Kapverden
Klimatabelle Kapverden
| Jan. | Feb. | März | Apr. | Mai | Juni | Juli | Aug. | Sept. | Okt. | Nov. | Dez. |
Max. Temperatur °C | 23 | 24 | 24 | 25 | 25 | 26 | 27 | 28 | 28 | 29 | 28 | 26 |
---|
Min. Temperatur °C | 19 | 19 | 19 | 19 | 20 | 21 | 22 | 23 | 24 | 23 | 22 | 20 |
---|
Sonnenstunden / Tag | 6 | 6 | 7 | 7 | 7 | 6 | 5 | 5 | 6 | 7 | 6 | 5 |
---|
Regentage | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 2 | 3 | 3 | 6 | 5 | 1 | 0 |
WETTER & KLIMA
Die Kapverden befinden sich in der Sahelzone, daher sind die Temperaturen im Jahresverlauf relativ konstant. Das Klima ist warm und ozeanisch. Der Oktober ist der heißeste Monat mit ca. 29°C. Von Januar bis März befinden sich die Temperaturen im Durchschnitt bei 25°C. Im Spätsommer/Herbst kann es zu mehr Regenfällen kommen als sonst im Jahr.
Beste Reisezeit
Die Kapverden gelten als Ganzjahresziel, wobei die beste Reisezeit von November-Juli ist.
WÄHRUNG
Die offizielle Währung ist Kap-Verde-Escudo (ECV).
1 CHF = 103,64 ECV
Aktuelles zu COVID-19
Epidemiologische Lage
Seit Anfang des Jahres steigen die COVID-19-Neuinfektionen auf Cabo Verde erneut an. Besonders stark betroffen sind derzeit die Inseln S. Vicente und Santiago, aber auch die Inseln Fogo, Maio und S. Antao verzeichnen zunehmende Neuinfektionen. Keine aktiven Fälle gibt es derzeit auf den Inseln S. Nicolau und Brava. Auf den Urlaubsinseln Sal und Boavista liegen die Zahlen im unteren einstelligen Bereich. Cabo Verde ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Einreise
Die Einreise nach Cabo Verde kann über die vier internationalen Flughäfen (Praia, Sal, Boa Vista, São Vicente) erfolgen, soweit ein negativer COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigen Rapid Schnelltest (Ag-RDT)) vorliegt, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Der Test wird bereits von den Fluglinien vor Abflug verlangt. Bei der Einreise erfolgt eine Temperaturmessung. Das Ausfüllen eines Online-Formulars als Reiseregistrierung ist erforderlich.
Durch- und Weiterreise
Die Seegrenzen von Cabo Verde sind wieder geöffnet.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr nach Cabo Verde wurde wieder aufgenommen und wird ausgeweitet.
Zwischen den einzelnen Inseln, findet ein regelmäßiger Flug- und Schiffsverkehr statt. Bei Reisen zwischen den Inseln, muss beim jeweiligen Check-in ein negativer COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigen-Rapid-Schnelltest (Ag-RDT)) vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Ausgenommen vom Test sind Kinder unter sieben Jahren.
Auf allen Inlandsflugstrecken müssen Passagiere vor Check-In ein Formular (Englisch oder Portugiesisch) zur sanitären Überwachung ausfüllen.
Beschränkungen im Land
Die Regierung von Cabo Verde kann je nach Entwicklung der Infektionszahlen Maßnahmen ergreifen, die sich von Insel zu Insel unterscheiden können.
Auf der Insel S. Vicente ist der Notstand (calamidade) ausgerufen, auf allen anderen Inseln, gilt der Katastrophenfall (contingencia).
Freizeiteinrichtungen (Diskotheken, Tanzlokale) bleiben im ganzen Land geschlossen. Sie können jedoch in Lounge-Bars (Bars mit Live-Musik) umgewandelt werden und Getränke und leichte Mahlzeiten anbieten. Erholungs-, Kultur-, Sport- und Freizeitaktivitäten, die eine Ansammlung von Personen mit sich bringen, sind entweder ganz verboten oder werden zahlenmäßig und zeitlich beschränkt. Zusätzlich ist ein Mindestabstand einzuhalten. Vergnügungsparks sind auf allen Inseln, außer S. Vicente, wieder erlaubt. Dies gilt auch für religiöse Veranstaltungen. Private Treffen bleiben eingeschränkt. Die Öffnungszeiten von Lokalen, die alkoholische Getränke ausschenken, werden je nach Insel auf Mitternacht (im Katastrophenfall/contingencia) bzw. 21 Uhr (bei Notstand/calamidade) beschränkt. Läden schließen um 20:30 Uhr mit Ausnahme von Bäckereien und Apotheken, die um 21 Uhr schließen.
Badeaktivitäten sind von 6 bis 18 Uhr, unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen, erlaubt.
Hygieneregeln
Abstandsregeln sind einzuhalten. An allen öffentlich zugänglichen Orten, z.B. in Verkehrsmitteln, Geschäften und öffentlichen Verwaltungsgebäuden besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Maskenpflicht gilt auch im Freien. Ausnahmen gelten für sportliche Aktivitäten im Freien sowie für Kinder unter 10 Jahren und in Fällen medizinischer Unzumutbarkeit. Die Einhaltung dieser Maßnahmen wird durch die Polizei streng kontrolliert, bei Nichteinhaltung drohen Geldstrafen.
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR SCHWEIZER STAATSANGEHÖRIGE
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und sollten das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten nachweisen können, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Visabestimmungen
Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 30 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 30 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Besonderheit:
Reisende müssen sich bis zu fünf Tage vor Reiseantritt bei der nationalen Polizei unter www.ease.gov.cv online registrieren und dort ihre Passdaten, den genauen Reisezeitraum, die Flugnummer und den Ort der Unterkunft angeben. Außerdem muss eine Flughafensicherheitsgebühr im Rahmen der Online-Registrierung beglichen werden. In Ausnahmefällen kann diese auch vor Ort am Flughafen gezahlt werden.
Mitzuführende Dokumente:
– Ausreichend gültiges Reisedokument
– Weiter- oder Rückflugticket
– Nachweis einer Unterkunft
Transitvisabestimmungen
Es wird kein Transitvisum benötigt.
Einreise – & Visabestimmungen für Staatsangehörige anderer Länder
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der Website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
IMPFUNGEN
Folgende Impfungen sind bei der Einreise vorgeschrieben:
– Gelbfieber (siehe unten)
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
– Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
– Hepatitis A
– Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Typhus
– Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria:
Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Coronavirus:
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen mit der Atemwegserkrankung COVID-19 muss derzeit mit verstärkten Gesundheitskontrollen und damit verbundenen verlängerten Wartezeiten bei Reisen gerechnet werden. Aufgrund von Krankheitsfällen in nahezu allen Ländern der Welt besteht ein generelles Ansteckungsrisiko über die Tröpfcheninfektion. Reisende sollten sich deshalb über die Ausbreitung der Erkrankung und mögliche Schutzmaßnahmen in ihrem Reiseziel informieren. Dabei sollten sie auch die unterschiedlichen Standards und Kapazitäten der Gesundheitssysteme berücksichtigen.
Schwangere:
Bitte beachten Sie, dass für Schwangere folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
– Zika-Virus
Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
– Dengue-Fieber
Gelbfieber:
Bei der Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung notwendig. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Die Impfung wird von allen Reisenden gefordert, die älter sind als 12 Monate. Dies gilt auch bei Transitaufenthalten von über 12 Stunden am Flughafen eines Landes, das Gelbfieber-Infektionsgebiet ist.
Aktuelle Länder mit Gelbfieber-Infektionsgefahr:
Afrika:
Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Elfenbeinküste, Eritrea, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Ruanda, Sambia, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Südsudan, Tansania, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik
Zentral- und Südamerika: Argentinien, Bolivien, Brasilien, Ecuador, Französisch-Guayana, Guyana, Kolumbien, Panama, Paraguay, Peru, Suriname, Trinidad und Tobago, Venezuela
Schlussbestimmungen:
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.