten Langstreckenverbindungen an. Die Busse sind grundsätzlich klimatisiert. Verbindungen zwischen den Hauptzentren werden bedient von: Translux, Greyhound und Intercape.
Baz Bus transportiert in verschiedenen Städten Reisende zu einer Vielzahl an Unterkünften (Hostels für Rucksacktouristen, Pensionen, Lodges und Hotels). Das Busunternehmen Compassline bietet auf Kundenwünsche zugeschnitte Bustouren an.
Verkehrsbestimmungen:
- Linksverkehr;
- Anschnallpflicht;
- Promillegrenze: 0,5 ‰;
- Telefonieren ist nur über eine Freisprecheinrichtung erlaubt.
Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- in geschlossenen Ortschaften: 60 km/h;
- auf Landstraßen: 100 km/h;
- auf Autobahnen: 120 km/h.
Die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen sind sehr hoch.
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (89) 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (89) 76 76 76.
Der ADAC-Partnerclub in Johannesburg ist die Automobile Association of South Africa (AASA), Tel. +27 (11) 799 10 00. Der Automobilclub bietet umfangreiche Dienstleistungen (z.B. Auskünfte zu Straßenzuständen, Unterkünften etc.) an und stellt Mitgliedern anderer Automobilclubs u.a. Kartenmaterial zur Verfügung.
Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein gültig. Es empfiehlt sich außerdem, eine englische Übersetzung mitzuführen.
In allen größeren Städten gibt es gute Bus- und Bahnnetze.
In Johannesburg werden die Busse von Metrobus betrieben, in Kapstadt von Golden Arrow. Außerdem sind Kapstadts MyCiti-Busse eine günstige Alternative, um zu den beliebtesten Sehenswürdigkeiten im Zentrum zu gelangen.
Pretoria (Tshwane) hat regelmäßig verkehrende Stadtbusse.
Durban wird von Metrorail Durban mit einem S-Bahn-ähnlichen Nahverkehr versorgt. Busse werden von der eThekwini Municipal Bus Company betrieben. Außerdem gibt es private Busse und Sammeltaxis (Minibusse), die allerdings oft überladen und schlecht gewartet sind. Für Touristen werden auch Zulu-Rikschas angeboten.
In Südafrika gibt es sowohl reguläre Intercity-Züge als auch private Luxuszüge. Der öffentliche Schienenverkehr entspricht nicht dem europäischen Standard. Daher ist es generell empfehlenswert, 1. Klasse zu reisen. Alle Langstreckenzüge haben Schlafwagen, die meisten auch Speisewagen.
In den Stadtgebieten von Tshwane (Pretoria)/Johannesburg und Kapstadt verkehren in kurzen Abständen Nahverkehrszüge. Auf allen Hauptstrecken sollte mindestens 24 Stunden im Voraus gebucht werden.
Der erste Hochgeschwindigkeitszug Südafrikas, der Gautrain verbindet Johannesburg, Pretoria und den internationalen Flughafen von Johannesburg.
Zu den wichtigsten InterCity-Luxuszügen zählt der Blue Train, der von Pretoria (Tshwane) nach Kapstadt und nach Hoedspruit (Krüger Nationalpark) fährt. Jedes Blue Train-Abteil hat ein Badezimmer, ein Telefon, einen Fernseher und eine Klimaanlage.
Züge von Rovos Rail gehören ebenfalls zur Luxusklasse. Rovos Rail bietet luxuriöse Dampflok-Safaris mit Fahrten von Pretoria nach Durban, zu den Victoriafällen und nach Swakopmund sowie von Kapstadt nach George und Daressalam an.
Der InterCity-Zug Trans-Oranje fährt wöchentlich zwischen Kapstadt und Durban über Kimberley und Bloemfontein.
Der Luxuszug Trans-Natal-Express bedient die Strecke Durban - Johannesburg; der Trans-Karoo-Express Kapstadt - Johannesburg.
Mit dem Shongololo Express können Reisen zwischen 12 und 15 Tagen gebucht werden. Die 15-tägige Reise führt z.B. entlang der Strecke Kapstadt - Midlands - Zululand - Swasiland - Krüger Nationalpark - Pretoria, eine 12-tägige Reise von Pretoria zu den Vicoria Wasserfällen.
MSC Cruises bieten Kreuzfahrten auf der Strecke Kapstadt - Port Elizabeth - Durban an.
Die medizinische Versorgung ist insgesamt gut. Die privaten Krankenhäuser in den großen Städten haben europäisches Niveau, die staatlichen Krankenhäuser sind dagegen überlaufen und leiden unter Budgetkürzungen. Die ärztliche Versorgung ist in den ländlichen Gebieten nicht so gut wie in den großen Städten.
Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung sowie einer Reiserückholversicherung wird empfohlen.
[1] Bei Direktflügen aus Europa wird keine Gelbfieber-Impfung verlangt. Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird aber von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von sechs Tagen nach Aufenthalt in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebieten einreisen wollen und über ein Jahr alt sind. Dies gilt auch für Reisende, die sich als Transitpassagiere länger als 12 Stunden in den Infektionsgebieten aufgehalten haben. Bei Transitaufenthalten wird grundsätzlich eine Gelbfieber-Impfung empfohlen, weil oft die Dauer des Transitaufenthalts nicht nachgewiesen werden kann.
[2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen. Um sich zu schützen sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Eine Impfung ist nur in seltenen Fällen zu empfehlen.
[3] Die gefährlichere Malariaart Plasmodium falciparum kommt ganzjährig im Osten der Provinz Mpumalanga (einschließlich der Nationalparks und angrenzenden Wildreservaten), im Norden sowie im Nordosten der Provinz Limpopo vor. Ein mittleres bis hohes Risiko besteht von Oktober bis Mai, weshalb sich in diesem Zeitraum eine Malariaprophylaxe empfiehlt. Im Zeitraum von Juni bis September besteht in den genannten Gebieten ein geringes Malaria-Risiko. Ebenso besteht ein geringes Malaria-Risiko von September bis Mai im Norden und Nordosten von KwaZulu-Natal (inklusive der Tembe- und Ndumo- als auch der Umfolozi- und Hluhluwe-Wildreservate).
Das Leitungswasser ist in den Großstädten gesundheitlich unbedenklich, wenn auch nicht besonders wohlschmeckend. In den ländlichen Gegenden ist Leitungswasser jedoch nicht immer keimfrei und sollte sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Milch ist pasteurisiert und Milchprodukte, Fleischwaren, Geflügel, Meeresfrüchte, Obst und Gemüse können unbesorgt verzehrt werden. Fleisch und Gemüse sollte jedoch durchgekocht und nicht lau aufgewärmt sein.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Bilharziose-Erreger können in Teichen und Flüssen vor allem in der Limpopo- und Mpumalanga-Provinz, sowie in KwaZulu-Natal und in der östlichen Kappprovinz bei Port Elizabeth vorkommen. Das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt landesweit vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
HIV/Aids ist eines der größten Gesundheitsprobleme Südafrikas. Es ist weit verbreitet und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Pest-Fälle wurden aus dem Norden des Landes gemeldet. Der Schutz vor Ratten und Flöhen durch sichere Schlafplätze und häufigeres Wäschewechseln sowie das Fernhalten von bereits Erkrankten reduzieren die Ansteckungsgefahr. Bei beruflicher Tätigkeit in Pestgebieten empfiehlt sich die prophylaktische Einnahme von Antibiotika.
Die Rifttal-Fieberinfektion kommt landesweit regional vor und Touristen können sich, trotz eher geringem Risiko, anstecken. Schutzmaßnahmen sind ein guter Mückeschutz, keine ungekochte Frischmilch trinken und kein rohes Fleisch essen.
Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Tuberkulose kommt vor. Bei besonderer Exposition sollte eine Impfung erwogen werden.
Die UV-Strahlung ist sehr hoch und kann zu Hautschäden führen. Sonnenschutz durch hautbedeckende Kleidung und Sonnenschutzmittel (LSF > 20) ist daher unbedingt erforderlich.
Für Arbeitsaufenthalte wird ein Gesundheitszeugnis verlangt.
1 Südafrikanischer Rand = 100 Cents. Währungskürzel: R, ZAR (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 200, 100, 50, 20, und 10 R im Umlauf; Münzen in den Nennbeträgen 5, 2 und 1 R sowie 50, 20, 10 und 5 Cent.
Mastercard und Visa sind weithin gebräuchlich, aber auch American Express und Diners Club werden angenommen. Nicht alle Einrichtungen akzeptieren Kreditkarten. So kann man beispielsweise an Tankstellen und im Landesinneren nicht oder selten mit einer Kreditkarte bezahlen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Girocard
Die Girocard (ehemals ec-Karte) mit dem Maestro-Symbol wird in Südafrika akzeptiert.
Es sollten nur bewachte Geldautomaten, die innerhalb von Gebäuden angebracht sind, - wie in Banken, Supermärkten und Einkaufszentren -, genutzt werden. Geldautomaten, die draußen stehen, bergen das Risiko, manipuliert worden zu sein. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. In Südafrika können Reiseschecks in den Großstädten bei wenigen Banken und Wechselstuben eingelöst werden.
Mo-Fr 09.00-15.30 Uhr, Sa 08.30-11.00 Uhr (regionale Variationen sind möglich).
Die Einfuhr der Landeswährung in bar, als Wertpapiere oder in Gold ist unbegrenzt, muss aber ab einer Summe im Gegenwert von 25.000 R deklariert werden und ggf. muss eine Einfuhrerlaubnis vorgelegt werden. Die Ausfuhr der Landeswährung ist für Reisende, die keinen Wohnsitz in Südafrika haben, auf die eingeführte Summe begrenzt. Die Einfuhr von Fremdwährungen muss ab einer Summe im Gegenwert von 10.000 US$ deklariert werden. Die Ausfuhr von Fremdwährungen ist auf die bei der Einfuhr deklarierte Summe begrenzt.
Geld (vor allem Euro und US-Dollar) kann in den meisten Banken und Hotels umgetauscht werden (nur gegen Vorlage des Reisepasses), am Cape Town International Airport sogar 24 Stunden am Tag. Vom Geldtausch auf dem Schwarzmarkt wird abgeraten.
Amtssprachen sind Zulu, Xhosa, Pedi, Afrikaans, Englisch, Ndebele, Nordsotho, Südsotho, Setswana, Swati, Tsonga, Venda.
Feiertage, die auf einen Sonntag fallen, werden am darauf folgenden Montag begangen.
Folgende Artikel können zollfrei nach Südafrika eingeführt werden (Personen ab 18 J.):
200 Zigaretten und 20 Zigarren und 250 g Tabak;
2 l Wein und 1 l andere alkoholische Getränke;
50 ml Parfüm und 250 ml Eau de Toilette;
Geschenke und persönliche Gebrauchsgegenstände bis zu einem Wert von 5.000 R (keine Fernseher, keine Verbrauchsgüter wie Lebensmittel).
Sondergenehmigungen werden verlangt für die Einfuhr u.a. von Pflanzen, pflanzlichem Material, Schusswaffen, Medikamenten und einer bestimmten Anzahl von Goldmünzen.
Einfuhrverbot besteht für Psychopharmaka, Klappmesser, automatische, militärische und nicht nummerierte Waffen, Munition, Sprengstoffe und Sprengkörper, Giftstoffe, Fälschungen, Waren, die in einem Gefängnis hergestellt wurden, sowie Zigaratten, von denen 1000 Stück mehr als 2 kg wiegen.
Weitere Informationen sind vom südafrikanischen Zoll erhältlich.
Die Landesvorwahl ist 0027.
Die günstigste Möglichkeit für Telefonate bieten Skype oder World Call vom Netzbetreiber Telkom.
Notrufnummern sind: Polizei 10111 und Rettungswagen 10177.
GSM 900/1800, 2G, 3G und 4G-Netze. Netzbetreiber u.a. MTN (GSM 900) und Vodacom (GSM 900). Das Mobilfunknetz erstreckt sich fast auf das ganze Land und deckt meist nur abgelegene Gebiete nicht ab. Internationale Roaming-Abkommen bestehen. Deutsche Mobiltelefone können in der Regel in Südafrika genutzt werden. Südafrikanische Mobiltelefone können an den internationalen Flughäfen gemietet werden.
Internetanbieter: U.a. M-Web. Internet-Cafés sind landesweit meist in Einkaufszentren und in Wirtschaftszentren vorhanden. Kostenloses Wi-Fi bieten die Kaffeehäuser in den Townships von Kapstadt sowie landesweit auch zahlreiche Hotels, Restaurants, Flughäfen und Business-Zentren.
Postsendungen nach Europa sind bis zu sieben Tage unterwegs. Öffnungszeiten der Postämter: Mo-Fr 08.00-16.30 Uhr, Sa 08.00-12.00 Uhr. Manche Schalter schließen Mo-Fr um 15.30 Uhr und Sa um 11.00 Uhr. Die kleineren Postämter machen 13.00-14.00 Uhr Mittagspause. Postämter im ganzen Land nehmen postlagernde Sendungen entgegen.
Zahlreiche deutschsprachige Radiosender lassen sich über das Internet in Südafrika empfangen.
Gold, Diamanten- und Halbedelsteinschmuck, Leder, Samt, Keramik, afrikanische Handarbeiten, Safarianzüge und Federn.
Öffnungszeiten der Geschäfte: Mo-Fr 09.00-18.00 Uhr, Sa 09.00-13.00 Uhr.
Einheimische Spezialiäten sind z. B. Sosaties (eine Art Schaschlik), Bobotie (Gehacktes mit Curry), Bredies (Eintopf mit Fleisch, Tomaten und anderem Gemüse), Crayfish (Flusskrebs) und Biltong (Trockenfleisch).
Getränke: Es gibt ausgezeichnete einheimische Weine, auch Sherry wird im Land gekeltert. Liquor Stores, in denen Spirituosen verkauft werden, haben Mo-Fr 09.00-18.00 Uhr und Sa 09.00-13.00 Uhr geöffnet. Mittlerweile ist Alkohol auch in Supermärkten erhältlich.
Christentum (80%), u. a. Afrikanische Kirche, Reformierte Niederländische Kirche, Anglikanische Kirche, Methodisten und Katholiken. Minderheiten von Juden, Muslimen, Hindus und Anhänger von Naturreligionen.
Umgangsformen: Zur Begrüßung gibt man sich die Hand. Bei Privatbesuchen werden die üblichen Höflichkeitsformen erwartet.
Kleidung: Zwanglose Kleidung ist angemessen, bei besonderen Anlässen ist elegante Kleidung angebracht.
Rauchen: In geschlossenenen öffentlichen Räumen und in teilweise geschlossenen öffentlichen Innenbereichen ist Rauchen verboten. Demnach ist das Rauchen am Arbeitsplatz, in Einkaufszentren, in Theatern, in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf den Flughäfen, in Clubs, in Kinos etc. verboten. Einige Restaurants bieten ihren Gästen ausgewiesene Raucherplätze an. Das Rauchen ist auch im Pkw verboten, wenn Kinder unter 12 Jahren darin sitzen.
Trinkgeld: Ein Trinkgeld in Höhe von 10-15 % ist üblich, wenn es nicht schon in der Rechnung enthalten ist. U.a. Portiers, Kellner und Zimmerservice-Personal, Gepäckträger, Reiseführer, Angestellte im Schönheitssalon und Taxifahrer erwarten ein Trinkgeld. Einem Zimmermädchen kann man pro Tag etwa 10 Rand geben, Tankwärtern 2 Rand und Gepäckträgern 5 Rand. Auch Straßenzeitungsverkäufer erhalten ein paar Cents.
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Geografisch umfasst die Region Ostafrika alle Länder in Afrika, die sich östlich des Nils bzw. des Ostafrikanischen Grabenbruchs befinden. Hierunter zählen u.a. Kenia und Tansania.
In Bezug auf Reisen nach Ostafrika wird sich eist auf die Länder Kenia, Tansania und Uganda beschränkt, da es sich hierbei um die schönsten und besten Safari-Länder handelt.
Die beste Reisezeit für Kenia und Tansania sind die Monate Januar bis März sowie Juli bis Oktober. In diesen Monaten herrscht Trockenzeit, aufgrund der Geografie kann es aber regional zu erheblichen Temperaturunterschieden kommen.
Die beste Reisezeit für Kenias Küste sind die Monate Dezember bis März und Juni bis September. Nicht besonders gut für Strandurlaub geeignet sind die Monate April und Mai und Oktober und November. In dieser Zeit ist es sehr schwül und hat bis zu 14 Regentage im Monat.
Die beste Reisezeit für Safaris in Kenia erstreckt sich von Juni bis Oktober und von Mitte Dezember bis Anfang März. In diesen zwei Trockenzeiten gibt es in den meisten Wildparks nur wenig Wasser. Die Wildtiere halten sich deshalb in den Gebieten auf, in denen das kostbare Nass zu finden ist.
Von Juni bis Oktober ist in Tansania Trockenzeit, es herrschen dann wunderbare Temperaturen um die 25-27 ° C. Die perfekte Reisezeit für einen Tansania Urlaub! Die Monate Dezember bis März, nach der kurzen Regenzeit, eignen sich auch gut für eine Reise nach Tansania.
Das tropische Paradies Sansibar lädt das ganze Jahr mit angenehmen Luft- und Wassertemperaturen zu einem unvergesslichen Badeurlaub ein. Die beste Reisezeit mit warmen aber nicht zu heißen Temperaturen ist von Juni bis September. Im August und September können die Temperaturen in der Nacht unter 20 Grad Celsius sinken.
Von März bis Mai herrscht die großte Regenzeit, im November und Dezember die kleine Regenzeit.
Die Länder in Ostafrika, vor allem Kenia und Tansania, eignen sich besonders für Rundreisen mit den Schwerpunkten Safari und Strand. Natur- und Tierliebhaber kommen hierbei voll auf ihre Kosten, können die schönsten und größten Wildreservate dieser Erde hautnah erleben und wilde Tiere in ihrem natürlichen Lebensraum in einer Dichte erleben wie nirgendwo sonst. Die traumhaften, weißen Sandstrände auf Sansibar oder an der Ostküste Kenias laden anschließend zum Entspannen ein.
Doch gibt es auch einige kulturelle Höhepunkte im Osten Afrikas: Nairobi, Mombasa und Stone Town sind pulsierende Städte mit einem reichen kulturellen Erbe. Die Lebensweise und Traditionen der Massai in Tansania werden Sie faszinieren.
Kenia und Tansania sind die perfekten Reiseziele, um facettenreiche Landschaften und wilde Tiere zu erleben.
In Kenia befindet sich neben der legendären Masai Mara die mächtige Kilimanjaro, mit knapp 5.900 m Höhe der höchste Berg von Afrika. An den Füßen des Kilimanjaro befindet sich der Amboseli Nationalpark, der vor allem für seine großen Elefantenherden bekannt ist. Weiter südlich, unweit von den beliebten Strände bei Mombasa, liegt der Tsavo Nationalpark, der in Tsavo West und Tsavo Ost unterteilt ist. Hier ist das Zuhause der weltbekannten “roten Elefanten” und den Löwen ohne Mähne.
Tansania führt Sie in das Reich von Simba, dem König der Löwen. Die Serengeti war wohl das Vorbild von Walt Disney als er diesen legendären Kinderfilm erschuf. Das Wort “Serengeti” stammt aus der Sprache der Massai und bedeutet übersetzt so viel wie “das endlose Land”. In schier unendlichen Savannenlandschaften ziehen große Wildtierherden umher, die ihren Höhepunkt in der “Großen Tierwanderung” finden. Ebenso faszinierend ist der Ngorongoro Krater, ein einzigartiger Lebensraum. Paradiesisch wird es auf Sansibar, einer Inselgruppe im Indischen Ozean.
Die große Tierwanderung ist ein jährlich stattfindendes Ereignis, welches einzigartiger nicht sein könnte. Kaum ein anderes Ereignis drückt den Zyklus des Lebens in der Natur besser aus als dieses Naturwunder.
Getrieben von uralten Instinkten ziehen rund zwei Millionen Gnus, mehrere hunderttausend Zebras und viele weitere tausende Huftiere zu Beginn der Trockenzeit im Norden der Serengeti in Tansania los, immer auf der Suche nach fruchtbarem Weideland und Wasser. Über 3.000 km haben die Tiere zurückgelegt, wenn sie die Masai Mara in Kenia erreicht haben. Unterwegs erwarten sie hungrige Raubtiere wie die Raubkatzen in der Ngorongoro-Region oder Krokodile im Viktoriasee.
Normalerweise beginnt die große Tierwanderung im Dezember in der Serengeti und endet im Oktober in der Masai Mara.
Michael Tenzer und Karim Twerenbold sind die Personen, die hinter der Partnerschaft zwischen viamonda und der renommierten Schweizer Twerenbold Reisen Gruppe stehen. Das gemeinsame Motto und Leitbild der zwei Rundreiseexperten lautet dabei „Innovation mit Tradition“.
Der Online-Rundreiseexperte für Individualreisen mit Gründer Michael Tenzer setzt auf Innovation und modernste Technik, die individuelle Planung und einfache Buchung von Reisen ermöglicht. Die Flexibilität und persönliche Gestaltungsmöglichkeit einer anspruchsvollen Fernreise in Minutenschnelle selbständig online macht viamonda so einzigartig. Gleichfalls im Fokus stehen der hohe Qualitätsanspruch, die Sicherheit, Zuverlässigkeit und der Komfort wie man es von einer Pauschalreise gewohnt ist.
Erfolgreiche Innovationen erwachsen oft aus einem großen Erfahrungsreichtum. Dreißig Jahre hat sich Michael Tenzer, Geschäftsführer von viamonda, schon dem Tourismus verschrieben. Durch verschiedene Geschäftsführungspositionen bei Thomas Cook und TUI erwarb er sein Know-how für die Organisation von Reisen und die Führung von touristischen Unternehmen.
Allerdings erscheint diese Erfahrung vergleichsweise gering zum Partner Twerenbold Reisen Gruppe, der in der vierten Generation im Jahr 2020 sein 125-jähriges Firmenjubiläum begeht. Der Erfolg über diesen Zeitraum basiert auf hoher Qualität und dem konsequenten Ausbau der verschiedenen Reiseangebote der Gruppe mit Expertise, Weitsicht, Solidität sowie gezielten Investitionen in Innovationen. Zum Schweizer Unternehmensverbund gehören u.a. Vögele Reisen, einem der größten Schweizer Veranstalter für begleitete Rundreisen, eine eigene Reederei mit einer Flotte von 11 Luxus-Flusskreuzfahrtschiffen und dem angeschlossenen größten Veranstalter für Flusskreuzfahrten in der Schweiz sowie über 100 Reisebusse der Luxusklasse. Viamonda als strategischer Partner rundet das Portfolio an Qualitätsprodukten mit seinen Individualreisen ab. Karim Twerenbold, der Urenkel des Firmengründers, steht als Präsident des Verwaltungsrats nunmehr an der Spitze der Unternehmensgruppe und schreibt die lange Firmengeschichte erfolgreich fort.
Das Know-how der Schweizer aus begleiteten Rundreisen weltweit ergänzt das Spektrum der Kölner ideal und so verbindet sich die traditionelle Reisewelt mit der digitalen, neuen. Beide Unternehmen haben das gleiche Ziel: Die Welt des Reisens immer weiterzuentwickeln und dabei höchsten Wert auf Kundenzufriedenheit zu legen. Reisen ist vor allem auch Vertrauenssache. Und Vertrauen braucht eine solide Basis. Eben diese haben viamonda und die Twerenbold Reisen Gruppe gefunden. Das verbindet und schafft gemeinsam Großes. Auf diese Weise funktioniert eine starke Partnerschaft, um den wachsenden Ansprüchen der Kunden zu genügen.
Gerne helfen wir Ihnen bei Ihrer Planung oder bei sonstigen Fragen zu Ihrer individuellen Reise. Bitte rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine Nachricht.
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Montag-Freitag10-12 Uhr & 14-18 Uhr
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Herzliche Grüße
Ihr Viamonda Team