Reisepreissicherungsschein

Sicherheit und Vertrauen sind für uns sehr wichtig. Mit Abschluss Ihrer Buchung und des damit entstandenen Reisevertrags zwischen Ihnen und uns, erhalten Sie gemäß § 651 k BGB einen Reisepreissicherungsschein. Wenn Reiseleistungen infolge von Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters ausfallen, ist über diesen Sicherungsschein die Rückzahlung des gezahlten Reisepreises und (nach Reiseantritt) zusätzlich notwendiger Aufwendungen für die Rückreise abgesichert. Ihr Kundengeld ist über uns bei der R&V Allgemeine Versicherung AG abgesichert.