Atlantik- und Mittelmeerklima.
Nordwesten: Milde Winter, heftige Niederschläge und ziemlich kurze Sommer.
Nordosten: Längere Winter, heiße Sommer.
Süden: Lange warme Sommer (März bis Oktober), wenig Regen, außer zu Beginn des Frühjahrs und im Herbst. In Estoril wird die Hitze durch eine stete Brise gemildert (Juli bis August).
U.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten auch mit einem bis zur Ausreise gültigen Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz (Ausnahmen: [1] Einen Reisepass benötigen Staatsangehörige von Dänemark).
Hinweis: Deutsche Reisende benötigen für die Einreise nach Deutschland einen mindestens gültigen Personalausweis / Reisepass.
Achtung: Falls bei der An- und/oder Abreise nach / von Portugal ein Transit in Großbritannien geplant ist, wird ein Reisepass benötigt.
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende visumpflichtig ist. Reisepässe dürfen nicht älter als zehn Jahre sein. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Portugal ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen).
Einige Fluggesellschaften haben andere Anforderungen an die Einreisedokumente als vom Staat Portugal vorgeschrieben. Deshalb sollte man sich unbedingt vor der Abreise mit der Fluggesellschaft in Verbindung setzen.
Für Madeira und die Azoren gelten die gleichen Einreisebestimmungen wie für Portugal.
Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen:
(a) EU-Länder und Schweiz;
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco besitzen.
Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).
Einreise-, Transit- und Flughafentransitvisum.
Kurzzeit-Einreisevisum: Bis zu 90 Tage Aufenthalt. Transitvisa sind maximal 5 Tage gültig.
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengen-Land mit dem nächsten Anschluss in ein anderes Nicht-Schengen-Land weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Weiterreisepapiere verfügen, benötigen kein Transitvisum.
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).
Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens drei Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist und innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses.
(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.
(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.
(e) Visumgebühr.
(f) 2 aktuelle biometrische Passbilder.
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den portugiesischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur noch in Individualfällen ausgestellt.
Informationen von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen).
Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
Ausländer müssen über eine Geldsumme von 75 € und darüber hinaus über 40 € pro Tag verfügen, wenn sie kein gültiges Rück- oder Weiterreiseticket vorweisen und keine bezahlte Unterkunft belegen können. Davon ausgenommen sind Staatsbürger der EU-/EFTA-Länder und der Schweiz. Nähere Informationen bei den konsularischen Vertretungen (S. Kontaktadressen).
EU-Bürger, die sich länger als die visumfreien 3 Monate in Portugal aufhalten wollen, müssen sich bei der zuständigen Verwaltungsbehörde ihr Aufenthaltsrecht bescheinigen lassen. Dazu ist u. U. der Reisepass erforderlich.
Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass.
Türken: Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige unter 18 Jahren und Minderjährige, die in Begleitung nur eines Elternteils / Erziehungsberechtigten sind, müssen eine beglaubigte Reiseerlaubnis der/des nicht mitreisenden Erziehungsberechtigten mit sich führen.
Achtung: Führen Minderjährige und Eltern/Erziehungsberechtigte unterschiedliche Nachnamen, muss das Verwandtschaftsverhältnis/ die Erziehungsberechtigung z.B. über eine Geburtsurkunde nachgewiesen werden.
Hinweis: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab.
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende visumpflichtig ist. Reisepässe dürfen nicht älter als zehn Jahre sein. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen:
(a) EU-Länder und Schweiz;
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco besitzen.
Stand - Thu, 21 Nov 2024 14:30:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Thu, 21 Nov 2024 14:35:09 +0100)
Letzte Änderungen:
Redaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Insbesondere in den von Touristen stark frequentierten Stadtvierteln und Regionen kommt es zu Kleinkriminalität. Die Zahl der Taschendiebstähle ist im Laufe der letzten Jahre stetig angestiegen und befindet sich derzeit auf einem sehr hohen Niveau. Raubüberfälle und das Entreißen von Handtaschen kommen gelegentlich vor, Gewaltkriminalität ist jedoch selten.
In Lissabon und Porto sind die touristischen Hochburgen (in Lissabon z.B. Praça do Comércio, Rua Augusta, Alfama und Castelo de São Jorge, in Porto die gesamte Altstadt, insbesondere das Viertel Ribeira), aber auch die historischen Straßenbahnen sowie Bahnhöfe und U-Bahn-Stationen besonders betroffen. In den Ausgehvierteln Lissabons ist in den späten Abend- und Nachtstunden besondere Vorsicht angezeigt. In allen Touristenzentren kommt es vermehrt zu Einbrüchen in Ferienwohnungen oder –häuser. In vielen touristischen Hotspots und insbesondere in Strandnähe sind Autoaufbrüche, v.a. bei Mietwagen, keine Seltenheit.
Es herrscht Atlantikklima auf dem Festland, gemäßigtes Klima auf den Azoren und subtropisches Klima auf Madeira. In den Sommermonaten gibt es zuweilen sehr große Temperaturschwankungen zwischen den Tages- und Abend- bzw. Nachtstunden.
Zu Stürmen und Starkregen sowie extremen Wetterwechseln kann es in den Herbst- und Wintermonaten kommen.
An der portugiesischen Atlantikküste bestehen zum Teil lebensgefährliche Strömungen. Es kommt immer wieder zu Badeunfällen.
Insbesondere über den Azoren bilden sich von Mai bis November Tropenstürme. Im Nordatlantik ist in dieser Zeit Hurrikan-Saison.
Auf Madeira kann es ganzjährig zu Stürmen, Starkregen und extremen Wetterwechseln kommen. Dortige Naturgewalten wie Erdrutsche, Erdlöcher, Meeresströmungen und -brandung werden häufig unterschätzt. Immer wieder verunglücken Touristen insbesondere beim Verlassen der markierten Wanderwege, z.B. an den Levadas, mitunter auch tödlich.
In den Sommermonaten kommt es in Portugal - vor allem im Zentrum und Norden des Landes, aber auch auf Madeira - aufgrund von Hitze und Trockenheit immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Es kann deshalb zu Beeinträchtigungen der Infrastruktur (Sperrung von Verkehrswegen, Ausfall von Bus- oder Bahnverbindungen) einschließlich des Flugverkehrs kommen.
Portugal, insbesondere Madeira und die Azoren liegen in einer seismisch aktiven Zone, sodass es zu Erdbeben und vulkanischer Aktivität kommen kann.
Es gibt ein Inlandsflug- und Eisenbahnstreckennetz sowie insbesondere ein weit verzweigtes Netz von Busverbindungen. Im Fall von Streiks muss mit Behinderungen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr gerechnet werden.
In Kreisverkehren haben grundsätzlich im Kreisverkehr befindliche Fahrzeuge Vorfahrt. Bei mehrspurigen Kreisverkehren darf die äußerste, rechte Fahrspur nur zum Benutzen der nächsten Ausfahrt genutzt werden.
Die Alkoholgrenze beträgt 0,5 Promille, für Fahranfänger in den ersten drei Jahren nach Erwerb der Fahrerlaubnis und Berufsfahrer 0,2 Promille. Gelbe Markierungen am Fahrbahnrand bedeuten absolutes Parkverbot. Bei mobilen Radar- und Polizeikontrollen sind Bußgelder zuweilen direkt vor Ort zu begleichen. Das Parken in Innenstadtbereichen ist i.d.R. gebührenpflichtig. Bei Nichtbeachtung der oben genannten Vorschriften drohen Abschleppen oder Festsetzung (Radkralle).
Die meisten Autobahnen sind mautpflichtig, die Mautgebühren sind vergleichsweise hoch. Bar- und Kartenzahlung an Zahlstationen sind nur bei bestimmten Betreibern möglich; zahlreiche Autobahnstrecken werden mit einem automatischen elektronischen Ablesesystem (Zahlbrücken) betrieben. Mautboxen zur automatischen Abrechnung können vor Reiseantritt gemietet werden und sind auch vor Ort erhältlich, siehe ADAC. Alternativ kann an einigen großen Grenzübergängen (z.B. Vilar Formoso) die Registrierung des Fahrzeugs und die Entrichtung des für die gesamte Fahrstrecke zu erwartenden Betrages vorgenommen werden. Bei Anmietung eines Mietwagens wird empfohlen, die Mautbox „Via Verde" zu buchen. Die Abrechnung erfolgt über die Kreditkarte. Mit allen Mautboxen können an den Zahlstationen die Sonderspuren, genannt „Via Verde", genutzt werden.
Nutzt man mit ausländischem Kennzeichen ohne Mautbox bzw. ohne Anmeldung des Kennzeichens entsprechende Autobahnabschnitte, muss mit erheblich über die eigentliche Mautgebühr hinausgehenden Inkassoforderungen gerechnet werden.
Der deutsche Führerschein ist bei vorübergehenden Aufenthalten (i.d.R. bis zu drei Monaten) ausreichend.
Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten, die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.
Pfefferspray fällt in Portugal unter die Bestimmungen des Waffengesetzes, der Besitz ist nur Inhabern des Waffenscheins der Kat. E erlaubt. Zuwiderhandlungen haben in der Regel Strafanzeige zur Folge.
Das Mitführen sogenannter Scheckkartenmesser ist in Portugal verboten. Reisende werden bei Nichtbeachtung häufig bei der (Hand-) Gepäckkontrolle in Portugal – besonders häufig auf Madeira - anlässlich der Rückreise nach Deutschland von der Polizei festgehalten. Nach einem Gerichtstermin (meist am nächsten Werktag) und Zahlung eines Bußgeldes kann in der Regel die Ausreise erfolgen.
Zahlungsmittel ist der EUR. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Portugals sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Portugal ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Seit Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Zuvor ausgestellte Kinderreisepässe bleiben jedoch bis zum Erreichen des Gültigkeitsdatums gültig.
Flugreisen von und nach Deutschland können nur mit einem gültigen Reisepass/Personalausweis bzw. bei dessen Verlust mit einem von den deutschen konsularischen Vertretungen in Portugal ausgestellten Passersatzdokument angetreten werden, siehe hierzu Informationen der deutschen Botschaft in Lissabon.
Bei Rückflügen über Großbritannien nach Deutschland (z.B. auch bei Alternativflügen nach Flugausfällen) reicht ein Personalausweis nicht aus. Seit dem Brexit benötigen auch Transitreisende für die Reise über Großbritannien zwingend einen Reisepass. Die kurzfristige Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses durch die Botschaft in Lissabon ist in der Regel nicht möglich.
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt, sofern diese in Begleitung mindestens einer sorgeberechtigten Person einreisen.
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz, dass keine Warenkontrollen stattfinden, schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Großbritannien, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Für die Einreise nach Portugal sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Dies gilt auch für Madeira und die Azoren.
Dengue-Viren kommen auf Madeira vor und werden durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
Das Niveau der medizinischen Versorgung ist im Regelfall befriedigend, insbesondere in ländlichen Regionen müssen unter Umständen aber längere Anfahrtszeiten einkalkuliert werden.
In Portugal besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf dringend erforderliche Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom portugiesischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Mehr
Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
Portugiesische Republik.
Lissabon (Lisboa).
Portugal liegt im Südwesten der Iberischen Halbinsel und grenzt im Norden und Osten an Spanien und im Süden und Westen an den Atlantischen Ozean. Das Land ist in 20 Provinzen aufgeteilt, einschl. der Insel Madeira und der Azoren (autonome Regionen), die etwa 1220 km westlich von Lissabon liegen. Die Flüsse Douro, Tejo und Guadiana entspringen in Spanien und fließen nach Portugal, wo sie in den Atlantik münden. Der Norden Portugals ist bergig. Die Serra da Estrela, das höchste Gebirge, ist ein beliebtes Skigebiet. Südlich von Lissabon erstrecken sich die endlosen Ebenen der Alentejo-Region. Zwischen Alentejo und der Algarve an der südlichen Küste verläuft eine Gebirgskette. Die Algarve gehört zu den beliebtesten Feriengebieten mit breiten Sandstränden und einsamen Buchten.
Republik seit 1910. Verfassung von 1976, letzte Änderung 2001. Parlament (Assembléia da República) mit 230 Abgeordneten. Unabhängiges Königreich seit 1143, endgültig unabhängig seit 1640 (Aufkündigung der Personalunion mit Spanien). Portugal ist EU-Mitglied.
Marcelo Rebelo de Sousa, seit März 2016.
Luís Montenegro, seit April 2024.
220/400 V, 50 Hz. Kein Adapter notwendig.
Portugal wird zwar im Punkto Beliebtheit etwas von seinem östlichen Nachbarn Spanien überschattet, ist aber – vielleicht gerade deshalb – ein unverbrauchtes touristisches Kleinod. Traditionelle Dörfer und dynamische Städte sind ebenso typisch für die ehemalige Seefahrernation wie die zahlreichen historischen Sehenswürdigkeiten und UNESCO-Weltnatur- und Weltkulturerbestätten.
Die Hauptstadt Lissabon und das weiter nördlich gelegene Porto bezaubern mit malerischen Stadtvierteln, großen Plätzen und altertümlichen Straßenbahnen, die noch heute durch die Straßen rattern. Auch kleinere Städte wie Évora, Coimbra, Guimarães and Braga sind mit ihren charmanten, gut erhaltenen mittelalterlichen Stadtteilen einen Besuch wert.
Außerhalb der Städte kann man das warme, sonnige Wetter genießen, während man Jahrhunderte alte Weingüter, Bergdörfer mit typischen Steinhäusern oder die atemberaubende Südküste erkundet. Die wunderbare Naturkulisse Portugals bietet zudem beste Bedingungen für Freizeitaktivitäten wie Wandern, Surfen, Reiten, Hochseeangeln, Kajakfahren, Tauchen, Golfspielen oder Mountainbikefahren.
Portugals nationale Fluggesellschaft TAP Air Portugal (TAP) bietet Linienflugdienste von zahlreichen internationalen Flughäfen Deutschlands sowie von Wien, Genf und Zürich nach Lissabon. TAP fliegt zudem von München und Frankfurt nach Porto und Faro sowie von Hamburg und Berlin nach Faro.
Lufthansa (LH) betreibt ebenfalls mehrmals wöchentlich einen Flugdienst nach Faro und fliegt auch die anderen portugiesischen Flughäfen an.
Austrian Airlines (OS) fliegt ab Wien nach Porto.
Ryanair (FR) fliegt ab Frankfurt Hahn nach Faro, Porto, Lissabon und Ponta Delgada sowie von Frankfurt International nach Faro, Lissabon, Porto und von Memmingen nach Lissabon.
Eurowings (EW) verbindet zahlreiche deutsche Großstädte sowie Wien und Zürich mit Faro, Funchal (Madeira) und Lissabon.
Swiss (LX) fliegt von Genf nach Porto und nach Lissabon.
Außerdem wird Faro im Rahmen des Pauschalreiseverkehrs von vielen deutschen, österreichischen und schweizerischen Charter-Fluggesellschaften angeflogen.
Frankfurt - Lissabon: 2 Std. 5 Min. (nonstop); Frankfurt - Faro: 2 Std. 10 Min. (nonstop); Frankfurt - Porto: 2 Std. 35 Min.; Wien - Lissabon: 3 Std. 35 Min.; Wien - Porto: 3 Std. 5 Min.; Wien - Faro: 3 Std. 35 Min.; Zürich - Lissabon: 2 Std. 50 Min.; Zürich - Porto: 2 Std. 35 Min.; Genf - Lissabon: 2 Std. 30 Min.
TAP Air Portugal (TAP) bietet den TAP Flight Pass an, der auf Geschäftsreisende und Vielflieger aus Deutschland, Österreich und der Schweiz zugeschnitten ist.
Der günstigste Grenzübergang für Mittel- und Südportugal ist Badajos - Elvas, über Südspanien zur Algarve bietet sich der Übergang San Antonio/Ayamonte - Vila Real an, für Mittelportugal, Coimbra der Übergang Fuentes de Oñoro - Vilar Formoso. Sie sind i. Allg. 24 Std. geöffnet.
Fahrzeuge können für Aufenthalte bis zu sechs Monaten eingeführt werden (s. Reiseverkehr - National/Unterlagen).
Fernbus: Flixbus verkehrt mehrmals wöchentlich zwischen Deutschland und Portugal.
Maut: Autobahnen sind in Portugal mautpflichtig. Ausführliche Informationen zur Bezahlung unter der Rubrik vor Ort unterwegs.
Unterlagen: Der nationale Führerschein ist ausreichend.
Von Deutschland, Österreich und der Schweiz fährt man mit ICE und TGV über Paris nach Irún und von dort aus mit dem Hotelzug weiter nach Lissabon.
Die Fahrtzeit von Paris beträgt etwa 20 Std.; von Genf etwa 26 Std.
Der Hotelzug Lusitânia ist ebenfalls ein internationaler Zug, der von Lissabon und Porto nach Madrid fährt (Fahrtzeit: ca 11 Std.). Der Lusitânia fährt gemeinsam mit dem Sud-Expresso bis Medina del Campo, wo der Zug getrennt und weiter nach Madrid geführt wird.
Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind in Portugal gültig.
Lissabon, Leixões (Porto), Albufeira (Faro), Funchal (Madeira), Setúbal und Portimão (Algarve) sind die wichtigsten Hafenstädte.
Die Häfen werden u. a. von Aida Cruises (www.aida.de), Cunard (www.cunard.de) und Seabourn (www.seabourn.com) angelaufen.
TAP Air Portugal (TP) fliegt Lissabon, Faro, Porto Santo, Porto, Funchal auf Madeira und die Azoren an. Die Fluggesellschaft SATA Air Açores (SP) verbindet die einzelnen Azoreninseln untereinander sowie mit dem portugiesischen Festland und anderen europäischen und außereuropäischen Städten.
Portugal besitzt ein gut ausgebautes Straßennetz.
Tankstellen sind von 07.00-20.00 Uhr geöffnet, einige haben 24-Stunden-Service; bei Bezahlung mit Kreditkarte wird mitunter eine geringe Gebühr berechnet. Bleifreies Benzin ist überall erhältlich.
Maut: Die meisten Autobahnen sind in Portugal mautpflichtig. Autobahnbetreiber sind u.a. Brisa und Ascendi. Die Gebühren richten sich nach Fahrzeugtyp und Entfernung. Die Bezahlung der Maut erfolgt an den meisten Autobahnabschnitten ausschließlich elektronisch. Diese Abschnitte sind mit dem Hinweis "Electronic toll only" gekennzeichnet. Um die Mautportale ohne Anhalten passieren zu können, müssen hier Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen vorab registriert werden. Die Registrierung erfolgt an sogenannten Helpdesks zum Beispiel am Grenzübergang Vilar Formoso) Die elektronische Maut wird je nach gewähltem System vorab bezahlt oder von einem Guthaben oder der Kreditkarte abgezogen.
An konventionellen (nicht elektronischen) Mautstationen wird ein Ticket gezogen, das beim Verlassen oder Wechseln der Autobahn in bar oder mit Kreditkarte (Master, Visa) bezahlt wird. Diese Bezahlweise wird nur von bestimmten Betreibern angeboten.
Hinweis: Reisende mit ausländischem Kennzeichen, die bestimmte Autobahnen ohne Mautbox bzw. ohne vorherige Anmeldung nutzen, bezahlen erheblich höhere Autobahngebühren.
EASYToll - geeignet für Aufenthalte bis 30 Tagen und bei der Einreise über eine elektronisch bemautete Autobahn. An den "Welcome Points", die sich an den grenznahen Autobahnen (A28 - Viana do Castelo; A24 - Chaves; A25 – Vilar Formoso; A22 – Vila Real de Santo António) befinden, bezahlt man mit der Kreditkarte am Automaten. Der Kreditkarte wird dabei das Autokennzeichen für 30 Tage zugeordnet. Der Beleg dient als Zahlungsnachweis und muss mitgeführt werden.
TOLLCard - geeignet für Reisende, die sich länger oder öfter in Portugal aufhalten. Sie ist ein Jahr gültig und kann an den oben genannten Grenzübergängen, in Filialen der Portugiesischen Post (CTT), online (www.tollcard.pt) und in Touristeninformationen erworben werden.
Via Verde Visitors - geeignet für einen längeren Aufenthalt von bis zu 90 Tagen; kann auch verlängert werden (www.viaverde.pt). Das System ist nicht an ein Autokennzeichen gebunden. Man mietet einen Sender (Mautbox), der an der Innenseite der Windschutzscheibe befestigt wird. Dieser ist für alle Autobahnbetreiber in Portugal gültig.
Weitere Informationen zu den Bezahlweisen auf den einzelnen Strecken für Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen sind erhältlich auf www.portugaltolls.com.
r
Man unterscheidet zwischen AE-Auto-Estradas (Autobahnen), IP-Itinerarios Principais (Schnellstraßen), IC-Itinerarios Complementares (untergeordnete Schnellstraßen), EN-Estradas Nacionais (Nationalstraßen) und EM-Estradas Municipais (Landstraßen).
Mietwagen mit und ohne Fahrer sind an Flughäfen und in größeren Städten erhältlich. Das Mindestalter, um einen Mietwagen in Portugal fahren zu dürfen ist 18 Jahre (kann je nach Fahrzeugkategorie variieren) und man muss seit mindestens einem Jahr im Besitz eines Führerscheins sein.
Einige portugiesische Mietwagen sind mit einer elektronischen Mautbox ausgestattet. Die Mautgebühren werden hier mit der Endabrechnung bezahlt. Bei Mietwagen mit portugiesischem Kennzeichen ohne Sender kann die Maut frühestens 48 Stunden und spätestens 5 Tage nach Nutzung der Autobahnen in einer Postfiliale unter Angabe des Kennzeichens bezahlt werden. Das Kennzeichen wird beim Passieren des Mautportals so lange gespeichert, bis die entsprechende Zahlung erfolgt ist. Die Gebühren sind auch online einzusehen: www.ctt.pt.
Die neuen Taxis sind elfenbeinfarben; ältere Modelle grün und schwarz. Taxis haben Taxameter. Fallen Mautgebühren an, übernimmt diese der Fahrgast. Trinkgeld wird freiwillig bezahlt und liegt in der Regel bei 10 Prozent des Fahrpreises. Die Taxipreise hängen im Fenster des Taxis aus oder der Fahrer verfügt über eine nationale Preisliste.
Es gibt regelmäßige Busverbindungen zwischen allen portugiesischen Städten. Weitere Informationen sind erhältlich von Rede Nacional de Expressos.
Verkehrsbestimmungen:
- Fahrzeuge können für maximal 6 Monate eingeführt werden;
- für Motorradfahrer ist Abblendlicht auch tagsüber vorgeschrieben;
- Kinder unter zwölf Jahren oder einer Körpergröße von 1,35 m müssen in einem Kindersitz untergebracht sein;
- Sicherheitsgurte sind auf Vorder- und Rücksitzen Vorschrift (Anschnallpflicht);
- ein Warndreieck muss im Auto vorhanden sein;
- das Tragen von Warnwesten ist bei einer Panne oder einem Unfall Pflicht;
- Reservekanister mit Benzin dürfen nicht mitgeführt werden;
- Promillegrenze: 0,5 ‰.
Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- innerorts: 50 km/h;
- auf Landstraßen: 90 km/h;
- auf Schnellstraßen: 100 km/h;
- auf Autobahnen: 120 km/h.
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (89) 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (89) 76 76 76.
Ein nationaler Führerschein ist uneingeschränkt und unbefristet gültig, wenn er in einem EU-Land oder in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ausgestellt wurde. Nationale Führerscheine aus Nicht-EU-Ländern, die das Wiener Straßenverkehrsübereinkommen von 1968 oder das Genfer Straßenverkehrsübereinkommen von 1949 unterzeichnet haben, sind in Portugal bis zwei Jahre ab Wohnsitznahme in Portugal gültig und bedürfen eines Internationalen Führerscheins als Zusatzdokument, wenn sie nicht in lateinischer Schrift ausgestellt wurden. Achtung: Nationale Führerscheine aus Ländern, die nicht das Wiener Straßenverkehrsübereinkommen von 1968 oder das Genfer Straßenverkehrsübereinkommen von 1949 unterzeichnet und ratifiziert haben, sind in Portugal ungültig. Hinweis: Ausländische vorläufige Führerscheine werden nicht anerkannt.
Eine Haftpflichtversicherung ist vorgeschrieben. Es genügt der minimale Haftpflichtversicherungsschutz. Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen; dennoch wird empfohlen, die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr mitzunehmen, um bei eventuellen Schadensfällen die Unfallaufnahme zu erleichtern und in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen.
Lissabon hat eine Straßenbahn, eine U-Bahn (Metropolitano) mit 4 Linien (blau, gelb, grün und rot) und zwei städtische Busgesellschaften, Scotturb und Carris. Die Betriebszeiten der Metro sind täglich von 06.30-01.00 Uhr.
Alle größeren portugiesischen Städte haben ein Straßenbahnnetz.
Porto hat eine U-Bahn.
Taxis gibt es überall. Sie haben Taxameter. Innerhalb der Stadtgrenzen gilt ein Einheitstarif, der 4 Fahrgäste einschließt; außerhalb der Stadt wird der Tarif nach zurückgelegten Kilometern berechnet; die Kosten für die Rückfahrt dürfen in den Endpreis eingerechnet werden. Das Trinkgeld ist freiwillig und entspricht gewöhnlich rund 5-10% des Fahrpreises oder einer Aufrundung desselben.
Die Portugiesische Staatsbahn (Caminhos de Ferro Portugueses) unterhält Bahnverbindungen zu allen Städten. Zwischen den größeren Städten verkehren Züge im Stundentakt. Die wichtigsten Züge haben Speisewagen und Minibar. Schnellzüge fahren regelmäßig von Lissabon in die Urlaubsgebiete Cascais und Sintra.
Alfa pendular-Hochgeschwindigkeitszüge fahren von Lissabon an die Algarve; darüber hinaus verkehren sie auch in den Norden des Landes, so etwa nach Porto, Braga oder Guimarães mit Haltestationen in Coimbra und Aveiro.
Intercity-Züge verkehren auf den Strecken Lissabon-Porto-Braga, Lissabon-Guarda, Lissabon-Covilhã, Lissabon-Alentejo und Lissabon-Algarve.
In Lissabon verkehren Fertagus-Züge (www.fertagus.pt) zwischen dem Bahnhof Roma-Areeiro über den Tejo bis Setúbal.
Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind auch in Portugal gültig.
Fahrpreisermäßigungen: Die Bahn bietet verschiedene Gruppen- und Familientickets an.
Senioren über 65 Jahren erhalten eine Ermäßigung von 50%. Kinder bis 3 Jahren fahren kostenlos, Kinder zwischen 4 und 11 Jahren zahlen den halben Preis. Die European Youth Card bietet Ermäßigungen von 25 % für Jugendliche zwischen 12 und 30 Jahren. Weitere Informationen erteilt die Portugiesische Staatsbahn (s.o.).
InterRail-Pässe sind auch in Portugal gültig, Einzelheiten s. Deutschland. Weitere Informationen von allen DB-, ÖBB- und SBB-Agenturen.
Nähere Auskünfte über Familienpässe, Inklusivreisen per Bahn und Touristentouren erteilen das Fremdenverkehrsamt oder die Portugiesischen Staatsbahnen Caminhos de Ferro Portugueses. Tel. 00 351 707 210 220 (www.cp.pt).
Zwischen zahlreichen Orten an der Küste und auf den größeren Flüssen verkehren Fähren, wie z.B. Transtejo.
Nicko Cruises und Emerald Cruises bieten u.a. Flusskreuzfahrten auf dem Douro an.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. EHIC-Inhaber wenden sich an das nächstgelegene Gesundheitszentrum (Centro de Saúde).
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
Für Arzneimittel muss normalerweise ein Kostenanteil bezahlt werden.
[1] Nur für die Einreise nach Madeira oder auf die Azoren wird von allen Reisenden, die innerhalb von sechs Tagen nach Aufenthalt in von der WHO ausgewiesenen Gelbfieber-Endemiegebieten einreisen und über ein Jahr alt sind, eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber verlangt. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben sowie Transitpassagiere, die in Madeira oder auf den Azoren den Transitraum nicht verlassen und nicht länger als vier Tage bleiben.
Wegen der Gefahr möglicher Darminfektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. In den meisten Hotels ist Wasser in Flaschen oder sterilisiertes Wasser aus Trinkwasserhähnen erhältlich. Ist dies nicht der Fall, sollte Wasser vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser zubereiten. Fleisch- oder Fischgerichte sollten nur gut durchgekocht und heiß serviert verzehrt werden.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt vereinzelt auf Madeira vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose sowie die ebenfalls durch Mücken übertragene Krankheit Kala Azar kommen landesweit vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis C kommen vor. Die Impfung wird bei Langzeitaufenthalten für bestimmte Personengruppen (Jugendliche bzw. Schüler, Studenten) empfohlen. Reisende sollten mit dem Arzt unter Berücksichtigung der Empfehlungen im Reiseland die Notwendigkeit der Impfung klären.
1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.
Visa, American Express, Diners Club, Maestro, Europay/Mastercard, JCB und andere größere Kreditkarten werden akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Girocard
Mit der Girocard (ehemals ec-Karte) wie Maestro-Karte, V Pay oder Sparcard und Pin-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. In vielen europäischen Ländern ist es auch möglich, in Geschäften mit der Debitkarte zu bezahlen. Karten mit dem Cirrus-, V-Pay- oder Maestro-Symbol werden europaweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks werden in Portugal nur in größeren Städten in wenigen Banken und Wechselstuben akzeptiert.
Mo-Fr 08.30-15.00 Uhr. Einige Banken in Lissabon haben Mo-Fr bis 18.00 Uhr geöffnet.
Algarve: Die Bank im Einkaufszentrum Vilamoura Marina hat täglich 09.00-21.00 Uhr geöffnet.
Geld kann in Banken, Sparkassen, Wechselstuben (cámbios) oder an Geldwechselautomaten umgetauscht werden. Es wird empfohlen keine größeren Geldsummen mit sich zu führen.
Amtssprache ist Portugiesisch. Geschäftsleute sprechen häufig Englisch und Französisch und zuweilen auch Deutsch.
Darüber hinaus gibt es noch regionale Feiertage.
Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Portugal von Personen ab 17 Jahren eingeführt werden:
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak;
1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22% oder 2 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22%;
4 l Tafelwein;
16 l Bier;
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn/dem Auto); Kinder unter 15 Jahren generell 175 €.
Tabakwaren und Alkoholika dürfen nur von Personen ab 17 J. eingeführt werden.
Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u. a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.
Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).
Es besteht ein Einfuhrverbot u.a. für die folgenden Waren aus der Russischen Föderation in die EU: Diamanten, Gold, Schmuck, Zigaretten, Kosmetikartikel, Meeresfrüchte (z.B. Kaviar), Spirituosen (z.B. Vodka), Schuhe, Kleidung und Smartwatches.
Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind.
Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen:
800 Zigaretten (Personen ab 17 J.);
400 Zigarillos (Personen ab 17 J.);
200 Zigarren (Personen ab 17 J.);
1 kg Tabak (Personen ab 17 J.);
10 Liter hochprozentige Alkoholika (Personen ab 17 J.);
20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry) (Personen ab 17 J.);
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) (Personen ab 17 J.);
110 Liter Bier (Personen ab 17 J.);
Tee, Parfüms und Medikamente sind bei der Einreise nach Portugal ohne Begrenzung;
Andere Waren: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur mineralölsteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgeführten Reservebehälter befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 10 Litern im Reservebehälter nicht beanstandet.
Wenn darüber hinausgehende Mengen dieser Waren mitgeführt werden, wäre z. B. eine Hochzeit ein Ereignis, mit dem sich ein Großeinkauf begründen ließe.
Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden „Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt“ der Europäischen Kommission.)
Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.
Weitere Informationen sind vom portugiesischen Zoll erhältlich.
Die Landesvorwahl ist 00351.
Telefonzellen und öffentliche Telefone können mit Münzen oder Telefonkarten genutzt werden. Telefonkarten können in den Geschäften der MEO, in Postämtern sowie in einigen Kiosken und Tabakwarenläden erworben werden. Es gibt in größeren Städten und in Touristengebieten Internet-Cafés, wo man skypen kann.
Die allgemeine Notrufnummer ist 112.
GSM 900/1800 und 3G 2100. Netzbetreiber sind MEO, NOS und Vodafone. Die Netzabdeckung ist in Portugal sehr gut. Internationale Roaming-Verträge bestehen.
Auslandsroaming ist innerhalb der EU zum regulären Heimattarif des jeweiligen Anbieters nutzbar. Roaming-Gebühren wurden innerhalb der EU Mitte 2017 abgeschafft.
Internetanbieter sind u.a. Vodafone und MEO.
Internet-Cafés gibt es in allen städtischen und in einigen ländlichen Gebieten. Zahlreiche Cafés und Postämter, sowie andere öffentliche Einrichtungen bieten kostenpflichtigen Zugang zum Internet an. Mobiles Surfen ist in sogenannten "wireless"-Zonen in Restaurants, Hotels, an öffentlichen Orten wie Konferenzräume, Flughäfen, Raststätten und Einkaufszentren möglich.
Post von Portugal und den Azoren nach Nordeuropa ist ca. drei Tage, von Madeira ca. fünf Tage unterwegs. Alle Postämter haben Schalter für postlagernde Sendungen. Öffnungszeiten der Postämter (correios): Mo-Fr 09.00-18.00 Uhr. Die Hauptpostämter in Lissabon und an den Flughäfen sind auch samstags geöffnet.
Zahlreiche deutschsprachige Radiosender lassen sich u.a. über Astra-Satelliten bzw. über das Internet in Portugal empfangen.
In Lissabon sind die Geschäfte in der Rua Augusta (Baixa) ideal für ausgedehnte Einkaufsbummel. Der Chiado ist jedoch immer noch die beste Einkaufsgegend. Kacheln, feines Porzellan, Stoffe und Teppiche, Kristallwaren und Schmuck sind schöne Mitbringsel. Kunstgewerbeläden (Artesanatos) bieten hübsche Qualitätswaren. Im Centro de Turismo e Artesanato in der Rua Castilho ist die Auswahl besonders groß. Die Geschäfte schließen im Allgemeinen zwischen 13.00 und 15.00 Uhr, und bleiben bis 19.00 Uhr geöffnet. Wer Antiquitäten mit nach Hause nehmen möchte, sollte in die Rua da Escola Politécnica gehen. Gelegenheitskäufe findet man in der Rua Dom Pedro V. (Bairro Alto), die sich an die Rua da Escola Politécnica anschließt. So richtig kramen und stöbern kann man auf dem sonntäglichen Flohmarkt in der Chão da Feira beim Castelo de São Jorge.
Einkaufstips: Lederwaren, Kupfergegenstände, Keramik, handbearbeitetes Gold und Silber, Stickereien und Wandteppiche, Holzschnitzereien, Korkprodukte, Porzellan und Geschirr, Kristall- und Glaswaren.
Öffnungszeiten der Geschäfte: Normalerweise Mo-Fr 09.00-13.00 und 15.00-19.00 Uhr (im Dezember bis 18.00 Uhr), Sa 09.00-13.00 Uhr (im Dezember auch 15.00-19.00 Uhr geöffnet). Einkaufszentren sind 10.00-24.00 Uhr geöffnet.
Meeresfrüchte spielen eine große Rolle in der einheimischen Küche; die Gerichte können jedoch recht kostspielig sein. Suppen, die oft eher Eintopfgerichten gleichen, werden als Hauptmahlzeit serviert. Typisch portugiesische Gerichte sind Sopa de Marisco (Suppe aus Schalentieren mit Wein), Caldo Verde (grüne Suppe aus fein geschnittenem Grünkohl), Bacalhau (getrockneter Kabeljau, der zu über 100 verschiedenen Gerichten verarbeitet wird), Caldeirada (ein Fischeintopf aus neun verschiedenen Fischen, Zwiebeln und Tomaten), Carne de Porco a Alentejana (gebratenes Schweinefleisch mit einer Soße aus Muscheln, Tomaten und Zwiebeln). Beliebte Nachspeisen sind Arroz Doce (Milchreis), Flan (Karamelpudding), Madeira-Pudding und Nuvens (Vanillepudding).
Getränke: Die portugiesischen Tafelweine sind preiswert. Die bekanntesten Weine sind: Dão und Serradayres (rot), Bucelas und Colares (weiß), Vinho Verde (junger Wein, weiß oder rot). Bica ist eine kleine Tasse sehr starken, schwarzen Kaffees; Galão ein Glas Milchkaffee, und eine Carioca de Limão ist eine Tasse Tee aus Zitronenschalen, der sehr aromatisch und überhaupt nicht sauer schmeckt.
Lissabon: Ob regionale Küche oder internationale Spezialitäten, alles ist zu haben. Vor allem kleine Gaststätten haben immer einige leckere Cozidos (Eintöpfe) zur Auswahl. Bei Einheimischen und Touristen gleichermaßen beliebt sind die Tascas, in denen herzhafte Kost zu niedrigen Preisen serviert wird. Man findet sie vor allem im Bairro Alto. In den Pastelarias, der portugiesischen Version eines Kaffeehauses, kann man auch den süßen Hunger stillen. Sonntags haben viele Restaurants Ruhetag. Da die Portionen generell selbst von ausgehungerten Touristen nicht zu schaffen sind, teilt man sich am besten ein Gericht und verlangt »uma meia dose«. Mittagessen wird von 11.30 bis 15.00 Uhr serviert, Abendessen zwischen 20.00 und 22.00 Uhr. Schlips und Kragen werden nur in den besten Restaurants verlangt. Die Preise sind, verglichen mit anderen europäischen Hauptstädten, günstig. Für den kleinen Hunger zwischendurch kann man auch auf die üblichen Schnellrestaurants zurückgreifen. Wer mit der Fähre über die Tejo-Mündung nach Almada übersetzt, kann sich in den ausgezeichneten Fischrestaurants stärken.
Römisch-katholisch (84,5%). Protestantische, muslimische und jüdische Minderheiten.
Umgangsformen: Althergebrachte Höflichkeit und warmherzige südeuropäische Gastfreundlichkeit sind selbstverständlich.
Kleidung: Legere Bekleidung ist durchaus akzeptabel, Badebekleidung sollte jedoch nur am Strand getragen werden.
Rauchen: Rauchen ist in Restaurants, Bars, Cafés und Diskotheken verboten. Lediglich Lokale, die über mehr als 100 Quadratmeter Fläche verfügen, können Raucherzonen einrichten.
In öffentlichen Einrichtungen wie in Museen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln wie in Zügen, Bussen und U-Bahnen sowie auf Flughäfen und Fähren ist das Rauchen verboten.
Zigarettenstummel gelten in Portugal per Gesetz als Müll und müssen ordnungsgemäß entsorgt werden. Wer Zigarettenstummel auf den Boden wirft oder am Strand in den Sand steckt, muss mit einer Geldbuße rechnen.
Trinkgeld: Ein Trinkgeld in Höhe von 10-15% ist in der Gastronomie üblich. Wenn der Kellner das Wechselgeld zurückbringt, lässt der Gast das Trinkgeld auf dem Tisch liegen. Als äußerst unhöflich gilt es jedoch, Kleinstbeträge wie Zwei- oder Fünf-Cent-Stücke liegen zu lassen. Im Taxi wird der Fahrpreis aufgerundet.
+351
92345
10.196.709
117
2020
Yes
112
© 2024 Der Reiseführer.
Gerne helfen wir Ihnen bei Ihrer Planung oder bei sonstigen Fragen zu Ihrer individuellen Reise. Bitte rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine Nachricht.
Wir sind für Sie da:
Montag-Freitag10-12 Uhr & 14-18 Uhr
Sehr gerne planen wir Ihre Reise ganz nach Ihren Wünschen und beraten Sie persönlich. Bitte kontaktieren Sie uns:
Aktuell können hier keine Buchungen getätigt werden.
Ihnen stehen weiterhin alle Informationsseiten auf der Website sowie unser Service-Team zur Verfügung.
Herzliche Grüße
Ihr Viamonda Team