Das Wetter in Nepal ist angenehm. Der Sommer, der mit der Monsunzeit zusammenfällt, dauert von Juni bis Oktober, der Rest des Jahres ist trocken. Frühling (März bis Mai) und Herbst (September bis November) sind die schönsten Jahreszeiten. Im Winter (Dezember bis Februar) gibt es Frost und in den Bergen viel Schnee. Das Kathmandu-Tal hat mildes Klima (19-27ºC im Sommer, 2-20ºC im Winter).
Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss bei der Einreise noch 6 Monate gültig sein.
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern.
Trekking-Touren
Alle Trekker müssen ein gültiges TIMS-Certificate (Trekkers' Information Management System) vorweisen, das kostenlos von den TIMS-Stellen des Nepal Tourism Board (NTP) bzw. der Trekking Agents Association of Nepal (TAAN) sowohl für Trekker, die mit einer Agentur reisen als auch für Individualtrekker ausgestellt wird. Reiseagenturen, die diesen Verbänden nicht angehören, müssen die Zertifikate bei NTB bzw. TAAN einholen. Nähere Informationen sind erhältlich bei NTB, Tel. +00977 (1) 425 69 09).
Ein Visum ist allgemein erforderlich. Für Staatsangehörige aller Länder, die Anspruch auf ein Visum bei der Ankunft haben, ist die Beantragung eines Visums vor der Ankunft (ETA) (visa pre-arrival) nicht verpflichtend, es hilft aber dabei, den Einwanderungsprozess bei der Einreise zu beschleunigen. Es handelt sich beim ETA nicht um ein Visum, sondern um einen Visumsantrag, der vor der Einreise gestellt wird.
U. a. die Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können gegen Vorlage von Reisepass, 4 Passfotos, Rück- oder Weiterreiseticket und ausreichender Geldmittel ein auf 15, 30 oder 90 Tage begrenztes Visum bei der Einreise erhalten:
EU-Länder, Schweiz und Türkei.
In der Ankunftshalle des Tribhuvan International Airports stehen mehrere Automaten für die Visumbeantragung zur Verfügung.
Visum bei der Einreise:
Touristenvisum (mehrmalige Einreise):
30 US$ (Aufenthaltsdauer bis 15 Tage),
50 US$ (Aufenthaltsdauer bis 30 Tage),
125 US$ (Aufenthaltsdauer bis 90 Tage).
Transitvisum: 5 US$ (24 Std. gültig).
Schweiz
Touristenvisum (mehrmalige Einreise):
40 CHF (Aufenthaltsdauer bis 15 Tage),
70 CHF (Aufenthaltsdauer bis 30 Tage),
140 CHF (Aufenthaltsdauer bis 90 Tage).
Für Kinder unter 10 Jahren ist das Visum kostenlos (ein Visum bis 30 Tage pro Jahr).
Touristenvisum. Für Geschäftsreisen bis zu 30 Tagen kann ebenfalls ein Touristenvisum beantragt werden.
Die Einreise nach Nepal muss innerhalb von 6 Monaten ab Ausstellung des Visums erfolgen. Vom Einreisedatum an ist das Visum 60 Tage gültig (vor Ort kann die Aufenthaltsdauer auf 4 Monate, in Ausnahmefällen auf 5 Monate beim Ministry of Home Affairs (Department of Immigration, Maitighar, Kathmandu, Tel. (01) 422 35 90, 422 24 53, 422 36 81, 422 19 96) verlängert werden). Als Tourist darf man sich insgesamt 150 Tage in einem Kalenderjahr in Nepal aufhalten.
Weitere Auskünfte erteilen die Botschaft und die Konsulate (s. Kontaktadressen).
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die am selben Tag weiterfliegen, gültige Dokumente für die Weiterreise vorweisen können und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Beantragung des Visums bei der Einreise an den Grenzübergangsstellen nach Nepal oder am Flughafen Kathmandu.
(a) 1 Antragsformular online auszufüllen.
(b) 1 Passfoto.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist und der noch mindestens über zwei leere Seiten verfügt.
(d) Gebühr (in bar bei persönlicher Abholung, per Verrechnungsscheck oder Überweisung mit Beleg – je nach Konsulat unterschiedlich).
(e) Bestätigung des bezahlten Rückflugtickets.
(f) Nachweis ausreichender Geldmittel.
(g) allein Reisende unter 18 Jahren: schriftliche Erlaubnis beider Elternteile/Sorgeberechtigten in englischer Sprache.
(h) Geschäftsreisen: Entsendungsschreiben der eigenen Firma mit Angaben zu Reiseanlass und -dauer sowie Bestätigung der Kostenübernahme.
Der postalischen Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizulegen.
Berlin: In der Regel 2-5 Werktage. Wien: 1 Werktag. Sameday-Bearbeitung derzeit nicht möglich.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Allein reisende Minderjährige sollten eine schriftliche Erlaubnis des/der Sorgeberechtigten in englischer Sprache mitführen.
Für Hunde und Katzen werden ein Gesundheitszeugnis und ein Tollwutimpfzertifikat benötigt. Da die Einreise nach Nepal über Indien erfolgt, sind auch die indischen Einfuhrbestimmungen für Haustiere unbedingt zu beachten.
Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss bei der Einreise noch 6 Monate gültig sein.
Ein Visum ist allgemein erforderlich. Für Staatsangehörige aller Länder, die Anspruch auf ein Visum bei der Ankunft haben, ist die Beantragung eines Visums vor der Ankunft (ETA) (visa pre-arrival) nicht verpflichtend, es hilft aber dabei, den Einwanderungsprozess bei der Einreise zu beschleunigen. Es handelt sich beim ETA nicht um ein Visum, sondern um einen Visumsantrag, der vor der Einreise gestellt wird.
U. a. die Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können gegen Vorlage von Reisepass, 4 Passfotos, Rück- oder Weiterreiseticket und ausreichender Geldmittel ein auf 15, 30 oder 90 Tage begrenztes Visum bei der Einreise erhalten:
EU-Länder, Schweiz und Türkei.
In der Ankunftshalle des Tribhuvan International Airports stehen mehrere Automaten für die Visumbeantragung zur Verfügung.
Stand - Tue, 08 Oct 2024 10:45:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Tue, 08 Oct 2024 10:39:50 +0200)
Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen
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- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
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Es ist immer wieder mit Sprengstoffanschlägen mit Verletzten und Toten zu rechnen. Diese können auch außerhalb der Hauptstadt nicht ausgeschlossen werden. Gleichwohl waren Ausländer bisher kein Ziel solcher Anschläge.
In Nepal kommt es vereinzelt zu kurzfristig ausgerufenen „Bandhs" (Zwangsstreiks) mit Blockaden bzw. Straßensperren, lokal auftretender Gewaltbereitschaft sowie geschlossenen Geschäften und Schulen (auch im Kathmandu-Tal), die teilweise auch gewaltsam durchgesetzt werden. Diese Streiks können das öffentliche Leben empfindlich stören und zu enormen Behinderungen im Reiseverkehr führen.
Besonders im Terai, dem südlichen Grenzland zu Indien, ist mit Protestaktionen und gewaltsamen, unter Umständen auch gefährlichen, Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen politischen Gruppierungen und den Sicherheitskräften zu rechnen.
An den Grenzübergängen zu Indien kann es aufgrund der politischen Situation sowohl auf nepalesischer als auch auf indischer Seite zu Verzögerungen beim Grenzübertritt kommen, siehe Aktuelles.
Insbesondere in touristischen Gegenden kann es zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen und Handtaschenraub, aber auch zu Einbrüchen kommen. Während der Festival-Saison von September bis November kommen derartige Delikte gehäuft vor.
In der Vergangenheit kam es zu Übergriffen gegen alleinreisende Trekker. Alleinreisende Frauen waren nach Einbruch der Dunkelheit bereits Opfer von Vergewaltigungen.
Kriminelle Organisationen und andere Gruppierungen versuchen vereinzelt, nationale und internationale Organisationen, Geschäftsleute und Einzelpersonen zu erpressen und setzen Forderungen teilweise mit Gewalt durch. Auch Trekking-Touristen sind gelegentlich Ziel derartiger „Spenden-Erpressungsversuche". Ein ortskundiger Führer kann in solchen Fällen deeskalierend wirken.
Im Umgang mit staatlichen Sicherheitskräften, die oftmals nur über geringe Fremdsprachenkenntnisse verfügen, ist zu beachten, dass in Nepal manchmal ein anderes Rechtsverständnis besteht; auch kommt es zu Parteinahme gegen Ausländer. Das gelegentlich robuste Auftreten staatlicher Sicherheitskräfte mag befremden, Kritik hieran oder ein Diskurs hierüber sollte tunlichst vermieden werden. In Touristengegenden wenden Sie sich an die „Tourist Police".
Derzeit kann es aufgrund von Überschwemmungen/Erdrutschen noch zu Einschränkungen im Straßenverkehr kommen, insbesondere auf den Schnellstraßen rund um das Kathmandu-Tal. Trotz zunehmender Normalisierung der Situation bleibt weiterhin Vorsicht geboten.
Nepal liegt in einer seismisch aktiven Zone, insbesondere das Himalaya-Gebiet gilt als stark erdbebengefährdet. Im November 2023 erschütterten Erdbeben der Stärke 6,4 die Region und forderten Tote und zahlreiche Verletze sowie erhebliche Sachschäden. Die Folgen der Beben beeinträchtigen die Infrastruktur (Straßen, Strom-, Wasserversorgung u.a.) weiterhin.
Im Falle erneuter schwerer Erdbeben muss davon ausgegangen werden, dass medizinische Einrichtungen und generelle Notfallausstattungen überlastet sind.
Es herrscht Monsunklima, im Norden durch die Höhenlage gemildert.
Während der von etwa Juni bis Anfang Oktober andauernden Monsunzeit entstehen in ganz Nepal durch plötzlich auftretende und oft länger anhaltende Unwetter immer wieder Überschwemmungen, Sturzfluten und Erdrutsche, die auch die Hauptreisewege betreffen und einschränken können.
Aufgrund von Naturkatastrophen und Überschwemmungen in der Monsunzeit von etwa Juni bis Anfang Oktober gibt es im ganzen Land weiterhin Infrastrukturschäden und unpassierbare Straßen.
Der Luftverkehr entspricht nicht europäischen Sicherheitsstandards. Alle nepalesischen Luftfahrtunternehmen stehen auf der gemeinschaftlichen Liste unsicherer Fluggesellschaften der EU.
Es herrscht Linksverkehr. Lokale Taxis, Busse und Mietwagen stehen zur Verfügung.
Bei Reisen über Land muss mit den Behinderungen wie insbesondere großen Verzögerungen wegen unzureichender Infrastruktur und Streiks gerechnet werden.
Technische Überwachungen der Fahrzeuge werden in Nepal nicht regelmäßig durchgeführt; die allgemein verbindlichen Verkehrsregeln werden von der großen Mehrheit der Fahrer missachtet. Schwere Verkehrsunfälle - auch mit Todesfolge - passieren insbesondere bei Überlandfahrten häufig.
Eine ausreichende medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, kann in weiten Landesteilen nicht gewährleistet werden, ein zuverlässig funktionierendes Rettungswesen besteht nicht. Auch infolge der nicht immer störungsfreien Kommunikation können sich in Notfällen erhebliche Schwierigkeiten ergeben, weil Hilfeleistungen nicht rechtzeitig organisiert werden können. Es besteht über größere Strecken kein oder unzureichender Mobilfunk bzw. Internet-Empfang.
Für bis zu 15 Tage ist der internationale Führerschein in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. Danach ist ein nepalesischer Führerschein erforderlich.
Trekking und auch Bergsteigen in Nepal erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Die Gefahr einer Höhenkrankheit sollte nicht unterschätzt werden. Wegen der Überfüllung zahlreicher Routen und Gipfelbesteigungen durch zu viele Besucher besteht oft auch erhöhte Unfallgefahr.
Seit April 2023 darf aus Sicherheitsgründen in den Nationalparks und im Hochgebirge nur noch mit zertifizierten Führern getrekkt oder geklettert werden. Weitere Details zu der Regelung sind bislang nicht bekannt und können zu gegebener Zeit z.B. über die Travel Updates des Nepal Tourism Board (NTP) in Erfahrung gebracht werden.
Alle Trekker müssen eine gültige TIMS Card (Trekkers' Information Management System) besitzen, die bei den TIMS-Stellen des Nepal Tourism Board (NTP) bzw. der Trekking Agents Association of Nepal (TAAN) erhältlich ist. Reiseagenturen, die diesen Verbänden nicht angehören, müssen die Zertifikate bei NTP bzw. TAAN einholen. Für bestimmte eingeschränkte Trekking-Gebiete ist zusätzlich eine Trekking Permit erforderlich.
Wiederholt kam es zu Erpressungen von Trekkern, die mit frei angeheuerten, nicht lizenzierten Trägern ohne Versicherungsnachweise für die Träger unterwegs waren. Das Einschalten einer verlässlichen Reiseagentur, eines ortskundigen Führers und das Mitführen der entsprechenden Zahlungsnachweise beugen rechtlichen Schwierigkeiten vor.
Homosexuelle Handlungen sind in Nepal nicht mehr strafbar; eine Zurückhaltung von möglicherweise als provokativ empfundenen Handlungen in der Öffentlichkeit und der Respekt vor lokalen Gebräuchen sind dennoch angezeigt.
Nepalesische Polizei und Justiz verfolgen sämtliche Drogendelikte konsequent. Bei Verstößen drohen lange Gefängnisstrafen.
Bereits aus Sicherheitsgründen sollten sich Ausländer von Demonstrationen und größeren Menschenansammlungen fernhalten. Ausländer, die an Protestaktionen teilnehmen, können sich unter Umständen strafbar machen.
Die Ausfuhr größerer, bei der Einreise nicht deklarierter Devisenbeträge (über 5.000 USD) kann ebenfalls zu hohen Geld- und Haftstrafen führen.
Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen sind verboten. Der Missbrauch von Kindern durch Deutsche im Ausland wird strafrechtlich verfolgt und hat in jüngster Vergangenheit zu hohen Geldstrafen, Verhaftung und langjährigen Freiheitsstrafen in Nepal geführt.
Das nepalesische „Electronic Transactions Act" stellt Beiträge in sozialen und elektronischen Medien, die den sozialen Frieden Nepals stören oder Personen diffamieren, unter Strafe. Ausländer können mit Ausweisung oder/und auch Gefängnisstrafen bestraft werden.
Die Benutzung von Drohnen ohne erforderliche Genehmigungen kann zur Konfiszierung und zu hohen Bußgeldern führen. Auch die Haftung für mögliche Personen- oder Sachschäden, die durch den Drohnenbetrieb verursacht werden, liegt bei der Person, die die Drohne fliegen lässt.
Landeswährung ist die nepalesische Rupie (NPR). Im Kathmandu-Tal besteht die Möglichkeit, sich über Geldautomaten mit Bargeld zu versorgen. Die meisten Automaten akzeptieren VISA- und Mastercard-Kreditkarten; Debitkarten werden kaum akzeptiert.
Neben Kreditkarten empfiehlt sich die Mitnahme von EUR oder USD in bar, insbesondere bei Reisen in weniger besiedelte Regionen.
Devisen können in allen größeren Städten problemlos getauscht werden. Die indische Rupie (INR) ist in Nepal frei konvertierbar, allerdings werden Scheine in der Regel nur bis max. 100 INR-Noten akzeptiert.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Bestimmungen zur Einreise können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Nepals sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Die Einreise mit einmal als verloren oder gestohlen gemeldeten Reisedokumenten wird in Nepal regelmäßig verweigert, auch wenn diese Dokumente von innerdeutschen Behörden zurückgegeben und der entsprechende Vermerk in den Fahndungslisten gelöscht wurde. In diesen Fällen sind Reisende dazu gezwungen, auf eigene Kosten die Rückreise anzutreten.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das vorab bei einer nepalesischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.
Aktuelle Einreise- und Visabestimmungen und Gebühren bieten das Department of Immigration und die nepalesische Botschaft in Berlin.
Das Visum vor Einreise kann in Deutschland bei der nepalesischen Botschaft in Berlin sowie bei den nepalesischen Honorarkonsuln in Frankfurt, Hamburg, Köln, München und Stuttgart beantragt werden. Dort sollte man sich die Einreisevorschriften im eigenen Interesse vor Antritt der Reise bestätigen lassen. In der Ankunftshalle des Tribhuvan International Airports stehen mehrere Automaten, an denen ein Visumsantrag elektronisch eingegeben und das Passfoto gefertigt werden kann.
Laut derzeitiger Auskunft der nepalesischen Einwanderungsbehörde soll die Visumserteilung bis zum Ende der Gültigkeit des Reisedokuments möglich sein. Auf eine Restgültigkeit des Passes von noch mindestens sechs Monaten sollte dennoch geachtet werden. Fluggesellschaften können die Beförderung von Passagieren ansonsten ablehnen und tun dies vereinzelt.
Der Visa-on-Arrival-Service steht wieder zur Verfügung. Die Gebühren sollten passend in bar in USD bzw. der Gegenwert in EUR mitgeführt werden (15 Tage/30 USD, 30 Tage/50 USD, 90 Tage/125 USD).
Inhaber von Passersatzdokumenten können den Visa-on-Arrival-Service nicht in Anspruch nehmen.
Touristenvisa sind auf bis zu 150 Tage verlängerbar, sofern die zuständigen Behörden die Voraussetzungen für eine Verlängerung als gegeben betrachten.
Aufenthalte ohne oder mit abgelaufenen Visa führen zu hohen Geld- und teilweise auch Gefängnisstrafen.
Aufgrund neuer Richtlinien werden die Überziehung erteilter Visa und vor allem nicht erlaubte Tätigkeiten mit Touristen- oder Studenten-Visa strenger überprüft. Wird der Aufenthalt in Nepal nach Ablauf des Visums unerlaubt fortgesetzt, droht eine Geldstrafe von derzeit 2 USD für jeden ohne Aufenthaltsgenehmigung in Nepal verbrachten Tag. Ab dem 31. Tag erhöht sich der Tagessatz auf 3 USD, bei mehr als 90 Tagen auf 5 USD, bei mehr als 150 Tagen auf 8 USD. Wird die Strafe nicht bezahlt, muss mit einer langen Haftstrafe gerechnet werden, bei der sich die Geldbuße um 300 NPR am Tag reduziert. Im Falle der Ausübung einer (unbezahlten) Tätigkeit ohne entsprechende Arbeitserlaubnis ist mit einer Geld- und Gefängnisstrafe zu rechnen.
Zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit und von Freiwilligendiensten muss eine Arbeitserlaubnis beantragt werden. Die Ausübung dieser Tätigkeiten mit einem Touristenvisum ist illegal und wird bestraft. Dies gilt auch für medizinische Hilfsaktionen in Nepal (sog. „Health Camps"), die zusätzlich immer die Zustimmung des „Nepal Medical Councils" benötigen.
Ausländische Staatangehörige können derzeit nicht von Nepal aus auf dem Landweg nach China einreisen.
Die Weiterreise nach Indien auf dem Landweg ist für ausländische Staatangehörige nur an folgenden Grenzübergängen möglich: Sonauli/Belahiya (Bhairawa) und Raxaul/Birgunj. Kurzfristige Schließungen einzelner Grenzübergänge sind ohne Vorankündigung möglich.
Über Reisebüros oder andere Vermittler in Nepal beantragte Visa zur Weiterreise nach Indien oder in die VR China erwiesen sich in der Vergangenheit mehrfach als gefälscht, was schon bei der Ausreise aus Nepal zu Komplikationen führte.
Probleme bei Reisedokumenten, die Visa anderer Staaten enthalten, gibt es nicht.
Es gelten keine besonderen Bestimmungen für alleinreisende Minderjährige, dennoch wird empfohlen, dass Minderjährige nicht unbegleitet reisen. Eine entsprechende Erklärung der Erziehungsberechtigten sollte mitgeführt werden.
Die Einfuhr von Fremdwährung ist unbegrenzt erlaubt, aber deklarationspflichtig. Die Ausfuhr größerer, bei der Einreise nicht deklarierter Devisenbeträge ist strafbar.
Die Landeswährung darf nicht ein- oder ausgeführt werden.
Bereits gebrauchte Gegenstände, Nahrungsmittel und Medikamente für den persönlichen Bedarf dürfen, vorbehaltlich eines Einfuhrverbots, siehe Department of Drug Administration DDA, zollfrei ein- bzw. ausgeführt werden.
In Nepal hergestellte Produkte dürfen vorbehaltlich eines Ausfuhrverbots, siehe Department of Customs, bis zu dem bei Einreise von Reisenden deklarierten Betrag in ausländischer Währung, der bei einer Bank oder bei einer staatlich autorisierten Wechselstube getauscht wurde, genehmigungsfrei ausgeführt werden.
Bei der Ausfuhr von Gütern ist die Negativliste des nepalesischen Zolls zu geschützten Kulturgütern sowie zu Produkten geschützter Tier- und Pflanzenarten des Department of Customs zu beachten.
Für die Einfuhr und Nutzung von Drohnen (UAV – Unmanned Aerial Vehicle) ist die vorherige Einholung zahlreicher Genehmigungen erforderlich. Zumindest die Tourismusbehörde und das Innenministerium und ggf. die Verwaltung des betroffenen Naturschutzgebietes müssen die Genehmigung erteilt haben; bei Drohnen über 2 kg Gewicht auch die Zivile Luftfahrtbehörde (CAAN). Bei Forschungsvorhaben gelten zusätzliche Regeln.
Verbindliche Auskünfte zu Zollbestimmungen erteilt das nepalesische Finanzministerium.
Heimtiere können mit ausreichendem Tollwut-Impfschutz und einem aktuellen tierärztlichen Gesundheitsattest (nicht älter als 24 Stunden) eingeführt werden. Zollformalitäten können jedoch langwierig sein.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus Gelbfieberendemiegebieten müssen alle Personen ≥ neun Monaten einen gültigen Gelbfieberschutz nachweisen.
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Auch in Kathmandu (Höhe über NN 1.400 m) wurden nachweislich autochthone Übertragungen nachgewiesen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.
Unterhalb von 2.000 Metern besteht in Nepal ganzjährig ein geringes Übertragungsrisiko für Malaria v.a. in den Terai Distrikten nahe Indien und dem Chitwan Nationalpark. Kathmandu, Pokhara und der Himalaya in Höhenlagen ab 2.000 m gelten als malariafrei. Der Anteil an Malaria tertiana (P. vivax) beträgt 91%, Malaria tropica-Fälle (P. falciparum) treten zu 9% auf. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Unter üblichen Rahmenbedingungen (Reisedauer bis 4 Wochen, Hotelunterbringung mit Klimaanlage, informierter und umsichtiger Reisender) wird keine medikamentöse Malariaprophylaxe empfohlen.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.
Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren, siehe Japanische Enzephalitis. Ein Übertragungsrisiko für JE besteht in Nepal in den südlichen Landesteilen, vereinzelt sind auch Fälle im Kathmandu Tal aufgetreten.
Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und Übertragung einer Tollwut. Affen können ebenfalls Tollwut übertragen und sollten niemals gefüttert werden. Die notwendigen, medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen eines Ungeimpften sind in Nepal nicht immer möglich. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung vor einem Biss. Deshalb kommt einer vorbeugenden Tollwutimpfung für Reisen nach Nepal eine besondere Bedeutung zu. Sie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein. Die auch nach einem Biss notwendige, unverzügliche „Auffrischung" kann dann ggf. vor Ort erfolgen, siehe Tollwut.
Die Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend resistente Tuberkuloseerreger auch in Nepal. Das Tragen eines chirurgischen Mundschutzes schützt nicht vor einer Ansteckung.
Seit 2019 wurden aus Nepal Fälle von aviärer Influenza gemeldet.
Eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung wurde bisher nicht nachgewiesen. Siehe auch Aviäre Influenza.
Siehe auch Reiseinfos – Wanderungen und Trekking-Touren
Nepal ist ein beliebtes Reiseziel für Trekkingtouristen, die in große Höhen aufsteigen. Oft reicht die Zeit nicht für eine stufenweise Höhenanpassung. Verschiedene Formen von akuter Höhenkrankheit sind möglich, siehe Höhenkrankheit.
Es gibt in Nepal mehrere zivile Luftrettungsunternehmen für die Hubschrauberrettung aus Bergnot. Witterungsbedingt sind die Fluggeräte aber nicht immer einsatzbereit. Die Alarmierung kann je nach Unfallort oft nur verzögert erfolgen. Die Kostenübernahme einer Rettung muss in jedem Fall vor dem Start der Rettungsaktion geklärt sein, sonst ist sie unter Umständen vom Verunglückten selbst zu tragen.
Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für Reisende in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.
Patienten mit psychischen Erkrankungen wird dringend geraten, ihre Medikamente vor und während einer Nepalreise nicht abzusetzen. Eine psychiatrische und deutschsprachige Versorgung wie im Heimatland kann meist nicht gewährleistet werden. Zudem versichern viele Reisekrankenversicherungen medizinische Leistungen bei psychischen Erkrankungen nicht. In solchen Fällen ist oft auch ein spontaner Heimflug ausgeschlossen, da zahlreiche kommerzielle Fluglinien die Mitnahme labiler Patienten mit psychischen Erkrankungen ohne psychiatrische Begleitung ablehnen. Bitte besprechen Sie ggf. Ihre Reisepläne ausführlich mit Ihrem behandelnden Arzt.
Aufgrund von Waldbränden können insbesondere in den trockenen Monaten (November – Mai) durch Luftverschmutzung/Feinstaubbelastung gesundheitliche Beschwerden entstehen. Personen mit Vorerkrankungen der Lunge sind besonders gefährdet.
Die medizinische Versorgung ist in weiten Landesteilen unzureichend und entspricht häufig nicht europäischem Standard. Eine ausreichende Grundversorgung besteht in Kathmandu und den gängigen Touristenzielen, auch entlang der großen Trekkingrouten. In Kathmandu ist die medizinische Versorgung in einzelnen Fachbereichen durchaus auch auf einem hohen Niveau. Bei schweren Erkrankungen muss deshalb ggf. eine medizinische Evakuierung, zum Beispiel nach Kathmandu oder weiter nach Indien erwogen werden.
Die Versorgung mit zuverlässigen Medikamenten und eine ununterbrochene Kühlkette sind nicht immer gesichert. Es muss damit gerechnet werden, dass insbesondere in kleinen Apotheken auch Fake-Produkte statt richtiger Medikamente verkauft werden. Landesweit treten zahlreiche Resistenzen gegenüber häufig eingesetzten Antibiotika auf.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
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Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
Demokratische Bundesrepublik Nepal.
Kathmandu.
Der größte Teil des Landes liegt an den Südhängen des Himalaya und erstreckt sich von den höchsten Gipfeln durch bergiges Land zur oberen Grenze der Ganges-Ebene. Das Königreich grenzt im Norden und Nordwesten an China sowie im Westen, Süden und Osten an Indien. Man kann das Land in fünf Regionen aufteilen: Terai, Siwalik, Mahabharat Lekh, die Zentralregion oder Pahar und den Himalaya. Die bergige Zentralregion wird vom südlichen Himalaya durchzogen, hier befinden sich die höchsten Gipfel der Welt.
Parlamentarische Demokratie. Neue Verfassung von 2015. Zweikammerparlament, Repräsentantenhaus mit 205 für 5 Jahre gewählten Mitgliedern, Nationalrat mit 60 für 6 Jahre ernannten Mitgliedern. Die Verfassung von 1990 legte die Einschränkung der königlichen Machtbefugnisse und die Einführung des Mehrparteiensystems fest. Im Mai 2008 wurde die Monarchie abgeschafft und die Republik ausgerufen.
Ram Chandra Poudel, seit März 2023.
Pushpa Kamal Dahal, seit Dezember 2022.
230 V, 50 Hz.
Denkt man an Nepal, stellt man sich imposante, eisbedeckte Berge mit Gebetsfahnen in Regenbogenfarben vor. Aber auch das ist Nepal: hupende Mopeds, unaufhörlich schnatternde Händler und grellbunte Schilder im geschäftigen Katmandu. Das kleine Land in Asien hat einen ganz speziellen Charakter.
Wenn es ein Paradies für Wanderer gibt, dann ist es hier. Nepals schroffes Himalaya-Gebirge – vom belaubten Annapurna bis hin zum majestätischen Mount Everest – bietet unzählige, seit Jahrhunderten begangene Wanderwege und rustikale Bergdörfer. Das Everest Base Camp ist jedoch zurzeit auf unbestimmte Zeit aus Umweltschutzgründen geschlossen.
Aber Nepal ist nicht nur etwas für Bergsteiger. Das spirituelle und mit Kulturreichtümern gesegnete Land ist sehr interessant und zeigt sich immer gastfreundlich. Im Chitwan Nationalpark sieht man z.B. mit etwas Glück den grauen Rücken eines Nashorns im hellgrünen Gras, oder man genießt in der an einem See gelegenen Stadt Pokhara in einem der ungewöhnlichen Cafés die alternative Atmosphäre des Ortes.
Nepal Airlines (RA), die nationale Fluggesellschaft von Nepal, steht auf der Schwarzen Liste der EU.
Tickets für Air India (AI)-Flüge von Frankfurt/M. nach Kathmandu via Neu-Delhi sowie Oman Air (WY) via Maskat werden auch von Lufthansa (LH) angeboten. Ab München fliegt Lufthansa (LH) in Kooperation mit Air India (AI) via Neu-Delhi nach Kathmandu (Aufenthalt über Nacht). Turkish Airlines (TK) fliegt über Istanbul nach Kathmandu.
Air India (AI) bietet Flüge ab Wien über Neu-Delhi nach Kathmandu an; Tickets für diesen Flug sind auch über Austrian Airlines (OS) erhältlich. Qatar Airways (QR) verbindet Wien via Doha mit Kathmandu.
Qatar Airways (QR) bietet Flüge von Zürich nach Kathmandu via Doha an. Turkish Airlines (TK) fliegt über Istanbul und Oman Air (WY) über Maskat von Zürich nach Kathmandu.
Frankfurt/M. - Kathmandu: 11 Std. 25 Min.; Wien - Kathmandu: 12 Std.; Zürich - Kathmandu: 11 Std. 50 Min.
Keine.
Auf dem Landweg ist Nepal nur über Indien und China (Autonomes Gebiet Tibet) über folgende Grenzübergänge erreichbar: Kakarbhitta, Birgunj, Belhiya (Bhairahawa), Nepalgunj, Dhangadi, Mahendra Nagar (alle an der indisch-nepalesischen Grenze) und Kodari (an der chinesisch-nepalesischen Grenze).
Fernbusse: Asian Shina Tours and Travels bieten Busfahrten von Delhi nach Kathmandu an (Fahrtzeit: min. 23 Stunden). Eine viel genutzte Strecke ist Gorakhpur/Indien zum Grenzübergang Sunauli; von dort gibt es Anschlussverbindungen nach Kathmandu.
Maut: In Nepal gibt es keine mautpflichtigen Straßen.
Unterlagen: Der nationale Führerschein ist in Verbindung mit dem Internationalen Führerschein für 15 Tage gültig. Für die Einreise mit dem Pkw ist außerdem ein internationaler Passierschein erforderlich. Weitere Informationen erteilen die Botschaften.
Zwei Strecken der indischen Eisenbahn führen bis in die Nähe der nepalesischen Grenze (Raxaul, im indischen Bundesstaat Bihar, oder Nautanwa, Uttar Pradesh), von hier aus fährt man mit Fahrrad-Rikschas weiter zur Grenze (Fahrpreis vorher aushandeln).
Nepal Airlines (RA) verbindet Kathmandu mit den größeren Städten des Landes.
Auch kleinere Fluggesellschaften wie Yeti Airlines (YA) und Buddha Air (U4) bieten Verbindungen zwischen Kathmandu und zahlreichen nepalesischen Städten an.
Bei Nepal Helicopters können Hubschrauberflüge mit atemberaubenden Blicken auf den Himalaya gebucht werden.
Das nepalesische Straßennetz hat eine Gesamtlänge von ca. 17.000 Kilometern.
Der Araniko Highway führt von Kathmandu aus zur chinesischen Grenze nach Tibet. In östlicher Richtung ist Kathmandu mit Nagarkot und im Westen mit Kakani und Trisuli verbunden. Der East-West Highway durchquert ganz Nepal.
Maut: In Nepal gibt keine mautpflichtigen Straßen.
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Ca. 10.000 Kilometer des Straßennetzes sind befestigt. Aufgrund ihrer Gebirgslage sind die Straßen Nepals zumeist sehr eng und kurvig und wegen Schäden durch Steinschlag oft nur einspurig befahrbar. Dörfer im Hochgebirge sind oft nur zu Fuß erreichbar.
Mietwägen können in Nepal nur mit Chauffeur gemietet werden. Nationale Anbieter, wie Smile Car Rental und Himalayan Car Rental Nepal sind in Kathmandu und anderen Städten vertreten.
Taxis sind am Flughafen von Kathmandu und in der Stadt verfügbar. Außerdem verkehren Sammeltaxis, die erst abfahren, wenn alle Plätze besetzt sind. Beim Online-Taxi Service Onver können Taxis über eine App bestellt werden.
Fahrräder und Motorräder kann man in größeren Städten stunden- oder tageweise mieten. Wichtig im nepalesischen Straßenverkehr ist bei einem Fahrrad eine gut funktionierende Klingel.
Touristenbusse fahren zu Zielen im ganzen Land. Sie sind zumeist komfortabler und sicherer als Linienbusse und legen auf langen Reisen Essenspausen ein. Tickets können über Hotels und Reiseveranstalter gebucht werden.
Linienbusse sind billiger, oft aber überfüllt und schlecht gewartet. Manche fahren erst ab, wenn eine bestimmte Anzahl an Fahrgästen erreicht ist.
Verkehrsbestimmungen:
- Linksverkehr.
Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- Keine generellen Geschwindigkeitsbeschränkungen; Schilder sind zu beachten.
Der nationale Führerschein ist in Verbindung mit dem Internationalen Führerschein 15 Tage lang gültig. Danach ist unter Vorlage des nationalen Führerscheins ein zeitlich befristeter Landesführerschein erhältlich.
Kühe gelten in Nepal als heilig. Wird eine Kuh bei einem Unfall verletzt oder getötet, kann dies zu einer hohen Gefängnisstrafe führen. Von Nachtfahrten ist dringend abzuraten.
In den bewohnten Regionen um Kathmandu, einschließlich der Nachbarstädte Patan und Bhaktapur, verkehren Linienbusse. Ein häufig verkehrender Bus befährt die 11 km lange Strecke zwischen Kathmandu und Bhaktapur. Private Minibusse verbinden die nahe gelegenen Dörfer mit der Hauptstrecke. Fahrscheine sind in den Bussen erhältlich.
Tempos sind dreirädrige Fahrzeuge mit Taxameter, die etwas preiswerter sind als Taxis.
Taxis gibt es in zwei Kategorien; sogenannte "private" Taxis, die teurer sind, aber sofort abfahren, sobald man einsteigt sowie Taxis, die erst abfahren, wenn genügend Fahrgäste erreicht sind.
Rikschas findet man in der ganzen Stadt. Die Fahrpreise sollten vor Fahrtantritt vereinbart werden.
Der Bahnverkehr in Nepal ist auf die 29 Kilometer lange Strecke zwischen Janakpur und Jaynagar beschränkt.
Das für Besucher am leichtesten erreichbare Krankenhaus ist das Patan Hospital in Lagankhel. Die meisten Krankenhäuser haben englischsprachiges Personal, und in den großen Hotels kann man nach Hausärzten fragen.
Die Apotheken in Kathmandu befinden sich überwiegend in der New Road und bieten preiswerte westliche Medikamente an.
Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung und Reiserückholversicherung wird empfohlen. Umfassender Versicherungsschutz für Trekker, Bergsteiger und Wildwasserfahrer (einschließlich Rettungsflug per Hubschrauber) ist dringend anzuraten.
Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die älter als 9 Monate sind und innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen wollen. Ausgenommen sind Reisende, die sich in den Infektionsgebieten weniger als 12 Stunden im Transit befanden sowie Transitreisende in Nepal.
[2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch, v.a. in den Distrikten Baitadi, Dhanusha, Jhapa und Khatmandu. Um sich zu schützen sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen.
[3] Mittleres Malariarisiko ganzjährig, überwiegend in der weniger gefährlichen Form Plasmodium vivax, besteht am ehesten im Tiefland und nimmt in Richtung Norden mit zunehmender Höhe ab. In 30 % der Fälle tritt jedoch Malaria tropica auf.
[4] Das Risiko von Durchfallerkrankungen ist landesweit sehr hoch. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Milch ist nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch immer mit keimfreiem Wasser verwenden. Milchprodukte aus ungekochter Milch am besten vermeiden.
Fleisch- und Fischgerichte nur durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von Schweinefleisch, rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.
Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt in Nepal landesweit vor, auch in höheren Lagen wie in Kathmandu. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.
Hepatitis A und B kommen vor. Impfschutz gegen Hepatitis A wird auch Kurzreisenden, gegen Hepatitis B bei längerem Aufenthalt sowie bei Kindern und Jugendlichen empfohlen.
Höhenkrankheit ist für Bergwanderer gefährlich, v.a. ab 3500 m Höhe. Sollten in großer Höhe Übelkeit, Kopfschmerzen oder Atemnot auftreten, so muss die erste Maßnahme der Abstieg sein. Ratschläge erteilt die Himalayan Rescue Association in der Nähe des Kathmandu Guest House im Stadtviertel Thamel in Kathmandu.
Erhöhtes Ansteckungsrisiko für Japanische Enzephalitis besteht von Juli bis Dezember vor allem in Reisanbaugebieten im Süden und in den südwestlichen Distrikten und vereinzelt im Kathmandu Tal.
Die durch Mückenstich übertragbare Leishmaniose kommt vor allem im Tiefland vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis kommen vor. Risikogruppen sollten sich impfen lassen und man sollte große Menschenansammlungen meiden.
Tollwut kommt landesweit vor. Allgemein besteht ein hohes Tollwut-Risiko, durch die Zunahme von streunenden Hunden insbesondere im Dang-Distrikt, West-Nepal. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Tuberkulose kommt in Nepal vor.
Ein HIV-Test ist derzeit für die Einreise nicht erforderlich. Personen, die an einer ernsthaften ansteckenden Krankheit (wie z.B. HIV/AIDS) leiden, kann die Aufenthaltsgenehmigung verweigert bzw. entzogen werden.
1 Nepal-Rupie = 100 Paisa. Währungskürzel: NR, NPR (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 1.000, 500, 100, 50, 20, 10, 5, 2 und 1 NR, Münzen in den Nennbeträgen 5, 2 und 1 NR sowie 50, 25, 10 und 5 Paisa. Die Nepal-Rupie ist an die Indische Rupie gebunden.
Mastercard, Visa und teilweise auch American Express werden in Touristengegenden wie Kathmandu, Pokhara, Chitwan und im Gebiet des Mount Everest akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks werden in Nepal in Kathmandu und an den Flughäfen von einigen Banken und Wechselstuben akzeptiert.
I. Allg. So-Do 10.00-15.00 Uhr, Fr 10.00-13.00 Uhr. Autorisierte Wechselstuben haben 12 Stunden geöffnet.
Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist verboten. Die Einfuhr von Fremdwährungen ist unbegrenzt, aber deklarationspflichtig (Belege gut aufbewahren). Die Ausfuhr von Fremdwährungen ist bis in Höhe der bei der Einreise deklarierten Beträge, abzüglich der Umtauschbeträge, gestattet.
Hinweis: Die Einfuhr von Banknoten im Wert von 500 und 1.000 Indischen Rupien ist verboten.
Geld sollte ausschließlich bei autorisierten Stellen (Banken, Hotels und lizensierten Wechselstuben) gewechselt werden. Touristen sollten Umtauschbelege sorgfältig aufbewahren, da diese für Visaverlängerungen oder Trekking-Genehmigungen vorgelegt werden müssen. Hotelrechnungen, Flugtickets und teilweise auch Trekking-Genehmigungen müssen von Touristen in Devisen bezahlt werden. Es empfiehlt sich die Mitnahme von ausreichend Bargeld, da Kreditkarten und Reiseschecks nicht überall akzeptiert werden. In Pokhara, Kathmandu und Chitwan gibt es zahlreiche Wechselstuben.
Amtssprache Nepali (47,8 %). Die Bevölkerung setzt sich aus zahlreichen Sprachgruppen zusammen. Es werden ca. 12 Sprachen und 30 Dialekte gesprochen. Verwaltungsangestellte und im Tourismus Beschäftigte sprechen zumeist auch Englisch.
[*] Alle nepalesischen religiösen Feste und Feiertage werden nach dem Mondjahr berechnet. Ihr Datum ändert sich daher von Jahr zu Jahr.
Es darf nur eine bestimmte Menge von Mohnsamen eingeführt werden.
Drogen; Rindfleisch; Plastikwaren mit einer Stärke von weniger als 20 Mikrometer; eine bestimmte Art von Glühbirnen; Gegenstände, die gegen die gültigen nepalesischen Gesetze verstoßen.
Waffen und Munition; industrielle Maschinen und Teile; Produkte aus dem Wald, Wildtiere oder deren Häute, Hörner, Felle etc.; Drogen aller Art; Bildnisse der Götter und Göttinnen Tad Patra und Bhoj Patra
Gegenstände von archäologischer oder historischer Bedeutung (älter als 100 Jahre) dürfen nicht exportiert werden. Für die Ausfuhr bestimmter Antiquitäten ist die Zustimmung des Amtes für Archäologie erforderlich.
Weitere Informationen sind vom nepalesischen Zoll erhältlich.
Die Ländervorwahl von Nepal ist 00977.
Die meisten öffentlichen Telefonzellen befinden sich in Kathmandu. Auch in einigen anderen großen nepalesischen Städten gibt es ein paar wenige öffentliche Telefonzellen, die mit Telefonkarten genutzt werden können. Telefonkarten sind in den Verkaufsstellen der Nepal Telecom und in zahlreichen Geschäften wie zum Beispiel in Duty Free-Geschäften am Flughafen erhältlich.
GSM 900/1800, 3G und 4G in Kathmandu, Pokhara und in Damauli. Zu den Netzbetreibern gehören Ncell und Nepal Telecom. Die Netzabdeckung ist zum großen Teil auf urbane Gebiete beschränkt. Roaming-Verträge bestehen. Ggf. lohnt sich jedoch der Erwerb einer nepalesischen Prepaid-SIM-Karte.
Es gibt Internetcafés in Kathmandu, Patan, Pokhara und in weiteren Städten. Einige Hotels, die Nepal Telecommunications Corporation in der Nähe des Stadiums in Kathmandu, private Kommunikationszentren und Touristen-Busse von Mountain Overland auf den Strecken zwischen Kathmandu und Pokhara, Pokhara und Chitwan sowie Chitwan und Kathmandu stellen WLAN zur Verfügung.
Hinweis: Das Internet unterliegt in Nepal der staatlichen Zensur.
Postämter gibt es in den meisten Ortschaften. Achten Sie darauf, dass die Briefmarken in Ihrer Gegenwart gestempelt werden. Postfächer sollten nicht für wichtige Post benutzt werden. Die größeren Hotels bieten auch einen Postdienst an. Das Hauptpostamt in Kathmandu, in der Nähe des Dhrahara Towers, hat Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr geöffnet.
Topi (Kappen mit Ohrenklappen), gestrickte Fausthandschuhe und Socken, tibetanische Kleidungsstücke, Webschals, Pashmin (Laken aus Ziegenwolle), Khukri (der traditionelle Dolch), Saranghi (eine kleine Violine mit vier Saiten, die mit einem Bogen aus Pferdehaar gespielt wird), Teeschüsseln und Tanzmasken aus Pappmaché. Auf den Märkten und in zahlreichen Geschäften kann man handeln.
Öffnungszeiten der Geschäfte: So-Fr 10.00-20.00 Uhr (einige Geschäfte haben auch samstags und an Feiertagen geöffnet).
Reis ist das Grundnahrungsmittel. Oft isst man auch Dal (Linsen), Gemüsecurry, Chapatis und Tsampa (Gerstenbrei mit Tee, ein traditionelles Gericht der Bergbevölkerung). Süße und herzhafte Zwischenmahlzeiten sind Jalebi, Laddus und Mukdal. Zu den regionalen Besonderheiten gehört Gurr, ein Sherpa-Gericht aus rohen, zerstampften Kartoffeln mit Gewürzen, die dann wie Pfannkuchen auf einem heißen, flachen Stein gegart werden. Tibetanische Spezialitäten sind Thukba (dicke Suppe) und Momos (gefüllte Teigwaren, gebraten oder gekocht). In Kathmandu gibt es zahlreiche Restaurants, andernorts ist die Auswahl zumeist gering. Auf alle Rechnungen werden 12% Regierungssteuer aufgeschlagen.
Getränke: Das Nationalgetränk ist Chiya (Tee, der mit Milch, Zucker und Gewürzen aufgekocht wird; in den Bergen wird der Tee gesalzen und mit Yak-Butter angeboten). Ein anderes beliebtes Getränk der Berge ist Chhang (Bier, das aus gegorener Gerste mit Mais, Roggen und Hafer hergestellt wird). Arak (Kartoffelschnaps) und Raksi (Weizen- oder Reisschnaps) werden auch angeboten.
80,6 % Hindus, 10,7 % Buddhisten, 4,2 % Muslime, 4,5 % andere.
Umgangsformen: Zur förmlichen Begrüßung gibt man sich traditionell nicht die Hand, sondern hält die Handflächen zusammen - Finger nach oben, wie zum Gebet - und sagt Namaste. Ein Gastgeschenk wird oft ungeöffnet zur Seite gelegt, da das Öffnen eines Päckchens in der Gegenwart eines Gastes als unhöflich angesehen wird. Man sollte in der Öffentlichkeit, besonders an religiösen Stätten, keine Zärtlichkeiten austauschen.
Kleidung: Außer zu formalen Gesellschaftstreffen wird zwanglose Kleidung akzeptiert. Bikinis, Shorts, unbedeckte Schultern und Rücken werden ungern gesehen. Männer ziehen nur zum Baden die Hemden aus.
Fotografieren: Fragen Sie immer im Voraus um Erlaubnis. Außerhalb der Tempel und bei Festen ist das Fotografieren erlaubt. Religiöse Zeremonien oder die Inneneinrichtung von Tempeln sollten nicht fotografiert werden. Es gibt jedoch keine genauen Vorschriften, am besten fragt man um Erlaubnis.
Trinkgeld wird nur in Touristenhotels und Restaurants erwartet. Taxifahrer erwarten nur dann ein Trinkgeld, wenn sie besonders hilfsbereit waren. 10% sind ausreichend. In allen anderen Fällen ist kein Trinkgeld angebracht.
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