Aktuelle Länderinformationen

Klima

Beste Reisezeit

Die beste Reisezeit ist von Oktober bis Mai; von Juni bis September ist es am heißesten. Niederschläge sind selten.

Pass- und Visabestimmungen

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, der Reisepass muss bei der Einreise für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen in den Vereinigten Arabischen Emiraten noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Anmerkung zum Reisepass

Für eine visumfreie Einreise können nur reguläre, biometrische Reisepässe genutzt werden. Die Einreise ist mit dem vorläufigen Reisepass nicht möglich.

Anmerkung zum Sichtvermerk im Reisepass

Narkotika: Auf Drogenbesitz jeglicher Art, sogar in Kleinstmengen von weniger als 0,1 g in Reisegepäck, Kleidung oder am Körper, stehen in langjährige Haftstrafen. Reisende und auch Transitreisende werden an den Flughäfen verstärkt auf Drogen kontrolliert. Selbst der unter Umständen einige Tage zurückliegende Konsum auch weicher Drogen wird durch Bluttests festgestellt und hart bestraft.

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder erhalten bei der Einreise am Flughafen einen gebührenfreien Einreisestempel, der für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen gültig ist sowie für mehrmalige Einreisen in diesem Zeitraum berechtigt (auf Antrag ggf. verlängerbar):

(a) Deutschland, Österreich und andere EU-Länder (Irland (Rep.) für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen);

(b) Schweiz.

Achtung: Staatsangehörige der Türkei müssen vor der Reise ein Visum beantragen.


Kosten

Deutsche, Österreicher und Schweizer erhalten am Flughafen einen kostenlosen Einreisestempel für einen Aufenthalt von 90 Tage, der zu mehrmaligen Einreisen berechtigt und 6 Monate gültig ist.

Nur in Ausnahmefällen werden Visa von der Botschaft ausgestellt.

 

Gültigkeit


Touristenvisum für kurzen Aufenthalt: für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen, einfache Einreise, verlängerbar.

Touristenvisum für kurzen Aufenthalt: Aufenthalt von bis zu 30 Tagen ab der ersten Einreise, mehrfache Einreise, verlängerbar.

Touristenvisum für längeren Aufenthalt: Aufenthalt von bis zu 60 Tagen, einfache Einreise, verlängerbar.

Touristenvisum für längeren Aufenthalt: 60 Tage Aufenthalt ab der ersten Einreise, mehrfache Einreise, verlängerbar.

96-Stunden-Visum: 14 Tage gültig, für einen max. Aufenthalt von 4 Tagen, nicht verlängerbar.

UAE Arbeits- und Aufenthaltsvisum in den Free Zones: max. 2 Jahre Aufenthalt. 

Grünes Visum: 5 Jahre gültig, für Freiberufler, Fachkräfte sowie Investoren und Partner. Diese können ohne einen Arbeitgeber mit Sitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten als Sponsor arbeiten. Inhaber eines grünen Visums können hingegen selbst als Sponsoren für Verwandte ersten Grades eintreten.

Visum für Arbeitssuchende: 60 Tage Aufenthalt.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die mit dem nächsten Anschluss innerhalb von 12 Stunden weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Dauert der Transit-Aufenthalt mindestens 8 Stunden und max. 96 Stunden, kann bei der Ankunft ein 96-Stunden-Visum beantragt werden, wenn der Flug nach Europa, in die USA, nach Afrika oder Asien geht. Mit diesem Visum darf der Flughafen verlassen werden. Weitere Informationen sind von der transportierenden Fluggesellschaft erhältlich.

Die konsularischen Vertretungen erteilen Visa nur im Ausnahmefall. Das Visum wird in der Regel online oder mit Hilfe eines Sponsors erteilt. Den Online-Service bieten u.a. autorisierte Fluggesellschaften wie Emirates, das Innenministerium der Vereinigten Arabischen Emirate und autorisierte Agenturen. Das Visum kann auch über einen Sponsor beantragt werden. Sponsor kann ein Verwandter mit Wohnsitz in den VAE oder ein Hotel, ein Reiseveranstalter oder ein Unternehmen sein. Visa müssen rechzeitig (mindestens 1-2 Wochen je nach Aufenthaltsdauer) vom Hotel (mind. 4 Sterne empfohlen)/ Reiseveranstalter bzw. von einem Einwohner der Vereinigten Arabischen Emirate beim Einwanderungsamt beantragt werden. Geschäftsvisa werden nur auf eine Einladung hin erteilt. Auskunft erteilt die zuständige konsularische Vertretung.
 

Antrag erforderlich

(a) 2 Antragsformulare.
(b) 2 Passfotos.
(c) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.
(d) Gebühr.
(e) Fax oder Schreiben des Gastgebers in den Vereinigten Arabischen Emiraten, das direkt an die Botschaft geschickt werden muss.
(f) Ggf. Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(g) Ggf. bestätigte Hotelbuchung und ein bestätigtes Rückreiseticket.

(i) Geburtsurkunde für Reisende unter 21 Jahren.

Geschäftsvisum zusätzlich:
(h) Firmenschreiben.

Bei postalischer Anforderung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen. U. U. sind weitere Unterlagen erforderlich.

Unterlagen für ein Visum bei der Einreise
(a) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.
(b) bestätigte Rück-/Weiterreisetickets.

(c) 2 ausgefüllte Antragsformulare.

(d) 2 aktuelle Passfotos.

(e) Visumgebühr.

(f) ggf. Hotelbuchung.

Temporärer Wohnsitz

Inhaber eines Arbeitsvisums oder einer Aufenthaltsgenehmigung haben nach deren Aufhebung in der Regel eine 6-monatige Frist, um entweder ein neues Visum zu beantragen oder um die Vereinigten Arabischen Emirate zu verlassen. In der Praxis wird jedoch in das Aufhebungsdokument eine individuelle Frist eingetragen, die unbedingt eingehalten werden muss.

Bearbeitungsdauer

Botschaftsvisum:

3-5 Tage. Es wird empfohlen, den Antrag rechtzeitig zu stellen, frühestens aber 4 Wochen vor der Abreise.

Aufenthaltsverlängerung

Es besteht die Möglichkeit, das 30-tägige kostenlose Visum gegen eine Gebühr von 850 Dh beim Immigrationsamt um weitere 30 Tage zu verlängern.

Das Touristenvisum für 30 Tage kann ebenfalls verlängert werden.

 

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Minderjährige oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wurde am 1.1.2024 durch einen elektronischen Reisepass für Minderjährige ersetzt; Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden) oder eigener Reisepass (ausdrücklich empfohlen besonders für langfristige, nichttouristische Aufenthalte), muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Minderjährige unter 18 Jahren müssen in Begleitung eines volljährigen Sorgeberechtigten sein, um einreisen zu können. Visumpflichtige Reisende müssen mindestens 18 Jahre sein, um ein Visum für eine durch einen Sorgeberechtigten unbegleitete Reise beantragen zu können. Minderjährige Reisende, die einen anderen Nachnamen als der mitreisende Sorgeberechtigte tragen, müssen bei der Einreise eine Geburtsurkunde mit sich führen. Für alleinreisende Jugendliche unter 21 Jahren ist der Hotel Check-In oftmals untersagt. Einzelheiten sollten vor der Reise mit dem jeweiligen Hotel abgeklärt werden.

Einreisebeschränkungen

Personen, die nicht sowohl einen Vornamen als auch einen Nachnamen haben, sondern entweder nur einen Vornamen oder nur einen Nachnamen haben, wird die Einreise in die Vereinigten Arabischen Emirate verweigert.

Einreise mit Haustieren

Für Katzen, Hunde (müssen mindestens 16 Wochen alt sein) und Vögel wird ein tierärztliches Gesundheitszeugnis benötigt. Hunde und Katzen müssen außerdem mit einem implantierten Microchip versehen und gegen Tollwut geimpft worden sein. Nur Blindenhunde sind mit Genehmigung und unter strikten Auflagen im Passagierraum eines Flugzeugs erlaubt.

In allen Fällen muss jedoch eine vorherige Bewilligung vom Ministerium für Klimawandel und Umwelt eingeholt werden (Ministry of Climate Change and Environment).

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, der Reisepass muss bei der Einreise für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen in den Vereinigten Arabischen Emiraten noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder erhalten bei der Einreise am Flughafen einen gebührenfreien Einreisestempel, der für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen gültig ist sowie für mehrmalige Einreisen in diesem Zeitraum berechtigt (auf Antrag ggf. verlängerbar):

(a) Deutschland, Österreich und andere EU-Länder (Irland (Rep.) für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen);

(b) Schweiz.

Achtung: Staatsangehörige der Türkei müssen vor der Reise ein Visum beantragen.


Einreise- & Sicherheitshinweise

Überblick

Stand - Fri, 04 Oct 2024 14:00:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Fri, 04 Oct 2024 14:13:01 +0200)

Letzte Änderungen: 

Einreise und Zoll - Einreisekontrolle und Erfassung biometrischer Daten; Besonderheiten für Deutsche mit Daueraufenthalt in den VAE („residents")
Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.​​​​​​​

Sicherheit

Terrorismus

Die Terrororganisation IS droht seit 2014 mit Anschlägen in Ländern, die mit den USA verbündet sind. Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) sind ein aktives Mitglied der Anti-IS-Koalition.

  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Die innenpolitische Lage ist stabil. Auch wegen der flächendeckenden und weitreichenden polizeilichen Überwachung des öffentlichen Raums ist nicht mit Demonstrationen, Streiks oder ähnlichen öffentlichen Protesten zu rechnen.

  • Meiden Sie dennoch größere Menschenansammlungen.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Die VAE zählen zu den sichersten Ländern der Region mit einer äußerst niedrigen Kriminalitätsrate. Dennoch sind vereinzelt Taschendiebstähle z.B. in großen Einkaufszentren oder bei Großveranstaltungen nicht auszuschließen. Es kann zu vereinzelten Übergriffen auf alleinreisende Frauen und (weibliche) Jugendliche kommen.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen oder im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Lassen Sie als alleinreisende Frau oder Jugendliche bei der Benutzung von Taxis oder bei Spaziergängen nach Einbruch der Dunkelheit besondere Vorsicht walten.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Es herrscht ein meist trockenes, heißes Wüstenklima, in Küstennähe mit hoher Luftfeuchtigkeit im Sommer.

Insbesondere in den Wintermonaten kann es zu starken Regenfällen und Überschwemmungen kommen, die in der Folge zu Schäden in der Infrastruktur und Beeinträchtigungen im Reiseverkehr führen können.

In ausgetrockneten Flusstälern und -betten („Wadi") ist insbesondere in den Wintermonaten vereinzelt mit Sturzfluten zu rechnen.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Achten Sie auf ausreichenden Sonnenschutz und machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen im Wüstenklima vertraut.
  • Verfolgen Sie Wetterberichte und Warnungen, z. B. der NCEMA.
  • Beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland im Fall einer Sturmwarnung.
  • Verlassen Sie Wadis bei Unwetterwarnungen schnellstmöglich.
  • Lassen Sie Ihre Kinder an Stränden nicht unbeaufsichtigt spielen.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Zwischen Ballungszentren verkehren Autobusse; ansonsten gibt es Taxis und Sammeltaxis. Der Zustand der Straßen ist sehr gut.

Für Fehlverhalten im Straßenverkehr werden drastische Strafen verhängt, z.B. wird das Fahrzeug nach Überfahren einer roten Ampel in den Emiraten Abu Dhabi und Dubai konfisziert, und kann nur gegen Zahlung von 50.000 AED freigekauft werden. Die jeweiligen Rechtsvorschriften sind zum Teil nicht in englischer Sprache und nicht vollständig online einsehbar.

Alkohol am Steuer ist strafbar. Es gilt eine Null-Promille-Grenze.

Bei Einreise aus Saudi-Arabien über den Grenzübergang Al-Ghuwaifat Port Station muss das Fahrzeug ausreichenden Versicherungsschutz aufweisen, welcher über die „Shory Aber"-App erworben werden kann.

Führerschein

Für die Mietwagenanmietung bei einem touristischen oder sonstigen Kurzaufenthalt wird der EU-Führerschein grundsätzlich anerkannt. Von Personen mit langfristiger emiratischer Aufenthaltserlaubnis („residency visa") wird ein umgeschriebener emiratischer Führerschein verlangt. In den letzten Jahren sind wenige Fälle bekannt geworden, in denen von Personen mit deutschem EU-Führerschein, aber ohne deutsche Staatsangehörigkeit, ein internationaler Führerschein verlangt wurde. Im Zweifel empfiehlt sich eine vorherige schriftliche Anfrage an den Mietwagenanbieter. Die Mietbedingungen sollten genauestens geprüft werden. Meist muss bei Anmietung eine Kreditkarte (keine Debitkarte) vorgelegt werden.

Besondere Verhaltenshinweise

Die Gebräuche und Gesetze sind durch den Islam und dessen Glaubensinhalte und Wertvorstellungen geprägt.

Frauen unterliegen keinen besonderen Beschränkungen oder Verboten. Ihnen ist das Führen eines Kraftfahrzeuges ebenso erlaubt wie die Bewegung in der Öffentlichkeit, auch ohne männliche Begleitung. Hinsichtlich der Kleidung ist jedoch Zurückhaltung geboten. Schulterfreie Tops und sehr kurze Röcke oder Hosen entsprechen nicht den lokalen Wertvorstellungen und können zu unerwünschter und unangenehmer Aufmerksamkeit führen.

Ramadan

Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Frauen sollten insbesondere während dieser Zeit möglichst dezente, langärmelige Kleidung tragen, Männer auf das Tragen kurzer Freizeitkleidung verzichten.

LGBTIQ

Das Strafrecht ist geprägt durch islamische Moralvorstellungen. Homosexuelle Handlungen sind verboten. Sie werden bei Anzeige auch strafrechtlich geahndet. Transsexuelle Personen sollten insbesondere das Verbot des „Cross-dressing" beachten. Zur Einreise von Personen, deren Geschlecht im Pass nicht mit „M" oder „F" eingetragen ist, siehe „Einreise und Zoll" – „Reisedokumente".

  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.

Rechtliche Besonderheiten

Es gibt in den VAE eine Vielzahl von Rechtsanwaltskanzleien, die zu Rechtsfragen und rechtlichen Besonderheiten beraten.

Offene oder streitige Forderungen aus früheren Geschäftsbeziehungen in den VAE können auch nach langer Zeit bei Einreise oder im Transit zur vorläufigen Festnahme zwecks Begleichung von Altschulden führen.

Rechtliche Auseinandersetzungen und offene Forderungen können zur Verhängung einer Ausreisesperre („travel ban") führen, sodass die betroffene Person für mehrere Monate nicht aus den VAE ausreisen kann. Ausreisesperren können z. B. auch nach dem Zeigen beleidigender Gesten, verbaler Auseinandersetzungen, kritischer Online-/Restaurant- oder anderer Bewertungen und bei Kritik an den VAE selbst verhängt werden. Die Aufgabe einer Anzeige bei der Polizei kann auch für die Person, die die Anzeige aufgibt, zur Ausreisesperre führen. Diese wird regelmäßig erst dann aufgehoben, wenn der Sachverhalt aus Sicht der emiratischen Behörden geklärt ist oder die Anzeige zurückgezogen wurde.

Auf die flächendeckende Videoüberwachung im öffentlichen Raum wird besonders hingewiesen.

Weitere Hinweise zu Problemen bei der Ausreise aus den VAE (hier: unter Nutzung bestimmter Reisedokumente), siehe Einreise und Zoll – Reisedokumente.

Das Fotografieren und Filmen (auch mit Mobiltelefon oder Smartphone) zumindest von folgenden Einrichtungen ist streng verboten: militärische Anlagen, Häfen, Flughäfen, Herrscherpaläste, öffentliche Gebäude, Botschaftsgebäude, Industrieanlagen, Erdöl-/Erdgasanlagen und Brücken. Die nicht immer klar erkennbaren Fotografier- und Filmverbote werden von den Behörden konsequent geahndet. Bei Zuwiderhandlung drohen Beschlagnahme der Aufnahmegeräte, Geld- und Freiheitsstrafen, Ausreisesperren (s.o.) und/oder Ausweisung.

Die Verbreitung, Veröffentlichung und Speicherung von Fotos, Informationen, elektronischen Fotos, Kommentaren, Szenen, Neuigkeiten u.a. ohne Einverständnis der betroffenen Personen kann eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte bedeuten und mit Geldstrafen bis zu 500.000 AED und Haftstrafen bis zu sechs Monaten geahndet werden.
Die Nutzung von VPN (Virtual Private Network) Software steht unter Strafe, wenn die Software im Zusammenhang mit anderen Rechtsverstößen zum Einsatz kam (z.B. Nutzung illegaler Webseiten oder Download urheberrechtlich geschützter Inhalte).

Alkoholkonsum und Trunkenheit in der Öffentlichkeit sind ein Straftatbestand. Alkohol wird nur in lizensierten Geschäften, Hotels, Restaurants und Bars angeboten. Im Emirat Sharjah herrscht ein totales Alkoholverbot.

Auf Drogenbesitz auch in Kleinstmengen und Drogenkonsum (dazu gehört auch Medikamentenmissbrauch) stehen drakonische Strafen. Als Droge werden z.B. auch CBD-Öl oder Nahrungsmittel mit Hanfgeschmack gewertet. Im Rahmen von Strafverfahren wird selbst der u.U. einige Tage zurückliegende (auch vor der Einreise erfolgte) Konsum auch weicher Drogen durch Bluttests festgestellt und bestraft. Für Drogenhandel kann die Todesstrafe verhängt werden. Zur Einfuhr von Medikamenten siehe auch Einreise und Zoll – Einfuhrbestimmungen – Medikamente.

Offene oder streitige Forderungen aus früheren Geschäftsbeziehungen in den VAE können auch nach langer Zeit bei Einreise oder im Transit zur vorläufigen Festnahme zwecks Begleichung von Altschulden führen.

Das Strafrecht ist geprägt durch islamische Moralvorstellungen. Prostitution ist strafbar. Der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit und sog. „Cross-dressing" sind verboten und können bei Anzeige auch strafrechtlich geahndet werden. Seit November 2020 steht das Zusammenleben nicht verheirateter Personen verschiedenen Geschlechts in den VAE nicht mehr unter Strafe.

Außereheliche Schwangerschaften können aber, wenn sie offiziellen Stellen bekannt werden (z.B. bei ärztlicher Behandlung oder bei Anzeige), ebenfalls zu strafrechtlicher Verfolgung der Mutter und auch des biologischen Vaters führen. Ledige Schwangere, auch wenn sie kurz vor der Eheschließung stehen, sollten sich vor einer Reise in die VAE dieser Risiken bewusst sein. Die Anerkennung des Kindes durch den Vater und die anschließende Registrierung des Kindes bewirken jedoch Straffreiheit. In den letzten Jahren sind keine Fälle vollzogener Strafen mehr bekannt geworden, die Ausstellung von Geburtsurkunden (insbesondere bei muslimischer Mutter und nicht angegebenem Vater) und Aufenthaltserlaubnissen („residency visas") ist in diesen Fällen jedoch häufig mit administrativen Schwierigkeiten verbunden, sodass sich z. B. der Abschluss von Krankenversicherungen und die Erstattung der lokalen hohen Behandlungskosten verzögern können.

Die Teilnahme an einer öffentlichen Versammlung, die als die öffentliche Sicherheit gefährdend bewertet wird, ist mit einer Haftstrafe von mindestens einem Jahr und einer Geldstrafe von mindestens 100.000 AED (ca. 25.000 EUR) strafbewehrt. Sofern strafverschärfende Merkmale hinzukommen, erhöht sich das Strafmaß; so z. B. bei Vermummung mit dem Ziel der Begehung einer Straftat auf mindestens drei Jahre Haft und Geldstrafe von maximal 200.000 AED (ca. 50.000 EUR), bei Randalieren/Sachbeschädigung auf mindestens fünf Jahre Haft und bei Tragen einer Waffe auf mindestens zehn Jahre Haft. Die Verhöhnung, Beleidigung oder Schädigung des Rufs oder des Ansehens des Staates oder seiner Gründer kann mit bis zu fünf Jahren Haft und der Zahlung von bis zu 500.000 AED (ca. 125.000 EUR) bestraft werden.

In Deutschland unbedenkliche Äußerungen zu Religionsfragen können in den VAE als Beleidigung des Islam oder des Propheten strafrechtlich verfolgt und mit Geld-, evtl. sogar Freiheitsstrafen geahndet werden. Es gilt zudem ein Verbot der Missionierung und Bekehrung muslimischer Personen.

Im Emirat Fujairah besteht vor Bergausflügen Anmeldepflicht (z.B. via Code am Beginn des Bergpfads). Verstöße hiergegen und gegen andere Regelungen des Bergsports werden mit einer Strafe i.H.v. 50.000 AED geahndet.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Dirham (AED). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kredit- und Debitkarten sind meist problemlos möglich.

  • Für Bankkarten (auch EC-/Giro-Karten genannt) beachten Sie bitte die Hinweise auf der Webseite des Auswärtigen Amts.

Telefonieren

Einige weit verbreitete Kommunikations-Apps können in den VAE nicht zum Telefonieren, sondern nur zum Versenden von Nachrichten und Sprachnachrichten genutzt werden. Alternativen bieten Videokonferenz-Apps oder die kostenpflichtige herkömmliche (Mobil-)Telefonie.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen der Vereinigten Arabischen Emirate sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Nein
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja, nur, wenn nicht verlängert

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Reisedokumente müssen für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Die Grenzbehörden der VAE lassen eine Einreise ohne ausreichend gültigen Reisepass oder Kinderreisepass nicht zu.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.

  • Beantragen Sie rechtzeitig vor Reiseantritt (ggf. im Expressverfahren) einen regulären biometrischen Reisepass.

Seit Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt, bereits vorhandene behalten ihre angegebene Gültigkeit. Nach Einreise in die VAE mit Kinderreisepass und z. B. Verlust desselben kann in den VAE innerhalb weniger Tage nur ein Reiseausweis als Passersatz oder ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Beide ermöglichen Personen mit vorübergehendem Aufenthalt die Ausreise aus den VAE, nicht aber die Wiedereinreise in die VAE (z. B. im Rahmen einer Kreuzfahrt durch mehrere Länder).

Es wird nur die Einreise von Personen gestattet, deren Geschlecht im Pass mit „M" (männlich) oder „F" (weiblich) eingetragen ist. Auch kann die Einreise von Personen, deren Geburtsdatum im Pass z. B. mit „XX.XX." statt Ziffern für Tag und Monat angegeben ist, verweigert werden.

Betroffene Passagiere werden dann wieder an ihren Abflugort zurückgeschickt.

Konsularische Hilfe in Passangelegenheiten durch die deutschen Vertretungen in den VAE ist erst nach der Einreise möglich, d.h. nicht innerhalb des internationalen Transitbereichs.

Einreisekontrolle und Erfassung biometrischer Daten

Bei Ein- und Ausreise erfolgt die Passkontrolle mit Hilfe eines biometrischen Iris-Scans.

An den Flughäfen werden Transitreisende auch auf Drogen kontrolliert. Für den Besitz auch nur geringster Mengen (weniger als 0,1 g) in Reisegepäck, Kleidung oder am Körper drohen langjährige Haftstrafen, siehe Reiseinfos - Rechtliche Besonderheiten.

Deutsche Staatsangehörige, insbesondere arabischer Abstammung, müssen damit rechnen, im Rahmen der Einreisekontrollen durch die emiratischen Sicherheitsbehörden befragt oder im Einzelfall zurückgewiesen zu werden. Rückfragen hierzu müssen unmittelbar mit den zuständigen emiratischen Behörden bzw. Auslandsvertretungen aufgenommen werden.

Besonderheiten für Deutsche mit Daueraufenthalt in den VAE („residents")

Die Ausreise aus den VAE mit Reiseausweisen als Passersatz oder vorläufigen Reisepässen ist für Inhaber emiratischer Aufenthaltstitel („residency visas" und „Emirates IDs") nur nach vorheriger Aufhebung der emiratischen Aufenthaltstitel durch die zuständige Behörde („Immigration" (General Directorate of Residency and Foreigners Affairs) des jeweiligen Emirats) möglich. Dies kann nicht am Flughafen erfolgen; die Bearbeitungsdauer beträgt mindestens 24 Stunden. Um dies zu vermeiden, müssen Inhaber emiratischer Aufenthaltstitel mit biometrischen Reisepässen ausreisen.

Während der Verlängerung ihrer emiratischen Aufenthaltserlaubnis ist die Ausreise für Inhaber biometrischer Pässe nur möglich, wenn sie den Verzicht auf ihren Aufenthaltstitel den Behörden gegenüber erklärt und die Behörden den Verzicht bestätigt haben.

Flughafentransit

Der Transit über den Dubai International Airport (DXB) und Abu Dhabi International Airport (AUH) ist auch mit einem gültigen Reiseausweis zur Rückkehr als Passersatz möglich, sofern der internationale Transitbereich des jeweiligen Flughafens nicht verlassen (nicht eingereist) wird. Siehe oben (Besonderheiten für Deutsche mit Daueraufenthalt in den VAE („residents")

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die VAE zu touristischen, geschäftlichen (ohne Arbeitsaufnahme) oder zu Besuchszwecken für die Dauer von höchstens 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen kein Visum.
Ihnen ist es nicht erlaubt, in den VAE entgeltlich oder unentgeltlich zu arbeiten. Die Behörden können den Aufenthalt über 90 Tage hinaus verlängern.

Wenn ein nicht-touristischer Aufenthalt in den VAE angestrebt wird, sollten die aktuellen Einreisebestimmungen rechtzeitig vor der Ausreise bei den Auslandsvertretungen der VAE in Deutschland erfragt werden.

Bei Überschreiten des erlaubten Aufenthaltszeitraums drohen je nach Länge des illegalen Aufenthalts empfindliche Geldstrafen und die Ausweisung. Bei längerer Überschreitung ist eine Inhaftierung nicht ausgeschlossen

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

  • Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Landes- oder Fremdwährung ist bis zu einem Gegenwert von 100.000 AED uneingeschränkt möglich. Reisende, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können bis zu vier Liter Alkoholika oder zwei Kartons Bier (à 24 Flaschen/Dosen à maximal 355 ml) sowie bis zu 400 Zigaretten (Wert maximal 2.000 AED) oder andere Tabakwaren im Wert von maximal 3.000 AED einführen.

Die Einfuhr von Waffen, Drogen, Falschgeld und pornographischen Artikeln wird streng bestraft.
Bereits freizügige Titelseiten von Journalen können als Pornografie ausgelegt werden.
Mitgeführte Datenträger wie Smartphones, Tablets oder USB-Sticks werden ggf. überprüft.

Medikamente

Die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ist ohne ärztliche Verschreibung verboten. CBD-Öl und Nahrungsmittel mit Hanfgeschmack werden z.B. als Drogen behandelt. Zum Vorgehen emiratischer Behörden bei Einstufung bestimmter Medikamente als Drogen siehe auch unter Reiseinfos – Rechtliche Besonderheiten.

Ausführliche Informationen bietet das emiratische Gesundheitsministerium. Für Medikamente, die Betäubungsmittel und psychotropische Wirkstoffe enthalten oder aus anderen Gründen besonderer Kontrolle durch die VAE-Behörden unterliegen (vgl. dortige Liste), kann dort online eine Einfuhrerlaubnis beantragt werden. Dort sind auch Richtlinien für die Einfuhr von Medikamenten eingestellt. In Zweifelsfällen oder bei Problemen mit dem Online-Antrag wird empfohlen, sich vor einer Reise in die Emirate bei den Auslandsvertretungen der VAE in Deutschland zu erkundigen.

Informationen zu Einfuhrbestimmungen und Listen erlaubter und unerlaubter Güter sind beim Dubai Customs Services abrufbar.

Heimtiere

Für Auskünfte zur Einfuhr von Heimtieren sollten die Auslandsvertretungen der VAE in Deutschland kontaktiert werden. Grundsätzlich wird der Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung verlangt, und das Tier muss über einen Mikrochip identifiziert werden können.

Gesundheit

Impfschutz

Pflichtimpfungen:

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets ist für alle Personen ab dem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.

Reiseimpfungen:

Es ist eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Denguefieber, Hepatitis B und bei sehr einfachem Reisestil und engem Kontakt zur Bevölkerung Typhus angeraten.

Standardimpfungen:

Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des RKI auf aktuellem Stand befinden.

 

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in den Vereinigten Arabischen Emiraten ist insgesamt mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar.

  • Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
  • Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
  • Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab.

Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen

In den Jahren 2018 und 2019 wurde erstmalig die durch Mücken übertragenen Erkrankung Denguefieber nachgewiesen. Im Verlauf wurden Erkrankungen im Zusammenhang mit niederschlagsreichen Episoden gemeldet.

  • Schützen Sie insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung, siehe Schutz vor Insekten.
  • Es gibt eine Impfung gegen Denguefieber. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.

Die in den Vereinigten Arabischen Emiraten selten vorkommende Erkrankung Krim-Kongo-Fieber wird durch Zecken übertragen.

  • Schützen Sie sich bei naturnahen Aufenthalten im Freien vor Zecken. Suchen Sie Ihren Körper nach dem Aufenthalt im Freien sorgfältig ab.

Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene

Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E) und selten auch Typhus können auch Reisende betreffen.

  • Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A- und Typhus-Impfung beraten.

Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen

HIV-Infektionen, Mpox und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B und C) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.

Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen

MERS wird nach derzeitigem Wissensstand über Kamele oder Konsum roher Kamelmilch übertragen. In einigen Regionen kommen Giftschlangen vor.

  • Sollten Sie von einer Giftschlange gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung. Gegengifte sind nur begrenzt erhältlich. Beachten Sie bei Schlangenbissen die Hinweise zu Schlangenbissen.

Weitere Gesundheitsgefahren

Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung in Folge deutlicher Feinstaubbelastungen zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.

  • Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index sowie die App IQAir.

Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.

  • Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.

Reisen ans Meer in Verbindung mit Schwimmen und Wassersport können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen.

  • Beachten Sie Warnungen lokaler Behörden.
  • Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden.
  • Machen Sie sich vor einem Tauchurlaub mit den grundlegenden Gefahren des Sporttauchens vertraut und lassen Sie sich vor Reiseantritt tauchmedizinisch beraten und untersuchen. Beachten Sie unsere Informationen zum Tauchen.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Weitere Informationen
Allgemeines

Offizieller Name des Staates

Vereinigte Arabische Emirate (VAE)

Hauptstadt

Abu Dhabi.

Geographie

Die Emirate grenzen im Norden an den Persischen Golf und die Musandam-Halbinsel (Enklave von Oman), im Osten an Oman, im Westen an Saudi-Arabien und im Nordwesten an Katar. Der Staat besteht aus einem Bündnis von sieben Scheichtümern. Abu Dhabi ist das größte Emirat; die anderen Scheichtümer sind als die »Nordstaaten« bekannt. Diese sind Dubai, Sharjah, Ajman, Fujairah, Umm al-Qaiwain und Ras al-Khaimah. Das Land ist bergig und besteht überwiegend aus Wüste. Abu Dhabi ist flach, sandig, und innerhalb der Grenzen befindet sich die Buraimi-Oase. Dubai hat einen tiefen, 16 km langen Meeresarm, der dem Gebiet den Beinamen »Venedig des Golfs« einbrachte. Sharjah hat einen Tiefseehafen in Khor Fakkan an der Piratenküste, der den Indischen Ozean überblickt. Ras al-Khaimah ist das viertgrößte Emirat. Fujairah ist eines der drei kleineren Scheichtümer, liegt an der Batinah-Küste und hat landwirtschaftlich nutzbare Gebiete. Ajman und Umm al-Qaiwain haben sich aus ehemaligen Fischerdörfern an der Küste entwickelt.

Regierung

Föderale konstitutionelle Monarchie. Föderation von sieben autonomen Emiraten seit 1971. Provisorische Verfassung von 1971, permanent seit 1996. Der Islam ist Staatsreligion. Die höchste Gewalt liegt beim Obersten Rat der Scheichs, der von den sieben Emiren gebildet wird und das Staatsoberhaupt bestimmt. Alle Entscheidungen müssen von mindestens fünf Herrschern befürwortet werden, einschl. Dubai und Abu Dhabi. Die Nationalversammlung (Majlis al-Ittihad al-Watani) mit 40 ernannten Mitgliedern hat ausschließlich beratende Funktion. Politische Parteien sind nicht zugelassen. Unabhängigkeit seit 1971 (von Großbritannien).

Staatsoberhaupt

Scheich Khalifa ibn Zaid Al Nahayan (Emir von Abu Dhabi), seit Mai 2022.

Regierungschef

Scheich Muhammad bin Rashid Al Maktum (Emir von Dubai), seit Januar 2006.

Elektrizität

220 V, 50 Hz. Dreipolige Stecker sind weit verbreitet. Ein Adapter wird empfohlen.

Übersicht

Mit ihren künstlichen Inseln, opulenten Hotels und Gebäuden mit starkem Wiedererkennungswert sind die Vereinigten Arabischen Emirate schon immer eine Aufmerksamkeit erregende Reisedestination gewesen, die Besuchern eine faszinierende Mischung aus islamischer Kultur und Modernität bieten.

In den vergangenen Jahrzehnten hat die Welt wie gebannt zugesehen, wie Emiratsmilliardäre ein Ausnahmeprojekt nach dem anderen bauten, zu denen z. B. das an ein Segel erinnernde Burj al-Arab gehört.

Lange Zeit erschien es, als ob nichts die rasante Entwicklung des Staates am Persischen Golf aufhalten würde, bis die letzte Weltwirtschaftskrise auch hier zu spüren war, unter der vor allem Dubai litt. Die Hauptstadt Abu Dhabi blieb weitgehend verschont und entwickelt sich mehr und mehr zur Kulturhauptstadt der Vereinigten Arabischen Emirate.

Die Krise hat zwar viele internationale Märkte beeinträchtigt, das bedeutet aber auch, dass jetzt der ideale Moment ist, die Emirate zu besuchen und ihre menschenleeren Wüsten kennen zu lernen, sich in Luxus- und Wellness-Hotels verwöhnen zu lassen, die Kreditkarte in einer Designerboutique zu benutzen oder in einem Gourmetrestaurant elegant zu speisen.

Neben dem zugegebenermaßen prächtigen Abu Dhabi oder Dubai sind aber auch die anderen Emirate sehenswert, zum Beispiel das an der Küste gelegene Fujairah, in dem man erstklassige Schnorchel- und Tauchbedingungen vorfindet, oder Ras-al-Khamiah mit seinen ausgezeichneten Geländepisten und Wanderrouten im wilden Hadschar-Gebirge.

 

Anreise

Anreise mit dem Flugzeug

Die staatliche Fluggesellschaft Etihad Airways (EY) fliegt nonstop ab München, Frankfurt/M. und Zürich nach Abu Dhabi.

Etihad Holidays fliegt ab Nürnberg nach Abu Dhabi.

Emirates (EK) fliegt ab Frankfurt/M., Hamburg, München, Düsseldorf, Wien und Zürich nach Dubai.

Gulf Air (GF) operiert weltweit und fliegt nonstop von Frankfurt/M. nach Bahrain.

Qatar Airways (QR) fliegen nonstop von München nach Doha, Qatar.

Lufthansa (LH) verbindet mit Direktflügen Frankfurt/M. mit Abu Dhabi und Dubai sowie München mit Abu Dhabi.

Swiss (LX) bietet Direktflüge von Zürich nach Abu Dhabi und Dubai an.

Flydubai (FZ) verbindet Salzburg und Basel/Mulhouse/Freiburg mit Dubai.

Eurowings fliegt ab Berlin und Stuttgart nach Dubai.

Air Arabia (G9) verbindet Wien mit Sharjah.

Zahlreiche weitere Fluggesellschaften fliegen nonstop Dubai und andere Destinationen in den Vereinigten Arabischen Emiraten an.

Flugzeiten

Frankfurt - Abu Dhabi: 6 Std. 20 Min.; Wien - Dubai: 5 Std. 35 Min.; Zürich - Dubai: 6 Std. 10 Min.

Ausreisegebühr

Dubai Flughafen: Passenger Service Charge: 75 AED bzw. 18 €; Passenger Security & Safety Charge: 1 €; Passenger Facility Surcharge: 9 €.

Abu Dhabi: Airport Service Fee: 35 AED bzw 9 € für jeden abfliegenden Passagier und für jeden Transitpassagier. Ausgenommen sind Transitpassagiere, die mit der gleichen Flugnummer weiterfliegen.

Andere Emirate: Flughafengebühr: 30 AED bzw. 7 € pro Passagier.

 

Anreise mit dem Pkw

Gute Straßenverbindungen in die Vereinigten Arabischen Emirate von Saudi-Arabien und Oman. Über die Transarabische Autobahn gelangt man auf dem Landweg von Europa aus in die Vereinigten Arabischen Emirate.

Fernbus:
 SAPTCO bietet u.a. Busverbindungen zwischen Dubai und Saudi Arabien, Bahrain und Kuwait an. Busse verkehren auch zwischen Abu Dhabi und Maskat (Oman) via Dubai.

Maut: Dubai hat mautpflichtige Straßen und Brücken. Die Maut wird elektronisch über einen Aufkleber an der Windschutzscheibe mit einem Chip erfasst.

Unterlagen: Der nationale EU-Führerschein ist für touristische Kurzaufenthalte ausreichend. Es ist jedoch bisher in einigen Fällen vorgekommen, dass Führerscheininhaber, deren Nationalität von dem Land abweicht, das ihren Führerschein ausgestellt hat, zusätzlich einen Internationalen Führerschein vorlegen mussten. Personen, die einen Mietwagen leihen wollen und über eine langristige emiratische Aufenthaltserlaubnis verfügen, benötigen einen emiratischen Führerschein. 

 

Anreise mit der Bahn

Der Schienenverkehr befindet sich im Aufbau. Es bestehen keine Bahnverbindungen in die Nachbarländer.

 

Anreise mit dem Schiff

Die größten internationalen Häfen sind Jebel Ali, Rashid und Mina Zayed (Abu Dhabi), Khalid (Sharjah), Khor Fakkan in Sharjah, Saqr (Ras al-Khaimah) und Fujairah sowie das Dubai Cruise Terminal.

Die Emirate werden von Kreuzfahrtschiffen angelaufen. Es gibt Passagier- und Frachtverbindungen in die USA, nach Fernost, Australien und Europa.

Kreuzfahrtschiffe

Die Reederei Aida läuft auf ihren Kreuzfahrten Dubai und Abu Dhabi an. Costa hat Dubai und Fujairah im Angebot.

Fähranbieter

Fähren der iranischen Reederei Valfajr Shipping Co. verbinden Sharjah und Bandar-é-Abbas (Iran).

 

Vor Ort unterwegs

Unterwegs mit dem Flugzeug

Innerhalb der Vereinigten Arabischen Emirate gibt es keine Linienflüge. Verschiedene kleine Fluggesellschaften bieten jedoch Charterflüge an.

 

Unterwegs mit dem Auto/dem Bus

In den Vereinigten Arabischen Emiraten gibt es gute, asphaltierte Straßen. Hauptverbindungen bestehen zwischen Abu Dhabi und Dubai, Sharjah und Ras al-Khaimah, Sharjah und Dhaid sowie zwischen Dubai, den Nordstaaten und dem Landesinneren. In Dubai und in Abu Dhabi kommt es zu den Hauptverkehrszeiten häufig zu Staus.

Maut: Dubai hat mautpflichtige Straßen und Brücken. Die Maut (Salik) wird elektronisch über einen Aufkleber auf der Windschutzscheibe mit einem Chip erfasst. Der Aufkleber kann bei der Dubai Roads and Transport Authority (RTA) erworben werden.

Tankstellen sind rund um die Uhr geöffnet.

Rechtsverkehr/Linksverkehr

r

Zustand der Straßen

Die Straßen sind asphaltiert, gut ausgebaut und gewartet.

Staßenklassifizierung

Das Straßensystem umfasst sogenannte

- Emirat- oder E-Straßen: Verbindungsstraßen zwischen den Emiraten, gekennzeichnet mit einem E und einer Nummer (blaues Schild, orange Schrift);

- D-Straßen: Straßen in Dubai Stadt, gekennzeichnet mit einem D und einer Nummer (grünes Schild, gelbe Schrift);

- Haupstraßen: Straßen, die um Gemeinden oder Orte in Städten herumführen, gekennzeichnet mit Namen und einer 3-stelligen Zahl; Straßen in Ortschaften mit Namen und einer 2-stelligen Zahl.

Autovermietung

Die meisten internationalen Mietwagenfirmen haben Vertretungen an den Flughäfen oder in den Hotels. Mietwagen sind mit und ohne Fahrer erhältlich.

Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein (kann je nach Fahrzeugkategorie variieren) und seit mindestens einem Jahr einen Führerschein besitzen. Fahrer unter 25 Jahren bezahlen vor Ort oft eine zusätzliche Gebühr. Im Rahmen von touristischen Kurzzeitaufenthalten ist für das Mieten eines Leihwagens ein EU-Führerschein ausreichend. Es ist jedoch bisher in einigen Fällen vorgekommen, dass Führerscheininhaber, deren Nationalität von dem Land abweicht, das ihren Führerschein ausgestellt hat, zusätzlich einen Internationalen Führerschein vorlegen mussten. Personen, die einen Mietwagen leihen wollen und über eine langristige emiratische Aufenthaltserlaubnis verfügen, benötigen einen emiratischen Führerschein. 

Taxi

Für viele Reisende ist das Taxi die schnellste und bequemste Verbindung zwischen Städten wie Abu Dhabi und Dubai. Sammeltaxis, die Städte verbinden, fahren in Abu Dhabi an der Hauptbushaltestelle los, in Al Ain neben der Bushaltestelle und in Ra's al-Khaimah in der King Faisal Straße.

Fahrrad

In Abu Dhabi gibt es das öffentliche Fahrradverleihsystem ADCB Bikeshare, das von Cyacle auf Yas Island und am Al Raha Beach betrieben wird.

Reisebus

Busdienste, die Städte miteinander verbinden, gibt es nur in Abu Dhabi und Dubai. Regelmäßige Busverbindungen bestehen zwischen Al Ain und Abu Dhabi sowie zwischen Dubai und Hatta.

Vorschriften

Verkehrsbestimmungen:
- Telefonieren während der Fahrt ist nur über eine Freisprechanlage erlaubt.
- Es herrscht Anschnallpflicht.
- Kinder unter 12 Jahren müssen hinten sitzen.
- Promillegrenze: 0,0 ‰.
- Rot markierte Parkplätze sind für Rettungsdienste reserviert.

Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- innerhalb geschlossener Ortschaften: 60-80 km/h (Beschilderung beachten),
- außerhalb geschlossener Ortschaften: 100-120 km/h.

Pannenhilfsdienst

Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (89) 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (89) 76 76 76.

ADAC-Partnerklubs in den Vereinigten Arabischen Emiraten sind die Arabian Automobile Association (AAA), Tel. +971 (4) 257 84 84 sowie der Automobile and Touring Club, Tel. +971 (2) 621 21 75.

Dokumentation

Der nationale EU-Führerschein ist für touristische Kurzaufenthalte ausreichend. Es ist jedoch bisher in einigen Fällen vorgekommen, dass Führerscheininhaber, deren Nationalität von dem Land abweicht, das ihren Führerschein ausgestellt hat, zusätzlich einen Internationalen Führerschein vorlegen mussten. Personen, die einen Mietwagen leihen wollen und über eine langristige emiratische Aufenthaltserlaubnis verfügen, benötigen einen emiratischen Führerschein. 

 

Unterwegs in der Stadt

Das Auto ist das beliebteste Transportmittel in Dubai; dementsprechend dicht ist der Verkehr in der Stadt.

Für den öffentlichen Personennahverkehr ist fast ausschließlich die Verkehrsbehörde Roads and Transport Authority (RTA) verantwortlich. Diese verfügt in Dubai über ein gut ausgebautes Busnetz, mit modernen Fahrzeugen.

Des Weiteren gibt es fahrerlose U-Bahnen; die Rote Linie fährt vom Hafen Jebel Ali nach Rashidiya, zu Hauptverkehrszeiten alle 60 Sekunden. Die Grüne Linie verbindet die Station Etisalat bei Al Qusais mit der Dubai Healthcare City/Jaddaff und hält an Geschäfts- und Verwaltungszentren wie der Airport Free Zone und Naif Souk. Eine Violette Linie, die die beiden Flughäfen entlang der Emirates Road miteinander verbinden soll, ist in Planung.

Über den vorderen Dubai Creek setzen Reisende mit kleinen Holzbooten, sogenannten Abras, über (Fahrtzeit: 10 Minuten), die alle paar Minuten starten.

Mit der aufladbaren Nol Card können Reisende in Dubai verschiedene RTA-Transportmittel, wie U-Bahn und Busse, sowie das kostenpflichtige RTA-Parken bezahlen. Für Studenten, Senioren oder Behinderte gibt es spezielle Tarife. Das Guthaben der Nol Card kann an Ticketautomaten, in RTA-Kundendienstzentren oder online aufgeladen werden.

Nicht in das Tarifsystem der RTA eingebunden ist die Dubai Monorail, die nach The Palm, Jumeirah fährt. Des Weiteren gibt es als Touristenattraktion die Dubai Trolley, eine Straßenbahn im Oldtimerlook.

 

Unterwegs mit dem Schiff

Fracht- und Passagierschiffe laufen alle Küstenhäfen an.

Die Dubai Fähre verkehrt 7 Tage die Woche zwischen Dubai Marina, Al Ghubaiba, Dubai Canal Station, Al Jadaf und Sheikh Zayed Road Station. Es werden sowohl Rundfahrten als auch Fahrten zwischen den Häfen angeboten.

In Abu Dhabi können Rundfahrten auf großen Holzschiffen gebucht werden, mit schönen Blicken auf die Skyline der Stadt.

Fähren verkehren auch zwischen dem Festland und den bewohnten Inseln.

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Die medizinischen Einrichtungen sind zumindest in den Städten sehr gut. Dort gibt es auch deutschsprachige Ärzte. Die medizinische Versorgung ist auf dem Land jedoch nicht mit Europa zu vergleichen. Behandlungen sind teuer.

Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend gekühlt werden. Für die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ist eine ärztliche Verschreibung in englischer Sprachenötig, die den Verwendungszweck und die für die Dauer des Aufenthaltes benötigte Menge bescheinigt.

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung sowie einer Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.

Anmerkungen Impfungen

 [1] Nur bei Einreise oder bei Transit (mit einem Aufenthalt von mehr als 12 Stunden) aus einem von der WHO ausgewiesenen Gelbfiebergebiet ist für alle Personen älter als neun Monate eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.

Essen und Trinken

Wegen der Gefahr möglicher Darminfektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Leitungswasser ist in den Großstädten keimfrei, anderswo sollte es jedoch gefiltert werden bzw. abgefülltes Wasser benutzt werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.

 

Milch ist oftmals nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Auf rohe Salate und Mayonnaise sollte man außer in internationalen Hotels vorsichtshalber verzichten. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.

Andere Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. durchgeführt bzw. aufgefrischt werden.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen. 

HIV/Aids ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Die vereinigten Arabischen Emirate werden erst jetzt verzögert und zahlenmäßig noch relativ gering betroffen. Die bekannten Risiken sollte man auch hier meiden. 

Durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt landesweit vor und kann durch Insektenschutz vermieden werden. 

Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis kommen vor. Um sich zu schützen sollten sich vor allem Kinder und Jugendliche, die einen Langzeitaufenthalt planen, impfen lassen.

Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Gesundheitszeugnis

Ausländer über 18 Jahre benötigen zur Erlangung oder Verlängerung einer Arbeits- bzw. permanenten Aufenthaltserlaubnis einen negativen HIV-Test in englischer Sprache. Bei positivem Test wird die Einreise bzw. Aufenthaltsverlängerung verweigert. Mitgebrachte Atteste werden in der Regel nicht anerkannt. Die Einfuhr von Medikamenten gegen HIV ist verboten. 
Bei Vorliegen einer Lungentuberkulose, egal ob alt oder neu, kann die Aufenthaltserlaubnis verweigert werden.

Geld

Währung

1 (VAE) Dirham = 100 Fils. Währungskürzel: Dh, AED (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 1000, 500, 200, 100, 50, 20, 10 und 5 Dh. Münzen gibt es im Wert von 1 Dh sowie 50, 25, 10 und 5 Fils. Die 5 und 10 Fils-Münzen spielen im Bargeldverkehr kaum eine Rolle, denn alle Beträge werden auf die nächste 25-Fils-Stufe auf- oder abgerundet. Der Dirham ist an den US$ gebunden.

Kreditkarten

American Express, Diners Club, Visa und Mastercard werden in vielen Hotels, Mietwagenfirmen, in einigen Restaurants und in größeren Geschäften akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
 

Geldautomaten

Bankkarten

Die Girocard (ehemals ec-Karte) mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol wird weltweit akzeptiert. Sie kann an Geldautomaten mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol genutzt werden. Geldautomaten sind weit verbreitet und können in Einkaufszentren und überall in den Städten gefunden werden. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.

Die neue Debitcard und ihre Nutzung im Ausland
Aus der Girocard wurde eine Debitcard: Seit 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Noch gültige Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens Ende 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben.
 
Maestro-Nachfolger sind „Debit Mastercard“, „Visa Debit“ oder „V-Pay“. Visa Debit und Debit Mastercard sind weltweit in mehr als 200 Ländern, in denen Visa und Mastercard akzeptiert werden, nutzbar. Für die Buchung von Reisen oder Mietwagen werden oft nur Kreditkarten akzeptiert. Zur Sicherheit gehört neben einer Debitkarte auch immer eine Kreditkarte ins Reisegepäck.

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

Reiseschecks

Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks werden in den Vereinigten Arabischen Emiraten in den Großstädten von Wechselstuben angenommen. 

Öffnungszeiten der Bank

Sa-Mi 08.00-13.00 Uhr, einige Banken haben auch 16.30-18.30 Uhr geöffnet. Donnerstags haben Banken von 08.00-12.00 Uhr geöffnet. Abweichende Öffnungszeiten während des Ramadan.

Devisenbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Fremd- und Landeswährung (inklusive Edelmetalle, Schecks und andere Geldmittel) ist ab einem Gegenwert von 60.000 AED deklarationspflichtig. 

Geldwechsel

Geld kann in den meisten Hotels, beim UAE Exchange Centre aber auch bei privaten Wechselstuben umgetauscht werden. Wechselstuben findet man auch in Souks, in Einkaufszentren, im Deira City Center und an Flughäfen. Sie haben i. Allg. zwischen 08.30-13.00 Uhr und zwischen 16.30-20.30 Uhr geöffnet.

Währungen

Sprache

Überblick

Die offizielle Amtssprache ist Arabisch. Englisch ist als Wirtschafts- und Verkehrssprache wichtig und wird vor allem von jüngeren Arabern gesprochen. Durch die vielen Gastarbeiter sind auch Farsi (Persisch), Urdu (pakistanische Nationalsprache, die auch in einigen Bundesstaaten in Indien gesprochen wird) und Hindi (indische Amtssprache) weit verbreitet. In Hotels wird mitunter auch Französisch oder Deutsch gesprochen.

Arabisch wird weltweit von etwa 320 Mio. Menschen als Muttersprache gesprochen, weitere 60 Mio. Menschen sprechen es als Zweitsprache. Wegen seiner Bedeutung als Sakralsprache in der islamischen Glaubenswelt hat sich Arabisch zu einer Weltsprache entwickelt. 

Arabisch ist neben Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch eine der sechs Amtssprachen der Vereinten Nationen. Außer in den Vereinigten Arabischen Emirate ist es auch Amtssprache u.a. in Ägypten, Algerien, Bahrain, Eritrea, Israel, Irak, Jemen, Saudi-Arabien, Somalia, Sudan sowie Tunesien, wobei sich die lokalen Dialekte mitunter sehr voneinander unterscheiden. Der Kairoer Dialekt gilt aufgrund der großen ägyptischen Filmproduktion als allgemein verständlich. Hocharabisch wird nur selten als mündliches Kommunikationsmittel verwendet, wie etwa beim Verlesen der Nachrichten oder bei Gottesdiensten.

Schriftsprache für alle Dialekte ist das geschriebene Hocharabisch. Geschrieben wird von rechts nach links. Im arabischen Alphabet gibt es nur Konsonanten und Langvokale. Arabisch ist eine der Kurrentschriften, d.h. die einzelnen Buchstaben eines Wortes werden miteinander verbunden.

Öffentliche Feiertage

Anmerkung

Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.

Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.

Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.

Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.

Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel können im Handgepäck zollfrei in die Vereinigten Arabischen Emirate eingeführt werden (Personen ab 18 J.):

400 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 500 g Tabak (Tabakwaren dürfen für die zollfreie Einfuhr den Wert von 3.000 AED nicht überschreiten);
4 l Spirituosen oder zwei Kisten Bier à 24 Dosen (max. 355 ml pro Dose) im Wert von bis zu 3.000 AED (nur Nicht-Muslime);
Geschenke, Parfüm und  im Wert von bis zu 3.000 AED.
 
Achtung: Waren im Besitz von Minderjährigen werden zum Besitz ihrer volljährigen Reisebegleiter hinzugerechnet. Minderjährige dürfen jedoch keine Tabakwaren und keine alkoholischen Getränke einführen.

Importbeschränkungen

Es gelten sehr strenge Einfuhrbestimmungen für bestimmte Medikamente bzw. deren Inhaltsstoffe, für die eine ärztliche Bescheinigung notwendig ist. Selbst mit dieser Bescheinigung ist die Einfuhr nicht immer gewährleistet. Für Betäubungsmittel und andere kontrollierte Substanzen ist eine Einfuhrerlaubnis online zu beantragen. Reisende sollten sich im Einzelfall unbedingt bei der Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate erkundigen.

Verbotene Importe

Drogen und Narkotika, Schusswaffen und Munition ohne Genehmigung, Glücksspielgeräte, Fischernetze aus Nylon, alle lebenden Schweinearten, unbearbeitetes Elfenbein, bestimmte Laserstifte, Natur- oder gezüchtete Perlen ohne Genehmigung, pflanzliche Produkte wie Mohn, Betelnuss und psychoaktive Kräuter, israelische Waren, Waren, deren Hersteller von der Arabischen Liga boykottiert werden, Falschgeld, pornografische Erzeugnisse (auch alle Arten westlicher Zeitschriften) und bestimmte verbotene Bücher, darunter u.a. jene, die die Lehren des Islam verletzen sowie E-Zigaretten.

Alkohol darf nicht auf dem Landweg importiert werden. Muslime dürfen weder Wein, Alkohol noch Schweinefleisch einführen.

Weitere Informationen sind vom Zoll der Vereinigten Arabischen Emirate erhältlich. 

Kommunikation

Telefon

Die Landesvorwahl ist 00971.

Ortsvorwahlen: Abu Dhabi 2, Al-Ain 3, Dubai 4.

Es besteht ein gutes Verbindungsnetz, Telefonate innerhalb der einzelnen Emirate der Vereinigten Arabischen Emirate sind kostenlos.

Die Notrufnummer der Polizei ist 999, die Touristenpolizei in Dubai ist unter Tel: 800 44 38 zu erreichen.

Mobiltelefon

GSM 900, 2G, 3G und 4G (in Dubai und in Abu Dhabi). Netzbetreiber u.a. Etisalat. Die Mobilfunknetzabdeckung ist sehr gut. Meist lohnt sich der Kauf einer SIM-Karte in den Vereinigten Arabischen Emiraten, z.B. eine Wasel-Karte von Etisalat (Prepaid-Karte). Touristen erhalten am internationalen Flughafen Dubai eine kostenlose SIM-Karte. 

Telefonieren ist möglich mit kostenpflichtiger herkömmlicher (Mobil-)Telefonie sowie mit Videokonferenz-Apps, jedoch nicht mit allen verbreiteten Kommunikations-Apps. 

Internet

Die großen Städte sind mit einem Netz aus kostenlosen und öffentlich zugänglichen Wi-Fi-Hotspots abgedeckt. Internet-Cafés gibt es in allen Emiraten, auch Hotels bieten öffentlichen Internetzugang an. Hauptanbieter ist Etisalat.

Hinweis: Verschiedene Inhalte im Internet stehen in den Vereinigten Arabischen Emiraten unter Zensur, weshalb man Vorsicht walten lassen sollte. Die Nutzung von VPN (Virtual Private Network) ist strafbar, wenn damit Rechtsverstöße begangen werden wie z.B. das Aufrufen illegaler Webseiten oder das Downloaden von urheberrechtlich geschützter Inhalte. 

Post

Briefsendungen und Pakete nach Europa sind ca. sechs bis zehn Tage unterwegs.

Radio

Zahlreiche deutschsprachige Radiosender lassen sich über das Internet in den Vereinigten Arabischen Emiraten empfangen.

Einkaufen

Überblick

Einkaufen gehört zu den liebsten Freizeitbeschäftigungen der Araber. Einkaufsfestivals in Dubai, riesige Einkaufszentren und zahlreiche Souks machen die Vereinigten Arabischen Emirate zu einem wahren Einkaufsparadies. Die Dubai Mall (www.thedubaimall.com) und die Mall of the Emirates (www.malloftheemirates.com) in Dubai zählen zu den größten Einkaufszentren der Welt. Das Shopping-Center The Galleria (www.thegalleria.ae) auf Al Maryah Island im Central Business District in Abu Dhabi bietet mehr als 130 Luxusmarken. Die Yas Mall (www.yasmall.ae), das größte Einkaufszentrum Abu Dhabis, befindet sich auf Yas Island. Direkt neben dem riesigen Einkaufszentrum mit 235.000 Quadratmetern Verkaufsfläche liegen Attraktionen wie die Formel-1-Rennstrecke Yas Marina Circuit, der Yas Ferrari World und der Yas Waterworld. 

Oftmals befinden sich in den riesigen Einkaufszentren auch weitere Attraktionen wie z.B. Kinos, riesige Aquarien, extravagante Restaurants, Schlittschuhbahnen, Wasserfälle und sogar Skipisten.

Auf den traditionellen Souks (Basaren), die besonders in den Abendstunden gut besucht sind, werden unter anderem Lederartikel sowie Messing- und Silberwaren, Goldschmuck, Seide, Gewürze, Fische und andere Lebensmittel sowie Teppiche zu günstigen Preisen verkauft. Feilschen ist hier durchaus erlaubt. Oftmals finden sich auch besondere Erinnerungsstücke wie z.B. arabische Truhen und Schwerter oder alte Landkarten. Beim Kauf von teuren Markenprodukten sollte man sich allerdings versichern, dass es sich nicht um Fälschungen handelt.

Öffnungszeiten

Die meisten Einkaufszentren haben verlängerte Öffnungszeiten, einige haben bis Mitternacht geöffnet. Am Freitag und Samstag ist Wochenende in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Alle staatlichen und öffentlichen Institutionen, Regierungseinrichtungen sowie Privatschulen sind an diese Regelung gebunden. Am Freitag haben Geschäfte während des Gebets geschlossen. Auf den Souks haben viele Verkaufsstände morgens und freitags geschlossen.  

Anmerkung

Die Zölle sind gering, weshalb viele Artikel recht günstig sind. Der Duty-free-Shop in Dubai gehört zu den preiswertesten der Welt.

Die Mehrwertsteuer auf Waren und Dienstleistungen liegt bei 5 %. 

Kulinarisches

Übersicht

Bereits seit dem Mittelalter unterhalten die arabischen Länder rege Handelsbeziehungen mit Indien, China und anderen asiatischen Ländern, so dass exotische Gewürze schon früh ihren Weg in die arabischen Kochtöpfe fanden. Arabische Gerichte sprechen stets alle Sinne an und sind ein Genuss für Augen, Nase und den Geschmackssinn. Die moderne arabische Küche vereint eine ganze Reihe regionaler Varianten, auch wenn die hiesigen Grundnahrungsmittel seit Jahrhunderten unverändert sind. Häufig werden Lamm-, Rind- oder Ziegenfleisch, aber auch Fisch und Meeresfrüchte mit gewürztem Reis serviert. 

Die Auswahl an internationalen Restaurants ist sehr groß, es gibt unter anderem japanische, italienische und edle französische Restaurants. Vor allem in Satwa, Deira und Bur Dubai findet man zahlreiche arabische, persische, indische und pakistanische Restaurants. Viele international bekannte Starköche unterhalten eine Filiale ihrer Restaurantketten in den Vereinigten Arabischen Emiraten, darunter Sanjeev Kapoor, Gary Rhodes und Giorgio Locatelli. Fast alle Hotels servieren sowohl europäische als auch arabische Gerichte.

Regionale Spezialitäten


  • Humus (Kichererbsen- und Sesampüree)

  • Taboulé (Bulgurweizen mit Petersilie und Minze)

  • Ghuzi (gebratenes Lamm auf Reis mit Nüssen)

  • Warak Enab (mit Reis gefüllte Weinblätter)

  • Koussa Mashi (gefüllte Zucchini)

  • Makbous (würziges Lammfleisch mit Reis) 

  • Shawama (am Spieß gegrilltes Fleisch in Pitta-Brot mit Knoblauchsoße)

  • Khameer und Chebab (Brot, wird häufig zum Frühstück mit Ei gegessen) 

  • Falafel (frittierte oder gegrillte Bällchen aus Kichererbsen mit Kräutern)

  • Luqaimat (frittierte Teigbällchen mit Sirup)

  • Datteln (es gibt über 30 Millionen Dattelpalmen in den Vereinigten Arabischen Emiraten)

Wissenswertes

Während des Fastenmonats ist es per Gesetz verboten tagsüber in der Öffentlichkeit zu essen, zu trinken oder zu rauchen. 

Alle Emirate, mit Ausnahme von Sharjah, gestatten nicht-muslimischen Ausländern den Konsum von Alkohol in bestimmten Bereichen. Zu diesen Bereichen gehören in der Regel lizensierte Restaurants und Bars in Hotelanlagen. Ausländer mit Residenzvisum und ausländische Touristen benötigen zum Einkauf von Alkohol in speziellen Geschäften (African + Eastern oder MMI) eine staatliche Alkohol-Lizenz. Es ist illegal, Alkohol auf öffentlichen Plätzen oder Straßen zu trinken bzw. für Staatsangehörige der Vereinigten Arabischen Emirate zu kaufen. Es wird eine Alkohol-Steuer in Höhe von 30 % erhoben.

Muslime essen kein Schweinefleisch, so dass die meisten Restaurants dieses nicht anbieten. Wenn auf einem Buffet oder in einem Supermarkt Schweinefleisch angeboten wird, so ist dieses stets getrennt von anderen Speisen und deutlich gekennzeichnet. 

Trinkgeld

Die meisten Hotels und Restaurants berechnen ein relativ hohes Bedienungsgeld, Trinkgeld ist daher nicht erforderlich. Andernfalls sind 10% der Rechnungssumme angemessen, werden außer in Dubai aber nicht erwartet. Gepäckträger erhalten 2 Dh pro Gepäckstück.

Regionale Getränke

Ayran (ein Joghurtgetränk) oder starker schwarzer Kaffee werden oft angeboten.

Mindestalter für den Verzehr alkoholischer Getränke

Ausländische Nicht-Muslime dürfen in den Vereinigten Arabischen Emiraten Alkohol trinken, wenn sie über 21 Jahre alt sind.

Kultur

Religion

95% Muslime (hauptsächlich Sunniten), christliche und andere Minderheiten.

Soziale Verhaltensregeln

Allgemeines: Besucher sollten über die islamischen Religionsgesetze Bescheid wissen und sich entsprechend verhalten. Trotz des augenscheinlich liberalen Gesellschaftsklimas in den Vereinigten Arabischen Emiraten sollten Besucher die islamischen Moralvorstellungen respektieren. Der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit, Homosexualität und unehelicher Geschlechtsverkehr sind per Gesetz verboten. Einige in Europa gängige Inhaltsstoffe von Medikamenten, wie z.B. Codein oder CBD-Öl, werden in den Vereinigten Arabischen Emiraten als Betäubungsmittel eingestuft, so dass deren Besitz illegal ist.

Die Teilnahme an öffentlichen Versammlungen, die als die öffentliche Sicherheit gefährdend eingeschätzt werden, wird mit Geld- und / oder Haftstrafen geahndet. Gleiches gilt für Randalieren, Sachbeschädigung, Missionieren von islamischen Personen sowie Beleidigungen und Rufschädigungen des Staates oder seiner Gründer.

Umgangsformen: Männer und Frauen begrüßen sich jeweils untereinander mit einem kurzen Händedruck, es ist jedoch auch im Geschäftsleben nicht üblich, dass sich Personen unterschiedlichen Geschlechts die Hände reichen. Man sollte sich seinem gegenüber stets bescheiden und respektvoll zeigen, auch dem Servicepersonal gegenüber. Schreien ist auch im Streitfall sehr verpönt. Vor dem Betreten eines Privathauses oder einer Moschee sind die Schuhe auszuziehen. Wer mit übergeschlagenen Beinen sitzt, darf weder die Fußsohlen zeigen noch mit dem Fuß auf eine andere Person deuten, da dies als Beleidigung aufgefasst wird. Die linke Hand sollte nie zum Überreichen oder Entgegennehmen von Gegenständen benutzt werden. Bei einer Einladung gilt es als höflich, zwei kleine Tassen Kaffee oder Tee zu trinken, wobei die Tasse stets in der rechten Hand gehalten wird. Es gilt als unhöflich, ein angebotenes Getränk auszuschlagen. Die Kinder des Gastgebers freuen sich über eine Kleinigkeit, Gastgeschenke für die Frau des Hauses sollte man jedoch unterlassen. Männer sollten es vermeiden, mit nichtverwandten arabischen Frauen in Kontakt zu treten oder sie zu beobachten. Diskussionen über die Religion und die Politik sollte man besser unterlassen. Gespräche finden in der Regel nur zwischen Personen gleichen Geschlechts statt.

Kleidung: Gepflegte Freizeitkleidung ist auf der Straße akzeptabel, Knie und Schultern sollten jedoch bedeckt sein. Frauen sollten sich zurückhaltend kleiden, auf tiefe Ausschnitte und durchsichtige Stoffe sollte verzichtet werden. Während des Ramadan sollten Frauen langärmelige Kleidung tragen und Männer auf das Tragen von kurzer Freizeitkleidung verzichten. Arabische Frau wird man in der Öffentlichkeit nur langärmelig bekleidet sehen. Zu offiziellen Anlässen ist formelle Kleidung angebracht. Jeans und Tennisschuhe sind in vielen Restaurants, Bars und Nachtklubs nicht gestattet. An einigen Stränden sind Bikinis erlaubt, solange auch ein Oberteil getragen wird und es sich nicht um ein Tanga-Höschen handelt.

Fotografieren: Es ist verboten, militärische Einrichtungen, Häfen, Brücken, Flughäfen, Herrscherpaläste, öffentliche Gebäude, Herrscherpaläste, Industrieanlagen sowie Erdöl- oder Erdgasanlagen zu fotografieren oder zu filmen. Bei Zuwiderhandlung wird die Kamera/der Film/der Chip konfisziert und im Einzelfall muss mit Verhaftung gerechnet werden. Personen sollten gefragt werden, bevor man sie fotografiert. Wer ohne zu fragen, fremde Personen fotografiert, riskiert eine Gefängnisstrafe von sechs Monaten sowie eine Geldstrafe.

Rauchen: Rauchen ist in einigen Emiraten auf öffentlichen Plätzen, in öffentlichen Gebäuden wie Einkaufszentren, Büros, Schulen, Universitäten, in Postämtern, beim Friseur sowie in Restaurants, Cafés, Bars und Kinos sowie auf einigen Stränden und Gärten verboten. Während des Fastenmonats Ramadan ist es auch Nichtmuslimen untersagt, tagsüber in der Öffentlichkeit zu essen, zu trinken oder zu rauchen; Ausnahmen gelten für Bars und Restaurants in einigen Hotels.
 
Trinkgeld: Obwohl eine Service-Gebühr meist bereits in der Hotel- bzw. Restaurantrechnung enthalten ist, erwarten Kellner bei gutem Service ein Trinkgeld in Höhe von 10-15%. Diese Regel gilt nicht in einfacheren Restaurants und in Cafés. Auch andere Dienstleister wie Gepäckträger, Frisöre und Zimmermädchen erwarten ein kleines Trinkgeld. Im Taxi wird der Fahrpreis üblicherweise aufgerundet. 

Landesdaten

Vorwahl

+971

Fläche(qkm)

83600

Bevölkerung

9.890.402

Bevölkerungsdichte(pro qkm)

99

Bevölkerung im Jahr

2020

Mitglied der EU

No

Hauptnotrufnummer

999