Die Küstengebiete sind tropisch mit kühlenden Monsunwinden. In den Niederungen ist es heiß und zumeist trocken, im Hochland eher gemäßigt mit vier Jahreszeiten. Nairobi hat wegen seiner Höhenlage das ganze Jahr über ein angenehmes Klima. Am Victoria-See sind die Temperaturen viel höher, hier gibt es z. T. starke Regenfälle.
Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein und über mindestens 1 freie Seite verfügen.
Achtung: Vor der Einreise muss online die International Travelers Health Surveillance Form ausgefüllt werden, wenn der Einreisende an Symptomen leidet, die typisch für Grippe sind.
Eine elektronische Einreisegenehmigung (eTA) ist für die Einreise nach Kenia für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen u.a. für Staatsangehörige der in der obigen Tabelle genannten Länder erforderlich. Die eTA sollte zwei Wochen vor der Abreise beantragt werden. Die eTA muss mindestens drei Tage vor der Einreise und kann frühestens drei Monate vor der Einreise beantragt werden. Dennoch garantiert eine erteilte eTA nicht die Einreise nach Kenia. Vor Ort entscheiden die Grenzbeamten, ob die eTA für die Einreise akzeptiert wird.
eTA elektronische Einreisegenehmigung: 32,50 US$ einfache Einreise; 160 US$ mehrfache Einreise. Hinzu kommen Bank- und Bearbeitungsgebühren.
Gemeinsames Visum für Kenia, Uganda und Ruanda.
Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Rück- oder Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Beantragung der elektronischen Einreisegenehmigung (eTA).
elektronische Einreisegenehmigung eTA:
- Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist
- aktuelles Passbild / Selfie
- Kontaktinformationen
- Reise- und Flugpan
- Touristen und Besucher: Reservierung der Unterkunft oder private Einladung; Geschäftsreisende: Einladungsschreiben der kenianischen Firma und Kopie der Unternehmenseintragung
- Zahlungsmittel wie z.B. Kreditkarte
- Bearbeitungsgebühr
- ggf. weitere Unterlagen
Anträge an das Einwanderungsamt: The Principal Immigration Officer, PO Box 30191, Nairobi.
elektronische Einreisegenehmigung eTA: in der Regel 3 Werktage. Es wird empfohlen, das eTA mindestens 2 Wochen vor der Reise zu beantragen.
Alle Reisenden müssen bei der Einreise über ein Rück-/Weiterreiseticket und über ausreichende Geldmittel (mind. 500 US$) verfügen.
(a) Ausdruck des e-Visums.
(b) Rück- oder Weiterreiseticket und -dokumente.
(c) Ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt (mindestens 500 US$).
(d) Ggf. Impfnachweis gegen Gelbfieber.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren.
Österreicher, Schweizer, Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Einreisebestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Allein reisende, Kinder benötigen einen eigenen Reisepass, eine eTA und eine schriftliche Reiseerlaubnis beider Elternteile. Kinder unter 16 Jahren, die von ihren Eltern begleitet werden, benötigen eine eTA und einen Reisepass.
Minderjährige, die einen anderen Nachnamen tragen als der sie begleitende Erwachsene, sollten das Verwandtschaftsverhältnis zu diesem Erwachsenen nachweisen können (z.B. mit einer Geburtsurkunde).
Für Hunde und Katzen werden ein Gesundheitszeugnis und ein Tollwutimpfzertifikat, das im Herkunftsland ausgestellt wurde, benötigt. Die Tollwutimpfung muss mindestens 1 Monat und maximal 12 Monate vor der Ankunft durchgeführt worden sein. Zusätzlich muss eine Einfuhrgenehmigung vorgelegt werden, die von der Botschaft in Berlin innerhalb von 1 Woche bei postalischer Antragstellung bzw. innerhalb von einen Tag bei persönlicher Antragstellung ausgestellt wird. Notwendig ist ein Anschreiben an die Botschaft, das die persönlichen Daten des Reisenden enthält (v. a. Name und Anschrift). Die Gebühr, die per ec-Karte oder Überweisung bezahlt werden kann, beträgt 57 €. Die genauen Anforderungen sind unter www.kenyaembassyberlin.de erhältlich.
Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein und über mindestens 1 freie Seite verfügen.
Achtung: Vor der Einreise muss online die International Travelers Health Surveillance Form ausgefüllt werden, wenn der Einreisende an Symptomen leidet, die typisch für Grippe sind.
Eine elektronische Einreisegenehmigung (eTA) ist für die Einreise nach Kenia für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen u.a. für Staatsangehörige der in der obigen Tabelle genannten Länder erforderlich. Die eTA sollte zwei Wochen vor der Abreise beantragt werden. Die eTA muss mindestens drei Tage vor der Einreise und kann frühestens drei Monate vor der Einreise beantragt werden. Dennoch garantiert eine erteilte eTA nicht die Einreise nach Kenia. Vor Ort entscheiden die Grenzbeamten, ob die eTA für die Einreise akzeptiert wird.
Stand - Wed, 02 Oct 2024 16:00:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Wed, 02 Oct 2024 16:03:48 +0200)
Letzte Änderungen:
Sicherheit - Terrorismus
Redaktionelle Änderungen
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- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Bereits seit Ende Juni 2024 gibt es aufgrund geplanter Steuererhöhungen gewaltsame Demonstrationen, Proteste und Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und Demonstrierenden in Nairobi und anderen Städten Kenias. Seitens der Demonstrierenden wurde angekündigt, dass die Demonstration am 8. August 2024 vorerst die letzte Demonstration gewesen sei. Weitere kurzfristig anberaumte Demonstrationen können nicht ausgeschlossen werden.
Reisende sollten folgende Vorsichtsmaßnahmen zur eigenen Sicherheit treffen:
Vor dem Hintergrund des Konflikts im Nahen Osten und angesichts der ohnehin vorhandenen Gefahr terroristischer Anschläge in der Region Ostafrika wird zu erhöhter Vorsicht aufgerufen.
Von Reisen in die folgenden Gebiete der North-Rift-Region wird derzeit dringend abgeraten:
dringend abgeraten.
Von nicht erforderlichen Reisen nach Lamu Island und Manda Island wird abgeraten.
Bei Reisen in Gegenden in der North-Rift-Region (Turkana, West Pokot, Elgeyo Marakwet, Baringo, Laikipia und Samburu) wird derzeit zu besonderer Vorsicht geraten, siehe Sicherheit - Kriminalität.
In Kenia besteht eine erhöhte Gefahr terroristischer Anschläge. Die somalische Al-Shabaab-Terrororganisation hat mit Vergeltungsaktionen als Reaktion auf die Beteiligung der kenianischen Streitkräfte an der ATMIS-Mission (ehemals AMISOM-Mission) in Somalia gedroht und zu Solidaritätsaktionen mit der Hamas aufgerufen.
Mehrere Anschläge und eine Reihe vereitelter Anschläge haben die Entschlossenheit der Terroristen unter Beweis gestellt. Regierungsgebäude, Hotels, Bars und Restaurants, Einkaufszentren, kirchliche Einrichtungen, öffentliche Verkehrsmittel wie Busse, Kleinbusse, Fähren, Flughäfen und andere stark frequentierte Einrichtungen zählen zu den Orten mit erhöhter Gefährdung.
Von Besuchen des Grenzgebietes zu Somalia im Nordosten Kenias, einschließlich der Provinz Lamu, wird wegen terroristischer Aktivitäten dringend abgeraten.
Lamu Island und Manda Island sind bislang nicht Ziel von Anschlägen geworden. Es gibt jedoch ein verstärktes Aufkommen aktiver terroristischer Zellen, die bis in die Nähe des Archipels vordringen.
Bei Aufenthalten und Reisen in abgelegene Orte oder Nebenstrecken der Küstenregion besteht ein erhöhtes Entführungs- und Anschlagsrisiko.
Siehe Aktuelles
Aufgrund geplanter Steuererhöhungen im kenianischen Haushaltsgesetz kommt es seit Ende Juni 2024 in Nairobi, Mombasa und anderen Städten Kenias zu zum Teil gewaltsamen Demonstrationen und Auseinandersetzungen zwischen den Sicherheitskräften und Demonstranten. Dabei gab es auch Tote und Verletzte. Weitere Demonstrationen und (gewaltsame) Auseinandersetzungen sind angekündigt.
Demonstrationen können in Kenia jederzeit, auch ohne konkreten Aufruf, stattfinden.
In Laikipia und angrenzenden Counties mehren sich die Konflikte über Weide- und Landrechte. Dabei kommt es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen und Übergriffen auf Farmen und Lodges.
In den nördlichen und nordöstlichen Landesteilen Kenias besteht die Gefahr von Stammesauseinandersetzungen.
Bei Reisen in die North-Rift-Region (Turkana, West Pokot, Elgeyo Marakwet, Baringo, Laikipia und Samburu) wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Die kenianische Regierung hat Teile der North-Rift-Region als besonders gefährdet erklärt.
Hintergrund sind vermehrte Angriffe durch Banden in diesem Bereich, die durch Streitigkeiten um Land und Ressourcen angeheizt werden.
Die Gefahr, Opfer von bewaffneten Überfällen zu werden, besteht in allen Landesteilen. Nicht ausgeschlossen sind Ausspähungen, die anschließend in sogenannte Blitz-Entführungen münden, bei denen auch westliche Ausländer über mehrere Stunden hinweg festgehalten werden, um mit ihren Bankkarten hohe Geldbeträge abzuheben.
Bestimmte Stadtteile Nairobis wie Eastleigh, Pangani und Slum-Gebiete sind besonders gefährlich. In Nairobi ereigneten sich zudem in letzter Zeit mehrere Fälle von Trickbetrug, in denen die Betrüger den Reisenden, als Polizisten verkleidet, gegenübertraten. Es ist daher zu empfehlen, sich immer den Dienstausweis des vermeintlichen Polizisten zeigen zu lassen und diesem nicht ohne nachvollziehbaren Grund zu folgen.
In Nairobi und in Mombasa besteht die erhöhte Gefahr von Raubüberfallen, auf Fußgänger wie auch auf Autofahrer einschließlich des „Car-Jackings".
Auch bei organisierten „Slum-Touren" ist es in der Vergangenheit zu gewalttätigen Übergriffen auf Besuchergruppen gekommen.
Bei Spaziergängen an Stränden nach Einbruch der Dunkelheit und außerhalb der Hotelanlagen besteht eine erhöhte Gefahr, überfallen zu werden.
In den nördlichen und nordöstlichen Landesteilen Kenias, in der Küstenregion nördlich von Malindi sowie auf den Straßen in die Nordostprovinz und die nördliche Küstenprovinz besteht eine erhöhte Gefahr von bewaffneten Überfällen und Entführungen.
In jüngster Zeit ist es zu Überfällen, teilweise mit schwerer Körperverletzung, nach Verabredungen zu sexuellen Handlungen über Dating-Plattformen gekommen.
Sporadische kriminelle Aktivitäten werden auch im Grenzgebiet zwischen Kenia und Tansania in den Regionen Massai Mara, des Natron-Sees, Namanga, des Amboseli-Parks gemeldet.
Vor allem an der Küste kommt es gelegentlich zu Überfällen auf privat angemietete Bungalows und Ferienhäuser von Individualtouristen.
Auch beim Besuch von Bars, Restaurants und Nachtclubs ist es insbesondere an der Küste vereinzelt zu bewaffneten Überfällen gekommen.
Seit Ende 2022 kam es zu mindestens drei Raubüberfällen auf deutsche Staatsangehörige, bei denen mit einer Schusswaffe gedroht beziehungsweise eine Schusswaffe als Hiebwaffe benutzt wurde.
Vor den Küsten besteht weiterhin ein Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Nach wie vor sind Schiffe vor Kenia gefährdet, angegriffen und gekapert zu werden. Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden.
Die Überschwemmungen in diesem Jahr haben zu Schäden an der Infrastruktur geführt; viele Straßen in Kenia sind derzeit beschädigt.
Kenia liegt in einer seismisch leicht aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommen kann.
Das Klima ist an der Küste tropisch, das Hochland und Zentrum des Landes ist subtropisch, der Norden und Nordosten semi-arid und arid.
Extreme Trockenheit und Dürre kann die östlichen, nordöstlichen, aber auch Küstenregionen betreffen.
In den Regenzeiten, die üblicherweise von Oktober bis November und von Ende März bis Mitte Juni gehen, können starke Regenfälle Überflutungen und Erdrutsche sowie Schäden an der Infrastruktur verursachen.
Es gibt ein Inlandsflugnetz, Eisenbahn- und Busverbindungen sowie Kleinbusse, Taxis und Motorad-Taxis „Boda-Boda".
Die Sicherheitskontrollen an den kenianischen internationalen Flughäfen Nairobi „Jomo Kenyatta" und Mombasa „Daniel Arap Moi" und insbesondere am regionalen Flughafen Nairobi-Wilson - Ausgangspunkt zahlreicher „flying safaris"- entsprechen nicht immer internationalen Standards.
Es herrscht Linksverkehr. Die Hauptverkehrsstraßen sind häufig in schlechtem Zustand und lassen ein schnelles Vorankommen häufig nicht zu.
Öffentliche Busse oder „Matatus" genannte Kleinbusse sind teilweise nicht in verkehrssicherem Zustand.
Schwere Unfälle von Überlandbussen und „Boda-Boda"-genannten Motorrad-Taxis mit Todesopfern aufgrund überhöhter Geschwindigkeit oder Übermüdung der Fahrer sind vergleichsweise häufig.
Bei Safaris lokaler Anbieter führen ein offensiver Fahrstil, die Übermüdung oder nur bedingte Geländetauglichkeit der Kleinbusse regelmäßig zu schweren Unfällen.
Bei der Buchung von Ausflügen bei kleineren lokalen Anbietern wurden Leistungen in Einzelfällen nach Vorkasse von Reisenden nicht erbracht und Beträge nicht zurückerstattet.
Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Das kenianische Strafrecht stellt homosexuelle Handlungen unter Strafe. Auch wenn diese Bestimmungen bisher nicht angewandt wurden, wird zurückhaltendes Verhalten in der Öffentlichkeit dringend empfohlen. Homosexuelle Handlungen sind weitestgehend tabuisiert. Es ist nach Verabredungen über Dating-Apps zu Überfällen und Gewalttaten insbesondere gegenüber Homosexuellen gekommen.
Drogendelikte (auch Besitz von Marihuana für den Eigenbedarf) stehen schon bei Geringfügigkeit unter harter Strafe. Auch ohne Verurteilung ist mit einer mehrjährigen Untersuchungshaft zu rechnen.
Gleiches gilt für den unerlaubten Waffenbesitz. Auch Gas/Schreckschuss- und Spielzeugpistolen, CS-Gas und Pfefferspray werden als Waffen klassifiziert und sollten nicht im Reisegepäck mitgeführt werden.
In Nationalparks ist die Mitnahme von Waffen streng verboten.
Strafandrohungen z. B. für Kindesmissbrauch, Vergewaltigung, Menschen-/Frauenhandel und Ausbeutung wurden drastisch angehoben und sehen langjährige Freiheitsstrafen vor, wobei in Kenia alle Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres als Kind im Sinne dieses Gesetzes angesehen werden.
Im Falle des unerlaubten Aufenthalts in Kenia, unter anderem auch bei Ablauf eines vorher gültigen Visums, drohen Inhaftierung, Geldstrafe und/oder Abschiebung.
Es besteht ein allgemeines Verbot von Plastiktüten, schon der Besitz ist strafbar, es drohen hohe Geldstrafen und u.U. sogar Haft, siehe auch Einreise und Zoll – Einfuhrbestimmungen.
Der Besitz und Handel von Elfenbein und Elfenbeinprodukten steht unter hohen Geld- und Freiheitsstrafen. Dies betrifft auch Elfenbeinprodukte, die vor Inkrafttreten von Artenschutzregelungen erworben bzw. hergestellt wurden.
Der Kauf oder das Sammeln von Korallen, Muscheln und Seesternen ist verboten.
Das Fotografieren von Einrichtungen, die als militärisch und/oder sicherheitsrelevant gelten können (z. B. Flughafen, offizielle Regierungsgebäude usw.), ist verboten. Eine Erlaubnis der Sicherheitskräfte kann im Einzelfall eingeholt werden.
Da auf kenianischen Geldscheinen und Münzen Portraits der Präsidenten abgedruckt sind, steht die Beschädigung bzw. Zerstörung der Währung unter Strafe.
Strafandrohungen z. B. für Kindesmissbrauch, Vergewaltigung, Menschen-/Frauenhandel und Ausbeutung wurden drastisch angehoben und sehen langjährige Freiheitsstrafen vor, wobei in Kenia alle Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres als Kind im Sinne dieses Gesetzes angesehen werden.
Das Rauchen in öffentlichen Bereichen ist weitgehend verboten, der Nichtraucherschutz wird inzwischen strenger kontrolliert und verfolgt.
Die Einfuhr (inklusive Tabak) und das Rauchen von Wasserpfeifen sind verboten.
Es besteht ein allgemeines Verbot von Plastiktüten, schon der Besitz ist strafbar, es drohen hohe Geldstrafen und u. U. sogar Haft.
Landeswährung ist der Kenya-Shilling (KES). Bargeld kann an Geldautomaten mit Kreditkarten und Debitkarten (Girocard) europäischer Banken abhängig von den Sicherheitsvorkehrungen der jeweiligen Bank bis maximal 40.000 KES abgehoben werden. Es ist hilfreich, einen kleineren Betrag in 1-USD-Noten griffbereit mitzuführen, um erste Kosten, z. B. für ein Taxi, bestreiten zu können.
Siehe Aktuelles
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Seit Januar 2024 benötigen alle Reisenden (Ausnahmen siehe eTA-Webseite) eine „Electronic Travel Authorization" (sogenannte „eTA"; seit Einführung der eTA ist kein Visum mehr erforderlich) zur Einreise nach Kenia. Die Beantragung erfolgt online und kann frühestens drei Monate vor Abreise eingereicht werden; spätestens jedoch 72 Stunden vor Abreise. Die „eTA" berechtigt nicht automatisch zur Einreise – dies liegt im Ermessen der Grenzbeamten bei der Einreise. Weitere Informationen in deutscher Sprache bietet die Kenianische Botschaft. Bereits erteilte (e)Visa behalten ihre Gültigkeit bis zum Abschluss der Reise.
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei einer offiziellen Stelle Kenias sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Einreisende mit grippeähnlichen Symptomen müssen das Formular "Travel Health Surveillance Form" vor Einreise online ausfüllen und den empfangenen QR-Code bei Ankunft am Flughafen vorzeigen. Sie müssen sich außerdem kostenpflichtigen Tests, zunächst einem Antigen-Schnelltest, bei positivem Ergebnis einem PCR-Test unterziehen. Bei starken Symptomen besteht die Pflicht zur Selbstisolation.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Siehe auch Einreise und Zoll - Einreisebestimmungen.
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate über das Aufenthaltsende hinaus gültig sein. Die Vorlage eines Rück- oder Weiterreisetickets ist notwendig. Vor Einreise ist eine elektronische Einreisegenehmigung „eTA" notwendig.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.
Siehe Einreise und Zoll - Einreisebestimmungen
Seit Einführung der elektronischen Einreisegenehmigung „eTA" ist kein Visum zur Einreise nach Kenia mehr erforderlich.
Bereits erteilte (E-)Visa behalten ihre Gültigkeit bis zum Abschluss der Reise.
Es besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit ein East African Visa, gültig zur mehrfachen Einreise für die Länder Kenia, Uganda und Ruanda über das elektronische Visasystem zu beantragen. Die Kosten betragen 100 USD.
Bei Weiterreise in eines der Nachbarländer mit anschließender Wiedereinreise nach Kenia, besteht die Möglichkeit ein Visum zur mehrfachen Einreise zu beantragen.
Eine Arbeitsgenehmigung ist regelmäßig erforderlich, auch bei Tätigkeiten in sozialen Einrichtungen oder bei Nichtregierungsorganisation und Praktika. Weitere Informationen bietet das kenianische State Department for Immigration Services.
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt. Das Mitführen einer englischsprachigen, von den Erziehungsberechtigten unterschriebenen, beglaubigten Einverständniserklärung wird empfohlen.
Bargeld und Zahlungsmittel müssen bei Beträgen über 10.000 USD deklariert werden. Die Einfuhr von Waffen (einschließlich Gas-/Schreckschusspistolen, Tränengas u.a. in Deutschland frei verkäufliche Waffen zur Selbstverteidigung) und Drogen aller Art ist strikt verboten.
Wertvolle elektronische Geräte sind bei der Einreise zu deklarieren.
Die Einfuhr jeder Art pornographischen Materials ist verboten.
Da die meisten exotischen Tier- und Pflanzenarten geschützt sind, sind der Besitz und damit auch die Ausfuhr entsprechender Souvenirs verboten und werden mit hohen Geld- oder Haftstrafen geahndet.
Weitere Informationen bietet die FAQ der Kenya Revenue Authority (KRA).
Für die Einfuhr von Katzen und Hunden stellt die Botschaft von Kenia in Berlin gegen Vorlage des EU-Heimtierausweises, eines aktuellen tierärztlichen Gesundheitszeugnisses und einer Gebühr eine Einfuhrerlaubnis aus.
Seit Frühjahr 2024 breitet sich das Mpox-Virus der Klade I (Ia und Ib) länderübergreifend auf dem afrikanischen Kontinent weiter aus. Nachdem ein internationaler Mpox-Ausbruch der Klade II seit 2022 weite Teile der Welt betrifft, handelt es sich bei dem Virus der Klade I um einen virulenteren Stamm mit einer höheren Sterblichkeitsrate. Bei der Einreise ist ggf. vermehrt mit Mpox-Screeningmaßnahmen wie dem Ausfüllen von Fragebögen oder Temperaturmessungen zu rechnen.
In Kenia wurde erstmals im August ein Mpox-Ausbruch der Klade Ib nachgewiesen. nachgewiesen. Hier handelt es sich um bisher um eine geringe Fallzahl. Nähere Informationen zu Mpox erhalten Sie hier.
Aktuell gibt es keine allgemeine Reiseimpfempfehlung zum Schutz vor Mpox seitens des Auswärtigen Amts, der DTG oder der STIKO. Weitere Informationen zum aktuell in Deutschland verfügbaren Impfstoff gegen Mpox und zu bestehenden Indikationen finden Sie hier.
Pflichtimpfungen: |
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist für alle Personen ab dem Alter von 12 Monaten eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen. |
Reiseimpfungen: |
Es sind Impfungen gegen Hepatitis A und Poliomyelitis empfohlen. Bei Reisen nur in die North Eastern Province, nach Kilifi, Kwale, Lamu, Malindi und Tanariver in der Coastal Province sowie nach Nairobi und Mombasa ist eine Gelbfieberimpfung nicht allgemein empfohlen, kann aber dennoch sinnvoll sein. Im übrigen Land besteht eine allgemeine Empfehlung zur Gelbfieberimpfung. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Denguefieber, Hepatitis B, Meningokokken ACWY, Tollwut und Typhus angeraten. Eine Cholera-Impfung ist in der Regel nicht notwendig. |
Standardimpfungen: |
Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des RKI auf aktuellem Stand befinden. Aufgrund wiederholter Ausbrüche sollte insbesondere ein adäquater Impfschutz für Masern sichergestellt werden. |
Die medizinische Versorgung in Kenia ist nicht mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Außerhalb des großen Zentrums in Nairobi fehlt vielerorts medizinisches Fachpersonal. Planbare Operationen, Eingriffe und Diagnostik sollten in Europa durchgeführt werden. Notfall- und Basisversorgung sind in den großen staatlichen Krankenhäusern sowie einigen Privatkliniken gewährleistet. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen insbesondere auf dem sonstigen Markt vor.
Gelbfieber und Malaria sind schwerwiegende Erkrankungen, die durch Mücken übertragen werden. Der Anteil an der gefährlichen Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung. Das Malariarisiko ist regional unterschiedlich:
Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die ganzjährig auftreten können: Chikungunyafieber, Denguefieber, Leishmaniasis, lymphatische Filariosen, Rift-Valley-Fieber, West-Nil-Fieber und Zikavirus-Infektionen. In Nairobi ist das Risiko für diese Erkrankungen allgemein nur minimal.
Die in Kenia vorkommende Erkrankung Krim-Kongo-Fieber wird durch Zecken übertragen. Die seltene afrikanische Schlafkrankheit wird von Tsetsefliegen übertragen. Durch Zecken kann Afrikanisches Zeckenbissfieber, eine Rickettsiose, übertragen werden.
Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Cholera hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E), Shigellose und Typhus treten auch bei Reisenden auf. In Kenia wurde Poliomyelitis (cVDPV2) nachgewiesen.
In Kenia besteht ein Risiko für Erkrankungen wie Meningokokken-Erkrankungen und Tuberkulose. Diese werden durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen. Die höchsten Erkrankungszahlen von Meningokokken-Erkrankungen treten in der Trockenzeit von Dezember bis März und von Juni bis Oktober auf.
HIV-Infektionen und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.
Seit Frühjahr 2024 breitet sich das Mpox der Klade I länderübergreifend auf dem afrikanischen Kontinent weiter aus. Nachdem ein internationaler Mpox-Ausbruch der Klade II seit 2022 weite Teile der Welt betrifft, handelt es sich bei dem Virus der Klade I um einen virulenteren Stamm mit einer höheren Sterblichkeitsrate. Für Reisende wird das Risiko aktuell als gering eingeschätzt.
Das Mpox-Virus wird vorrangig durch engen Kontakt mit Erkrankten übertragen. Kontakt mit Wunden, Körperflüssigkeiten, kontaminierten Gegenständen sowie möglicherweise auch Atemtröpfchen kann ebenso zu einer Infektion führen. Bei sexuellem Kontakt besteht grundsätzlich ein hohes Mpox-Übertragungsrisiko.
Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt vorrangig über Hunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. Rift-Valley-Fieber wird u.a. durch den Kontakt mit Schlacht- und Milchprodukten infizierter Tiere übertragen. Bei Milzbrand handelt sich um eine bakterielle Infektion, die durch Kontakt mit erkrankten Huftieren (vor allem Schweine, Rinder, Schafe, Ziegen ,Pferde und Wildtiere sowie deren Kadaver) übertragen werden kann. MERS wird nach derzeitigem Wissensstand über Kamele übertragen. In Kenia leben eine Reihe gefährlicher, teils nachtaktiver Giftschlangen, giftiger Spinnen und Skorpione. Daneben kommen auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung wie z. B. auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen oder Hundertfüßler vor.
Schistosomiasis ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser übertragen werden kann. Auch in fließenden Gewässern kann Schistosomiasis übertragen werden.
Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommen. Abgase desolater Fahrzeuge und Rauchentwicklung durch Verbrennung von Garten- und Plastikmüll treten im ganzen Land auf.
Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.
Reisen ans Meer können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen.
Reisen in große Höhe können mit besonderen Gefahren verbunden sein.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
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Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
Republik Kenia.
Nairobi.
Kenia grenzt im Nordosten an Somalia, im Norden an Äthiopien, im Nordwesten an den Sudan, im Westen an Uganda und im Süden an Tansania. Im Osten liegt der Indische Ozean. Landschaftlich ist Kenia in vier Regionen unterteilt: Wüste im Norden, Savanne im Süden und fruchtbare Ebenen an der Küste und an den Ufern des Victoria-Sees. Das Bergland mit der Haupstadt Nairobi befindet sich im Westen. Nordwestlich von Nairobi liegt das Rift Valley, der Grabenbruch, in dem die Stadt Nakuru und der Aberdare-Nationalpark liegen, unweit des Mount Kenia (5200 m), der ebenfalls einen Nationalpark beherbergt. Ganz im Nordwesten von Kenia liegt der Turkana-See.
Präsidialrepublik (im Commonwealth) seit 1963. Verfassung von 1963, letzte Änderung 2008. Einkammerparlament (Bunge) mit 224 Mitgliedern. Direktwahl des Staatsoberhauptes alle 5 Jahre. Unabhängig seit 1963 (ehemalige britische Kolonie).
William Ruto, seit September 2022.
220/240 V, 50 Hz. Dreipolige Stecker. Adapter erforderlich.
Kenia ist ein Land von beeindruckender Schönheit, die sich z.B. in den blaugrünen Farben des Indischen Ozeans, an den Kenia im Osten grenzt, oder in der bezaubernden Pflanzenwelt des Mount Kenia zeigt.
Kenia ist ein Traum für Safariliebhaber. Besonders berühmt sind die kenianischen Wildparks Amboseli, Masai Mara, Samburu und Tsavo, in denen unzählige Tierarten in der von Akazien bewachsenen Savanne beobachtet werden können. Kenias Nationalparks und Reservate nehmen ein Zehntel der Landesfläche ein und bestehen aus Wüste, Grasland und dichten Bergwäldern.
Auch die Menschen von Kenia sind faszinierend. Hier leben rund 40 verschiedene Stämme, unter ihnen die Kikuyu, die Luo und die stolzen, rot gekleideten Massai, die noch heute Halbnomaden sind und ihre Rinderherden entlang der südlichen Grenze treiben.
An der milden Swahili-Küste vermischt sich die afrikanische mit der asiatischen Kultur, ein Resultat der Jahrhunderte alten Handelsbeziehungen. Noch heute sieht man romantische Dhaus (Segelboote) die Gewässer durchkreuzen.
Kenias nationale Fluggesellschaft Kenya Airways (KQ) bietet Direktverbindungen nach Nairobi von Genf und Paris sowie zusammen mit KLM (KL) Flugverbindungen via Amsterdam ab Frankfurt/M., Wien und Zürich.
Nonstop-Verbindungen nach Nairobi bieten mehrmals pro Woche Lufthansa (LH) ab Frankfurt/M. und Swiss (LX) ab Zürich sowie Austrian Airlines (OS) in Kooperation mit Swiss (LX) ab Wien via Zürich.
Condor (DE) fliegt ab Frankfurt/M. nonstop nach Mombasa.
Frankfurt/M. - Nairobi: 8 Std.; Zürich - Nairobi: 7 Std. 45 Min.; Wien - Nairobi: 9 Std. 35 Min. (mit Zwischenstopp); Frankfurt/M. - Mombasa: 8 Std. 40 Min.
Mit dem Flight Pass von Kenya Airways (KQ) können Flüge vorab zu einem günstigen Preis gekauft und erst später zu diesem Preis gebucht werden. Außer in Europa ist der Flight Pass für sämtliche Kenya Airways-Flüge weltweit gültig.
Keine. Die Flughafensteuer ist im Ticketpreis enthalten.
Kenia kann von Tansania, Uganda, Äthiopien, Sudan und Somalia aus auf dem Landweg erreicht werden. Manche Straßen sollten allerdings wegen der unsicheren politischen Lage gemieden werden. Am besten erkundigt man sich vor Reiseantritt bei den konsularischen Vertretungen nach der aktuellen Lage. Nach Addis Abeba (Äthiopien) gibt es eine Allwetterstraße. Die größten Grenzübergänge von Tansania aus sind Namanga und Lunga Lunga; etwas kleiner sind die Grenzübergänge Isebania und Taveta.
Bus: Das Busunternehmen Riverside Shuttle verkehrt regelmäßig zwischen Kenia und Tansania.
Maut: Es gibt keine mautpflichtigen Straßen.
Unterlagen: Zusätzlich zum nationalen Führerschein ist der Internationale Führerschein mitzuführen.
Der bedeutendste Hafen Kenias und zugleich ganz Ostafrikas ist Mombasa. Hier legen auch Kreuzfahrtschiffe an.
Die Reederei Phoenix läuft auf ihren in Europa startenden Afrika-Kreuzfahrtreisen auch Mombasa an.
Das Auswärtige Amt rät bei PKW-Reisen in die nördlichen Landesteile Kenias sowie in die Küstenregion nördlich von Malindi, in einem bewachten Konvoi mitzufahren. Am sichersten reist man in diese Gebiete per Flugzeug.
Kenya Airways (KQ) bietet u.a. Linienflüge von Nairobi nach Kisumu (am Victoria-See), Lamu, Malindi und Maputo.
AirKenya (P2) fliegt regelmäßig u.a. von Nairobi nach Amboseli, Lamu, Malindi, Maasai-Mara North, Lewa Downs, Nanyuki, Meru, Samburu und Kilimanjaro (Tansania).
Mombasa Air Safari verbindet u.a. Mombasa, Diani Beach und Malindi mit Nairobi, Amboseli und Masai Mara.
Safarilink fliegt regelmäßig zwischen Nairobi und den beliebten Safaridestinationen Amboseli, Tsavo, Naivasha, Nanyuki, Lewa, Samburu, Lamu und Kilimanjaro.
Außerdem werden Rundreisen zu den Nationalparks und zur Küste angeboten. Flugzeuge können auch gemietet werden.
Kenia besitzt ein gut ausgebautes Autobahnnetz. Die A104 verläuft von der Grenze nach Uganda über Nairobi zur Grenze nach Tansania. Die A109 verbindet Mombasa mit Nairobi. Die A2 verläuft von Nairobi in Richtung Norden zur Grenze nach Äthiopien und die A1 von der südsudanesischen Grenze durch Westkenia zur Grenze nach Tansania.
Maut: In Kenia gibt es keine mautpflichtigen Straßen.
Tankstellen sind an größeren Straßen zumeist vorhanden und in der Regel täglich von 7.00-19.00 Uhr geöffnet; manche auch rund um die Uhr. Auf längeren Strecken und in ländlichen Gegenden ist es ratsam, Reservekanister mit Benzin mitzuführen. Ladesäulen für E-Autos sind in Kenia zurzeit nur in Nairobi vorhanden.
Touren und Safaris: Eine Vielzahl an Reiseunternehmen in Nairobi bieten Rundreisen zu den Safariparks und zu anderen Sehenswürdigkeiten an.
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Sämtliche Hauptstraßen sind asphaltiert, Nebenstraßen werden ständig verbessert, vor allem im Nordwesten. In weiten Teilen des Nordens ist das Straßennetz nicht besonders gut. Besonders im April und Mai, während der Hauptregenzeit, sollte man Nebenstraßen möglichst nur mit Allradantrieb befahren.
Das Straßennetz Kenias umfasst folgende Straßentypen, die jeweils mit einem Buchstaben und einer Nummer gekennzeichnet sind, wobei
- internationale Fernstraßen mit A beginnen;
- nationale Fernstraßen mit B;
- Primärstraßen mit C;
- Sekundärstraßen mit D und
- Nebenstraßen mit E.
In Mombasa und Nairobi gibt es am Flughafen und in der Stadt diverse Autovermieter. Die Fahrer müssen mindestens 18 Jahre alt sein (kann je nach Fahrzeugkategorie variieren) und den Führerschein seit mindestens einem Jahr besitzen. Bei Fahrern unter 25 Jahren kann vor Ort eine Jungfahrergebühr berechnet werden. Manche Autovermietungen geben ein Maximalalter von 70 Jahren an.
In größeren Städten können auch in manchen Reisebüros Wagen mit oder ohne Chauffeur angemietet werden. Man sollte hier vor allem das Kilometergeld der einzelnen Firmen vergleichen und nur Wagen mit Allradantrieb in Betracht ziehen.
In den Städten sind Taxis überall verfügbar. Zusätzlich verkehren Sammeltaxis, sogenannte Matatus; dies sind Minibusse, die auf festgelegten Strecken fahren und bis zu 16 Personen befördern können.
Busse und Minibusse (Matatu) privater Unternehmen verkehren auf Lang- und Kurzstrecken und verbinden die meisten Städte.
Die Strecke Nairobi-Mombasa (Fahrtzeit: 10-15 Stunden) wird von mehreren Linien bedient. In den Westen Kenias gibt es ebenfalls gute Verbindungen, wie etwa mit Easy Coach nach Kisumu an den Viktoriasee.
Verkehrsbestimmungen:
- Linksverkehr; dennoch gilt, selbst im Kreisverkehr "Rechts vor Links".
- Das Abblendlicht muss auch tagsüber eingeschaltet sein.
- Die Mitnahme eines zweiten Warndreiecks ist Vorschrift.
- Für Motorradfahrer und -beifahrer herrscht Helmpflicht, und sie müssen Warnwesten tragen.
- Promillegrenze: 0,8 ‰.
Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- innerorts: 60 km/h;
- auf Landstraßen: 100 km/h;
- auf Autobahnen: 120 km/h.
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (89) 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (89) 76 76 76.
Der ADAC-Partnerclub ist die Automobile Association of Kenya (AAK) in Nairobi, Tel. +254 (20) 261 23 00.
Zusätzlich zum nationalen Führerschein ist der Internationale Führerschein mitzuführen.
Nairobi hat ein gut funktionierendes Busnetz. Fahrscheine werden beim Schaffner gekauft. Es verkehren auch Minibusse (Matatu), die jedoch häufig sehr überladen sind.
Taxis sind reichlich vorhanden und hauptsächlich in den Straßen um Hotels und touristisch frequentierte Bereiche zu finden. Kenatco ist z.B. ein zuverlässiges Taxiunternehmen. Kenianische Taxis haben keinen Taxameter; der Fahrpreis sollte daher vorab ausgehandelt werden. Die Taxis sind entweder an einem gelben Streifen erkennbar oder sie sind schwarz. Auch Taxis mit Fahrern können gemietet werden, am besten auf Empfehlung eines Hotels oder Reiseunternehmens.
Auto-Rikschas oder Tuk-Tuks werden ebenfalls zur Beförderung vermietet.
Kenya Railways ist Kenias staatliche Eisenbahngesellschaft, sie betreibt zweimal täglich den Madaraka Express Train zwischen Nairobi und Mombasa (Fahrtzeit: 5-6 Std.).
Die einzige weitere kenianische Eisenbahnlinie ist die Uganda-Bahn, die von Mombasa über Nairobi nach Kampala (Uganda) führt.
Fährverkehr besteht u.a. zwischen Mombasa und Likoni sowie zwischen Mokowe und Lamu (überfüllte Fähren). Weitere Einzelheiten von den örtlichen Behörden und Reiseveranstaltern.
Man kann auch ein traditionelles kenianisches Segelschiff (dhow) in Mombasa, Malindi und Lamu mieten. Bei dieser Reiseart sollte man ausreichende Wasser- und Lebensmittelvorräte mitnehmen. Ankerplätze gibt es u.a. bei Mtwapa, Kilifi, Mnarani und Lamu.
Luxuriöser sind Flusskreuzfahrten auf dem Nil.
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Fachärzte. Die ärztliche Versorgung in Nairobi ist gut. Die Stadt ist Sitz eines Regionalarztes des Auswärtigen Amtes und verfügt auch über einige deutsch sprechende Ärzte. Außerdem sind englisch sprechende Fachärzte aller Fachrichtungen vorhanden.
Die East African Flying Doctors (ein fliegender Ärztedienst) bieten eine spezielle Mitgliedschaft für Touristen an, die garantiert, dass man bei Krankheit oder einen Unfall auf Safari diesen Dienst in Anspruch nehmen kann (einschl. Lufttransport). Die medizinische Versorgung in Nairobi und Mombasa entspricht nicht den europäischen Standards.
Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Reiserückholversicherung ist dringend empfohlen.
[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die aus einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebieten kommen und über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben und sich dort weniger als 12 Stunden aufgehalten haben. Eine Auffrischung nach zehn Jahren wird nicht mehr verlangt. Allen Reisenden nach Kenia, die älter als 9 Monate sind, wird eine Gelbfieberimpfung dringend empfohlen, da Kenia selbst Infektionsgebiet ist.
[2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen. Landesweit und insbesondere in den Distrikten Homa Bay, Isiolo, Kisumu, Koibatek, Migori, Rachuonyo, Siaya und Suba besteht ein erhöhtes Cholera-Erkrankungsrisiko, das vor allem die einheimische Bevölkerung betrifft. Die Infektionsgefahr von Touristen gilt als sehr gering. Eine Impfung ist in der Regel nicht erforderlich. Die sorgfältige Nahrungsmittel- und Trinkwasser-Hygiene ist stets empfohlen.
[3] Malariaschutz ist ganzjährig im gesamten Land erforderlich. Hohes Malariarisiko besteht im ganzen Land unterhalb von 2.500 m Höhe, in den Regenwaldgebieten, einschließlich der Touristenresorts an der Küste sowie während der Regenzeit von März bis Juni und von Oktober bis Dezember. In der Hauptstadt Nairobi sowie im Hochland (über 2500 m) des Rift Valley, Central, Eastern, Western Province und Nyanza ist das Risiko im Allgemeinen gering. Chloroquin- und Sulfadoxin/Pyrimethamin-Resistenz der vorherrschenden gefährlicheren Form Plasmodium falciparium (Malaria tropica), die zu 99 % auftritt, wurden gemeldet. Eine Vorbeugung mit Medikamenten wird für die Reiseregionen unterhalb von 2.500 m Höhe einschließlich der Städten empfohlen.
[4] Größtes Infektionsrisiko stellen Darminfektionen dar. Die für alle tropischen Länder geltenden Hygieneregeln (z. B. Vorsicht bei Genuss von Nahrungsmitteln und Leitungswasser) sollten sorgfältig beachtet werden. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Unpasteurisierte Milch sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch sollten nicht konsumiert werden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden. Vor dem Verzehr von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird gewarnt.
Nach Verzehr größerer Mengen von Mais sind in der Zentralprovinz zahlreiche Einwohner erkrankt, einige verstorben. Das Gift Aflatoxin, das beim Erhitzen nicht zerstört wird, stammt aus Schimmelpilzen, die sich unter ungünstigen Bedingungen auf dem Getreide bilden. In der Region, in der sich mehrere Nationalparks befinden, sollte vorübergehend auf Maisgerichte verzichtet werden.
Auch auf einen konsequenten Insektenschutz sollte geachtet werden, um Infektionskrankheiten und Durchfälle zu vermeiden.
[5] Eine Impfung gegen Poliomyelitis wird empfohlen, bei Langzeitaufenthalt auch gegen Typhus.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Bilharziose-Erreger können in manchen Teichen und Flüssen (Victoriasee!) landesweit vorkommen, das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Landesweit besteht das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Chikungunya-Fieber kommt in Kenia vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.
Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt besonders an den Küstengebieten vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz und bei Langzeitaufenthalt eine Impfung gegen Dengue-Fieber.
Ebenfalls landesweit tritt die durch Insekten verursachte Filariose auf. Reisende reduzieren die Übertragungsgefahr, wenn sie einen wirksamen Insektenschutz benutzen.
Fleckfieber tritt landesweit auf. Das Fieber wird durch Kleiderläuse ausgelöst. Um sich zu schützen sollte man regelmäßige Körper- und Kleiderhygiene betreiben. Nur in seltenen Fällen sollte eine Impfung erwogen werden.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
HIV/Aids ist weit verbreitet und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose sowie die ebenfalls durch Mücken übertragene Krankheit Kala Azar kommen in den halbtrockenen Gebieten im Norden und Osten vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Örtliche Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis (so genannte "epidemischen Hirnhautentzündung") wurden in der Vergangenheit aus dem Nordwesten der Rift-Valley-Provinz mit Schwerpunkt im West Pokot-Distrikt unmittelbar an der ugandischen Grenze gemeldet. Wie Uganda gehört auch Kenia zum endemischen Meningitis-Gürtel, in dem besonders während extremer Trockenheit mit einem höheren Krankheitsaufkommen gerechnet werden muss. Für Risiko-Reisende bzw. bei besonderer Exposition oder Langzeitaufenthalt ist Impfschutz empfohlen.
Es besteht im Westen, vor allem im Lambabwe-Tal die Infektionsgefahr mit der Schlafkrankheit (afrikanische Trypanosomiasis). Es werden sorgfältige Insektenschutzmaßnahmen empfohlen.
Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Landesweit und ganzjährig besteht die Gefahr des Zeckenbiss-Fiebers. Schutzmaßnahmen sind hautbedeckende Kleidung und Insektenschutzmittel.
1 Kenia-Schilling = 100 Cents. Währungskürzel: KSh, KES (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 500, 200, 100 und 50 KSh im Umlauf; Münzen im Wert von 20, 10, 5 und 1 KSh. Es gibt auch eine 40-Schilling-Münze, die allerdings selten vorkommt.
Achtung: Die Banknoten im Wert von 1.000 Kenia-Schilling wurden zum 1. Oktober 2019 aus dem Umlauf genommen. Sie verloren zu diesem Datum ihren Wert und können bei den Banken nicht umgetauscht werden.
American Express, Mastercard, Diners Club und Visa werden in Hotels, Reisebüros, von Veranstaltern von Safaritouren und in Restaurants häufig angenommen. An zahlreichen Bankautomaten, die in Städten zunehmend auch an Tankstellen zu finden sind, kann man Bargeld mit Kreditkarte (vor allem mit Visa) abheben. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks werden in der Regel in Kenia nicht akzeptiert.
Mo-Fr 09.00-15.00 Uhr. Einige Banken haben auch samstags von 09.00-11.00 Uhr geöffnet. Viele Niederlassungen haben inzwischen Geldautomaten, die rund um die Uhr zugänglich sind. Nationale und internationale Banken haben Niederlassungen in den meisten größeren Städten.
Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist bis zu einem Betrag im Gegenwert von 10.000 US$ erlaubt. Die Ein- und Ausfuhr von Fremdwährung ist unbeschränkt.
In allen größeren Banken, in Geldwechselstuben und in autorisierten Hotels möglich. Vorsicht vor Schwarzhändlern. Bei den Flughafenbanken am Jomo Kenyatta International Flughafen (Nairobi) und am Moi International Flughafen kann 24 Stunden täglich Geld gewechselt werden. Geldumtausch muss jedesmal auf dem Devisenformular bestätigt werden; Devisenvergehen werden empfindlich bestraft. Es sollte derzeit möglichst vermieden werden, am internationalen Flughafen von Nairobi (NBO) Geld zu wechseln, denn kriminelle Banden beobachten oft Reisende im Flughafen und verfolgen sie, wenn sie offensichtlich Wertgegenstände und Bargeld bei sich tragen.
Kisuaheli und Englisch; daneben werden über 30 afrikanische Sprachen gesprochen, u. a. Kikuyu, Luo und Massai.
(a) Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.
Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.
Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.
Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.
Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
(b) Fällt ein Feiertag auf einen Sonntag, wird er am darauf folgenden Montag begangen.
Folgende Artikel können zollfrei nach Kenia eingeführt werden (Personen ab 18 J.):
250 g Tabakprodukte (Zigaretten, Zigarren, Zigarillos, Tabak, Schnupftabak);
1 l Spirituosen oder 2 l Wein;
1 l Parfüm und Eau de Toilette (in der Gesamtmenge muss Parfüm mehr als ein Viertel ausmachen).
Geschenke und persönliche Gegenstände, die den Gegenwert von 500 US$ nicht übersteigen dürfen.
Die Deklaration von Wertgegenständen ist empfehlenswert.
Falschgeld, Betäubungsmittel, gebrauchte Reifen, Schusswaffen und Munition (nur mit polizeilicher Genehmigung), CS-Gas und Pfefferspray, Drogen, pornografisches Material, Spielzeugwaffen und unechte Waffen, Obst, Pflanzen und Pflanzensamen.
Gold, Diamanten. Die Ausfuhr von Tierhäuten und anderen Jagdtrophäen ist ohne Genehmigung der kenianischen Regierungsbehörde verboten.
Weitere Informationen sind vom kenianischen Zoll erhältlich.
Die Landesvorwahl von Kenia ist 00254.
Öffentliche Telefonzellen stehen in Kenia nicht mehr zur Verfügung.
GSM 1800 / 900, 3G (2100) und 4G (LTE). Der Sende- und Empfangsbereich umfasst von entlegenen Gebieten im Nordosten des Landes abgesehen ganz Kenia. Netzbetreiber sind u.a. Telkom, Airtel und Safaricom. Internationale Roaming-Verträge bestehen. Ggf. lohnt sich der Erwerb einer kenianischen Prepaid-SIM-Karte.
Internetanbieter ist u.a. Telkom. In Mombasa, in Nairobi und in anderen größeren Städten gibt es Internetcafés. WLAN steht in größeren Städten, in Hotels und in Luxusjagdhütten zur Verfügung.
Die Website der kenianischen Post bietet eine Suchfunktion für Postämter. Briefkästen sind rot. Briefmarken sind außer auf Postämtern auch bei Schreibwarenhändlern, in Souvenirgeschäften und in Hotels erhältlich. Postsendungen nach Europa sind bis zu vier Tage unterwegs, die Beförderung ist im Allgemeinen zuverlässig. Die Postämter sind Mo-Fr 08.00-17.00 Uhr sowie Sa 09.00-12.00 Uhr geöffnet.
Zahlreiche deutschsprachige Radiosender lassen sich in Kenia über das Internet empfangen.
In der Bishara Street in Nairobi und in Mombasa sowie auf den Märkten kann man Khanga-, Kitenge- und Kikoi-Kleidung kaufen. In einer besonders guten Kooperative in Machakos sind naturgefärbte Kiondos-Taschen mit starken Lederriemen erhältlich. Schöne Souvenirs sind auch Holzschnitzereien, Batikarbeiten, Perlenschmuck und Steinarbeiten. Der Verkauf von Souvenirs aus Wildhäuten (einschl. Reptilienhäuten und Fellen) ist verboten.
Öffnungszeiten der Geschäfte: Mo-Sa 08.30-12.30 und 14.00-17.30 Uhr.
Einheimisches Rind-, Huhn-, Lamm- und Schweinefleisch ist außerordentlich gut. Je nach Jahreszeit werden auch Forellen, Nilbarsche, Hummer, Garnelen oder Mombasa-Austern angeboten. Einige Lodges der Wildparks servieren Wild, einschl. Büffelsteak, das in einheimischem Likör mariniert und mit Beeren und oft mit wildem Honig und Sahne garniert wird. Hauptnahrungsmittel der meisten Kenianer sind Mais, auch Maismehl, und Bohnen. In den kleinen Hotelis sind Chai (Tee, der mit Milch und Zucker gekocht wird) und Mandazi (Fettgebackenes) sehr beliebt. In Nairobi und Mombasa findet man eine große Auswahl an Restaurants, in den kleineren Städten gibt es Restaurants vor allem in den Hotels.
Getränke: Einheimisches Bier (Tusker und White Cap) und in Flaschen abgefülltes Sodawasser kann man im ganzen Land kaufen. Kenya Cane (Zuckerrohrschnaps) und Kenya Gold (ein Kaffeelikör) sind weitere alkoholische Spezialitäten. Das traditionelle Bier Uki wird mit Honig gebraut.
Protestanten (45%), Katholiken (33%), Muslime (10%), Naturreligionen (10%) sowie Minderheiten von Juden und Hindus.
Westeuropäische Bräuche spiegeln im ganzen Land den britischen Einfluss wider. Kenianer sind im Allgemeinen sehr freundlich. Kleidung ist zwanglos, und Alltagskleidung wird außer bei besonderen gesellschaftlichen Anlässen überall akzeptiert.
Rauchen: Landesweit besteht ein öffentliches Rauchverbot.
Trinkgeld: Falls kein Bedienungsgeld verlangt wird, sind 10-15 % angemessen.
Plastiktüten: Der Besitz von Plastiktüten wird mit einer hohen Geldbuße und möglicherweise mit einer Haftstrafe geahndet.
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